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Wohnmobilkauf bei ebay 1, 2, 3, 4


quax1968 am 11 Jul 2011 18:15:56

Okay jetzt habe ich das Ebay-Angebot gelesen.
Hier steht nichts von gutem Zustand. Gekauft wurde das Fahrzeug anhand der Beschreibung ohne TÜV ohne Gewährleistung und Garantie.

Das Fahrzeug ist Baujahr 11/1995 sprich 16 Jahre und hat 210.000km.
Trotz des Alters und des Kilometerstandes wurde ohne vorher anzurufen oder das Fahrzeug zu besichtigen das Fahrzeug ersteigert.

Das sind nunmal die Fakten
Ich nenne so etwas übrigens Spass bieten.

Ich kenne dazu keine Rechtsurteile. Bin mir aber ziemlich sicher, dass bei einem evtl Rechtstreit Geld verbrannt wird. Gerichtskosten, Anwaltsgebühren. Mehr als einen Vergleich wird da kaum bei rauskommen, so wie ich das sehe.

Bei einem solch alten Fahrzeug ohne TÜV muss man zwangsläufig mit Mängeln rechnen. Denn sonst hätte der Verkäufer TÜV draufmachen lassen. Denn das hätte den Wert sicher gesteigert. Ob das unter verschwiegene Mängel läuft, weiß ich nicht. Aber dem Verkäufer wurde ja nicht mal die Möglichkeit gegeben, irgendetwas offen zu legen (es erfolgte weder Anruf noch E-Mail-kontakt, noch Besichtigung)

Ich denke man bewegt sich da auf sehr dünnem Eis, selbst wenn das Fahrzeug offensichtliche Mängel hat.

Bin gespannt wie das hier weiter geht und wie sich der Verkäufer dazu äussert.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

dieter2 am 11 Jul 2011 19:05:11

Ich finde das Ebayangebot absolut seriös.

Er hat sogar ausdrücklich um eine Besichtigung gebeten,was will man noch ?

Dieter

scholko1 am 11 Jul 2011 19:30:33

Wie wäre es denn wenn du für deine "Eselei" gerade stehst.
Mach dich nicht verückt,fahr hin nimm das Womo mit und hoffe das du nicht soviel reinstecken musst.
Wenn du das Womo wirklich haben wolltest hättest du ja auch höher geboten um das Fahrzeug zu ersteigern.
Ansonsten war es Spassbieten und du bist an ein "Cleverle" geraten.
Und dann ohne Besichtigung!!!!
Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Vielleicht ist die Differenz von 9.000 auf 13.500 ja das Geld das man noch für einen neuen TÜV-Stempel benötigt.

Hans

Anzeige vom Forum


OttoWalke am 11 Jul 2011 20:17:38

fuzzy hat geschrieben:
OttoWalke hat geschrieben:Der sieht doch gut aus, wenn Motor läuft Getriebe schaltet und wenn innen der Torf nicht von den Wänden fällt oder wenn man beim Betreten durchbricht,
hinfahren mitnehmen Tüv machen und gut.
selbst wenn da noch nen 1K reingesteckt werden muß.



ist denn schon wieder Zeit für Spekulatius, wenn unser Katz ä Pääd wör, hätte mer och eent.


@ Fuzzy

Das sind genau die wenns die der Käufer hätte vor dem Bieten abklären hätte können, hat er aber nicht.
Das ist nun die Schuld des Verkäufers???

Und da auch meine Kugel Urlaub macht, ich das Teil nicht ersteigert habe, es also nicht angeschaut habe, sind das nun mal für mich wenns die sich auf das oben vermutete Fahrzeug beziehen.
Verstehe nicht was Dich wieder mal hier gebissen hat. :roll:


Er könnte diese wenns aber auch noch bei der Übergabe überprüfen, obwohl ihm die Eigenschafften nicht mal zugesichert wurden.

Das hier aber von vielen der VK sofort als Schrottverkäufer hingestellt wird, nur weil er den neuen TÜV von einer bestimmten Ersteigerungshöhe abhängig macht, sind in meinen Augen die eher "Spekulatius".
Und die mag ich nicht






Aber eigentlich wollte ich ja wissen, was kann ich vor Übernahme des Fahrzeuges tun kann, um nicht wieder ein mangelhaftes Mobil zu erwerben.


Erworben hast Du es bereits, jetzt heißt es Zahlen.

Sorry,aber Leute Wie Du machen Ebay zum Kindergarten. Schade.

OttoWalke am 11 Jul 2011 20:21:42

dieter2 hat geschrieben:Ich finde das Ebayangebot absolut seriös.

Er hat sogar ausdrücklich um eine Besichtigung gebeten,was will man noch ?

