vosu99 hat geschrieben:Die kassieren erst auf der Rückfahrt ab,wenn Du Dein ganzes Geld eh schon da gelassen hast :D
Ne.... wir kommen gar nicht erst wieder zurück ..
Ne.... wir kommen gar nicht erst wieder zurück ..
:daumen2:
Hi Rena, Vielen Dank für die Info .. ist gerade das Einzig vorwärtsweisende :ja: Auch natürlich Yielen Dank an Stephan, für die Vorstellung seiner Neuesten Anschaffung, Reifen, Felgen. Leider fehlt mir dabei der Geschwindigskeitsindex. Daher weiß ich gerade nicht wirklich, ob die Einstellung des Beitrags, dem angesprochenen Thema dienlich ist :roll: Vielleicht könnte die Moderation weniger sachdienliche Beiträge in "Was habe ich Heute an meinem Womo getan" verschieben :ja: Emil Der Geschwindigkeitsindex eines Reifens wird folgendermaßen aus der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) berechnet: Quelle--> Link bbH × 0,01 + 6,5 km/h[1] Als Beispiel ergibt das für ein Fahrzeug mit einer bbH von 205 km/h einen Sicherheitsaufschlag von: 205 km/h × 0,01 + 6,5 km/h = 2,05 km/h + 6,5 km/h = 8,55 km/h Der Reifen muss also für ein Geschwindigkeit von: 205 km/h + 8,55 km/h = 213,55 km/h ausgelegt sein. Damit reicht Geschwindigkeitsindex H (max. 210 km/h) nicht aus und es muss ein Reifen mit (mindestens) „V“-Index benutzt werden.[2] Für Fahrzeuge ab 2009 gibt es noch weitere, abschwächende, Regelungen. Bei meinem Kastenwagen ist die bbH 160 km/h, d.h. für den Reifen errechnet sich der Sicherheitsaufschlag folgendermaßen: 160 km/h x 0,01 + 6,5 km/h = 8,1 km/h Das bedeutet, daß meine Reifen mindestens für 168,1 km/h ausgelegt sein müssen. Da ich Reifen der Geschwindigkeitsklasse R (170 km/h) aufgezogen habe, darf ich diese also auch benutzen. Nur steht das in meinen Papieren nirgendwo, da steht nur Geschwindigkeitsindex S (180 km/h). Deshalb war ich gestern beim TÜV und habe die Sachlage erklärt und die werden mir die Bescheinigung geben, daß ich auch R benutzen darf. Die Bescheinigung konnte mir heute leider noch nicht mitgegeben werden, da der Unterschriftsberechtigte erst am Mittwoch wieder im Hause sein wird. Danach werde ich auf die Zulassungsstelle gehen und einen neuen Schein ausstellen lassen. Alles in allem kostet der Spaß dann runde 60€. Die TÜv Leute haben über die m.E. idiotische it. Regelung nur den Kopf geschüttelt. Ich halte Euch auf dem Laufenden... Der Geschwindigkeitsindex steht doch dabei!!! R Hallo Stephan, bei meinem Kastenwagen definitiv nicht.
Hi Stefan, Das R nach der Größe steht für die Bauart >> Radialreifen/Gürtelreifen --> Link Emil Ach , Emil , manchmal ist es besser garnichts zu sagen: Da sind noch mal diefür uns wichtigsten Bezeichnungen . M 130 -- natürlich km/h , nicht das es hier wieder Nachfargen und vermeintliche Richtigstellungen gibt. N 140 P 150 Q 160 R 170 S 180 T 190 Giovanni. so nach gefühlten Tausend Postings , darf man mit Winterreifen im Sommer durch Italien fahren oder nicht, ein einfaches Ja oder nein würde mir als Antwort reichen. Peter
JA WENN er passt NEIN wenn ers nicht tut HIER DER TEXT: MINISTERO DELLE INFRASTRUTTURE E DEI TRASPORTI DIPARTIMENTO PER I TRASPORTI, LA NAVIGAZIONE ED I SISTEMI INFORMATIVI E STATISTICI Direzione generale per la motorizzazione Divisione 3 Prot. n. 1049 Roma, 17 gennaio 2014 OGGETTO: Impiego degli pneumatici invernali. Sono pervenute segnalazioni in merito all'uso degli pneumatici invernali in relazione al loro impiego stagionale e all'indice di velocità consentito. Come è noto con l'entrata in vigore della direttiva del Ministro delle Infrastrutture e dei Trasporti del 16 gennaio 2013 il periodo interessato dall'obbligo degli pneumatici invernali è quello ricompreso tra il 15 novembre e il 15 aprile. Vengono rappresentate difficoltà da parte di cittadini e associazioni per quanto riguarda l'approssimarsi delle suddette date in quanto tale obbligo provocherebbe il congestionamento presso gli operatori del settore per soddisfare la richiesta del montaggio di pneumatici invernali. Al fine di evitare difficoltà al settore si ritiene opportuno consentire l'uso, in riferimento alla penultima linea delle conclusioni della circolare 104/95 del 31/5/1995, di pneumatici invernali (contraddistinti dalle marcature aggiuntive M+S, MS, M-S ovvero M&S), nel periodo compreso tra il 15 ottobre e il 15 maggio, anche con indice di velocità Q, fatto salvo quanto stabilito dalla direttiva del Ministro delle Infrastrutture e dei Trasporti e dal punto 6 della circolare 104/95.Si precisa infine che l'uso degli pneumatici invernali consentiti e cioè quelli con i parametri riportati sulla carta di circolazione ivi compreso l'indice di velocità non ha restrizioni di carattere temporale e che pertanto essi possono essere usati durante tutti i mesi dell'anno solare. Il DIRETTORE GENERALE Arch. Maurizio Vitelli Und hier das PROBLEM: "anche con indice di velocità Q, fatto salvo quanto stabilito" Heisst dass NUN : "MEHR ALS Q" "AB Q" "AB EINSCHLIESSLICH Q" ??? Frl. Qoogel sagt : "Um Schwierigkeiten zu vermeiden, in der Branche als angemessen betrachtet, erlauben den Einsatz in Bezug auf die vorletzte Zeile der Schlussfolgerungen des Kreis 104/95 von 31.05.1995 , Winterreifen ( durch die zusätzlichen Markierungen M + S , MS, MS oder identifiziert M & D), in der Zeit zwischen 15. Oktober und 15. Mai , mit einer Nenndrehzahl von Q , vorbehaltlich der Bestimmungen der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr und mit Ziffer 6 des Rundschreibens 104/95 ." Bitte, bitte, bitte, schließt endlich diesen Tröd. Ich werde sonst wirklich wahnsinnig :irre: :freak: Verehrte Susanne, wenn Dich das Thema nicht weiter interessiert, dann lies es doch einfach nicht mehr :!: Mich interessierts denn ich fahre ab Freitag nach Italien .. und ich bin im Bilde über die offiziellen Regelungen/Bestimmungen betr. der Reifen. Um Erfahrungen vor Ort, in IT, bzw. neue Infos, um die geht`s mir und hier unter anderem. Emil
Wie immer in langen threads, es taucht immer wieder einer auf, der nicht gewillt ist den thread zu lesen und wieder die gleichen Fragen stellt. Das nervt wirklich :roll: Frank Danke Frank!!!! Werte Susanne, raus hier. Hast du nix besseres zu tun. Nachher müssen wir wieder an deiner inneren Ausgeglichenheit arbeiten :D
Der ältere Herr kommt bestimmt nach dem Mittagsschlaf wieder, dann gibt es Ärger!!! :eek: Komme gerade vom TüV Freising wegen Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Bei meinem WoMo mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h war die Umschreibung der Reifen auf 'R' (170 km/h) kein Problem. Der Prüfer hat sich eingehend mit der Problematik befaßt damit auch alle Kombinationen im Schein drin stehen, so daß auch eine Fernabfrage der Carabinieri nicht nötig ist. Hintergrund (wußte ich auch noch nicht): Falls die Reifen von denen in Spalte 15.1 und 15.2 des Scheins abweichen, fragen die u.U. die Herstellerdatenbank ab und da steht ja etwas anderes drin. Somit wird jetzt in den Schein unter 15.1 und 15.2 215/70R15C 108R eingetragen: Unter 22 wird eingetragen: A.genehm. vuh 205/70R15C 108R o. 225/70R15 108R a. Serienstahlrad 6Jx15H2, ET68*** PS: Für die Reifenbreite von 225 habe ich eine COC Bescheinigung von Dethleffs. Die Reifenbreite muß wegen des Freilaufs in den Radkästen vom Hersteller genehmigt sein. Kostenpunkt: 32€ :D Nachdem ich gestern beim TÜV war und der Geschwindigkeitsindex 'R' erlaubt wurde, war ich heute auf der Zulassungsstelle. Das mit den Reifen umtragen ging ohne Probleme, es gabe eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1. :| Dann fiel den Damen in der Zulassungsstelle auf, dass im Original COC von Dethleffs als Fabrikmarke Pössl drinsteht, in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Brief) als Marke Dethleffs drinstand. Ausgestellt übrigens von derselben Zulassungsstelle Freising. Also war noch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 nötig. Da steht jetzt als Marke Pössl drin. Ratzfatz waren da noch mal 20€ fällig. :x Scheixx Winterreifen! Ich fahre seit ca 5 Jahren das ganze Jahr Winterreifen auf unserem Womo. DOT XY 2008, ca 35000 KM gelaufen. Pfingstmontag, gefühlte 50 Grad. Nach ca 100 Km Autobahn denke ich: "die Räder müssten mal gewuchtet werden". Nach 200 KM musste ich den rechten Reifen vorn wegen akuter