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motorradtraeger
hallo
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Wohnmobilkauf bei ebay 1, 2, 3, 4


singlefreiheit am 15 Jul 2011 23:25:56


@DAKOTA
Ich finde es prima, dass du immer die FETTSCHRIFT nimmst.
Das sollten alle und überall immer tun. :oops:

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Globi am 15 Jul 2011 23:51:47

Don´t drink and ebay!

(alte Indianerweisheit)



grüße Peter N

Gast am 16 Jul 2011 07:17:31

Es tut mir leid, sollte ich dem TE Unrecht tun, aber für mich hat das irgendiwe ein "Gschmäckle", wie der Schwabe sagt.

Ich seh das so:
Du hast vorschnell und unüberlegt gehandelt.
Jetzt hast Du das große Fracksausen und willst das Ding von der Backe haben und das zulasten des Anbieters.

Es ist doch so:
Der Anbieter hat 42 Bewertungen, das spricht nicht gerade von großer Erfahrung.
Der hatte vielleicht einfach auch keine Zeit, Deine Angebot zurückzuziehen.
Ich habe wesentlich mehr Bewertungen, wüßte aber auf Anhieb auch nicht ob und wie das geht.
Meiner Erinnerung nach, kann man das gar nicht, sondern kann als Anbieter höchstens an den nächst niedrigeren Bieter herantreten und fragen ob er es nimmt (ich betone: Das ist nur eine Vermutung).

Der Anbieter hat definitiv alles richtig gemacht und BISHER auch keine Fristverletzung, was seine Reaktionen angeht, begangen.

Außerdem sage ich Dir eins (und ich hab auch schon ein Auto auf Ebay verklopft):
Mir tät es ganz schön auf den Sack gehen, wenn ich ordnungsgemäß ein Auto reingestellt hätte, extra einen Spaßbieterabsatz drangehängt hätte und dann einer das Auto, trotz meines Angebotes es zu besichtigen, ungesehen kauft und DANACH anfängt rumzumäkeln von wegen TÜV, Gutachter etc.
Der Anbieter MUSS sich keineswegs darauf einlassen (würde ich wahrscheinlich auch nicht) und es sagt , meiner Meinung nach, auch gar nichts über dessen Vertrauenswürdigkeit aus, wenn er so verfährt.
Vielleicht hat er zu einem solchen Theater keine Zeit oder , ganz banal, keinen Bock - und das ist auch okay so.

Er hat, außer ich habe was überlesen, außerdem ja gar nicht mitgeteilt, dass er mit Deinem vorgeschlagenen procedere nicht einverstanden ist.

Dass er sich noch nicht gemeldet hat, sagt bisher gar nichts aus.
Ihn deshalb unter Druck zu setzen oder ggf. "anzupissen" halte ich für fragwürdig.
Lies Dir auf der Ebay-Seite mal alles in puncto Fristen durch.
Soviel ich in Erinnerung hab, dauert es, bis Du rechtskräftig, aufgrund ausbleibender Kontaktaufnahme, vom Kauf zurücktreten kannst.
Ich bin mir hierbei nicht ganz sicher (hab auch keine Lust zu wälzen), aber ich bin der Meinung, er hat 10 Tage Zeit zu reagieren.
Und auch dann kannst Du nicht einfach so ud sofort zurücktreten.

Ich denke, bei Deinen ganzen Befürchtungen (die sich, hoffe ich für Dich, nicht bestätigen), hättest Du einfach VORHER schlau machen müssen.

Wenn ich 9.000 Mäuse beabsichtige auzugeben, wüßte ich, bevor ich auf den Knopf drücke, alles über die Ebay-Regeln und die Vertragsklauseln - allerdings hätte ich mir das Auto auch vorher angeschaut.
Denn nur, wenn der Anbieter sich VORHER geweigert hätte, Dir das Auto zu zeigen, hättest Du ihm vielleicht Unseriösität unterstellen können.
Bisher hat er alles richtig gemacht.

