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Und noch immer kann keiner von seinen schrecklichen Erfahrungen berichten :eek: Dann sind wohl alle mit den richtigen Reifen unterwegs :) groovy, mit der Anleitung von Susanne müssen alle richtig unterwegs sein Ich zahl aber für niemanden das Knöllchen mitgefangen - mitgehangen Kurzer Bericht nach 1 Woche Italien, Toskana .. mit, ich nenns mal "nicht legalen Reifen ", .. Kein Schwein hat sich für Fahrzeug oder Reifen interessiert :-)), dabei hab ich gleich am Tag 2 , die Polizei darum gebeten, mir eine Supermarktempfehlung, in Sienna, zu geben :D Emil :D nachfolgender Text ist aus einer nicht unbedeutenden "Automobilzeitschrift" , die aber im Gegensatz zu dem nicht unbedeutenden Automobilclub (denn in dessen Hauspostille steht es nach wie vor falsch und der Verein macht damit die ganze Nation verrückt) die Sache richtig verstanden haben, und für alle, die noch nicht genug von diesem Thema haben: :D Winter- und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung fallen unter das Winterreifenverbot in Italien, wenn sie mit einem entsprechenden Geschwindigkeitsindex gekennzeichnet sind, der unterhalb der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt. Entgegen ersten Meldungen des ADAC wurde seitens des Automobilclubs später präzisiert, dass auch Reifen unterhalb des Speed-Index Q erlaubt sind, wenn das Fahrzeug eine entsprechend niedrige Höchstgeschwindigkeit eingetragen hat – beispielsweise der Land Rover Defender mit einer offiziellen Höchstgeschwindigkeit von 144 km/h. Dieses Verbot gilt unabhängig von den jeweiligen Tempolimits in Italien, die auf den Autobahnen maximal 130 km/h gestatten. Im Übrigen macht es wohl wenig Sinn, auf die ach so bösen Italiener zu schimpfen. Im deutschen Straßenverkehrrecht gilt eigentlich exact die gleiche EU-Regel, hier hat man sich nur eine zusätzliche Sonderregelung geleistet, dass man bei Winterreifen durch den kleinen Reifenhöchstgeschwindigkeitsaufkleber an der Frontscheibe die Regel ausser Kraft setzen kann, und das gilt dann hat bei den Italo´s nicht. Tom Liebe Forianer, wie in einem Offroad-Forum beigetragen wurde, hat ein deutschsprechender, befragter, Carabinieri berichtet, dass die Regelung laut seines Kontrollplan, nur vollwertige Winterreifen mit Sternflocke-Kennzeichnung betrifft. Ist zwar nichts eindeutig offizielles, ne Info allemal Emil Danke für die Info. Wie so oft und besonders auch in Italien wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. :lol: Leute , Leute , hört doch endlich damit auf euch gegenseitig verdrehte Kaffeklatschansichten úm die Ohren zu schlagen : Es ist genauso wie schon einige Male sehr richtig beschrieben : Egal welche Reifen vom 15.Mai bis 15.Oktober müssen die Reifen , ob Ganzjahres oder Winterreifen einen höheren Speedindex haben als im Fahrzeugschein die eingetragene Geschwindigkeit anzeigt und in der Zeit vom 15.Oktober bis 15.Mai darf der Reifen einen geringeren Speedindex haben als die eingetragene Geschwindigkeit eingetragen ist , dann muss allerdings wie in Deutschland eine Geschwindigkeitsplakette am Armaturenbrett angebracht sein auf der die Zulassungsgeschwindigkeit zu sehen ist . Nun alles klar? Nun glaubt es , oder lasst es sein und diskutiert noch bis zum 15.10. , dann ist es nämlich wieder egal . Giovanni.
