aqua
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Durch Anhängerbetrieb vom 3,5 zum 3,6 Tonner 1, 2, 3, 4, 5


giorgiobastanz am 15 Mai 2013 17:49:37

Nein , du fährst mit B oder Klasse 3.
Wenn du den alten drei hast , oder umgeschrieben hast auf B,BE, C1, C1E ,Anteile C und CE, hast du gar kein Risiko zu befürchten , da nach INT.Abkommen jedes Land deine FE anerkennen muss. Da darfst bis 7,5 t Zugfahrzeug Kraftwagen und einen Anhänger Zuggesamtmasse 12 t, evtl. sogar mit Schlüsselzahl bis 18,5 t fahren .
Giovanni.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 15 Mai 2013 17:49:54

Es geht mir nicht um den Führerschein, ich habe den alten Klasse 3, es geht um die Mautklasse in Frankreich.
Bei zG 3500 kg + Anhänger ist es Klasse 2, bei zG 3600 kg wäre es Klasse 3.

giorgiobastanz am 15 Mai 2013 17:52:16

Nein , du fährst mit B oder Klasse 3.
Wenn du den alten drei hast , oder umgeschrieben hast auf B,BE, C1, C1E ,Anteile C und CE, hast du gar kein Risiko zu befürchten , da nach INT.Abkommen jedes Land deine FE anerkennen muss. Da darfst bis 7,5 t Zugfahrzeug Kraftwagen und einen Anhänger Zuggesamtmasse 12 t, evtl. sogar mit Schlüsselzahl bis 18,5 t fahren . Selbst mit B dürftest du doch bis 4250 Kg zul.Gesamtzugmasse fahren.
Wo liegt dein Problem ?
Giovanni.

Anzeige vom Forum


giorgiobastanz am 15 Mai 2013 17:59:38

Hans , das müsste es sein :
Kategorie 4

kat4.gif


Lkw und Busse mit drei oder mehr Achsen

Mehrspurige Fahrzeuge mit 2 Achsen
Eine Gesamthöhe bis zu 3 Metern
Höchstzulässiges Gesamtgewicht über 3,5
Gespann mit einer Gesamthöhe von mehr als oder gleich 3 Meter
Gespann mit einem Zugfahrzeug mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen

So wie ich das sehe , ist das die richtige Mautgrundlage .
Alle anderen passen sowohl mit dem Gewicht , als auch von der Höhe nicht.
Ciao. Giovanni.

carpenoctem am 31 Mai 2013 09:50:49

Hallo Ihr Lieben, vorab bin NEU hier und habe meine Mühe alles zu verfolgen :roll:
Kurz zur Sachlage:
Habe ein Wohnmobil mit 3,5 Tonnen, möchte einen Anhänger (+100) ziehen und nach Kroatien, also durch Österreich :)
1. Brauch ich jetzt eine Go-Box ?? , lt. ADAC-Auskunft JA !!!
2. Ist hier jemand, also ein richtiger Spezi für Hymer zufällig oder wo finde ich den hier im Forum, wie gesagt habt Nachsicht bin NEU :ja:

chrisk am 31 Mai 2013 09:56:47

carpenoctem hat geschrieben:1. Brauch ich jetzt eine Go-Box ?? , lt. ADAC-Auskunft JA !!!


Frag per Email bei der Asfinag an, --> Link und druck deren Antwort aus und nimmst sie mit.

viking92 am 31 Mai 2013 10:02:44

chrisk hat geschrieben:Frag per Email bei der Asfinag an, --> Link und druck deren Antwort aus und nimmst sie mit.