Anzeige vom Forum


singlefreiheit am 16 Jul 2011 09:34:05

Anno 2004 hatte ich bei ebay genau das WoMo gefunden, wonach ich monatelang gesucht hatte:
Ein kleiner, damals 3 Jahre alter, leerer Alkoven zum Selbstausbau. Basis: KIA K2700, ein robuster Saugdiesel mit 20.000km auf dem Tacho.
Darauf habe ich ohne Besichtigung (wegen 500km Entfernung) geboten. Bei einem verschwiegenen Mangel wäre ich vom Kauf zurückgetreten.
Wenige Sekunden vor Auktionsende gab ich mein Gebot ab - ca 20% vom Neupreis. Ich war ganz kurz der Höchstbietende - ein absolutes Schnäppchen!
Doch es kam, wie es kommen musste: Ich wurde um 50€ überboten.
Eine Woche lang habe ich mich geärgert und dann bekam ich vom Verkäufer eine Mail: "Der Höchstbietende wollte fremdfinanzieren, hat aber wegen einer bösen Schufa-Auskunft keinen Kredit bekommen!"
So bekam ich als unterlegener Bieter das WoMo doch noch angeboten. Ich bin die 500km mit Bargeld und Nummernschild zum Verkäufer gedüst, habe es ausführlich besichtigt und eine Probefahrt gemacht.
Es waren ein paar kleine Mängel dran, aber bei dem Preis wollte ich das Ding unbedingt haben!!!!
So habe ich es bekommen, habe es nach meinen Wünschen ausgebaut und bin seitdem höchstzufrieden damit.

Der Verkäufer hat dem Höchstbietenden hier keinen Strick aus seiner Zahlungsunfähigkeit gedreht, sondern so reagiert, dass er den Verkauf mit möglichst wenig Ärger (50€ weniger) doch noch abwickeln konnte.
Das ist doch das Beste für den Verkäufer, wahrscheinlich reagiert der in diesem Fall genauso, wenn man ihm das vorschlägt.

tober am 16 Jul 2011 10:12:12

Kommt darauf an wie "gut" das zweithöchste angebot ist. :D

Bis jetzt ist aber immer noch kein link vom --TE-- eingestellt worden (hoffe ich habe es nicht übersehen).
Ohne irgendjemanden nahetreten zu wollen - schon gar nicht einem Forumskollegen mit soviel Beiträgen- fehlt mir immer noch eine "wirkliche bestätigung des vorgangs.

tober

Gast am 16 Jul 2011 10:24:19

Ich frage mich mal eines wieso Bietet jemand auf ein Wohnmobil von 1995 2,5 TDi 200.000km mit ?

Wenn er doch laut Forum einen Bürstner A 643-2 4,4t und AHK von 2002 hat.

War das ganze doch nur so zum Spass und jetzt will man irgendwie wieder aus dieser Nummer raus ???


mfg Frank

kintzi am 16 Jul 2011 10:30:34

Scheint mir auch so, "ebay" in jedem Falle gut, um Thread zu füllen. :razz:
Richi

Gast am 16 Jul 2011 10:34:23

Ich sag ja - irgendwie hat das alles ein Gschmäckle.

Beduin am 16 Jul 2011 10:59:47

tober hat geschrieben:Bis jetzt ist aber immer noch kein link vom --TE-- eingestellt worden


Links gabs schon zu genüge, jetzt extra noch mal für dich ;) Link zum eBay Artikel

Ein Womo für 25.000 habe ich auch schon mal verkauft, da war nur 1! da zum anschauen und dem wars dann doch zu gross. Der Rest ist mit bis 18.000 mit und Mindestpreis war eben die 25.000 und der Käufer sahs auf den Französischen Antillen. Ich durfte das Womo noch 3 Wochen fahren, bis er in D war ;)
Geht alles, gibts alles :)

Der Käufer vom meinem T2 kannte den auch nur von Bildern, ist also gar nicht so unüblich. Nur, gegatzke hinter her, das hätte mich auch schlimm geärgert :twisted:

Der Bürstner ist schon lange weg, hatte er damals auch geschrieben, auch was er damit für einen ärger hatte.
Wie bist den eigentlich los geworden?
Der war doch so schwer und ging nicht zum auflasten, wenn ich mich recht erinnere???????