Dieter



Genau so siehts aus. :daumen2:

Rumbuddel am 14 Jul 2011 17:10:19

Ich bin neugierig, was ist da jetzt draus geworden???

Gast am 14 Jul 2011 18:29:25

ich auch!

OttoWalke am 14 Jul 2011 18:37:12

Rumbuddel hat geschrieben:Ich bin neugierig, was ist da jetzt draus geworden???


Ich auch, denke aber immer noch das da ein Schnäppchen nicht unbedingt ausgeschlossen ist.

Wir haben unseren auch blind über Ebay geschossen, 800km entfernt und zweimal vorher per Tel. Fragen gestellt.
Haben es nicht bereut. :wink:

choco_bay am 15 Jul 2011 11:12:22

Ich möchte meinen „Senf“ auch einmal dazu geben.

Ein wirklich guter Freund von mir hat da leider auch schon seine leidvollen
Erfahrungen mit einem vermeidlich absoluten seriösem ebay Angebot gemacht.
Auch er ersteigerte einen Van nach der super Beschreibung im ebay und bekam
dann bei 6.200 Euro den Zuschlag. Ab 8.500 Euro sollte der Wagen neuen TÜV
bekommen (hatte aber noch für 3 Monate TÜV), war unfallfrei und Top gepflegt.
Besichtigung wurde erwünscht. Für den Preis ein super Schnäppchen auch ohne
Gewährleistung, Garantie und wurde als Bastlerfahrzeug von privat angeboten.
Der Vergleich bei mobile zeigte, dass man für vergleichbare Fahrzeuge mit einem
Preis über 8.500 Euro rechnen müsste.

Wir sind dann gemeinsam los gefahren um das Fahrzeug in 110 Kilometern Entfernung
abzuholen. Super netter und sympathischer privater Verkäufer. Er gab an, das Auto
nur zu verkaufen, weil seine Kinder nun schon älter seien und er daher keinen Van mehr
benötige. Bisher wäre er auch super zufrieden gewesen mit diesem Auto. Der Van hatte
126.000 Km auf der Uhr und war optisch wirklich gut gepflegt worden. Kaum Kratzer
oder Beulen - ein „Schnäppchen“ halt! Einziger Hinweis auf einen kleinen Mangel, die
Heizung bei diesen Fahrzeugen (Diesel) solle wohl echt schlecht sein. Da es sehr lange
dauert bis der Van im Innenraum warm wird. Er wäre auch schon bei einem Bekannten
(Kfz-Mechaniker) gewesen, der hätten aber auch nichts gefunden. Das mit der schlechten
Heizung wurde auch so in den Kaufvertrag geschrieben.

Vertrag gemacht - 6.200 Euro gezahlt - Noch einen Satz Winterräder kostenlos gekommen -
Wünsch los glücklich! - Ab auf die Autobahn - Rückfahrt.

Es war auf der Rückfahrt schon recht komisch, denn obwohl ich ca. 100 bis 120 gefahren bin,
blieb es im Auto (wir hatten Dezember) eisig kalt. Aus der Heizung kam wirklich überhaupt kein
warmes Lüftchen raus. Der Temperaturanzeiger vom Motor stand in der Mitte auf „normal“. -
„Komische Sache!“. Wir sind dann ganz 109 Kilometer weit gekommen, denn genau auf der
heimischen Autobahnabfahrt ging am Van das gesamte „Mäusekino“ an.

:heiss:

Alle Lämpchen brannten - Motor ging aus - Ende Gelände, nix geht mehr! -
Nur noch weißer Qualm aus dem Motorraum. Bis zu diesem abrupten Stopp fuhr der Wagen
auf der gesamten Rückfahrt ohne Mucken - leider aber auch ohne Heizung.

Der ADAC hat das Fahrzeug dann erst einmal in eine Vertragswerkstatt abgeschleppt.
Das große Erwachen kam dann am nächsten Tag, denn die Werkstatt hatte einen kapitalen
Motorschaden festgestellt.
Für diesen Van gab es vom Hersteller keine AT-Maschine, sonder nur einen kompletten neuen
Motor für schlappe 8.000 Euro. - Echtes Schnäppchen! - Der Werkstattmeister meinte aber,
da hat Einer dran rum gefummelt und ein Ventil in der Motorkühlung überbrückt,
der war schon vorher im Eimer.

Es folgten unzählige, teilweise wirklich unschöne Anrufe - Anwaltsschreiben - Berichte von Gutachtern
und Kfz-Sachverständigen. Durch die ganzen Gutachten, Anwalts- und Gerichtskosten addierte sich der
Streitwert mittlerweile auf weit über 10.000 Euro, wobei mein Freund als Kläger natürlich für Alles
erst einmal in Vorkasse gehen musste.

