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Verheimlichter Schaden nach Gebrauchtkauf


Gast am 13 Jul 2011 12:38:00

Wir haben uns vor ca. 1 Monat einen gebrauchten Eura Integra, Bj. 2003, zugelegt. So weit, so gut. Alles in Ordnung, bis wir am Wochenende festgestellt haben, da da rechts vorne wohl mal was passiert war. Die Außenhaut hat eine kleine Verwerfung, zudem ist im Radkasten der Kunststoff zersplittert. Also entweder hat jemand eine Laterne o.ä. touchiert oder jemand ist dort reingefahren. Auch ist der Aufkleber (farbige Streifen) ersetzt und etwas ungenau verklebt worden. Zudem haben wir noch GFK-Staub (wir würden es als solches identifizieren) auf dem Stoßfänger gefunden. der ist uns schon vorher aufgefallen, ich dachte aber das seien Polierreste. Was auch möglich wäre, das der Unfall beim Händler in der Zeit zwischen Auftragsabgabe und Abholung (4 Wochen) auftrat, also das Szenario Azubi fährt das Womo in die Halle und rumms. Ich kann mich nicht davon freisprechen, das der Schaden vorher schon da war, da man schon sehr genau hinsehen muss.

Ich habe den Händler bisher noch nicht damit konfrontiert, weil morgen erstmal der Gutachter kommt und mir sagt, was gemacht werden muss, damit der Händler sich wg. Lappalie o.ä. nicht rausreden kann. Auf dem Foto kann man erkennen, wo was kaputt ist. Wir haben halt Angst, dass da Wasser eindringen kann. Oder ist da runter eh noch eine Dichtung? Das ist die Stelle zwischen Kotflügel (rechts) und Radkasten (links). Viel erkennt man nicht, ich weiß. Aber man kann es auch so kaum sehen, es war Zufall das wir es entdeckt haben, weil wir versetzt davor saßen.

Wir möchten das Fahrezug schon behalten, aber so eine Täuschung ist echt übel.

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felix52 am 13 Jul 2011 12:52:05

Ich würde zuerst einmal den Händler mit den hier geschilderten Fakten konfrontieren. Den Gutachter kannst Du immer noch bemühen. Teuer und nervig wirds noch früh genug. Und wenn dem Händler der Schaden auch nicht aufgefallen ist, wird er sich wohl mit Dir einigen. Die Inanspruchnahme
der Gewährleistung setzt glaube ich voraus, dass dem Händler der Schaden bekannt war und er ihn bewußt verschwiegen hat... :?
Viel Glück :)
Felix52

dieter2 am 13 Jul 2011 13:04:15

felix52 hat geschrieben:Die Inanspruchnahme
der Gewährleistung setzt glaube ich voraus, dass dem Händler der Schaden bekannt war und er ihn bewußt verschwiegen hat... :?
Viel Glück :)
Felix52


Das wird wohl nur bei Privatverkäufen so sein.

Dieter

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reisender24 am 13 Jul 2011 13:09:31

Hallo,

tja keine schöne Sache. Aber ich sehe das wie Felix52. Du solltest dringend zuerst mit deinem Händler sprechen. Ansonsten hast du einen und ich denke den wichtigsten Schritt zu einer einvernehmlichen und außergerichtlichen Lösung weggeworfen.

tober am 13 Jul 2011 13:17:32

Wenn es sich nicht um "altersübliche mängel" handelt wird der Händler ein Problem haben.
Das ist ja auch so ne sache mit Inzahlungsnahme. Wenn er die wieder verkauft muss er min. 1 Jahr Gewährleistung geben.
Hat er vom Vorbesitzer Unfallfreiheit bestätigt bekommen kann er ja den Haftbar machen. Das hat Dich aber weniger zu interessieren. 8)

Also - ab zum Händler!

gruß tober

Gast am 13 Jul 2011 13:26:58

Ich will ja nicht gleich mit einem Anwalt vorgehen, sondern nur wissen, woran ich bin. Sollte schon ein Feuchteschaden usw. aufgetreten sein, kann mich der Händler damit ja wieder täuschen. Das Fzg. stand 2 Jahre beim Händler auf dem Hof, daher schätze ich, das kein Vorschaden bestand. Das komische ist ja, dass offenbar die Außenhaut usw. repariert wurde, der Radkasten bzw. die Abdeckung aber nicht? Warum halb repariert? Sieht ggf. auch nach einem Reifenplatzer aus, die verursachen ja manchmal so Schäden. Wäre das dann auch anzeigepflichtig? Wann beginnt denn überhaupt ein Schaden, den man dem Käufer anzeigen muss?

