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Strafe bei Überladung Österreich (Slowenien, Kroatien)


grindolino am 20 Aug 2011 09:36:06

Liebe Foristi,

ich weiß - schon oft gefragt und schon viel geschrieben ...

aber die Antwort, die ich suche, habe ich im Forum nicht gefunden.

In Deutschland gibt es klare Regeln, wieviel Strafe bei wieviel Prozent Überladung zu entrichten ist. Was ich nicht finde ist, wie sieht das in Österreich aus. Aber auch wenn jemand Informationen hat, wie das in Slowenien und Kroatien gehandhabt wird, bin ich dankbar. Konkret geht es mir um Womos mit 3,5t zul. Gesgew.

Was ich nur ungern diskutieren würde, ist das Für und Wider der GoBox, der versicherungstechnische Aspekt, die Gefahren die von einem überladenen Fahrzeug ausgehen, die Führerscheinfrage, ob die Österreicher "böse" sind, welche Schleichwege es zur Mautvermeidung gibt usw. usf.

Beste ,
Michael

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Gast am 20 Aug 2011 09:43:29

Schau mal hier.....

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Gute Reise

LongJohn

grindolino am 20 Aug 2011 09:54:44

Danke LongJohn.

Zitat aus dem pm Beitrag:

Land: Österreich
Regelsatz bei Überladung: mehr als 2 Prozent: 36 bis 2180 Euro

Kann jemand diese Spannweite von 36 bis 2180 Euronen spezifizieren? Vielleicht aus eigener und leidvoller Erfahrung?

Danke und ,
Michael

Anzeige vom Forum


ingemaus am 20 Aug 2011 09:55:31

Hallo loing john!

Europa läßt grüßen !!

Jeder kocht sein eigenes Süppchen!

und tschüss ingemaus

RaiWo am 20 Aug 2011 09:57:49

Guude!
Heute bei uns in der Zeitung:
Gäste aus unserer italienischen Partnergemeinde besuchen uns jetzt am Wochenende. Es gibt ein großes Fest bei uns, wozu alle Partnergemeinden eingeladen sind.
Die Italiener sind mit einem 3,5-t Kleintransporter, beladen mit Olivenöl und Wein, unterwegs gewesen und wurden in Österreich gewogen und zu schwer befunden. 300 kg Übergewicht.
Folge: entweder ausladen und einlagern oder mit gesondertem Fahrzeug weitertransportieren. Beides wollten die Italiener aber nicht.
Nachdem sich unsere Bürgermeisterin eingeschaltet hatte, wurde folgende Lösung gefunden:
Umladen in die begleitenden Pkw und Busse von 150 €.
CU
Wolf

Gast am 20 Aug 2011 10:30:57

grindolino hat geschrieben:Land: Österreich
Regelsatz bei Überladung: mehr als 2 Prozent: 36 bis 2180 Euro

Kann jemand diese Spannweite von 36 bis 2180 Euronen spezifizieren? Vielleicht aus eigener und leidvoller Erfahrung?
Ah Du willst das Geld passend mitnehmen ? :D

helle am 20 Aug 2011 13:16:09

Du willst ja nicht diskutieren, also gehe ich davon aus, dass Du in Jedem Fall vorsätzlich überladen fahren willst.
Gib doch mal die Strecke und das Datum an, damit man vielleicht im Verkehrsfunk rechtzeitig vor Dir warnen kann.

Sorry, aber sowas regt mich auf.
Wer meint, Gesetze gelten nicht für Ihn, der sollte nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen.
Entweder Auflasten oder Ausräumen. Für 2000 Euro Bußgeld ist auch ne Auflastung bezahlt.

schnarchi am 20 Aug 2011 13:32:49

helle hat geschrieben:Du willst ja nicht diskutieren, also gehe ich davon aus, dass Du in Jedem Fall vorsätzlich überladen fahren willst.
Gib doch mal die Strecke und das Datum an, damit man vielleicht im Verkehrsfunk rechtzeitig vor Dir warnen kann.

Sorry, aber sowas regt mich auf.
Wer meint, Gesetze gelten nicht für Ihn, der sollte nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen.
Entweder Auflasten oder Ausräumen. Für 2000 Euro Bußgeld ist auch ne Auflastung bezahlt.

