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...verkaufen ohne Nachsehen!? 1, 2


schaetzelein am 08 Aug 2012 08:42:12

wir empfehlen bei jeglichem Fahrzeugverkauf:

1. Geld in Empfang nehmen.
2. wenn der Käufer aus der Region ist, die FZG-Papiere aushändigen, dass das FZG umgemeldet werden kann. Anschließend kann der Käufer das FZG abholen.
Kommt der Käufer von weiter her, soll er entweder ein Kurzzeitkennzeichen mitbringen, oder an der örtlichen Zulassungsstelle beantragen.
3. Oder das FZG vorher abmelden, das hat aber den Nachteil, dass keine Probefahrt gemacht werden kann.
Dann kann das FZG mit den Papieren nach Empfang des Geldes ausgehändigt werden.
Sobald das FZG mit Schildern und Papieren ausgehändigt wird, geht ein ev. Schaden auf das Konto des bisherigen Halters. Auch ein Verkehrsvergehen, wie Blitzer muss vom Halter getragen werden. Die Behördenmühle mahlt langsam, geht das FZG z.B. ins Ausland dauert es Monate...bis es endlich mal zur Fahndung ausgeschrieben wird. Solange musst du Steuer und Versicherung bezahlen. Da nützt dir ein Kaufvertrag gar nix.
Wie alle vorher schon sagten "ohne Moos nix los" !!! :D
Als wir unser Wohnmobil verkauften waren wir gerade im Urlaub in Kroatien. Per SMS haben wir vereinbart, dass der Käufer die Hälfte der Summe auf`s Konto überweist und den Rest bei Abholung. Hat prima geklappt.

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Gast am 08 Aug 2012 08:54:27

Ich gehe sogar soweit, das ich immer wenn ich ein Fahrzeug verkaufe mit dem Käufer zur Bank gehe und dieser das Geld dort auf mein Konto einzahlt, ich selber kann in der Regel nicht erkennen welche Scheine Echt und welche faul sind.

Und eine Bank oder Sparkasse die mir nicht im normalen Tagesgeschäft keine 50.000€ auszahlen kann, wäre nich die meinige.

toyota am 08 Aug 2012 08:58:27

Hab im letzten Jahr bei meiner Sparkasse angerufen,brauche übermorgen die Summe,waren weit über 25000. Alles kein Problem,Termin ausgemacht und ich konnte die Kohle abholen. Ab zum Händler, Kurzzeit Kennzeichen drauf fertig. Der Käufer des alten hat das Fahrzeug auch nur gegen Bares bekommen. War noch auf mich Zugelassen,versprach mir am nächsten Tag um zu melden, ist dann aber noch 2 Wochen auf meine Versicherung gefahren.Kaufvertrag hatte ich vom ADAC Ausgedruckt.
Schönen Tag

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xs650 am 08 Aug 2012 09:35:42

Und eine Bank oder Sparkasse die mir nicht im normalen Tagesgeschäft keine 50.000€ auszahlen kann, wäre nich die meinige.


ich war auch ein wenig verwundert, weil Dienstag angerufen und für Freitag das Geld vorbestellt, nein, war die Antwort wir bekommen nur einmal die Woche Geld und das ist Montag, da hätten sie letzte Woche anrufen müssen :eek: :eek: :eek:

Ich hab dann noch gefragt ob ich jetzt gerade mit der TARGO Bank telefoniere oder doch die Rufnummer vom Metzger erwischt habe :D

Auch auf meine Frage, ob sie mich nicht mehr als Kunden haben wollten, ist man nicht wirklich eingegangen.

Wir sind dann zum Verkäufer und haben die Kohle gemeinsam auf sein Konto bei der Vereinsbank eingezahlt, die Summe stimmte und die Scheine waren echt, vor allem beide Seite zufrieden!

Ich würde und werde es als Verkäufer auch nicht anders machen, wem das nicht gefällt kann sich ja ein anderes Mobil kaufen.

Matthias

gardi am 08 Aug 2012 09:48:38

Als wir unsere Schnegge dieses Jahr kauften, wollten wir auch nicht durch die ganze Republik mit dem Geld fahren. Wir sind zum Verkäufer, haben uns vor Ort ein Zimmer gemietet, online die Überweisung vorgenommen, sind zur Zulassungsstelle und haben ein Kurzzeitkennzeichen geholt. Erst als das Geld bei dem Verkäufer auf dem Konto zu sehen war, sind wir vom Hof gerauscht. Das ist nur fair dem Verkäufer gegenüber.