Nach „nur“ zwei Jahren und sechs Monaten, wurde vor dem Gericht in der 2. Instanz der Klage endlich
statt gegeben. Mein Freund sollte sein Geld zurück bekommen und der „sympathischer“ Verkäufer seinen
„gepflegten“ Van.

„Sollte!“ - denn der Verkäufer hatte die Kohle natürlich nicht mehr und so hat mein Freund nun einen
vollstreckbaren Titel. Aber da, wo nichts mehr pfändbar ist, ist auch kein Geld mehr zu holen.

Recht haben und Recht bekommen! :bindafür:

So viel zu meinen Erfahrungen mit absoluten seriösen ebay Angeboten!

rinto am 15 Jul 2011 11:22:25

Hallo choco bay

in solchen Fällen hat es sich in der Praxis als sinnvoll erwiesen, parallel zum Zivilverfahren Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten, Erstaunlicher Weise ist in einer Reiihe von Fällen unter dem Eindruck eines stafrechtlichen Ermittlungsverfahrens trotz "Unpfändbarkeit" Geld im Haus.

Viele aus Nürnberg, Edgar

choco_bay am 15 Jul 2011 11:45:28

rinto hat geschrieben:Hallo choco bay

in solchen Fällen hat es sich in der Praxis als sinnvoll erwiesen, parallel zum Zivilverfahren Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten, Erstaunlicher Weise ist in einer Reiihe von Fällen unter dem Eindruck eines stafrechtlichen Ermittlungsverfahrens trotz "Unpfändbarkeit" Geld im Haus.

Viele aus Nürnberg, Edgar


Hallo Edgar,

ja da gebe ich Dir vollkommen recht, dass hat der Anwalt auch vorgeschlagen.
Aber nach so langer Zeit ist mein Freund einfach nicht nur mit den Nerven
fertig, sondern auch finanziell am Ende. Der Mann hat schließlich
vier Kinder und er wollte halt nur einen günstigen, großen Van für seine Familie kaufen.

Nun hat er seine ganze Kohle versenkt und den Schrott am Bein.
Die Werkstatt, wo der Van seit nun mehr fast 2,5 Jahren steht,
hat satte 800 Euro für den Rest angeboten.

Aber eins ist ganz, ganz sicher, der kauft kein Auto mehr übers Internet ohne
Gutachten (ADAC, Dekra etc.) und nur noch bei einem Vertragshändler um die Ecke.

pipo am 15 Jul 2011 12:18:45

Nunja, ich habe gelernt, dass man beim Gebraucht aber auch Neukauf von
Womos bitter reinfallen kann.

Hier sollte immer eine Absicherung (Überprüfung durch nächste
Werkstatt), ggf. 14 tägiges Rücktrittsrecht oder Garantie bei Kauf beim
Händler verakert sein.

Das Forum wimmelt nur von solchen grausamen Geschichten :roll:

dieter2 am 15 Jul 2011 12:25:39

Fackt ist aber,wer solch Reinfälle nicht braucht sollte nicht ungesehen/geprüft und blind bei Ebay bieten.

Dieter

Gast am 15 Jul 2011 14:18:19

Selbst bei einer Vorortbesichtigung würde ich kein überbrücktes Ventil in der Motorkühlung erkennen. Da fehlt den meisten doch das technische know how.

migula am 15 Jul 2011 16:26:00

Zur Information: Ca. 1 1/2 Std. vor Gebotsende wollte ich das Gebot zurückziehen. Lt. eBay kann dies zu diesem Zeitpunkt nur noch der Anbieter.
Deshalb hatte ich den Anbieter gebeten mein Gebotzu streichen. Seine Antwort war: Hallo, ich bekomme Ihr Gebot nicht raus

Seit meiner eMai vor 3 Tagen:

Da Sie es ablehnen, das Wohnmobil vor der Übergabe, auf meine Kosten untersuchen zu lassen, oder mit mir zum TüV zu fahren, ist zu vermuten, dass Ihnen bekannt ist, dass das Mobil erhebliche Mängel hat, die Sie hätten angeben müssen. Selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen wäre, bestünde ein Rücktrittsrecht. Ferner fehlt dem Wohnmobil eine zugesicherte Eigenschaft.

Ich habe das Mobil nicht gekauft und habe jetzt kein Interesse mehr es zu erwerben.