....und hier bitte einstellen! :wink:


tobi02 am 02 Jun 2013 15:26:22

carpenoctem hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben, vorab bin NEU hier und habe meine Mühe alles zu verfolgen :roll:
Kurz zur Sachlage:
Habe ein Wohnmobil mit 3,5 Tonnen, möchte einen Anhänger (+100) ziehen und nach Kroatien, also durch Österreich :)
1. Brauch ich jetzt eine Go-Box ?? , lt. ADAC-Auskunft JA !!!
:ja:


Im Normalfall reicht die normale Plakette weil sich die Plaketten auf das zGG des Zugfahrzeuges beziehen und nicht auf das zGG des kompletten Gespannes (Oder hat sich da was geändert???). Wenn du in den Papieren des WOMOs stehen hast (im Anhängerbetrieb +100 Kg zGG) behaupte ich das du eine Go-Box brauchst. Es ist aber bisher kein Fall bekannt das dies schon mal jemand zum Verhängnis geworden ist. Die rechtliche Lage ist hier ehr schwammig.
Ich habe den Eintrag schlichtweg aus den Papieren austragen lassen da ich ihn nicht brauche. TÜV und Zulassungsstelle lagen irgendwo zusammen bei 35 Euro für den Quatsch.

carpenoctem am 02 Jun 2013 18:49:35

Hallo Tobi,
danke für Deine Antwort. Mir geht es darum, dass das Womo ein hohes Leergewicht hat und ich Gewicht aus dem Womo in einen Anhänger, den ich noch nicht habe, umzulagern möchte, sodass ich in Österreich nicht meine Schuhe lassen muß :lach:
Wenn ich eine Go-Box brauche, werde ich keine Anhängerkupplung anbringen lassen, jedenfalls nicht für den Urlaub. Dann bleiben halt 20 Paar Schuhe zu Haus und ich darf halt keine Klamotten einkaufen :(
Nächstes Jahr wird es ja sowieso spannend für Womo-Fahrer über 3,5 Tonnen laut Fahrschullehrer ...
Wünsche Euch allen einen wunderschönen Sonntag

sternleinzähler am 02 Jun 2013 22:48:41

carpenoctem hat geschrieben:Nächstes Jahr wird es ja sowieso spannend für Womo-Fahrer über 3,5 Tonnen laut Fahrschullehrer ...


kannst du dazu näheres kundtun! ????

Beho am 02 Jun 2013 23:54:13

Hallo,

habe eine Schreiben der Asfinag, allerdings von 2007, vorliegen.

Dadrin wird bestätigt, dass alleine das zulässige Gesamtgewicht des Zugwagens zählt und der Anhänger
nicht zählt. Also < 3,5 t = maut - > 3,5t Go Box. Anhänger uninteressant.

Auszug:
Sehr geehrter Herr xxxx
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 11. Oktober 2007 dürfen wir Ihnen mitteilen, dass die Einstufung der Maut (GO-Box oder Vignette) sich nach dem höchstzulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges richtet.
Falls das hzG Ihres Fahrzeuges ohne Anhänger über 3,5t liegt, muss mittels der GO-Box die fahrleistungsabhängige Maut entrichtet werden.
Ist das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs jedoch kleiner oder gleich 3,5t, müssen Sie mit einer Vignette eine zeitabhängige Maut entrichten.
Das Mitführen eines Anhängers hat keinen Einfluss darauf, ob die Maut mittels Vignette oder GO-Box zu entrichten ist.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur GO-Maut für LKW und Bus haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Die jeweils aktuelle Version der Mautordnung finden Sie unter --> Link.
Mit freundlichen n
DANIEL NEUNKIRCHNER
ASFINAG Kundenservice
Ende

aus OWL

Beho

carpenoctem am 06 Jun 2013 19:49:30

viking92 hat geschrieben:
chrisk hat geschrieben:Frag per Email bei der Asfinag an, [...] und druck deren Antwort aus und nimmst sie mit.

