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Umbau 9 Sitzer zu Womo


exenbema am 22 Feb 2014 17:45:10

Hallo!

Ich bin der Markus aus der Steiermark und beginne gleich mal mit meiner Frage: Wie verhält es sich rechtlich, wenn man einen 9 Sitzer (zb Ford Torneo oder LT Kombi...) umbauen will in ein Womo - vorallem bgzl der Sitzplätze. Angenommen ich nehme Sitzreihe 2 und 3 heraus - und baue stattdessen einen Tisch/Bett. Muss ich die Sitzplätze umtypisieren lassen? Oder muss ich Gurte anbringen?

Ich sehe öfters im Internet Wohnmobile, die angeblich auf 6 Personen zugelassen sind - und auch hinten nur Bänke quer zur Fahrtrichtung ...

danke lg markus

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mk9 am 22 Feb 2014 19:01:34

Hallo,

ich würde mich zunächst mal bei Deinem dortigen TÜV-Prüfer erkundigen. Was nützt es Dir, wenn man aus diesem Forum einen Rat gibt und euer österr. TÜV ganz andere Bedingungen für den Ausbau zum Wohnmobil fordert.

Wirst sicher noch einige Antworten zu Deiner Frage bekommen. Mein Rat: Erkundige Dich beim TÜV.

Schönen vom linken Niederrhein
Manfred

exenbema am 22 Feb 2014 19:11:53

Danke Manfred

aber in den meisten aller Fälle gleich sich Österreich dem großen Bruder an;)
insofern denke ich, dass es sich ähnlich verhält - aber ja ich werde mich schlau machen.

wie verhält es sich denn in DE? - denn ich denke, diese Idee hatten ja schon viele Menschen

lg markus

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Gast am 22 Feb 2014 19:20:49

exenbema hat geschrieben:Danke Manfred


insofern denke ich, dass es sich ähnlich verhält -

lg markus


Hallo Markus, in Österreich gibt es ganz andere Vorgaben ich habe diese ausführliche Beschreibung im Netz gefunden und kopiere sie hier mal rein:

Grundsätzliches:
Kastenwägen werden in Österreich meist NOVA befreit verkauft. Sprich wenn im Zulassungsschein / Typenschein N1 LKW steht ist davon auszugehen dass keine Steuer bezahlt wurde. Bei einer Um Typisierung von N1 LKW auf M1 PKW / Wohnmobil wird das Fahrzeug somit NOVA pflichtig!!!!! (Ja auch dein Auto!!!! klingt hart..... ist aber so)
Gibt da eigentlich keine Ausnahmen da ein Ausbau zum Wohnmobil eine "offensichtlich private Nutzung" ist und somit der "Unternehmer Bonus" NOVA Befreiung entfällt.
N1 LKW gewerblicher Nutzen (leerer Kastenwagen zum Transport) ---> NOVA befreit
M1 PKW privater Nutzen (Eigenbauwohnmobil) ---> NOVA nachzahlen
Lt. Prüfer, Gestern bei der Typisierung, muss nicht um typisiert werden wenn 1/3 der Ladefläche zum Transport erhalten bleibt.......... würd mich aber nicht drauf verlassen, gibt nur blöde Diskussionen

Ablauf:
Am Anfang steht der Ausbau. Ich würde jedem Raten zuerst nur die Notwendigsten Bedingungen für die Typisierung zum Wohnmobil vorzunehmen (Bett, Sitzgelegenheit, Tisch, Kochgelegenheit/Gaskocher, Verstaumöglichkeit/ Kästen).
Danach gehts zur Prüfstelle. Jetzt zahlt sichs schon das erste mal aus wenig eingebaut zu haben. Ich war komplett fertig mit dem Ausbau und habe Bescheinigungen/Gutachten für den ordnungsgemäßen Ausbau, die Markise, die Alufelgen, die Drehkonsolen, die Heizung usw. mitbringen müssen. Beim Solarpanel hat er ein Auge zugedrückt aber normalerweise hätt ich auch eine Bescheinigung für die richtige Verkabelung gebraucht!!! Kurzum alles was nicht original ist braucht ein Gutachten.......
Wenn man schon eine Heizung/Gassystem eingebaut hat braucht man zusätzlich auch eine Gasprüfung.
Für den neuen Typenschein sind noch zwei Fotos mitzubringen. Einmal von links Vorne, einmal von rechts hinten. Vom Kastenwagen versteht sich .....

