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Dethleffs Globeline Probleme


uwemuehmel am 01 Aug 2013 00:51:38

Wer kann mir etwas zum Ausgang der falschen Gewichtsangaben beim Dethleffs Alpa oder Globeline sagen.

Habe genau die gleichen Probleme beim Dethleffs Globeline auf Mercedes 3.0l cdi Automatik.
Laut Papieren und COC Prospekt wiegt er ca. 3085kg (drei unterschiedliche Angaben)
Tatsächlich muss das Fahrzeug mit ca 3400kg herausgegangen sein.

**** Auflastung bei diesem Modell technisch nicht möglich !!!****
daher nur 100kg Zuladung für 4 Personen !!!!!

Interessiert bin ich an allen verwertbaren Informationen

Vielen Dank
Uwe

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Gast am 01 Aug 2013 06:31:15

Hallo Uwe,willkommen im Forum.
Liste doch bitte mal auf, was Du alles an Extras in Deinem WOMO geordert hast
und die jeweiligen Gewichte dazu.Dann haben wir eine Basis, um zu diskutieren. :)
Die 3085 Kg beziehen sich auf das Grundmodell mit dem leichtesten Motor,der zu haben ist und der Standardausstattung.
Dazu verweist fast jeder Hersteller auf die mögliche 5% plus/minus Gewichtsabweichung
und meint sehr oft damit, daß das WOMO sowieso schon 5% über dem angegebenen Grundgewicht liegt.
Übrigens reicht es , wenn Du Deine Anliegen in einem Thread schreibst. :wink:

Gast am 01 Aug 2013 08:07:35

Ich liebe diese Beiträge!!!

Besonders weil der Ausgang schon jetzt geklärt ist!!!

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Gast am 01 Aug 2013 08:24:17

Hallo Stephan,

das ist halt das Problem.
Vielen WOMO Käufern ist halt nicht immer bewußt, besonders nicht, wenn sie sich nicht
vor dem Kauf in einem Wohnmobilforum bewegen, wie sich die Gewichtsproblematik
entwickeln kann.
Ein Kollege aus einem Forum hat sich vor 2 Jahren einen Frankia gekauft und war
entsetzt, weil er nur noch 100 Kg Zuladungskapazität hatte, wo ihm doch Frankia
in den Prospekten zugesichert hatte, daß das WOMO für 6 Personen zugelassen sei. :eek: :eek:
Er hatte die gesamte Restzuladung mit Extras ausgeschöpft, unter anderem
den 6 Zylinder mit Wandlerautomatik und und und......
Und er war schon in WOMO Foren unterwegs, hätte also Bescheid wissen
unterscheiden können müssen zwischen den Prospektangaben und der Realität.

wolfherm am 03 Aug 2013 14:52:44

Das müsste doch ein Sprinter 31x sein. Der kann doch bis 3.850 KG aufgelastet werden. Hatte mich seinerzeit auch mal für den Globline interessiert. Und wegen der Zuladung trotz Auflastung davon Abstand genommen. Der hatte nämlich trotz Auflastung nur knapp unter 500 KG Zuladung.

uwemuehmel am 03 Aug 2013 18:03:10

Es ist ein Sprinter 318 cdi automatik und kann laut 3 Firmen u.a. Goldschmitt nicht aufgelastet werden.
Also Max. 3500 KG

Die Frage war hat --- jemand so etwas schon erlebt...konkret bei Dethleffs...und wie wurde es geregelt.

Beim Wiegen wurde u.a. festgestellt, das die Hinterachslast laut Papiere auch schon im "Leerzustand" überschritten ist.

Leergewicht laut Homologation 3085 kg
2 ausstattungspakete 115 kg = 3200 plus 5%= 33600 kg
plus Automatikgetrieb ca. 50kg = 3410 kg
So also bei Dethleffs ohne Auflastung heraus !!!!!