....und hier bitte einstellen! :wink:



Hallo Ihr Lieben, hier die Antwort :)
Wünsche Euch allen noch eine wunderschöne Woche,
glG Dagmar

Sehr geehrte Frau ........,   vielen Dank für Ihre E-Mail.   Wenn das Zugfahrzeug laut Zulassungsschein das höchst zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreitet, ist die Vignette für das Zugfahrzeug ausreichend.   Das Gewicht eines Anhängers spielt in diesem Fall keine Rolle, und dieser benötigt auch keine separate Vignette.   Wenn das Zugfahrzeug das höchst zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreitet, wird die GO-Box benötigt.   Nähere Informationen finden Sie auch auf unserer Website [...].   Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben und stehen Ihnen bei weiteren Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.   Mit freundlichen n   .......
Kundenmanagement Backoffice
ASFINAG MAUT SERVICE GMBH
ALPENSTRASSE 99
A-5033 SALZBURG

tobi02 am 06 Jun 2013 20:19:29

carpenoctem hat geschrieben:Hallo Tobi,
Nächstes Jahr wird es ja sowieso spannend für Womo-Fahrer über 3,5 Tonnen laut Fahrschullehrer ...
Wünsche Euch allen einen wunderschönen Sonntag


Und warum? Ich habe noch die antike Klasse 3. Und die behalte ich auch durch den Bestandsschutz. Ich darf sogar mit dem Plastikkärtchen mehr fahren als vorher. Lafette war nämlich mit Kl3 nicht erlaubt da zu viele Achsen...
Ansonsten jucken mich die neuen Regelungen ehr wenig. Ausser alter Kl2 und Kl1 nebst irgendwelchen Beförderungs- und Gefahrgutgedöns darf ich alles. Wenn überhaupt trifft es doch nur Führerscheinneulinge.

Warum wird es nun so unglaublich spannend?

carpenoctem am 08 Jun 2013 18:20:35

Hallo Tobi,
würde Dich gern so anschreiben, dass ich "die Anderen" hier nicht nerve, aber das geht nicht, da ich zuwenig Beiträge abgeliefert habe :(
Also, Du hast geschrieben, dass Du das (+100) bei Anhängerbetrieb hast austragen lassen. Warum steht das überhaupt da drin ? Darf ich denn, wenn ich es austragen lasse, trotzdem einen Anhänger ziehen ?
Bin momentan total unsicher, Leergewicht des Womo's 3300 kg, es ist abgelastet auf 3500 kg und es steht das + 100 bei Anhängerbetrieb im Schein. Also werde ich um einen Anhänger nicht rumkommen, jetzt macht mich nur dieses + 100 nervös, denn ich möchte keine Go-box :?
Was würdet Ihr tun ???
Werde mich nochmal mit dem Fahrschullehrer meines Sohnes sprechen, er meinte das sich nächstes Jahr was ändern wird, wenn das Womo über 3,5 Tonnen hat. Da mich das nicht betrifft, habe ich es nicht abgespeichert. Ich werde ihn nächste Woche aber nochmal fragen und mir ggf. Unterlagen von ihm geben lassen und es dann einstellen.
Wünsche Euch ein sonniges WE, lG
Dagmar

giorgiobastanz am 09 Jun 2013 15:26:10

carpenoptum ,lass dich doch -um Gottes Willen -nicht albern machen .
Wenn in deiner Zulassung unter F2 ( Im Mitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse ) und nur diese Angabe zählt , 3500 Kg steht, dann hat das mit dem Zusatz +100 kg bei Anhängerbetrieb nichts zu tun .
Dein zul.Ggw. mit 3500 Kg bedeutet in Austria du bauchst keine Gobox , denn du liegst auch mit einem Anhänger nicht über 3500 kg , denn der Anhänger wird nicht zu den 3500 kg des ziehenden Fahrzeuges addiert.
Nun noch einmal zu dem Zusatz +100 kg bei Anhängerbetrieb. Ich habe das schon einmal erklärt , aber die meisten Womofahrer kommen damit nicht klar und können sich diese Angabe nicht logisch erklären .
Evtl schaust du mal auf die HP des -TÜV NORD -Anhängerbetrieb - . Aber Vorsicht es ist nicht so einfach zu lesen , denn der DIPL-ING der das eingestellt hat ist zwar hockkomptetent und eine Koriphäe in der Bundesrepublik , aber er rechnet nicht mit der Schwerfälligkeit älterer Kraftfahrer.
Ich versuche es noch einmal etwas einfacher zu machen.
Wenn dein Fahrzeug genau 3500 kg zul. Gsgw. hat und du würdest einen Anhängger dahinter hängen , so wird dieser durch die Stützlast ( 4 % der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers , nicht unter
25 kg) das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeuges um die Stützlast erhöhen . Klar?
Nehmen wir an , Stützlast 40 kg - Womo 3500 kg , nun 40 kg Stützlast dazu = 3540 kg . Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges um 40 kg überschritten . Da der Gestzgeber nicht mit einer Vorschrift eine andere konterkarieren oder aufheben darf , muss er Vorsorge treffen , dass sowas nicht passiert.
Er hat also einen Weg gefunden indem er das zul.Gsgw. nur im Anhängerbetrieb in diesem Grenzfall für den Kontrollierenden und den Kraftfahrer begreifbar macht.
Über 100 Kg Stützlast wir kein Anhänger bei 4% kommen , deshalb max. +100kg.
Ciao. Giovanni.