[i]Bei erfolgreicher Typisierung wird dann das Auto von der Prüfstelle in der Genehmigungsdatenbank für eine neue Zulassung gesperrt.
Wenn ichs richtig verstanden habe hat man ab jetzt zwar ein Auto mit Kennzeichen aber ohne Versicherungsschutz!!!!!!!!
Der nächste Schritt ist nun der bittere Gang zum Finanzamt…….. Nach erfolgter Bezahlung der NOVA (Berechnung erklär ich weiter unten) wird das Auto in der Genehmigungsdatenbank wieder entsperrt.
Nun kann es bei der Zulassungsstelle neu zugelassen werden und man hat ein WOMO mit dem man Sorgenfrei auf Urlaub fahren kann

Berechnung der NOVA:
Nun zum Hauptübel der ganzen Sache. Meist durchstöbert man das Internet auf der Suche nach einem schönen Kasten für den individuellen Ausbau. Kauft irgendeinen Gebrauchten und freut sich darüber. Was die meisten Leute nicht wahr haben wollen ----? es fehlt noch die NOVA!!!!!
Diese setzt sich zusammen aus

- „Grund“ NOVA (abhängig vom MVEG Verbrauch)
- CO2 Strafsteuer (s. Fahrzeugpapiere g CO2/ km)
- Dem Partikel Malus (pa. 300€)
- 20% Aufschlag (MWST)

Bei der Berechnung der NOVA kommts uns jetzt zum zweiten mal zu Gute dass der Bus noch keinen Großartigen Ausbau hat! Für Wohnmobile (welches der Kasten nach der Typisierung ja schon ist) gelten einige Sonderregelungen!!!!!
Am besten hat man als Ausgangswerte den MVEG Verbrauch, die CO2 Werte und ein Wertgutachten des Fahrzeugs mit Campingausbau!!! (Gott sei Dank haben wir noch keinen super tollen Ausbau der uns zu einem niedrigerem Wertgutachten verhilft…..)
Wenn man die Verbrauchs und CO2 Werte nicht hat greift die Berechnungsformel der Finanz zur Ermittlung dieser Werte (auf Basis der KW / Motorleistung) und es wird empfindlich teurer!
Sonderregelung WOMO!!! Es dürfen Werte von baugleichen Fahrzeugen herangezogen werden (z.B. Renault Master = Opel Movano)
Nun geht’s los…. Ein Beispiel.

KastenwagenWOMO 11Liter Verbrauch, 230gCO2, 15000€ Wertgutachten , Bj 2006
Grund NOVA = (11Liter-2)x2= 19% -- Höchstgrenze ist aber 16% von 15000€ = 2400€
CO2 Strafsteuer
0g-150g = frei
150g-170g = 25€/g = 500€
170g-210g = 50€/g = 2000€
210g-230g = 75€/g = 1500€ ges. 4000€

Kann jedoch abgemindert werden mit der 1/8 Regel. Pro Fahrzeuglebensjahr kann um ein Achtel vermindert werden wobei mindestens ein Achtel zu zahlen ist. Das ist auch eine Sonderregelung. Normalerweise zählt das Verhältnis EUROTAX Gebrauchtwert zu Neupreis für die Ab Minderung. Da es aber nie ein z.B. Renault Master Wohnmobil in der EUROTAX Liste gab gibt’s auch kein Verhältnis und deswegen benötigt man ein Wertgutachten
Bei Bj. 2006 bleibt 1/8 = 500€
Dann kommt noch der Partikelmalus mit 300€ und zum Drüberstreuen der 20% Aufschlag und wir sind bei (2400€+500€+300€)*1,2=3840€ die das Finanzamt bekommt.