Jeanette

toyota am 08 Aug 2012 09:51:36

Wenn meine Filiale das Geld nicht so schnell bekommen hätte ,dann hätten sie kurz Telef. und ich hätte es in einer anderen abholen können. Muss aber dazu sagen das ich schon über 30 Jahre bei der Bank bin und seit 20 Jahren den selben Ansprechpartner ( Filialleiter) habe

wohmoh am 08 Aug 2012 10:22:41

Passt nicht ganz hierher, aber manche wissen es nicht:
Kurzzeitkennzeichen kann mn in JEDER Zulassungsstelle der Republik beantragen.
Einfach von einer Versicherung eine ID für eine Kurzzeitzulassung geben lassen (per SMS/Telefon/Mail) und damit zu einer beliebigen (!) Zulssungsstelle... Also auch direkt am/beim Autostandort. . .

Viele

Gast am 08 Aug 2012 11:33:03

wohmoh hat geschrieben:Einfach von einer Versicherung eine ID für eine Kurzzeitzulassung geben lassen (per SMS/Telefon/Mail) und damit zu einer beliebigen (!) Zulssungsstelle... Also auch direkt am/beim Autostandort. . .


... und die Versicherung kostet nix, wenn man dort innerhalb 4 Wochen das Fahrzeug zuläßt.

jonathan am 08 Aug 2012 12:11:57

..und-isses denn nun verkauft???? Mit oder ohne Bares?
Werner :D

huegelcamper am 08 Aug 2012 13:16:13

Blitzanweisung Online! oder Bar > bei der Bank prüfen lassen! - Fahrzeug abmelden! Ansonsten nie und nimmer das Fahrzeug raus rücken! Keine Abendtermine!



Stefan

deedee am 08 Aug 2012 13:36:08

Hab jetzt nicht alles GENAU durchgelesen, die verschiedensten Meinungen.

Bei mir gilt (und nix anderes): Fahrzeugübergabe einschl. Papiere und Schlüssel -und so MUSS es im kaufvertrasg stehen- niemals ohne BARGELD. Hier: Das Bargeld im Beisein des Käufers auf einer Bank hinsichtlich Echtheit überprüfen lassen !!!!!!

Anzahlung und Mitnahme des Fzg. bei nachträglicher Restzahlung/Überweisung .... NIEMALS, es sind sogar Betrügerbanden mit dieser Masche unterwegs !!!!

Abmelden des Fzg. ist nicht unbedingt erforderlich..... wenn -wie oben- der Kaufvertrag entsprechend ausgefüllt ist. Die Steuer- und Versicherungspflicht geht ab Übergabe SOFORT auf den NEUEN Eigentümer/Halter über. Wichtig ist aber, dass die Zulassungsstelle des bisherigen Halters unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird/worden ist (besser zusätzlich noch die Versicherungsgesellschaft).
Sollte bei der Rückfahrt des Käufers ein Unfall passieren, tritt die Versicherung zunächst in Vorlage und holt sich das Geld be dem NEUEN Halter (oder dessen Versicherung) zurück.

spaetheimkehrer am 08 Aug 2012 14:05:57

Ich hab mal ein Cabrio nach Spanien verkauft - der (deutsche) Käufer mit spanischem Wohnsitz hat in Frankreich mit meinem Kennzeichen einen Unfall verschuldet und sich verdrückt - das hat mich 2 Jahre Schriftverkehr und einige graue Haare gekostet, bis der französische Haftbefehl wieder aufgehoben wurde. Wenn ich damals nicht "Anwalts Liebling" gehabt hätte würde ich an den Kosten wahrscheinlich heute noch bezahlen.
Das war 1998...
Letztendlich konnte alles geklärt werden - aber never again gebe ich ein Fahrzeug mit Zulassung raus...

