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Womo-Neufahrzeug-Übernahme


ava am 15 Mär 2013 18:30:11

Wir haben das Womo im Okt.12 bestellt. Die Auslieferung sollte im Februar 13 erfolgen, nun ist sie für nächste Woche angesagt.
Wie uns der Händler vorgestern nach mehreren telefonischen Nachfragen bzgl. der Vollständigkeit der Ausstattung mitteilte,( er ist 250 km von unserem Wohnort entfernt) ist statt des bestellten großen Superpaketes nur das kleine Superpaket vom Hersteller eingebaut worden, d.h. es fehlen viele bestellte Ausstattungsteile. Jetzt soll nachträglich beim Händler die fehlende Ausstattung eingebaut werden. Am kommenden Montag möchten wir zum Händler fahren um mit ihm zu sprechen.
Wir haben große Bedenken, daß das neue Womo durch diese Maßnahmen im Wert gemindert wird. Was können wir vom Händler fordern. Welche Rechte haben wir ?
Wir wären für Hilfe sehr dankbar.

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daffi2222 am 15 Mär 2013 18:38:28

Lies doch den Vertrag, dort steht alles beschrieben. Ohne diesen hier zu sehen, ist alles ein raten.
Die Frage ist außerdem was diese Superpakete denn beinhalten. Fehlt gar die Dusche, oder nur das WC? Dann sieht die Sache wohl anders aus, als wenn ein Navigation und ein Bildschirm fehlen.

pipo am 15 Mär 2013 18:40:19

ava hat geschrieben:Wir haben große Bedenken, daß das neue Womo durch diese Maßnahmen im Wert gemindert wird. Was können wir vom Händler fordern. Welche Rechte haben wir ?


Das Wohnmobil nur im vertragsgemässen Zustand entgegen nehmen.
Da heisst es Zähne zusammen beissen und vorher keine Unterschrift leisten.

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haballes am 15 Mär 2013 18:50:24

Das was ihr im Kaufvertrag schriftlich vereinbart habt gilt.
Weicht etwas ab, so braucht ihr die Ware (Wohnmobil) nicht übernehmen.
Übernehmt ihr sie dennoch und lasst es gar zu, dann wird es kompliziert.

Ich hatte das mit einem falsch geliefertem Wohnwagen. Ich bin erstmal auf gar nichts eingegangen und hab dem Verkäufer zwei Wochen Verlängerung an den Liefertermin gehängt, mir den bestellten Wohnwagen zu liefern.
Er hat irgendwo in Deutschland dann einen solchen Wagen aufgetrieben, hat aus der Fehlbestellung die Polster, Gardinen und Motorradhalterung ausgebaut, letztere vorbildlich nach Werksvorgabe reingebaut und mir das Ding gezeigt.

Dann haben wir das Gefährt bezahlt und angenommen. Die Fehlbestellung stand noch seeeehr lange da zum Dumpingpreis rum.

Und genau so würde ich es immer wieder machen. Keine Fahrzeugübernahme die vom Bestellten abweicht.
Dafür ist der Kram zu teuer.

frboe am 15 Mär 2013 20:07:28

großen Superpaketes kleine Superpaket

:rofl: :rofl: :rofl:

Gast am 15 Mär 2013 20:20:50

Heißes Thema :eek:

Mit dem Wissen von heute hier aus dem Forum würde ich auch nur das
komplette wie bestellte WOMO mit der ab Werk eingebauten Ausstattung
abnehmen.
Falls vom Händler nachträglich eingebaute Teile zu Undichtigkeiten führen sollten,
ist er z.B. nach 2 Jahren aus dem Schneider, ebenso wie das Werk,
denn das Werk beruft sich dann auf den Händler und wäscht seine
Hände in Unschuld und die 5 jährige Dichtigkeitsgarantie ist per du.
Was sind das für Pakete, was für ein WOMO ist es ?

ava am 16 Mär 2013 11:14:11

Vor 2 Wochen hat der Händler auf Nachfrage, wie denn der Transport von ihm zu uns erfolgen kann gesagt, daß er keine Überführungskennzeichen bzw. roten Nummernschilder mehr aushändigen darf. Wir müssten 1/3 anzahlen und er würde uns den Brief zur Zulassung übersenden. Da wir damals nichts von den nachträglichen Einbauten wußten, haben wir uns leider darauf eingelassen.
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Carthago Tourer I 142 lightweight.
Heute hat mir der Händler auf Nachfrage gestanden, daß das Werk im o.g. Womo nur das Superpaket der lightweight-Version einbaut und ihm alle Teile des gewünschten großen Superpaketes der Normal-Version des Tourers I 142 zum Einbau vor Ort mitgeschickt hat, wofür er, wie er sagte entsprechende Nachlässe erhalten hat.

andwein am 16 Mär 2013 12:38:16

ava hat geschrieben:Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Carthago Tourer I 142 lightweight.
Heute hat mir der Händler auf Nachfrage gestanden, daß das Werk im o.g. Womo nur das Superpaket der lightweight-Version einbaut und ihm alle Teile des gewünschten großen Superpaketes der Normal-Version des Tourers I 142 zum Einbau vor Ort mitgeschickt hat, wofür er, wie er sagte entsprechende Nachlässe erhalten hat.

Ein Schalk, wer sich Schlimmes dabei denkt:
Das Werk baut die "kleine lightweight-Superausstattung" ein und hat damit natürlich ein "wesentlich kleineres Wiegegewicht" bei der Werksabgabe und eine besere Übereinstimmung mit den Katalog- und COC Angaben.
Der Händler baut dann auf Kundenwunsch die schweren Teile der Normalversion ein/an und das Werk sagt später:
Schau, das Gewicht war bei Auslieferung OK, wenn das Womo jetzt überladen ist oder keine weitere Zuladung verträgt ist das nicht unser Problem.
Bei "lightweight-Versinen" müssten sofort alle Alarmglocken klingeln, die bekommen ab Werk die bestellten Extras nicht unter dem 3,5t Gesamtgewicht Gesichtspunkt eingebaut!
Ich weiß, ich betrachte das alles zu eng, aber das ist halt so bei Realisten
Andreas

willi_chic am 16 Mär 2013 13:06:52

hallo,

da wird guter Rat teuer.....

unbedingt den Ansatz von andwein mit dem Gewicht beachten -> d.h. Womo vor Übernahme wiegen lassen (Achslasten, Gesamtgewicht, Wiegeschein)
Du hast schon 1/3 anbezahlt -> schlecht
Womo nicht zulassen ! -> das verschlechtert deine Position
prinzipiell nichts weiter bezahlen oder unterschreiben bis Womo im vertragsgemäßen Zustand ist, -> formale Abnahme machen, Abnahme verweigern bis alles paßt ABER: geringfügige Mängel müssen hingenommen werden

alles raussuchen was vertragsrelevant sein könnte: wie versprochenes Gewicht (+Toleranz von 5%), Abmessungen......
halt dann erst mal die Füße ruhig, und konsultiere einen Rechtsanwalt für Womo-Recht (H. Dahm bzw mueckenstürmer hier im Forum) Euer neues Wohnklo war teuer genug, jetzt kommts auf die Kosten für ein Beratungsgespräch auch nicht mehr an.

Mag sein daß alles gut geht und die Sorgen unberechtigt sind, kann auch sein daß Du nie mit Deinem Womo glücklich wirst
entweder kann ein sachkundiger RA was für Dich rausholen, Deine Position gegenüber dem Händler verbessern oder eine Rücknahme einleiten

grüße klaus

bernhardm am 16 Mär 2013 20:02:10

Im Zweifel nicht zulassen, sondern Überführungskennzeichen mit Vollkasko (sprich mit Deiner WoMo Versicherung) nehmen. Die Überführungskennzeichen kannst Du unter Angabe der Fahrgestellnummer mit Doppelkarte von der Zulassungsstelle bekommen und es wird natürlich nix in die eigentlichen Fahrzeugpapiere eingetragen.

Wenn dann das Fahrzeug übernommen wird, hängst Du die Schilder dran, fährst heim und meldes regulär an, wenn nicht übernommen wird, klemmst Du Deine Schilder unter den Arm, verlangst vom Händler den entstandenen Schaden (ca. 100Eur für Versicherung, Schilder, Zulassungsstelle) und gehst wieder. Achte aber unbedingt auf die Vollkasko.

kamann am 16 Mär 2013 22:24:27

hallo;
ich würde mal so sagen: der händler wusste von vorn herein bescheid, dass das Womo nicht der bestellung entspricht!!
und hat deswegen die ein drittel anzahlung verlangt!
da würde ich erst mal mit dem hier bekannten RA kontakt aufnehmen.
mfg KH

travelfan am 16 Mär 2013 23:20:45

Hallo,
eigentlich ist es egal, ob Werk oder Werkstatt das Zubehör einbauen,
denn im Prospekt stehen unter Zubehör die Gewichte und wer dann rechnen kann, ist im Vorteil. Die allgemeine Gewichtsangabe bezieht sich immer auf das Grundmodell. Mehrgewicht kommt schon bei größerer Maschine, Automatikgetriebe, Markise, Antenne und Solar zustande.
Du bekommst sicher alles, was du bestellt hast, aber ob du mit 3,5 t auskommen wirst, musst du dann selbst entscheiden.
Wir fahren auch meist etwas überladen. Gewisse Wohnmobile dürften die Hersteller einfach gar nicht anbieten.
Schönen Sonntag

haballes am 16 Mär 2013 23:28:45

ava hat geschrieben:Vor 2 Wochen hat der Händler auf Nachfrage, wie denn der Transport von ihm zu uns erfolgen kann gesagt, daß er keine Überführungskennzeichen bzw. roten Nummernschilder mehr aushändigen darf. Wir müssten 1/3 anzahlen und er würde uns den Brief zur Zulassung übersenden. Da wir damals nichts von den nachträglichen Einbauten wußten, haben wir uns leider darauf eingelassen.
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Carthago Tourer I 142 lightweight.
Heute hat mir der Händler auf Nachfrage gestanden, daß das Werk im o.g. Womo nur das Superpaket der lightweight-Version einbaut und ihm alle Teile des gewünschten großen Superpaketes der Normal-Version des Tourers I 142 zum Einbau vor Ort mitgeschickt hat, wofür er, wie er sagte entsprechende Nachlässe erhalten hat.


Das klingt sehr link und riecht komisch.
Korrekt ist es keinesfalls. Irgendwo war in den Weiten des Forums schon einmal Ärger mit einer Marke, die sich genauso anhörte.
Naja, "Light" ist im Moment so ein Schlagwort in der Branche. Das muss zahlenmäßig in den Auftragsbüchern erfüllt werden.
Was unten dann beim Kunden landet, ist eine andere Geschichte.

Lasst euch nicht ins Boxhorn jagen. Überführungskennzeichen kann man sich übrigens jederzeit selbst besorgen.

Brenzel am 16 Mär 2013 23:31:08

Guten Tag,
aus meiner Erfahrung würde ich hier so verfahren:
Gelassenheit zeigen, wenn notwendig das WoMo nicht nehmen.
Es wird nur so übernommen, wie bestellt.
Änderungen in Werkstatt erfolgen nicht.
Überprüfen, wer was hat Händler beim Werk bestellt.
Aus Erfahrung, Händler will ein WoMo an den Mann bringen, da ein anderer nicht abgenommen hat.
Also VORSICHT.

Brenzel

Re_tep am 17 Mär 2013 11:17:37

Mooooment...

ad 1: Es gibt einen Kaufvertrag und da steht drin, wie das Fahrzeug bestellt ab Werk auszusehen hat, es sei denn im Kaufvertrag ist für bestimmte Teile eine Nachrüstung durch den Händler ausdrücklich vereinbart.

ad 2: Es hat seine -für mich- guten Gründe, alle Ausstattungen bei einem Neuwagen vom Hersteller einbauen zu lassen, denn der muß Gewährleistung darauf leisten, wogegen er Mängel bei nachträglichem Einbau an den Händler und seine Werkstatt abwälzen kann und wird.

ad 3: Ein umsichtiger und verantwortungsbewußter Händler rechnet im Vorfeld das Gewicht aus und sieht, ob es reicht mit der Zualdung oder nicht. Das Werk läßt in der heutigen Zeit kein Mobil zur Auslieferung kommen, wo man gewichtsmässig nur ohne Beifahrer unterwegs sein kann. Das gibt nachträglich Ärger und man fällt gem. ständiger Rechtssprechung auf die Nase.

*Glaskugelmodus an* Hier wird der Hersteller eine Unmachbarkeit bei wahrscheinlichen 3,5 to. festgestellt haben und das Mobil entsprechend downgesized haben, um es ausliefern zu können. Der Händler hat einen gültigen Kaufvertrag, den er nicht erfüllen kann, also rüstet er selber nach unter dem Motto "nach mir die Sintflut", *Glaskugelmodus aus*

Dafür sprechen würde die Entgegennahme einer Vorauszahlung ohne Übergabe des Fahrzeuges. Man muß als Verbraucher schon wirklich sehr sehr gute Gründe haben, um auf derartige Bedingungen einzugehen. Dazu zählt ein übervolles Bankkonto... :ja: Welcher Carthagohändler macht im übrigen so etwass???? :?: :?: :?:

Warum jetzt noch einen Rechtsanwalt? Die Fakten liegen doch glasklar auf dem Tisch und sind durch die Vorauszahlung geschaffen worden. Kaufvertrag ist rechtsgültig und von beiden Seiten zu erfüllen. Entweder der Kompletteinbau ab Werk (sofern so vereinbart) oder das Einhalten des Gewichts nach Einbau durch den Händler, was ganz einfach durch eine Wiegung VOR Zahlung der Restsumme festzustellen bleibt. Hierzu bedarf es keines Falles eines Rechtsanwaltes, der kostet nur Geld (entweder das eigene oder das der Versichertengemeinschaft der Rechtsschutzversicherten...). Auch wenn es sehr schwer fällt, das Fahrzeug NICHT übernehmen, wenn es nicht die gem. Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaften erfüllt, anstatt dessen mit Fristsetzung 1 Monat auf die Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. Wenn Ünmöglichkeit infolge der Gewichtsproblematik für den Händler eintreten sollte, wird der Kaufvertrag schadenersatzpflichtig für den Händler rückabgewickelt. Aber so weit ist es ja nocht nicht...

willi_chic am 17 Mär 2013 11:51:13

Re_tep hat geschrieben:Warum jetzt noch einen Rechtsanwalt?

gute Frage von einem nicht direkt Betroffenen...

jemand den es direkt betrifft (wie ava) ist wahrscheinlich durch das momentane Zerplatzen eines Traums emotional so geschädigt, daß ein sachliches Verhalten evtl. nur eingeschränkt möglich ist, daraus können Verfahrensfehler resultieren, die u.U. seine Position schwächen.

deshalb würde ich einen "parteilichen, emotional nicht betroffenen Vermittler" engagieren, der die Angelegenheit mit dem nötigen Sachverstand in meinem Sinne regelt. Ich erkaufe mir damit Ruhe und kann mich auf meinen Job konzentrieren

es geht nicht um eine Waschmaschine, sondern (meist) um das durch mehrere Jahre Arbeit gefüllte Sparschwein

grüße klaus

fetzi am 17 Mär 2013 12:13:49

Gestern war ich mit einem Freund WOMO gucken, da er sich eins kaufen will. Er störte sich an der Verarbeitung der Schranktüren, die etwas schabten. "Und das bei einem Fahrzeug für 40.000€".
Ich lach mich schlapp. Wenn ich davon erzähle, kauft der ein Zelt!!

Unglaublich, wie die Händler/Hersteller einen für dumm verkaufen. Das könnte ich nicht so ohne weiteres akzeptieren. Vor allem, weil bestimmte Einbauten, die der Händler vornimmt, garantiert nicht so sauber und korrekt gemacht werden können, wie bei der Fertigung im Werk.

".....und das bei einem Fahrzeug, was DEUTLICH über 40`liegt"

rolf51 am 17 Mär 2013 16:39:40

andwein hat geschrieben:
ava hat geschrieben:Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Carthago Tourer I 142 lightweight.
Heute hat mir der Händler auf Nachfrage gestanden, daß das Werk im o.g. Womo nur das Superpaket der lightweight-Version einbaut und ihm alle Teile des gewünschten großen Superpaketes der Normal-Version des Tourers I 142 zum Einbau vor Ort mitgeschickt hat, wofür er, wie er sagte entsprechende Nachlässe erhalten hat.

Ein Schalk, wer sich Schlimmes dabei denkt:
Das Werk baut die "kleine lightweight-Superausstattung" ein und hat damit natürlich ein "wesentlich kleineres Wiegegewicht" bei der Werksabgabe und eine besere Übereinstimmung mit den Katalog- und COC Angaben.
Der Händler baut dann auf Kundenwunsch die schweren Teile der Normalversion ein/an und das Werk sagt später:
Schau, das Gewicht war bei Auslieferung OK, wenn das Womo jetzt überladen ist oder keine weitere Zuladung verträgt ist das nicht unser Problem.
Bei "lightweight-Versinen" müssten sofort alle Alarmglocken klingeln, die bekommen ab Werk die bestellten Extras nicht unter dem 3,5t Gesamtgewicht Gesichtspunkt eingebaut!
Ich weiß, ich betrachte das alles zu eng, aber das ist halt so bei Realisten
Andreas


Hallo Andreas,
nein, Du siehst es richtig!
Die Firma verarscht den Kunden mit dem Namen "Lightweight 3,5t". Habe das Fzg. mit der normalen Ausstattung konfiguriert und siehe da es kommen über 3,2t Leergewicht heraus. Ist doch eine gute Geschäftsidee, neuer Namen mit weniger Ausstattung und gut verdienen mit der Aufpreis-Ausstattung. Wie dann das Gesamtgewicht aussieht ist dem Kunden sein Problem.

Re_tep am 17 Mär 2013 16:52:02

willi_chic hat geschrieben:
Re_tep hat geschrieben:Warum jetzt noch einen Rechtsanwalt?

gute Frage von einem nicht direkt Betroffenen...

jemand den es direkt betrifft (wie ava) ist wahrscheinlich durch das momentane Zerplatzen eines Traums emotional so geschädigt, daß ein sachliches Verhalten evtl. nur eingeschränkt möglich ist, daraus können Verfahrensfehler resultieren, die u.U. seine Position schwächen.

deshalb würde ich einen "parteilichen, emotional nicht betroffenen Vermittler" engagieren, der die Angelegenheit mit dem nötigen Sachverstand in meinem Sinne regelt. Ich erkaufe mir damit Ruhe und kann mich auf meinen Job konzentrieren

es geht nicht um eine Waschmaschine, sondern (meist) um das durch mehrere Jahre Arbeit gefüllte Sparschwein

grüße klaus


Klaus, natürlich hast du recht. Aber was tust Du als Unternehmer, wenn ohne Verhandlung aus einem Kaufvertrag, d.h. ohne Gespräch, wo die Schuhe drücken, gleich ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird? Genau, Du schaltest auf stur und tust nur noch das, wozu Du rechtlich verpflichtet bist incl. alles daraus resultierenden Fristen und Verzögerungen. Ist ava damit geholfen? Ich meine nein!
Der erste Verfahrensfehler ist von ava doch selber schon gemacht worden, indem er ohne zwingenden Grund eine Vorauszahlung geleistet hat. Vielleicht war er aber aus Kaufvertrag dazu auch verpflichtet; ich weiß es nicht, weil ich den Vertrag nicht kenne.
Bald gehen wir bei dem heutigen Händlerverhalten nur noch mit einem Rechtsanwalt bereits zum Vertragsschluss...

brainless am 17 Mär 2013 22:53:44

Bald gehen wir bei dem heutigen Händlerverhalten nur noch mit einem Rechtsanwalt bereits zum Vertragsschluss...


Das wäre garnicht mal falsch, wenn man sich mit der Rechtslage nicht auskennt. Vor allem sollte man dann keine -so genannten- Ratschläge erteilen:
ad 2: Es hat seine -für mich- guten Gründe, alle Ausstattungen bei einem Neuwagen vom Hersteller einbauen zu lassen, denn der muß Gewährleistung darauf leisten, wogegen er Mängel bei nachträglichem Einbau an den Händler und seine Werkstatt abwälzen kann und wird.


Nein, die Gewährleistungspflicht bei Sachmängeln hat der Verkäufer / Händler gegenüber dem privaten Käufer / Verbraucher zu erfüllen - nicht der Hersteller.
Der Hersteller kann eine zusätzliche Garantieverpflichtung abgeben, die aber von der Sachmängelhaftung unberührt ist.

Tip:
Bedingt durch das bisherige Verhalten des Händlers, empfehle ich dringend, entsprechend der Ratschläge von "andwein" und "willi_chic" zu handeln.

Viel Erfolg,


Volker :wink:

kirsche.ndh am 18 Mär 2013 09:19:15

fetzi hat geschrieben:
Unglaublich, wie die Händler/Hersteller einen für dumm verkaufen. Das könnte ich nicht so ohne weiteres akzeptieren. Vor allem, weil bestimmte Einbauten, die der Händler vornimmt, garantiert nicht so sauber und korrekt gemacht werden können, wie bei der Fertigung im Werk.


Bei meinen neuen Wohnmobil 2007 waren die Einbauten vom Händler sauberer und besser wie so viele Dinge vom Hersteller.
Die vielen Mängel wurden vom Händler beseitigt und nicht vom Werk. Die haben nicht mal geredet mit mir, immer an den Händler verwiesen.
Und wenn ich jetzt mal so zurückblicke undichtes großes Seitenfenster bzw. Dachfenster Heki II alles im Werk montiert.
Was vom Händler nachgerüstet wurde, alles top.

Zur Anzahlung muß ich sagen, wenn ich Händler wäre, würde ich den Brief erst nach vollständiger Bezahlung aushändigen.

Ein Kurzzeitkennzeichen kostet doch höchstens einen Fuffi, sollte doch dabei keine Rolle mehr spielen.

Bei der Bestellung des Womos von ava wird er doch auch auf das Gewicht geachtet haben, warum sollten die Einbauten durch den Händler jetzt mehr wiegen ?

Das Womo hat er doch vom Händler gekauft und nicht vom Werk, also kann der Händler doch auch Einbauten daran vornehmen.

Es wird wieder mal vorab viel zu viel Panik gemacht und ava ist jetzt absolut verunsichert und die Lust auf sein schönes neues Womo habt ihr ihm gründlich versaut.

haballes am 18 Mär 2013 14:20:42

:idea: Du hast aber schon gelesen, das es hier um das in der Wohnmobilhändlerwelt neue Schlagwort : "Lightweight 3,5t" geht und das Standartpaket nicht stimmig ist.

Und noch etwas zum Händlereinbau. Obig hatte ich geschroben, das mir ein namhafter Leverkusener Dealer nach selbstverschuldeter Fehlbestellung den Wunschwagen aus dero zweien innerhalb einer akzeptablen Frist gebaut hat. Ich habe das fertige Stück besichtigt, für gelungen befunden und dann bezahlt und abgenommen.

Wenn dies obig auch so ist, hat er die Option. Er wird aber eher gedrängt eine unbesichtigte Kiste zu übernehmen.

Mein aktuelles Carado Mobil habe ich bei einem ebenfalls guten Dealer vom Werk fertig ausgerüstet übernommen. So war ich sicher, das Markise, Satanlage und die anderen Sachen an den vorgesehenen Stellen sitzen, dicht sind und zu 100% von der Gewährleistung profitieren, sollte da mal was nicht korrekt sein.

Während der ersten Touren dann, da vermisste ich die Rückfahrkamera doch und ließ sie durch den Dealer nachrüsten. Sie funktioniert, ist feste und dicht. Wenn ich aber mal dagegen eine vom Werk aus eingebaute Kamera sehe, dann ist der optische Eindruck eine Welt.

Ich finde einfach, wie einige oben, so eine Anschaffung ist zu teuer, um Kompromisse einzugehen. Wenn vier Nullen hinter einer Zahl stehen, dann sollte das Produkt so kommen, wie man es dem Kunden angepriesen hat.

Ich möchte mal das Geschrei hören, wenn man sich einen C-Klasse Benz in der Sportausstattung bestellt, der Dealer patzt und schraubt das Gespoiler einfach nachträglich an die Basisversion. Da würde auch kein Preisnachlass helfen.

Trollo am 18 Mär 2013 14:45:40

haballes hat geschrieben:
Ich möchte mal das Geschrei hören, wenn man sich einen C-Klasse Benz in der Sportausstattung bestellt, der Dealer patzt und schraubt das Gespoiler einfach nachträglich an die Basisversion. Da würde auch kein Preisnachlass helfen.



....es kommt darauf an, was nachgerüstet wird. Sollte es z.B. die Anhängerkupplung sein, hätte ich nichts dagegen.

Bei Wohnmobilen ist es normal, dass Einiges nachgrüstet wird. Kommt immer drauf an, was es ist. Da das hier immer noch nicht klar ist, ist es irgendwie wie Kaffeesatzlesen.


Trollo

giovannibastanza am 18 Mär 2013 15:55:11

Hallo, Leute , macht doch den oder die -AVA -nicht ganz wuschig.
In keinem Beitrag habe ich gelesen worin der Unterschied besteht zwischen Super und nicht Superpacket. Wisst ihr das vielleicht ? Trotzdem geht ihr gleich mit der Keule los.
Wenn es sich um Ein-oder Anbauten handelt die keine Gewichtsveränderungen oder Dichtheitsveränderungen oder Gewährleistungsabmachungen verändern, würde ich das vom Händler eingebaute Zubehör mit schriftlicher Abnahmebescheinigung übernehmen. Oder habt ihr alles vom Werk einbauen lassen . Vielleicht hat da der Händler auch dran gebastelt ?
Da anscheinend in jedem Forumsschreiberlein mindestens ein Rechtsanwalt steckt, der sein Laienwissen ausstrahlen will, macht ihr den Fragesteller doch nicht klüger.
Dabei bin ich sicher , das ist alles nur Theorie . Wenn sie selber in die Lage kämen , würden sie sich überlegen wegen jeder Kleinigkeit gleich den Dicken zu machen .
Manchmal ist ein vernünftiges Gespräch mit einer für beide Seiten guten Übereinkunft besser als dicke Backe zu machen.
Ein Gang zum RA mit anschließender Klage bringt haufig keinen Vorteil , sondern nur Kosten.
Muss ich darauf hinweisen , dass Recht haben ,nie Recht behalten bedeutet?
Giovanni.

daffi2222 am 18 Mär 2013 16:44:05

@Giovanni.

Du hast schon Recht mit deiner Meinung. Es ist aber oft so, das Kleinigkeiten über Recht und Unrecht entscheiden.
Ich wüsste ehrlich nicht, was ich machen würde. Vorstellbar wäre für mich, mir zu überlegen, ob ich das Paket noch möchte. Vielleicht brauche ich ja viele Dinge garnicht. Somit könnte man über den Preis reden. Wenn natürlich wichtige Dinge dabei sind wird es schwer.
Bisher habe ich Glück gehabt, aber man weiß ja nie......

Ich hoffe nur es geht gut aus, für beide. Sonst bleibt immer ein unangenehmes Gefühl.

rolf51 am 18 Mär 2013 18:16:01

Hallo Zusammen,
wir sollten mal wissen um welches Zubehör es sich handelt! Es könnte ja sein, dass es nur Inneneinbauteile sind und für die Garantie keinen so großen Einfluss haben.

andwein am 18 Mär 2013 18:18:20

Hallo,
ihr dürft im Eifer der Schreiberei bloss ein Problem nicht übersehen.
Ist das Womo bezahlt und abgenommen wird richtig schwierig. Und wiegen kann man das edle Stück erst, wenn man eine Zulassung hat.
Andreas

brainless am 18 Mär 2013 18:51:07

andwein hat geschrieben:Hallo,
ihr dürft im Eifer der Schreiberei bloss ein Problem nicht übersehen.
Ist das Womo bezahlt und abgenommen wird richtig schwierig. Und wiegen kann man das edle Stück erst, wenn man eine Zulassung hat.
Andreas



Aber ein guter Händler wird doch so etwas haben:
--> Link


Volker :wink:

giovannibastanza am 18 Mär 2013 19:06:35

daffi, natürlich , aber erst muss er doch mal sagen , um welches Packet es sich handelt .
Was soll den eingebaut werden ? Bevor ihr euch so fachkundig darüber äußert solltet ihr doch wissen ,worüber die Diskussion eigentlich geht . Oder ?
Giovanni.

Gast am 18 Mär 2013 20:24:10

giovannibastanza hat geschrieben:Hallo, Leute , macht doch den oder die -AVA -nicht ganz wuschig.
In keinem Beitrag habe ich gelesen worin der Unterschied besteht zwischen Super und nicht Superpacket. Wisst ihr das vielleicht ? Trotzdem geht ihr gleich mit der Keule los.
Wenn es sich um Ein-oder Anbauten handelt die keine Gewichtsveränderungen oder Dichtheitsveränderungen oder Gewährleistungsabmachungen verändern, würde ich das vom Händler eingebaute Zubehör mit schriftlicher Abnahmebescheinigung übernehmen. Oder habt ihr alles vom Werk einbauen lassen . Vielleicht hat da der Händler auch dran gebastelt ?
Da anscheinend in jedem Forumsschreiberlein mindestens ein Rechtsanwalt steckt, der sein Laienwissen ausstrahlen will, macht ihr den Fragesteller doch nicht klüger.
Dabei bin ich sicher , das ist alles nur Theorie . Wenn sie selber in die Lage kämen , würden sie sich überlegen wegen jeder Kleinigkeit gleich den Dicken zu machen .
Manchmal ist ein vernünftiges Gespräch mit einer für beide Seiten guten Übereinkunft besser als dicke Backe zu machen.
Ein Gang zum RA mit anschließender Klage bringt haufig keinen Vorteil , sondern nur Kosten.
Muss ich darauf hinweisen , dass Recht haben ,nie Recht behalten bedeutet?
Giovanni.

Danke so geht es fast jeden 3.Beitrag :lol:

Gast am 18 Mär 2013 20:34:19

der Unterschied zwischen ligthweight und superlightweight soll durch leichtere Bauweise lt. Carthargo ca. 100 kg ausmachen
--> Link
weitere Einträge sind über diverse Suchmaschinen zu finden, Link darf hier leider nicht veröffentlicht werden, da unerwünschte Seiten wie z.b. Zeitschriften mit Artikel zu dem Thema

Trollo am 18 Mär 2013 20:39:51

...wobei nach 3 Seiten schlauen Tipps immer noch nicht geklärt ist, worin denn nun neben den 100 KG der Unterschied besteht .......

Am Anfang war es nur das Superpaket...., also Ausstattungspaket. Mittlerweile sind wir schon bei superleightweightgewicht :lol: angelangt..... :oops:

...und keiner weiß, um was es eigentlich geht :roll:

Guss
Trollo

Gast am 18 Mär 2013 20:58:51

ava hat geschrieben:Vor 2 Wochen hat der Händler auf Nachfrage, wie denn der Transport von ihm zu uns erfolgen kann gesagt, daß er keine Überführungskennzeichen bzw. roten Nummernschilder mehr aushändigen darf. Wir müssten 1/3 anzahlen und er würde uns den Brief zur Zulassung übersenden. Da wir damals nichts von den nachträglichen Einbauten wußten, haben wir uns leider darauf eingelassen.
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Carthago Tourer I 142 lightweight.
Heute hat mir der Händler auf Nachfrage gestanden, daß das Werk im o.g. Womo nur das Superpaket der lightweight-Version einbaut und ihm alle Teile des gewünschten großen Superpaketes der Normal-Version des Tourers I 142 zum Einbau vor Ort mitgeschickt hat, wofür er, wie er sagte entsprechende Nachlässe erhalten hat.


@Trollo und alle anderen die meinen Post auch missverständlich ansehen ... sorry kommt nicht wieder vor, halte mich demnächst zurück
(ich hatte schon auf der ersten Seite wahrscheinlich das Superpaket und die dazugehörigen "Carthago Seiten" falsch verstanden)

@ava ... wünsche dir brauchbare ratschläge und gutes Gelingen, hoffe für dich, dass alles gut ausgeht

chrisk am 19 Mär 2013 11:29:43

andwein hat geschrieben:Hallo,
ihr dürft im Eifer der Schreiberei bloss ein Problem nicht übersehen.
Ist das Womo bezahlt und abgenommen wird richtig schwierig. Und wiegen kann man das edle Stück erst, wenn man eine Zulassung hat.
Andreas


Normal hat jeder Händler doch eine rote Nummer. Ich konnte bisher jedes Fahrzeug mit einem solchen zur Waage fahren. Da hatte kein Händler etwas dagegen.

trecke am 19 Mär 2013 13:15:03

Ich hab versucht das ganze einmal nachzuvollziehen - klappt nicht

Es wäre doch mal angebracht zu schreiben:

Model xxx -Fahrgestellmodell, Leergewicht: xxx kg
bestelltes Paket (beeinhaltet das und das) xxx kg
geliefertes Paket (beeinhaltet...) xxx kg

weiteres Zubehör ..

Bevor ich zu dem Händler fahre würde, bestände ich auf jedem Fall über eine detaillierte SCHRIFTLICHE Aufstellung der notwendigen Umbaumaßnahmen.
Ein falsches Radio oder Polster soll nicht das Problem sein. Wenn es darauf hinausläuft, das Ihr das Fahrzeug doch abnehmen wollt, würd ich mir vom Hersteller bestätigen lassen, das die Umbaumaßnahmen die Herstellergarantie nicht beeinträchtigt.



Jürgen

giovannibastanza am 19 Mär 2013 17:56:01

Seht ihr , so sieht die Sache doch schon ganz anders aus.
In diesem Falle , wo es auch bauartlich um ein andere Ausrüstung geht , würde ich auch etwas mehr Druck machen , bis hin zur Nichtabnahme.
Giovanni.

ava am 21 Mär 2013 23:04:15

Hallo,
danke für die zahlreichen Ratschläge. War sehr hilfreich.
Inzwischen hat sich der Händler tel. gemeldet und uns angeboten, für uns ein neues Fahrzeug, inzwischen in der Superlightweight-Version, mit allen gewünschten Paketen, zum gleichen Preis wie zuvor bestellt, in Auftrag zu geben.
Wir haben dem zugestimmt und ihm auf fachanwaltl. Rat hin per Einschreiben mitgeteilt, daß wir auf schriftl. Bestätigung der Stornierung des alten Vertrages, Einhaltung der Lieferfrist Mai 2013 und Rückzahlung der Anzahlung bestehen.
Heute kam die Auftragsbestätigung für die Neubestellung, die sich mit unserem Einschreiben überschnitten hat, mit der Bestätigung der Stornierung des alten Vertrages und daß die Anzahlung zurückgezahlt wird. Das einzige was uns nicht gefällt ist der "unverbindliche" Liefertermin Mai 2013. Da besteht noch Verhandlungsbedarf.

willi_chic am 21 Mär 2013 23:55:46

ava hat geschrieben:Das einzige was uns nicht gefällt ist der "unverbindliche" Liefertermin Mai 2013. Da besteht noch Verhandlungsbedarf.

schön daß es so ausgegangen ist....
aber einen "verbindlichen" Liefertermin wirst Du kaum bekommen, denn da sind so viele Einflußgrößen die außerhalb des Einflußbereichs von Händler und Werk liegen. Versuch mal einen Nachlaß zu fixieren wenn das Mobil nicht Ende Mai auf dem Hof steht

grüße klaus

pipo am 22 Mär 2013 09:31:31

Sollte ein Urlaub für Mai/Juni geplant sein würde ich versuchen für den Urlaub auf Kulanz ein ähnliches Fahrzeug zu bekommen.

chrisk am 22 Mär 2013 10:59:51

ava hat geschrieben:Inzwischen hat sich der Händler tel. gemeldet und uns angeboten, für uns ein neues Fahrzeug, inzwischen in der Superlightweight-Version, mit allen gewünschten Paketen, zum gleichen Preis wie zuvor bestellt, in Auftrag zu geben.


Gratuliere, scheint wohl ein guter Händler zu sein. Zufällig Moser ?

ava am 23 Mär 2013 19:40:18

[quote="chrisk"][quote="ava"]Inzwischen hat sich der Händler tel. gemeldet und uns angeboten, für uns ein neues Fahrzeug, inzwischen in der Superlightweight-Version, mit allen gewünschten Paketen, zum gleichen Preis wie zuvor bestellt, in Auftrag zu geben.[/quote]

Gratuliere, scheint wohl ein guter Händler zu sein. Zufällig Moser ?[/quote]

Bitte erst gratulieren wenn alles schriftlich festgelegt ist, Moser ? Nein ;-)

ava am 23 Mär 2013 19:41:54

[quote="pipo"]Sollte ein Urlaub für Mai/Juni geplant sein würde ich versuchen für den Urlaub auf Kulanz ein ähnliches Fahrzeug zu bekommen.[/quote]

Das Womo würde jetzt im März schon gebraucht und ab April beruflich.... :-(

pipo am 24 Mär 2013 10:32:53

ava hat geschrieben:
Das Womo würde jetzt im März schon gebraucht und ab April beruflich.... :-(

Und hast Du das Thema mal angesprochen?
Beruflich? Das würde mich sehr interessieren..

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