Ich bin bereit gegenüber eBay zu erklären, dass der "Kauf" im gegenseitigen Einvernehmen nicht zustande kam, damit Ihnen keine Gebühren berechnet werden.


habe ich vom Anbieter nichts mehr gehört.

tober am 15 Jul 2011 17:01:50

Der macht sich jetzt erstmal in einem forum schlau wie er jemanden der sein Womo ersteigert hat aber nicht abnehmen will entsprechend begegnet. :D


tober

Adler am 15 Jul 2011 17:35:44

tober hat geschrieben:Der macht sich jetzt erstmal in einem forum schlau wie er jemanden der sein Womo ersteigert hat aber nicht abnehmen will entsprechend begegnet. :D


tober



Und ich würde das gleiche tun!

Es ist schon erstaunlich, wie der Verkäufer so langsam aber sicher zum Verbrecher degradiert wird.

Ich habe auch schon Motorräder bei ebay gekauft ohne diese vorher anzusehen. Und da waren einige echte Schnäppchen dabei.
Niemals aber würde mir einfallen, ohne ersichtlichen Grund gegen den Verkäufer vorzugehen.
Natürlich ist es ein Risiko ohne Besichtigung zu bieten und eigentlich Blödsinn.

Aber wenn ich Blödsinn mache... dann steh ich auch dazu .

fitnessingo am 15 Jul 2011 18:27:18

Hallo Adler :) :) :)

Ingo

wolfsch6 am 15 Jul 2011 18:30:00

Zur Information: Ca. 1 1/2 Std. vor Gebotsende wollte ich das Gebot zurückziehen. Lt. eBay kann dies zu diesem Zeitpunkt nur noch der Anbieter.
Deshalb hatte ich den Anbieter gebeten mein Gebotzu streichen. Seine Antwort war: Hallo, ich bekomme Ihr Gebot nicht raus

Seit meiner eMai vor 3 Tagen:

Da Sie es ablehnen, das Wohnmobil vor der Übergabe, auf meine Kosten untersuchen zu lassen, oder mit mir zum TüV zu fahren, ist zu vermuten, dass Ihnen bekannt ist, dass das Mobil erhebliche Mängel hat, die Sie hätten angeben müssen. Selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen wäre, bestünde ein Rücktrittsrecht. Ferner fehlt dem Wohnmobil eine zugesicherte Eigenschaft.

Ich habe das Mobil nicht gekauft und habe jetzt kein Interesse mehr es zu erwerben.

Ich bin bereit gegenüber eBay zu erklären, dass der "Kauf" im gegenseitigen Einvernehmen nicht zustande kam, damit Ihnen keine Gebühren berechnet werden.

habe ich vom Anbieter nichts mehr gehört.
Foto Album


Was für eine armselige Aktion - ich würde nen Teufel tun und sowas auch noch für alles lesbar hier reinzustellen - widerlich...

BOWO am 15 Jul 2011 18:33:25

Und ich würde als Verkäufer diese Unterstellungen gleich meinen Anwalt geben und die mittlerweile gerichtlich gesicherte Schadensersatzforderung von mind. 30 % einfordern. :eek:

rinto am 15 Jul 2011 18:56:17

Seit wann gibt eine "Vermutung" irgendwelcher Mängel ein Rücktrittsrecht- unabhängig davon, dass es sich um einen Privatverkauf ohne Gewährleistung handelt und "versteckte" Mängel wohl nicht vorliegen würden, wenn man das Wohnmobil vorher - wie angeboten - besichtigt hätte.

Irgendwie schon eine sehr seltsame Angelegenheit....

Viele aus Nürnberg, Edgar

pipo am 15 Jul 2011 19:03:31

wolfsch6 hat geschrieben:Was für eine armselige Aktion - ich würde nen Teufel tun und sowas auch noch für alles lesbar hier reinzustellen - widerlich...

Nun mal ganz langsam, Deine Reaktion ist grenzwertig, nicht das
verhalten des Bieters :!:

Die Gerichte haben zu hauf die Rechte des Bieters gestärkt. Und mit
einem Gebot gibt der Bieter nicht gleichzeit alle seine Verbraucherrechte
ab.
Dh. sein Vorgehen ist vollkommen ok. Ich sehe hier eindeutig den
Verkäufer in der Pflicht sich gütlich mit dem Käufer auf eine akzeptable
Vorgehensweise zu einigen.

rinto am 15 Jul 2011 19:12:35

pipo hat geschrieben:
wolfsch6 hat geschrieben:Was für eine armselige Aktion - ich würde nen Teufel tun und sowas auch noch für alles lesbar hier reinzustellen - widerlich...

Nun mal ganz langsam, Deine Reaktion ist grenzwertig, nicht das
verhalten des Bieters :!:

Die Gerichte haben zu hauf die Rechte des Bieters gestärkt. Und mit
einem Gebot gibt der Bieter nicht gleichzeit alle seine Verbraucherrechte
ab.
Dh. sein Vorgehen ist vollkommen ok. Ich sehe hier eindeutig den
Verkäufer in der Pflicht sich gütlich mit dem Käufer auf eine akzeptable
Vorgehensweise zu einigen.


