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Rundfunkgebühren im Wohnmobil 1, 2


Gast am 18 Mai 2006 20:48:22

Dirk hat geschrieben: Eine solche tritt spätestens nach 4 Jahren ein - sogar bei Steuerschulden.


Ich ebenfalls kein Fachanwalt, glaube aber in Erinnerung zu haben das dieses nicht gilt bei "Straf & OWI"-Tatbeständen seitens des Schuldners. (von Fristversetzungen durch Forderungsschreiben mal abgesehen)

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[Admin] am 18 Mai 2006 20:55:29

frag einen Anwalt :wink:

Tomas H am 18 Mai 2006 22:31:29

@Dirk: Das mit dem Anwalt werde ich auf jeden Fall versuchen. Habe aber wenig Hoffnung.

@Klaus: Die Aussage der GEZ und der Landesrundfunkanstalt waren identisch. Wohnmobile (privat genutzt) werden wie Zweitwohnungen oder Ferienhäuser behandelt, wenn sie nicht auf dem eigenen Grundstück stehen. Kann man auch auf der Internetseite der GEZ-Gegner nachlesen.

Ist alles nicht ganz logisch aber wohl nicht zu ändern.

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Tomas H am 18 Mai 2006 22:37:54

Habe gerade noch einmal nachgesehen. Hier der Wortlaut:

Bei einem Reisemobil können einem die GEZ-Kontrolleure durchaus einen Strick drehen, wenn Radio oder Fernsehen dauerhaft im Fahrzeug verbleiben und sich der Stellplatz nicht am Haus befindet. Dann hat das Mobil den gleichen Status wie ein Wochenendhaus. Im schönsten Bürokratendeutsch definiert das die GEZ so: " Der von der privaten Wohnung verschiedene Ort des Bereithaltens führt zu einer zusätzlichen Gebührenpflicht."
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Mobil ständig oder nur vorübergehend genutzt wird. Auch die Ausrede, dass man die Geräte ja nie anschaltet, wird die GEZ nicht erweichen, denn für sie kommt es nur darauf an, ob man TV oder Radio nutzen KANN.

Hier der Wortlaut zu Verjährung:

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München (v. 3.7.1996 - 7 B 94.708) wurde die Verjährungsfrist für Rundfunkgebührennachzahlungen praktisch außer Kraft gesetzt. Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag § 4, Abs. 4 verjährt der Anspruch auf Rundfunkgebühren nach 4 Jahren. Das Gericht sah das anders: „Die Berufung auf Verjährung ist wegen unzulässiger Rechtsausübung regelmäßig dann ausgeschlossen, wenn der Rundfunkteilnehmer pflichtwidrig die Geräte nicht anmeldet und sich dadurch einen Vorteil verschafft hat.“
Beck'scher Kommentar dazu: „Dies hat zur Folge, dass die Rundfunkanstalt von Schwarzhörern und -sehern Rundfunkgebühren über die Verjährungsfrist hinaus grundsätzlich unbegrenzt nachfordern kann“.
Also werden Schwarzhörer und -seher schlechter gestellt, als Kriminelle. Denn für Straftaten gibt es definitiv verlässliche Verjährungsfristen. Gleiches gilt für Geldnachforderungen in anderen Bereichen als der Rundfunkgebühr. Die Einrede der Verjährung bedeutet schließlich immer einen Vorteil für den, der sich darauf beruft.

conga am 19 Mai 2006 09:41:41

Hallo Thomas,

da steht "wenn der Stellplatz sich nicht am Haus befindet"!!!
Da wird von dem Fall ausgagangen, den Tipsel beschrieben hat: fester Standort des Wohnwagens oder -mobils auf einem CP, ähnlich Wochenendhaus.
Ihr nutzt Euer Womo aber als Fahrzeug!!
Da würde ich mich niemals drauf einlassen!
= Rechtsanwalt oder den Mut aufbringen, nicht zu zahlen und mit dem Rechtsanwalt drohen!
:twisted:

BOWO am 19 Mai 2006 10:56:45

Grundsätzlich muss man wissen, dass die GEZ mehr Rechte hat als z.B. die Polizei in Bezug auf "Rasterfahndung". Die GEZ erstellt regelmäßig Listen anhand der elektronisch übermittelten Listen der Einwohnermeldeämter und KFZ-Zulassungsstellen. Diese Listen werden im Computer der GEZ mit der dortigen Kundenliste abgeglichen. Daher bekommt auch Jeder mit Kindern Post von der GEZ wenn die Kinder 16 Jahre alt werden (Geburtstagsbrief :razz: ).
Die Verweigerung der geforderten Angaben zum eigenen Einkommen der Kinder ist nicht möglich da dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt und Geld kostet.