Noch falscher gehts wirklich nicht :wall: Frank Hallo frajop, du könntest uns wenigsten erhellen was an diesen Aussagen falsch ist, dann könnten wir sogar von deinen Beiträgen lernen! Einfach "falsch" zu schreien ist wenig zielführend. Nichtwissende , Andreas nach 13! Seiten schon, weiter vorne stehts richtig... Frank oder einfach susanne fragen! :ja: Ich habe sogar die Handynummer :mrgreen: Soll ich sie hier mal eintragen??? :D nicht eintragen - schick sie mir! 8) Susanne?????????? :oops: :oops: :oops: Ich habe keine Zeit zum Telefonieren. Ich bin an der Adria und kontrolliere im Auftrag des italienischen Verkehrsministeriums den Speedindex auf den Reifen. :D Dem Dänen neben uns mit seinem Range Rover werd ich erstmal melden. Oder er zahlt unsere CP Gebühren, da liesse sich was machen. Aber noch viel besser sind die massenhaft herumstehenden WoWa,alle hoffungslos überladen. :ja: Gut das du dich bei der Hitze zum Ablesen nicht bücken brauchst :D Frajop, eigentlich wollte ich mich zu diesem Thema nicht mehr äußern , zumal das genau diese noch mal von - pm- beschriebene Vorschrift ist. Erschwerend ist allerdings , dass in diesem und anderen Foren Leute die wirklich etwas schwerfällig sind immer die Dinge , weil sie sich nur an einem Wort festklammern, durcheinander bringen. Wenn du aber etwas daran nicht verstehen willst oder kannst , dann schreib es doch . Ich bin sogar bereit es dir noch mal zu erklären . Wenn du es nicht offen erörtern willst oder es n.d.M. länger dauern könnte , schreib mir eine KN. Giovanni. Giovanni,reg Dich nicht auf. Es lohnt nicht. Ich habs auch aufgegeben. :ja: mich würde es schon interessieren... :mrgreen: Und ich finde Stephan sollte zu diesem hochinteressanten Thema noch einmal ein Referat ausarbeiten........... :gruebel: :idea: :respekt: OK!!!! Susanne!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Hol mal nen Stift und Papier, dann ab auf die Leiter und neben mir Platz nehmen :D Das könnte Dir so passen :D Moderation:Hier ist wahrscheinlich auch das Wesentliche erledigt. Wenn Erfahrungsberichte nach dem Sommer aus Italien vorliegen, kann man darüber ja mal berichten. Was halten die Wohnmobilisten von der neuen Verordnung wegen Reifen in Italien? In der letzten ADAC-Motorwelt steht, dass in Italien von Mai bis Oktober keine M+S-Reifen, keine Ganzjahresreifen benutzt werden dürfen. Wie soll das gehen bei den Wohnmobilisten? Österreich bestraft einen, wenn man bei Schnee nicht mindestens Ganzjahresreifen hat oder M+S-Reifen. Tolles Europa! Jeder Staat macht , was er will? Wie soll man diesen uneinheitlichen VOrschriften gerecht werden können? Susanne!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Komm mal ganz schnell!!!!! Ich finde es ärgerlich, dass ich mit meinen 160km/h-Winterreifen im Sommer nicht 210km/h fahren darf. Hier mal eine Richtigstellung ... Auszug von einer Seite, die hier NICHT verlinkt werden darf! Also, wer es noch genauer wissen will, muss eine Suchmaschine bemühen. Fakt ist: Das Maß der montierten Reifen – inklusive Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex – muss generell den Angaben in den Zulassungspapieren mindestens entsprechen. Steht dort hinter dem Lastindex beispielsweise ein Q (bis 160 km/h, siehe Tabelle), ist der dementsprechende Reifen im fraglichen Zeitraum in Italien auch zulässig. Nur vom 15. Oktober bis zum 15. Mai sind ebenso Reifen mit einem niedrigeren Speedindex erlaubt, wenn im Cockpit ein Aufkleber auf die reduzierte Höchstgeschwindkeit hinweist. Winter- und Ganzjahresreifen sind zwar oft für geringere Höchstgeschwindigkeiten freigegeben als gleich große Sommerreifen. Allerdings weisen handelsübliche Wintergummis für gängige Basisfahrzeuge wie Fiat Ducato oder Mercedes Sprinter oft wenigstens Speedindex Q oder R auf, sind also für Geschwindigkeiten zugelassen, die viele Wohnmobile gar nicht erreichen. Probleme entstehen Wohnmobilfahrern also in der Regel nicht. Käufer sollten dennoch auf jeden Fall nicht nur auf die richtige Reifengröße achten, sondern auch auf den Geschwindigkeitsindex. Laut letzter ADAC-Motorwelt (Sept. 2014) verbietet Italien von Mai-Oktober Winter- und Ganzjahresreifen! Was soll das nun wieder? Will man in Italien eine neue Abzocke für Ausländer aufbauen? Österreich schreibt bei Schnee Winterreifen vor (selbst im Oktober). Was hält die Forum-Gemeinde davon? Noch einmal, nun von amtlicher Seite : Winterreifen M+S im Sommer in Italien Home › Dienste » Dienste nach Kategorien » Winterausrüstungspflicht Winterausrüstungspflicht Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung Allgemeine Beschreibung Bei Schnee, und/oder Eisbildung (Phänomen Eisregen) auf der Fahrbahn gilt zur Vermeidung von Behinderungen des Verkehrsflusses auf den Straßen, welche mit einem entsprechenden Gebotsschild versehen sind, die Winterausrüstungspflicht: Es ist vorgeschrieben dass die Fahrzeuge (mit Ausnahme von zweirädrigen Kleinkrafträdern und Motorrädern, die bei obgenannten Bedingungen nicht verkehren dürfen) mit Winterreifen oder Ketten ausgestattet sind. Generell kann dieses Gebot vom 15. November bis zum 15. April vom Eigentümer der Straße verhängt werden aber im Falle von hochgelegenen Bergstraßen und unter besonderen Bedingungen kann dieser Zeitraum auch ausgedehnt werden. Die Verwendung von Winterreifen oder Ketten wird auf allen Rädern der Antriebsachse vorgeschrieben. Im Falle von Pkws und Lkws bis zu 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht ist die Montage von Winterreifen auf allen Rädern des Fahrzeugs empfohlen. Winterreifen sind durch die Aufschrift „M + S“, „M & S“ oder „M - S“ gekennzeichnet. Winterreifen dürfen das ganze Jahr über montiert werden. Vom 15. Oktober bis zum 15. Mai darf der Geschwindigkeitsindex auf den Reifen niedriger sein als jener, der in der Zulassungsbescheinigung vorgesehen ist, aber nicht niedriger als Q (160 km/h). Dabei ist im Fahrzeuginneren an auffallender Stelle im Sichtfeld des Fahrers ein Warnschild mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten Winterreifen anzubringen. Vom 16. Mai bis zum 14. Oktober muss der Geschwindigkeitsindex der montierten Reifen auf alle Fälle gleich oder höher sein als jener, der in der Zulassungsbescheinigung vorgesehenen. Geschwindigkeitsindex: Q = 160 km/h R = 170 km/h S = 180 km/h T = 190 km/h U = 200 km/h H = 210 km/h V = 240 km/h VR => 210 km/h ZR => 240 km/h W = 270 km/h Y = 300 km/h Als Spikes gelten Reifen, die mit Nägeln versehen sind, welche max. 1,5 mm aus der Reifenoberfläche vorstehen und deren Anzahl von min. 80 bis max. 160 Stück pro Reifen reicht. Für die Verwendung von Spikereifen gelten folgende Auflagen: - eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h auf Freilandstraßen und 120 km/h auf Autobahnen; - die Verwendung ist nur in Verbindung mit Schmutzfängern an der Hinterachse erlaubt; - es müssen alle Räder des Fahrzeuges und des Anhängers (falls vorhanden) mit Spikereifen bereift sein; - der Gebrauch von Spikereifen an Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist nicht erlaubt; - Spikes dürfen ausschließlich vom 15. November bis zum 15.März auf der Straße verwendet werden. Zugangsvoraussetzungen Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen. Termine Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten. Notwendige Dokumente Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig. Kosten Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei. Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen - Art. 6 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes, - Richtlinie des Transportministeriums Nr. 1580 vom 16. Januar 2013, - Rundschreiben des Transportministeriums Nr. 58 vom 22. Oktober 1971, - Verordnung der Autonomen Provinz Bozen Nr. 1318 vom 15 November 2010 zur Winterausrüstungspflicht, - Gemeindeverordnung zur Winterausrüstungspflicht Bozen, - Rundschreiben des Transportministeriums Prot. Nr. 1049 vom 17. Januar 2014; Website: Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen. Zuständige Einrichtung 38. Mobilität 38. Mobilität Zuständige Verwaltungseinheit 38.4.1. Landesprüfstelle für Fahrzeuge Adresse Sigismund-Schwarz-Straße 40, 39100 Bozen Telefon Hallo, Leute , weil noch immer diese unsinnige Rederei über die Benutzung von Reifen mit der Kennung M+S und Berg/Schneekristall in diesem und anderen Foren eine Rolle spielt , obwohl es eigentlich ganz einfach zu erklären ist , habe ich mich erst an das Italienische Konsulat in Hannover gewendet , die haben mich an die Deutsche Botschaft in Rom verwiesen und die dortige Pressestelle hat mir die -Amtliche Verlautbarung der Verwaltungseinheit Bozen/Südtirol gemailt. Das auf Deutsch . Nun hoffe ich , dass damit der Zirkus und die Missverstännisse erledigt sind und jeder unter den hier beschriebenen Umständen beruhigt nach Italien fährt. Vielleicht ausdrucken und mitnehmen. Giovanni. Hallo, es besteht offensichtlich ein außerordentliches Interesse an diesem Thema , denn es wird häufig nachgefragt Es wird aber laufend gesperrt . Ist das so richtig ? Über jeden Stellplatzfauxpas und jede Toi -Kassette wird seitenlang dikutiert , aber ein Thema das selbst der ADAC falsch interpretiert hat , und über das hier im Forum die tollsten Bemerkungen losgelassen werden wird gesperrt . Gehen da die sog.Administratoren nicht zu weit? Giovanni Noch einmal, nun von amtlicher Seite : Winterreifen M+S im Sommer in Italien Home › Dienste » Dienste nach Kategorien » Winterausrüstungspflicht Winterausrüstungspflicht Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung Allgemeine Beschreibung Bei Schnee, und/oder Eisbildung (Phänomen Eisregen) auf der Fahrbahn gilt zur Vermeidung von Behinderungen des Verkehrsflusses auf den Straßen, welche mit einem entsprechenden Gebotsschild versehen sind, die Winterausrüstungspflicht: Es ist vorgeschrieben dass die Fahrzeuge (mit Ausnahme von zweirädrigen Kleinkrafträdern und Motorrädern, die bei obgenannten Bedingungen nicht verkehren dürfen) mit Winterreifen oder Ketten ausgestattet sind. Generell kann dieses Gebot vom 15. November bis zum 15. April vom Eigentümer der Straße verhängt werden aber im Falle von hochgelegenen Bergstraßen und unter besonderen Bedingungen kann dieser Zeitraum auch ausgedehnt werden. Die Verwendung von Winterreifen oder Ketten wird auf allen Rädern der Antriebsachse vorgeschrieben. Im Falle von Pkws und Lkws bis zu 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht ist die Montage von Winterreifen auf allen Rädern des Fahrzeugs empfohlen. Winterreifen sind durch die Aufschrift „M + S“, „M & S“ oder „M - S“ gekennzeichnet. Winterreifen dürfen das ganze Jahr über montiert werden. Vom 15. Oktober bis zum 15. Mai darf der Geschwindigkeitsindex auf den Reifen niedriger sein als jener, der in der Zulassungsbescheinigung vorgesehen ist, aber nicht niedriger als Q (160 km/h). Dabei ist im Fahrzeuginneren an auffallender Stelle im Sichtfeld des Fahrers ein Warnschild mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten Winterreifen anzubringen. Vom 16. Mai bis zum 14. Oktober muss der Geschwindigkeitsindex der montierten Reifen auf alle Fälle gleich oder höher sein als jener, der in der Zulassungsbescheinigung vorgesehenen. Geschwindigkeitsindex: Q = 160 km/h R = 170 km/h S = 180 km/h T = 190 km/h U = 200 km/h H = 210 km/h V = 240 km/h VR => 210 km/h ZR => 240 km/h W = 270 km/h Y = 300 km/h Als Spikes gelten Reifen, die mit Nägeln versehen sind, welche max. 1,5 mm aus der Reifenoberfläche vorstehen und deren Anzahl von min. 80 bis max. 160 Stück pro Reifen reicht. Für die Verwendung von Spikereifen gelten folgende Auflagen: - eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h auf Freilandstraßen und 120 km/h auf Autobahnen; - die Verwendung ist nur in Verbindung mit Schmutzfängern an der Hinterachse erlaubt; - es müssen alle Räder des Fahrzeuges und des Anhängers (falls vorhanden) mit Spikereifen bereift sein; - der Gebrauch von Spikereifen an Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist nicht erlaubt; - Spikes dürfen ausschließlich vom 15. November bis zum 15.März auf der Straße verwendet werden. Zugangsvoraussetzungen Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen. Termine Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten. Notwendige Dokumente Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig. Kosten Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei. Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen - Art. 6 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes, - Richtlinie des Transportministeriums Nr. 1580 vom 16. Januar 2013, - Rundschreiben des Transportministeriums Nr. 58 vom 22. Oktober 1971, - Verordnung der Autonomen Provinz Bozen Nr. 1318 vom 15 November 2010 zur Winterausrüstungspflicht, - Gemeindeverordnung zur Winterausrüstungspflicht Bozen, - Rundschreiben des Transportministeriums Prot. Nr. 1049 vom 17. Januar 2014; Website: Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen. Zuständige Einrichtung 38. Mobilität 38. Mobilität Zuständige Verwaltungseinheit 38.4.1. Landesprüfstelle für Fahrzeuge Adresse Sigismund-Schwarz-Straße 40, 39100 Bozen Telefon Hallo, Leute , weil noch immer diese unsinnige Rederei über die Benutzung von Reifen mit der Kennung M+S und Berg/Schneekristall in diesem und anderen Foren eine Rolle spielt , obwohl es eigentlich ganz einfach zu erklären ist , habe ich mich erst an das Italienische Konsulat in Hannover gewendet , die haben mich an die Deutsche Botschaft in Rom verwiesen und die dortige Pressestelle hat mir die -Amtliche Verlautbarung der Verwaltungseinheit Bozen/Südtirol gemailt. Das auf Deutsch . Nun hoffe ich , dass damit der Zirkus und die Missverstännisse erledigt sind und jeder unter den hier beschriebenen Umständen beruhigt nach Italien fährt. Vielleicht ausdrucken und mitnehmen. Ciao Giovanni. Auch wenn es von den Herren Moderatoren wieder abgewürgt wird, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, das dieses Thema bei einigen Herrschaften der schreibenden Zunft immer noch grottenfalsch dargestellt wird. Heute kam die neueste ADAC Motorwelt zusammen mit einer Beilage zum Thema Freizeit Mobil (Ausgabe September 2014). In dieser Beilage geben die Herren vom ADAC den offiziellen Text aus Italien nun zum wiederholten Mal völlig verkürzt und verdreht wieder. Offenbar ist es noch nicht einmal dem ADAC mit seinen Hausjuristen und Dolmetschern gelungen, diesen Text richtig zu interpretieren. Insofern hat Giovannibastanza vielleicht doch SEHR Recht, wenn er noch einmal darauf hinweist, wie es wirklich zu interpretieren ist, damit der ADAC nicht wieder mit seinen Falschberichten die ganze Welt durcheinanderbringt. Deshalb sollte man seine diesbezüglichen Beiträge vielleicht dann doch nicht abwürgen, denn bis in die letzte Ecke dieser Republik ist die richtige Interpretation ja offenbar doch noch nicht durchgedrungen. Tom Hallo, in der letzten ADAC Zeitung oder in dem Campingbeiblatt stand ein Artikel, das im nächsten Sommer Reifen mit Winterkennung für Wohnmobile in Italien nicht mehr zugelassen sind. Da es sich nicht um eine Aprilausgabe handelt würde mich interessieren wie ich dann mit meinen Sliks von der nassen Wiese kommen soll. Um dieses Problem zu umgehen habe ich für das ganze Jahr meine Grobstollen montiert. Ade Italien. Bernd Stimmt. Nur noch auf Felgen darf gefahren werden. |
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