Warum ????

Weil der Bieter einen "Verdacht" hat, ohne das WoMo überhaupt gesehen zu haben ??

Viele aus Nürnberg, Edgar

murzel am 15 Jul 2011 19:16:14

Es ist ja so das der Verkäufer eindeutig wollte, daß vorher besichtigt wird!!! Wenn ich der Verkäufer wäre würde mir jetzt auch der Kragen platzen. Einfach so vom Kauf zurück treten gäbe es schon mal gar nicht!!
Man gibt sich alle Mühe ein faires Angebot einzustellen und dann kommt einer daher und will ein Gutachter schicken????
Also mal ehrlich wer beim Womo Kauf Gebote abgibt ohne das Fahrzeug gesehen zu haben muß Lehrgeld bezahlen!!
Das war jetzt meine Meinung, sie muß nicht richtig sein, sie ist aber so.
Arne

pipo am 15 Jul 2011 19:23:13

Sorry Leute, noch einmal:
Der Käufer hat vorab Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen und ihn darum gebeten das Angebot zu streichen.

Rechtlich gesehen ist der Verkäufer damit in der Pflicht dieses Angebot
tatsächlich zu streichen.

Was ist jetzt das Problem?

Gast am 15 Jul 2011 19:24:52

Ich fände es als Verkäufer auch nervend, wenn der Käufer nicht bezahlt, mehrfach bei kleineren Auktionen mitgemacht, grausam; zumal man 10 Tage warten muss, bevor man theoretisch neu verkaufen darf. Aber zugegeben hatte er ja kurz vor Ende gebeten raus zu kommen aus der Auktion, so what?
Aber 9000 bieten wenn mans nicht ernst meint, hätte Lehrgeld verdient.

pipo am 15 Jul 2011 19:32:25

trumanius hat geschrieben:Aber 9000 bieten wenn mans nicht ernst meint, hätte Lehrgeld verdient.

Der Verkäufer kann natürlich Schadensersatz verlangen. Nur muss er dies
im jeweiligen Einzelfall nachweisen.

murzel am 15 Jul 2011 19:33:16

Wieso werde ich wohl zwei mal gefragt bei Ebay ob ich wirklich kaufen will?? Mir wurde schon einmal ein Transportschaden versucht anzuhängen um nachverhandeln zu wollen, bei einem Kaufpreis von 5€ !!?? Ich sehe es so, das hier jemand versucht möglichst ohne Kosten von dem Vertrag zurück zu treten. Im übrigen bin ich selbst so fair das ich jemanden, der ein Gebot abgegben hat das höher war als mein original Preis den Ich bezahlt habe. Nur den Preis abgenommen habe den ich Bezahlt habe abzüglich Versandgebühr!!
Arne

Dakota am 15 Jul 2011 19:36:42

Moin,

migula hat geschrieben: Seit meiner eMai vor 3 Tagen:

Da Sie es ablehnen, das Wohnmobil vor der Übergabe, auf meine Kosten untersuchen zu lassen, oder mit mir zum TüV zu fahren, ist zu vermuten, dass Ihnen bekannt ist, dass das Mobil erhebliche Mängel hat, die Sie hätten angeben müssen. Selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen wäre, bestünde ein Rücktrittsrecht. Ferner fehlt dem Wohnmobil eine zugesicherte Eigenschaft.

Ich habe das Mobil nicht gekauft und habe jetzt kein Interesse mehr es zu erwerben.

Ich bin bereit gegenüber eBay zu erklären, dass der "Kauf" im gegenseitigen Einvernehmen nicht zustande kam, damit Ihnen keine Gebühren berechnet werden.


habe ich vom Anbieter nichts mehr gehört.


Zunächst einmal hast du einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen. Das du nun ein ungutes Gefühl hast und Vermutungen anstellst.... entbinden dich zunächst nicht von der Vertragserfüllung. Ein Rücktrittsrecht hast du nicht, das gibt weder das BGB noch die Plattformregeln her.

Eine zugesicherte Eigenschaft bzw. deren Fehlen rechtfertigt einen Rücktritt. Nur, wo ist diese ?

Die Beschreibung "guter Zustand" ist dehnbar, das wird, im Ernstfall, durch Richterrecht entschieden.

Etwas anderes wäre es wenn der VK (evtl.) gewerblich handelt.... ich würde mir den Bewertungsverlauf und das Handelsgut mal genauer ansehen... man ist schneller gewerblich als so mancher denkt :wink:

Dakota am 15 Jul 2011 19:41:14

PS.

