aqua
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Tunnel zu klein lol...... 1, 2


womifahrer am 23 Jul 2014 12:22:24

hallo.........bei unserem istein warnaufkleber beim kauf drin gewesen,glaube sogar vom werk aus.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

kurt2 am 23 Jul 2014 12:33:02

brainless hat geschrieben:Die Leute,
die Risiken nicht tragen wollen und auch nicht müssen, nennt man Beamte - nicht Unternehmer,
Volker ;-)


Hallo,
stimmt nicht ganz.

Richtig ist, dass sich Amtshaftungsansprüche geschädigter Dritter bei öffentlich-rechtlichem Handeln des Beamten unmittelbar nur gegen den Dienstherrn richten, nicht aber gegen den Beamten selbst. (GG Art 34, Satz 1). Satz 2 behält sich den Rückgriff auf die Beamten vor.

Die Haftung des Beamten selbst, (wobei nur ein Anspruch des Dienstherrn gegen den Beamten im Innenverhältnis in Betracht kommt) richtet sich in erster Linie in den Ländern nach § 48 Beamtenstatusgesetz, im Bund § 75 BBG. Sie regeln abschließend die vermögensrechtliche Haftung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn.

Ein Regress wird nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Beamten in Betracht kommen.

schneutzl am 23 Jul 2014 12:34:40

rinto hat geschrieben:HAllo tambi,

welche Maßnahmen hast Du denn ergriffen, um.....

Warnaufkleber ?

Edgar


Werden Warnaufkleber denn überhaupt beachtet?
Man sieht sie, okay, aber nach ner Weile registriert man sie doch nicht mehr. Genau wie mit diesen Aufklebern für Winterreifen, man übersieht sie.
Bei dem ganzen Maleur, das da passiert ist, tun mir eigentlich nur die "Nachmieter" des ruinierten Womos leid. Die kriegen kurzfristig eine Absage und können sehen, wo sie bleiben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeine Versicherung da was zahlt.
Wie ist das eigentlich bei uns Womobesitzern, unser Womo wird wie auch immer beschädigt, wir haben keinerlei Schuld. Was ist denn da mit unserem Urlaub, nix mit wochenlang unterwegssein, langfristig geplante Auslandstouren können nicht oder nur zeitverzögert stattfinden!? Und wenn dann noch andere Personen involviert sind wie z.B. unsere Kinder, mit denen wir das Womo in Nordnorwegen wechseln. Flüge sind gebucht, 2x je 2 Personen hin-und zurück. Zahlt das einer oder haben die Geschädigen die *****karte?

Anzeige vom Forum


rinto am 23 Jul 2014 12:38:01

Hallo Lancelot,

was heißt da "anmachen" ?

Aus Schaden wird man klug. Wenn Tambi sich schon über "Deppen" beschwert ( eine etwas sachlichere Darstellung des Sachverhaltes wäre sicher zielführender gewesen) dann erwarte ich schon auch, dass er sich Gedanken macht, ob und ggf er solche Unfälle in Zukunft verhindern kann.

Dass im übrigen das Hängenbleiben wegen zu geringer Durchfahrtshöhe keine Frage der Deppenschaft ist, dürften all die LKW- Fahrer beweisen, denen dies auch schon passiert ist.

Wenn einem Profi so ein Fehler unterlaufen kann, dann sollte man vielleicht auch den Mieter eines Womos, der vielleicht zum ersten Mal mit so einem Ding unterwegs ist, nicht zur Aufnahme in das "Buch der Deppen" vorschlagen.

Dass der Unfall- wie die meisten - vermeidbar gewesen wäre, ändert an der Sache nichts: Der Ton macht die Musik.

Viele aus Nürnberg, Edgar

Dnik am 23 Jul 2014 12:53:11

Hallo,

das kann jedem passieren. Sollte nicht - kann aber. Grade wenn man viel PKW fährt wo man sich um sowas keine Gedanken machen muss und dann ins Womo einsteigt. Ich habe deswegen auch einen Zettel mit der min Durchfahrtshöhe auf dem Lenkrad kleben. Erinnert mich immer mal daran, dass ich bei Durchfahrten oder Bäumen ein bisschen aufpassen sollte.

Trotzdem zitiere ich mal aus wikipedia:
(Depp ist) ein Schimpfwort für einen einfältigen Menschen, siehe Idiot; wird aber (insbesondere in Bayern) nicht durchweg beleidigend verwandt


Der Typ ist einfach ein Depp.


