JACKYONE am 27 Jul 2018 22:31:20 christiancastro hat geschrieben: Also ich habe jetzt den link zweimal gelesen, aber wie du das schreibst kann ich so nicht lesen.
OK, Dann kopier ich das mal rein, für diejenigen, die "das so nicht lesen" : Abgelaufenes Pickerl im Ausland besser vermeiden Bei Auslandsfahrten sollte man auf die Gültigkeit des Pickerls achten, um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen. In vielen Ländern gibt es keine oder kürzere Toleranzfristen. Obwohl rechtlich nicht zulässig, haben österreichische Autofahrer insbesondere in Ungarn, Polen und Tschechien immer wieder Probleme. Die Begutachtung eines Fahrzeugs und eine eventuelle Bestrafung dürfen nur durch den Staat, in dem es zugelassen wurde, erfolgen. "Uns erreichen aber immer wieder Anrufe von Mitgliedern, die im Ausland von der Polizei bestraft oder denen sogar Kennzeichen oder Dokumente abgenommen werden, wenn sie innerhalb des Toleranzzeitraumes unterwegs sind", berichtet ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. Vereinzelt gehen auch Mitgliederbeschwerden beim ÖAMTC ein, dass die Einreise verweigert wurde. Letitzki: "Das ist gegen das Völkerrecht und widerspricht den internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen." Der ÖAMTC setzt sich schon lange für eine Verbesserung dieser Problematik ein, allerdings melden Mitglieder immer wieder ähnliche Schwierigkeiten. Es lohnt sich jedenfalls, die Pickerl-Überprüfung rechtzeitig vor der Abfahrt zu erledigen. LG Robert ( gefettete Stellen von mir) Und auch ich lese daraus eindeutig, dass sogar völkerrechtlich ausländische Prüfplaketten keinem was angehen.
Gast am 27 Jul 2018 23:13:43 Genau da steht, sollte man auf die Gültigkeit achten um Probleme zu vermeiden.
So jetzt mal andersrum, was machst du wenn du in Spanien oder Frankreich stehts, dich die Polizei angehalten hat und dich an der Weiterfahrt hindert.
Na dann viel Spass mit dem Recht haben aber nicht Recht bekommen, kannst ja versuchen dich da raus zu reden, hoffe du sprichst soweit alles europäischen Sprachen das das immer klappt.
Ich hingegen halte es einfach so, Tüv ok, Reifen ok und auch mein Gewicht ist ok, damit kann für mich die stressfreie und entspannte Freizeit beginnen.
Ich bin mir nicht sicher wer so denkt überhaupt befähigt sein kann ein Kraftfahrzeug zu bewegen, ist zwar schon eine Weile her, aber ich glaube das mal in der Fahrschule gelernt zu haben.
Nix für ungut
abnachlapalma am 27 Jul 2018 23:56:31 lwk hat geschrieben:Vielleicht hilft es ja, wenn man den Link auch mal liest. Auch da steht das die Prüfplakette in Österreich gilt und im Ausland keine Bedeutung hat, analog zur deutschen Plakette. Das wollen hier aber einige anscheinend bewusst nicht verstehen.
Hat denn irgendwer behauptet, dass eine deutsche oder österreichische TÜV-Plakette im Ausland gültig ist? Vielleicht habe ich das überlesen....... Sicher ist aber, dass es - Gültigkeit hin oder her - schlicht anmassend ist, zu meinen, sich mit einem Fahrzeug im Ausland bewegen zu können welches zuhause aus dem Verkehr gezogen würde. Zum Lesen und Interpretieren einer TÜV-Plakette wird kein Unistudium benötigt. Das schaffen die Guardias hier schon, keine Sorge.