Genau meine Meinung sehe als Berufskraftfahrer jede Woche das gleiche Übel. Umgekippte Wohnwagen ,geplatzte Reifen an WOMOS usw.Alles wegen Überladung und dann noch falsch geladen.

bert am 20 Aug 2011 13:47:17

grindolino hat geschrieben:Liebe Foristi,


Was ich nur ungern diskutieren würde, ist das Für und Wider der GoBox, der versicherungstechnische Aspekt, die Gefahren die von einem überladenen Fahrzeug ausgehen, die Führerscheinfrage, ob die Österreicher "böse" sind, welche Schleichwege es zur Mautvermeidung gibt usw. usf.

Beste ,
Michael


Habt ihr obiges überlesen??

Klar, jedes Wohnmobil was einen Reifenplatzer hat war überladen,
jeder Wohnwagen der umfällt ist zu schnell gefahren und falsch beladen.
Bleibt mal auf dem Teppich.

Ich kenne nur einen der bis jetzt gewogen wurde persönlich.
Der war um ca. 200kg überladen ( durch Motorrad im Bus).
Die Strafe für den vergessenen Fahrzeugschein war höher
als die Strafe für die Überladung.

bert

helle am 20 Aug 2011 17:19:03

bert hat geschrieben:
grindolino hat geschrieben:Liebe Foristi,


Was ich nur ungern diskutieren würde, ist das Für und Wider der GoBox, der versicherungstechnische Aspekt, die Gefahren die von einem überladenen Fahrzeug ausgehen, die Führerscheinfrage, ob die Österreicher "böse" sind, welche Schleichwege es zur Mautvermeidung gibt usw. usf.

Beste ,
Michael


Habt ihr obiges überlesen??

Klar, jedes Wohnmobil was einen Reifenplatzer hat war überladen,
jeder Wohnwagen der umfällt ist zu schnell gefahren und falsch beladen.
Bleibt mal auf dem Teppich.

Ich kenne nur einen der bis jetzt gewogen wurde persönlich.
Der war um ca. 200kg überladen ( durch Motorrad im Bus).
Die Strafe für den vergessenen Fahrzeugschein war höher
als die Strafe für die Überladung.

bert


hallo bert,
nein, das habe ich nicht überlesen. Ich diskutiere ja auch gar nicht darüber.
Ich diskutiere auch nicht darüber, ob Jemand mit 2-3 großen Bieren noch ans Steuer darf oder ob ich bei Rot nicht doch über eine Ampel fahren darf oder ob 60 Km/h innerhalb der Ortschaft noch tolerierbar sind, weil die Antwort doch schon vollkommen klar ist, wenn man mal einen Führerschein gemacht hat.
Aber die Fragestellung lässt für mich doch tatsächlich nur den Schluss zu, dass es für den Fragesteller gar nicht in Frage kommt, sich an Recht und Gesetz und somit an Gewichtsgrenzen halten zu wollen. Wer so ignorant durch die Gegend fahren will, darf von mir aber auch keinerlei Verständnis erwarten. Jeder kann mal ein Schild übersehen und dadurch einen Fehler machen, der ein Bußgeld kostet, aber deutlich zu viel bei der Zuladung.........das kann nicht aus Versehen passieren. Die Fahrt auf die Waage kostet nicht die Welt, ist auf Jeden Fall billiger als das Bußgeld bei Überladung. Gehört für mich genauso zur Vorbereitung wie Überprüfung der Beleuchtung, Luftdruck, Öl, Wasser etc. vor Fahrtantritt. Ich weiß doch auch wie hoch und breit mein Mobil ist, also sorge ich auch dafür, dass ich das Gewicht kenne und dieses im Limit liegt.
2% bei 3,5 Tonnen sind schon 70 Kilogramm!!!

Dass ein Bußgeld wegen Überladung billiger sein soll als ein vergessener Fahrzeugschein, das halte ich für überprüfenswert.


Helmut

Bergbewohner1 am 20 Aug 2011 19:59:56

[quote="schnarchi"][quote="helle"]Du willst ja nicht diskutieren, also gehe ich davon aus, dass Du in Jedem Fall vorsätzlich überladen fahren willst.
Gib doch mal die Strecke und das Datum an, damit man vielleicht im Verkehrsfunk rechtzeitig vor Dir warnen kann.