Ich selber habe über ebay (oder war es noch Alando?) unser ersten Mobil gekauft. Ohne jede Probleme, ohne Besichtigung. War ein Schnäppchen und hat uns vie Spaß gemacht...

Es gibt also durchaus positive Erfahrungen :!:

pipo am 15 Jul 2011 19:44:02

DAKOTA hat geschrieben:Zunächst einmal hast du einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen

Ich würde das nicht unterschreiben :!:

"Die Rücknahme eines Gebots ist nach § 10 Abs. 7 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung (wie der Abgabe eines Gebots oder dem Betätigen der Sofort-Kaufen-Schaltfläche) dann wieder lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund dafür vorliegt.Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden oder zur Abgabe der Erklärung durch eine arglistige Täuschung veranlasst wurden. Inhaltsirrtum: Sie haben sich über den Inhalt der Erklärung geirrt, z.B. haben Sie die Artikelbeschreibung falsch verstanden."

Und noch einmal: Die AbzockerEbayZeiten sind schon ganz lange vorbei :!: :wink:

migula am 15 Jul 2011 19:46:50

Wenn jemand von der Qualität seiner Ware überzeugt ist, warum lehnt er es dann ab, dass der "Käufer" im Zuge der Abholung vor der Geldübergabe mit oder ohne den Anbieter zum TÜV fährt?

Ostwestfale am 15 Jul 2011 19:54:45

Hat er es abgelehnt oder bisher nur nicht geantwortet?


Ausserdem - du hättest diese Bedingungen VORHER stellen sollen.
Nich dann wenn Du gekauft hast. Alleine daher würde ich schon "riechen" dass du im Trüben fischen willst. D.h. versuchst einen Punkt zum Aussteigen zu finden.

Bei mir könntest Du das Womo abholen innerhalb der gesetzten Frist.

Tag x +1 schreibt mein Anwalt Dir mit einer Rechnung von 30% (wie in der der Anzeige ) + Anwaltskosten. Den Rest klären dann die Gerichte.

So einfach ist das Leben - wenn man sich an die Regeln des Zusammenlebens hält.

Geb doch endlich zu das du Scheiss gebaut hast und hab die Eier in der Hose dazu zu stehen statt hier so ein rumgejammere und gewürge abzuhalten.

Bon Voyage

apnl am 15 Jul 2011 19:57:59

migula hat geschrieben:Wenn jemand von der Qualität seiner Ware überzeugt ist, warum lehnt er es dann ab, dass der "Käufer" im Zuge der Abholung vor der Geldübergabe mit oder ohne den Anbieter zum TÜV fährt?


würde ich auch nicht,

Ausgehend davon, dass ich als Verkäufer niemanden über den Tisch ziehen möchte enden doch solche Überprüfungen darin, sprichwörtlich das Haar in der Suppe zu suchen, zu finden und nachträglich den Preis zu drücken.

Das würde ich mir nicht geben, zumal die Gelegenheit der Besichtigung vor Abgabe des Angebots bestand


Armin

Gast am 15 Jul 2011 20:00:02

Hallo Michael,

das war sehr deutlich - und richtig.

Die Spassbieter haben es garnicht anders verdient.

Hans

Dakota am 15 Jul 2011 20:12:31

pipo hat geschrieben:
DAKOTA hat geschrieben:Zunächst einmal hast du einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen

Ich würde das nicht unterschreiben :!:

...wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden oder zur Abgabe der Erklärung durch eine arglistige Täuschung veranlasst wurden. Inhaltsirrtum: Sie haben sich über den Inhalt der Erklärung geirrt, z.B. haben Sie die Artikelbeschreibung falsch verstanden."


...das die Abzocker bei ebay schere Zeiten haben ist auch gut so :!:

Allerdings ist hier grundsätzlich ein Kaufvertrag (§433BGB) zustandegekommen. Nun will der Käufer nicht mehr... ok. Dann muss er zusehen das er Gründe für den Vertragsausstieg findet, entweder über Sachmangel (434) oder Rechtsmangel (435). Das fällt hier m.E. aus, wir bewegen uns (der Käufer) im Reich der Vermutungen, es zählen aber nur Fakten.

Bleibt Anfechtung nach §119 ff. Aber hier wird letztendlich ein Richter enscheiden, wobei ich den Erfolg für den Käufer zunächst als fraglich einstufe. Denn, bei diesen Anfechtungsgründen MUSS sofort, ohne schuldhaftes Verzögern, gehandelt werden. Das hat der Käufer nicht getan.