Geschmäckle kann doch auch von der VK Seite entstehen?
Was mir nicht klar ist.
Migula schreibt im ersten Posting das das Mindestgebot erreicht war als er sein Gebot abgab. Das Mindestgebot hätte bei 9000 gelegen.
Wie kann das jetzt sein das er den Zuschlag bei 8830 erhalten hat?
Kann es sein das der VK doch was gedreht hat?
War da evtl ein "Preistreiber" dran dessen gebot der VK zurück gezogen hat?????????

tober am 16 Jul 2011 11:19:59

Das ist es ja was mir nicht "ganz klar" ist. Den Link kenne ich, der ist aber von anderen Usern und nicht vom TE. Bestätigt hat er den auch noch nicht. Irgendwie alles etwas ?komisch?

tober

friedhelm28 am 16 Jul 2011 11:22:00

Hallo zusammen

Genau so wie "Gast" 2 Postings vorher sehe ich das auch.

Trotz allem wünsche ich unserem User viel Glück mit dem Mobil. (Toi, toi, toi und Kopf hoch) :!:

BOWO am 16 Jul 2011 13:35:02

Ich kann mich Gast auch nur zu 100% anschließen, mehr ist dazu nicht zu sagen. :)

P.S.: Der Verkäufer hat ein Eura-Mobil verkauft, da Eura-Mobil Fahrer immer gute Menschen sind kann an dem Angebot doch gar kein Haken sein. :D

[/b]

a.miertsch am 16 Jul 2011 18:39:41

BOWO hat geschrieben:Ich kann mich Gast auch nur zu 100% anschließen, mehr ist dazu nicht zu sagen. :)

P.S.: Der Verkäufer hat ein Eura-Mobil verkauft, da Eura-Mobil Fahrer immer gute Menschen sind kann an dem Angebot doch gar kein Haken sein. :D

[/b]

Na ja?
Aber auch für den Preis hätte ich den nicht genommen! ? Weil mein Carport schon 2x geliftet wurde und der nicht drunter passen würde.
Ansonsten , auch wenns ein Eura ist, ein fairer Preis.
Schließe mich auch der Meinung vom Gast an.
Albert

creativi am 16 Jul 2011 19:47:57

Also, ich finde solange wir nicht die Auktionsnummer kennen ist und bleibt alles Vermutung.

uralschwarz am 19 Jul 2011 08:16:48

...gibts was neues??? Ist der Kauf mittlerweile abgewickelt? Ich wollte mein WoMo auch bei E-bay reinstellen, aber wenn ich lese was da alles schief gehen kann (sowohl als Käufer als auch als Verkäufer) lass ichs glaub ich lieber.
Joachim

Gast am 19 Jul 2011 08:18:55

Joachim, lass Dich nicht verunsichern.
Die ganze Geschichte hier mieft zum Himmel - auf die eine oder andere Art.

Wenn Du alles richtig machst, ggf. auch unter Hinzuziehung einiger Gehirnzellen, und Deine Anzeige nicht in 5 Minuten erstellst, sondern Dir etwas Zeit nimmst, kannst Du Dein Womo durchaus gewinnbringend bei Ebay an den Man bringen.

eisloewe62 am 19 Jul 2011 10:49:47

Hans S hat geschrieben:Hallo,

ist es dieses Fahrzeug?
Ebay Nr. 320721583225


Hallo, bis jetzt hat migula noch nicht bestätigt, dass es sich um dieses Angebot handelt, oder habe ich etwas überlesen?

Gast am 19 Jul 2011 10:56:10

Wieso denke ich, dass wir die Sache hier beerdigen können ? :roll:

jukeles am 19 Jul 2011 11:07:26

Joachim, vielleicht ist Dein zu verkaufendes Fahrzeug ja etwas für den Neunmalklug, der sucht doch händeringend eins.

LG jutta

quax1968 am 19 Jul 2011 11:38:30

Joachim, und am besten vorher ne Rechtschutzversicherung abschließen, falls nicht vorhanden.