carpenoctem am 09 Jun 2013 16:48:18

DANKE Giovanni :lol:
Jetzt geht es mir schon viel besser, ist irgendwie eine Männerdomäne hier und ich dazwischen :)
Es ist so schwierig :ja:
Achslast, Stützlast, Leergewicht,technisch zulässige Gesamtmasse, im Zulassungmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse, + 100 bei Anhängerbetrieb, Go-Box hin, Vignette her usw...
Brauche keine weitere Erklärung mehr, habe jetzt alles verstanden :) und weiß dank Euch auch was ich will und das soll bei einer Frau schon was heißen :lol:
Hab jetzt ein anderes Problem :?
Woher weiß ich, habe mehrere Firmen angeschrieben, welche Anhängerkupplung die Richtige ist ? Die Firmen haben mir unterschiedliche vorgeschlagen. Habe einen Hymer 614 CL, vielleicht hat ja jemand von Euch auch einen oder jemand ist fachkundig und kann mir weiterhelfen oder welches Forum soll ich besuchen ?????
Vielen Dank für Eure Hilfe und noch einen schönen Sonntag Euch Allen
Dagmar

rhglomb am 10 Jun 2013 16:43:35

Hallo,

jetzt melde ich mich auch noch mal zu dem Thema.
Nachdem ich ja am 9.April relativ überzeugt war, dass man mit dem "+100kg" Eintrag nicht zum 3,6Tonner wird, bin ich mittlerweile da leider doch nicht mehr so sicher.

Meine Meinung war ja:
2) Meine Meinung ist mittlerweile:
Zumindest in der EU ist das Fahrzeug 3500+100kg als 3500kg Fahrzeug zu sehen ist bei dem eine ÜBERSCHREITUNG der max. hinteren Achslast und des zGG um 100kg genehmigt ist, solange sich das Fahrzeug im Anhängerbetrieb bis zu einer Höchstgeschwidigkeit von 100km/h befindet.

Leider kann man aufgrund der Art und Weise wie diese Information im Fahrzeugschein eingetragen ist zu dem Ergebnis kommen, dass sich die zGG des Fahrzeuges im eigentlichen Sinne auf 3.6T erhöhen würde.

Aber diese Interpretation ist NICHT im Sinne der Verordnung aus der sich diese +100kg ergeben. Ich behaupte also, dass die Einträge in den Fahrzeugscheinen eigentlich NICHT KORREKT sind.
Dort müsste eigentlich stehen: "bei Anhängerbetrieb darf die zzG und die hintere max. Achslast um max. 100kg überschritten werden"


Zwar glaube ich immer noch, dass der Gesetzgeber beabsichtig hat eine "Überladung" zu dulden, und eben nicht eine Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse erlauben wollte.

ABER: Mittlerweile habe ich festgestellt, dass z.B. bei aktuellen BMW-Fahrzeugen in den Fahrzeugpapieren nicht "+100kg" steht, sondern tatsächlich die Gesamtmasse erhöht wird !!!!