Jako am 23 Jul 2014 12:57:47

....ich würde dazu auf bayrisch auch "Depp" sagen.... man kann mal eine Dachbox vergessen, oder auf dem Dach montierte Fahrräder..... aber wenn ich (auch als Neuling) oder gerade WEIL Neuling sämtliche Hinweisschilder ignoriere und mir keine Gedanken mache in was für einem Fahrzeug ich sitze - dann bin ich ein Depp - auf gut bayrisch! Jako

Christel am 23 Jul 2014 13:05:06

Freunde von mir wohnen mit Sicht auf eine Unterführung der Bahn an der Mosel. Sie sehen es fast jede Woche, daß jemand durch will, der viel höher ist. Da heißt es dann:"Achtung, da kommt wieder Einer."
Warnen kann man nicht mehr. Da kann man nur Wetten abschließen ob es noch vor Einfahrt bemerkt wird.Die Behörde hat schon öfters Ortsbegehungen gemacht, um die korrekte Beschilderung zu kondtrollieren und zu verbessern.
Wobei ich sagen muß, daß unser erstes Campernavi, trotz Eingabe der Höhe, auch da durch wollte.
Christel

rkopka am 23 Jul 2014 13:13:32

Wobei es gerade zuhause IMHO am gefährlichsten ist. Da kennt man alle Straßen und Schleichwege mit dem PKW und fährt oft sogar "auf Autopilot". Wenn man dort dann mit dem Womo fährt und nur etwas unaufmerksam ist, dann übernimmt die "Automatik" und die schert sich einen Dreck um Höhenbegrenzungen. Unterwegs ist man aufmerksamer. Im Ausland vielleicht noch mehr, da dort die Straßenzeichen teilweise ungewohnt sind.

Ein Womo Händler in der Nähe hatte da früher einen gefährlichen Sitz. Nur 100m entfernt war eine Bahnunterführung, wo ich immer wieder mal die Lieferwagen des danebenliegenden Möbelhauses u.a. stecken sah. K.A. wieviele Womos da rein sind ?

RK

Lancelot am 23 Jul 2014 13:32:42

rinto hat geschrieben:... dann erwarte ich schon auch, dass er sich Gedanken macht, ob und ggf er solche Unfälle in Zukunft verhindern kann.


Wieso "er" :?:
"Er" vermietet Wohnmobile ... sicher muß man dazu schon im Eigeninteresse auch dran denken, was die Mieter alles falsch machen könnten (Wasser in Diesel und umgekehrt, Strom, Gas etc.). Aber die Größen .. :gruebel:

ICH würde meinen, DAS sieht man ... :ja: . Und wer´s liest (am Tunneleingang), sollte vergleichen mit tatsächlichem Maß :!: Zum Glück sind wir noch nicht nahe an amerikanischen Verhältnissen und müssen extra unterschreiben lassen, daß die Katze NICHT in die Mikrowelle .. :roll:

rinto hat geschrieben:Dass im übrigen das Hängenbleiben wegen zu geringer Durchfahrtshöhe keine Frage der Deppenschaft ist, dürften all die LKW- Fahrer beweisen, denen dies auch schon passiert ist.


Auch im Rechtswesen ist die mehrfache Verletzung von Gesetzen (oder Gesetzmäßigkeiten) noch kein Beweis dafür, daß diese allgemein "falsch" sind :D

Vulgo : sind auch "Deppen" ... 8) (bayrische halt)

Gast am 23 Jul 2014 13:58:19

Jako hat geschrieben:

ich würde dazu auf bayrisch auch "Depp" sagen.... man kann mal eine Dachbox vergessen, oder auf dem Dach montierte Fahrräder..... aber wenn ich (auch als Neuling)

oder gerade WEIL Neuling sämtliche Hinweisschilder ignoriere und mir keine Gedanken mache in was für einem Fahrzeug ich sitze - dann bin ich ein Depp - auf gut bayrisch! Jako


Dem würde ich uneingeschränkt zustimmen! :ja: ;D
Wer die Höhe seines Fahrzeugs nicht beachtet und einen so hohen Sachschaden verursacht,
ist nicht nur Depp sondern ein Volldepp !
Egal ob LKW Fahrer, Mieter- oder Besitzer eines Reisemobils oder eines sonstigen Fahrzeugs mit
einer über der Norm liegenden Höhe oder Breite.

dieter2 am 23 Jul 2014 14:03:59

Ich würde sagen der war mit seinen Gedanken total woanders.

Glaube nicht das er meint, bin zwar 3 Meter hoch, mal sehen ob ich bei 2,5 Meter durchkomme :roll:

In Hannover ist eine Bahnunterführung, was glaubt ihr wie oft da ein LKW hängenbleibt.
Entweder zu hoch oder der Ladekran war im Wege :)

Dieter

Ganzalleinunterhalter am 23 Jul 2014 15:05:50

Und aus diesem Grunde haben Verantwortliche an solchen Festfahr-Hotspots oftmals vorher über die Fahrbahn führende Höhenbegrenzungswarner aufgehängt, so dass zumindest die Brückenbauwerke nicht beschädigt werden ( wie an dem Beispiel in Paris)

kurt2 am 23 Jul 2014 16:23:39

Lancelot hat geschrieben:Wieso "er" :?:
"Er" vermietet Wohnmobile ... sicher muß man dazu schon im Eigeninteresse auch dran denken, was die Mieter alles falsch machen könnten (Wasser in Diesel und umgekehrt, Strom, Gas etc.). Aber die Größen .. :gruebel:


Hallo Wolfgang,
Du bist also auch so einer an dem der Zeitgeist vorüber gegangen ist.

Liegt doch auf der Hand:
- wird man beklaut, ist man selbst schuld, weil man seine Geldbörse nicht diebstahlsicher im Brustbeutel hatte,
- wird man verprügelt, können die Schläger natürlich nichts dafür; man bedenke doch deren schwierige Kindheit
- fährt man gegen eine Brücke, - was baut der Ingenieur sie nicht hoch genug
usw, und so fort. :evil:

Ist nur gut, dass immer die Anderen schuld sind.

giovannibastanza am 23 Jul 2014 16:33:38

tambi, nicht bange machen lassen . Das war keine -Grobe Fahrlässigkeit - deshalb muss die Versicherung bezahlen. Die suchen zwar gerne einen Dummen der sich bequatschen lässt , aber zahlen muss sie in diesem Falle. Oder war der Fahrer z.B. betrunken?
Wie oft verschätzt sich mal ein LKW -oder Doppelstockomnibusfahrer ?
Giovanni.

brawo1 am 23 Jul 2014 18:03:19

Hallo Giovanni,

giovannibastanza hat geschrieben:tambi, nicht bange machen lassen . Das war keine -Grobe Fahrlässigkeit - deshalb muss die Versicherung bezahlen.

wie kannst du so etwas felsenfest behaupten, hast du eigentlich nicht das Posting von Ganzalleinunterhalter gelesen, bei welchem er das Urteil eines Oberlandesgerichts zitiert? Nach Auffassung des Gerichts war es in diesem dort geschilderten Fall sehr wohl eine grobe Fahrlässigkeit und dann vergleiche mal den dortigen Fall mit diesem; da wird der Unfallverursacher mehr als schlechte Karten haben.

giovannibastanza hat geschrieben:Die suchen zwar gerne einen Dummen der sich bequatschen lässt , aber zahlen muss sie in diesem Falle. Oder war der Fahrer z.B. betrunken?
Wie oft verschätzt sich mal ein LKW -oder Doppelstockomnibusfahrer ?

Mit dem Urteil eines Oberlandesgerichts im Rücken sind die Chancen für die Versicherung mehr als sehr gut, dass sie nichts wird zahlen müssen. Ich möchte nicht in der Haut des Unfallverursachers stecken, denn die Aussichten, einen Prozess in dieser Sache zu gewinnen, tendieren aus meiner Sicht gegen Null.

schaetzelein am 23 Jul 2014 18:35:51

--> Link


ganz nach unten scrollen....da steht..."Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit"

also man muss nur richtig versichert sein. 8)

rinto am 23 Jul 2014 18:44:29

Hallo giovannibasta,

wenn es keine "grobe Fahrlässigkeit" war, was war es denn dann ?

Viele aus Nürnberg, Edgar

Gast am 23 Jul 2014 19:08:15

rinto hat geschrieben:Hallo giovannibasta,

wenn es keine "grobe Fahrlässigkeit" war, was war es denn dann ?

Dem kann ich nur beipflichten. Gerade Der der vom PKW in ein Wohnmobil steigt sollte eigentlich sensibilisiert sein kritisch zu hinterfragen ob jede Brücke/Unterführung hoch genug für eine Durchfahrt ist. Das sagt einem eigentlich doch der gesunde Menschenverstand, auch wenn mir bei den ersten bd. Vermietungen die Höhe des Wohnmobils (ALPA) nicht genannt wurde. Die wusste ich allerdings auch so aus dem Internet.
Das es doch ständig wieder passiert, ist nicht's anderes als der Faktor Mensch. Es gibt mit Sicherheit dutzende vergleich- und vermeidbare Ereignisse, die man sich auch nicht erklären kann.
Der Rentner der hier in der Region vor kurzem einem Motorradfahrer beim Linksabbiegen die Vorfahrt nahm, wodurch dieser beim folgenden Unfall um's Leben kam, hat einem befreundeten Arzt der Ersthilfe vor Ort leistete noch gesagt: "ich weiss auch nicht warum ich das gemacht habe".

Gast am 23 Jul 2014 20:35:15

Gelöscht.

BadHunter am 23 Jul 2014 20:53:53

schaetzelein hat geschrieben:da steht..."Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit"

also man muss nur richtig versichert sein. 8)


Richtig!!

Die meisten Versicherer haben grobe Fahrlässigkeit heutzutage mitversichert in den Bedingungen...
Am Anfang es Threads meinte mal jemand, grobe Fahrlässigkeit wäre das Gleiche wie Vorsatz... Das ist natürlich Quatsch!
Somit sollte die Versicherung den Schaden übernehmen und der Mieter hat seine Selbstbeteiligung lt. Mietvertrag als Lehrgeld bezahlt!

Schade und ganz blöd ist das tatsächlich nur für die nächsten Mieter, deren Urlaub nun wahrscheinlich ausfällt....

Gast am 23 Jul 2014 20:56:18

okay da war jemand dusselig. Aber bestimmt nicht mit Absicht. Ob eigen oder verliehen oder gemietet, da hat er einen Fehler gemacht. Das ist zunaechst mal schlimm. Oder wer von uns wuerde in so eine Situation geraten wollen?
Zum Spott taugt das eigentlich nicht.

,
Horst

weser13 am 23 Jul 2014 21:35:36

Nochmal es ist mein Wohnmobil der kommt wieder und lacht mich an und o-ton "bezahlt doch die Versicherung" das war nicht Ungeschick sondern fahrlässig.[/quote]

Was soll der Hinweis" Nochmal, es ist mein Wohnmobil ...? Das ist doch unbestritten. Unbestritten ist aber auch, diesem Vorgang liegt ein Mietvertrag zugrunde.
Der Kunde erhält gegen die Zahlung eines Entgeltes ein Wohnmobil zur Nutzung für einen definierten Zeitraum zu Verfügung gestellt. In diesem Fall ist ein
Ereignis eingetreten mit der Folge einer Beschädigung des Wohnmobils. So etwas passiert und dieses Risiko wird über ein Versicherung gedeckt. Die Prämie zahlt
der Kunde über das Mietentgelt. Im Übrigen ist es doch sicher einkalkuliert, dass die Mietflotte die ausnahmslos unbeschädigt bleibt, oder?
Warum wird das hier so hoch gespielt?

aus NI

Gast am 23 Jul 2014 21:47:56

rinto hat geschrieben:Hallo giovannibasta,

wenn es keine "grobe Fahrlässigkeit" war, was war es denn dann ?

Viele aus Nürnberg, Edgar



... vorsätzlich ? :D

dreamlinerxl am 23 Jul 2014 23:30:33

Die wirklich Gearschten sind die drei Mieter, die nach dem Crashfahrer mieten wollten!

Der TE macht viel Wind um wenig. Als professioneller Vermieter muß er sowieso eine spezielle Versicherung abschließen. Außer dem Schreibkram mit dem Versicherer und evtl. einer höheren Prämie hat er keine Sorgen. Mir fallen höchstens noch entgangene Mieteinnahmen ein. Wobei etliche Händler so 0815 Kisten auf Halde haben.

Der Kunde war nach dem ersten Schreck eh schon entspannt. Daher auch sein Hinweis auf die Versicherung. Mal sehen, ob es ein Gericht, od wer auch immer genau so sieht.

Und zum Thema Depp fällt mir ein, daß auch ich viele Jahre zur Mietfraktion gehört habe. D.h., man steigt max. jedes Jahr einmal in ein Wohnmobil. Also alles andere als Routine. Alles groß, toll, neu und ungewohnt! Genau hier lauert die Gefahr. Man ist nicht entspannt und auch nach längerer Fahrt muß man sich noch sehr konzentrieren.

Dann kommen noch die Eindrücke der Umgebung hinzu. Man ist ja schliesslich im Urlaub. Frau und Kinder entdeckten dauern andere tolle Dinge. "Boah, toll Schatz, guck mal da hinten links....blabla"

So ging es mir dann in den fr. Bergen. Meine Frau hat ne tolle Strecke im Reiseführer gefunden und auf gings. Dann wurde die Straße immer schmaler. Die Miet-Womo-Navi hatte keinen Schimmer von den Abmessungen des Wagens. Ich eigentlich schon. Alles Theorie! Wenn die Straße immer kurviger wird, geht Dir einiges durch den Kopf, aber man nimmt auch nicht mehr alles wahr. Adrinalin schaltet Dein Gehör auf Durchzug.

Als es dann nicht mehr weiter ging, sagte meine Frau: "Hab Dir doch schon 3x gesagt, daß da ein Schild mit 6 Meter hastdunichtgesehen steht"! Toll, ich habe mich nur noch auf die schmale Strasse und die Fahrzeugbreite konzentriert, nicht auf die Länge. Wollte ja nicht rechts am Fels hängen bleiben. Bin ich auch nicht ;D Aber in der engen Kurve gings halt nicht mehr weiter. :?

Zum Glück sind die französichen Bergbauern nicht so verspannt wie so einige Zeitgenossen bei uns. Ich mussten nämlich etliche hundert Meter rückwärts raus aus der Falle. Und die hinter mir auch :D

Ich gehöre zu den Deppen, aber steh dazu :lol:

giovannibastanza am 24 Jul 2014 14:39:51

Rinto , nur Fahrlässigkeit , dann bezahlt sie .
Giovanni

giovannibastanza am 24 Jul 2014 14:44:48

hennes , das ist nun reiner Unsinn . Vorsatz ist kaum nachweisbar. Wem und wie sollte man jemandem unterstellen er wäre mit Absicht unter das Dach gefahren , und in dem Falle überhaupt nicht.
So stellt sich Klein Fritzchen das vor .Da hast du mal an der falschen Stelle hin gehört .
Giovanni.

Gast am 24 Jul 2014 15:12:45

giovannibastanza hat geschrieben:hennes , das ist nun reiner Unsinn . Vorsatz ist kaum nachweisbar.



... das weiß ich doch :D

meinte ja nur mal so . . .

brawo1 am 24 Jul 2014 16:16:04

giovannibastanza hat geschrieben:hennes , das ist nun reiner Unsinn . Vorsatz ist kaum nachweisbar. Wem und wie sollte man jemandem unterstellen er wäre mit Absicht unter das Dach gefahren , und in dem Falle überhaupt nicht.

Hast du nicht mitbekommen, dass dies ironisch gemeint war und was hast du eigentlich mit deinem Vorsatz, darum geht es doch nicht, die Frage ist ja nur, ob fahrlässig oder grob fahrlässig? Und grob fahrlässig ist es auf jeden Fall, wobei es nun darauf ankommt, ob die Kasko-Versicherung des Vermieters bei grob fahrlässig zahlt.

Und bei Vorsatz, wovon mit Sicherheit nicht ausgegangen werden kann, würde der Fahrer nämlich eine Straftat begehen, Sachbeschädigung --> Link und u.U. käme auch noch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr --> Link dazu.

giovannibastanza hat geschrieben:So stellt sich Klein Fritzchen das vor .Da hast du mal an der falschen Stelle hin gehört .
Giovanni.

Und du hast nicht alle Postings gelesen.

viking92 am 24 Jul 2014 16:52:01

tambi hat geschrieben:?....der hat 3 Schilder und die höhenkontrolle missachtet.

Da hätten selbst 5 Aufkleber & 7 Std. Einweisung auch nichts gebracht.
Verstehe den TE voll und ganz.

giovannibastanza am 24 Jul 2014 17:04:50

brwo, offensichtlich hast du nicht alle gelesen , jedenfalls nicht die letzten .
Übrigens habe ich nicht von Vorsatz angefangen . Deine Meinung ist allerdings sehr danach
ausgerichtet :
Mit der rechten Hand am linken Ohr gekratzt.
Nur etwas posten dient der Sache am wenigsten und so muss man wohl deinen Beitrag entstufen .
Aber mach man , eine spaßige Meinung ist auch eine Meinung.
Giovanni.

radfalter22 am 24 Jul 2014 18:07:45

Hallo,

fahrlässig, grob fahrlässig, Vorsatz so sind Def im Zivilrecht....
Es fahren regelmäßig Berufskraftfahrer mit LKW, Bussen etc. in Tunnel, Einfahrten, Brücken und Bauwerken, die zu niedrig sind
und zerlegen Fahrzeuge und Bauwerke....
Trotz Beschilderung und zum Teil Ortskenntnis.
Die Aufmerksamkeit der Fahrer ist begrenzt....

Wer öfters mit verschiedenen Fahrzeughöhen unterwegs ist weis wie man sich konzentrieren muss
und sich immer wieder bewußt machen muss - sind es 3,90 oder nur 3,45 oder 3,20 oder 2,90 Fahrzeughöhe....
da kommt man leicht mal "durcheinander"....

Ich bin schon vor Brücken stehen geblieben und hab erst noch mal geschaut ob es passt.... :D

rinto am 24 Jul 2014 19:55:13

In der Theorie ist die Abgrenzung zwischen normaler und grober Fahrlässigkeit einfach- in der Praxis nicht. Da kommt es auf die gesamte Situation an. Ein Musterbeispiel hierfür ist das Überfahren einer roten Ampel: das kann grob fahrlässig sein ( im Einzelfall auch vorsätzlich ), kann aber auch nur normal fahrlässig sein, beispielsweise bei einem ortsfremden Autofahrer, der auf der Suche nach dem richtigen Weg die rote Ampel schlichtweg übersieht.

Auch wenn in einem Fall wie vorliegend, auf dem Papier alles nach grober Fahrlässigkeit aussieht- der Teufel steckt auch in der Juristerei im Detail- und gerade diese Details kennen wir nicht.

Viele aus Nürnberg, Edgar

brawo1 am 24 Jul 2014 20:17:12

giovannibastanza hat geschrieben:brwo, offensichtlich hast du nicht alle gelesen , jedenfalls nicht die letzten .

Nein, Giovanni, da muss ich dich enttäuschen, habe alle Postings gelesen, aber dir scheint es schwerzufallen, alles richtig zu verstehen, aber ich versuche mal, dich aus meiner Sicht aufzuklären, was allerdings erfahrungsmäßig bei dir recht schwer sein dürfte. Bei meinem Posting ging es um die Frage von
rinto hat geschrieben:Hallo giovannibasta,

wenn es keine "grobe Fahrlässigkeit" war, was war es denn dann ?

Viele aus Nürnberg, Edgar

Deine Antwort lautete,
giovannibastanza hat geschrieben:Rinto , nur Fahrlässigkeit , dann bezahlt sie .
Giovanni

wobei du mit deiner Meinung vermutlich allein auf weiter Flur stehst, was sogar mindestens von einem Oberlandesgericht genauso gesehen wird.
Und die ironische Zusatzfrage von hennes,
hennes hat geschrieben:... vorsätzlich ? :D

der sich auf die bis dahin noch nicht beantwortete oben angeführte Frage von rinto bezog, hast du ernsthaft und überheblich so beantwortet:
giovannibastanza hat geschrieben:hennes , das ist nun reiner Unsinn . Vorsatz ist kaum nachweisbar. Wem und wie sollte man jemandem unterstellen er wäre mit Absicht unter das Dach gefahren , und in dem Falle überhaupt nicht.

Mit dieser Aussage stellst du fest, dass Vorsatz möglich, aber nicht nachweisbar ist, dagegen ist nichts einzuwenden. Was aber "hennes" ironisch gemeint hat, ist für dich eine ernste Angelegenheit.
giovannibastanza hat geschrieben:Übrigens habe ich nicht von Vorsatz angefangen .

Bis auf die Aussage eines Users, dass "Grob fahrlässig stellt immer Vorsatz voraus", was natürlich total falsch ist und auch schon entsprechend kommentiert wurde, bist du der einzige, der ernsthaft von Vorsatz schreibt.

giovannibastanza hat geschrieben:Nur etwas posten dient der Sache am wenigsten und so muss man wohl deinen Beitrag entstufen .
Aber mach man , eine spaßige Meinung ist auch eine Meinung.
Giovanni.

Das ist deine Meinung, die mich nicht weiter interessiert, aber ich kann dir versichern, es war keine spaßige Meinung, denn ich halte mich im Gegensatz zu dir an Fakten und wenn ich einmal nicht richtig liege, habe ich auch den Mut, dies einzugestehen.

So, damit ist für mich alles gesagt und wenn du nicht mit einer haarsträubenden Antwort aufwartest, ist die Sache für mich erledigt.

brawo1 am 24 Jul 2014 20:23:03

rinto hat geschrieben:Auch wenn in einem Fall wie vorliegend, auf dem Papier alles nach grober Fahrlässigkeit aussieht- der Teufel steckt auch in der Juristerei im Detail- und gerade diese Details kennen wir nicht.

Viele aus Nürnberg, Edgar

Dieser Aussage ist nichts weiter hinzuzufügen, aber interessieren würde mich, ob das Unfallfahrzeug des Vermieters mit Vollkasko versichert war und ob grobe Fahrlässigkeit mit eingeschlossen ist, oder habe ich etwas überlesen?

Gast am 24 Jul 2014 21:11:36

Ich bin überrascht wie viel Ärger und Emotionen so ein Unfall mit sich bringt, auch den hier im Forum.
Gearscht sind doch eigentlich alle Beteiligten.
Der eine hat ein schrottreifes Wohnmobil der andere einen völlig versauten Urlaub.
Ich kann beide Seiten verstehen.
Ärgern tut das schon wenn so was passiert, aber mal Hand auf Herz, wer ist nicht mal einfach so durch die Landschaft gegondelt. hat die Aussicht genossen und sich dann hinterher gefragt was waren das eigentlich für Verkehrsschilder die da standen. War hier jetzt eigentlich 70 oder 90 oder was anderes ???

Und das Risiko sollte de TE schon kennen, es hätte ja auch ein anderer Unfall mit Totalschaden sein können...

Wohnmobile OWL am 25 Jul 2014 00:12:15

So auf einiges muss ich ihr nicht eingehen und Werbung machen will ich bestimmt nicht.

Warum nenn ich ihn Depp? Darum ist meine Meinung ich habe keinen Namen gennant und dran aufgeilen wollen meine Frau und ich auch nicht.

1. die Einweisung dauert bei uns über 1 Stunde mit Höhen Hinweis an der Sonnenblende (alle Masse stehen da)
2. Die Versicherung hat uns bezahlt wird es aber vom Mieter sich wieder holen wollen. Auch in den AGB bei uns steht Missachtung der Höhe haftet der Mieter.
3. Die Nachmieter sind für mich das wichtige gewesen dank Carado und unsren Händler höben wir noch einen der beiden letzen A461 in Deutschland bekommen. Zum Glück hatte der Mieter eine Mietausfall Versicherung. Einen konnten wir umbuchen 3 musten wir absagen darunter ein Stammkunde.
4 . Schilderung des Mieters: der Tunnel war nicht ausgebildet und in einer Kurve! Dank googel Maps blöd so was zu sagen wir nach dem er weg war nachgeschaut. Tatort Paris uns siehe da grade Strecke und 3 Schilder mit der Höhe von 2,60 darauf beim 2 Schild hingen Bänder runter die gegen den Alkoven geschlagen haben (auch noch rot weis markiert) und den Tunnel wenn ihr den sehen würdet ich wäre nicht mal mit VW bulli reingefahren.
5. Ich bin eine ehrliche Haut und Dichte kein ein Schaden an wie die meisten im Forum von den Vermietern meinen. Für uns ist der Job gut gemacht wenn die Leute freudig und erholt, locker, zurück kommen.
6. Das irgendwann sowas passiert ist doch klar aber muss sowas in der ersten Fahrt passieren. Da haben wir uns natürlich innerlich aufgeregt. Aber bei den andren kleinen Schäden Bleibe ich nun locker Hack ecken werden schon in 10min tackt gewechselt.

Auch ich depp habe in der ersten Scheune vor Jahren ein ein schönen Kratzer an der Seite beim umdrehen hinbekommen auch das habe ich den Kunden bei der übergäbe gesagt das war ein Depp "ich selber"

Ganzalleinunterhalter am 25 Jul 2014 08:27:32

Hallo tambi,
hättest Du einen Link zu Googlemaps?

weser13 am 25 Jul 2014 08:33:48

Diese Stellungnahme von "tambi" ist genau so überzeugend wie die Rechtschreibung.

aus NI

brawo1 am 25 Jul 2014 08:35:38

Ganzalleinunterhalter hat geschrieben:Hallo tambi,
hättest Du einen Link zu Googlemaps?


Oder, tambi, vielleicht die Koordinaten?

klink_bks am 25 Jul 2014 08:58:29

:D Also ich kann da absolut beide Seiten verstehen ! :D

tambi, klar, dem hat man ein nagelneues Mietfahrzeug mindestens mal fuer mehrere Wochen aus der Verfuegbarkeit entzogen und somit auch seiner Planung und Reservierungsverpflichtungen u.s.w.. Und Kosten wird er auch noch haben.

Und den Mieter, weil, wem ist nicht schon mal ein richtig daemliches Missgeschick passiert, weil man mit den Gedanken eben ueberall war, aber nicht bei der eigentlichen Sache. Ich oute mich jetzt mal und gebe zu, letztens an einer Tanke einen Liter Superbenzin vom feinsten (Shell Power Racing) getankt zu haben, eben weil ich in Gedanken weit weit weg war.

Und keiner soll sagen, mir wuerde nie so was passieren.


Achim

xs650 am 25 Jul 2014 10:08:30

Als wir mit einem Mietwomo durch Rouen gefahren sind, bin ich fast irre geworden. Alle 500 Meter wollte mich das TomTom in einen sehr niedrigen Tunnel schicken, damit man nicht an der Ampel stehen bleiben musste. Eigentlich nett von dem TomTom und den Franzosen, nur mit einem Womo seeehr gefährlich. Frankreich ist voll von diesen minder hohen Tunneln.

Bei unserer ersten Womo Reise habe ich auch eine Dachrinne bei einer Entsorgung entsorgt, zusammen mit der hinteren Zierleiste beim Dethlefs Globebus. Seitdem habe ich immer Panzertape dabei, das Geklapper hat genervt, natürlich nie wieder gebraucht :D

Matthias

petermann am 25 Jul 2014 16:02:28

tambi hat geschrieben:Carado A461 10 Tage alt mit 37 km losgefahren.


:lol: kann passieren.

giovannibastanza am 25 Jul 2014 16:42:28

brawo , du musst es nötig haben und Zeit hast du wahrscheinlich auch bis zum Abwinken .
Ich habe nicht die Zeit und was du dir zusammenreimst ist was für Leute die die Hose mit der Kneifzange anziehen . Mach dir den Spass und lies den Tön noch einmal in Ruhe durch , dann kommst du vielleicht darauf über dich selber zu lachen . Selbst dazu hätte ich keine Zeit.
Ciao. Giovanni.

giovannibastanza am 25 Jul 2014 17:11:17

Übrigens interessiert mich niemals was jemand den ich nicht kenne glaubt , sondern nur Fakten die nachvollziehbar sind . Glaub du weiter , ich halte mich an Geschriebenes und schon sind wir uns einig.
Dann kannst du mit deiner Zeit auch Sinnvolles anfangen.
Gio.

brawo1 am 25 Jul 2014 17:25:46

giovannibastanza hat geschrieben:brawo , du musst es nötig haben und Zeit hast du wahrscheinlich auch bis zum Abwinken .
Ich habe nicht die Zeit und was du dir zusammenreimst ist was für Leute die die Hose mit der Kneifzange anziehen .

Ist für mich schon klar, dass du eine logische Argumentation nicht verstehst, zu hoch für dich :mrgreen: .
giovannibastanza hat geschrieben:Mach dir den Spass und lies den Tön noch einmal in Ruhe durch , dann kommst du vielleicht darauf über dich selber zu lachen .

Bestimmt nicht, ich weine lieber über dich :cry:
giovannibastanza hat geschrieben:Übrigens interessiert mich niemals was jemand den ich nicht kenne glaubt , sondern nur Fakten die nachvollziehbar sind . Glaub du weiter , ich halte mich an Geschriebenes und schon sind wir uns einig.

Ja, und Fakt ist z.B. das Urteil eines Oberlandesgerichts, aber so etwas interessiert dich ja nicht.

Und nachdem wir uns jetzt ausgetauscht haben, sollte man wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren, die anderen werden sich bedanken.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Suche Kurz-Checker in Nürnberg
Peggy Peg für Markise
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt