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Ich stehe im Moment in Spanien und hier ist ein Womo mit PKW dessen Saisonkennzeichen abgelaufen ist (3-11). Darf der hier noch fahren? (tut Er). Ich denke eher nicht. Befor ich Ihn anspreche wollte ich mal fragen wie die Rechtslage ist. Bitte nicht falsch verstehen, ich will Ihn nicht belehren höchstens einen Hinweis geben. Dazu brauche ich natürlich 100%tig richtige Info. Ist das Erlaubt?
Nein :!:
Der fährt - wenn er fährt - ohne gültige Versicherung .. kann sauteuer werden, für ihn und für seinen Unfallgegner, der evtl. auf seinem Schaden sitzen bleibt .. :( Nein, schon aus versicherungsrechtlichen Gründen: der hat nur eine Versicherung für ein abgestelltes Auto. Bei einen selbst verschuldeten Unfall kann er gleich sein Womo in Spanien lassen um den Unfallgeschädigten abzufinden :wink: Dieter Was mir noch so eingefallen ist---- Könnte die span. Polizei den stillegen? Die sind ja auch nicht dumm und werden wissen das er keine Versicherung hat. Lol, ich glaube der weiss genau was er tut.... Ist zwar nicht erlaubt etc.... aber was meint ihr wohl, wieviele selbst mit Kurzzeitkennzeichen, im Ausland durch die Weltgeschichte eiern....
Mal ganz direkt gefragt: Könnte es sein, dass Ihr Probleme mit ihm habt? Mit freundlichen n, Ottomar Die Frage ist auch noch bei wem ist das SK abgelaufen ? beim WOMO oder beim PKW oder gar bei beiden.... Fragen über Fragen
Sicherlich :-o Ich habe ja auch welche mit Ihm , denn ich bezahl dafür Steuern bei uns in D :!: Fährt der ohne TÜV und AU ist es mir egal und etwas ganz anderes -> aber wie geschrieben -> das Teil hat keinen Versicherungsschutz und Steuerhinterziehung betreibt er auch noch :ja: Würde er einen Winterplatz benutzen und das WoMo steht , wäre es ja wieder OK -> Pkw hat er ja zum fortbewegen .
Quatsch ! Es interessiert mich nur ob das erlaubt ist. Von mir aus kann er machen was er will. naja nicht alles. :D
Beim PKW--- andere haben es verstanden. Was gibts sonst noch an Fragen? Das hat ja mit persönlichen Problemen zunächst mal nichts zu tun. Bloß bei einem Unfall habe ich ganz schnell auch ein Problem, wenn die Versicherung nicht bezahlen will. Mir ist auch schon ein Pkw-Fahrer am Wohnmobil entlang geschliffen, dessen Fahrzeug bereits Zwangsentstempelt wurde. Der Schaden wurde letztendlich beglichen, aber der Aufwand und Ärger war trotzdem da. .... und das alles in Deutschland und NICHT in Spanien. Hallo, da würde ich eiskalt einen Brief an das Straßenverkehrsamt seiner Gemeinde schreiben. ( Mit ihm reden bringt euch vielleicht anschließend einen platten Reifen.) Foto machen, wenn er fährt und ab die Post nach Deutschland. Spanische Polizei bringt wohl wenig solange nichts passiert. Wir haben schon mal einen getroffen, der nach Aussage seiner Frau in Deutschland gar nicht mehr fahren durfte, aber in Spanien meinte sie, macht das ja nichts. Zum TÜV fahren sie auch schon lange nicht mehr sondern lassen das Auto und den Wohnwagen in Spanien bei Freunden, bis sie nächsten Jahr mit dem Flieger wieder kommen. Wegen solcher "netten" Bekanntschaften fahren wir nicht mehr so gerne nach Spanien sondern bleiben im Winter an der Côte d'Azur.
Hatte ich auch schon in Deutschland, aber da bekommt man in der Regel trotzdem von der Versicherung das Geld. Wir haben jetzt für 60 Euro eine Zusatzversicherung bei der Camkuranz-Agentur für Unfälle mit ausländischen Verkehrsteilnehmern, die würde dann aber ja leider auch nicht greifen, aber in Deutschland könnte man den unversicherten Deutschen wenigstens verklagen. Mit ausländischen Verkehrsteilnehmern endet es oft mit einem Vergleich der Versicherer und man bekommt nur einen Teil und wird außerdem hochgestuft. Also für mich hört da der Spaß auf und ich würde "Falschfahrer" anzeigen.
