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Mit Saisonkennzeichen im Ausland fahren außerhalb der Saison 1, 2, 3


Gast am 04 Dez 2012 17:59:25

Ich stehe im Moment in Spanien und hier ist ein Womo mit PKW dessen Saisonkennzeichen abgelaufen ist (3-11).
Darf der hier noch fahren? (tut Er).
Ich denke eher nicht.
Befor ich Ihn anspreche wollte ich mal fragen wie die Rechtslage ist.
Bitte nicht falsch verstehen, ich will Ihn nicht belehren höchstens einen Hinweis geben.
Dazu brauche ich natürlich 100%tig richtige Info.
Ist das Erlaubt?

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Lancelot am 04 Dez 2012 18:03:41

Mausifan hat geschrieben:Ist das Erlaubt?


Nein :!:

Während der Stilllegung (üblicherweise November bis März) gilt ein absolutes Fahrverbot auf öffentlichen Straßen. Einzige Ausnahme sind direkte Fahrten zum TÜV und zurück.


Der fährt - wenn er fährt - ohne gültige Versicherung .. kann sauteuer werden, für ihn und für seinen Unfallgegner, der evtl. auf seinem Schaden sitzen bleibt .. :(

wolfherm am 04 Dez 2012 18:08:06

Nein, schon aus versicherungsrechtlichen Gründen: der hat nur eine Versicherung für ein abgestelltes Auto.

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dieter2 am 04 Dez 2012 18:12:02

Bei einen selbst verschuldeten Unfall kann er gleich sein Womo in Spanien lassen um den Unfallgeschädigten abzufinden :wink:

Dieter

Gast am 04 Dez 2012 18:12:53

Was mir noch so eingefallen ist----
Könnte die span. Polizei den stillegen?
Die sind ja auch nicht dumm und werden wissen das er keine Versicherung hat.

Randyandy01 am 04 Dez 2012 18:14:34

Lol, ich glaube der weiss genau was er tut....

Ist zwar nicht erlaubt etc.... aber was meint ihr wohl, wieviele selbst mit Kurzzeitkennzeichen, im Ausland durch die Weltgeschichte eiern....

ottomar am 04 Dez 2012 18:39:11

Mausifan hat geschrieben:Was mir noch so eingefallen ist----
Könnte die span. Polizei den stillegen?
Die sind ja auch nicht dumm und werden wissen das er keine Versicherung hat.


Mal ganz direkt gefragt:

Könnte es sein, dass Ihr Probleme mit ihm habt?


Mit freundlichen n,

Ottomar

Randyandy01 am 04 Dez 2012 19:06:13

Die Frage ist auch noch bei wem ist das SK abgelaufen ? beim WOMO oder beim PKW oder gar bei beiden....

Fragen über Fragen

Gast am 04 Dez 2012 19:13:26

Mal ganz direkt gefragt:

Könnte es sein, dass Ihr Probleme mit ihm habt?


Mit freundlichen n,

Ottomar


Sicherlich :-o
Ich habe ja auch welche mit Ihm , denn ich bezahl dafür Steuern bei uns in D :!:
Fährt der ohne TÜV und AU ist es mir egal und etwas ganz anderes -> aber wie geschrieben -> das Teil hat keinen Versicherungsschutz und Steuerhinterziehung betreibt er auch noch :ja:

Würde er einen Winterplatz benutzen und das WoMo steht , wäre es ja wieder OK -> Pkw hat er ja zum fortbewegen .

Gast am 04 Dez 2012 19:16:19

ottomar hat geschrieben:Könnte es sein, dass Ihr Probleme mit ihm habt?


Quatsch !
Es interessiert mich nur ob das erlaubt ist.
Von mir aus kann er machen was er will. naja nicht alles. :D

Randyandy01 hat geschrieben:Die Frage ist auch noch bei wem ist das SK abgelaufen ? beim WOMO oder beim PKW


Beim PKW--- andere haben es verstanden.
Was gibts sonst noch an Fragen?

Advantage am 04 Dez 2012 19:19:30

Das hat ja mit persönlichen Problemen zunächst mal nichts zu tun. Bloß bei einem Unfall habe ich ganz schnell auch ein Problem, wenn die Versicherung nicht bezahlen will.