Dakota am 15 Jul 2011 20:21:21

@migula:

Ich beantworte dir deine KN hier im Thread, sonst ist es zur sehr aus dem Zusammenhang gerissen, ich hoffe das ist ok. :wink:


migula hat geschrieben:Zugesicherte Eigenschaft: Standheizung im Fahrerhaus.

Hättest Du Probleme mit dem Käufer zum Tüv zu fahren. Beide Seiten hätten doch die Sicherheit, dass das Mobilzum Zeitpunkt der Übergabe technischin Ordnung war!


Die Standheizung im Fahrerhaus kann sein... auch die verbaute Gasheizung (Aufbau) mit zusätzlichem Ausströmer "Fahrerhaus" erfüllt sicher den Begriff "Standheizung", das muss nicht zwingend eine, seperate, dieselbetriebene Webasto sein :wink:

Ich hätte wohl vor Auktionsstart TÜV/AU neu gemacht um Zweifel zu beseitigen. Aber, nach Vertragsschluss, irgendwelche Zugeständnisse machen... warum? Ich hätte die Ware umfänglich, korrekt beschrieben und dem potentiellen Käufer jede Prüfungsmöglichkeit vor Gebotsabgabe ermöglicht. Das sollte reichen.... Wir sind doch nicht auf dem Basar :D

pipo am 15 Jul 2011 20:40:07

Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen:
Der Käufer trägt hier sicherlich eine Schuld, die er im Rahmen des
Schadenersatzes zu leisten hat.
Dem Verkäufer ist die Tatsache bekannt, dass der Käufer zurück treten
will. Aufgrund der Frist kann nur er das Gebot streichen, was IMHO seine
Pflicht ist.

Ich bin weiterhin der Meinung, dass der Käufer hier trotz (dümmlichen)
Gebot lediglich Schadensersatzpflichtig ist.

Nunja 30% Schadensersatz bei Spassbietern dürfte vor Gericht nicht zu
halten sein, da hier i.d.R. nach tatsächlichen Kosten und Aufwänden
geurteilt wird.

Ist halt eine alte ebaymetaffer :D

Und lasst doch bitte die persönlichen Angriffe. Ist ja wie im
Kindergartenforum hier :eek: :wink:

Dakota am 15 Jul 2011 20:52:09

pipo hat geschrieben: Dem Verkäufer ist die Tatsache bekannt, dass der Käufer zurück treten will. Aufgrund der Frist kann nur er das Gebot streichen, was IMHO seine Pflicht ist.


Sorry, sehe ich anders.

Selbst in den letzten 12 Stunden der Auktionslaufzeit kann der Bieter (Gebotsgeber) sein Gebot innerhalb 1 Stunde nach Gebotsabgabe zurückziehen. (selber schon einigemale vollzogen) Wenn es die hier genannte Auktion ist, hat der Käufer das Gebot um 18:18 Uhr abgegeben. Er hätte also bis 19:18 Uhr sein Gebot, selbständig, zurückziehen können. Ausreichend Zeit um festzustellen das ich die Beschreibung nicht verstehe, mich vetippt habe oder mein Hamster Heuchhusten hat....

Selbst wenn, die Auktion endete 19:52 Uhr. Spätestens an diesem Abend hätte eine Anfechtung ($119ff) auf den Weg gebracht werden.... alles nicht geschehen.

Auch bis heute, immerhin 5 Tage seit Auktionsende, hat der Käufer das Womo nicht live gesehen....

rinto am 15 Jul 2011 21:54:20

Der sogenannte Inhaltsirrtum ( § 119 BGB ) setzt voraus, dass der Erklärende ( Bieter ) bei der Abgabe der Erklärung über deren Inhalt im Irrtum war ( z.B. hatte er den Kaufpreis versehentlich mit € 100,00 statt - wie gefordert - € 1.000,00 angenommen ) oder wollte eine Erklärung überhaupt nicht abgeben ( hatte versehentlich die Biet- Kaufoption angeklickt ). Wo soll ein solcher Irrtum hier sein ?

Der Einwand, ich habe geboten und war am Ende überrascht, den ZUschlag zu bekommen, das habe ich nicht erwartet und deshalb will ich jetzt vom Vertrag zurücktreten, ist ein sogenannter Motivirrtum und ein solcher ist unbeachtlich.

Lange Rede- kurzer Sinn: Der Vertrag ist wirksam zustande gekommen. Alle andere Vermutungen über den Zustand der Sache sind derzeit mangels Besichtigung ( NACH dem Abschluss ) Spekulationen. Der Vertragsschluss erfolgte zudem nicht unter der Bedingung einer nachträglichen Begutachtung, dafür hatte der Anbieter eine Besichtigungsmöglichkeit ( VOR Abgabe des Gebotes ) angeboten. Wenn ich diese als Bieter nicht nutze, ist dies mein Problem.