Wie dieser Fall zeigt ist Ebay beim Fahrzeugverkauf immer ein Risiko. Nicht nur für den käufer, sondern auch für den Verkäufer.Angaben über Zustand etc. lassen sich je nach Blickwinkel durchaus kontrovers dikuttieren.

Die Frage ist immer: Was sind offensichtliche Mängel oder was ist ein alterstypischer Zustand. Muss man bei einem 20 jährigen Womo ohne Tüv mit Undichtigkeiten an Motor, Getriebe, Aufbau rechnen, oder nicht?

Das müssen dann im Zweifel die Gerichte entscheiden.

Gast am 19 Jul 2011 13:55:58

Wieso sollte Fahrzeugverkauf oder Kauf bei Ebay ein Risiko sein?

Kapier ich nicht.
Sorry, aber wenn Du ein Autokauf tätigst und die Katze im Sack kaufst, ist nicht Ebay schuld, sondern Du, oder ist man Ebay jetzt schon verpflichtet zu bieten?

Der Verkäufer bot eine Begutachtung des Fahrzeugs im Vorfeld an - der Käufer nahm das nicht in Anspruch.
Das ist weder ein Fehler des Verkäufers, noch von EBay. Es ist eine Nachlässigkeit des Käufers.

Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, liegt es immer an der Badehose.

quax1968 am 19 Jul 2011 15:19:29

@CampingPit

Nicht falsch verstehen, ich bin da komplett bei Dir.
Joachim will ja sein Fahrzeug verkaufen. Und nun stell Dir vor Ihm passiert nun das gleiche wie dem armen Verkäufer in diesem Fall.

Ich als Verkäufer würde dem Käufer auf jeden Fall das Fahrzeug aufzwingen. Denn meiner Meinung nach ist ein Vertrag zu Stande gekommen. Zur Not halt mit Hilfe eines Rechtsanwalts. Und da ist es halt nicht ganz verkehrt, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat.

Letztendlich weiß man halt leider nicht an welche Leute man gerät.

uralschwarz am 20 Jul 2011 10:10:34

@ alle die mir tipps zum Ebay- Verkauf gaben, Danke.
Ja das Problem bei einem 20 Jahre alten Fahrzeug ist halt dass die Schönheit im Auge des Betrachters liegt. Wenn ich schreibe "normale Gebrauchsspuren" sehe ich das evtl. anders als ein Bieter des das WoMo nur von meinen eingestellten Bildern her kennt. Anschließend habe ich dann evtl. den Ärger. Ich denke das tu ich mir nicht an. Lieber verzichte ich dann auf ein paar Hunnis und gib das Teil beim Händler in Zahlung.
Aber der Verkauf hat sich eh erledigt. Mein Junior ist jetzt auf den Geschmack gekommen und hat mir den Verkauf "verboten". :D Freitag bricht er mit "el Duc" auf nach Südfrankreich- nur so als Warnung 8)
Joachim

Gast am 20 Jul 2011 17:00:38

Und was ist denn nun mit dem Kauf ???????

Was ist nun rausgekommen ?????????


Würde mich schon Interessieren !!!!!!!!!!!!


mfg Frank

Frank26264 am 22 Jul 2011 23:34:59

Hallo,
nun sind 9 Tage um und vom "Käufer" ließt man nichts mehr.

Was ist denn jetzt?

Oder ist das ganze doch nur ein Fake und das Angebot gibt es gar nicht. Würde mich bei der kuriosen Story nicht wirklich wundern.

Rumbuddel am 22 Jul 2011 23:43:50

Ist definitv kein Fake, aber da wa über KN lief geb ich auch bichts weiter.

Aber interessieren täte es mich auch sehr, da Migula mich vorher über unser zum Verkauf stehendes Wohnmobil gelöchert hat ...

Gast am 23 Jul 2011 09:07:17

Rumbuddel hat geschrieben:Ist definitv kein Fake ...


Das habe ich schon vermutet.

dieter2 am 23 Jul 2011 09:40:49

An ein Fake glaub ich nicht.

Eher daran das der Käufer soviel negativen Gegenwind im Forum erfahren hat das er sich nicht mehr traut.

Hatte wohl viel Unterstützung aus dem Forum erhofft.