Ist ja schlimmer wie in Deutschland! ;D

exenbema am 22 Feb 2014 19:54:08

Könnte man nicht einen 9 Sitzer rechtlich so belassen wie er ist?

zb 3. Sitzreihe entfernen und eine Bettebene einbauen. Beim Ankommen klappt man die 2. Sitzreihe nach vorne und klappt die ebene Fläche aus zu einem langem Bett. Ist dazu noch ein Hochdach vorhanden, könnte man sich ein Notbett im HD überlegen. zb so einen als Basis --> Link

Mein Ziel ist dass ich mir einen 9 Sitzer als Firmen/Baustellenfahrzeug nehme - und dies parallel modulartig auch als WoMo nutze. Natürlich mit Abstrichen in Wohnqualität, aber so könnte ich es mir zumindest leisten. Die ebene Fläche wäre perfekt als Baustellenfahrzeug und wenn man auf Urlaub fährt baut man das eine oder andere um - aber nicht zu viel um mit dem rechtlichen in Konflikt zu geraten.

Die Idee kam mir heute, als jemand einen alten T4 Rettungswagen als 4 Schlafplätze WoMo umgebeaut hatte. Natürlich ist das eng und nix für 3 Wochen Urlaub, aber so ab und zu eine Nacht würde sicher gehen. Wenn man länger bleibt kann man immer noch einen Wohnwagen anhängen...

Denk ich mir halt, aber ich bin Neuling auf dem Gebiet - herzlichen dank für eure Antworten

halbkette am 22 Feb 2014 20:56:26

Servus

Co2 Strafsteuer ist nur für Fzge ab 2008 zu entrichten , für die NOVA gibt es einen guten Rechner --> Link

ich baue zB in einen Kastenwagen einen Gurtbock ein , der wird so auch typisiert. Mein Auskunftgeber bei der Landesregierung meinte es gingen auch Bussitze mit integriertem 3 Punktgurt.

bert am 26 Feb 2014 20:22:55

Also wenn der Bus schon ein Neunsitzer ist und in Österreich zugelassen war ist keine Nova fällig.
Kasten auf Womo umbauen und mehr als 3 Sitze wird dann Novapflichtig.
Ich fahre mit dem Wohnmobil auf Wechselkennzeichen einen VW Bus mit langem Radstand und 9 zugelassenen Plätzen.
Hatte die hintere Bank aber bis jetzt nur 1x im Auto, somit ein 6 Sitzer.
Was solle es für einen Unterschied machen wenn du hinten ein Bett einbaust?
Am einfachsten aber auf der Landesregierung oder Prüfstelle anrufen.
Vor den Wohnmobilen habe ich einen Rettungsbus zum Wohnmobil umgebaut und umtypisiert.
Das war notwendig da im Rettungsbus nur ein Notsitz hinten war.
Danach die Bullitypische 3er Klappbank.
Rettungsfahrzeuge in privater Nutzung sind auch Novapflichtig.

bert

Luigi83 am 12 Jul 2019 22:53:44

Hallo,

Ich möchte einen Ducato H2L2 9-Sitzer umbauen zu einem 5 Sitzer mit einem Doppelstockbett für die Familie.

Meine Frage: kann ich die Innenverkleidung, die bei meinem anvisierten Fahrzeug zum Glück nur noch an der Decke (Himmel) vorhanden ist einfach entfernen, um dann neu zu dämmen? Gibt es da nen hässlichen Übergang von Fahrerhaus zu „Hinterteil“ oder etwas anderes zu beachten?
Die Kunststoffverkleidung nimmt meines Wissens nach wertvolle Zentimeter für die Bettenlänge (zum Querschlafen) und kann daher nicht bleiben.

Schöne Grüße

Christian

Cheesus am 17 Jul 2019 18:33:01

Speziell zum Ducato kann ich nichts sagen, aber bei meinem Renault Master "Bussi Deluxe" --> Link habe ich sowieso alle Verkleidungen neu gemacht. Hierzu habe ich Pappelsperrholzplatten mit Kunstleder bezogen. Ich wüsste nicht, wieso das nicht auch in einem Ducato funktionieren sollte.

Deine Fragestellung widerspricht sich meines Erachtens jedoch etwas: Du sprichst von Decke/Himmel und dann vom Querschlafen. Da stört der Himmel herzlich wenig.

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