Viele aus Nürnberg, Edgar

Ostwestfale am 15 Jul 2011 22:36:22

rinto hat geschrieben:Der sogenannte Inhaltsirrtum ( § 119 BGB ) setzt voraus, dass der Erklärende ( Bieter ) bei der Abgabe der Erklärung über deren Inhalt im Irrtum war ( z.B. hatte er den Kaufpreis versehentlich mit € 100,00 statt - wie gefordert - € 1.000,00 angenommen ) oder wollte eine Erklärung überhaupt nicht abgeben ( hatte versehentlich die Biet- Kaufoption angeklickt ). Wo soll ein solcher Irrtum hier sein ?

Der Einwand, ich habe geboten und war am Ende überrascht, den ZUschlag zu bekommen, das habe ich nicht erwartet und deshalb will ich jetzt vom Vertrag zurücktreten, ist ein sogenannter Motivirrtum und ein solcher ist unbeachtlich.

Lange Rede- kurzer Sinn: Der Vertrag ist wirksam zustande gekommen. Alle andere Vermutungen über den Zustand der Sache sind derzeit mangels Besichtigung ( NACH dem Abschluss ) Spekulationen. Der Vertragsschluss erfolgte zudem nicht unter der Bedingung einer nachträglichen Begutachtung, dafür hatte der Anbieter eine Besichtigungsmöglichkeit ( VOR Abgabe des Gebotes ) angeboten. Wenn ich diese als Bieter nicht nutze, ist dies mein Problem.

Viele aus Nürnberg, Edgar



:gut:

Rumbuddel am 15 Jul 2011 22:42:25

Außerdem, natürlich kann ich den Verkäufer bitten, mein Gebot zu streichen.

Aber muss ich als Verkäufer dauernd online sein???

Wenn ich ein Gebot abgebe, werde ich gefragt, ob ich wirklich will und darauf aufmerksam gemacht, dass mein Gebot bindend ist.

Spätestens in diesem Augenblick sollte ich mir über die Konsequenz meines nächsten Schritts - der Gebotsabgabe - im Klaren sein.

Ej, ich biete doch nicht einfach mal so 9000 € und sage dann ups, eigentlich habe ich nicht damit gerechnet den Zuschlag zu bekommen.

Wieso gebe ich ich überhaupt ein Gebot ab wenn ich eigentlich nicht will?
Versteh ich alles nicht.

Aber Migula hat sich ja auch für unser Womo interessiert ... sagte er!

dieter2 am 15 Jul 2011 22:43:16

Wenn migula ein Womo in der Art sucht verstehe ich nicht warum er das nicht mehr haben will.
Der Preis ist in ordnung und das Womo macht einen guten Eindruck :roll:

Dieter

Ostwestfale am 15 Jul 2011 23:08:07

Er wollte die Mitbieter ärgern und den Preis nach oben treiben.

Pech - er hat sich selbst geärgert und eine Womo rechtsverbindlich gekauft.

Warum nur wollte er die Mitbieter Ärgern? Hätter er ihnen kein Schnäppchen gegönnt? Ist doch Dummheit wenn man um andere zu Ärgern so ein Risiko eingeht.

Shit happens - pay now

Bon Voyage

quax1968 am 15 Jul 2011 23:22:49

was ich nicht ganz verstehe ist folgender Sachverhalt.
Welcher zugesicherte Eigenschaft wurde denn nicht eingehalten?
Es steht soviel ich die Anzeige im Kopf habe weder etwas von gutem Zustand in der Anzeige, noch das das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand ist, oder?

Vielmehr stand drin, dass das Fahrzeug keinen TÜV hat und dass der Verkäufer ab einem Kaufpreis von xxx Euro neu TÜV drauf machen lässt.

Weiterhin finde ich es auch wirklich ziemlich traurig, dass man ein Fahrzeug ungesehen kauft und es bis heute nicht geschafft hat sich das Fahrzeug anzuschauen. Das mindeste was ich als Verkäufer erwarten würde ist, dass der Käufer sich das Fahrzeug anschaut und das Ganze dann in einem persönlichen 4 Augen Gespräch mit mir klärt.

Ich sehe hier bisher nur, dass jemand versucht mit aller Gewalt, ohne triftigen Grund von einem Blindkauf zurückzutreten. Da muss meiner Ansicht nach nicht der Käufer geschützt werden sondern der Verkäufer. Ich finde das ehrlich gesagt schon ziemlich fragwürdig und als Käufer würde ich mich selber einmal fragen ob ich überhaupt geschäftsfähig bin.

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