Ich wollte nur interessehalber wissen ob sowas erlaubt ist. Nicht mehr und nicht weniger. Und ansch......schon mal gar nicht. Das ist nicht mein Stil. Gelöscht! Habe übersehen, dass er noch fährt. Und ansch......schon mal gar nicht. Das ist nicht mein Stil.[/quote] Genauso würde ich es auch machen :ja: :ja:
Wer lesen kann ist klar im vorteil :D
Hast recht...und schneller geantwortet, wie ich es korrigieren konnte. sorry! :( Ganz klar nein. Darf er nicht. Ich denke das könnte empfindlich teuer werden, wenn ihn die spanische Polizei anhält.
Vor Jahren gab es (hier?) mal einen Tröd, daß in Frankreich z.B. deutsche Austauschstudenten mit Kurzzeitkennzeichen rumfahren. Die kaufen in F eine Kfz-Haftplicht-Plakette + pappen sie wie jeder Franzose an die Scheibe. Steuer ist nicht in F und Kennzeichen zur Halterfeststellung ist auch vorhande. Ergo - null Poblemm. Hallo Gudrun und Robert, das war jetzt aber ein dusseliges Missverständnis, zurückzuführen darauf, dass ich nicht ein, zwei Sätze mehr geschrieben habe. Ich wollte nur wissen, ob Ihr Probleme insofern mit ihm habt, als dass er Euch geschädigt hat. Dann hätte ich entsprechende Ratschläge geben mögen. Aber das hat sich ja nunmehr wohl erledigt. Mit freundlichen n und in der Hoffnung, dass alles wieder gut sein möge, Ottomar
Ihr seid natürlich viel netter. :| Und an der ach so tollen Cote d Azur gibts sowas nicht? Nur in Spanien?
Stimmt das, das man zum TÜV ohne Versicherungsschutz fahren darf ? Was passiert denn da im Falle eines Unfalls ? Hallo, in Frankreich sieht man nahe der deutschen Grenze oft rote deutsche Händler-Überführungskennzeichen und oft (z.T. abgelaufene) Kurzzeitkennzeichen, obwohl diese Kennzeichen nur in Deutschland zulässig und versichert sind. Da wird mir immer etwas mulmig, wenn ich daran denke, wer dann im Falle eines verschuldéten Unfalls für den Schaden aufkommt. Andererseits habe ich von einem Nachbarn gehört, dass es in Frankreich die Möglichkeit geben soll vorübergehend Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen zu versichern. Der belgische Käufer meines Wohnmobils behauptete das für Belgien auch, als ich 2 Monate nach dem Verkauf des Fahrzeugs einen Bußgeldbescheid aus Süd-Frankreich bekam. Der ist einfach mit meinem französischen Kennzeichen weitergefahren. Auf meinen Hinweis, ich würde das den französischen Behörden zur Weitergabe nach Belgien melden, wurde er ganz kleinlaut. Er wolle das Knöllchen bezahlen, wir sollten nicht zur Polizei gehen. :wink: Evtl. hat der o.g. Deutsche ja sein Womo in Spanien für die Zeit des Überwinterns (wesentlich günstiger als in Deutschland) versichert. Man weiß es nicht wenn man nicht fragt.
Ich habs anders verstanden :!: Wenn die Fahrten nicht aus der Not heraus kommen -> anscheissen :!: :!: solche Typen mag ich -> wenns geht noch einen Liner fahren mit PKW Garage und groß auf Tasche machen und sich nicht die Ganzjahreskennzeichen gönnen wollen -> das sind doch die ersten , die morgens vom Platz weg sind um die 5 € SP Gebühren zu prellen ...Vielleicht war auch nur die Finanzierung so teuer , das es eben nicht gereicht hat für die Restzeit den PKW anzumelden und zu versichern -> Mit dem PKW mussten sie sicherlich fahren , weil ja eben der Diesel fürs WoMo zu teuer geworden ist :mrgreen: Kommt durch ein KFZ mit abgelaufenen Saison-Kennzeichen ein "anderer" zu Schaden, so wird dieser dennoch von der Versicherung bezahlt. Die nach außen wirkende HP besteht auch außerhalb der "Anmeldezeit". Insofern muss der Geschädigte sich erst mal keine großem Sorgen machen. Allerdings holt sich die Versicherung das Geld beim Schädiger zurück. Der illegale Fahrer erhält eine empfindliche Geldstrafe. "Kommen dabei sogar andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung, nimmt dann aber den Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden in Regress." --> Link Man kann also nicht sagen, dass er andere damit unmittelbar schädigen würde. Was aber auch keine Rechtfertigung sein darf.