Gast am 13 Jul 2011 13:31:57

trumanius hat geschrieben:Wir möchten das Fahrezug schon behalten, aber so eine Täuschung ist echt übel.
Worüber wurdet Ihr denn getäuscht ?

Nicht jeder Schaden ist ein Unfall.

Gast am 13 Jul 2011 13:33:57

UlrichS hat geschrieben:
trumanius hat geschrieben:Wir möchten das Fahrezug schon behalten, aber so eine Täuschung ist echt übel.
Worüber wurdet Ihr denn getäuscht ?

Nicht jeder Schaden ist ein Unfall.


Ja, genau, ist das ein Unfallschaden den er hätte postulieren müssen oder nicht? Ist ja auch wichtig für unser Auftreten dann.

fantom am 13 Jul 2011 13:40:37

Wenn Du nichts abmontieren musstest um den Schaden zu bemerken, wirds wohl schwierig mit verstecktem oder verschiegem Mangel. Wenn Du jetzt feststellen kannst, dass da in der Radhausverkleidung etwas kaputt ist und die Außenhaut repariert wurde, warum nicht bei Besichtigung des Fahrzeugs vor Ort? Versteh das bitte nicht als Vorwurf, eher als Beileidsformulierung nach dem Motto: Lehrgeld muss bezahlt werden. Ich habs auch gelöhnt.
Wenns aber von einem Unfall herkommt, muss darüber informiert worden sein. Evtl. kann man über die Fahrgestellnummer bei Versicherungen herausbekommen, ob es schon mal was gab.
Frank

felix52 am 13 Jul 2011 13:45:33

Na ja: Der Händler muss die Chance bekommen, den Schaden zu reparieren.
Gibst Du sie ihm nicht, wirst Du wohl evtl. auf den Gutachterkosten sitzen bleiben.
So wie Du den Schaden beschreibst, wird ein neuer Radkasten samt Befestigung fällig, wenn man davon ausgeht, dass hinter dem Radkasten der
Motorraum ist. Aussen war der Schaden, wenn vielleicht auch net sorgfältig,
ja schon repariert und Du hast den Eura so gekauft.
Also alles halb so schlimm. Kopf hoch und net gleich mit der Brechstange dran (an den Händler :) ).
Der Gutachter läuft Dir net weg.

Felix52

Gast am 13 Jul 2011 13:45:52

fantom hat geschrieben:Wenn Du nichts abmontieren musstest um den Schaden zu bemerken, wirds wohl schwierig mit verstecktem oder verschiegem Mangel. Wenn Du jetzt feststellen kannst, dass da in der Radhausverkleidung etwas kaputt ist und die Außenhaut repariert wurde, warum nicht bei Besichtigung des Fahrzeugs vor Ort? Versteh das bitte nicht als Vorwurf, eher als Beileidsformulierung nach dem Motto: Lehrgeld muss bezahlt werden. Ich habs auch gelöhnt.
Wenns aber von einem Unfall herkommt, muss darüber informiert worden sein. Evtl. kann man über die Fahrgestellnummer bei Versicherungen herausbekommen, ob es schon mal was gab.
Frank


Der Schaden ist wirklich kaum erkennbar. Wenn man das Fahrzeug begutachtet, und nicht zufällig im richtigen Winkel vor der Seite steht, sieht mans nicht. Zudem habe ich ja auch die leise Vermutung, der Schaden ist erst nach unserer ausgiebigen Besichtigung (wir haben uns das Teil 2x ca. 1 Stunde lang angesehen, vornehmlich Innen) eingeteretn ist. Offenbar nicht ausgiebig genug... Versicherung ist ein guter Ansatz.

haballes am 13 Jul 2011 14:03:02

Erstmal dem Dealer zeigen. Die Versicherung kann man immer noch bemühen.
Bei den Duchgängen, die auf dem Gebrauchtmarkt üblich sind, ist es ihm eventuell auch nicht aufgefallen. Oder er hat es als Lapalie ignoriert.

Täuschung wär schon, da wär Silikon oder Sikaflex drüber.

Ein Gespräch bringt es ans Licht.

felix52 am 13 Jul 2011 21:10:39

Sven,
da haste recht.
:D
Und erst recht ist auch zu bedenken, dass unser Kollege ja net sicher weiß, ob der Schaden erst nach Kauf vor Auslieferung entstanden ist.
Menno, unsere Richter haben es schwer.
Besser: miteinander reden. Mach ich mit "Kerstin" auch immer seit 30 Jahren.
:D
Ich lebe noch
Felix52

Ostwestfale am 13 Jul 2011 21:26:27

trumanius hat geschrieben:
fantom hat geschrieben:Wenn Du nichts abmontieren musstest um den Schaden zu bemerken, wirds wohl schwierig mit verstecktem oder verschiegem Mangel. Wenn Du jetzt feststellen kannst, dass da in der Radhausverkleidung etwas kaputt ist und die Außenhaut repariert wurde, warum nicht bei Besichtigung des Fahrzeugs vor Ort? Versteh das bitte nicht als Vorwurf, eher als Beileidsformulierung nach dem Motto: Lehrgeld muss bezahlt werden. Ich habs auch gelöhnt.
Wenns aber von einem Unfall herkommt, muss darüber informiert worden sein. Evtl. kann man über die Fahrgestellnummer bei Versicherungen herausbekommen, ob es schon mal was gab.
Frank


Der Schaden ist wirklich kaum erkennbar. Wenn man das Fahrzeug begutachtet, und nicht zufällig im richtigen Winkel vor der Seite steht, sieht mans nicht. Zudem habe ich ja auch die leise Vermutung, der Schaden ist erst nach unserer ausgiebigen Besichtigung (wir haben uns das Teil 2x ca. 1 Stunde lang angesehen, vornehmlich Innen) eingeteretn ist. Offenbar nicht ausgiebig genug... Versicherung ist ein guter Ansatz.


Braucht man Werkzeug, Hebebühne oder irgendwelche anderen Spezialsachen um den Schaden zu erkennen?

Nein, man mußte nur genau hinschauen und kann den Schaden sehen.

Du hast nicht genau hingeschaut und es ist nur ein Schönheitsfehler der nich auf Dichtheit, Sicherheit oder ähnliches Einfluß hat?

Hat die vermeintliche größere Reparatur wirklich mit diesem Schönheitsfehler zu tun oder ist sie nur zufällig in der Nähe?

Dann überleg mal warum der Händler dafür gerade stehen sollte.
Und spiegelt sich dieser Schönheitsfehler nicht auch im Kaufpreis wieder?

Kannst du beweisen, dass der Schaden bei der Übernahme schon da war?
Oder war es ein Parkrempler den Dir jemand aus versehen zugefügt hat?

Leute, ihr müst bei der Übernahme richtig hinschauen. gerade bei äußerlichen Schäden ist es nachher schwer glaubhaft zu machen, dass diese schon bei der Übernahme vorhanden waren.

Ich habe diese bei meinem neuen Womo bei der Übernahme entdeckt, hat den Händler 280 (ohne Märchensteuer) zur Beseitigung gekostet. Das war z.B. eine Beule in der Fahrertür vom Offnen eines benachbarten Womo's.



Bon Voyage

Gast am 13 Jul 2011 21:29:30

felix52 hat geschrieben:Na ja: Der Händler muss die Chance bekommen, den Schaden zu reparieren.
Gibst Du sie ihm nicht, wirst Du wohl evtl. auf den Gutachterkosten sitzen bleiben.
Warum sollte der den Schaden reparieren ?

Du hast ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft, konntest es besichtigen und Dich frei entscheiden ob Du es kaufst. Es war weder ein Unfallschaden vorhanden noch ein verdeckter Mangel.

Oder habe ich etwas falsch verstanden.

Scheint ein Reifenplatzer gewesen zu sein, der den Schaden verursacht hat.

Warum jetzt genau sollte der Verkäufer jetzt den Schaden beseitigen, oder willst Du es auf Deine Kosten bei ihm machen lassen ?

haballes am 13 Jul 2011 21:48:02

:wink: Na, jetzt sei mal nicht so streng. Versuch macht kluch und der Dealer wird schon nicht darben. Sind im Vertrach keine Mängel vermerkt, lässt er sich drauf ein vielleicht.

