RG Regalbau hat geschrieben:Ist doch immer wieder dasselbe.
Angemeldet im November 2015,
die ersten Sinnfreien Beiträge dann 3 3/4 Jahre später geschrieben.
Unruhestifter oder Troll.
Sehe ich auch so! :wolke:
Sehe ich auch so! :wolke: Nur so kann man es sehen, da bin ich ganz bei Euch. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Das sind doch auch nur alles leere Unterstellungen. Du hättest auch schreiben können: "Mit Nichtwissen vermute ich", dann wäre dein Text veröffentlicht worden, ohne gleich eine leere Behauptung darzustellen. Ich komme mit dem Gewicht ja hin, nur hin und wieder ist das Gepäck und die Vorräte halt ein bisschen viel. Vor Allem auf Langzeitreisen. Die Zulassung ist auf alle Fälle im gesetzlichen Rahmen, und ich habe sogar ein richtiges, eingetragenes Wohnmobil mit H-Kennzeichen. :eek: Ich denke jedoch das eine Gegenfrage, ohne auf die wirkliche Fragestellung einzugehen, eher einfallslos ist. Der Tüv ist übrigens auch mit 7,5t jährlich durchzuführen... Ich bin kein Mensch der sich so ein tolles, einzigartiges weißes Wohnmobil von der Stange kauft, was dann von vorn herein schon überladen ist, ich bau selbst. Aber bei 600l Diesel, 500l Frischwasser und 100l Schwarz- Grauwasser, bewegt man sich, bei gefüllten Tanks, wie ja auch in der 3,5t Klasse, meist am Limit. Die 7,5t sind einfach von der Reglementierung her noch einigermaßen vernünftig, wobei es als So. Kfz. Wohnmobil nicht so viele Unterschiede gibt zur schweren Klasse, außer halt der Maut (in D), gelegentlich häufigerem Überholverbot und der 100km/h Freigabe... Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Klaro, glaubst Du wirklich, dass ein Fahrer mit C-Schein, ein geringfügig überladenes 7,5t Wohnmobil, schneller zum stehen bekommt als ein 3er Inhaber? Bedenke doch mal, dass das Fahrzeug ggf. über 30 Jahre alt sein kann, von wegen Sicherheitstechnik usw.!? Ich halte das für unrealistisch, dass einzige was sich ändert, ist ggf. die Länge des Bremsweges, und dabei kommt es auch maßgeblich auf die Reaktionsgeschwindigkeit an. Der Besitz eines C-Scheins ist aber sicher kein Garant für schnelle Reaktionsfähigkeit. Ich will ja hier nicht streiten, aber meine Meinung bleibt, man geht nicht umsonst in D bis 20% Überladung punktefrei aus, sogar nach der Punktereform, denn dem aktuellen Punktesystem zufolge, drohen nur noch dann Punkte in Flensburg, wenn der jeweilige Verstoß die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdete. Daraus kann man ableiten, dass zumindest in D, von den Behörden, eine Überladung bis 20% als "nicht wirklich strassenverkehrsgefährdend" angesehen wir, und schon garnicht wenn die technischen Gewichte eingehalten sind. Ich schrieb gestern mit 9t unterwegs, zufälligerweise sind das genau 120% aus 7,5t, also kein Punkt, damit meinte ich nicht, dass mein WOMO soviel tatsächlich wiegt, dass war reine Fiktion. In diesem Sinne, Allen ein schönes Wochenende! Es läuft also darauf hinaus, dass Du für deinen ach so tollen Selbstbau nur nicht den richtigen Führerschein machen willst. Das hätte man auch kürzer auf den Punkt bringen können. Es gibt genug Leute, die mit Expeditionsmobilen rumfahren und das zGG so zulassen, dass es mit dem realen Gewicht dann passt - auch im Fernreisetrimm und mit vollen Tanks. Keine Ahnung, warum Du Dir den Stress antust und deine Kiste nicht einfach dahin auflastest, wo sie hingehört. Ach ja, der Führerschein... Beim Erwerb des C-Scheines lernt man schon so einiges über schwere LKW und das Fahren derselben, dass sich dem 7,5-Tonnen-Fahrer nicht erschliesst. Wenn man grosse Autos fahren will, sollte man das auch vernünftig lernen. Das mit den 20% kannst Du dann ja mal mit der Rennleitung diskutieren, wenn sie deine Sch... am Stiefel kleben haben. Dann wirst Du vermutlich die ganz grosse Hafenrundfahrt bekommen :D und das Schwarzwasser auf der Raststätte kostet wahrscheinlich mehr als das Übergewicht... bis denn, Uwe Ich fahre aber einen 7,5t WOMO und kein schweren LKW. Versuche mal richtig zu lesen... Lachhaft deine Antwort. Lachhaft ist höchstens dein Verhalten. Was denn nun? Ein 7,5 To Womo oder doch einen 11-Tonner, der mit 9 Tonnen ja angeblich nicht überladen ist? Im Fahrzeugschein steht genau ein zGG, an das man sich zu halten hat. Rosinenpickerei der übelsten Sorte. Hoffentlich kommst du mal an eine Wiegekontrolle ohne Humor. bis denn, Uwe
Da muß man kein C Führerschein haben,da reicht der C1,oder alter 3er :wink: Ich habe einen C,und fahre einen 3,5 to. Hoffe das ist nicht vekehrt :roll:
Das sehe ich genauso, ist bestimmt nicht verkehrt und macht keine Aussage zu deinen Fahrkünsten...