Mir ist auch schon ein Pkw-Fahrer am Wohnmobil entlang geschliffen, dessen Fahrzeug bereits Zwangsentstempelt wurde.
Der Schaden wurde letztendlich beglichen, aber der Aufwand und Ärger war trotzdem da.

.... und das alles in Deutschland und NICHT in Spanien.

travelfan am 04 Dez 2012 19:27:28

Hallo,

da würde ich eiskalt einen Brief an das Straßenverkehrsamt seiner Gemeinde schreiben.
( Mit ihm reden bringt euch vielleicht anschließend einen platten Reifen.)

Foto machen, wenn er fährt und ab die Post nach Deutschland.
Spanische Polizei bringt wohl wenig solange nichts passiert.

Wir haben schon mal einen getroffen, der nach Aussage seiner Frau in Deutschland gar nicht mehr fahren durfte, aber in Spanien meinte sie, macht das ja nichts. Zum TÜV fahren sie auch schon lange nicht mehr sondern lassen das Auto und den Wohnwagen in Spanien bei Freunden, bis sie nächsten Jahr mit dem Flieger wieder kommen. Wegen solcher "netten" Bekanntschaften fahren wir nicht mehr so gerne nach Spanien sondern bleiben im Winter an der Côte d'Azur.


travelfan am 04 Dez 2012 19:32:54

Advantage hat geschrieben:

Mir ist auch schon ein Pkw-Fahrer am Wohnmobil entlang geschliffen, dessen Fahrzeug bereits Zwangsentstempelt wurde.
Der Schaden wurde letztendlich beglichen, aber der Aufwand und Ärger war trotzdem da.

.... und das alles in Deutschland und NICHT in Spanien.


Hatte ich auch schon in Deutschland, aber da bekommt man in der Regel trotzdem von der Versicherung das Geld.

Wir haben jetzt für 60 Euro eine Zusatzversicherung bei der Camkuranz-Agentur für Unfälle mit ausländischen Verkehrsteilnehmern, die würde dann aber ja leider auch nicht greifen, aber in Deutschland könnte man den unversicherten Deutschen wenigstens verklagen. Mit ausländischen Verkehrsteilnehmern endet es oft mit einem Vergleich der Versicherer und man bekommt nur einen Teil und wird außerdem hochgestuft.

Also für mich hört da der Spaß auf und ich würde "Falschfahrer" anzeigen.

Gast am 04 Dez 2012 19:34:26

travelfan hat geschrieben:Hallo,

da würde ich eiskalt einen Brief an das Straßenverkehrsamt seiner Gemeinde schreiben.
( Mit ihm reden bringt euch vielleicht anschließend einen platten Reifen.)

Foto machen, wenn er fährt und ab die Post nach Deutschland.

Ich wollte nur interessehalber wissen ob sowas erlaubt ist.
Nicht mehr und nicht weniger.

Und ansch......schon mal gar nicht.
Das ist nicht mein Stil.

Gast am 04 Dez 2012 19:44:01

Gelöscht! Habe übersehen, dass er noch fährt.

bernd1962 am 04 Dez 2012 19:45:12

Und ansch......schon mal gar nicht.
Das ist nicht mein Stil.[/quote]


Genauso würde ich es auch machen :ja: :ja:

Gast am 04 Dez 2012 19:45:54

raidy hat geschrieben:Stehst du auf einem CP?
Vielleicht überwintert er dort und fährt erst März wieder zurück.
So lange er auf dem CP steht und nicht fährt, ist da nichts illegales daran.
Wenn der CP-Besitzer nichts dagegen hat, ist doch alles in Ordnung.

Nicht immer gleich an was böses denken!


Wer lesen kann ist klar im vorteil :D

Gast am 04 Dez 2012 19:47:41

Mausifan hat geschrieben:Wer lesen kann ist klar im vorteil :D

Hast recht...und schneller geantwortet, wie ich es korrigieren konnte. sorry! :(
Ganz klar nein. Darf er nicht. Ich denke das könnte empfindlich teuer werden, wenn ihn die spanische Polizei anhält.

elinor am 04 Dez 2012 19:51:03

travelfan hat geschrieben:
Wegen solcher "netten" Bekanntschaften fahren wir nicht mehr so gerne nach Spanien sondern bleiben im Winter an der Côte d'Azur.



