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meier923 hat geschrieben:Man man man :eek: Vorschriften sind wichtig , aber bleibt doch einmal auf dem Teppich :!:
Ich bin da überhaupt nicht deiner Meinung!
Man sollte sehr wohl unterscheiden zwischen "praktischer Machbarkeit" und "gesetzlicher Regelung".
Ich habe es rechtlich und technisch begründet und überlasse dem Fragesteller die Entscheidung. Und so finde ich es richtig.
Lancelot hat geschrieben:50 m Kabel 1,5 mm² ROT auf Trommel mit CEE vorn und hinten :oops:
Seit zig-Jahren ... :oops: :oops: :oops:
Ich bin ein Verbrecher ... :cry:
ich bin ein noch größerer!
mein kabel ist schwarz. und ich verwende adapterstücke für beide seiten wenn notwendig.
man glaubt es kaum aber ich kenne kaum cp's wo man mit 25m kabel und cee stecker auskommt.
dafür kenne ich jede menge cp's wo 50 meter auch noch zu wenig sind und es weit und breit keine cee stecker gibt.
ich :oops: mich :D
sternleinzähler am 31 Okt 2012 21:54:24
topolino666 hat geschrieben:Hallo!
Frag doch den Vermieter ob er Dir eine nähere Dose setzt! Zur Sicherheit zeig ihm den Tröd hier - glaub mir, das hilft!
:D :D :D
topolino Matthias
Dumme Frage: Was ändert sich?? Ist es nicht egal ob er die 20m zusätzlich ranmacht oder ich?????
Anzeige vom Forum
topolino666 am 31 Okt 2012 22:22:45
... natürlich ändert sich nichts, deswegen sind da auch drei Smilies!
=> aber Du hättest allen Zweiflern hier Recht gegeben, oder? :?:
8) 8) 8) 8) 8) 8) 8)
topolino
Matthias
Gogolo am 31 Okt 2012 22:43:38
Raidy, du schreibst immer von "Gesetz". Kannst du bitte das näher benennen incl. Paragraf - und schreibe jetzt bitte nicht DIN-Norm, denn die ist kein Gesetz!!
Habe die Ehre
Gogolo
Gast am 31 Okt 2012 22:58:21
Gator hat geschrieben:Heute im TOOM Baumarkt: Elektroabteilung!!! Kabeltrommel mit 50m Verlängerungskabel von einer Steckdose an der Decke. Locker 30m noch auf der Trommel!
Hallo Gator, was andere machen muss nicht richtig sein.
Der TE kann machen was er will, ist seine Sache, interessiert mich nicht was er macht.
Er hat vernünftig gefragt und kriegt von mir eine vernünftige Antwort, dass hat er verdient, ist ja ein Kollege.
Fakt ist das wenn etwas passiert und alles abbrennt, festgestellt wird das es an seinem "Zusammengestecke" liegt oder liegen könnte, er ganz alleine die "große Aktion" bezahlen darf.
Das wollte ich ihm sagen und das es nicht zulässig ist. Es ist kein Gesetz sondern eine DIN VDE die Bezug auf jede Bedienungsanleitung hat, also von jedem eingehalten werden muss. Genauso wie es in § 1 der Straßen Verordnung heißt das man sich so verhalten muss, dass niemand den Umständen entsprechend gefährdet oder behindert werden darf, ist dies auch bei der Verwendung von Gas und Strom der Fall, dass man sich an Vorschriften zu halten hat.
Letztlich hat die Kabeltrommel im Baumarkt nur Strom wenn der Betrieb läuft also die Leute da sind und im Falle eines Falles mit den dort vorhandenen Feuerlöschern eingreifen. Am Abstellplatz ist wahrscheinlich niemand der etwas merkt oder löscht.
Die Gefahr von dem Kabel im Falle eines Kurzschluss besteht auch wenn kein Verbraucher angesteckt bzw. in Betrieb ist. Brände durch Elektroleitungen bzw Elektrogeräten entstehen leider sehr häufig.
Sollte man wissen wenn man kognitiv gesehen gesund ist und jeder muss für sich entscheiden, ob er das Risiko eingehen will. Letztlich lebt jeder sein Leben und ist anderen für sein tun verantwortlich.