Der Händler verbaute zusätzlich ohne Warnhinweis
( ACHTUNG Ausstellungsfahrzeug -nicht bestllt !)
" Trittbrette2 (8), Sat (20),TV(5),Radio/Nav,(5) 2.Batterie (25) plus 2 Solarplatten (40) plus sawaki Quertrebe-Anhängerkupplung (25) = ca. 140kg

Vorderachslast gemessen ( ohne Personen im "Leerzustand mit Flüssigkeiten Zubehör s.o.) 1540 von 1800 zl.
Hinterachslast gemessen 2050kg von 2000 zulässigen (s.o)
ohne Personen an Bord
somit ist das Fahrzeug abz. Zubehör plus 4 Personen ohne Gepäck hinten schon überladen.

rechne ich vorne jetzt 1540+150= 1690 bedeutet hinten bei 3500 zGG maximal 1810kg !!!

Hier sehe ich derbe Konstruktions und Zulassungsfehler bei Dethleffs !!!

wolfherm am 03 Aug 2013 18:24:43

Frage: Hast du den gerade gekauft? Kannst du ihn zurückgeben?

uwemuehmel am 03 Aug 2013 19:12:41

versteckter Mangel... Verjährung ab Entdeckung !!!

brainless am 03 Aug 2013 22:25:10

Das kann man dem Händler nicht verdenken: Eeeeeendlich hat jemand den Karren gekauft!


Volker :wink:

wolfherm am 03 Aug 2013 22:57:34

uwemuehmel hat geschrieben:versteckter Mangel... Verjährung ab Entdeckung !!!


OK, was sagt denn dein Anwalt?

tobi02 am 04 Aug 2013 11:15:51

Haste das Ding schon mal wirklich auf der Waage gehabt? Die Zuladungen waren ja augenscheinlich alle "berechnet".
Einmal leer und einmal voll aufmunitioniert. Jeweils Vorderachse u. Hinterachse einzeln und dann alles zusammen.
Dann weisst du wirklich erst was Tango ist. Alles andere ist blanke Theorie und Raterei.

Ein Spartip zum Gewicht kann ich schon abgeben. AHK gleich wieder abbauen. Für die Stützlast reicht dein zgG bzw. das auf der Hinterachse eh nicht mehr aus.

Wenn er wirklich derart überladen ist und eine Auflastung definitiv niocht möglich ist bleibt unter dem Strich nicht viel überig.
1.) Du fährst nur in Deutschland und reitz die Toleranzgreze fürs Überladen bis zum Letzten aus. Im Schlimmsten Falle ist halt ein Bussgeld fällig
2.) Du verklagst den Händler und versuchst ihn dazu zu bewegen das Ding zurück zu nehmen
3.) Du findest einen Blöden der dir das Ding günstig abkauft. Ist aber auch nicht so pralle weil der nächste dann mit der gleichen Frage hier steht. Abgesehen wird der dann vermutlich seinerseits versuchen zu klagen.

Ich würde versuchen ihn wieder los zu werden und das Ganze unter Fehlinvestition verbuchen. Seien wir ehrlich. Selbst wenn du eine Auflastung auf 3850 Kg hinbekommst (was auch nicht billig sein wird) wird dir das nicht soooo viel weiter helfen wenn du bereits jetzt leer an der Grenze bist.
Rechne mal 4 Personen a' 75 Kg + voller Sprittank a' 80 Kg. Und schon haste auch diese Grenze gesprengt. Du hast noch nicht ein T-Shirt eingepackt. Nüscht. Schon gar nicht die Urlaubsausstattung für eine 4-Köpfige Familie für 3 oder 4 Wochen.

PS:
Und hat nicht immer gleich auf den Leuten rum wegen des "Überladenthemas"! Wie viele von euch sind bei der Probefahrt zum Wiegen gefahren? Aber es stimmt natürlich das man dann schon vorab sensibilisiert wird und ein wenig wacher wird wenn der Verkäufer das 7,5m WOMO mit Fantastausstattung auf 3,5t anpreist.

thoba am 04 Aug 2013 11:20:26

uwemuehmel hat geschrieben:E...
2 ausstattungspakete 115 kg = 3200 plus 5%= 33600 kg


Also bei 33 t Gewicht würde ich ihn auch zurückgeben ... :(

a.miertsch am 04 Aug 2013 12:01:51

[quote="Freetec 598"]Hallo Stephan,

das ist halt das Problem.
Vielen WOMO Käufern ist halt nicht immer bewußt, besonders nicht, wenn sie sich nicht
vor dem Kauf in einem Wohnmobilforum bewegen, wie sich die Gewichtsproblematik
entwickeln kann.
Ein Kollege aus einem Forum hat sich vor 2 Jahren einen Frankia gekauft Und er war schon in WOMO Foren unterwegs, hätte also Bescheid wissen...