Dieter

macagi am 23 Jul 2011 10:36:22

quax1968 hat geschrieben:Ich als Verkäufer würde dem Käufer auf jeden Fall das Fahrzeug aufzwingen. Denn meiner Meinung nach ist ein Vertrag zu Stande gekommen. Zur Not halt mit Hilfe eines Rechtsanwalts. Und da ist es halt nicht ganz verkehrt, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat.


Warum kompliziert wenn es auch einfach geht - Fahrzeug einfach neu einstellen ( oder Angebot an unterlegenen Bieter machen ) , säumigen Käufer an den Pranger stellen, dafür gibt es Mechanismen bei Ebay. Fertig.

Warum immer gleich Rechtsanwalt ?
Scheint für mich mit viel Masochismus verbunden......

Ich habe meinen Roller über Ebay gekauft, sehr gutes Schnäppchen damals, ungesehen, allerdings nur ein Jahr alt, noch mit Werksgarantie, bei Vertragshändler einer anderen Marke.

Und verkaufen kann man mE über Ebay noch viel besser, eigentlich kann ja gar nix passieren seit dem es die Mindestpreisregelung gibt.

abba am 24 Jul 2011 12:48:18

Falls das wirklich das Fahrzeug war, auf welches der TE geboten hatte, ist es wieder drin. Steht aber nichts von Spaßbieter ect. dabei.

Link zum eBay Artikel

Gast am 24 Jul 2011 18:37:58

abba hat geschrieben:Steht aber nichts von Spaßbieter ect. dabei.

Doch: "Spassbieter werden mit 30% des Auktionspreises belangt" abgesehen davon ist das natürlich eine rechtlich vollkommen schwachsinnige Klausel, ebenso wie die sagenhaften "Gewährleistungsausschlüsse nach dem neuen EU-Recht" ...

Andreas

abba am 24 Jul 2011 19:05:48

andreas24106 hat geschrieben:
abba hat geschrieben:Steht aber nichts von Spaßbieter ect. dabei.

Doch: "Spassbieter werden mit 30% des Auktionspreises belangt" abgesehen davon ist das natürlich eine rechtlich vollkommen schwachsinnige Klausel, ebenso wie die sagenhaften "Gewährleistungsausschlüsse nach dem neuen EU-Recht" ...

Andreas


Ok Andreas, habe mich wohl falsch ausgedrückt, vielmehr meinte ich, dass nicht wie sonst so oft dabeisteht, dass das WoMo neu eingestellt wurde, weil jemand aus Spaß darauf geboten hatte.

OttoWalke am 25 Jul 2011 15:34:35

abba hat geschrieben:Falls das wirklich das Fahrzeug war, auf welches der TE geboten hatte, ist es wieder drin. Steht aber nichts von Spaßbieter ect. dabei.

Link zum eBay Artikel



Hier die Antwort auf eine Frage von mir dazu vom Verkäufer.
Hallo xxxxxx,

Das ist richtig, aber das ehrenwerte Mitglied ex-schwabe der es gakauft hat wollte es auf einmal nicht mehr da er davon ausgegangen ist das das Womo eine gelbe Plakette hat und das hat er mich schon gleich nach der Auktion wissen lassen, ohne das er überhaupt hier gewesen ist. Habe das ganze jetzt ebay gemeldet. Das womo ist fahrbereit, Sie können gerne vorbei kommen um sich vom Zustand des Womos zu überzeugen.
MfG


- meister40g



So nun wissen wir wie er sich bei ihm raus geredet hat.

Ist halt schlimm mit Leuten die aus langer Weile bei Ebay rumklicken.

:roll:

Ostwestfale am 25 Jul 2011 16:00:09

Naja, das hätte er vorher erfragen können.

Wirklich ein Problem des Käufers. Damit sind n.m.M. Schadensersatz fällig.

Mindestens in der Höhe der Ebay - Gebühren und ggf. die Differenz zum Mindererlös des nun wieder zum Verkauf stehenden Womos.

Bon Voyage

abba am 25 Jul 2011 16:02:22

Na, die feine englische Art war das ja nicht, was sich der TE da erlaubt hat.

