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Ich brauche 121 wegen der erhöhten Achslast!! Was empfehlen den die Reifenexperten hier für ein Fabrikat?? Ich habe gerade gesucht. Da gibt es kaum welche und wenn, dann unbeyahlbar und mit Index R. R kommt aber auf jedenfall nach Q, also muesste das gehen. Hm, der Link funktioniert nicht. Stephan, wie wäre es mit dem hier: HANKOOK VANTRA LT RA 18? Kostet 114,73€ pro Stück. Ist allerdings ein reiner Sommerreifen. Dann würdest Du noch Felgen benötigen. Aber dann könntest Du problemlos damit nach Italien fahren und im Herbst/Winter machst Du Deine Bridgestone wieder drauf. Wieso habt Ihr im KFZ-Schein 140 kmh stehen - und wir nur 134 kmh ?????????? Ich dachte immer, WIR hätten den RENNALPA :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: ;D ;D Good luck Stephan bei der Reifensuche!! Ich habe, auf Empfehlung von Ford, anstelle der 215er Reifen an der Vorderschse 195er Winterreifen montiert, um ggf. Schneeketten aufziehen zu können. Die Winterreifen haben zudem eine Q-Kennung. Im Brief stehen aber ausschließlich 215er Reifen mit R-Kennung. Höchstgeschwindigkeit 125km/h. Gibt es eigentlich Winterreifen mit R und der nötigen Traglast? Ich brauch wahrscheinlich einen Satz Felgen für die Sommerreifen. Peter N
Umgedreht, oder? :gruebel:
Upps........... klar doch! Mit diesen ganzen Buchstaben und dem Durcheinander wird man ja ganz kirre. Danke Schnatterente!! Hallo, ich habe Pirelli Ganzjahresreifen mit Schneeflocke und R = 170 km auf meinem Transit. In meinen frz. Fahrzeugpapieren gibt es weder eine Geschwindigkeitsangabe noch eine Reifenbindung. Und nun? a+ Stefan , siehe in PN . Wenn du etwas genau wissen willst , schau in deine COC oder in die Zulassung . Giovanni.
Ist doch gut, da hat die italienische Polizei bisschen was zum Grübeln :-D Aber bei einem Womo mit R auf dem Reifen braucht man eigentlich keine extra Eintragungen :gruebel:
Hallo Giovanni, vielen Dank für deine Hilfe, leider habe ich ja wirklich ein Problem! N auf dem Reifen und Q im Schein passt halt nicht!! Die Reifen wurden mir damals von der Versicherung freigegeben, ich weiß aber nicht mehr ob ich das "N" erwähnt hattte :roll: Jetzt grübele ich darüber was die wohl bei einem Schaden sagen. Rufe mal beim Reifenhändler an :D Ich wünsche Euch allen eine ganz tolle, schnelle Woche!!! Danke für die Hilfe und die tolle Unterstützung. Diese teilweise nicht korrekten Angaben des ADAC finde ich verwirrend. Ich habe jetzt den ital. Automobilclub angeschrieben und um Klarstellung gebeten. Der ADAC sagt kategorisch, dass ab Index Q das Fahren mit M&S verboten ist. Die ital. Portale sagen anderes aus. Wir werden ab Mittwoch in I unterwegs sein. Mit Q !! Ich finde dass der ADAC hier nachbessern sollte. Mein Drängen hatte also nun Erfolg. Nachdem ich mich mit dem ADAC auf dessen Facebook-Seite auseinandergesetzt hatte, hat der ADAC soeben auf seiner Website den Text geändert und nun auch (zwar umständlich, aber zumindest richtig) für Laien verständlich dargestellt: Zitat ADAC: "Betroffen sind alle Winterreifen (M+S) mit dem Geschwindigkeitsindex Q (160 km/h) oder darunter. In der warmen Jahreszeit hingegen zulässig sind alle Winterreifen, deren Geschwindigkeitsindex darüber liegt oder bei denen die im Zulassungsschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit identisch mit dem Geschwindigkeitsindex ist. Der Geschwindigkeitsindex ist Teil der am Reifen aufgedruckten Reifenkennzeichnung (z. B. 225/55 R17 H). Am letzten Buchstaben lässt sich der Geschwindigkeitsindex ablesen. Detaillierte Informationen zum Geschwindigkeitsindex und seiner Interpretation finden sich auf den ADAC Internetseiten (Rubrik: Info, Test & Rat, Stichwort "Reifen" und "Speed-Index")." Zitat Ende Unser neuer Reifen hat ein "R" :razz: Wahrscheinlich fahren wir aber dieses Jahr gar nicht nach Italien :oops: :rofl: Wenigstens hast Du ordentliche Socken und total-schicke Felgen gekriegt ... :gut: Rena hat geschrieben: Ich hatte es doch schon geschrieben.......... wenn Q auf Reifen UND im FZ-Schein = alles i.O. Wenn Q auf Reifen und N im Schein = Strafe!!! Frage: ist der zweite Teil der Aussage nicht eher umgekehrt gemeint ? : Wenn N auf Reifen und Q im Schein = Strafe - da dann die Reifen den im Schein vorgeschriebenen Geschwindigkeitsindex UNTERSCHREITEN. So wie oben beschrieben ÜBERSCHREITEN die Reifen den Geschwindigkeitsindex den sie MINDESTENS erreichen sollten. Oder hab ich mal wieder was falsch verstanden? Und wenn ändert es wohl nix an Stephan´s Problem, ber der wollte ja sowieso die fetten Alu´s für die Disco. :lol: Tom :oops: :cry: Ich wollte die gar nicht!!!!!!!!!!! Kerstin wollte die neuen Reifen und Felgen haben!! :D Ich denk mal die Reifen müssen gleichschnell oder schneller sein wie im Schein steht, aber mindestens Q sein , oder :roll: Dieter
Ja, stimmt Thomas. Das hatte "Schnatterente" auch schon geschrieben und ich bestätigt. Hannisch übersehen..... Tom Nachdem der ADAC mittlerweile ja seine Hinweise ergänzt hatte, kommt nun noch ein Statement: Zitat ADAC: "Sehr geehrte Frau ...., inzwischen haben wir von unseren Juristen eine ausführliche Stellungnahme erhalten. Das Thema ist in der Tat verwirrend. In Italien besteht eine generelle Winterreifenpflicht zwischen dem 15. November und 15. April des Folgejahres. Mit dem Rundschreiben vom 17.1.2014 hat das Verkehrsministerium klargestellt, dass der Gebrauch von Winter- und Ganzjahresreifen (MS, M+S, M-S oder M&S-gekennzeichnete Reifen sowie Reifen mit Geschwindigkeitsindex "Q") mit einem Geschwindigkeitsindex unter der in der Zulassungsbescheinigung festgesetzten bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Zulassungsbescheinigung Teil I - Ziffer T) nicht nur in dem oben genannten Zeitraum, sondern bereits ab 15. Oktober bis spätestens 15. Mai des Folgejahres zulässig ist. Insofern ist Ihre Anmerkung richtig. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber - wie uns von italienischen Stellen bestätigt wurde - grundsätzlich auch, dass deren Verwendung im Zeitraum zwischen 15. Mai und 15. Oktober, also in den Sommermonaten unzulässig ist. In den Sommermonaten darf daher mit den betreffenden Winter- oder Ganzjahresreifen nur gefahren werden, wenn diese der in der Zulassungsbescheinigung festgesetzten bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs entsprechen. Inwieweit es hier gegebenenfalls Ausnahmen für Fahrzeuge gibt, die konstruktionsbedingt mit Ganzjahresreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex versehen sind, als in Zulassungsbescheinigung aufgeführt, kann bisher von italienischer Seite nicht bestätigt werden. Wir sind derzeit dabei, von offiziellen Stellen in Italien weitere Präzisierungen einzuholen und werden diese nach Erhalt an unsere Mitglieder weitergeben. Viele ...." Zitat Ende Ich bleibe dran. Rena, vielen Dank!!!!! Fährst Du nicht jetzt zu Testzwecken nach Italien? :D
Haha.... :lol: :lol: :lol: Ich fahr so in 3 Wochen und werde an der ersten Streife mal hupend vorbeifahren mal sehen was passiert :mrgreen: :lach: Ich habe gestern einen Bericht gelesen, wonach die Landrover Defender der Carabinieries mit unzulässigen M&S unterwegs sind. :mrgreen: :( Im gleichen Bericht stand aber auch zu lesen, daß diese Entscheidung wohl auf den EU Tisch kommt und dann mehrere Länder diesen Hirnschaden einführen. Und ja...es geht wohl um das gebeutelte Stadtsäckel. Sven kannst du mal ne Zusammenfassung machen. Was heißt das jetzt für uns Womo-Fahrer...wir haben Ganzjahresreifen drauf. Was müssen wir beachten, oder müssen wir überhaupt was beachten ? Du machst das bestimmt so, dass wir es alle verstehen ;D Hi, eigentlich ist es ganz einfach Für M+S Reifen (auch Ganzjahresreifen) gilt: Eingetragener Geschwindigkeitsindex = Geschw.Index Reifen -> :D Eingetragener Geschwindigkeitsindex niedriger als Geschw.Index Reifen -> :D Eingetragener Geschwindigkeitsindex höherals Geschw.Index Reifen -> :( Frank Das was frajop so herrlich kurz erklärt hat ( :-) ) wird durch den folgenden Artikel ebenso bestätigt. --> Link So wirklich gewaltig ist der Unterschied zu Germany übrigens nicht. Auch hierzulande ist es nicht angeraten, einen Reifen aufzuziehen, dessen Geschwindigkeitsindex unter dem liegt, der im Schein eingetragen ist. Daher müssen die Hersteller auch darauf achten, dass dies nicht geschieht und genau deshalb müssen wir alle auch wegen diesem Thema nix, oder fast nix beachten. Der ADAC sollte mal schleunigst seinen Text zu dem Thema überarbeiten, da steht´s nämlich grottenfalsch. Tom
Hat er doch schon!! Zumindest einigermaßen überarbeitet. Aber der ADAC ist dran. (Schau mal meine posts von vorher diesbezüglich!!) Ja, den Post habe ich gelesen. Wenn man aber auf der ADAC-Website unter diesem Thema sucht, kommt noch die kurze und m.E. falsche Info, dass alle Q-Reifen im Sommer verboten sind. Tom Dies ist der (jetzige) ADAC-Text aus der Website kopiert: Bestimmte Winterreifen ab sofort nicht mehr erlaubt Autofahrer, die jetzt noch mit Winterreifen nach Italien fahren, sollten unbedingt die Daten auf ihren Pneus mit dem Fahrzeugschein abgleichen. Der Grund: Seit Donnerstag, 15. Mai, dürfen bestimmte Winterreifen während der Sommermonate nicht mehr verwendet werden. Betroffen sind alle Winterreifen (M+S) mit dem Geschwindigkeitsindex Q (160 km/h) oder darunter. In der warmen Jahreszeit hingegen zulässig sind alle Winterreifen, deren Geschwindigkeitsindex darüber liegt oder bei denen die im Zulassungsschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit identisch mit dem Geschwindigkeitsindex ist. Der Geschwindigkeitsindex ist Teil der am Reifen aufgedruckten Reifenkennzeichnung (z. B. 225/55 R17 H). Am letzten Buchstaben lässt sich der Geschwindigkeitsindex ablesen. Detaillierte Informationen zum Geschwindigkeitsindex und seiner Interpretation finden sich auf den ADAC Internetseiten (Rubrik: Info, Test & Rat, Stichwort "Reifen" und "Speed-Index"). Die Winterreifen-Bestimmungen gelten auch für ausländische Autofahrer. Wer diese ignoriert, riskiert eine Geldbuße von 419 Euro bis 1.682 Euro. Übrigens: Nach Einschätzung der ADAC-Juristen fallen auch Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung mit dem Index Q und niedriger unter diese neue Bestimmung. Betroffen wären davon neben Klein-Pkw vor allem auch Wohnmobile und Geländewagen. Und nun noch ganz abschließend: Auf meine schriftliche Anfrage hin bekam ich heute von Ministero Infrastrutture e Trasporti eine Email mit der Bestätigung, dass wir mit unseren Q auf den Reifen und im Fahrzeugschein beruhigt fahren können. Und das werden wir auch.......... (aber das Schreiben nehme ich vorsichtshalber doch noch mit!! ) :lol: [quote="rena"]Dies ist der (jetzige) ADAC-Text aus der Website kopiert: Betroffen sind alle Winterreifen (M+S) mit dem Geschwindigkeitsindex Q (160 km/h) oder darunter. In der warmen Jahreszeit hingegen zulässig sind alle Winterreifen, deren Geschwindigkeitsindex darüber liegt oder bei denen die im Zulassungsschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit identisch mit dem Geschwindigkeitsindex ist. Also ich finde, das ist immer noch höchst missverständlich ausgedrückt. Schon alleine das Wort "Höchstgeschwindigkeit identisch" schafft Missverständnisse. Tom
Klar ist das hier wesentlich logischer!! Diese simple , überall gültige Antwort hättet ihr schon auf der ersten Seite lesen können . Giovanni. Wenn man auf der ADAC Web-site unter der Suche die Begriffe : Winterreifen Italien eingibt, kommt der nachfolgende Text als Ergebnis: Zitat: In Italien dürfen ab dem 15.05.2014 spezielle Winterreifen während der Sommermonate nicht mehr verwendet werden. Das Verbot gilt auch für deutsche Kraftfahrzeuge. Es handelt sich jedoch nicht um ein generelles Verbot, in den Sommermonaten Winterreifen zu benutzen. Ab dem 15. Mai dürfen auf italienischen Straßen folgende Kraftfahrzeuge nicht mehr gefahren werden: Kraftfahrzeuge die mit Winterreifen (M+S) mit dem Geschwindigkeitsindex Q oder darunter ausgerüstet sind. Kraftfahrzeuge deren Reifen einen höheren Index (ab „R“) besitzen und deren Geschwindigkeitsindex unter dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragenen Geschwindigkeitsindex liegt. Der Reifenindex ist der letzte Buchstabe auf der Bereifung und dort ablesbar. Die Strafandrohung bei Zuwiderhandlung liegt zwischen 419 und 1.682 Euro. Außerdem kann die Beschlagnahme des Fahrzeugs angeordnet werden. Zitat Ende. So ganz haben sie es also immer noch nicht verstanden, zumindest nicht an allen Stellen. Vielleicht sollten die doch mal die erste Seite dieses Threads lesen oder :lol: also in meinem Fahrzeugschein steht bei den Reifen 215/70 R15C109/107Q Höchstgeschwindigkeit bei T im FZG-Schein steht 138 was heißt das jetzt :confused: Was steht denn auf Deinen Reifen? Es geht ja um den Eintrag im Fahrzeugschein und den Aufdruck auf den Reifen. Die Höchstgeschwindigkeit des Motors ist uninteressant. Thomas, das stimmt so leider nicht. Denn dann hätte Stephan keine neuen Reifen benötigt. Er hatte Reifen mit Buchstabe "N" und im Fahrzeugschein steht "Q". Q geht bis 160, N bis 150 und fahren darf unser Alpa irgendwas zwischen 134 und 140. Nach Deiner Beschreibung würde es dann passen, ist aber falsch!!!!!!!! Entweder gleicher Buchstabe Q=Q, oder höherer Buchstabe als im Fahrzeugschein. Nach Q kommt R,S,T,U,V,W,X,Y und Z. Diese Buchstaben gehen alle mit Q im Fahrzeugschein.Ob man Reifen mit diesen buchstaben bekommt, ist garantiert fraglich, zumindest für ein Womo. so...nochmal gekuckt. Wieso steht auf den Reifen was anderes wie im FZG-Schein :gruebel: also auf den Reifen steht: 215/70 R15 CP 109 R im FZG-Schein wie schon gesagt: 215/70 R 15 C109/107 Q eingetragene Höchstgeschwindigkeit 138 kmh Wo ist der Beitrag von thomas56 geblieben? kann gar nicht editieren... es sind M+S Pirelli Camper Reifen aber die Bezeichnung M+S hab ich jetzt gar nicht gefunden :roll: Hallo ansch, die Kombi geht, da auf dem Reifen größerer Buchstabe als Q.
Freu dich, das geht :gut: Frank |
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