Umkehrschluss: Foruminformationen sind für die Katz! Falsch!! "Gier frisst Hirn", ist richtig! Geschieht ihnen Recht, sage ich da, ohne jede Gehässigkeit.
Albert

gerhardo am 04 Aug 2013 17:29:04

Das kann man so nicht stehen lassen.
Zuerst haben Hersteller die Pflicht ein praxisgerechtes Fahrzeug auf den Markt zu bringen. Beim Hersteller ist doch der meiste Sachverstand vorhanden.
Zweitens hat auch der Händler Verantwortung, weil er die Gewichtssituation ebenfalls durchschauen kann und muss.
Wenn hier grobe Verfehlungen vorliegen, muss auch die Konsequenz getragen werden.

Natürlich ist es zweckmäßig sich auch als Käufer kundig zu machen, um spätere Auseinandersetzungen und Ärger gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Als ich mein letztes Womo verkaufte (3,5t, Maxi auflastbar auf 3,85t) habe ich den potentiellen Käufern ein Gewichtsprotokoll übergeben, um sauber zu informieren. Zu zweit waren wir bei 3,5t immer leicht überladen.
Unser neues hat deshalb 4,25t.

gerhardo

BOWO am 04 Aug 2013 17:36:49

Ich kann es in d Suche im Moment nicht finden, bin mir aber sicher mal ein Urteil gelesen zu haben wonach ein Wohnmobil mit fehlender Zuladungsmöglichkeit eine Wandlung des Kaufvertrages begründen kann. Also einen Rückgabegrund da das WoMo als solches nicht benutzt werden kann.(ohne Rechtsverstöße / Überladung). Die Rechtslage dürfte klar für den Käufer sprechen, dann kann man sich ruhig einen Anwalt holen, zahlt ja eh der Händler. :)
Ein halbwegs vernünftiger Händler wird das Fahrzeug freiwillig zurücknehmen, die kennen doch auch die Rechtslage.

Aber: Viele Käufer ignorieren die Probleme bis es mal bei einer Kontrolle ernst wird. Denn wie schon oben geschrieben: Geiz ist geil / Gier frisst Hirn u.ä.
Ein normal ausgestattetes WoMo incl.m Zubehör mit 7 Meter für 4 oder 6 Personen kann es doch mit 3,5 t gar nicht geben.(beladen und mit Personen, Gas, Wasser u.s.w. an Bord) :eek:

tobi02 am 04 Aug 2013 18:48:46

BOWO hat geschrieben:Ein normal ausgestattetes WoMo incl.m Zubehör mit 7 Meter für 4 oder 6 Personen kann es doch mit 3,5 t gar nicht geben.(beladen und mit Personen, Gas, Wasser u.s.w. an Bord) :eek:


Das würde ich auch so behaupten. Und das obwohl die Teile auf Grund der Bauweise immer leichter werden sollten. Aber was beim Aufbau an Gewicht gespart wird kommt doppelt als zusätzliche Ausstattung oben wieder drauf. Wer will heute schon ohne Markiese, Satanlage und dicken Frischwassertank nebst unendlich viel Batteriekapazität unterwgs sein (ja - ich auch nicht...)

Wer etwas in der Grösse braucht kommt um eine Auflastung (meine Meinung) kaum herum. Einzige Möglichkeit die Grenze noch ein wenig rauszuschieben ist ein Anhänger. Aber damit kauft man sich auch praktisch alle Nachteile einer Auflastung mit ein (mal abgesehen von der Maut). Und das lohnt auch nur wenn man wirklich so viel an Gewicht auslagern kann. Die AHK wiegt ja auch was und die Stützlast geht auch noch auf die Hinterachse. Das sind rechnerisch locker 150Kg. Die muss man erst mal irgendwo einsparen. Ich wüsste nicht wo. Der Wassertank oder der Sprit sind ja nicht auf dem Anhänger. Alles was wiegt muss im Grunde nach vorne.
Ich liege zZ voll aufmunitioniert mit einem 6m Globebus und der 3l Maschine/Schalter incl. nahezu jedem Mist den man in diese Fahrzeuge einbauen kann bei 3150 Kg - mit einer Person wohlgemerkt. (ohne 100 Kg theoretische Stützlast für den Hänger)
Wenn ich alle 4 zugelassenen Plätze mit Personen "voll stelle" und den Hänger hinter habe bin ich auch schon bei 3,5t.