Bargeld ist bei meiner Sparkasse (Düsseldorf) bisher kein Problem gewesen (in meiner Größenordnung) allerdings weiß ich solche Ausgaben immer ein paar Tage eher und stehe nicht unangemeldet da. Für die Annahme von Bargeld gibt es einen Prüfstift - z.B. Money Checker von Schneider
Zusammen mit den üblichen Prüfmitteln "knicken,kippen, fühlen" oder so ähnlich sollte alles glatt gehen...

Knuffel am 08 Aug 2012 14:11:31

steffen69 hat geschrieben:Warum überweist der Verkäufer nicht vor Ort in euern Beisein online ?
Ihr seht die Überweisung auf dem Monitor.
Diese Buchungen sind nicht rückgängig zu machen.

Und ohne Überführungskennzeichen würde ich das Ding nicht rausgeben.


Also bei meiner Bank geht das... Alle Buchungen sind bis 16 Uhr (erst dann wird gebucht) noch zu sperren.
Ansonsten einfach zur Bank hingehen, aber statt das Geld Bar auszuzahlen, direkt wieder aufs Empfänger Konto einzahlen. Das kann zwar je nach Bank ein paar Euro kosten, wenn der Empfänger eine andere Bank hat - aber die Filliale braucht dann nicht so viel bares und dann klappt das bestimmt.

schnatterente am 08 Aug 2012 14:16:47

deedee hat geschrieben:
Anzahlung und Mitnahme des Fzg. bei nachträglicher Restzahlung/Überweisung .... NIEMALS, es sind sogar Betrügerbanden mit dieser Masche unterwegs !!!!

Abmelden des Fzg. ist nicht unbedingt erforderlich..... wenn -wie oben- der Kaufvertrag entsprechend ausgefüllt ist. Die Steuer- und Versicherungspflicht geht ab Übergabe SOFORT auf den NEUEN Eigentümer/Halter über. Wichtig ist aber, dass die Zulassungsstelle des bisherigen Halters unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird/worden ist (besser zusätzlich noch die Versicherungsgesellschaft).
Sollte bei der Rückfahrt des Käufers ein Unfall passieren, tritt die Versicherung zunächst in Vorlage und holt sich das Geld be dem NEUEN Halter (oder dessen Versicherung) zurück.


Das widerspricht sich aber, Betrügerbanden sind mit angemeldeten Fahrzeug nicht mehr auffindbar und dann kommen die eventuellen Vorfälle/Schäden wieder auf den Verkäufer zurück. Denn der muß trotz Kaufvertrag das Gegenteil beweisen, wo kein legaler Käufer vorhanden ist, gibt es auch nichts zu holen. Theoretisch müßte man mit dem Käufer noch zur Polizei, die Dokumente überprüfen lassen, aber wer macht das schon. :D

deedee am 08 Aug 2012 14:32:25

Nee, ich meinte damit, dass solche Banden Kaufpreise anzahlen und die Restzahlung versprechen .... seriös aussehende Leute, die's ganz dicke hinter den Ohren haben.

Dass mit einem evtl. VU-Schaden nach Übergabe ist immer ein wenig Risiko .... aber rechtlich gesehen bin ich mit Übergabe des Fahrzeuges (wenn ALLES so im Kaufvertrag niedergeschrieben ist) gänzlich aus dem Schneider.
Selbstverständlich hat man zuvor die Daten aus dem mit vorgelegten Ausweis (*) entnommen ......
(*): ..... Ich würde mich da nur ganz klaren Verhältnissen gegenüberstellen ..... wobei dem ein oder anderen [:cop:] hier vielleicht sogar noch ein paar mehr Möglichkeiten zur Verfügung stünden .........

pipo am 08 Aug 2012 21:08:50

Wie ist denn die Geschichte jetzt ausgegangen?


peter

robbiknaus am 08 Aug 2012 22:15:17

...Sekt is auf !
Es gab ne gute Anzahlung,Vertrag ausgefüllt mit allem Schnickschnack was rein muss ... nächste Woche wirds angemeldet abgeholt und in der neuen Heimat sofort umgemeldet.Gebrauchsanweisungen durft er mitnehmen um schon was von der Materie zu verstehen wenns los geht.

Gut so ? ! :D


... manoman,der hat das ganze Womo links gemacht,aber für TOP befunden,na sowas hört MANN doch gerne!