JACKYONE am 28 Jul 2018 09:45:22 Also, hab mal etwas recherchiert. Wenn die Polzei z.B. in Spanien wegen abgelaufenen deutschen Tüv kassiert - dann ist das rechtswiedrig und ganz einfach Abzocke!! Nur wird sich da eben niemand dagegen zur Wehr setzen, und das wissen die auch. Es ist rechtlich völlig unstrittig, dass bei einem verkehrssicheren Fahrzeug ein abgelaufener deutscher TÜV im Ausland niemandem etwas angeht!! Anstatt hier groß rum zu reden, könnte das jeder mit etwas guten Willen im Internet innerhalb kürzesterZeit rausfinden. Hier nur ein Beispiel : --> LinkAuszug : Grundsätzlich ist die ITV für in Spanien zugelassene Fahrzeuge zuständig, der Tüv entsprechend für Autos mit deutschen Kennzeichen. Bei einem in Deutschland gemeldeten Wagen können die spanischen Behörden „wegen Ablaufs der Prüfplakette auch keine Geldbuße verhängen", LG Robert
JACKYONE am 28 Jul 2018 09:54:59 Hier noch was vom TÜV : --> LinkAuszug : Ausländische Behörden dürfen übrigens eine abgelaufene deutsche Prüfplakette nicht beanstanden. Allerdings kann die deutsche Polizei bei der Wiedereinreise ein Bußgeld verhängen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass sich das Auto vorübergehend im Ausland befand. LG Robert
JACKYONE am 28 Jul 2018 10:01:26 abnachlapalma hat geschrieben: Sicher ist aber, dass es - Gültigkeit hin oder her - schlicht anmassend ist, zu meinen, sich mit einem Fahrzeug im Ausland bewegen zu können welches zuhause aus dem Verkehr gezogen würde.
Sorry - aber das ist Quatsch! Hier wird kein Fahrzeug wegen eines abgelaufenen TÜV aus dem Verkehr gezogen! abnachlapalma hat geschrieben: Zum Lesen und Interpretieren einer TÜV-Plakette wird kein Unistudium benötigt. Das schaffen die Guardias hier schon, keine Sorge.
Ich bezweifle nicht, dass die das schaffen - nur rechtlich geht ihnen das nichts an - ausser dass die sich dann beim abkassieren selber bereichern!! LG Robert
pipo am 28 Jul 2018 10:09:18 JACKYONE hat geschrieben:Sorry - aber das ist Quatsch! Hier wird kein Fahrzeug wegen eines abgelaufenen TÜV aus dem Verkehr gezogen!
Ist vor der Urlaubsreise der TÜV abgelaufen, kann es ebenfalls zu Problemen kommen. Ungarische, tschechische und polnische Polizeibehörden verhängen in diesen Fällen immer wieder hohe Bußgelder oder legen sogar das Kfz still. Obwohl dies grundsätzlich unzulässig ist, erspart es viel Ärger, wenn die fällige Hauptuntersuchung noch vor der Fahrt ins Ausland durchgeführt wird. Quelle: --> LinkIch bezweifle nicht, dass die das schaffen - nur rechtlich geht ihnen das nichts an - ausser dass die sich dann beim abkassieren selber bereichern!!
Aber allein die Tatsache, dass Du im Ausland Aufgrund eines abgelaufenen TÜV Ärger bekommen "könntest" sorgt doch schon für unbehagen in den schönsten Tages des Jahres :ja:
rkopka am 28 Jul 2018 10:53:30 pipo hat geschrieben:Ungarische, tschechische und polnische Polizeibehörden verhängen in diesen Fällen immer wieder hohe Bußgelder oder legen sogar das Kfz still. Obwohl dies grundsätzlich unzulässig ist, erspart es viel Ärger, wenn die fällige Hauptuntersuchung noch vor der Fahrt ins Ausland durchgeführt wird.
Auch wenn sie den fehlenden TÜV nicht direkt bestrafen können, gibt es doch in fast jedem Land Vorschriften zur Verkehrstüchtigkeit und zur Anerkennung der Zulassungen in anderen Ländern. Wenn du TÜV hast, OK. Ohne dagegen kannst du nichts nachweisen. D.h. die könnten dich bei jeder Kontrolle zu einer KfZ Untersuchung nach den örtlichen Regeln verdonnern, da du ja nicht einem evt. Wiederholrhythmus des Landes unterliegst und damit nicht deren evt. vorhandenem TÜV unterliegst. Oder sie sagen, daß du gar nicht nach den örtlichen Vorschriften geprüft werden kannst und daher eben keinen Nachweis führen kannst. Die Bürokratie läßt nicht alltägliche Fälle gern mal aus. In einem Beitrag in einem Forum stand mal, daß das KfZ im Ausland stillgelegt wurde mit der Auflage einen gültigen TÜV des Heimatlandes zu bringen. Das wiederum ist mit einem KfZ im Ausland (meist) nicht möglich. Also ausgetrickst. RK
pipo am 28 Jul 2018 10:57:04 rkopka hat geschrieben:mit der Auflage einen gültigen TÜV des Heimatlandes zu bringen. Das wiederum ist mit einem KfZ im Ausland (meist) nicht möglich. Also ausgetrickst.