Wie soll das dann mit einem WOMO gehen das 1,5m länger ist und uU einen Alkhoven hat? Am besten noch mit Roller hinten drauf, 6 Fahrrädern und einer kompletten Gleitschirmfliegerausstattung für 2 Personen nebst Kajak und Surfbrett. :eek:

Gast am 04 Aug 2013 20:18:18

Hallo Albert,
„Geschieht ihnen Recht“ das möchte ich so nicht stehen lassen.
Ich verfolge das Forum nun auch schon seit fast 2 Jahre und habe wertvolle Hinweise bezogen, obwohl viele Themen völlig kontrovers diskutiert werden. Man muss sehr sorgfältig differenzieren zwischen den vielen Hinweisen, von denen einige auch völlig falsch sind.
Gut, dass es einige wirkliche Spezialisten gibt, auf jedem Gebiet, aber auch die erkennt man als Einsteiger erst nach einiger Zeit.
Ein Neuling, welcher einfach nur seinem neuen Hobby frönen möchte, wird plötzlich mit so vielen Problemen konfrontiert; dabei wollte man doch nur Spaß erleben mit dem WOMO.
Viele Dinge sind mir auch erst im Nachhinein bewusst geworden, einigen davon hatte ich beim Kauf überhaupt keine Bedeutung beigemessen.
Fies finde ich es von den Herstellern und noch fieser von den Händlern, dass diese einem Käufer keinen reinen Wein einschenken. Im Gegenteil, es werden darüber hinaus jede Menge Zubehörteile an den Mann gebracht, ob nun sinnvoll oder nicht, ohne jeden Hinweis darauf, welche Konsequenzen das mit sich bringt.
Alte Hasen wissen, dass Fahrzeuge < 3,5 t mit vielen Kompromissen aber auch Vorteilen verbunden sind. Ich selbst und viele andere können sogar gut damit leben.
Jemand der aber mehr damit vor hat und auf nichts verzichten möchte, der muss aufgeklärt werden und zwar vom Händler.
Ich denke Uwe ist ebenso ein Neuling wie wir es alle einmal waren, ohne die ganzen Fallstricke zu kennen, die dieser Markt so mit sich bringt.
Für mich stellt sich sein Fall so dar, dass der Verkäufer seiner Beratungspflicht nur ungenügend oder gar nicht nachgekommen ist, denn nur aufgrund dessen hätte Uwe eine richtige Entscheidung treffen können.
Wenn aber der Verkäufer diese grob fahrlässig oder wie in einem Beitrag durchklang, bewusst verletzt hat, dann sollte Uwe die Möglichkeit der Rückgabe, zumindest in Erwägung ziehen.
Ewald

uwemuehmel am 08 Aug 2013 18:18:59

Nun etwas Neues...

laut Mercedes ist das Fahrwerk nur für einen Sprinter mit den Werten VA 1650 HA 1800 zGG 3000kg
samt Bremsen etc. gebaut und mit Werksvorgabe keine Lasterhöhung erlaubt !!!..
Laut Mercedesmitarbeiter....wie kann man aus so einem Fahrwerk ein Wohnmobil bauen...dies wäre fahrlässig !!!!

Daraus hat Dethleffs nun einen VA 1800 HA 2000 zGG 3500kg gemacht....ob hierzu eine Genehmigung vorlag ???

Daher handelt es sich schon um ein aufgelastetes Modell....wahrscheinlich nur in den Papieren und eine weitere Auflastung
ist daher nicht mehr möglich!

Die Werte mit Ausbaugewicht mit ca. 3400kg von Dethleffs raus und mit einer Zuladung von 100kg konkretisieren sich.
Dethleffs hüllt sich weiter ins Schweigen!!