Sorry, aber sowas regt mich auf.
Wer meint, Gesetze gelten nicht für Ihn, der sollte nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen.
Entweder Auflasten oder Ausräumen. Für 2000 Euro Bußgeld ist auch ne Auflastung bezahlt.[/quote]
Genau meine Meinung sehe als Berufskraftfahrer jede Woche das gleiche Übel. Umgekippte Wohnwagen ,geplatzte Reifen an WOMOS usw.Alles wegen Überladung und dann noch falsch geladen.[/quote]
Hallo [b]Scharchi[/b]als gebildeter Berufskratfahrer dürfte dir nicht entgangen sein, daß das größte gefahren Potenzial gerade von deinen Kollegen ausgeht, da wurde doch vor kurzem ein LKW mit 15 Tonnen Überladung von der Polizei gewogen, kam Abends im TV.
Wenn man aber so mit dem WoMo unterwegs und mit paar Kilo Überladung fährt(ohne die Achslasten zu überschreiten) und sieht wie viele deiner Kollegen die Füße oben haben, Zeitung lesen, Video schauen, Kaffe kochen usw. das ist wahrlich bedrohlich und nicht paar Kilo mehr im Fahrzeug-WoMo.
Solltest mal anfangen zu zählen, wie viele deiner Kollegen ins Stauende gerast sind oder die Kisten umschmeißen.
Oder wie brutal einfach auf die Spur gewechselt wird, Rücksichnahme ist für viele von euch doch ein Wort, was ihr nicht kennt.
Noch was, geplatzte Reifen von LKWs liegen mehr an der AB als umgekippte WoWa.

Sina1 am 20 Aug 2011 20:18:00

@Waldtroll :daumen2:

... ich hatte selbst erst so einen Fall, fahre mit 100 Mittelspur, um LKW´s zu überholen, links PKW´s, keine 5 Meter vor mir zieht ein LKW nach links, um ein Elefantenrennen über 3-4 km zu starten, ich darf, da über 3,5 t ja nicht links vorbei... als wir den LKW dann endlich überholen, sehen wir, dass die linke Seitenscheibe mit einer Gardine bis auf 10 cm zugezogen ist (der konnte den Spiegel gar nicht sehen) und auf dem Armaturenbrett der Fernseher läuft. Es war kein Pole oder so, sondern DHL...

LG

Administrator am 20 Aug 2011 20:20:16

Ihr vergesst, dass 3500 kg eine rechtliche Grenze sind, die eben nicht die Sicherheitsobergrenze des Fahrzeuges darstellt!
Die zulässigen Achslasten liegen beim Ducato 35 bei gesamt ca. 4,5 to - insofern sind z.B. 150kg mehr keine Frage der Sicherheit.
(ausreichende Tragkraft der Reifen vorausgesetzt)

Also bitte lediglich im Sinne der Frage von grindolino hier im Thema antworten!

brainless am 21 Aug 2011 09:53:16

@ schnarchi:
Genau meine Meinung sehe als Berufskraftfahrer jede Woche das gleiche Übel. Umgekippte Wohnwagen ,geplatzte Reifen an WOMOS usw.Alles wegen Überladung und dann noch falsch geladen.



Schön,

mal einen Telediagnostiker hier im Forum kennenzulernen. :roll:


@ helle:
Die Fahrt auf die Waage kostet nicht die Welt, ist auf Jeden Fall billiger als das Bußgeld bei Überladung.



Alles glauben

heißt, nicht alles wissen. :razz:

Eine Überschreitung des zulässigen GG von 3,5 t um 350 kg ( 7 Zentner! ) kostet mich - sollte ich erwischt werden - gerade mal 10 Doppelmark :D
Mein Fahrzeug einmal wiegen mit Protokollausdruck kostet 16 Doppelmark.