Da bleibt nur der Rücktransport auf einem Hänger oder Verschrottung :ja: :roll:
JACKYONE am 28 Jul 2018 11:49:00 pipo hat geschrieben:Ist vor der Urlaubsreise der TÜV abgelaufen, kann es ebenfalls zu Problemen kommen. Ungarische, tschechische und polnische Polizeibehörden verhängen in diesen Fällen immer wieder hohe Bußgelder oder legen sogar das Kfz still. Obwohl dies grundsätzlich unzulässig ist.
Darum gehts hier doch garnicht. Es ist natürlich ein Unterschied, ob bei Reisebeginn der TÜV schon abgelaufen ist, oder ob er während der Reise abläuft. Und ausserdem geht es um die rechtliche Seite, und da steht bei dir : Obwohl es unzulässig ist . Das heisst doch nichts anderes , als das diese Bußgelder oder Stilllegungen rechtlich unzulässig sind, und nur hingenommen werden, weil sich der betroffene nicht traut dagegen vorzugehen, weil er entweder weitere(dann auch unzulässige) Repressalien fürchtet oder weils ne Menge Ärger, Zeit und Geld kostet, sein Recht zu bekommen. pipo hat geschrieben:Aber allein die Tatsache, dass Du im Ausland Aufgrund eines abgelaufenen TÜV Ärger bekommen "könntest" sorgt doch schon für unbehagen in den schönsten Tages des Jahres :ja:
Stimmt - aber auch darum gehts hier nicht, sondern darum, ob z.B. die ausländische Polizei einen abgelaufenen deutschen TÜV bestrafen darf - und das darf sie eben nicht. Nochmal, m.M.n gehts es hier ausschliesslich um die rechtliche Seite, nicht darum was manche ausländische Behörden UNRECHTMÄSSIG veranstalten, und manche User hier deshalb irrtümlich für rechtens erachten. LG Robert
babenhausen am 28 Jul 2018 12:18:26 Nochmal, m.M.n gehts es hier ausschliesslich um die rechtliche Seite, nicht darum was manche ausländische Behörden UNRECHTMÄSSIG veranstalten
Betroffene können ja die Behörden im Zweifelsfall verklagen um fest zustellen was rechtmäßig ist. Vorgehensweise der Ordnungshüter ist die daß das Fahrzeug einfach zu einem Prüfdienst gebracht wird. Mängel finden sich nahezu immer bei Fz mit abgelaufenem TüV. Die finden sich auch ggf auch bei FZ mit TüV, man muss nur ausreichen die Blaulichttruppe ärgern... Weiterfahrt wird untersagt und gut .
pipo am 28 Jul 2018 12:21:33 JACKYONE hat geschrieben:Nochmal, m.M.n gehts es hier ausschliesslich um die rechtliche Seite, nicht darum was manche ausländische Behörden UNRECHTMÄSSIG veranstalten, und manche User hier deshalb irrtümlich für rechtens erachten.
Die Rechtslage ist (fast) Eindeutig: TUV Untersuchungen unterliegen der StVO und sind somit Ländersache, also Deutsches Recht. Im Ausland dementsprechend nicht anwendbar. Aber, was hilft Dir diese Aussage, wenn Dein Wagen trotz vorhandener Warnungen und das ist NICHT nur die Sicht des ADAC stillgelegt wird? Viel Spass beim klagen im Ausland :lach: Bist Du echt so naiv?
JACKYONE am 28 Jul 2018 12:38:31 pipo hat geschrieben:Aber, was hilft Dir diese Aussage, wenn Dein Wagen trotz vorhandener Warnungen und das ist NICHT nur die Sicht des ADAC stillgelegt wird? Viel Spass beim klagen im Ausland :lach:
Bist Du echt so naiv?