Die Mitarbieter der Rundfunkanstalten im Außendienst (GEZ) sind meistens nebenberufliche Leute die kurz geschult wurden. Die Bezahlung läuft über Provisionen "Fangprämien". Nach unbestätigten Angaben sollen diese Mitarbeiten zwischen 30 und 50% der erlangten Gebührennachzahlung als Prämie erhalten.
Daher sind diese Leute auch so hartnäckig und wollen meistens für viele Jahre rückwirkend kassieren.
Mir persönlich sind Fälle bekannt (Mutter eines Arbeitskollegen war Betroffene) wo GEZ-Leute im Altenheim durch die Zimmer gegangen sind und die alten Leute zu Unterschriften auf den Nachzahlungsbögen gedrängt haben. Dabei können diese Leute meistens eine Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen, genauso wie Hartz IV Empfänger, aber wer weiß dass? Es mussten dann durch die Angehörigen erst wieder umständliche Widersprüche eingelegt werden. Aber wer keine Angehörige mehr hat ist angeschi****?

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe!!

Wer aus Unwissentheit keinen Befreiungsantrag stellt wird gnadenlos abgezockt! Egal ob faktisch Gebührenpflicht besteht oder nicht. :twisted:

In einem TV-Bericht jammerte ein GEZ-Sprecher, dass die GEZ 360 neue Mitarbeiter zur Beabeitung der Befreiuungsanträge einstellen musste. Die Bearbeitungsdauer beträgt immer noch ca. 2 Monate.

Wenn die Einnahmen weiter sinken und die Bürger von ihrem Recht gebrauch machen, kommt wohl bald die nächste Gebührenerhöhung wie man die Politiker kennt. Mit den Medien will sich kein Politiker anlegen, die braucht man ja im Wahlkampf.

Mein WoMo ist mein Castle, da kommt NIEMAND rein, ein Betretungsrecht gibt es nicht, nur eine Auskunftspflicht.

Aus alter Dauercamperzeit (Asche über mein Haupt) weiß ich noch, dass auch Wohnwagen auf festen Stellplätzen der Gebührenpflicht unterliegen, auch wenn man nicht gleichzeitig an zwei Orten sein kann.

WoMos können aber nur als Fahrzeug gelten und sind somit mit der häuslichen Gebührenpflicht bei Privatleuten abgedeckt wenn nur mobile Geräte benutzt werden. Verleih-Mobile müssen jedoch zahlen wenn Empfangsanlagen (und auch Radio) eingebaut sind.
:x

GEZ-Gebühren müssen zweifelsfrei sein, Abzocke und Ausnutzen von Unwissenheit der "Kunden" durch öffentliche Stellen wie die GEZ ist aber zum kotzen.
Sollte der GEZ-***wart meines Bezirkes hier auftauchen erhält er formal Hausverbot für das Grundstück, ab der Zuwegung zur Haustür, ansonsten Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.
Drückerkolonnen u.ä. mag ich nunmal gar nicht.
Ich zahle jährlich meine vollen Gebühren, da darf man doch wohl auch verlangen von diesen Typen in Ruhe gelassen zu werden.

Wer das Thema noch vertiefen möchte, bitte sehr:

--> Link

:P

Nasenbär am 19 Mai 2006 11:15:36

Man muss sich wundern, dass die GEZ sich das so erlauben kann. Man hört garnichts davon, dass mal Leute dagegen vor Gericht gezogen sind. Wir sind hier doch ein Rechtstaat. Es darf keiner benachteiligt werden usw. Wenn man dann hört, wie die tw. vorgehen, grenzt das schon an Raubrittertum. Es mag sich ja um Einzelfälle handeln, wenn Babys, Hunde, Blinde ja Tote zur Kasse gebeten werden, aber müsste das nicht mal vor Gericht und dazu führen, dass sich unsere Politiker da mal einschalten?
Gestern war im Fernsehen zufällig ein Bericht über die Gebührenjäger. Leider habe ich zu spät zugeschaltet. Zumindest habe ich mitbekommen, dass sich die GEZ zB. die Daten vom KBA holt. Und einige Mitarbeiter, die Beziehungen zu Versicherungsgesellschaften haben, bedienen sich an den Versichertendaten. :twisted:
"Mein" früherer Vorwerkvertreter, jetzt Gebührenbeauftragter der GEZ, nutzt seine Kundendatei auch, um "alte Kunden, rein freundschaftlich verbunden", zu besuchen und bei der Gelegenheit mal zu schnüffeln.
Gab es sowas ähnliches nicht schonmal :?

, Heinz

Gast am 19 Mai 2006 11:15:59

Moin,

Grundsätzlich muss man wissen, dass die GEZ mehr Rechte hat als z.B. die Polizei in Bezug auf "Rasterfahndung". Die GEZ erstellt regelmäßig Listen anhand der elektronisch übermittelten Listen der Einwohnermeldeämter und KFZ-Zulassungsstellen....


Sorry, aber das ist gelinde gesagt: Falsch

Zwar mag es vorkommen das Mitarbeiter der GEZ im Besitz solcher Listen sind, aber diese sind keinenfalls auf legalem Wege bezogen. Das Bundesdatenschutzgesetz regelt genau wer, welche Angaben, von wem erhalten darf - oder nicht - und die GEZ bekommt auf legalem Wege nicht mehr Auskünfte als Hänschen Meyer.

Die Verweigerung der geforderten Angaben zum eigenen Einkommen der Kinder ist nicht möglich da dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt und Geld kostet.


Angaben müssen natürlich gemacht werden. Aber der Inhalt dieser Angaben darf durch die GEZ nicht durch "Hausbesuche" o.ä. geprüft werden.

Nasenbär am 19 Mai 2006 11:41:51

Vieleich sollte man die Abgaben in die allgemeine Steuernlast als "Informationsabgabe", die jeder zu bezahlen hat, einarbeiten. Das wäre dann nur ein Bruchteil vom jetzigen Betrag, den jeder bezahlen müsste.
Unabhängig davon, ob Rundfunk und Fernsehen zu Hause sind, profitiert ja jeder von den Informationen, für die es den Rundfunkstaatsvertrag gibt. Zur reinen Unterhaltung bräuchte man keinen Staatsvertrag und GEZ, das geht ja anders, wie man bei den "Privaten" sieht.

, Heinz

Landschleicher am 19 Mai 2006 12:07:16

Hallo,

soviel zum Datenschutzgesetz

"Zum andern dürfen die Meldebehörden der GEZ mitteilen, wenn eine volljährige Person zuzieht,
wegzieht oder verstirbt. Diese regelmäßige Datenübermittlung wurde
zugelassen, damit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihrer
Aufgabe, Rundfunkgebühren einzuziehen, ordnungsgemäß nachkommen
können und damit die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
als Informationsmittel der Bürger gesichert wird. Diese Unterstützung der
GEZ führt gelegentlich zu Missverständnissen, insbesondere wenn in
einem Haushalt mehrere Volljährige mit unterschiedlichen Namen
zusammenleben. Diese für die Gebührenverwaltung notwendige
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von
Rundfunkteilnehmern wird nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag
zwischen Bund und Ländern ausdrücklich erlaubt. Die personenbezogenen
Daten der Rundfunkteilnehmer sind von den Datenschutzgesetzen von
Bund und Ländern geschützt."
Copyright by BfDI


und das ist nur ein Auszug


[url]http://www.bfdi.bund.de/cln_030/nn_531474/sid_25A3034DDAA167A3A3FA33B200150BB3/DE/Themen/KommunikationsdiensteM
edien/PresseRundfunk/Artikel/GEZ.html__nnn=true[/url]


Landschleicher

Landschleicher am 19 Mai 2006 12:13:06

und das schreibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg über die GEZ.

"Schließlich mietet die GEZ bei privaten Adresshändlern
jährlich mehrere Millionen Adressen. Dabei handelt
es sich um gezielt aufbereitete Datenbestände
von solchen Personengruppen, bei denen das Vorhandensein
von Fernsehern oder Radios vermutet
werden kann. Darunter sind z. B. Abonnenten von
Fernsehzeitschriften oder des Bezahlfernsehens
(PayTV) sowie Teilnehmer an Gewinnspielen von
Rundfunksendern. Diese Praxis entspricht nicht dem
Datenschutzrecht. Die GEZ betrachtet die Rechtsgrundlage
hingegen als ausreichend und mietet weiterhin
Adressen an". Quelle LDA Land Brandenburg


--> Link

Landschleicher

Gast am 19 Mai 2006 12:31:40

Moin,

so unkommentiert kann das nicht bleiben :wink:

6) Über Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, daß sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 angezeigt haben, dürfen die Landesrundfunkanstalten auch Auskünfte bei den Meldebehörden einholen, soweit dies zur Überwachung der Rundfunkgebührenpflicht erforderlich ist und die Erhebung der Daten beim Betroffenen nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Besondere melderechtliche Regelungen des Landesrechts, die eine Übermittlung von Daten an Landesrundfunkanstalten oder die aufgrund des § 8 Abs.2 Satz 1 von ihnen beauftragte Stelle zulassen, bleiben unberührt.


also, nur zu einzelnen Personen und nicht Listenweise. Insofern hat der Datenschutzbeauftrage wohl Recht.....

suelzlaber am 19 Mai 2006 13:25:43

Bei mir war vor einiger Zeit ein GEZ-Jäger und meinte mein Womo sei im weitläufigen Sinn ein Wochenendhaus ! :grosseaugen: und unterliegt somit der Gebührenpflicht. Nachdem ich mich einigermaßen gefangen hatte habe ich den Kerl rausgeschmissen und untersagt unser Grundstück jemals wieder zu betreten :ooo: . Wenn er meint dass er im Recht ist kann er mich ja anzeigen

BOWO am 19 Mai 2006 13:27:18

@Dakota:

Zitat:" In einem aktuellen Papier von Kultur-Staatsminister Bernd Neumann wird laut Zeitung darauf verwiesen, dass die Datenübermittlung laut § 35 des Straßenverkehrsgesetzes zulässig sei, um Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Bei versäumter Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten oder ausbleibender Gebührenzahlung handele es sich um Ordnungswidrigkeiten......" siehe unter --> Link
vom_Staat_Daten_der_Besitzer_von_Autos_mit_Radios.html

Auch hier Hinweise vom Datenschutzbeauftragten auf generellen Datenabgleich der GEZ:
"..Darüber hinaus ist zu bedenken, daß nach Angaben des Niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz selbst der WDR durch die dort zulässige regelmäßige Datenübermittlung die Anmeldequote von bisher 90 % um maximal 2 % erhöhen konnte...." Aus:
--> Link


Wenn kein genereller Datenabgleich erfolgt, wie kommt es dann, dass meine Tochter mit 16 und ALLE ihre Klassenkameraden und Freunde in dem Alter auch diesen "Begrüßungsbrief" der GEZ erhalten haben?
Kann die GEZ hellsehen? Wohl kaum, soweit ich gehört habe verdienen viele Gemeinden mit dem Verkauf der "Adressbuches" (neuerduings in elektronischer Form) sich eine goldene Nase. Die GEZ ist ein dankbarer Kunde.(Grundsätzlich kann gegen Gebühr aber auch Jedermann dort die Listen erhalten solange keine Eintragssperre beantragt wurde).

Lies mal hier: EZ Belästigung pur

Vor einem Monat kaufte ich mir ein Wohnmobil mit Autoradio. Weil ich kein Radio höre und kein Fernsehen sehe, habe ich das Radio natürlich sofort ausgebaut.

Inzwischen hatte ich schon zweimal "Besuch"! .....
Aus:
--> Link



:x [/b]

E2nO am 19 Mai 2006 15:58:56

DAKOTA hat geschrieben:Moin,

Grundsätzlich muss man wissen, dass die GEZ mehr Rechte hat als z.B. die Polizei in Bezug auf "Rasterfahndung". Die GEZ erstellt regelmäßig Listen anhand der elektronisch übermittelten Listen der Einwohnermeldeämter und KFZ-Zulassungsstellen....


Sorry, aber das ist gelinde gesagt: Falsch

Zwar mag es vorkommen das Mitarbeiter der GEZ im Besitz solcher Listen sind, aber diese sind keinenfalls auf legalem Wege bezogen. Das Bundesdatenschutzgesetz regelt genau wer, welche Angaben, von wem erhalten darf - oder nicht - und die GEZ bekommt auf legalem Wege nicht mehr Auskünfte als Hänschen Meyer.


Hallo Dakota, ich muß Dir jetzt leider sagen, dass Du vollkommen unrecht hast: Die GEZ erstellt für und auf Anforderung durch die Beauftragten der Landesrundfunkanstallten Listen (z.B. straßenweise), in der jeder Runfunkteilnehmer, die angemeldeten Rundfunkgeräte, ob Einzuermächtigung oder nicht, der aktuelle "Kontostand" ... aufgelistet sind. [Diese "Listen" habe pro Teilnehmer die Form eines "Überweisungsträgers", also nicht wirklich eine Liste. Außerdem sind die dargestellten Informationen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - entsprechend den unterschiedlichen Datenschutzbestimmungen]
Diese Listen sind damit sicherlich legal.

Außerdem erhält die GEZ Meldungen der Einwohnermeldeämter (EMA), kauft Adressen (zum Bspl. von Fernsehzeitschriftenbezieher!) und gleicht diese mit Ihrem Datenbestand ab. Aufgrund der Datenschutzbestimmungen darf die GEZ aber z.B. EMA Daten nur für 6 Monate speichern - üblicherweise aber genug Zeit für eine intensive "Kundenwerbung" per Mail, Anrufe, etc.

Ansonsten wurde an anderer Stelle geschrieben, das z.B. Bewohner in Altenheimen sich von der Gebührenpflich befreien lassen können: Das mag im Einzefall (aber auch nicht grundsätzlich!) korrekt sein - ABER:
Es gibt bei der GEZ K E I N E !!! rückwirkende Befreiung - absolut NIEMALS!!!

D.h. wenn die mittellose Oma sagt: Och das alte Radio hat mein verstorbener Mann vor 25Jahren erworben - dann werden prinzipiell 25 Jahre Rundfunkgebühren fällig - und die rechnet die GEZ auch heute noch inkl. jeder Gebührenerhöung und Euroumstellung nach. In diesem Fall würde die GEZ übrigens bestimmt Ratenzahlung zulassen ....

Was aber alle hier mal bedenken sollten: Verantwortlich für den Rundfunkstaatsvertrag sind die Politiker nicht die GEZ. Und die Beauftragten sind Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalten und ebenfalls nicht der GEZ.

Die eigentliche Frage, die mich in diesem Zusammenhang interessiert: Wer hat den LRA's "erlaubt" ihre Radiosendungen ins Internet zu stellen - und warum richten die LRA's nicht einfach Telefonnummern ein, wo man das aktuelle Radioprogramm hören kann - dann sind eben auch alle Telefone "Geräte" mit denen sich Rundfunksendungen empfangen lassen. Damit lassen sich dann nämlich auch Firmen abkassieren, die heute noch kompett ohne "Internetcomputer" auskommen [können] - denn eine Firma ohne Telefon wird es wohl recht selten geben (ok lassen wir mal Briefkastenfirmen außen vor ...)

Enno.

[BTW: Nein, das ist kein Halbwissen!]

Nasenbär am 19 Mai 2006 16:27:21

Wie ich schon schrieb, das wäre alles hinfällig, wenn es eine "Informationssteuer" gebe, von denen dann die Sendeanstalten die Grundinformationspflicht erfüllen können. Die Steuer könnte ja so gering sein, dass es am Ende viel billiger pro Geräteinhaber wäre und durch die Masse der Steuerzahler sogar mehr in die Kasse bringt. Für die Unterhaltungssendungen sind meiner Meinung nach die Gebühren, staatlich abgesegnet, garnicht gedacht. Dafür könnten die ja, der Wettbewerb wirds regeln, Pay-TV einführen.

, Heinz

Beduin am 19 Mai 2006 18:43:08

[quote=]
Zwar mag es vorkommen das Mitarbeiter der GEZ im Besitz solcher Listen sind, aber diese sind keinenfalls auf legalem Wege bezogen. [/quote]

und ich erinnere mich dunkel das wir Briefträger, früher zumindest, einmal im Jahr für die GEZ die ganzen Haushalte abstimmen mussten.
Sprich, Zettel ausfüllen, wer, wo, mit wem, wieviele wohnten

FranzS am 19 Mai 2006 23:45:39

Hallo zusammen,
hier nochmal ein Linkl zu GEZ geplagten Mitbürgern
--> Link
Viel Erfolg

FranzS

Wolfgang-Hinder am 20 Mai 2006 16:34:41

Hallo zusammen,
Gesetze sind unter anderem dazu da, das ganze System am "Funktionieren" zu halten. Soweit soll das auch O.K. sein. Jedoch sollte der mündige Bürger sich nicht von der Staatsgewalt so sehr beeindrucken lassen, dass er alles ohne Murren einfach nur hinnimmt.
Es gibt genügend Gesetze, die einfach nur hirnrissig sind. Solche Gesetze zu befolgen, weigere ich mich ganz einfach, ohne Rücksicht auf die Konsequenzen. Bei der GEZ ist es so, dass ich Rundfunkgebühren für Radio und TV bezahle. Aber nur e i n mal !!! Ich habe im Womo 2 Radios, im Auto auch eines, und auch sonst noch mehrere. Ich werde aber n i e m a l s für mehr als ein Gerät zahlen. Da geht vorher die Welt unter. Da muss man halt notgedrungen lügen wie gedruckt und noch dreister als Münchhausen. Anders kann man diesen unverschämten Schwachsinn der GEZ nicht umgehen. Im Übrigen beeindruckt es mich auch nicht, wenn diese Zeilen ein GEZ-Eintreiber liest.
Viele
Wolfgang

NaviGer am 20 Mai 2006 17:17:24

Hallo,
hirnrissig

Zu solchen Typen machen uns die Politiker im wahrsten Sinne des Wortes:
Im Firmenauto bin ich nämlich ein ganz anderer Mensch mit einem anderen Gehirn: deswegen muss die Firma für das Autoradio auch GEZ bezahlen.
Bringst Du zusätzlich Dein Privatradio in die Firma mit, musst Du nochmal bezahlen.

Und ab 1.1.2007 muss übrigens jede Firma, die einen internetfähigen PC hat, zusätzlich Fernsehgebühr bezahlen.

Die Großfirmen haben es durch ihre Lobby aber geschafft, dass sie pro Liegenschaft nur für eine einziges Gerät bezahlen müssen.

Ich mache es jetzt in Zukunft auch so: Ich biete der GEZ meine Software an. Die werden dann antworten: Die werden wir nicht einsetzen, da kein Bedarf und ausserdem viel zu schlecht. Dann schreibe ich zurück: Das spielt alles keine Rolle, sie KÖNNTEN aber. Mein Haushaltsvorstand hat beschlossen, dass Sie trotzdem bezahlen müssen.

Nachtrag: @Dirk,
auch Du wirst nach den neuesten Vorstößen der Rundfunkanstalten und der Länderminister für Deinen Server in Zukunft Fernsehgebühr bezahlen müssen. Ein Sperren der URLs auf die Webseiten von ARD / ZDF usw. nützt nichts.

Beduin am 21 Mai 2006 11:08:05

Habe auch noch was gefunden


Dirk hatte es mal erlaubt und Ulich Daehn will seinen Namen dann lesen

>>>> Mein Weihnachtsgeschenk an Euch: Keine "GEZ" für Wohnmobile und Caravans? <<<< Ulrich Daehn (rantanplan) , 15.12.2005, 16:49:16
GEZ für Wohnmobile?

Weihnachten steht bevor, da ist man versöhnlich und macht Geschenke. Ich schenke Euch quasi die Befreiung von der GEZ-Pflicht für alle Wohnmobile und Caravans, die nicht "dauernd stehen".

Immer wieder tauchte nämlich, auch hier im Forum, die Frage auf, wann ist für den Fernseher und oder das Radio im Wohnmobil die Gebühr an die GEZ zu zahlen. Dazu hatte ich mir vor einiger Zeit folgendes überlegt:

Ich zitiere aus

--> Link

Ziffer 22: Kraftfahrzeuge:
Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt Rundfunkgeräte angemeldet hat.

Ist nur ein Autoradio im privat genutzten Kraftfahrzeug vorhanden und kein Gerät (weder Radio-, noch Fernsehgerät) im Privathaushalt, ist dieses Autoradio als Erstgerät anmelde- und gebührenpflichtig."

Da ein Wohnmobil ein Kraftfahrzeug ist, gilt obige Regelung also auch für das ausschließlich privat genutzte Wohnmobil. Hat man also zu hause bereits GEZ bezahlt, ist das Wohnmobil nach den eigenen Bestimmungen der GEZ gebührenfrei. Wenn die GEZ meint, dass das, was sie da schreibt, nicht richtig sei, soll sie das erklären.

Oft wird versucht, das Wohnmobil über den Umweg der Bestimmung für Ferienwohnungen gebührenpflichtig zu machen.
Ein Wohnmobil ist aber keine Ferienwohnung. Ich hoffe nicht, dass ich das erläutern muss!? Außerdem geht die speziellere Vorschrift einer allgemeineren immer vor. Die Regelung für private Kraftfahrzeuge ist eine solche speziellere Regelung, zumindest nach meinem Verständnis. Aus beiden Gründen ergibt sich also, dass für das Wohnmobil keine Gebühr zu zahlen ist.

Anders ist es bei einem als Ferienwohnung genutzten Caravan, also Wohnwagen. Gemeint sein können eigentlich von Sinn- und Zweck der Regelung nur Standwohnwagen. Hierzu gilt eine Regelung, die da lautet:

"3. Rundfunkgeräte in Zweit- / Ferienwohnungen

Ich habe in meiner Zweitwohnung ein Radio und ein Fernsehgerät aufgestellt.
Muss ich diese Geräte zusätzlich zu den Geräten in meiner Hauptwohnung anmelden?
Ja. Für Geräte in einer Zweitwohnung (Ferienwohnung, Wochenendhaus, Campingwagen, Gartenlaube etc.) besteht eine zusätzliche Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von den bereits angemeldeten Geräten."

Dies macht in gewisser Weise Sinn. Zumindest ist ein Caravan auch kein "Kraftfahrzeug", sondern ein "Fahrzeug". Wenn dieses Fahrzeug nur noch steht, also nicht mehr fährt, noch dazu abgemeldet wird, ist es wie eine Ferienwohnung anzusehen. Denn wo liegt der Unterschied in der Nutzung? Ich kann da keinen wirklichen Unterschied erkennen.

Wird der Caravan wiederum nur gelegentlich zum Urlaub genutzt und nicht fest verankert, sondern bewegt, gilt hierfür auch die Ferienwohnungsregelung nicht. Wenn das so gewollt wäre, müsste es wohl auch so klar geregelt werden, was ich aber nicht erkennen kann. Ein für Reisezwecke bereitgehaltener und genutzter Caravan ist daher ebenfalls nicht gebührenpflichtig. Auch gilt das Standortprinzip, selbst dann, wenn der Wohnwagen im Winter abgemeldet ist.

In einem konkreten, von mir mit bearbeitetem Fall, hatte ein Wonmobileigner mit dieser Argumentation Erfolg.

Der Gebührenbescheid wurde mit folgender Begründung aufgehoben:

"Wir haben Ihre berichtigenden Angaben zur Grundlage unserer Entscheidung gemacht und die Zumeldung storniert" . (Soll heißen, keine Gebührenpflicht mehr für das Wohnmobil).

Eine kleinen Seitenhieb konnte sich die Körperschaft aber nicht verkneifen, führte also aus:
"Entscheidend für die Gebührenpflicht ist der Standort des Wohnmobils. Für ein Wohnmobil, dessen Standort ein Campingplatz ist, besteht Gebührenpflicht für das Hörfunkgerät". Gemeint sind wohl die so genannten "Standwohnmobile" und das Wohnmobil des Campingplatzbetreibers oder wie…. ;-))

Immer guten Empfang unterwegs wünscht

Euch rantanplan

BOWO am 21 Mai 2006 11:19:42

Beduin schrieb:
Eine kleinen Seitenhieb konnte sich die Körperschaft aber nicht verkneifen, führte also aus:
"Entscheidend für die Gebührenpflicht ist der Standort des Wohnmobils. Für ein Wohnmobil, dessen Standort ein Campingplatz ist, besteht Gebührenpflicht für das Hörfunkgerät". Gemeint sind wohl die so genannten "Standwohnmobile" und das Wohnmobil des Campingplatzbetreibers oder wie…. wink.gif)


Man glaubt es vielleicht kaum, aber ich habe Ostern auf dem CP Hardausee ein WoMo als Dauercamper gesehen. Ein alter Alkoven auf Ducato Basis, total vergammelt wird dort mit Vorzelt als Dauercamper benutzt. So unglaublich sind die Ausführungen der GEZ also doch nicht. :wink:

Hink Japsen am 24 Mai 2006 10:11:24

Welch schöner Zufall:

bei mir war gestern einer. Um 19:30h. Hat gesagt, ich hätte ein Womo. Frage ich, woher er das wisse. Antwort: müsse er mir nicht sagen.
Frage ich, ob er das Kennzeichen wisse. Hat er bejaht. Wo denn mein Womo stehe? Ich sage, in meiner Garage. Ob die Garage auf dem Grundstück sei? Ich sage: müsse ich ihm nicht sagen. Ob er das Womo sehen könne? Ich sage, ja, wenn er so lange vor der Garage bliebe, bis ich es irgendwann herausführe. Ich würde rechtswidrig handeln, brauste er auf. Ja, sage ich, in wenigen Sekunden, wenn ich Ihnen die Fr ... poliere.
Da wollte er nicht mehr mit mir reden.

Übrigens, lt. WISO, letzte Woche, kriegen diese verkappten Stasi-Schnüffler 50% Provision für jeden gemeldeten "Straffälligen"!

Ach, so, en passant wollte er noch wissen, ob mein FS und Radio in der Wohnung angemeldet seien. Obwohl dem so ist riet ich ihm, seine Womo-Informanden danach zu befragen ...

dieter2 am 24 Mai 2006 11:17:47

Hallo Hink
Das ist die einzige Sprache die diese Drücker verstehen.
Wer so einen auf sein Grundstück oder in die Wohnung läßt ist selber schuld.
Die haben die gleichen Rechte wie ein Zeitungsabodrücker,garkeine.

Dieter

[Admin] am 24 Mai 2006 11:36:23

das ist ja richtig doof, wenn man treu und brav bezahlt - unglaublich, was einem da für ein Spaß entgeht........... :D

BOWO am 29 Mai 2006 18:14:36

Heute neu einen informativen Artikel zum Thema gefunden, siehe hier:

--> Link

:razz:

walterwolf am 30 Nov 2007 11:30:07


felixspring am 15 Apr 2008 23:18:10

neues / altes zur GEZ Pflicht in Womo, Wowa und im PKW


Also eben habe ich in der neuesten ACE-Zeitung das Thema gelesen.

Hier wird also beschrieben:

Das Wohnmobil wird wie PKW behandelt und muss nicht separat bezahlt werden...
Außnahme: Wenn das Wohnmobil stillgelegt wird, dann zählt das wie beim Wohnwagen, also muss wieder angemeldet werden, oder besser ausbauen...

Wohnwagen müssen auch bezahlt werden.
Am besten keinen fest eingebauten Radio haben, nur Tragbar, dann bist Du auch wieder raus aus der Bezahlnummer.


Jetzt noch meine eigenen Erfahrungen:

Ich bin Hauptberuflich Angestellt, nebenberuflich habe ich noch eine eigene Firma, hier muss ich für meinen PKW, den ich dann auch gewerblich nutze, noch einmal Radio bezahlen, obwohl dieses zwar als Zweitgerät privat ja auch schon mit bezahlt wird.
Es reicht schon, wenn eine Aufschrift meiner Firma auf dem Fahrzeug ist.
Also wenn Du Dein Wohnmobil mit Deiner Firmenaufschrift plakatierst, dann bist Du auch schon wieder fällig.

Ich bin ebenso der Meinung, dass die GEZ-Scherriff´s nicht gerade positives im Leben verbreiten...
Also wenn Ihr das Wort GEZ an der Türe hört, dann am Besten gleich wieder das Gespräch beenden.
"Wir kaufen nichts!"
Und dann vor allem keine Einschüchterung auf sich einwirken lassen, die haben keine Rechte dazu, dass sie irgend etwas besichtigen und auskunden dürften. Du kannst hier das Hausrecht bei Dir.

Ich hoffe weitere Fragen damit beantwortet zu haben.

Mut gegen die GEZ...

Gast am 15 Apr 2008 23:40:24

Genau

geht bei mir so, wenn einer klingelt und vorn an der Einfahrt steht:

*Fenster auf ..."sie wünschen?, ah . wie bitte ich höre sie so schlecht ... hand hinter Ohrmuschel... ah... sie wollen Geld? ...nun tut mir leid, wir kaufen nix, wir haben nix... wir betteln selber !"*
Fenster zu*
das wars

schönen Abend

Administrator am 15 Apr 2008 23:52:54

[mod="Dirk"]bevor sich manche User hier noch ihre "freie" Meinung von der Seele schreiben, sei auf den Thread --> Link hingewiesen........[/mod]

BernhardK am 16 Apr 2008 16:44:50

Hallo !

Eine Anmerkung zur Rundfunkgebühr.
Bei Lebensgemeinschaften sollte man beachten, dass jeder selbst zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet ist. Ich muss also z.B.für mein Autoradio Gebühren bezahlen, wenn das Fahrzeug auf meinen Namen läuft, im Haushalt unserer Lebensgemeinschaft jedoch der Partner auf seinen Namen die Rundfunkgebühren bezahlt.

Paule2 am 18 Apr 2008 12:29:41

Hallo,

kein Wunder, wenn die Suchfunktion nicht funktioniert. Ich habe nach G.. (ausgeschrieben) gesucht und nichts gefunden. :D

Übrigens, den Zeitungsbericht hätte ich nur verlinkt. Das dürfte wohl mit dem Urheberschutzrecht vereinbar sein. :D

MfG Paule2

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