Wenn ich so verantwortungsvoll handeln sollte, wie von Dir angemahnt, müßte ich vor jeder Fahrt auf die Waage.
Bei etwa 20 bis 30 Fahrten p.a. wären das alleine an Wiegegebühren jedes Jahr mindestens 320 € - da könnte ich mich deutlich kostengünstiger 5 mal mit jeweils 700 kg Überladung ( 14 Zentner!!! ) erwischen und verknacken lassen.......und hätte noch 145 € gespart. 8)

Ich will nicht bestreiten, daß es Gesetze und Regeln geben muß. Jedoch bestreite ich die "hündische" Akzeptanz vorgegebener Grenzen - oftmals vorgegeben von Interessengruppen, deren Interesse rein materiell basiert ist,


brainless :wink:

PS: Ich bin nur in Deutschland unterwegs, da ich weder die Österreichische noch die Schwyzer Sprache beherrsche. :D

helle am 21 Aug 2011 13:05:19

ok, brainless, nehme alles zurück - ich zahe für die Wiegung incl. Ausdruck 8 Euros oder doppelmark(netter Ausdruck :) )

Ich lasse mein Mobil jedes Jahr immer vor der ersten Fahrt wiegen (hab ja im Winter immer was zu basteln), wenn Alles eingeladen ist und alle Tanks voll sind - also so, wie wir dann auch anschließend direkt in den Urlaub weiterfahren. Bin auch beim ersten Mal direkt wieder nach Hause gefahren, um auszuladen......:)


Helmut

haasi am 21 Aug 2011 13:28:05

Hallo

grundsätzlich sind doch die Gesetze da um sie einzuhalten, da sie ja doch meistens einen Sinn geben. Darüber zu spekulieren, wie und mit wie viel Strafe ich im Ausland davonkomme ist müßig und in meinen Augen total zweitrangig.

Jeder der schon mal in einer richtigen Gefahrensituation war, wird vermutlich froh sein um jedes Kilo, das er bei einem schleudernden Womo nicht wieder einfangen muss.

Weiterhin möchte ich nicht derjenige sein, der sich anschließend von einem Gutachter errechnen lassen muss, dass das/die Menschenleben, die er soeben geschädigt/vernichtet hat, auf seine Kappe zu nehmen hat. Ganz zu Schweigen von der Versicherung, die dann evtl. für Folgeschäden nicht aufkommt.

dieter2 am 21 Aug 2011 13:33:12

schnarchi hat geschrieben:
helle hat geschrieben:Genau meine Meinung sehe als Berufskraftfahrer jede Woche das gleiche Übel. Umgekippte Wohnwagen ,geplatzte Reifen an WOMOS usw.Alles wegen Überladung und dann noch falsch geladen.


Erzähl mal wo Du immer langfährst.

Ich war ja auch 35 Jahre auf der Strasse/Autobahn,ich hab sowas nie geshen :roll:

Oh doch,einmal einen umgekippten WW.

PKW dagegen sehr viele,einer ist sogar vor meinen Augen abgehoben.

Dieter

puget am 21 Aug 2011 14:13:14

Mir kommen hier einige Kommentare etwas scheinheilig vor . . . ich meine die Kommentare von denjenigen, die sicherlich auch noch nie bewußt falsch geparkt haben. ;-) Und ich kann mir in diesem Zusammenhang gut vorstellen, solche Mitbürger dann auch ggf. als diese selbst ernannten Hilfpolizisten zu identifizieren, die (in unserem Land leider sehr verbreitet) allzu gerne Andere zur Anzeige bringen.

Im Ausland völlig undenkbar . . . !!!!!

Gast am 21 Aug 2011 15:09:53

Auch wenn es von dem ET abweicht

brainless hat geschrieben:...Eine Überschreitung des zulässigen GG von 3,5 t um 350 kg ( 7 Zentner! ) kostet mich - sollte ich erwischt werden - gerade mal 10 Doppelmark :D
Mein Fahrzeug einmal wiegen mit Protokollausdruck kostet 16 Doppelmark.

Wenn ich so verantwortungsvoll handeln sollte, wie von Dir angemahnt, müßte ich vor jeder Fahrt auf die Waage.
Bei etwa 20 bis 30 Fahrten p.a. wären das alleine an Wiegegebühren jedes Jahr mindestens 320 € - da könnte ich mich deutlich kostengünstiger 5 mal mit jeweils 700 kg Überladung ( 14 Zentner!!! ) erwischen und verknacken lassen.......und hätte noch 145 € gespart. 8) ...



Solche Argumentations-Ketten sind, u.a. die Ursachen für den Ruf von vielen Verkehrs-Experten nach höheren Strafen bei Verkehrsverstößen.