Wir wären auch froh. Wenn die Dealer mal wieder ein wenig aus dem Quark kämen und den Service wiederentdeckten, dann wäre wahrscheinlich sogar dein Fall bereits gelöst. Ich find einfach für Hin und Hergeschiebe zu dem Händler, zu dem Gutachter, zu dem Werk, da ist der ganze Schei... einfach zu teuer. Und wenn ich im Nachhinein drüber sinniere welchen Schrott als Gebrauchte für echt viel Kohle mir rennomierte Händler hier im Bereich anboten, dann läuft es mir kalt den Rücken runter.

Zum Beispiel solch ein obiger kleiner Schaden. Nehmen wir an er bleibt drauf sitzen, hat sich beim Kauf wie oft total verausgabt. Er fährt erstmal damit. Später dann wird Fernseher oder Rollerträger wichtiger. In zwei Jahren kommt er zu Kohle, kauft ein niegelnagelneues und stellt es wieder zu dem Händler auf die Weide. Dann kommt kurzdrauf hier ein Tröt über Womo mit Wasserschaden. Vieles könnte schon im Ansatz verhindert werden und würde dem Ruf gut tuen, weil zufriedene Gebrauchtwagenkäufer schon eher sich nochmal so einen finanziellen Berg antuen.

Ostwestfale am 13 Jul 2011 22:00:39

Kannst Du Dir vorstellen, dass manche Dealer keine Lust darauf haben gebrauchte Fahrzeuge zu verkaufen wo der Kunde nachher dauernd angedackelt kommt und etwas bemängelt?

Billig soll es sein,

und wenn er es mit nach Hause nimmt darf man ihm die xxxxx km und yy Jahre doch nicht mehr ansehen und Macken sind immer schon da gewesen.

Ich halte bestimmt nicht viel von moderenen Pferdehändlern - und genau aus diesem Grund macht man den Zinnober BEVOR man die Kohle auf den Tisch legt.

VORHER - nicht nachher.

Bon Voyage

petermann am 13 Jul 2011 22:04:15

Ostwestfale hat geschrieben:Kannst Du Dir vorstellen, dass manche Dealer keine Lust darauf haben gebrauchte Fahrzeuge zu verkaufen wo der Kunde nachher dauernd angedackelt kommt und etwas bemängelt?

Billig soll es sein,

und wenn er es mit nach Hause nimmt darf man ihm die xxxxx km und yy Jahre doch nicht mehr ansehen und Macken sind immer schon da gewesen.

Ich halte bestimmt nicht viel von moderenen Pferdehändlern - und genau aus diesem Grund macht man den Zinnober BEVOR man die Kohle auf den Tisch legt.

VORHER - nicht nachher.

Bon Voyage


dem ist nichts mehr hinzuzufügen :daumen2:

Peter

haballes am 13 Jul 2011 22:07:19

Sehe ich anders. Wenn ich mir den Zett Vier meines Zwerges anschaue für 23 Kiloeuronen, wo die Niederlassung aufbereitet, inspiziert und poliert hat, dazu eine grosszügige Garantie gibt und das mit einigen Wohnmobilen in der gleichen Preisklasse vergleiche, dann haben es die Gebrauchtwohnmobilverkäufer verdammt leicht. Das Problem ist nur meist, dass sich die Dinger die Reifen plattstehen und die Kohle für den Neuwagenbestand fast den Betrieb killt.

reisender24 am 14 Jul 2011 07:10:59

Also das ist eine wirklich interessante Diskussion geworden. Also ich habe selbst einen Handel ( absolut nichts mit Wohnmobilen zu tun ). Ich jedenfalls bin absolut Dankbar wenn ein Kunde mit einer Reklamation zu mir kommt. Es gibt doch heute wenige Möglichkeiten sich vom Mitbewerber zu unterscheiden. Kundenservice ist der Beste.

Für mich ganz persönlich kann ich manche hier angesprochenen Wege nicht verstehen. Reparur doch selber machen..... Kleinigkeiten hinnehmen.... den Händler nicht ausnehmen.... Vor dem Kauf alles klären... Also ich möchte für meine Geschäfte und Käufe doch nur das was ich bezahlt habe. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Und dieser Schaden hat UlrichS nicht bezahlt....oder?

Wenn ein Kunde schon von seinem ganz normalen Recht abgeht, was soll er dann machen wenn es mal an schwierige Dinge z.B. Kulanz geht??

Es muss natürlich alles im Rahmen bleiben. Aber wenn ich im Laden 300 Schrauben kaufen und merke es waren nur 250 und 50 sind beschädigt und nicht brauchbar, dann werde ich mich doch bei dem Händler melden, oder. Jedenfalls mache ich das so und rede vernünftig mit meinem Handelspartner. So möchte ich das auch von meinen Kunden.

Keinesfalls bringt es uns Wohnmobilisten weiter solche Dinge einfach hinzunehmen. Schlimmstenfalls wird dann irgendwann in einem Forum berichtet..... dort wurde ein Auto mit diesen Beanstandungen gekauft und man musste es selbst reparieren. Das wäre für den Händler schlimm..

Gast am 14 Jul 2011 08:19:54


Braucht man Werkzeug, Hebebühne oder irgendwelche anderen Spezialsachen um den Schaden zu erkennen?

Nein, man mußte nur genau hinschauen und kann den Schaden sehen.

Du hast nicht genau hingeschaut und es ist nur ein Schönheitsfehler der nich auf Dichtheit, Sicherheit oder ähnliches Einfluß hat?

Hat die vermeintliche größere Reparatur wirklich mit diesem Schönheitsfehler zu tun oder ist sie nur zufällig in der Nähe?

Dann überleg mal warum der Händler dafür gerade stehen sollte.
Und spiegelt sich dieser Schönheitsfehler nicht auch im Kaufpreis wieder?

Kannst du beweisen, dass der Schaden bei der Übernahme schon da war?
Oder war es ein Parkrempler den Dir jemand aus versehen zugefügt hat?

Leute, ihr müst bei der Übernahme richtig hinschauen. gerade bei äußerlichen Schäden ist es nachher schwer glaubhaft zu machen, dass diese schon bei der Übernahme vorhanden waren.

Ich habe diese bei meinem neuen Womo bei der Übernahme entdeckt, hat den Händler 280 (ohne Märchensteuer) zur Beseitigung gekostet. Das war z.B. eine Beule in der Fahrertür vom Offnen eines benachbarten Womo's.

Bon Voyage


Braucht man Werkzeug oder Hebebühne, um z.B. einen Schaden unter der Duschtasse oder hinter der Heizung zu bemerken? Nein. Schaut da jemand nach, wohl auch nicht. Beweisen kann ich gar nichts, ich weiß nur, dass die Außenwand repariert wurde, und wenn derjenige welcher auch den Radkasten mitrepariert hätte, würde ich hier nicht posten weil ichs dann garnicht gemerkt hätte. Zudem kaufe ich auch deshalb beim Händler (und bin bereit einige Tausend Euros mehr auf den Tisch zu legen), damit ich nicht beschissen werde! Die Gewährleistung bei unserem Womo mit nur 50tkm auf der Uhr war eher zweitrangig, das Fzg. war vom Schnitt her perfekt und der Zustand 1a (nun gut...). Ich möchte mich einfach darauf verlassen können, dass alles in Ordnugn ist. Wenn ich jetzt allerortens wieder höre, der arme Händler usw., DAS HABE ICH MITBEZAHLT!!!

Gast am 14 Jul 2011 08:24:37

Ostwestfale hat geschrieben:Kannst Du Dir vorstellen, dass manche Dealer keine Lust darauf haben gebrauchte Fahrzeuge zu verkaufen wo der Kunde nachher dauernd angedackelt kommt und etwas bemängelt?

Billig soll es sein,

und wenn er es mit nach Hause nimmt darf man ihm die xxxxx km und yy Jahre doch nicht mehr ansehen und Macken sind immer schon da gewesen.

Ich halte bestimmt nicht viel von moderenen Pferdehändlern - und genau aus diesem Grund macht man den Zinnober BEVOR man die Kohle auf den Tisch legt.

VORHER - nicht nachher.

Bon Voyage


Wieso billig, mal die Preise Händler-Privat verglichen? Ich frage Autohändler (oder Womo) garnicht mehr, für wieviel sie unseren Gebrauchten in Zahlung nehmen, dass vermiest mir nur die Laune. Und wenn ein Händler einen Schaden bei Ankauf nicht sieht, den ich dann als Laie entdecke, da kann doch was nicht stimmen, oder?

mafrige am 14 Jul 2011 08:53:51

Also meiner Meinung nach:

- der Fachhandel (Wohnmobilhändler), ist als Fachfirma im Verkauf teurer als ein Privatverkäufer, weil man eine gewisse Sicherheit (durch Kontrolle) bezahlt.
- ohne dies Kontrollen des Fachhändlers (da sind die Erfahrungen seiner Mitarbeiter inklusiv) und Garantien b.z.w. einer gewissen Kulanz bei Schäden, würde niemand bei einem Händler kaufen!

Darum sollte ein Laie/Anfänger auch beim Fachhandel kaufen und er hat natürlich das Recht zu reklamieren!

An die Kritiker "... im Vorfelde alles endecken...." :?

-Auch ein kapitaler Wasserschaden kann, trotz benutzen eines Messgerätes, nicht festgestellt werden, wenn das Fahrzeug lange genug in einer Halle stand?
-Wie stellt man eine Tachometermanipulation fest, wenn man die Pedalgummis erneuert ? :D
...und da gibt es noch viele andere getarnte Mängel... :wink:

fantom am 14 Jul 2011 11:02:01

Stimmt alles irgendwie und nützt dem TE wenig.
So wie ich es verstanden habe, geht es darum, ob der Schaden verheimlicht, verdeckt oder verschwiegen wurde. Für mich ist es offensichtlich, wenn es zu sehen ist, also "Offen", wenn man nicht erst eine Verkleidung, Innenwand, Duschtasse oder sonstwas entfernen muss. Für das, was ich auf den Fotos sehe, hätte ich mich nicht mal drunterlegen müssen. Also ists für mich klar, was rauskommt, es sei denn, der Schaden ist erst nach Besichtigung entstanden, aber das zu beweisen...
2x1Stunde für die Besichtigung ist eigentlich ausreichend. Wenn aber dabei mehr Wert auf den Innenraum gelegt wird, kann man einen Schaden außen schlechter erkennen. Wenn ich den Schaden erst nach vier Wochen erkenne und ich mich wundere über schief angebrachte Aufkleber und erst dann mal drunter schaue... wie soll ich es jetzt sagen? - Lehrgeld eben.
Red mit dem Händler drüber und sag ihm, dass die Fritzen vom Wohnmobilforum Dir das geraten haben :D ....
Frank

reisender24 am 14 Jul 2011 11:07:14

@ trumaius

Du musst im Moment nichts beweisen. Der Händler muss beweisen das dieser Schaden bei Übergabe an dich nicht vorgelegen hat!!! Dafür gibt es eine 6 Monatige Beweislastumkehr. Wenn du diese aber verstreichen lässt, dann musst du das beweisen. So habe ich das mal von einem betroffenen Kollegen gehört und denke das ich so richtig.

Mit deinen Beispielen hast du 100%ig Recht. Wenn das Fahrzeug einen Wasserschaden hat, dann kannst du das auch nicht sofort sehen. Und wenn das Getriebe beim fahre z.B. mit einem Anhänger Probleme macht auch nicht. Das sollten die Kritiker deiner völlig richtigen Vorgehensweise bedenken.

Drücke dir die Daumen. Viel Glück

Gast am 14 Jul 2011 11:23:49

Danke, ich werde berichten wie es weiter geht.

Gast am 14 Jul 2011 11:25:56

fantom hat geschrieben:Red mit dem Händler drüber und sag ihm, dass die Fritzen vom Wohnmobilforum Dir das geraten haben :D ....
Frank


Oh, der wird sich freuen, der ist hier schonmal ganz schlecht weggekommen...

Ostwestfale am 14 Jul 2011 11:34:58

trumanius hat geschrieben:
fantom hat geschrieben:Red mit dem Händler drüber und sag ihm, dass die Fritzen vom Wohnmobilforum Dir das geraten haben :D ....
Frank


Oh, der wird sich freuen, der ist hier schonmal ganz schlecht weggekommen...


Und genau dann hätte ich 3 x genauer hingeschaut.

Nochmal, unter der Duschtasse musst du nicht sehen, Torf kommt nicht in 4 Wochen zustande.

Abba inne Ecken gucken musse schon.

Bon Voyage

Gast am 14 Jul 2011 13:58:37

reisender24 hat geschrieben:@ trumaius

Du musst im Moment nichts beweisen. Der Händler muss beweisen das dieser Schaden bei Übergabe an dich nicht vorgelegen hat!!! Dafür gibt es eine 6 Monatige Beweislastumkehr. Wenn du diese aber verstreichen lässt, dann musst du das beweisen. So habe ich das mal von einem betroffenen Kollegen gehört und denke das ich so richtig.
Wenn ein neues Wohnmobil wäre, was es nicht ist, hättest Du Recht.

So hast Du nicht Recht.

rinto am 14 Jul 2011 15:55:16

Hallo UlrichS

§ 476 BGB gilt auch beim Verbrauchsgüterkauf gebrauchter Sachen, so z.B. Entscheidungen abgedruckt in NJW RR 2004, 268 / NJW 2005, 3566 / JuS 2005, 967

Viele aus Nürnberg, Edgar

Gast am 14 Jul 2011 16:02:55

Das hat niemand bestritten. Nehmen wir an in der Fahrertür eines gebrauchten Fahrzeugs ist eine Beule, der Kunde kauft. Der Verkäufer muss dann nicht 6 Monate lang beweisen, dass die Beule nicht da war. :roll:

Wohnifahrer am 17 Jul 2011 16:35:57

Schon witzig was manche Leute für eine Einstellung haben. Da gehe ich zu einem Wohnmobilhändler und zahle oft mehr als wenn ich privat kaufen würde, weil ich nicht übers Ohr gehauen werden möchte. Dann entdecke ich im nachhinein etwas was kaum zu sehen war und soll dann auch noch selber Schuld sein, dass ich nicht genau hingeschaut habe? Wenn der Händler den Schaden kennt, dann muss er ihn auch angeben. Schluß Punkt aus. Gibt er ihn nicht an hat er ein großes Problem und das zu Recht. Schließlich will er ja Geld verdienen, aber nicht in dem er andere übers Ohr haut!

fuzzy am 17 Jul 2011 17:46:24

gibt es denn eine Möglichkeit den Vorbesitzer zu befragen ?

Gast am 17 Jul 2011 18:07:47

Ich denke mal, dass der Vorbesitzer es wusste aber dem Händler nichts gesagt hat. Ob der Händler es unbedingt gesehen hat ???

Selbst wenn er es gesehen hat, nicht jeder Schaden ist offenlegungspflichtig.
Offenbar handelt es sich nicht um einen Unfallschaden !

Aus meiner Sicht gerade noch ein Bagatellmangel ohne weitere Auswirkung.

Oder habe ich das falsch verstanden ?

Gebrauchtwagen sidn keine Neuwagen, da sind altergemäße Schäden ( aufsetzen, Beulen, Rost ..... normal. Muss der Käufer selber nachsehen oder schriftlich vereinbaren geprüft ohne jede Mängel etc.

Gast am 18 Jul 2011 08:22:45

Der Gutachter hat sich das ganze jetzt mal angesehn, scheint ein Bagatellschaden zu sein. Die zersplitterten Kunststoffteile im Radkasten rühren offenbar nicht von einem Unfall, sondern eher Materialermüdung, da die Radkasten wohl riesig und die Ränder dann besonderen Kräften ausgesetzt sind, dann noch Sommer/Winter-Wechsel usw. Feuchtigkeit kann wohl auch nicht eindringen. Da war wohl mal rechts ein Schaden (Mast gestreift o.ä.), der wurde aber repariert. Ob man das hinbekommt, ohne irgendwas zu sehen? Nun, schätze ich lass es dabei bewenden, da der Händler a) 150km entfernt ist und b) es ja offenbar kein vertuschter Unfallschaden ist. Nächstes Mal schau ich noch genauer hin.

Gast am 18 Jul 2011 10:30:05

:?

ist das nun die Entschuldigung an den Händler ? :D

Gast am 18 Jul 2011 10:46:38

naja. Ich schätze den Händler so ein, dass er das Fahrzeug bei Ankauf auf Herz und Nieren geprüft hat, also somit vom Schaden wusste. Jetzt kann man zweigeteilter Meinung sein, ob man jeden Schaden am Fahrzeug dem Käufer meldet, da muss man sich auch an die eigene Nase fassen. Insofern, keine Entschuldigung, nur die Lehre das man aufpassen muss, egal wie freundlich die Verkäufer auch sind.

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