Und ich dachte echt, es geht um die rechtliche Lage? Es ist also naiv, wenn ich hier die internationale rechtliche Lage darstelle? OK.etwas deutlicher : Ausführungen des ADAC: Gemäß Art. 3 Abs.3 des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr von 1968, das sowohl von der Bundesrepublik Deutschland als auch Italien ( und Spanien und Frankreich und und...) ratifiziert wurde, haben die Vertragsparteien die Verwendung von Fahrzeugen im internationalen Verkehr in ihrem Hoheitsgebiet zu akzeptieren, sofern die Fahrzeuge den Bestimmungen des Übereinkommens entsprechen und auch im Heimatstaat (Zulassungsstaat) rechtmäßig zugelassen sind. Da Fahrzeuge mit deutscher Zulassung in Deutschland auch nach Ablauf der Prüfplakette grundsätzlich weiterverwendet werden dürfen, ist diese Verwendung im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsstaaten ebenfalls zu akzeptieren – selbst wenn das dortige Recht (wie z.B. in Italien) möglicherweise restriktiver ausgestaltet ist. Allerdings muss sich auch ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug beim Betrieb in Italien in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Wird durch italienische Behörden festgestellt, dass sich ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug offensichtlich nicht in einem verkehrssicheren Zustand befindet, darf die Weiterfahrt untersagt werden. Ohne vorherige Überprüfung des Zustands des im Ausland zugelassenen Fahrzeugs auf Verkehrs- und Betriebssicherheit und ohne tatsächliche Feststellung eines einschlägigen Mangels ist die allein auf den Fristablauf der deutschen Plakette gestützte Verhängung einer Geldsanktion sowie eines Fahrverbots durch italienische Behörden daher unserer Auffassung nach rechtswidrig. Problematisch ist jedoch, dass es mitunter trotzdem zu Ahndungen kommt, wie zum Beispiel in der Gemeinde Vallarsa. Es ist in solchen Fällen zu empfehlen, die Buße nicht endgültig zu entrichten, sondern gegenüber dem Beamten darauf zu bestehen, dass der Betrag lediglich als Sicherheitsleistung bezahlt wird. Dies sollte schriftlich dokumentiert werden. Nur dann besteht die Möglichkeit, im Wege des Rechtsmittels gegen die Entscheidung vorzugehen. ------------ Ihr könnt mich ja gerne als naiv bezeichnen, mir wurscht. Jedenfalls würde ich alle mir möglichen rechtlichen Mittel ausschöpfen. Ihr könnt euch ja gerne weiterhin wiederspruchslos der anscheinend sehr häufigen ausländischen Behördenwillkür unterwerfen. Aber hier in Deutschland rumjammern und nen Aufstand machen wenn einer unrechtmäßig ein 5€ Knöllchen bekommt. LG Robert
brainless am 28 Jul 2018 13:04:12 rkopka hat geschrieben:In einem Beitrag in einem Forum stand mal, daß das KfZ im Ausland stillgelegt wurde mit der Auflage einen gültigen TÜV des Heimatlandes zu bringen.
Der Schwager meines Arbeitskollegen hatte eine Tante deren (geschiedener) Mann angeblich mal................................. :roll: Auch von den Verlautbarungen des ADAC halte ich recht wenig, seit ich vor einigen Jahren deren Nachricht über einen Gasüberfall auf ein Wohnmobil in Berlin als Ente entlarvt hatte. Der Pressesprecher hat sich dann bei mir für "das Versehen" entschuldigt. Der Mailverkehr liegt hier im Forum vor. Da halte ich es lieber mit Nietzsche, Volker
pipo am 28 Jul 2018 13:33:31 brainless hat geschrieben:Auch von den Verlautbarungen des ADAC halte ich recht wenig
Nunja, nicht nur der ADAC warnt davor ins östliche Ausland ohne TÜV zu fahren. Aber egal. Letztendlich muss jeder selber die Lage einschätzen. Über die Fakten haben wir ja nun diskutiert. Ich freu mich schon auf die Berichte ;D
andwein am 28 Jul 2018 15:56:52 Jetzt lasst doch mal die Sichtweise Ausland/abgelaufener TÜV/Fahrverbot/Buße weg. Da habt die "Ausländische Behörden können abgelaufenen TÜV nicht bestrafen" Fraktion sicherlich recht! Aber ausländische Behörden können das Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV mit den landeseigenen Institutionen auf ihre Regeln der Verkehrsicherheit überprüfen (das macht z.B. unsere Polizei mit Fahrzeugen die Ihr zu laut erscheinen auch, obwohl die eine gültige TÜV-Plakette besitzen). Das Thema Versicherung wird hier fast überall ausgeblendet. In den deutschen Versicherungsbedingungen steht, dass der Versicherungsschutz erlischt wenn keine ordnungsgemäße TÜV Überprüfung vorliegt. Früher hat der TÜV das, nach einer Schutzfrist, sogar an die Versicherungen gemeldet! Ein ausländischer Polizist könnte also das Fahrzeug sogar still legen, nicht weil die TÜV-Plakette abgelaufen ist sondern weil der EU weit vorgeschriebene Versicherungsschutz fehlt. Ich finde, man sollte so ein Thema ganzheitlich betrachten. Ich wurde vor fünf Jahren auf Korsika auf meinen fehlenden Versicherungsschutz (keine Plakette auf der Windschutzscheibe) kontrolliert. Ich hatte aber eine, inzwischen fast aus der Mode gekommene, grüne Versicherungskarte dabei! Grüße von der europaerfahrenen Fraktion, Andreas
abnachlapalma am 28 Jul 2018 16:33:13 JACKYONE hat geschrieben:Ausführungen des ADAC: Gemäß Art. 3 Abs.3 des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr von 1968.... Da Fahrzeuge mit deutscher Zulassung in Deutschland auch nach Ablauf der Prüfplakette grundsätzlich weiterverwendet werden dürfen..... LG Robert
Aha. Jetzt wissen wir das also, dank Robert und dem ADAC. Wozu also noch zum TÜV?