Für Montag habe ich einen Gutachtertermin.....dann sehen wir mal weiter !!!

bestager am 08 Aug 2013 20:14:01

Moin,

das scheint ja im Hymer Konzern so üblich zu sein. Ich habe beim Rapido
das gleiche Fahrgestell ab Mercedeswerk mit einem zul. Gg. von 3880 Kg.
Achsl. vo. 1800 Kg, hi. 2250 Kg.

Laut Mercedes gibt es keine Freigabe für eine Auflastung. Auch Firmen
wie Goldschmitt o.ä. können nichts machen.

Im letzten Jahr auf der Messe in Düsseldorf habe ich dann die Modelle
Starlight/Starline von Hymer mit dem gleichen Fahrgestell und einem
zul. Gg. von 4200 Kg. gesehen. Ich habe mich unter das Mobil gelegt und
konnte keine Veränderungen zu meinem Fahrgestell feststellen.

Mercedes hat mir dann auf der Messe nochmals bestätigt, daß es vom Werk
dafür keine Freigabe gibt. Hymer tritt als Hersteller auf und muß auch
für alles haften.

Wie es mit Garantieleistungen von Mercedes aussieht, habe ich vergessen zu
fragen.

, Charly

tobi02 am 08 Aug 2013 20:43:10

Als letzte Möglichkeit kann man mal folgendes versuchen.

2-3 Scheinkopien (eine reicht eigentlich aus) von aufgelasteten Mobilen des gleichen Fahrgestells besorgen. uU hat ja sogar wer die gleiche Kiste aufgelastet. Wenn der WOMO-Hersteller das in die Papiere schreiben lässt schein ja wohl alles möglich zu sein.
Dann fährt man zum TÜV (nie niemals nich TÜV Nord oder alles was mit denen verheiratet ist!!!! ) oder der Dekra (nur in der Ostzone) und fragt ob die einem eine §13 (Änderung ohne technische Änderung) bzw. eine §21 (Sonderabnahme. Ist ein bissel teurer als die 13er) auf Basis der Scheinkopien machen.
Rein technisch werden das die Kisten schon abkönnen. Beim Duc kann man ja auch ohne echte technische Veränderung munter Auf- und Ablasten.
Im Zweifel fährt man ein paar in der Umgebung ab. Hier gibt es ein eindeutiges Nord-Süd-Gefälle. Je weiter man gen Süden kommt desto weniger pingelig sind sie erfahrungsgemäss. :D

Gast am 08 Aug 2013 22:09:55

Das ist meiner:

--> Link

Allerdings mit 4-Zylinder und Schaltgetriebe


Fahrzeug am 15.06.12 vor Griechenland Reise gewogen.
Ca 85kg Surfmaterial, 40l Wasser, Fahrräder 2 Personen usw.


zGGw: 3880kg gewogen: 3860kg

VA Last 1800kg gewogen: 1540kg

HA Last 2230kg gewogen: 2320kg


Ich habe dann die Hinterachse um 100kg auflasten lassen. Allerdings musste ich die Anhängelast reduzieren wegen der Bremsanlage.


ät uwemuehmel

Was mich verwundert ist die Aussage das das Fahrzeug nicht auflastbar sein soll. Es gibt von dem Alko Rahmen eine Light-Version die auf 3,5t beschränkt ist und die nur mit 4-Zylinder Motor ausgeliefert wurde. Dieses Fahrgestell wurde imho nie beim Globeline verbaut.
Da Du einen 6-Zylinder in Deinem Womo hast müsste das Fahrgestell die Heavy-Variante (wie bei mir auch) sein. Und da muss 3,88t möglich sein.
4,2t geht nicht da hier eine andere Bremsanlage verbaut wird. Obwohl ich schon gehört habe das das angeblich jemand geschafft hat.

uwemuehmel am 09 Aug 2013 15:57:36

was ist imho ???? Kann man das irgentwo nachlesen???


Uwe

wolfherm am 09 Aug 2013 16:05:34

Imho ist ein Kunstwort und bedeutet so viel wie : meiner bescheidenen Meinung nach.

Leider eine fuerchterliche Marotte aus der Anfangszeit des Netzes, als man alles abgekürzt hat.

Lancelot am 09 Aug 2013 16:08:36

uwemuehmel hat geschrieben:was ist imho ???? Kann man das irgentwo nachlesen???


Kann man .. :) , guckst Du : --> Link

bfwilli am 09 Aug 2013 22:49:26

Der --> Link ist besser.

Willi

uwemuehmel am 10 Aug 2013 08:11:36

Mann kann hier echt was lernen! Danke!
Wenn mir jetzt noch jemand Tips für die Vorgehensweise u.a. gegen die Firma Dethleffs benennen kann.
Wer kennt jemanden beim KBA homologation Wohnmobile....oder Meldestelle für Fahrzeugrückrufe.

wolfherm am 10 Aug 2013 09:38:43

Vergiss diese Vorgehensweise. Nimm dir einen Anwalt und mache es gleich richtig.

Gast am 10 Aug 2013 23:01:17

uwemuehmel hat geschrieben:
Wenn mir jetzt noch jemand Tips für die Vorgehensweise u.a. gegen die Firma Dethleffs benennen kann.
.


Ich würde versuchen über Dethleffs eine Anfrage bei MB in Ludwigsfelde zu starten was erforderlich ist das Fahrzeug aufzulasten. Die zuständige Abteilung bei MB heist VAN/VSA, dürfte bei Dethleffs bekannt sein.

Wie oben gesagt, imho (Erklärung siehe oben) muss eine Auflastung möglich sein. Zumindest muss seitens MB angegeben werden was gemacht werden muss.

kurt2 am 11 Aug 2013 12:32:55

Hallo Uwe,
viele Konjunktive wie "sollte", "könnte" und "würde" werden Dir zu einer rechtssicheren Auffassung nicht weiterhelfen.
Wie so oft hat jeder ein bißchen Ahnung, aber keiner so ganz richtig.

Da es hier ja um viel Geld geht ist es äußerst wichtig (auch im Hinblick auf evtl Fristen etc.) rechtssichere Antworten zu erhalten.
Deshalb als Tipp: Erstberatung dort, wo man sich auskennt: --> Link
Die Gebühren hierfür sind verhandelbar und auf € 190,- netto gedeckelt. Eine Ausgabe, die sich sicher lohnt.

Ich hoffe auf einen für Dich vertretbaren Ausgang der Sache.

uwemuehmel am 18 Aug 2013 16:37:12

Gutachten wird erstellt...Leergewicht im fahrbereiten Zustand ab Werk 3335kg....
Bin auf die ersten Reaktionen ab morgen gespannt.

Es wurden erhebliche Diskrepanzen mit der COC und der Typgenehmigung festgestellt!

uwemuehmel am 20 Aug 2013 16:15:59

Vielen Dank an "Meusel" der Tipp mit MB Van Ludwigsfelde war der Volltreffer !

Sollte ich alle Unterlagen erhalten muss ich Euch den " Witz" zu Ende erzählen !! :lol:

ralle1967 am 20 Aug 2013 17:35:31

uwemuehmel hat geschrieben:Vielen Dank an "Meusel" der Tipp mit MB Van Ludwigsfelde war der Volltreffer !

Sollte ich alle Unterlagen erhalten muss ich Euch den " Witz" zu Ende erzählen !! :lol:


Nun bin ich mal gespannt.....

und viele in die Nachbarschaft, viel Spaß mit dem kommenden Heimatfest.

Ralf

Gast am 08 Dez 2014 15:25:54

Schade,

leider hat der gute Uwe die Geschichte bzw. die Lösung seines Problems
und ihren Ausgang nicht zu Ender erzählt. :cry:
Offenbar war er von dem letzten Tip so begeistert und so zufrieden,
das er sich niemals wieder gemeldet hat. :gruebel: :nixweiss:
Hätte dem aktuellen TE --> Link
vielleicht helfen können.

gjohann am 09 Dez 2014 01:21:06

Hallo, ich habe auch einen Dethleffs Globline bj 2010. Das Fahrgestell ist von Alko und ist aufgelastet auf 3880 kg ab Werk. Das Fahrzeug wurde gewogen und die Zuladung reicht inklusive Zubehör für 2 Personen, mehr Schlafplätze bietet das Fahrzeug auch nicht.
gjohanni

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