Blasenbildung wechseln. Wie gesagt, wars recht warm auf dem Autobahnparkplatz. Vielen Dank an die zwei Wohnmobile, die neben mir anhielten, das Drama sahen und schnell weiterfuhren (kein Scherz!). Ein Wohnwagenfahrer aus einem benachbarten Landkreis ( nach Göttingen) aß seelenruhig ein Brötchen, während er zwei Meter neben mir stand. Kein Ding, Alter, hätte Dir gern Senf angeboten. Warum bin ich auch nicht im ADAC? Aufgebaut haben mich die zwei Mädels in einem unklimatisierten Golf III, die ein Stück weiter anhielten und sich für die Weiterfahrt aller unnützen Kleidung entledigten. Nach den ersten Metern merkte ich, dass es dem anderen Reifen auch nicht viel besser ging. Also die restlichen 100 KM mit Tempo 50 Landstraße nach Hause. Alles gut gegangen. 5 Kilo abgenommen. Peter Hallo entschuldigung das ich so faul bin, aber ich kann leider nicht 11 Seiten durchlesen. Sorry Wer kann mir den kurz ne Antwort geben ob ich ebenfalls betroffen bin. Michelin Agilis Alpin 185/75 R16C 104/102R Ford TRansit M&S Reifen Danke Vielleicht jemand , der schon alle Seiten gelesen hat :D
Wenigstens bist du so ehrlich und gibst zu, dass du zu faul bist :? Ohne Kenntnis, was in deinem Schein eingetragen ist, wirst du aber keine Antwort bekommen. Du wirst also doch lesen müssen, du faule Socke :D Frank Ich surfe mit so einem kleinen Smartphone und da kann das schon mal lästig werden. Deswegen bin ich lieber ehrlich. Also im Schein steht genau die Größe 185 / 75R16C 104/102R Höchstgeschwindigkeit T: 141 km/h Gerade im Netz gefunden Michelin Agilis Alpin 185/75 R16C 104/102R Reifenart: WinterreifenWinterreifen M+S Kennung mit Schneeflockensymbol mit Schneeflockensymbol EAN: 3528707541826 Speedindex: R: dieser Reifen ist für Geschwindigkeiten bis 170 km/h zugelassen!! Also bin ich im Grünen Bereich, oder???? hör blos uff, ihr habt mich auf 11 Seiten so dermaßen verwirrt, dass ich gar keine Reifen kaufe Ich lass das jetzt jemand anderes tun :D Bei Reifenfragen kann ich jedem nur raten sich direkt an Susanne zu wenden: --> Link Ich glaube es gibt keinen in Deutschland der mehr Wissen hat, in ihrer ruhigen Art erklärt sie das wunderbar!! 8) Stephan, du bist übelst fies Sie erholt sich doch gerade erst von uns und jetzt das :mrgreen:
stimmt das tastächlich so ? T ist doch 190 km ? Oder ist das T der Abschluß vom Wort Hochstgeschwindigkeit ? Wenn die Geschwindigkeit 141 ist dann hast Du kein Problem :) Boah, dieser Tröd ist das Letzte und ich werd ihn nicht überleben!!! Aber vor mir stirbt Stephan :mrgreen: So und nun nochmal für diesen faulen Sack,der mal dringend ein neues Smartphone braucht,damit er auch 11 Seiten lesen kann. Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit interessiert niemanden. In Italien darfst Du eh nur 130kmh auf der Bahn fahren. Und mit Womo über 3,5t nur 100 kmh,selbst wenn im Schein 190 kmh steht. Es interessiert nur die Buchstabenkombination im Schein und auf den Reifen. Wenn beide Buchstaben gleich,dann kein Problem. Wenn Buchstaben auf Reifen größer als im Schein,dann auch kein Problem. Wenn Buchstaben auf Reifen kleiner als im Schein,dann Problem und vermutlich neue Reifen. ....oder nix Italien. Bei Buchstabe ist der Geschwindigkeitsindex gemeint. Z.B. Q auf Reifen und im Schein= :) R auf Reifen und Q im Schein= :) N auf Reifen und Q im Schein= :( Hmm ich hab jetzt mal bei mir nachgeschaut, der Buchstaben auf dem Reufen ist deutlich größer als der im Schein. Ich schätzte der hat so eine Höhe von 10 Millimetern der im Schein maximal 1,5 Ergo hab ich kein Problem, oda ?
also dieses Post zitieren wir bitte jetzt auf jede neue Seite Danke das schöne an den inzwischen 12 Seiten ist, ich werde mir noch in vielen Jahren merken können, wen ich frage, wenn ich neue Reifen brauche :zustimm: Unterstehe dich.... Spassbremse!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :cry: Fragt ruhig. Ich bin die Ruhe selbst. :mrgreen: neee das heb ich mir auf für später. So etwa in einem halben Jahr susanne...welcher Buchstabe darf im Winter drauf stehen...und wie Groß? vorn oder hinten? |
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