brainless am 28 Jul 2018 17:14:24 andwein hat geschrieben: In den deutschen Versicherungsbedingungen steht, dass der Versicherungsschutz erlischt wenn keine ordnungsgemäße TÜV Überprüfung vorliegt. Früher hat der TÜV das, nach einer Schutzfrist, sogar an die Versicherungen gemeldet!
In fahrzeugtechnischen Belangen habe ich immer deine Kompetenz geschätzt. Das Zitat solltest Du dringend überprüfen und korrigieren. Denn es gibt keine "deutschen Versicherungsbedingungen" und wenn der TÜV "früher" Meldungen an die Versicherungsunternehmen gemacht hat, ist es mir unbekannt. Dabei hatte ich in den letzten 45 Jahren mehrere Fahrzeuge, die (versichert) zugelassen und teilweise jahrelang ohne gültige HU in einer Garage standen. Sprich noch mal mit deinen Stammtischfreunden über das Thema, Volker :roll:
lwk am 28 Jul 2018 17:20:04 Man sollte den Zusammenhang verstehen. Da geht es um Fahrzeuge im Ausland. Und die dürfen mit abgelaufenem TÜV nach Deutschland fahren und müssen dann dort unverzüglich beim TÜV vorgeführt werden.
JACKYONE am 28 Jul 2018 17:32:17 abnachlapalma hat geschrieben: Aha. Jetzt wissen wir das also, dank Robert und dem ADAC. Wozu also noch zum TÜV?
Hat man in Malle echt so große Probleme, internationale Gesetze, Vereinbarungen und Vorschriften (und nur darum ging es hier) zu verstehen, ohne dumm rumzuquatschen? Robert
wolfherm am 28 Jul 2018 18:11:16 Robert,
bitte einen anderen Ton.
JACKYONE am 28 Jul 2018 18:18:20 wolfherm hat geschrieben:Robert,
bitte einen anderen Ton.
Sorry. Aber wenn ich zigmal auf die unstrittige Gesetzeslage hinweise, mit Links und Erklärungen, das trozdem abgestritten wird und noch solche Antworten wie: bist du echt so naiv - wozu noch TÜV usw., bekomme, die auch teilweise nur persönliche Anmache ( dank Robert) sind, dann ist eben auch mal ein etwas rauerer Ton nötig. LG Robert
rkopka am 28 Jul 2018 18:28:42 brainless hat geschrieben:Dabei hatte ich in den letzten 45 Jahren mehrere Fahrzeuge, die (versichert) zugelassen und teilweise jahrelang ohne gültige HU in einer Garage standen.
Gut versteckt also. Oder sind die in D da lockerer ? Mein Nachbar hatte (in A) sein Fahrzeug auf dem Parkplatz vor dem Haus (nicht auf der Straße) mit ca. 8 Monate abgelaufenem Pickerl, als sie ihm hochoffiziell die Kennzeichen abgenommen haben. Vermutlich hatte er einige Briefe ignoriert oder der letzte Pickerl Versuch hat Probleme offenbart ? lwk hat geschrieben:Man sollte den Zusammenhang verstehen. Da geht es um Fahrzeuge im Ausland. Und die dürfen mit abgelaufenem TÜV nach Deutschland fahren und müssen dann dort unverzüglich beim TÜV vorgeführt werden.
Aus D Sicht OK. Aber die Länder dazwischen haben vielleicht ihre eigenen Ansichten zur Verkehrstüchtigkeit. Daß das Fahrzeug in D nur noch ein paar km fahren dürfte, hilft da auch nicht. RK
wolfherm am 28 Jul 2018 18:29:09 Dann mach das bitte per KN.
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