Vor Jahren gab es (hier?) mal einen Tröd, daß in Frankreich z.B. deutsche Austauschstudenten mit Kurzzeitkennzeichen rumfahren.
Die kaufen in F eine Kfz-Haftplicht-Plakette + pappen sie wie jeder Franzose an die Scheibe. Steuer ist nicht in F und Kennzeichen zur Halterfeststellung ist auch vorhande. Ergo - null Poblemm.

ottomar am 04 Dez 2012 19:56:36

Hallo Gudrun und Robert,

das war jetzt aber ein dusseliges Missverständnis, zurückzuführen darauf, dass ich nicht ein, zwei Sätze mehr geschrieben habe.

Ich wollte nur wissen, ob Ihr Probleme insofern mit ihm habt, als dass er Euch geschädigt hat. Dann hätte ich entsprechende Ratschläge geben mögen.

Aber das hat sich ja nunmehr wohl erledigt.


Mit freundlichen n und in der Hoffnung, dass alles wieder gut sein möge,

Ottomar

rolfwam am 04 Dez 2012 20:00:33

travelfan hat geschrieben:Hallo,

da würde ich eiskalt einen Brief an das Straßenverkehrsamt seiner Gemeinde schreiben.
( Mit ihm reden bringt euch vielleicht anschließend einen platten Reifen.)

Foto machen, wenn er fährt und ab die Post nach Deutschland.
Spanische Polizei bringt wohl wenig solange nichts passiert.

Wir haben schon mal einen getroffen, der nach Aussage seiner Frau in Deutschland gar nicht mehr fahren durfte, aber in Spanien meinte sie, macht das ja nichts. Zum TÜV fahren sie auch schon lange nicht mehr sondern lassen das Auto und den Wohnwagen in Spanien bei Freunden, bis sie nächsten Jahr mit dem Flieger wieder kommen. Wegen solcher "netten" Bekanntschaften fahren wir nicht mehr so gerne nach Spanien sondern bleiben im Winter an der Côte d'Azur.



Ihr seid natürlich viel netter. :|
Und an der ach so tollen Cote d Azur gibts sowas nicht? Nur in Spanien?

federhaus am 04 Dez 2012 20:01:26

Lancelot hat geschrieben:
Mausifan hat geschrieben:Ist das Erlaubt?


Nein :!:

Während der Stilllegung (üblicherweise November bis März) gilt ein absolutes Fahrverbot auf öffentlichen Straßen. Einzige Ausnahme sind direkte Fahrten zum TÜV und zurück.


Der fährt - wenn er fährt - ohne gültige Versicherung .. kann sauteuer werden, für ihn und für seinen Unfallgegner, der evtl. auf seinem Schaden sitzen bleibt .. :(



Stimmt das, das man zum TÜV ohne Versicherungsschutz fahren darf ? Was passiert denn da im Falle eines Unfalls ?

alexg am 04 Dez 2012 20:08:15

Hallo,

in Frankreich sieht man nahe der deutschen Grenze oft rote deutsche Händler-Überführungskennzeichen und oft (z.T. abgelaufene) Kurzzeitkennzeichen, obwohl diese Kennzeichen nur in Deutschland zulässig und versichert sind.
Da wird mir immer etwas mulmig, wenn ich daran denke, wer dann im Falle eines verschuldéten Unfalls für den Schaden aufkommt.
Andererseits habe ich von einem Nachbarn gehört, dass es in Frankreich die Möglichkeit geben soll vorübergehend Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen zu versichern. Der belgische Käufer meines Wohnmobils behauptete das für Belgien auch, als ich 2 Monate nach dem Verkauf des Fahrzeugs einen Bußgeldbescheid aus Süd-Frankreich bekam. Der ist einfach mit meinem französischen Kennzeichen weitergefahren. Auf meinen Hinweis, ich würde das den französischen Behörden zur Weitergabe nach Belgien melden, wurde er ganz kleinlaut. Er wolle das Knöllchen bezahlen, wir sollten nicht zur Polizei gehen. :wink:

Evtl. hat der o.g. Deutsche ja sein Womo in Spanien für die Zeit des Überwinterns (wesentlich günstiger als in Deutschland) versichert. Man weiß es nicht wenn man nicht fragt.