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Oh, ich bin mir sicher, du hast noch ein paar Allgemeinplätze drauf, die du hier weise zum besten geben kannst. Nur zu! Und wenn Du tatsächlich lesen kannst, versuchs mal mit der StVO. bis denn, Uwe Uwe, lass es sein,der ist unbelehrbar und weiß alles besser. Gruß Bernd ( der alle FS hat ) Hast Recht. bis denn, Uwe Na klar Uwe, mit Koordinaten, damit Du dich am besten auf dem Weg dorthin festfährst... Kannst ja dann mal versuchen ob es Dir hilft, wenn du deinen Karren auslädst, auch wenn du bestimmt kein Gramm zuviel auf der Achse hast! Bleib am besten auf dem 5* Campingplatz, da gibts auch Charmin, 4 lagig..., oder stelle dich neben eine Wiegestation und erhebe deinen Zeigefinger wenn ein böser Rosinenpicker kommt und freue Dich über die humorlose böse 35€ Ordnungswidrigkeit ;D ch ch ch ch ch.... :lol: Elgeba, was weiß ich denn besser? Um ehrlich zu sein verstehe ich hier die ganze Aufregung nicht, wieso fühlt ihr euch auf den Slips getreten, wenn Jemand eine andere Meinung vertritt...? Muss man dann gleich schreiben deine Meinung ist indiskutabel? :roll: Schlag mal das Wort ‚Allgemeinplätze‘ bei Google nach. Und, wenn Du schon dabei bist, auch noch Die Abkürzung ‚HONK‘. Schönes Leben noch. Ach herje, der Uwe ist ja doch gebildet, von Honk über Allgemeinplätze in die Polemik... Gratulation
Im abgelasteten Womo ohne technische Veränderungen steht 2 mal das zGG. Einmal unter F1 und einmal unter F2. F1 (9 o. 11t) ist die technische zulässige Gesamtmasse und F2 (7,5t) die zulässige Gesamtmasse für den Zulassungsmitgliedstaat! So steht es in den Papieren! Dankeschön.
Ja das stimmt, seit Neuem halten es die Prüfer so, dass sie bei beiden Feldern (F1/F2) das zGG eintragen. Das ist aber erst neu und auch eigentlich unlogisch. Es hat halt zu vielen Missverständnissen geführt, vor allem im Ausland, als es korrekt eingetragen wurde. Also F1 11t und F2 7,5. Dafür schreiben die TÜVer nun in den Fliestext "Ablastung ohne technische Änderung"... grüße neu ist das nicht, wird nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Ob das technisch Zulässige nun unter F1 oder im Fliesstext steht ist egal, nur besser man weiß es, dass man es dem Kontrolleur auch erklären kann. Es ist bei einer Kontrolle vollkommen nebensächlich welche zulässige Gesamtmassen das Fahrzeug ehemals hatte. Der Beamte ist an die jetzige ZGG gebunden. Daneben hat die Rennleitung auch Vorgaben um die Sicherheit im Straßenverkehr herzustellen. Eine Überladung könnte genau diese Sicherheit aber gefährden und somit ist der Beamte gehalten eine Weiterfahrt zu untersagen bis das geforderte zGG hergestellt ist. Es steht dem Polizisten auch der Weg offen das Fahrzeug beim Sachverständigen hinsichtlich des Gewichts zu prüfen zu lassen ob bei vollen Tanks etc die Grenzen auch eingehalten werden können. dann kannst du bestimmt auch beantworten, warum es überhaupt F1 und F2 gibt und warum es bei Falscheintragung noch im Fliesstext berichtigt wird?
Vielleicht geschieht das ja auch in A und er freut sich daran, wie dein Womo erstmal festgesetzt wird und daß die Rechnung dann wesentlich höher als €35 sein wird. Gilt z.B. auch für Schweiz. Ungarn soll auch recht streng sein. Da sind sofort mal die Papiere einkassiert. Aber du fährst ja nur Expeditionen in der Ferne oder in D. RK
Das ist hier bei einigen nicht gerne gesehen :ja:
Hier werden dir die Einträge erklärt --> Link Ich kenne durchaus Fahrzeuge Vierachser welche 44 to im technischen Gesamtgewicht haben aber so in keinem Staat der EU zugelassen werden-Ausserhalb...jederzeit Der Zusatz "ohne technische Änderung" ist wichtig falls das Fahrzeug wieder aufgelastet werden soll damit ersparst du die das Aufbringen von Nachweisen zur Auflastung. Moderation:Wegen Störung des Friedens im Forum gebe ich zwei Usern die Möglichkeit des Nachdenkens über ihr Verhalten und ihre Schreibe hier. Allen anderen einen schönen Sonntag. |
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