Gast am 25 Jul 2011 16:06:34

Tja die Spass Bieter ich Biete mal mit und bleibe unter dem Preis dann bekomme ich es sowieso nicht.

Schei.... wars diese mal war man doch der Höchstbietende und jetzt muss man sich aber schnell was einfallen lassen wie man aus der Nummer raus kommt.

Mal sehen was der VK macht. (Anwalt oder nicht?) wir können gespannt sein.

mfg Frank

akojah am 25 Jul 2011 17:23:07

Ich glaube das mit der gelben Plakette ist eine Ausrede. Der TE ist beim Ebay-Angebot davon ausgegangen das es sich um einen Ford mit Hinterradantrieb handelt. War in dem Angebot eindeutig zu erkennen, das es sich um einen Ducato und nicht um einen Transit handelt?

In diesem Thread auf Seite 2: --> Link

"Nach Fiat Ducato und Iveco Daily möchte ich unbedingt wieder Hinterradantrieb. In der 3,5 t Klasse wird hier nur der Ford übrig bleiben."

Ostwestfale am 25 Jul 2011 17:44:26

Nja,

schon im ersten Bild ist eindeutig der Ducato zu erkennen.

Daher halte ich einen Irrtum für jemanden der "dringend" einen Ford sucht für ausgeschlossen.

Bon Voyage

Gast am 25 Jul 2011 18:30:25

abba hat geschrieben:Falls das wirklich das Fahrzeug war, auf welches der TE geboten hatte, ist es wieder drin. Steht aber nichts von Spaßbieter ect. dabei.

Link zum eBay Artikel


FALLS:

dann wäre dies am Link ganz unten ja interessant:

Frage: war doch schon Verkauft? jetzt doch wieder nicht? oder hat es weitere Mängel? 25.07.11
Antwort: Das ist richtig, aber das ehrenwerte Mitglied ex-schwabe der es gakauft hat wollte es auf einmal nicht mehr da er davon ausgegangen ist das das womo eine gelbe Plakette hat und das hat er mich schon gleich nach der Auktion wissen lassen, ohne das er überhaupt hier gewesen ist. Habe das ganze jetzt ebay gemeldet. Das womo ist fahrbereit, Sie können gerne vorbei kommen um sich vom Zustand des Womos zu überzeugen. MfG

...................

Falls es der betreffende Link ist, wäre das eine ganz linke Tour, meine ich.

ps: sah zu spät, dass andere das auch entdeckt hatten :eek:

pps: ex-schwabe ( 192Bewertungspunktestand) ist ein ziemlich erfahrener Ebayer, sieht rein nach den Fakten nicht so dolle für ihn aus

womomama am 25 Jul 2011 20:02:03

Ex-Schwabe ...... aha hmmm soso... alles klar oder nicht?*grins*

quax1968 am 25 Jul 2011 23:16:28

womomama hat geschrieben:Ex-Schwabe ...... aha hmmm soso... alles klar oder nicht?*grins*


Ja, ein echter Schwabe wäre zu seinem Wort gestanden.

Gast am 25 Jul 2011 23:57:30

Gast hat geschrieben:Wieso sollte Fahrzeugverkauf oder Kauf bei Ebay ein Risiko sein?

Ungefähr so riskant wie der Anzeigenteil im lokalen Käseblatt, wie AudoSkaut25, wie immobile.de, und wie sie alle heißen.
Mein Wohnmobil habe ich bei m....de ausgesucht, eins von mehreren. Mit dieser Liste abgefahren und angeschaut /probegefahren. Ein Verkäufer lehnte die Probefahrt ab - tschüß.
Den "Zuschlag" erteilte ich dann nach einiger Überlegung an den meiner Meinung nach besseren der letzten zwei verbliebenen Kandidaten.

Daß das bei ebay im Prinzip genauso ist, aussuchen, dann gucken, DANN DEN PERSÖNLICHEN PREIS EINGEBEN und schauen ob man gewinnt, das verstehen viele nicht. Wer so blauäugig ist und sich ein Fahrzeug, wo auch immer es angeboten wird, nicht genau anschaut, hat dann halt PECH gehabt.

Ich habe auch eine lange ebay-Karriere (10 Jahre oder so), 100% positiv als privater Käufer und Verkäufer. Ich habe schon gebrauchte Sachen über Neupreis verkaufen können, weil gerade in der Anfangszeit irgendwas die Leute dazu gebracht hat "klick klick klick kaufen kaufen kaufen ebay billig billig billig". Ist das die Schuld des Verkäufers? Kann der Verkäufer was dazu, wenn der Käufer ohne Besichtigung gleich losbietet?

Ich habe ein einziges Mal in meinem Leben ein gebrauchtes Fahrzeug ohne Probefahrt, ohne drunterkriechen usw. gekauft (der hielt dann 13 Jahre bis zum km-Stand 390.000 ohne Reparaturen durch); aber das war LEICHTSINNIG und ich würde das auch eigentlich nie wieder machen. Hätte schiefgehen können, aber ... selbst schuld ...

Schadensersatz könnte es geben bis zur Differenz zurückgezogenes "Spaßgebot" zu dem dann höchsten zweiten Gebot, plus evtl. nachweisbare Extraaufwendungen. Pauschal 30% schreibt ein Verkäufer heute vom anderen ab. Ist genauso Unfug wie die Gebrauchtteile-Garantie bei Privatverkäufen nach dem "neuen EU-Recht".

Als Verkäufer wäre man hier (ausnahmsweise) m.E. in einer recht starken Position. Ich würde den zwingen, die Schüssel abzunehmen. Warum die Mühe mit zwei Auktionen? Die zweite könnte ja mit viel weniger Erlös enden ...

Andreas

rinto am 26 Jul 2011 08:12:45

Ja, Andreas

und dann klagst Du auf Abnahme beim zuständigen LG, dauert in der Regel mindestens 1 Jahr, bis Du ein Urteil hast, das Du dann auch noch mit Zwangsgeldandrohung u.a. vollstrecken lassen darfst ( wenn der Käufer nicht in Berufung geht ) . Dauert nochmals ca. 6 Monate.

Bis dahin steht bei Dir als Verkäufer das Auto herum, du bekommst kein Geld ... und am Ende stellt sich heraus, dass der Käufer auch keines hat.

§§, die auf dem Papier stehen, sind schön- aber die Praxis verlangt pragmatsche Lösungen: Fahrzeug nochmals einstellen, verkaufen und dann ggf. Schadensersatz beim ersten "Käufer" geltend machen; da ist dann kein erhöhter Zeitdruck für die gerichtliche Entscheidung vorhanden, weil kein Fahrzeug mehr herumsteht, das "weg muss".

Viele aus Nürnberg, Edgar

grautvornix am 27 Jul 2011 22:06:20

Hallo zusammen,

Ich habe jetzt eine ganze Weile überlegt, ob ich mich dazu äußern soll.
Aber ich finde es schon Klasse wie mit Leichtigkeit Paragraphen herbeigezaubert werden und die Rechtliche Seite einer Sache beleuchtet werden.

Aber eigentlich handelt es sich hier doch um eine Sache des Anstandes.

Da hat sich jemand einen Internetzugang gelegt. Anschmiedend hat er sich bei EBay angemeldet. Hat Dan beim stöbern ein Wohnmobil gefunden und "aus Versehen" ersteigert.

Also wenn man so viele Hürden überwunden hat, läst das darauf schlissen, das man Herr seiner Sinne ist.

In so einem Fall könnte man doch einfach zugeben, das man eine Fehler gemacht hat. Aber dazu gehört natürlich schon etwas Rückrad.

Anstandsweise hätte man den Verkäufer kontaktiert und sich schön brav entschuldigt und die Erstattung aller entstandenen Kosten angeboten.
Besser noch man hätte das Fahrzeug einfach abgeholt.

Aber im Nachhinein mit Forderungen nach TÜV und Begutachtung usw. Zu kommen ist einfach nur billig.
Und sowas in ein Forum zu stellen, weil man Rückendeckung braucht finde ich einfach ...............





Frank

hast29 am 28 Jul 2011 08:51:01

Hat er nun gekauft oder nicht ??????

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