Gast am 04 Dez 2012 20:13:39

Beim PKW--- andere haben es verstanden.
Was gibts sonst noch an Fragen?

Ich habs anders verstanden :!:

Wenn die Fahrten nicht aus der Not heraus kommen -> anscheissen :!: :!:
solche Typen mag ich -> wenns geht noch einen Liner fahren mit PKW Garage und groß auf Tasche machen und sich nicht die Ganzjahreskennzeichen gönnen wollen -> das sind doch die ersten , die morgens vom Platz weg sind um die 5 € SP Gebühren zu prellen ...Vielleicht war auch nur die Finanzierung so teuer , das es eben nicht gereicht hat für die Restzeit den PKW anzumelden und zu versichern -> Mit dem PKW mussten sie sicherlich fahren , weil ja eben der Diesel fürs WoMo zu teuer geworden ist :mrgreen:

Gast am 04 Dez 2012 20:58:58

Kommt durch ein KFZ mit abgelaufenen Saison-Kennzeichen ein "anderer" zu Schaden, so wird dieser dennoch von der Versicherung bezahlt. Die nach außen wirkende HP besteht auch außerhalb der "Anmeldezeit". Insofern muss der Geschädigte sich erst mal keine großem Sorgen machen. Allerdings holt sich die Versicherung das Geld beim Schädiger zurück. Der illegale Fahrer erhält eine empfindliche Geldstrafe.
"Kommen dabei sogar andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung, nimmt dann aber den Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden in Regress." --> Link

Man kann also nicht sagen, dass er andere damit unmittelbar schädigen würde. Was aber auch keine Rechtfertigung sein darf.

beatjoos am 04 Dez 2012 21:09:21

alexg hat geschrieben:Hallo,

in Frankreich sieht man nahe der deutschen Grenze oft rote deutsche Händler-Überführungskennzeichen und oft (z.T. abgelaufene) Kurzzeitkennzeichen, obwohl diese Kennzeichen nur in Deutschland zulässig und versichert sind.


Das stimms so nicht ganz. Fahrzeuge mit deutschen Kurzzeitkenzeichen sind während deren Gültigkeit auch im angrenzenden Ausland Haftpflichtversichert. Zumindest steht Versicherungsrechtlich einer Einreise in die Schweiz nichts im Wege.

Beat

travelfan am 04 Dez 2012 21:21:36

rolfwam hat geschrieben:
Ihr seid natürlich viel netter. :|
Und an der ach so tollen Cote d Azur gibts sowas nicht? Nur in Spanien?


Nett sind wir, stimmt. :D Unser Fahrzeug ist angemeldet, können wir uns gerade noch leisten.
An der Côte d'azur gibt's nur die Alkoholiker in PKWs, aber die sollen ja jetzt mit Alkotester eingefangen werden.

Wenn geizige Rentner in Spanien oder sonstwo unversichert rumfahren, finde ich das gar nicht lustig sondern skandalös :evil:

alexg am 04 Dez 2012 21:54:50

beatjoos hat geschrieben:
alexg hat geschrieben:Hallo,

in Frankreich sieht man nahe der deutschen Grenze oft rote deutsche Händler-Überführungskennzeichen und oft (z.T. abgelaufene) Kurzzeitkennzeichen, obwohl diese Kennzeichen nur in Deutschland zulässig und versichert sind.


Das stimms so nicht ganz. Fahrzeuge mit deutschen Kurzzeitkenzeichen sind während deren Gültigkeit auch im angrenzenden Ausland Haftpflichtversichert. Zumindest steht Versicherungsrechtlich einer Einreise in die Schweiz nichts im Wege.

Beat


Da hast Du recht, jetzt hab ich's auch gefunden:

"Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören: Schweiz, Mazedonien, Weißrussland, Bosnien, Iran"

Jedoch sieht man in Frankreich gelegentlich auch abgelaufene Kurzzeit- (gelber Rand) und Überführungskennzeichen (roter Rand)

Gast am 04 Dez 2012 22:31:17

Hallo mausifans,

kesse Frage: Geht Euch das überhaupt etwas an? Wieso steckt Ihr eure Nase in die Angelegenheiten anderer?

travelfan am 04 Dez 2012 22:36:50

papageno46 hat geschrieben:Hallo mausifans,

kesse Frage: Geht Euch das überhaupt etwas an? Wieso steckt Ihr eure Nase in die Angelegenheiten anderer?