Jetzt können die sich gern melden,die rumgezögert haben,bätschi zu spät!

roomer am 08 Aug 2012 22:30:10

Moin,

glückwunsch wenn er ihr das bekommen habt was ihr euch vorgestellt habt.

Verstehe nur nicht das am Anfang des Tröts der Käufer nicht mit sooo viel Geld fahren wollte...jetzt es aber doch macht??!!!!

Und wenn der sowieso nochmal kommen muss....warum bringt er dann nicht ein eigenes Überführungskennzeichen mit?!


Ich glaube auch immer an das gute in den Menschen...hoffe das das "Restrisiko" für euch gut ausgeht!!!!!!!

robbiknaus am 08 Aug 2012 22:36:12

...im Vorgedruckten Vertrag vom ADAC stand drinne, dass der Käufer alle Schuld auf sich nehmen tut im Falle eines Schadens bei der Überführung.

klar hätte man ihm schon den Fahrzeugschein geben können zum ummelden ... aber nun so!

roomer am 08 Aug 2012 22:40:07

robbiknaus hat geschrieben:...im Vorgedruckten Vertrag vom ADAC stand drinne, dass der Käufer alle Schuld auf sich nehmen tut im Falle eines Schadens bei der Überführung.

klar hätte man ihm schon den Fahrzeugschein geben können zum ummelden ... aber nun so!


Aber niiiiee nich!!!!!!!!Das habt ihr schon richtig gemacht!!!!!!!!!!!
Aber warum kann er jetzt mit Geld durch die Gegend fahren?????

urmel71 am 08 Aug 2012 22:40:38

robbiknaus hat geschrieben:alle Schuld auf sich nehmen tut


tut sich gut anhören :-)

Gast am 08 Aug 2012 22:46:21

wo20 hat geschrieben:
steffen69 hat geschrieben:Also einfach so Bargeld abheben in gewisser Größenordnung ist nicht mehr.
Aus eigener Erfahrung in der letzten Woche.

Wollte eine Summe größer 25 k abheben. Muss normalerweise 5 Werktage vorher angemeldet werden. Habe dann gedroht "lautstark" durch die Halle zu fragen ob die "GelbeBank" pleite ist :D .
In drei Tagen "durfte" ich dann mein Geld abholen 8)
Den Banken geht der ? auf Grundeis- aber das ist ein anderes Thema


Sorry, bei was für einer Bank bist Du denn. ich bekomme noch größere Summen innerhalb von 2-Stunden. Aber ich will dieses nicht zum Thema machen.

Steffen hat Recht :!: -> muß ab einer gewissen Summe auch ein Paar Tage warten , das ist aber bei vielen Banken so .......

Zum TE :
Lass Dir die Anzahlung geben und übergib ihn den KFZ Brief zum an/ummelden des Fahrzeuges -> (Der Besitz des KFZ Briefes ist kein Eigentumsnachweis ) ...
Hat er das Fahrzeug angemeldet , dann kann er es bei Bezahlung des Kaufpreises das Fahrzeug mitnehmen ........
Aber bitte vertraglich im Kaufvertrag festhalten .......-> so würd ich es machen , meldet er es in einer bestimmten Frist nicht um und bezahlt auch nicht , hilft eine Anzeige weiter und Du hast aber noch das Fahrzeug .


so eben gesehen -> hat sich ja geklärt ... Nächstes Mal lese ich den Thread zu Ende

pipo am 09 Aug 2012 08:27:41

robbiknaus hat geschrieben:...Sekt is auf !
Es gab ne gute Anzahlung,Vertrag ausgefüllt mit allem Schnickschnack was rein muss ... nächste Woche wirds angemeldet abgeholt und in der neuen Heimat sofort umgemeldet.Gebrauchsanweisungen durft er mitnehmen um schon was von der Materie zu verstehen wenns los geht.

Glückwunsch, dann hoffe ich mal, dass die Überführung auch sauber vonstatten geht.


peter

xs650 am 09 Aug 2012 09:50:11

Glückwunsch, das alles geklappt hat!

Trag bei der Übergabe die Uhrzeit in den Kaufvertrag ein und lass dir diese quittieren, dann bist du auf der sicheren Seite, da der s.g. Gefahrenübergang dann beim Käufer liegt. Soll heißen, ab diesem Zeitpunkt geht dich das Womo nix mehr an!!!!

Matthias

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