Lancelot hat geschrieben:50 m Kabel 1,5 mm² ROT auf Trommel mit CEE vorn und hinten :oops:
Seit zig-Jahren ... :oops: :oops: :oops:
Ich bin ein Verbrecher ... :cry:
Nein noch nicht, erst wenn durch Deinen Murks ein Mensch zu Schaden kommt, dann bist Du in ein Verbrecher genauer ein Straftäter der grob fahrlässig eine Körperverletzung begangen hat.
Bitte sachlich diskutieren ! - Vielen Dank :hearts:
Gast am 31 Okt 2012 23:28:33
Gogolo hat geschrieben:Raidy, du schreibst immer von "Gesetz". Kannst du bitte das näher benennen incl. Paragraf - und schreibe jetzt bitte nicht DIN-Norm, denn die ist kein Gesetz!! Habe die Ehre Gogolo
Hallo gogolo,
du in diesem Thema? Das wundert mich schon.
Ja Normen sind zuerst einmal nicht bindend.
"Normen an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Normen können durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften eines Gesetz- oder Verordnungsgebers oder durch Verträge, in denen ihre Einhaltung vereinbart wurde, verbindlich werden." (Quelle: Wikipedia Suchwort Normen).
Die (zuerst mal nicht verbindliche) Empfehlung/Norm des VDE zu CP SP lautet wie folgt:
Für die Stromversorgung von Campinglätzen ist die Bestimmung
DIN VDE 0100 Teil 708: 2010-02 verbindlich.
Die wichtigsten Forderungen:
- Für jeden Stellplatz muss eine weltweit genormte CEE-
Steckdose mit Schutzkontakt gemäß DIN EN 60309-2 mit
Schutzgrad min. IP44 vorhanden sein.
- Der Bemessungsstrom der Steckdose muss mindestens 16 A
betragen.
- Jede Steckdose muss durch ein ihr zugeordnetes
Überstromschutzorgan geschützt sein.
- Jede Steckdose muss einzeln über einen FI-Schutzschalter
mit max. 30 mA geschützt werden.
- Die Steckdosen müssen in einer Höhe von 0,5 bis 1,5 m über
dem Boden angebracht sein (in besonderen Fällen höher).
- Nicht mehr als 4 Steckdosen dürfen in einem Verteiler grup-
piert werden, um eine Überkreuzung der Stellplätze durch
das Versorgungskabel zu verhindern.
- Die zu versorgenden Anschlussstecker der Freizeitfahrzeuge
dürfen max. 20 m von der Steckdose entfernt sein.
- Die Anschlussleitung (H07RN-F 3G2,5) von der Steckdose zum
Freizeitfahrzeug darf höchstens 25 m lang sein.
Bis 2012-04-01 darf noch die bisher gültige DIN VDE 0100
Teil 708: 2006-02 angewendet werden. Darin waren die
4 Steckdosen je Verteiler nicht verbindlich vorgegeben.
Die VDE 0100 wurde vom Gesetzgeber in vielen Gesetzen für verbindlich erklärt und ist somit bindend.
Wenn du mir das wirklich antun willst, dann wälze ich mich mal durch und suche dir die Verordnung.
Gogolo am 31 Okt 2012 23:29:12
@ Ulli
Strassenverkehrsordnung ist eine Rechtsverordnung des Staates - die DIN-Norm ist ein vom Deutschen Institut für Normung erarbeiteten FREIWILLIGER Standard, der nur für gewerbliche Hersteller gilt. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Du magst ja vom Strom sehr viel zu verstehen, vom Recht dagegen sehr wenig.
Habe die Ehre
Gogolo
Lancelot am 31 Okt 2012 23:33:58
UlrichS hat geschrieben:Bitte sachlich diskutieren ! - Vielen Dank :hearts:
Würde ich gern ... :)
Aber irgendwie fehlt mit doch tatsächlich das Verständnis, daß etwas, das > 30 Jahre total in Ordnung war, jetzt plötzlich per "ordre de Mufti" falsch sein soll .. total falsch, werde evtl. zum Straftäter :cry:
Schon mal wegen der Kabelfarbe ... :roll:
Kannst Du da ernsthaft bleiben :?:
Gast am 31 Okt 2012 23:34:27
gelöscht!
schnatterente am 31 Okt 2012 23:42:16
Genau, Tröd löschen und Kabel anschliessen, fertig :-)
Gogolo am 31 Okt 2012 23:42:50
@Raidy
Mir geht es nicht um den Stromanschluss als solchen, mir geht um die Auslegung des Rechts. Und die von dir zitierte DIN-Norm gilt zwar für gewerbliche CP-Besitzer aber nicht in einer privaten Unterstellhalle. Und die von Ulli zitierten Straf- und Haftungsfolgen gelten nur für gewerbliche Unternehmer. Sonst müssten alle 1,5 qmm-Kabel sofort aus dem Verkehr gezogen werden und der Gebrauch allgemein verboten werden.
Habe die Ehre
Gogolo
lahmeente am 31 Okt 2012 23:44:06
Die Farbe der Kabel wird doch nur von der Berufsgenossenschaften (z.B. BG Bau) vorgeschrieben, die gilt nur für Gewerbetreibende Mitglieder der BG. Bei privater Nutzung kenne ich keine Vorschrift, die die Farbe vorschreibt ! Hat hier irgendeiner tatsächlich eine Vorgabe der Farben für Privatleute ? Wenn, ja, ich lerne gerne !
Gast am 31 Okt 2012 23:51:29
Gogolo,
ich suche es dir in den nächsten Tagen raus und wenn ich es finde, melde ich mich.
Irgendwie hat es ja mit der Ursprungsfrage nichts mehr zu tun und sprengt den Thread.
Ich für mich sehe die Dinge oft nicht so katholisch, wie Normen und Gesetze dies gerne hätten, will aber korrekt antworten.
DIN-Normen können vom Gesetzgeber als rechtlich verbindlich erklärt werden.
Wer sich das mal antun will, sollte hier einsteigen: --> Link
Hier ist nochmals zu unterscheiden für wen diese Verbindlichkeit gilt.
Meist gilt sie nur für gewerbetreibende Personen und nicht für Privatpersonen.
Oft bekommt die Privatperson es über die Hintertüre reingedrückt.
So steht in vielen Verträgen der Stadtwerke drin, dass "der Kunde nur Endverbraucher anschließt, die den aktuellen Vorschriften und DIN-Emfpehlungen entsprechen...."
Aber das sollten wir hier nicht breit austreten.
Dennoch werde ich mich jetzt mal durchwälzen und dir das Ergebnis zukommen lassen.
Georg
schnatterente am 31 Okt 2012 23:51:29
@ Mikaele,
bitte steck endlich das Kabel an und schalte alle 4 Wochen das Ladegerät ein :flehan: In der Zwischenzeit gehst du ein Kaffee trinken und anschliessend ziehst du nach dem Vollladen den Stecker raus. Im Frühjahr rollst du deine Trommel(n) wieder ein und machst mit vollen Batterien die erste erholsame WOMO-Tour im neuen Jahr. :-D
Gast am 31 Okt 2012 23:51:59
Gogolo hat geschrieben:@ Ulli
Strassenverkehrsordnung ist eine Rechtsverordnung des Staates - die DIN-Norm ist ein vom Deutschen Institut für Normung erarbeiteten FREIWILLIGER Standard, der nur für gewerbliche Hersteller gilt. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Du magst ja vom Strom sehr viel zu verstehen, vom Recht dagegen sehr wenig.
Das ist Deine Meinung, allerdings irrst Du .
Du musst Dich an die Bedienungsanleitung Deines Fahrzeugs halten, sowie an die Vorschriften des Netzbetreibers der sich ebenfalls auf die DIN VDE bezieht.
Auch im Schadensfall wird geschaut ob Du nach dem Stand der Technik gehandelt hast, unter anderem ich begutachte so etwas. Wenn Du obwohl ein kognitiv durchschnittlicher Bürger wissen musste, dass man so etwas nicht darf und es entgegen den Vorschriften ( DIN VDE ) UND ein Schaden verursacht wurde, hast Du ein Riesenproblem.
Bei Körperverletzung / Tod auch mit dem Staatsanwalt.
Hatte heute Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Bo wegen jemanden der schon bestraft wurde, weil er meinte er dürfte .....
Gast am 31 Okt 2012 23:54:34
Gogolo hat geschrieben:@Raidy
Mir geht es nicht um den Stromanschluss als solchen, mir geht um die Auslegung des Rechts. Und die von dir zitierte DIN-Norm gilt zwar für gewerbliche CP-Besitzer aber nicht in einer privaten Unterstellhalle. Und die von Ulli zitierten Straf- und Haftungsfolgen gelten nur für gewerbliche Unternehmer. Sonst müssten alle 1,5 qmm-Kabel sofort aus dem Verkehr gezogen werden und der Gebrauch allgemein verboten werden.
Habe die Ehre
Gogolo
Habe diese Post erst gelesen, nachdem ich meine versendet hatte, sorry.
Ich halte es für gut möglich, dass du recht hast. Ich halte es nicht für unmöglich, dass uli in Teilen Recht hat. Und es gibt große Unterschiede zwischen Neueinrichtungen und bestehenden Verkabelungen.
Da ich mich aber nicht in den Bereich der Spekulation begeben will, werde ich jetzt erst mal recherchieren. Und Gesetzestexte suchen und lesen hasse ich wie die Pest. Ich bin ein katastrophaler Jurist. Gott sei Dank habe ich dies nie beruflich gemacht, sondern mich nur an die für meinen Beruf geltenden Normen gehalten.
Ach Ulli, ich habe ja schon geschrieben, dass du vom Strom sehr viel verstehst - aber von der Rechtsauslegung sehr wenig... Weisst du, das sollte man am besten studiert haben! Nix für Ungut!
Habe die Ehre
Gogolo
Gogolo am 01 Nov 2012 00:07:33
Raidy, lass es gut sein. Ich bin mittlerweile Pensionist und außerdem derzeit auf Reisen und mag mich auch nicht mehr durch die Gesetzesvorschriften quälen - das habe ich über 40 Jahre lang gemacht.
Ich werde auch in diesem Trend nichts mehr schreiben, denn mit einem Smartphone ist es doch sehr mühsam...
Habe die Ehre
Gogolo
Gast am 01 Nov 2012 00:08:38
Klar hat Uli Recht :D
Der Unterschied liegt darin, das ich natürlich 1,5 mm2 Verlängerungskabel zusammen stecken kann, wenn ich dabei bin und z.B. mit einem Staubsauger oder Rasenmäher arbeite.
Da kann man eingreifen.
Wenn man ein Wohnmobil mit einem Anschlusskabel anschließt ist keiner mehr dabei, sondern das WOMO ist z.B. auf einem Stellplatz ohne Aufsicht.
Wenn dann das Ding abfackelt weil ein falsches Anschlusskabel verwendet wurde, hat man ein Problem.
Das ist einfach Stand der Technik, ob es "Gesetz" ist oder nicht.
Grundsätzlich kann der WOMO Betreiber ja das machen, wenn er eine gleichwertige Sicherheit durch Zusatzmaßnahmen herstellt. Das ist ja das worum es bei der DIN VDE geht, sie zeigt auf wie es gemacht wird, läßt aber Raum es anders zu machen, wenn die gleiche Sicherheit damit erzielt wird.
Gast am 01 Nov 2012 00:29:35
Ich bereue den Versuch, technische Normen und technische Grenzen von Kabeln erläutern zu wollen.
Zuerst dachte ich, es wäre jedem geholfen wenn er weiß wie es Norm wäre und dann selbst entscheidet, ob er sich daran halten will.
Wer will bleibt bei seiner "alten" Lösung.
Wer Normgerecht sein will nimmt die "neue" Lösung.
Aber deshalb so zu streiten hätte nicht sein müssen.
Ja Ullrich:
Du und ich sind "elektrisch", aber nicht "juristisch". Wie es nun letztlich wirklich von Versicherungen und vor Gericht angewendet wird, wage ich nicht verbindlich zu behaupten.
Deshalb reihe ich mich nicht in die Gruppe "Ich hatte juristisch recht" ein.
Manchmal sind die Dinge auch gut wenn sie 30 Jahre lang gut waren und werden nicht schlecht, weil wieder irgend ein neues Gesetz diese meint.
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.
Insofern ziehe ich mich jetzt auch hier zurück und hoffe, das der Thread friedlich eintrocknet.
Grüßle Georg
walter7149 am 01 Nov 2012 00:36:42
Ulli, du läufst wieder zu hochform auf :roll: :!: :?:
Staune nur, das du dich überhaupt aus deinem hochsicherheitswomo auf stell-
und campingplätzen heraustraust :eek: :D :D :D
wolfherm am 01 Nov 2012 00:48:47
Georg,
ich weiß jetzt zumindest, wie mein neues Kabel beschaffen sein muss. Also hat der Beitrag auch seinen Sinn.
thomas56 am 01 Nov 2012 01:26:04
In der Bedienungsanleitung von meinem Fahrzeug aus 1995 stand schon dass Anschlusskabel mit ausreichender Spezifikation
min. 2,5mm² anzuschliessen sind!
Klar kann man auch 2000W durch 0,75mm²-Lautsprecherkabel schicken, die erkennt man im Winter gut an den schneefreien Trassen.
Versicherungstechnisch ist man aber zu 200% der Verlierer!
Gast am 01 Nov 2012 01:54:59
raidy hat geschrieben:Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.
Insofern ziehe ich mich jetzt auch hier zurück und hoffe, das der Thread friedlich eintrocknet.
Grüßle Georg
Gestatte das ich mit ziehe :D
Für diejenigen die es nicht verstehen, es geht nicht nur um Vorschriften. Es geht darum das die Vorschrift der Erfordernis angepasst wurde.
Früher gab es auch keine Sicherheitsgurte und keinen Airbag.
Dann wurde er Vorschrift.
Muss man nicht benutzen, wenn was passiert kriegt man keinen Schadenersatz und die Polizei kassiert wenn man erwischt wird.
Macht den Versuch und schließt ein 200 m langes Verlängerungskabel mit einer ich glaube wir hatten eine 20 A Schmelzsicherung genommen, mal kurz. Haben wir mal gemacht, Sicherung hat nicht ausgelöst, Kabel ist durchgebrannt und war auf ganzer Länge verschmort.
Haben wir auf der Weiterbildung gemacht, war beeindruckend. Wir haben so gesehen, dass es nicht nur theoretisch so ist.
Je nachdem kann auch ein 50 m langes Verlängerungskabel an einer 16 A Sicherung bei einem Kurzschluss oder einer nieder Ohmigen Verbindung, die immer passieren kann.
Ich wünsche allen von Herzen viel Spaß und Glück auf allen Fahrten und das ihnen das nie passiert. Stehen aber immer WOMO`s die abgefackelt sind in den Medien. Möge also Euer WOMO dort nie stehen.
palatinawomo am 01 Nov 2012 01:58:04
Erstaunlich, man kann ja wirklich aus allem ein abendfüllendes Thema machen. Ich seh die Sache mal so:
@ mikaele
Wenn nur die Batterie geladen werden soll und in der Halle geht es nicht zu wie am Münchner Hauptbahnhof, dann mach es wie geplant. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst und die Steckdose nicht über FI abgesichert ist, dann häng zwischen Steckdose und Verlängerung noch einen Personenschutzschalter. Die Wahrscheinlichkeit, dass etwas passiert tendiert dann gegen null, auch wenn die Sache nicht ganz normgerecht ist.
Was Normen wie DIN, VDE usw. betrifft so haben diese keine Gesetzeskraft. Sie gelten aber als "Anerkannter Stand der Technik" und werden als solche im Schadensfall bei einem eventuellen Prozess vom Richter zur Urteilsfindung herangezogen.
Generel gilt, wer tut muss wissen was er tut und ist für sein tun auch verantwortlich.
Unterschieden wird aber auch noch zwischen Fachkraft und Laie bzw. dem Wissensstand der Person zu dem Thema.
Wer also die VDE kennt bzw. als Fachkraft kennen muss und dagegen verstößt, dem wird man im Schadensfall Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und er wird ziemlichen Ärger bekommen und die Versicherung wird die Zahlung erst mal verweigern. Als Laie und mit gutem Anwalt ist evtl. die Sache nur leicht Fahrlässig.
Wie ein Urteil vor Gericht ausfallen wird ist eh nicht vorhersagbar, da ein Richter in seiner Urteilsfindung nur an das Gesetz gebunden und ansonsten in seiner Entscheidung frei ist.
und schönen Feiertag
Andy
PS: Längere Texte auf einem 7" Tablett zu schreiben ist echt sch..... wenn man nicht gerade Kinderfinger hat!
Gast am 01 Nov 2012 02:20:40
Kein WOMO Fahrer muss die DIN VDE kennen !
Jeder WOMO Fahrer weiß sicherlich das er nur ein 25 m "Campingkabel" verwenden darf und dies nicht verlängern darf.
Natürlich wird es ab und zu doch gemacht, aber so wie das Wissen das man keine Zigarette beim Tanken haben darf, Gasflaschen befestigen muss etc. jeder sollte es wissen oder er muss sich erkundigen was aktuelle Vorschrift ist.
In jedem Campingshop steht das die Kabel nur 25 m und mit blauen Stecker usw.
Bitte schreibt also nichts was nichts stimmt, so zum Beispiel das WOMO die DIN VDE kennen müssen = UNWAHR.
Ostwestfale am 01 Nov 2012 02:27:26
Freunde,
Gogolo hat Recht.
Während du für zu schnelles Fahren ohne Unfall bestraft werden kannst werden die DIN/VDE/EN-Normen nur vor Gericht gegen dich angewendet wenn etwas passiert ist. Dies gilt für private Verbraucher.
Gewerbliche Nutzer werden über BG und andere Organe (Gewerbeaufsicht etc) auf Einhaltung der einschlägigen Normen mit Übergangsbestimmungen gezwungen.
So, und nun zum Kabel:
Mach einen FI vorne dran und einen 6 A LS. Denn das einzige Risiko bei der Erhaltungsladung und zu langer Leitung ist ein Kurzschluß der aufgrund eines erhöhten Leitungswiderstandes nicht auslöst.
Und zum Thema Normung: Ich habe über 10 Jahre in bis zu 5 Normenausschüssen in den Bereichen Produktsicherheit und EMV mitgearbeitet. Hört mir bitte auf die dort umgesetzten Unternehmensinteressen als dringend notwendige Sicherheitseinrichtung zu verkaufen. Da wird manch ein bedenklicher Quatsch durchgewunken weil einer der Elektro-Elephanten (und ich arbeite selbst bei einem) massive wirtschaftliche Interessen hat. Dann werden auf einmal Sicherheitsinteressen oder die Interessen anderer Gruppen zweitrangig.
Schaut euch das Chaos um die CE-Kennzeichnung an. Was da getrieben wird führt das Ganze auch ad absurdum.
Ausserdem hatte ich schon einige Male mit Gutachtern zu tun. Gute Gutachter nehmen die Ursache technisch/physikalisch wirklich auseinander. Da kann das Einhalten der Normen nicht immer ausreichend sein bzw. das nicht Einhalten führt nicht zwangsweise zu einer Schuld.
Schlechte Gutachter nehmen die Bibel (VDE 0100), lesen den passenden Abschnit und treffen eine Aussage zur Ursache. Die beruht dann auf Normentext aber nicht Zwangsweise auf dem Erkennen der richtigen physikalischen Zusammenhänge und wirklichen Ursachen.
So, gute Nacht und natürlich
Bon Voyage
Gast am 01 Nov 2012 02:44:28
Ostwestfale hat geschrieben:Während du für zu schnelles Fahren ohne Unfall bestraft werden kannst werden die DIN/VDE/EN-Normen nur vor Gericht gegen dich angewendet wenn etwas passiert ist. Dies gilt für private Verbraucher.
Mach einen FI vorne dran und einen 6 A LS. Denn das einzige Risiko bei der Erhaltungsladung und zu langer Leitung ist ein Kurzschluß der aufgrund eines erhöhten Leitungswiderstandes nicht auslöst.
Gute Gutachter nehmen die Ursache technisch/physikalisch wirklich auseinander. Da kann das Einhalten der Normen nicht immer ausreichend sein bzw. das nicht Einhalten führt nicht zwangsweise zu einer Schuld.
So ist es, hatte ich ja auch geschrieben, wenn mit 6 A abgesichert kein Problem, ich verlängere dann auch wenn notwendig :D auch wenn es unzulässig ist.
Wenn nichts passiert = wo kein Kläger da kein Richter :D
palatinawomo am 01 Nov 2012 03:04:38
UlrichS hat geschrieben:Kein WOMO Fahrer muss die DIN VDE kennen !
Es sei denn, er ist ausgebildete Fachkraft. :D
UlrichS hat geschrieben:Jeder WOMO Fahrer weiß sicherlich das er nur ein 25 m "Campingkabel" verwenden darf und dies nicht verlängern darf.
Dein Wort in Gottes Ohr. :razz: Drauf wetten würde ich auf diese Behauptung aber nicht, bei den Basteleien die man so zu Gesicht bekommt.
UlrichS hat geschrieben:Natürlich wird es ab und zu doch gemacht, aber so wie das Wissen das man keine Zigarette beim Tanken haben darf, Gasflaschen befestigen muss etc. jeder sollte es wissen oder er muss sich erkundigen was aktuelle Vorschrift ist.
:daumen2: Jup, so isses. Ganz Deiner Meinung.
UlrichS hat geschrieben:In jedem Campingshop steht das die Kabel nur 25 m und mit blauen Stecker usw.
Mhm, ich kauf offensichtlich im falschen Laden. Das Hinweisschild is mir noch nicht aufgefallen.
UlrichS hat geschrieben:Bitte schreibt also nichts was nichts stimmt, so zum Beispiel das WOMO die DIN VDE kennen müssen = UNWAHR.
Hab ich zwar nirgends so gelesen, aber wenns jemand behauptet hat, dann hat er unrecht. Es sei denn, der Wohnmobilist ist, wie bereits geschrieben, eine ausgebildete Fachkraft.
UlrichS hat geschrieben:So ist es, hatte ich ja auch geschrieben, wenn mit 6 A abgesichert kein Problem, ich verlängere dann auch wenn notwendig grin.gif auch wenn es unzulässig ist.
Wenn nichts passiert = wo kein Kläger da kein Richter.
:daumen2: Recht haste. :)
und gute Nacht
Andy
rolf51 am 01 Nov 2012 08:40:11
Hallo,
ich frage mich. Dürfen die Baumärkte noch 50m X 1,5 Kabeltrommeln ohne Warnhinweis verkaufen! Zuhause werden mit Sicherheit wesentlich höhere Verbraucher angeschlossen.
wolfherm am 01 Nov 2012 10:13:23
rolf51 hat geschrieben:Hallo,
ich frage mich. Dürfen die Baumärkte noch 50m X 1,5 Kabeltrommeln ohne Warnhinweis verkaufen! Zuhause werden mit Sicherheit wesentlich höhere Verbraucher angeschlossen.
Ja. Verkaufen und Benutzen sind unterschiedliche Dinge. :D Und für das Anschließen leistungsstarker Verbraucher ist der Verbraucher verantwortlich.
andwein am 01 Nov 2012 10:13:26
rolf51 hat geschrieben:Hallo, ich frage mich. Dürfen die Baumärkte noch 50m X 1,5 Kabeltrommeln ohne Warnhinweis verkaufen! Zuhause werden mit Sicherheit wesentlich höhere Verbraucher angeschlossen.
Ja, es soll noch Kunden geben, die die Kabeltrommel/Verlängerung nicht für den Landstromanschluss von Wohnmobilen benötigen.
Man übersieht manchmal, dass es Leute gibt, die ohne Womo auskommen.
Andreas
co11 am 01 Nov 2012 10:24:09
Im Raume Stuttgart werden Fahrzeuge gebaut und verkauft, die Geschwindigkeiten von über 250 km/h erreichen. Die werden auch ohne Warnhinweise verkauft, obwohl es Geschwindigkeits-Begrenzungen gibt.
Alles weitere steht in der StVO, der Kabelsalat dagegen ist in der VDE geregelt.
Walter
Gast am 01 Nov 2012 12:40:57
Mag sein, dass ich etwas empfindlicher und penibler bin was Kabel betrifft.
Das liegt sicher auch daran, dass wir 1988 im vorigen Haus Nachts einen Kabelbrand im Wintergarten hatten und fast der ganze Dachstock abgebrannt wäre.
Und hätte unser Hund nicht wie verrückt Alarm geschlagen, müsstet ihr euch meine sicher VDE Predigen nicht mehr anhören.
Es möge ein jeder so halten, wie er will. Ich habe 68000€ für das WoMo bezahlt, dagegen sind 58€ für ein Normgerechtes Kabel Peanuts. Peanuts, die mich allerdings sehr beruhigen.
Meinetwegen dürft ihr nehmen was ihr wollt: 8) --> Link . Ich wollte euch nichts vorschreiben, nur etwas empfehlen.
wolfherm am 01 Nov 2012 13:28:14
Heftig, der Kabelbrand und so schnell.
wolfherm am 01 Nov 2012 14:11:07
So, angeregt durch die Diskussion und die sehr fundierten Beiträge von Georg (Raidy) und die Links mit sehr dramatischen Beispielen, habe ich mir jetzt ein passendes neues Kabel entsprechend den Normen bestellt. In wunderbarer gelber Farbe, damit ich es auch immer auf den Wiesen finden kann. :D
Gast am 01 Nov 2012 14:46:46
raidy hat geschrieben:Das liegt sicher auch daran, dass wir 1988 im vorigen Haus Nachts einen Kabelbrand im Wintergarten hatten und fast der ganze Dachstock abgebrannt wäre. Und hätte unser Hund nicht wie verrückt Alarm geschlagen, müsstet ihr euch meine sicher VDE Predigen nicht mehr anhören.
Es möge ein jeder so halten, wie er will. Ich habe 68000€ für das WoMo bezahlt, dagegen sind 58€ für ein Normgerechtes Kabel Peanuts. Peanuts, die mich allerdings sehr beruhigen.
War doch nur Material, also nicht so schlimm. Wenn Menschen verletzt oder getötet werden dann ist es schlimm.
Genau so sehe ich das auch mit den Preisen, wir haben für unser WOMO sogar noch ca. 10.000 € mehr bezahlt und das Kabel ist eine Anschaffung für die nächsten 25 Jahre, so wie eine zweite Toiletten Cassette - Was sein muss, dass muss eben. Man braucht ein vernünftiges Kabel so dringend wie die Zweitcassette. :D
wolfherm hat geschrieben:So, angeregt durch die Diskussion und die sehr fundierten Beiträge von Georg (Raidy) und die Links mit sehr dramatischen Beispielen, habe ich mir jetzt ein passendes neues Kabel entsprechend den Normen bestellt. In wunderbarer gelber Farbe, damit ich es auch immer auf den Wiesen finden kann. :D
Finde ich toll !
thomas56 am 01 Nov 2012 14:53:30
wolfherm hat geschrieben:So, angeregt durch die Diskussion und die sehr fundierten Beiträge von Georg (Raidy) und die Links mit sehr dramatischen Beispielen, habe ich mir jetzt ein passendes neues Kabel entsprechend den Normen bestellt.
Willkommen im Club! :D
Ich schätze, dass der 3%-Anteil der Dickkabler bald erreicht ist. 8)
dieter2 am 01 Nov 2012 15:04:30
wolfherm hat geschrieben:So, angeregt durch die Diskussion und die sehr fundierten Beiträge von Georg (Raidy) und die Links mit sehr dramatischen Beispielen, habe ich mir jetzt ein passendes neues Kabel entsprechend den Normen bestellt. In wunderbarer gelber Farbe, damit ich es auch immer auf den Wiesen finden kann. :D
Quelle :roll:
Ich finde immer nur schwarz.
Dieter
wolfherm am 01 Nov 2012 15:06:18
dieter2 hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:So, angeregt durch die Diskussion und die sehr fundierten Beiträge von Georg (Raidy) und die Links mit sehr dramatischen Beispielen, habe ich mir jetzt ein passendes neues Kabel entsprechend den Normen bestellt. In wunderbarer gelber Farbe, damit ich es auch immer auf den Wiesen finden kann. :D
wolfherm hat geschrieben:[Hier --> Link²-Gelb:::16_51.html
Danke,muß eh alles neu kaufen.
Neues Womo neue Kabel,dann gleich 2,5 qmm :)
Dieter
mantishrimp am 01 Nov 2012 15:17:08
wolfherm hat geschrieben: Hier --> Link²-Gelb:::16_51.html
:D die haben ja 40 m langes Kabel im Angebot, pöse Buben :D
rabi am 01 Nov 2012 15:17:47
thomas56 hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:So, angeregt durch die Diskussion und die sehr fundierten Beiträge von Georg (Raidy) und die Links mit sehr dramatischen Beispielen, habe ich mir jetzt ein passendes neues Kabel entsprechend den Normen bestellt.
Willkommen im Club! :D Ich schätze, dass der 3%-Anteil der Dickkabler bald erreicht ist. 8)
Hab ich schon seit ca. 20 Jahren, allerdings auch nur in schwarz.
Gast am 01 Nov 2012 16:37:28
Ich habe auch nur ein schwarzes Kabel, ist doch egal Hauptsache wir haben ein richtiges Kabel an Bord, wenn man dann mal verlängern muss ist das nicht so schlimm als wenn man ein 50m Kabel 3x1,5mm2 nimmt.
Um auf 5% Anteil zu kommen, müssen noch einige nach einem 40 m Kabel fragen :D