Wenn verantwortungsvolles Handeln wirklich mehr kosten würde, als - wie in diesem Falle - 5 - maliges Überladen mit je 700 kg, stimmt etwas nicht, in diesem unserem Lande... :wink:



Peter

Gast am 21 Aug 2011 15:27:16

puget hat geschrieben:Mir kommen hier einige Kommentare etwas scheinheilig vor . . . ich meine die Kommentare von denjenigen, die sicherlich auch noch nie bewußt falsch geparkt haben. ;-) Und ich kann mir in diesem Zusammenhang gut vorstellen, solche Mitbürger dann auch ggf. als diese selbst ernannten Hilfpolizisten zu identifizieren, die (in unserem Land leider sehr verbreitet) allzu gerne Andere zur Anzeige bringen.

Im Ausland völlig undenkbar . . . !!!!!



Schade, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Ich sehe hier niemanden der sich als "selbsternannter Hilfspolizist" aufspielt, noch jemand der Andere gern zur Anzeige bringen möchte.

Und die ev. Folgen von Überladung mit "falsch parken" auch nur in einem Atemzug zu erwähnen ist für mich nicht nachvollziehbar.

Von mir aus können Tausende von WoMos falsch parken, Löcher im Auspuff oder undichte Dächer haben, keine Steuer bezahlen etc. etc.

Aber in dem Moment, wo sie im öffentlichen Raum zu einer Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer werden, hört der Spaß auf. Und das betrifft nicht nur eine ev. Überladung, sondern auch abgefahrene Reifen, runtergefahrene Bremsen etc. etc.
Und wer hier eine potentielle Gefährdung relativiert, hat anscheinend keine Ahnung von der zerstörerischen Kraft einiger Tonnen, die ev. nicht rechtzeitig zum Stehen kommen.

Und scheinheilig ist für mich eher, dass mit Sicherheit viele User, die hier die ganze Überladungsproblematik - zum eigenen Vorteil - eher locker und großzügig angehen wollen, im Falle eines Schadens durch einen anderen, überladenen Verkehrsteilnehmer dann das das große Lamento anstimmen würden.
Da bin ich mir - nach den bisherigen Erfahrungen, hier im Forum - ganz sicher :roll: :D



Peter

Bergbewohner1 am 21 Aug 2011 17:34:44

[quote="yasar"][quote="puget"]Mir kommen hier einige Kommentare etwas scheinheilig vor . . . ich meine die Kommentare von denjenigen, die sicherlich auch noch nie bewußt falsch geparkt haben. ;-) Und ich kann mir in diesem Zusammenhang gut vorstellen, solche Mitbürger dann auch ggf. als diese selbst ernannten Hilfpolizisten zu identifizieren, die (in unserem Land leider sehr verbreitet) allzu gerne Andere zur Anzeige bringen.

Im Ausland völlig undenkbar . . . !!!!![/quote]


Schade, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Ich sehe hier niemanden der sich als "selbsternannter Hilfspolizist" aufspielt, noch jemand der Andere gern zur Anzeige bringen möchte.

Und die ev. Folgen von Überladung mit "falsch parken" auch nur in einem Atemzug zu erwähnen ist für mich nicht nachvollziehbar.

.

.





Peter[/quote]
Hallo Peter, du bist gerade ein "selbsternannter Hilfspolizist"geworden.

wolfherm am 21 Aug 2011 19:18:09

Waldtroll hat geschrieben:
yasar hat geschrieben:
puget hat geschrieben:Mir kommen hier einige Kommentare etwas scheinheilig vor . . . ich meine die Kommentare von denjenigen, die sicherlich auch noch nie bewußt falsch geparkt haben. ;-) Und ich kann mir in diesem Zusammenhang gut vorstellen, solche Mitbürger dann auch ggf. als diese selbst ernannten Hilfpolizisten zu identifizieren, die (in unserem Land leider sehr verbreitet) allzu gerne Andere zur Anzeige bringen.

Im Ausland völlig undenkbar . . . !!!!!



Schade, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Ich sehe hier niemanden der sich als "selbsternannter Hilfspolizist" aufspielt, noch jemand der Andere gern zur Anzeige bringen möchte.