Also dort steht z.B.:
Im Fahrzeugschein:
Code: --> Link
F.1: 002315
F.2: 002315

7.2: 01305
8.2: 01305

Und unter dem Bemerkungen:
Code: --> Link
F.1/F.2: 2415 b.Anhängebetrieb*
7.2/8.2: 1460 b.Anhängebetrieb*
AHK lt. EGTG*


Tja, und da wird es natürlich schwer zu argumentieren, dass sich die zulässige Gesamtmasse nach F.1 oder F.2 nicht erhöhen würde.

Aber ob der Eintrag von BMW oder der Zulassungsstelle kommt, das kann ich nicht sagen.

Also ich wollte nur mitteilen, dass ich leider wieder etwas unsicher geworden bin.
Aber ich bleibe dran.

Gast am 12 Jun 2013 09:22:55

Information des Hessischen Verkehrsministeriums, nachdem meine Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein) dort eingegangen ist. Hier geht es rein um die Fahrerlaubnisrechtliche Beurteilung:


-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Sehr geehrter Her XXXXXXX,


in Abstimmung mit dem für das Zulassungswesen zuständigen Mitarbeiter beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils beträgt gemäß Fahrzeugschein 3499 kg. Für das Solofahrzeug ist somit die Fahrerlaubnisklasse B ausreichend.

Wird das Fahrzeug im Anhängerbetrieb geführt, erhöht sich – unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des jeweiligen Anhängers – das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils gemäß Fahrzeugschein um 100 kg. Das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs „Wohnmobil“ beträgt im Anhängerbetrieb somit stets 3599 kg. Der Fahrer der Kombination „Wohnmobil mit Anhänger“ bedarf somit mindestens der Fahrerlaubnis der Klasse C1, in Abhängigkeit vom zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers ggf. auch C1E.


Mit freundlichen n

Im Auftrag

*************


Referat VI 4

Straßenverkehr und Straßenbetrieb,

Zulassung von Personen und Fahrzeugen,

Gefahrgut


--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Die Antwort des Bundesverkehrsministeriums steht noch aus, wird aber dann auch hier durch mich veröffentlicht.



Michael

viking92 am 12 Jun 2013 12:27:48

Na jetzt wird's mal richtig interessant. :eek:

Danke an alle Beteiligten :top: ...auch wenn es mich, als 3,85 t, eher nicht betrifft.


thomas56 am 12 Jun 2013 12:33:21

man darf auch 20-Tonner mit Klasse 3 fahren, nur über 7,5t darf er nicht wiegen! --> Link

giorgiobastanz am 12 Jun 2013 15:23:37

kampino, diese Antwort des hessischen Verkehrsministers ist genau richtig .
Hoffentlich lesen es diese Leute die bisher immer den Kaffeesatz bemüht haben.
Es ist bei diesem Schreiben nur nicht erklärt , warum das so ist . Dazu bitte meine Ausführungen lesen oder -TÜD NORD Anhängerbetrieb /Dipl. Ing. Biedinger - eingeben .
Giovanni.

giorgiobastanz am 12 Jun 2013 15:25:41

Carpenop:
carpe : Fahr einfach mal bei einer Fa. vorbei die Anhängerkupplungen anbaut.
Die Möglichkeiten sind gerade bei Canbus- Anlagen ungeheuer vielfältig.
Da kann eine Menge schiefgehen und dann hast du den Salat . Kürzlich habe ich eine Pkw gesehen , der durch Eigeneinbau soviel Mist verzapft hatte , dass die Batterie geschmolzen ist.
Du wirst gleich von den Usern einen Aufschrei hören , aber die werden dir den Schaden nicht erstetzen .
Der Fachmann ist der Billigste , nicht der Lauteste und von sich Überzeugteste .
Giovanni.

viking92 am 12 Jun 2013 15:29:49

giorgiobastanz hat geschrieben:kampino, diese Antwort des hessischen Verkehrsministers ist genau richtig .

Moin Giovanni,

jetzt irritierst Du mich aber :wink: ...da Du hier öfters verlauten lassen hast, das mit den 100 kg Mehrgewicht trotzdem der "B" ausreicht.
Das Schreiben vom Minister da oben sagt jedoch etwas anderes :? :?