Sicherheit im Straßenverkehr geht jeden etwas an !!!

Nur wer sich einmischt, kann etwas zum Besseren ändern. Möchtest du einen Unfall mit unversichertem Fahrzeug erleben? Ich nicht!


rolfwam am 04 Dez 2012 22:46:19

travelfan hat geschrieben:
rolfwam hat geschrieben:
Ihr seid natürlich viel netter. :|
Und an der ach so tollen Cote d Azur gibts sowas nicht? Nur in Spanien?


Nett sind wir, stimmt. :D Unser Fahrzeug ist angemeldet, können wir uns gerade noch leisten.
An der Côte d'azur gibt's nur die Alkoholiker in PKWs, aber die sollen ja jetzt mit Alkotester eingefangen werden.

Wenn geizige Rentner in Spanien oder sonstwo unversichert rumfahren, finde ich das gar nicht lustig sondern skandalös :evil:


Was hat das mit Sicherheit zu tun?
Und mir sind ehrlich gesagt 5 geizige Rentner lieber als 1 Rentner, welcher meint er muesse sich als Hueter von Gesetz und Moral aufspielen und durch anzeigen ihn wieder auf den Pfad der Tugend bringen zu muessen!

Randyandy01 am 04 Dez 2012 22:46:43

travelfan hat geschrieben:
Sicherheit im Straßenverkehr geht jeden etwas an !!!

Nur wer sich einmischt, kann etwas zum Besseren ändern. Möchtest du einen Unfall mit unversichertem Fahrzeug erleben? Ich nicht!



Dann würde ich an eurer Stelle niemals mehr nach Italien, Frankreich, Spanien, Portugal und schon gar nicht nach Marokko oder sonstigen Ländern fahren, selbst hier bei uns in Deutschland sollte man sich nicht so sicher sein....

Lass den Threadersteller einfach mit dem Mann reden, seine Info´s hat er ja nun erhalten....

so nun geh ich Chips und Bier holen 8)

travelfan am 04 Dez 2012 23:45:05

Erstaunlich, dass du bei so viel Chips und Bier noch so viel Zeit hast,
allem einen draufzusetzen, besonders wenn man deine "Ruuuhe" stört.

Prost und schönen Abend noch

Gast am 04 Dez 2012 23:59:09

travelfan hat geschrieben:Sicherheit im Straßenverkehr geht jeden etwas an !!!
Nur wer sich einmischt, kann etwas zum Besseren ändern. Möchtest du einen Unfall mit unversichertem Fahrzeug erleben? Ich nicht!

Sicher will das keiner.
Aber wie ich schon schrieb, bist du im konkreten Fall (Überzogenes Saisonkennzeichen) trotzdem abgesichert, weil die Versicherung des Gegner für den Schaden aufkommen muss ( und es dann wieder beim Schädiger holen wird).
Aber im Ausland kann es dir schon passieren, dass der Verursacher (also kein deutsches Saisonkennzeichen) überhaupt nicht versichert ist.
Und in den USA sind sehr viele nicht versichert. Dort heißt es auch bei Vorfahrt aufpassen.

Randyandy01 am 05 Dez 2012 00:43:39

@Travelfan
Ich einen draufsetzen :D

Ich weiß wovon ich spreche, im gegensatz zu euch....

und wer lesen kann ist klar im Vorteil, bin gerade erst nach dem schreiben bierund Chips holen gegangen..

und in meiner Ruhe hat mich niemand gestört, micht kotzt nur diese oberlehrerhafte an was an den Tag gelegt wird.

Fahrt Ihr mal schön auf eure CP´s und versteckt euch da, von Land und Leuten werdet Ihr im Leben nix mitbekommen in diesen Ländern....

Zur allgemeinen Info: Ich habe nun die letzen 25 Jahre ganz Europa besucht, beruflich und privat und habe Freunde vom Nordkap bis Sizillien, von Schottland bis nach Portugal, Griecheland und die Türkei nicht zu vergessen...

Da können mich Travelfans bestimmt nicht aus der Ruhe bringen 8)

null550 am 05 Dez 2012 10:42:50

raidy hat geschrieben:
travelfan hat geschrieben:Sicherheit im Straßenverkehr geht jeden etwas an !!!
Nur wer sich einmischt, kann etwas zum Besseren ändern. Möchtest du einen Unfall mit unversichertem Fahrzeug erleben? Ich nicht!

Sicher will das keiner.
Aber wie ich schon schrieb, bist du im konkreten Fall (Überzogenes Saisonkennzeichen) trotzdem abgesichert, weil die Versicherung des Gegner für den Schaden aufkommen muss ( und es dann wieder beim Schädiger holen wird).
Aber im Ausland kann es dir schon passieren, dass der Verursacher (also kein deutsches Saisonkennzeichen) überhaupt nicht versichert ist.
Und in den USA sind sehr viele nicht versichert. Dort heißt es auch bei Vorfahrt aufpassen.


Hallo,
weil ich es schon erleben musste: Bei einem Unfall mit einem nicht versicherten Fahrzeug, und das ist es außerhalb der Saisonzulassung, bekommt man vom Verband der Versicherer seinen Fahrzeugschaden zu 100 % ersetzt und für weitere Ansprüche wie Invalidität maximal noch 10.000 Euro, wenn man die Ansprüche beim Gegner nicht geltend machen kann; er also vermögenslos oder beim Unfall gestorben ist.
, Helmut

maniac am 05 Dez 2012 12:39:21

Erst mal den Fahrzeugführer darauf ansprechen, würde ich sagen. Wer weiß was dazu geführt hat...
Bitte nicht immer erst verurteilen und denunzieren, sondern klärend helfen.

proudbadener am 05 Dez 2012 12:57:16

meier923 hat geschrieben:
Mal ganz direkt gefragt:

Könnte es sein, dass Ihr Probleme mit ihm habt?


Mit freundlichen n,

Ottomar


Sicherlich :-o
Ich habe ja auch welche mit Ihm , denn ich bezahl dafür Steuern bei uns in D :!:
Fährt der ohne TÜV und AU ist es mir egal und etwas ganz anderes -> aber wie geschrieben -> das Teil hat keinen Versicherungsschutz und Steuerhinterziehung betreibt er auch noch :ja:

Würde er einen Winterplatz benutzen und das WoMo steht , wäre es ja wieder OK -> Pkw hat er ja zum fortbewegen .



Aber sonst hast du keine Probleme, was hat das mit denn Steuern zu tun die du in Deutschland bezahlst.

Sicher ist es Ilegal, aber eine andere frage ist es ob es dich was angeht :!:
Geniese doch einfach Deinen Urlaub und kümmere dich um dinge die dich persönlich betreffen.

Die Örtlichenbehörden Vorort, wissen bestimmt zumindestens sollten sie es als Mitglied der EU wissen das dass Kfz nicht mehr Zugelassen und Versichert ist!! Sollten sie es denoch tolerieren ist es deren Problem und nicht deines.

Oh man wie ich Leute wie euch liebe :cry: Hoffentlich muss ich eure deine Anwesenheit in meiner nähe nie erdulden
ich merke ich schreibe mich gerade in Rage des halb mach jetzt schluss.

franz_99 am 05 Dez 2012 13:39:52

Mausifan hat geschrieben:
travelfan hat geschrieben:Hallo,

da würde ich eiskalt einen Brief an das Straßenverkehrsamt seiner Gemeinde schreiben.
( Mit ihm reden bringt euch vielleicht anschließend einen platten Reifen.)

Foto machen, wenn er fährt und ab die Post nach Deutschland.

Ich wollte nur interessehalber wissen ob sowas erlaubt ist.
Nicht mehr und nicht weniger.

Und ansch......schon mal gar nicht.
Das ist nicht mein Stil.


und ich auch nicht, mir doch egal

scholko1 am 05 Dez 2012 13:57:04

Nach der ersten richtigen Antwort und das war die von Lancelot hätte man den restlichen Mist sparen können den alles war gesagt.
Beitrag zu und fertischhh.

bernierapido am 05 Dez 2012 15:21:09

Mausifan hat geschrieben: Ich wollte nur interessehalber wissen ob sowas erlaubt ist.
Nicht mehr und nicht weniger.

Und ansch......schon mal gar nicht.
Das ist nicht mein Stil.


Es ist nicht erlaubt und wenn der dir in deinen Wagen fahren würde, du oder ein Angehöriger evtl. sein ganzes Leben daran leidet (z.B. Querschnittlähmung) könnte es sein, dass du deine Einstellung bereust.
In Südfrankreich habe ich übrigens häufig Fahrzeuge mit deutschen Ausfuhrkennzeichen (die mit dem roten Balken) und abgelaufenen Datum gesehen. Leider immer nur im Vorbeifahren. Diese Fahrzeuge sind weder zugelassen noch versichert und leider wissen dass viele der französischen Polizeibeamten nicht, denn leider ist die Bedeutung der unterschiedlichen Kennzeichen in Europa nicht einheitlich.

pipo am 05 Dez 2012 15:44:21

Jedes europäische Land hat eine eigene Strafverfolgung und -verantwortlichkeiten.
Es nützt niemanden, wenn ihr euch hier die Köppe einschlagt und in Frankreich herrscht Anarchie, zumindest nach Deutschen Maßstäben.

Fakt ist, dass unserer Landsmann zu unrecht mit seinem Saisonkennzeichen in Frankreich rumgurkt und Fakt ist auch, dass sich die Versicherung letztendlich an ihm schadlos halten wird, egal was passiert.

Das hier immer schnell das worstcase Szenraio rausgeholt wird, halte ich IMHO für bedenklich.
Niemand hier im Forum hat Einfluss auf diese Person und Niemand hat das Recht den Landsmann abzustrafen.


peter

haballes am 05 Dez 2012 18:31:25

Also Sicherheit ist da kein Problem, wie oben geschroben zahlt die letzte Versicherung vom Saisonkennzeichenweiterfahrer und versucht sich die Kohle dann wieder zu holen.
Der Geschädigte merkt davon nichts meist.

Der Saisonkennzeichenweiterfahrer begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern gar zumindest eine Straftat, da er gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstößt. In Deutschland! Da darf er übrigens im Gegensatz zum Normalkennzeichen nicht zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fahren.

Im Ausland ist trotz EU vieles verschieden geregelt und Unfälle mit KFZ im Ausland kann bei der Regelung zu vielen Problemen führen. Da prozessieren dann auf beiden Seiten die Anwälte jahrelang und die Verursacher setzen alles auf Verzögerungstaktik. Man hat die allerbesten Karten immer mit einer Vollkasko, die unabhängig von der Schuldfrage erstmal in Vorleistung tritt und den Schaden erst bei endgültiger Klärung schließt, so das auch keine Hochstufung droht.

Es gibt unzählige Fuhrunternehmer, die wegen ihrer Schadenquote nirgendwo mehr aufgenommen werden und sich bis zum Wiederruf eine Versicherungsnummer holen, damit die Kisten wieder ein paar Touren rollen können. Und auch Fahrzeugüberführer nutzen alle, aber auch wirklich jeden Trick, ein paar Euronskis zu sparen. Die arme Sau, die das Auto überführt, ist halt eh nur Aushilfe.

Obige werden wahrscheinlich einfach nicht dran gedacht haben, oder sie denken, das Die südlichen Länder das immer noch so locker sehen, wie in den 90ern, wo auch TÜV ein Fremdwort war.

Jagstcamp-Widdern am 05 Dez 2012 18:38:22

vielleicht haben die kollegen aber auch einfach in spanien vorübergehend eine kfz versicherung abgeschlossen.

ich hatte das selbst mal in algerien, dort musste man sogar eine algerische versicherung abschliessen, dann kann man auch gleich die deutsche (vorübergehend) aussetzen - oder mit dem passenden saisonkennzeichen ein- und wieder ausreisen.

Lancelot am 05 Dez 2012 18:40:13

haballes hat geschrieben:Da darf er übrigens im Gegensatz zum Normalkennzeichen nicht zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fahren.


So isses richtig :!:

Ausnahmen für Saison-Kennzeichen
Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen steht auf Betriebszeitraum auf dem Nummernschild. Abweichend von der oben genannten Regelung gilt für diese Fahrzeuge: Wenn der HU-Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, müssen Sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums zum Sicherheits-Check.


Quelle : --> Link

Meine vorherige Behauptung (Quelle : Autobild :roll: ) auf Seite 1 hier im Tröt ist daher diesbezüglich falsch - sorry :oops:

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