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Wohnmobilkauf bei ebay 1, 2, 3, 4


migula am 11 Jul 2011 08:33:04

Mir wurde überraschend bei 9.000 € der Zuschlag für einen Eura, Bj. 95, mit 2,5 TDI Motor und rd. 200.000 km erteilt. Im Sofortkaufpreis von 13.500 € wäre neuer Tüv enthalten gewesen, bei 9.000 € nicht. Was kann ich jetzt noch tun, um das Fahrzeug vor Übernahme überprüfen zu lassen? Ich denke auch bei einem e-Bay Kauf ist bei erheblichen Mängeln, z.B. Wasserschaden, ein Rücktritt vom Kauf möglich.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 11 Jul 2011 08:47:46

.... Überraschung ??? :?

Haikumsai am 11 Jul 2011 08:55:41

migula hat geschrieben:Mir wurde überraschend bei 9.000 € der Zuschlag für einen Eura, Bj. 95, mit 2,5 TDI Motor und rd. 200.000 km erteilt. Im Sofortkaufpreis von 13.500 € wäre neuer Tüv enthalten gewesen, bei 9.000 € nicht. Was kann ich jetzt noch tun, um das Fahrzeug vor Übernahme überprüfen zu lassen? Ich denke auch bei einem e-Bay Kauf ist bei erheblichen Mängeln, z.B. Wasserschaden, ein Rücktritt vom Kauf möglich.


Hast du tatsächlich gekauft ohne Besichigung??? Unvorstellbar für mich....
Sollte z.B. ein verschwiegener Wasserschaden vorhanden sein, kannst du m. w. n. vom Kauf zurücktreten.
Aber schon riskant sowas.....

Anzeige vom Forum


Gast am 11 Jul 2011 09:17:02

Hallo Migula,

warum hast du nicht vorher darüber nachgedacht????
So ein Pech, du hast überraschend den Zuschlag erhalten.
Wenn der Verkäufer ein Privatmann ist, dann hast du den Wagen verbindlich gekauft, wahrscheinlich hat er Rücknahme und Gewährleistung ausgeschlossen. Das ist ebenfalls rechtens. Wenn du nicht nachweisen kannst, das das Fahrzeug nicht der Beschreibung entsprichst, musst du zahlen, ob du willst oder nicht.

michie am 11 Jul 2011 09:26:51

Hallo??

Warum so negativ? WoMo abholen, weil ersteigert, dann
zum örtlichen TÜV und alles ist gut. Irgendwie hat das
Angebot ja sein Interesse geweckt und deshalb das, nun
verbindliche, Gebot. Ich gehe davon aus, dass es okay ist.

haballes am 11 Jul 2011 09:43:13

:D Also, meine beiden Zwerge hauen immer nur die Fahrzeuge in die Bucht, die was zu verbergen haben. Alles andere hängt am Mobile.

Und man glaubt nicht, wie unbedarft geklickt wird. Meist aber aus fernen Landen und die Klicker kommen mit Autohänger zur Abholung.

Es gibt aber auch schon Fälle in der Bucht, wo Leute ein feines Schnäppchen gemacht haben. Das hoffe ich für Dich. Mir wär es bei einem WOMO, was ich selber nutzen möchte zu heikel gewesen.

hast29 am 11 Jul 2011 09:53:02

Sag mal, der ist ja gar nicht mehr im ebay zu finden....auch nicht unter Beendete Angebote----

Hast du mal nen Link??

migula am 11 Jul 2011 10:17:05

buccaneer hat geschrieben:.... Überraschung ??? :?


Ja, wenn der Sofort-Kaufpreis bei 13.500 € lag.

Haikumsai am 11 Jul 2011 10:19:47

migula hat geschrieben:
buccaneer hat geschrieben:.... Überraschung ??? :?


Ja, wenn der Sofort-Kaufpreis bei 13.500 € lag.


Vielleicht Wunschvorstellung.....

Ostwestfale am 11 Jul 2011 10:41:08

Wieso,

gezielte Taktik...

Das Ding für einen hohen Preis anbieten....

Warten bis ein Dummer zockt und Angebot bei -25% abgibt....

Und tschüss, die Karre ist vom Hof und wäre noch weniger Wert gewesen.

Unfassbar, wenn man mal eben 9000 € bietet ohne das Fahrzeug gesehen haben.

Des Zockers Glück, des Zockers Leid.


Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück mit dem Womo - es kann ja auch sein, dass es noch einen altersgemääsen Zustand hat und sein Geld Wert ist.

Bon Voyage

abba am 11 Jul 2011 10:57:34

Guck mal da, vielleicht kannst Du daraus ja was ableiten

--> Link

Ist die Rechtsseite von ebay.

Ansonsten, vielleicht hast Du ja wirklich ein Schnäppchen gemacht und Deine Bedenken waren unbegründet - viel Glück dafür.

hast29 am 11 Jul 2011 11:13:09

JA aber sorry, ich komme da nicht so ganz mit....

WARUM hast du geboten wenn du niicht kaufen wolltest????

Nächste Frage wäre ja auch:

War das dieses bieten mit:

"sie sind unter dem Preislimit?" dann zählt doch das Gebotene gar nicht...

Rückzieher noch möglich?

Nette Mail an Verkäufer, vielleicht will ja dein Vorbieter das ding haben....

Ostwestfale am 11 Jul 2011 11:17:09

haballes hat geschrieben::D Also, meine beiden Zwerge hauen immer nur die Fahrzeuge in die Bucht, die was zu verbergen haben. Alles andere hängt am Mobile.

Und man glaubt nicht, wie unbedarft geklickt wird. Meist aber aus fernen Landen und die Klicker kommen mit Autohänger zur Abholung.

Es gibt aber auch schon Fälle in der Bucht, wo Leute ein feines Schnäppchen gemacht haben. Das hoffe ich für Dich. Mir wär es bei einem WOMO, was ich selber nutzen möchte zu heikel gewesen.


Peinliche Aussage.

Da scheint die Erziehung (falls überhaupt?) nicht gewirkt zu haben.

Bon Voyage

trebla am 11 Jul 2011 11:21:32

Hallo,

vorher nichts bezahlen. Fahre hin, guck dir das Ding an ob alles lt. der Beschreibung stimmt.
Wenn nicht, trete vom Vertrag zurück!

trebla

migula am 11 Jul 2011 11:23:27

Ja, das habe ich jetzt gemacht!

Aber eigentlich wollte ich ja wissen, was kann ich vor Übernahme des Fahrzeuges tun kann, um nicht wieder ein mangelhaftes Mobil zu erwerben. Z.B einen Sachverständigen vorbei schicken, oder am Wohnort des Käufers zum Tüv zu gehen. Fahrzeug hat nämlich keinen Tüv.

In dem Moment als ich mein Gebot abgegeben hatte war der Mindestpreis erreicht. Das hat mich ins Grübeln gebracht bei 13.500 € Sofortkauf!

Ostwestfale am 11 Jul 2011 11:23:35

hast29 hat geschrieben:JA aber sorry, ich komme da nicht so ganz mit....

WARUM hast du geboten wenn du niicht kaufen wolltest????

Nächste Frage wäre ja auch:

War das dieses bieten mit:

"sie sind unter dem Preislimit?" dann zählt doch das Gebotene gar nicht...

Rückzieher noch möglich?

Nette Mail an Verkäufer, vielleicht will ja dein Vorbieter das ding haben....


Kennst du die Funktion "Preisvorschlag senden" oder "Mndestpreis erreicht"? Damit kommt auch ein Vertrag zustande!

Geht alles.

Aber ich würde es mir bei der Abholung genau ansehen - so lange du das Geld in der Tasche hast kann der Verkäufer sich auf einen längeren Rechtstreit einstellen.
Du dich notfalls auch auf Zahlung von Schadensersatz, wenn er das Womo (das keine für das Alter gravierenden Mängel hatte ...) vielleicht nur noch für 6000 los wird und das neue Womo schon beim Händler steht.

Bon Voyage

Gast am 11 Jul 2011 11:40:12

haballes hat geschrieben::D Also, meine beiden Zwerge hauen immer nur die Fahrzeuge in die Bucht, die was zu verbergen haben.


Na super, da hast du ja einen Grund, richtig stolz zu sein auf deine Nachkommen..... :twisted: :twisted:

baschwe am 11 Jul 2011 12:12:14

huhu migula,

ich kann deine sorge verstehen und ich denke sie ist nicht unbegründet.

erst einmal gebe ich dem ein oder anderen sachlichen vorschreiber
recht, denn erst einmal hast du verbidlich einen kauf abgeschlossen.

was du falsch gemacht hast, so denke ich, hast du mittlerweile selber gemerkt, aber darum geht es ja bei deiner frage nicht, gelle

du möchtest wissen, was du nun tun kannst.

sicherlich wäre es hilfreich, wenn du mal den link deiner auktion posten könntest, oder auch gerne per pn, denn deine möglichkeiten liegen entweder im detail oder in deiner finesse und durchhaltekraft.

hat das fahrzeug wirklich gravierende offensichtliche mängel die verschwiegen wurden, dann bist du auf der sicheren seite, denn dann hast du viele möglichkeiten.

sollte alles in ordnung sein, haste kein problem und kannst zufrieden sein.

letztendlich würde ich mal mit einem zeugen zur fahrzeugübergabe hinfahren und, wenn du der überzeugung bist, das etwas faul ist, das fahrzeug weder bezahlen noch abnehmen.

achtung:
dies gilt nur, wenn du einen vertragsrechtsschutz besitzt und die sache aussitzen kannst.

wenn dein gegenüber ein unfairer geschäftspartner ist, was ich nicht hoffe, dann kannst du ihm ja sagen, dass du gerne bereit bist das fahrzeug zu übernehmen, wenn ein gutachter bestätigt, dass das fahrzeug,
in dem von ihm beschriebenen zustand ist.

falls nicht könne er über den klageweg gehen, was aber für ihn bedeuten würde, dass er während der klage (evtl. 24 monate) das fahrzeug nicht veräussern kann.

bedenke aber bitte auch, dass nicht jeder mensch schlecht ist, also lass es mit nötiger vorsicht einfach mal auf dich zukommen und.....

sei beim nächsten mal etwas vorsichtiger :wink:

ich drücke die daumen und fände es gut, wenn du uns auf dem laufenden hältst.

lolex am 11 Jul 2011 12:18:34

mit paypal bezahlen und dann sind die meisten probleme gelöst.

lolex

migula am 11 Jul 2011 12:21:41

paypal wurde nicht angeboten.

Ostwestfale am 11 Jul 2011 12:29:30

baschwe hat geschrieben:
wenn dein gegenüber ein unfairer geschäftspartner ist, was ich nicht hoffe, dann kannst du ihm ja sagen, dass du gerne bereit bist das fahrzeug zu übernehmen, wenn ein gutachter bestätigt, dass das fahrzeug,
in dem von ihm beschriebenen zustand ist.



Wieso sollte der Verkäufer das tun?
Bitte nenn mir einen Grund, warum er nachträglich Geld für ein Gutachten ausgeben sollte - einen juristisch haltbaren Grund nur.
Das hätte er als Vertragsbedingung vor dem Kauf angeben müssen - nicht nachher. Und gerade ein "unfairer" Verkäufer wird genau das wissen und Dir den Ball ganz locker wieder auf Dein Feld zurück spielen.
Und ein fairer Verkäufer wird es nicht wissen und du wirst genau deswegen jemanden Treffen der es eigentlich nicht verdient hat.


Der Käufer kann natürlich gerne einen Gutachter mitbringen (auf seine Kosten natürlich) und vor Bezahlung prüfen lassen.

Aber dann müssen OFFENSICHTLICHE Mängel bekannt werden die über das normale Verschleiß-/Gebrauchsmaß hinaus gehen und die der Verkäufer als solche hätte erkennen müssen (Welche Ausbildung hat er? Ist es ein gewerblicher Verkauf (Bei EBAY gerne als privater Verkauf getürkt) oder ein wirklich privater Verkauf z.B. aus einer Erbmasse heraus?)
Dann geht es vor Gericht wegen arglistiger Täuschung locker durch.
Aber schon der Verkauf mit "abgelaufenem TÜV" musste den Käufer zur Vorsicht zwingen.

Ansonsten wäre kaufen und direkt weiter verticken auch eine Alternative. Ist vielleicht billger als zig mal zum Anwalt zu gehen und nach zwei Jahren dann doch noch etwas abnehmen zu müssen.
Dann dürfte aber kein Gutachter wesentliche, verdeckte Mängel festgestellt haben - sonst wird es wieder zur arglistigen Täuschung.


Bon Voyage

Ostwestfale am 11 Jul 2011 12:30:24

lolex hat geschrieben:mit paypal bezahlen und dann sind die meisten probleme gelöst.

lolex


Wie hoch ist die Haftung bei PayPal?

Erst nachdenken, dann Posten!



Bon Voyage

migula am 11 Jul 2011 12:39:17

Ich denke das ist die Lösung:

Das Mobil wird auf Kosten des Käufers von einem Sachverständigen untersucht. Wenn keine wesentl. Mängel vorhanden sind ist das Mobil sein Geld wert, bei größeren Mängeln Rücktritt vom Vertrag.

Wie finde ich Sachverständige in B.-W. die so ein Gutachten erstellen?

Gast am 11 Jul 2011 12:43:33

Hallo,

ist es dieses Fahrzeug?
Ebay Nr. 320721583225

Ostwestfale am 11 Jul 2011 12:47:55

migula hat geschrieben: Wenn keine wesentl. Mängel vorhanden sind ist das Mobil sein Geld wert, bei größeren Mängeln Rücktritt vom Vertrag.


Nein, das ist kein Grund für einen Vertragsrücktritt. Der gegnerische Anwalt wird Dir schreiben: Schon allene das "ohne TÜV" muss als Hinweis auf Mängel verstanden werden.

Da geht dann nur noch "arglistige Täuschung" sprich: gravierende Mängel die der Verkäufer mit seinem Wissen hätte sehen müssen (z.B. ein Gang lässt sich nicht einlegen, Motor springt nicht an oder ist kaputt.)

Wenn er als typischer Privatverkäufer den Mangel nicht hätte erkennen können (z.B. Rahmen durchgerostet,...) dann hat er dich ja auch nicht betrogen und du hast eben ein 15 Jahre altes Fahrzeug mit 200.000 km ohne TÜV gekauft.
Da wird es schwierig vor Gericht etwas durchzusetzen - sehr schwierig. Weil Mängelfreihet kann mit Lebenserfahrung bei einem derartigen Fahrzeug nie garantiert werden - im Gegenteil, ich würde sagen: Garantie: Ja, das Fahrzeug hat garantiert Mängel.


Bon Voyage

(Aber vielleicht hat er vergessen die Garantie oder den Umtausch auszuschliessen - dann fang an zu dealen.)

Viel Erfolg

fuzzy am 11 Jul 2011 12:57:11

wie kann man ernsthaft 9000€ bieten ohne es gesehen zu haben, dann auch noch ohne TÜV ????


Da Du uns den link zum Fahrzeug nicht geben kannst/willst, ist es aus der Ferne schwierig den Angebotstext auf evtl. Fallstricke zu überprüfen.

Meine Glaskugel ist im Urlaub, fürs :cry: ist es jetzt zu spät, geh zum Anwalt und bete !

Ostwestfale am 11 Jul 2011 13:10:52

Eigentlich schade - "Geh zum Anwalt und bete."

Er hat das Ding gekauft und sollte es jetzt abnehmen.

Punkt.

Alles andere ist doch schon sehr Halbseiden.

Bon Voyage

OttoWalke am 11 Jul 2011 13:18:22

Hans S hat geschrieben:Hallo,

ist es dieses Fahrzeug?
Ebay Nr. 320721583225


Der sieht doch gut aus, wenn Motor läuft Getriebe schaltet und innen der Torf nicht von den Wänden fällt oder man beim Betreten durchbricht,
hinfahren mitnehmen Tüv machen und gut.
selbst wenn da noch nen 1K reingesteckt werden muß.

Es gibt Leute die ich überhaupt nicht mag,
in diesem Thread habe ich davon leider wieder mal einige gelesen. :roll:

Gast am 11 Jul 2011 13:26:14

:D Dann will ich mich auch noch schnelle melden, Otto!!!

friedhelm28 am 11 Jul 2011 13:31:08

Hallo Migula

Wenn es das Fahrzeug ist was ich im Link eingestellt habe.

Siehe: Link zum eBay Artikel

Das sieht ja so gar nicht schlecht aus. Aber ohne vorher das Fahrzeug zu besichtigen war/ist schon ganz schön riskant.

Ich drücke Dir die Daumen das alles gut ist :)

fuzzy am 11 Jul 2011 13:33:24

OttoWalke hat geschrieben:Der sieht doch gut aus, wenn Motor läuft Getriebe schaltet und wenn innen der Torf nicht von den Wänden fällt oder wenn man beim Betreten durchbricht,
hinfahren mitnehmen Tüv machen und gut.
selbst wenn da noch nen 1K reingesteckt werden muß.



ist denn schon wieder Zeit für Spekulatius, wenn unser Katz ä Pääd wör, hätte mer och eent.

dieter2 am 11 Jul 2011 13:38:52

Also da hab ich schon was ganz anderes für viel mehr Geld gesehen.

Kaufen und nach einer Durchsicht,Beleuchtung und so, ab zum TÜV.
Dann erst gezielt eventuelle notwendige Reparaturen machen.
Dann ab in den Urlaub damit und sich freuen :D

Dieter

Haikumsai am 11 Jul 2011 13:42:26

So schlimm kann es vielleicht gar nicht sein, der günstigste Eura bei Autoscout fängt bei über 12.500 € an

--> Link

Sina1 am 11 Jul 2011 13:47:10

...hier ist auch ein ganz tolles ebay - Angebot :D :

da hat doch tatsächlich "die Zulassungsstelle" in Berlin einem 89er Ducato, der einen "Kat" hat, die grüne Plakette erteilt..... wer´s glaubt! Der Sofortkaufenpreis würde gerade für den Pirellifilter reichen, falls der beim 89er schon geht!

Link zum eBay Artikel

LG

migula am 11 Jul 2011 14:15:39

Dem Anbieter habe ich jetzt folgendes mitgeteilt:

Kann das Mobil vor Übergabe zum Tüv gefahren werden, oder wären Sie damit einverstanden, dass das Mobil vor Ort von einem Sachverständigen begutachtet wird.

Wenn es ein fairer Verkäufer ist, stimmt er dem Vorschlag zu!

Wie finde ich einen Sachverständigen oder Organisation, in B.-W. der dies Untersuchung durchführt.

Gast am 11 Jul 2011 14:31:04

Es geht nicht darum ob er fair ist!!

Es geht darum das Du das Fahrzeug ersteigert hast!

Fair ist es wenn Du es nun abholst!

Oder ihm die 30% Strafe für das Spassbieten gibst!

Verstehe nicht wie man so etwas machen kann ohne zu besichtigen!

Ostwestfale am 11 Jul 2011 14:32:09

Stephan1 hat geschrieben:Es geht nicht darum ob er fair ist!!

Es geht darum das Du das Fahrzeug ersteigert hast!

Fair ist es wenn Du es nun abholst!

Oder ihm die 30% Strafe für das Spassbieten gibst!

Verstehe nicht wie man so etwas machen kann ohne zu besichtigen!


SIC!


Bon Voyage

BOWO am 11 Jul 2011 14:48:41

Heute in der WAZ gelesen:
eBay Angaben zum Wohnmobil sind einklagbar!
Wer im Auktionstext eines Wohnmobiles angibt "in einem guten Zustand" ist verbindlich und kann auch später im Kaufvertrag mit der Floskel "Bastlerfahrzeug" nicht aufgehoben werden.
Urteil Oberlandesgericht Köln Az.: 3 U 174/10.

Im konkreten Fall wurde ein WoMo für 5.000,- Euro verkauft und wurde wegen schwerer Rostschäden als verkehrsunsicher eingestuft. Der Verkäufer musste das Fahrzeug zurücknehmen.
:)

quax1968 am 11 Jul 2011 15:14:55

Warum hat der TE noch keinen Link veröffentlicht?
Irgendwie sieht das sehr nach einem Fake aus

Wie ich die Sache sehe:
Manchmal gehören die Verkäufer vor solchen Käufern geschützt.
Meiner Meinung nach, muss das Fahrzeug so abgenommen werden wie es ist.
Zumindest dann wenn Garantie, Gewährleistung ausgeschlossen wurde und es sich um einen Privatverkauf handelt.

Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, so sollte man sich die Frage gefallen lassen, warum das Fahrzeug nicht besichtigt wurde.

franz_99 am 11 Jul 2011 15:22:35

mit dem Tüv hätte ich die wenigsten Probleme. Das wird schon klappen. Viel viel wichtiger ist doch ob er dicht ist. Fahr hin nehm einen Sachverständigen mit und befrage vorher noch den hier bekannten Anwalt oder auch die Anwaltfamilie. Die kennen auch bestimmt einen Gutachter.

Ostwestfale am 11 Jul 2011 15:25:24

"Warum hat der TE noch keinen Link veröffentlicht?
Irgendwie sieht das sehr nach einem Fake aus "



Bei 1500 Beiträgen wohl eher nicht.

Bon Voyage

quax1968 am 11 Jul 2011 15:33:17

Ostwestfale hat geschrieben:"Warum hat der TE noch keinen Link veröffentlicht?
Irgendwie sieht das sehr nach einem Fake aus "



Bei 1500 Beiträgen wohl eher nicht.

Bon Voyage


Dann nehme ich das mit dem Fake zurück, wundern tue ich mich aber dennoch.
Und bei 1500 Beiträgen hätte ich dann auch gedacht, dass man sich schon des Risikos bewusst ist, so etwas blind zu kaufen.

Wieviel Euramobilfahrer oder von anderen Herstellern klagten hier schon über Wasserschäden?

Für mich einfach unverständlich. Dennoch tut es mir leid um den TE und wünsche Ihm/Ihr wirklich hier mit einem blauen Auge davon zu kommen. Aber dennoch sollte man sich auch in die Lage des Verkäufers versetzen. Er zahlt eine Ebay-Gebühr für das einstellen und dann kommt der Käufer und will das noch ein Gutachten gemacht wird, was vermutlich nicht Bestandteil der Offerte war.

das hat dann nichts mehr mit Fairness zu tun. Denn der Käufer investiert ja auch Zeit um den Wagen zu verkaufen. Steht den irgendwas vom Zustand in dem Angebotstext?

Ostwestfale am 11 Jul 2011 15:41:48

quax1968 hat geschrieben:Und bei 1500 Beiträgen hätte ich dann auch gedacht, dass man sich schon des Risikos bewusst ist, so etwas blind zu kaufen.



Ja, das sehe ich auch so.



Und genügend Eier in der Hose hat auf den Verkäufer zuzugehen und mit ihm zu sprechen.
Aber nicht unfair und link zu sein und zu versuchen sich irgendwie aus dem selbst produzierten Schlamassel heraus zu winden.


Bon Voyage

migula am 11 Jul 2011 16:23:19

migula hat geschrieben: Was kann ich jetzt noch tun, um das Fahrzeug vor Übernahme überprüfen zu lassen? Ich denke auch bei einem e-Bay Kauf ist bei erheblichen Mängeln, z.B. Wasserschaden, ein Rücktritt vom Kauf möglich.


Das war mein erster Beitrag.

Was ist an dieser Frage unfair oder link. Selbstverständlich würde ich das Gutachten oder/und die Tüv Abnahme bezahlen!
Die nächste Frage war dann: Wie finde ich einen Sachverständigen

kamann am 11 Jul 2011 16:26:45

hier ein vorschlag;
--> Link
mfg

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