:wink:

giorgiobastanz am 12 Jun 2013 15:53:56

viking , ich habe nur den ersten Teil des Briefes gelesen und war so begeistert , dass jemand endlich den Sinn verstanden hat , dass ich den Führersscheinteil nicht mehr gelesen habe .
Die Referatsleiter im VKM Hessen sind eben auch keine Fahrlehrer .
Es ist genau richtig du darfst dieses Fahrzeug mit dem dafür zugelassenen Anhänger mit Klasse B fahren , solange der Zug 4250kg nicht überschreitet. Das ist so seit dem 19.1.13..
Lass dich nicht irritieren , das ist kein Mehrgewicht , sondern nur durch die Stützlast verursachtes höheres zul. Geasamtgewicht des ziehenden Fahrzeuges von max 100 kg . Meistens doch sehr viel weniger , denn die Stützlast beträgt rein rechnerisch 4 % des Gesamtgewichtes des Anhängers .
Wenn du noch Fragen hast , schrieb mir eine KN , denn ich muss jetzt weg.
Giovanni.

giorgiobastanz am 12 Jun 2013 16:00:47

viking, es ist mir eben klar geworden, warum das Verhältnis zur FE -Klasse von mir übersehen wurde , die Ausgangsfrage bezog sich auf den Eintrag im FZ-Schein - +100 kg bei Anhängerbetrieb -.
Dieser Eintrag gilt natürlich unbenommen von der FE Klasse . Ist also nicht nur auf Klasse B bezogen . Das sind zwei vollkommen getrennte Verordnungen .
Das VKM Hessen hat da wahrscheinlich auch zu breit gedacht .
Giovanni.

viking92 am 12 Jun 2013 16:01:34

giorgiobastanz hat geschrieben:Lass dich nicht irritieren ...

Gott bewahr....habe ja noch den alten Dreier & bin eh über 3,5 t :wink:


rhglomb am 13 Jun 2013 10:10:56

viking92 hat geschrieben:
giorgiobastanz hat geschrieben:kampino, diese Antwort des hessischen Verkehrsministers ist genau richtig .

Moin Giovanni,

jetzt irritierst Du mich aber :wink: ...da Du hier öfters verlauten lassen hast, das mit den 100 kg Mehrgewicht trotzdem der "B" ausreicht.
Das Schreiben vom Minister da oben sagt jedoch etwas anderes :? :?

:wink:



Also ich musste meine Meinung von April ja auch überdenken --> Siehe mein letztes Posting.

Meine aktuelle Meinung:

1) Der Gesetzgeber(EU) hat beabsichtigt im Anhängerbetrieb , mit gewissen Einschränkungen wie Höchtgeschwindigkeit etc., eine "ÜBERSCHREITUNG" der zulässigen Gesamtmasse im Anhängerbetrieb zu erlauben.
Vermutlich wollte man damit vermeiden, dass die Stützlast vom Anhänger individuell bei jeder Fahrt bestimmt werden müsste um eine Überladung auszuschließen. Und technisch sind die 100kg wohl bei den genannten Einschränkungen mit den verlangten Sicherheitsreservern kein Problem.

2) Irgendjemand hat dann bei der Umsetzung dieser Möglichkeit nicht nachgedacht. Ob das jetzt die KFZ-Zulassungsstellen sind, oder die Hersteller, kann ich nicht sagen.
Denn anstatt in den KFZ-Schein einzutragen, dass im Anhängerbetrieb eine Überschreitung der zzG und der Hinterachslasten um max.100kg zulässig ist, steht da nun entweder drin dass im Anhängerbetrieb sich das zzG und die Hinterachslast um 100kg erhöht, oder noch schlimmer (siehe mein BMW-Beispiel) es steht dort eine Gesamtmasse die der zzG+100kg entspricht.