Das stimms so nicht ganz. Fahrzeuge mit deutschen Kurzzeitkenzeichen sind während deren Gültigkeit auch im angrenzenden Ausland Haftpflichtversichert. Zumindest steht Versicherungsrechtlich einer Einreise in die Schweiz nichts im Wege. Beat
Nett sind wir, stimmt. :D Unser Fahrzeug ist angemeldet, können wir uns gerade noch leisten. An der Côte d'azur gibt's nur die Alkoholiker in PKWs, aber die sollen ja jetzt mit Alkotester eingefangen werden. Wenn geizige Rentner in Spanien oder sonstwo unversichert rumfahren, finde ich das gar nicht lustig sondern skandalös :evil:
Da hast Du recht, jetzt hab ich's auch gefunden: "Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich. Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören: Schweiz, Mazedonien, Weißrussland, Bosnien, Iran" Jedoch sieht man in Frankreich gelegentlich auch abgelaufene Kurzzeit- (gelber Rand) und Überführungskennzeichen (roter Rand) Hallo mausifans, kesse Frage: Geht Euch das überhaupt etwas an? Wieso steckt Ihr eure Nase in die Angelegenheiten anderer?
Sicherheit im Straßenverkehr geht jeden etwas an !!! Nur wer sich einmischt, kann etwas zum Besseren ändern. Möchtest du einen Unfall mit unversichertem Fahrzeug erleben? Ich nicht!
Was hat das mit Sicherheit zu tun? Und mir sind ehrlich gesagt 5 geizige Rentner lieber als 1 Rentner, welcher meint er muesse sich als Hueter von Gesetz und Moral aufspielen und durch anzeigen ihn wieder auf den Pfad der Tugend bringen zu muessen!
Dann würde ich an eurer Stelle niemals mehr nach Italien, Frankreich, Spanien, Portugal und schon gar nicht nach Marokko oder sonstigen Ländern fahren, selbst hier bei uns in Deutschland sollte man sich nicht so sicher sein.... Lass den Threadersteller einfach mit dem Mann reden, seine Info´s hat er ja nun erhalten.... so nun geh ich Chips und Bier holen 8) Erstaunlich, dass du bei so viel Chips und Bier noch so viel Zeit hast, allem einen draufzusetzen, besonders wenn man deine "Ruuuhe" stört. Prost und schönen Abend noch
Sicher will das keiner. Aber wie ich schon schrieb, bist du im konkreten Fall (Überzogenes Saisonkennzeichen) trotzdem abgesichert, weil die Versicherung des Gegner für den Schaden aufkommen muss ( und es dann wieder beim Schädiger holen wird). Aber im Ausland kann es dir schon passieren, dass der Verursacher (also kein deutsches Saisonkennzeichen) überhaupt nicht versichert ist. Und in den USA sind sehr viele nicht versichert. Dort heißt es auch bei Vorfahrt aufpassen. @Travelfan Ich einen draufsetzen :D Ich weiß wovon ich spreche, im gegensatz zu euch.... und wer lesen kann ist klar im Vorteil, bin gerade erst nach dem schreiben bierund Chips holen gegangen.. und in meiner Ruhe hat mich niemand gestört, micht kotzt nur diese oberlehrerhafte an was an den Tag gelegt wird. Fahrt Ihr mal schön auf eure CP´s und versteckt euch da, von Land und Leuten werdet Ihr im Leben nix mitbekommen in diesen Ländern.... Zur allgemeinen Info: Ich habe nun die letzen 25 Jahre ganz Europa besucht, beruflich und privat und habe Freunde vom Nordkap bis Sizillien, von Schottland bis nach Portugal, Griecheland und die Türkei nicht zu vergessen... Da können mich Travelfans bestimmt nicht aus der Ruhe bringen 8)
Hallo, weil ich es schon erleben musste: Bei einem Unfall mit einem nicht versicherten Fahrzeug, und das ist es außerhalb der Saisonzulassung, bekommt man vom Verband der Versicherer seinen Fahrzeugschaden zu 100 % ersetzt und für weitere Ansprüche wie Invalidität maximal noch 10.000 Euro, wenn man die Ansprüche beim Gegner nicht geltend machen kann; er also vermögenslos oder beim Unfall gestorben ist. , Helmut Erst mal den Fahrzeugführer darauf ansprechen, würde ich sagen. Wer weiß was dazu geführt hat... Bitte nicht immer erst verurteilen und denunzieren, sondern klärend helfen.
Aber sonst hast du keine Probleme, was hat das mit denn Steuern zu tun die du in Deutschland bezahlst. Sicher ist es Ilegal, aber eine andere frage ist es ob es dich was angeht :!: Geniese doch einfach Deinen Urlaub und kümmere dich um dinge die dich persönlich betreffen. Die Örtlichenbehörden Vorort, wissen bestimmt zumindestens sollten sie es als Mitglied der EU wissen das dass Kfz nicht mehr Zugelassen und Versichert ist!! Sollten sie es denoch tolerieren ist es deren Problem und nicht deines. Oh man wie ich Leute wie euch liebe :cry: Hoffentlich muss ich eure deine Anwesenheit in meiner nähe nie erdulden ich merke ich schreibe mich gerade in Rage des halb mach jetzt schluss.
und ich auch nicht, mir doch egal Nach der ersten richtigen Antwort und das war die von Lancelot hätte man den restlichen Mist sparen können den alles war gesagt. Beitrag zu und fertischhh.
Es ist nicht erlaubt und wenn der dir in deinen Wagen fahren würde, du oder ein Angehöriger evtl. sein ganzes Leben daran leidet (z.B. Querschnittlähmung) könnte es sein, dass du deine Einstellung bereust. In Südfrankreich habe ich übrigens häufig Fahrzeuge mit deutschen Ausfuhrkennzeichen (die mit dem roten Balken) und abgelaufenen Datum gesehen. Leider immer nur im Vorbeifahren. Diese Fahrzeuge sind weder zugelassen noch versichert und leider wissen dass viele der französischen Polizeibeamten nicht, denn leider ist die Bedeutung der unterschiedlichen Kennzeichen in Europa nicht einheitlich. Jedes europäische Land hat eine eigene Strafverfolgung und -verantwortlichkeiten. Es nützt niemanden, wenn ihr euch hier die Köppe einschlagt und in Frankreich herrscht Anarchie, zumindest nach Deutschen Maßstäben. Fakt ist, dass unserer Landsmann zu unrecht mit seinem Saisonkennzeichen in Frankreich rumgurkt und Fakt ist auch, dass sich die Versicherung letztendlich an ihm schadlos halten wird, egal was passiert. Das hier immer schnell das worstcase Szenraio rausgeholt wird, halte ich IMHO für bedenklich. Niemand hier im Forum hat Einfluss auf diese Person und Niemand hat das Recht den Landsmann abzustrafen. peter Also Sicherheit ist da kein Problem, wie oben geschroben zahlt die letzte Versicherung vom Saisonkennzeichenweiterfahrer und versucht sich die Kohle dann wieder zu holen. Der Geschädigte merkt davon nichts meist. Der Saisonkennzeichenweiterfahrer begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern gar zumindest eine Straftat, da er gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstößt. In Deutschland! Da darf er übrigens im Gegensatz zum Normalkennzeichen nicht zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fahren. Im Ausland ist trotz EU vieles verschieden geregelt und Unfälle mit KFZ im Ausland kann bei der Regelung zu vielen Problemen führen. Da prozessieren dann auf beiden Seiten die Anwälte jahrelang und die Verursacher setzen alles auf Verzögerungstaktik. Man hat die allerbesten Karten immer mit einer Vollkasko, die unabhängig von der Schuldfrage erstmal in Vorleistung tritt und den Schaden erst bei endgültiger Klärung schließt, so das auch keine Hochstufung droht. Es gibt unzählige Fuhrunternehmer, die wegen ihrer Schadenquote nirgendwo mehr aufgenommen werden und sich bis zum Wiederruf eine Versicherungsnummer holen, damit die Kisten wieder ein paar Touren rollen können. Und auch Fahrzeugüberführer nutzen alle, aber auch wirklich jeden Trick, ein paar Euronskis zu sparen. Die arme Sau, die das Auto überführt, ist halt eh nur Aushilfe. Obige werden wahrscheinlich einfach nicht dran gedacht haben, oder sie denken, das Die südlichen Länder das immer noch so locker sehen, wie in den 90ern, wo auch TÜV ein Fremdwort war. vielleicht haben die kollegen aber auch einfach in spanien vorübergehend eine kfz versicherung abgeschlossen. ich hatte das selbst mal in algerien, dort musste man sogar eine algerische versicherung abschliessen, dann kann man auch gleich die deutsche (vorübergehend) aussetzen - oder mit dem passenden saisonkennzeichen ein- und wieder ausreisen.
So isses richtig :!:
Quelle : --> Link Meine vorherige Behauptung (Quelle : Autobild :roll: ) auf Seite 1 hier im Tröt ist daher diesbezüglich falsch - sorry :oops: |
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