Und die ev. Folgen von Überladung mit "falsch parken" auch nur in einem Atemzug zu erwähnen ist für mich nicht nachvollziehbar.

.

.





Peter

Hallo Peter, du bist gerade ein "selbsternannter Hilfspolizist"geworden.


Waldtroll,

schlechtes Gras geraucht? Depressionen? Oder so??
Warum ist jemand ein Hilfspolizist, der sich mal kritisch mit sog. "Mehrheitsmeinungen" auseinandersetzt?


LG Wolfgang

scooterchopper am 14 Mai 2015 08:36:49

......nachdem ich rein zufällig durch "zappen" auf den link gestoßen bin (NEIN, ich bin kein geplanter Überlader)...hier mein Senf zu den "Helmutkommentaren": Typisch paragraphendeutscher Beamter mit dem theatralischen Hang zum Besserwissen. Vorschlag Helmut: fahre doch an deinem Wagen mit einer 24-Stunden-Permanentwaage durch die Gegend, die verbunden mit der Motorelektronik, die Zündung automatisch bei Überladung unterbricht :-) Gr. scooterchopper

brawo1 am 14 Mai 2015 10:11:37

scooterchopper hat geschrieben:hier mein Senf zu den "Helmutkommentaren": Typisch paragraphendeutscher Beamter mit dem theatralischen Hang zum Besserwissen. Vorschlag Helmut: fahre doch an deinem Wagen mit einer 24-Stunden-Permanentwaage durch die Gegend, die verbunden mit der Motorelektronik, die Zündung automatisch bei Überladung unterbricht

Mit deinem 1. Posting lehnst du dich ganz schön weit aus dem Fenster und bist völlig unsachlich, hoffentlich ändert sich das noch.

ganderker am 14 Mai 2015 10:22:18

brawo1 hat geschrieben:Mit deinem 1. Posting lehnst du dich ganz schön weit aus dem Fenster und bist völlig unsachlich, hoffentlich ändert sich das noch.


:daumen2:
:daumen2:

EleV am 14 Mai 2015 12:35:30

:top: :top: :top:

Gast am 14 Mai 2015 13:23:11

Also mal vom Gezicke abgesehen habt ihr mich überzeugt, am Anfang der demnächst anstehenden ersten mehrwöchigen Reise im "Eigenen" nach kompletter Beladung auf die Waage zu fahren.

Würde mich interessieren, ob voll beladen auch 100l Wasser an Bord sein dürfen.

Liebe , Alf

brawo1 am 14 Mai 2015 13:32:26

KudlWackerl hat geschrieben:Würde mich interessieren, ob voll beladen auch 100l Wasser an Bord sein dürfen.

Nur dann, wenn du nicht über deine zGM kommst. Wiegst du also 4,6 t bei einem Wohnmobil mit einer zGM von 4,5 t ist dein Wohnmobil um rd. 100 kg überladen.

Gast am 14 Mai 2015 16:25:50

Leider nur 3,5 t bei angeblich 3050 kg Leergewicht laut Wiegeschein bei Auslieferung durch den Händler.

Liebe , Alf

Lancelot am 14 Mai 2015 17:26:25

KudlWackerl hat geschrieben: Würde mich interessieren, ob voll beladen auch 100l Wasser an Bord sein dürfen.


Wiegen nach DIN EN 1646-2 bringt Klarheit über die mögliche Restzuladung.
SO geht´s : --> Link

Xirius am 17 Jul 2015 10:14:34

Lancelot hat geschrieben:Wiegen nach DIN EN 1646-2 bringt Klarheit über die mögliche Restzuladung.
SO geht´s : --> Link


Ist sicherlich korrekt, aber schon leicht umständlich, oder? :wink:
Also eher etwas das mann höchstens im Rahmen eines Gutachtens machen lässt.

Ich würde praxisnah folgendes machen, lade voll, so wie du fährst, denk drann, auch Essen, Wasserflaschen, Bier usw. haben gewicht. Du, Frau, Hunddkatzemaus auch.
Also Vollbeladen/Vollgetankt für den Urlaub, dann wiegen, vergleichen mit zGG...fertig. (Ja, gerne auch mit Achslast wenn der Waagenbetreiber grad Zeit hat)

Wenn du Bedenken hast wegen der Fahrt zur Waage, wiege halt ohne 100l Wasser, wirst ja sehen wieviel "Luft nach Oben" ist.

moritz95 am 17 Jul 2015 12:52:44

Hallo
Kurz ein konkretes Beispiel.
Waren im Mai 4 Wochen unterwegs mit 3.5t Kastenwagen. Alles dabei von Generator bis 2 Pedelec sowie die gesamte Camping-Grundausstattung (TV, SAT, Solar, Wechselrichter) Bekleidung, Diesel 90 Liter, 60 Liter Wasser etc.
Auf eine öffentliche Waage gefahren (2 Personen) 3430 kg.
Mfg Moritz

louis am 17 Jul 2015 13:33:49

Moin,
mal wieder zurück zur Fragestellung, wie hoch ist denn nun in Austria das Bußgeld bei Überladung?
Louis

tiroler am 18 Jul 2015 16:44:21

wurde ja schon am anfang geschrieben

Land: Österreich
Regelsatz bei Überladung: mehr als 2 Prozent: 36 bis 2180 Euro

tiroler am 18 Jul 2015 16:46:21

info.

Die Überladung eines Wohnmobils sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Vor allem bei frontangetriebenen Fahrzeugen kann dies zu Veränderungen im Fahrverhalten führen. In extremen Fällen kann sogar die Tragfähigkeit der Reifen überlastet werden.

Kommt es wegen eines überladenen Wohnmobils zu einem Unfall, sind auch Probleme mit der Versicherung nicht ausgeschlossen. Bei Verkehrskontrollen drohen zudem unterschiedlich gestaffelte Bußgelder. Hier eine Übersicht:

Belgien

ab 50 Euro

Dänemark

Kfz mit zGG bis 3,5 t je Prozent Überladung:
- Fahrer: 10 Kronen (ca. 1,35 Euro)
- Halter: 25 Kronen (ca. 3,35 Euro)


Kfz mit zGG über 3,5 t je Prozent Überladung:
- Fahrer: 100 Kronen (ca. 13,40 Euro)
- Halter: 250 Kronen (ca. 33,50 Euro)

Deutschland

Kfz mit zGG bis 7,5 t:
mehr als 5 Prozent: 10 Euro
mehr als 10 Prozent: 30 Euro
mehr als 15 Prozent: 35 Euro
mehr als 20 Prozent: 50 Euro/3 Punkte
mehr als 25 Prozent: 75 Euro/3 Punkte
mehr als 30 Prozent: 125 Euro/3 Punkte

Frankreich

bis zu 750 Euro

Großbritannien

bis 10 Prozent: 60 Pfund (ca. 68 Euro)
mehr als 10 Prozent: 120 Pfund (ca. 136 Euro)
mehr als 15 Prozent: 200 Pfund (ca. 227 Euro)

Italien

Kfz mit zGG bis 10 t:
mehr als 5 Prozent: 39 bis 159 Euro
mehr als 10 Prozent: 80 bis 318 Euro
mehr als 20 Prozent: 159 bis 639 Euro
mehr als 30 Prozent: 398 bis 1.596 Euro

Luxemburg

bis 10 Prozent: 74 Euro

Norwegen

Kfz mit zGG über 3,5 t je 100 kg Überladung:
250 Kronen (ca. 32 Euro)

Österreich

mehr als 2 Prozent: 36 bis 2.180 Euro

Polen

Verstoß gegen Ladungsvorschriften:
ab 200 Zloty (ca. 50 Euro)

Portugal

ab 60 Euro

Schweden

mehr als 1 Prozent: 2.000 Kronen (ca. 222 Euro)
mehr als 20 Prozent: 2.500 Kronen (ca. 278 Euro)
mehr als 30 Prozent: 3.000 Kronen (ca. 334 Euro)
mehr als 40 Prozent: 4.000 Kronen (ca. 445 Euro)

Schweiz

Nulltoleranz; ab 100 Franken (ca. 76 Euro)

Slowakei

ab 60 Euro

Tschechien

bis zu 50.000 Kronen (ca. 2.000 Euro)

(Quelle:rentmobil.de)

sujokain am 18 Jul 2015 16:48:10

So bei 300kg rund 300 €.Falls der Fahrer nicht der Halter ist kriegen beide eine Rechnung..

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