Während die erste Schreibweise (+100kg) ja noch Interperetationsspielraum zulässt, ist die zweite Schreibweise eindeutig:
DIE Zulässige Gesamtmasse beträgt xxxkg.
In unseren 3.5 Tonnen Beispiel würde bei BMW dann da drinstehen.
F1 und F2 : 3500kg
und unter Anmerkungen:
*F1 und F2 3600kg im Anhängerbetrieb*

So, dass eine Behörde sich damit natürlich nur and den Dokumenten orientiert ist doch klar.
Daher ist die Aussage der Führerscheinstellen nur zwingend.
Und spannend ist jetzt natürlich neben der Führerscheinfrage was ist mit MAUT in Österreich, etc.

So gesehen muss ich jetzt sagen:
Wer keine Probleme haben will: Führerschein B reicht NICHT aus.

Das Problem müsste man an anderer Stelle lösen. Und das wird nicht einfach.

giorgiobastanz am 13 Jun 2013 17:56:42

rgh:
ich werde die drei letzten Absätze deines Beitrages mal kopieren und dazu etwas sagen , die erste waren mir nicht objektiv genug:
Während die erste Schreibweise (+100kg) ja noch Interperetationsspielraum zulässt, ist die zweite Schreibweise eindeutig:
DIE Zulässige Gesamtmasse beträgt xxxkg.
In unseren 3.5 Tonnen Beispiel würde bei BMW dann da drinstehen.
F1 und F2 : 3500kg
und unter Anmerkungen:
*F1 und F2 3600kg im Anhängerbetrieb*
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
---Das ist dein Irrtum ,es erhöht sich keineswegs generell die zulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges , sondern im Anhängerbetrieb ,und nur dann wird eine Erhöhung durch die aufliegende Stützlast , die im Maximal Fall 100 kg betragen darf erlaubt.--
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
So, dass eine Behörde sich damit natürlich nur and den Dokumenten orientiert ist doch klar.
Daher ist die Aussage der Führerscheinstellen nur zwingend.
Und spannend ist jetzt natürlich neben der Führerscheinfrage was ist mit MAUT in Österreich, etc.
--- Die Maut in Österreich verändert sich keinesfalls , denn das Fahrzeug hat weiterhin ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t . Laut Asfinag istnur das zul Gesamtgewichtdes ziehenden Fahrzeuges von Bedeutung . Der Wert der für das für dieses Fahrzeug als-Im Mitgliedsstaat zul.Gesamtmasse-
eingetragen ist, ist der Entscheidende . Das Kannst du auch rein praktisch demonstrieren , wenn du das Fahrzeug und Anhänger getrennt auf die Waage bringst .
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
So gesehen muss ich jetzt sagen:
Wer keine Probleme haben will: Führerschein B reicht NICHT aus.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
---Hier irrt der Laie und der Fachmann wundert sich.---
Damit du dich mal mit dem Wortlaut zu Klasse B vertraut machen kannst werde ich diesen mal einstellen.
Dann wirst du hoffentlich verstehen , das damit allse gklärt sein sollte .
Dann brauchst du nur zu lesen und kein Problem wäre mehr zu lösen .
Fqahrerlaubnis Klasse B :
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1,A2,und A- mit einer Zul. Gesamtmasse von nicht mehr 3.500 kg ,die zur Beförderung von nicht mehr als acht Persoenen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

-diese Kraftfahrzeuge auch mit Anhänger :
-Anhänger bis 750 kg zul.Gesamtmasse in jedem Fall
-Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse ,wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich hoffe du hast nun verstanden , dass es kein Problem gibt , dass noch gelöst werden muss .
Solltest du nun noch nicht verstanden haben , dann kann ich nichts mehr dazu sagen ,und möchte meine Zeit nicht mit kleinlicher Haarspalterei ,die offensichtlich doch zu nichts führt verbringen.
Du solltest allerdings bedenken , kontrollierende Polizeibeamte werden sich ,ob im Inland oder Ausland zunächst und vordringlich um den Wert zul. Gesamtgewicht kümmern und um Zweifel von vornherein nicht aufkommen zu lassen hat man diesen Weg ,-+ max 100 kg im Anhängerbetrieb- beschritten . Ein wenig mehr Überlegung und fachliche Kompetenz kannst du den Leuten die solche Eintragungen vorschreiben schon zutrauen .
Giovanni.

rhglomb am 13 Jun 2013 19:14:42

giorgiobastanz hat geschrieben:-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
---Das ist dein Irrtum ,es erhöht sich keineswegs generell die zulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges ,

Nichts anderes habe ich gesagt.

giorgiobastanz hat geschrieben:sondern im Anhängerbetrieb ,


genau das habe ich auch gesagt. Und hier sagts du es auch: Sie erhöht sich im Anhängerbetrieb , nicht sie darf überschritten werden.

giorgiobastanz hat geschrieben:und nur dann wird eine Erhöhung durch die aufliegende Stützlast , die im Maximal Fall 100 kg betragen darf erlaubt.--
[/quote]

Nein, das steht da nicht. Zeig mir wo das in den Papieren steht ?!?!? Da steht nicht "erlaubt"

Dass es so vom Gesetzgeber gewollt war, sehe ich genau so.
ABER leider steht es so nicht in den Fahrzeugpapieren

In den Fahrzeugpapieren steht klipp und klar entweder "F1/F2: +100kg b. Anhängerbetrieb" und nicht "F1/F2: bis max +100kg b. Anhängerbetrieb erlaubt".

Oder aber, noch schlimmer, im Augenblick auch manchmal (z.B. bei BMW) : "F1/F2: 3600kg b. Anhängerbetrieb" und nicht etwa "F1/F2: bis 3600kg b. Anhängerbetrieb erlaubt".

Da steht ganz klipp und klar, ohne dass man da was rechnen muss:
F1/F2 ist 3600kg , also 3.6 Tonnen.
Da gibt es nichts zu interpretieren. Da steht F1 und F2 IST bei Anhängerbetrieb genau 3600kg


Wie erklärst Du dir denn sonst die Antwort vom Hessischen Verkehrsministerium ?
Die lesen den Fahrzeugbrief, und da hat nun mal irgendein "Dusselkopf" reingeschrieben F1/F2 erhöht sich.

Da kannst du 100mal sagen, dass das anders gemeint ist (was ich ja eigentlich genau so sehe). Es steht leider da schwarz auf weiß. Fertig.
Und wenn schon ein Verkehrsministerium die "Hintergründe" dieses Eintrages nicht kennt, wieso sollte das dann ein Polizist und eine Mautbehörde wissen.


Wir beide sind uns, glaube ich, über den Hintergrund dieses Eintrages und dem Willen des Gesetzgebers völlig einig.
Und vielleicht wissen das auch ne Menge Polizisten und Fahrschullehrer.

ABER wer lesen kann muss leider feststellen, dass es so in den Dokumenten nicht drin steht. Und das kannst du akzeptieren oder nicht, das ist dem hessichen Verkehrsministerium und im Zweifelsfall einem Anwalt oder Gericht erst mal völlig egal.

So steht es geschrieben, und so ist es. Sollte es falsch geschrieben stehen, dann muss dieser Mangel beseitigt werden.
Aber solange es da so geschrieben ist, kannst du nur auf einen "kundigen" Beamten hoffen und auf einen Richter mit Sachverstand der auch neben dem geschrieben Wort bereit ist Recht zu sprechen.

Und wie gesagt: Bei dem "+100kg" Eintrag, würde ich es ja auch riskieren. Aber bei dem "BMW-Eintrag" sehe selbst ich nur eine geringe Chance hier "Recht" zu bekommen.

giorgiobastanz am 14 Jun 2013 17:32:26

Mach dir selber deinen Reim .
Ich habe nicht einmal die Zeit und die Lust es zu lesen.
Glaub es, oder lass es .
Giovanni.

rhglomb am 15 Jun 2013 20:20:03

An giovanni:
Wenn ich dir ohne Argumente glauben soll, dann müsstest du aber mindestens übers Wasser gehen können.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Anzeige Einspritzanlage Fiat
6,99 Meter oder 7,00 Meter
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt