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Dann freue dich, sei zufrieden und gehe immer zum gleichen Prüfer! Andreas Also danke für euer Feedback... Je länger man sich mit dem Thema beschäftigt kommen einen Zweifel ob es überhaupt jemanden gibt der wirklich durch das Dickicht durchblickt. Habe mir mal so die DIN EN 1949 angefangen durchzulesen und da tauchen Sachen auf... Beispiel: Da steht nix von 20g drin sondern nur das die Flasche den Einsatz entsprechend zu befestigen ist. Wenn ich das mal für mich ableiten: Eine normale Tauschflasche ist mit einfachen Bänder befestigt die gerade mal die Flasche in der Position halten. Da will ich mal 20g drauf sehen. ->Also für die Benutzung keine besonderen Anforderung. Nun für die Betankung. Damit kein Depp die Flasche schräg hält. -> Ortsfeste Verbindung -> Befestigung im Gaskasten so das ein Depp und in diesen Fall gehe ich von eine dritten aus der mit meiner Womotechnik nicht vertraut ist. Wieviel hebt man im Durchschnitt? 40kg sollte passen.. Also ein Edelstahl oder Aluspannband verschraubt und Bodenanker werden das halten. So denke ich werde ich verfahren. Offen ist noch für mich warum die Direktbetankungsstutzen nicht mehr gehen sollten und man so ein Halter mit Schlauch montieren soll. So gute Nacht bin für Einwände offen... Dennis Problem ist doch nicht die Technik, sondern, daß einige Prüfer, u.a. Fiat-Most das so nicht mehr abnehmen. Man kann natürlich woanders hingehen... Aber: sollte es bei einem Unfall Gaskomplikationen geben, ist der Ärger u. evtl. das Urteil vorprogrammiert, da sich Vers. u. Gerichte an solche Vereine als Sachverständige halten, s. techn. Überwachungs- V e r e i n. Gr. Ri
Das wissen warscheinlich die Götter :ja: Ich hab Bilder gesehen wo ein Schlauch in engsten Radien und Knicke im Gaskasten gezogen ist um dann ein paar Zentimeter neben den Direckttankstutzen zu enden :roll: Dieter Hallo
Ich glaube, daß genau mit dieser Angst hier in Deutschland Millione verdient werden. Aber ist das wirklich bei Tankflaschen so? Fall 1: Gastankflasche als ortsgeweglich. Die Flasche hat alle Zulassungen wie eine normale Tauschflasche. Ist also sicher wie eine Tauschflasche. Wie soll einen da ein Strick draus gedreht werden. Hier besteht doch nur die Gefahr beim Betanken, da man nicht selbt ja kein Betankungsfachman ist. Also ist doch hier bei einen Unfall in Fahrbetrieb meiner Meinung nach nix zuerwarten. Fall 2: Man befestigt die Flasche lässt das nicht abnehmen, weil das ja nur noch durch bei Einbau durch einen Fachbetrieb erfolgen darf und es passiert was. Hier leigt bei Betanken auf der sicheren Seite aber ein Prüfinstitut könnte das als Fehler erkennen und so konstruieren. Fall 3: Selbst wenn hier eine Abnahme erlangt wurde wird sicher immer einer finden der dies anzweifelt. Na klar hier wäre der Prüfer dann haftbar... Aber da kann man sich schon auf einen langen Weg durch die Instanzen freuen. Wenn lernt man daraus man wird immer was finden. Ich werde die Tage mal zum Tüv fahren und das mit eine Prüfer erötern ob er meinen geplanten Festverbau abnimmt. Wenn nein wird es ortsgeweglich gelöst! Dennis Dennis
Zum Kfz-TÜV oder zu dem "zur Gasprüfung zugelassenen Mitarbeiter"?? Da gibt es Unterschiede! Und die sehen das sogar manchmal unterschiedlich. Jeder aus seiner Ecke (Kfz-Sicherheit oder Gas-Sicherheit) Andreas
Zum Kfz-TÜV oder zu dem "zur Gasprüfung zugelassenen Mitarbeiter"?? Da gibt es Unterschiede! Und die sehen das sogar manchmal unterschiedlich. Jeder aus seiner Ecke (Kfz-Sicherheit oder Gas-Sicherheit) Die Frage ist auch wann die Mitarbeiter ihre letzte "Gas Instruktionsrunde" hatten. Manche Prüfer (im Gas-Bereich) sind noch auf einem Stand, der weit in der Vergangenheit liegt Andreas Zitat andreas: ..Manche Prüfer (im Gas-Bereich) sind noch auf einem Stand, der weit in der Vergangenheit liegt.. Ein wahres Wort! Prüfer-Aussage: Weiß ich nichts von. Wenn's wirklich so ist, war bei der Prüfug eben eine Tauschfl. drin. Und dann ist wieder der Halter/Betreiber dran. Wahrscheinlich wird's einige Jahre dauern, bis sich die Forderung bei den Prüfern rumgesprochen hat, falls die Tankflaschen/produzenten/vertreiber nicht eine für uns positive Regelung vereinbaren. Denn wenn ihr Produkt so wie bisher in D nicht zulässig ist..... Jedenfalls weiß kaum ein Tankstellenbetreiber etwas von, hatten 0 Schwierigkeiten in D bisher, jedoch in F vor Jahren 1x Tanken verweigert, trotz polylingualem Aufkleber. Gr. Richi Deshalb wird meine Tankflasche nicht fest eingebaut. Läuft also nur unter " Tauschflasche " :ja: Beim Tanken noch nie Probleme gehabt, gerade in Frankreich immer super gegangen, alles immer Selbstbedienung, das kümmerte keinen. Dieter
Wie solche Behälter im Fahrzeug montiert sein müssen ist in der Ece-Regelung 67.1 Teil II Abschnitt 17 VORSCHRIFTEN FÜR DEN EINBAU VON SPEZIELLER AUSRÜSTUNG FÜR DIE VERWENDUNG VON VERFLÜSSIGTEN GASEN IM ANTRIEBSSYSTEM EINES FAHRZEUGS. Hierin steht zu dem Thema Außenbetankung oder Füllschlauch. 17.2.1 Bauteile der LPG-Anlage sowie dazugehörige Schutzwerkstoffe dürfen nicht über die Fahrzeugaußenfläche hinausragen; ausgenommen davon ist die Fülleinrichtung, so fern diese nicht mehr als 10 mm über die Umrisslinie des Karosseriekörpers hinausragt. 17.10.2. Bei Anordnung des LPG-Behälters im Fahrgastraum oder in einem abgetrennt en Kofferraum ist die Fülleinrichtung außen am Fahrzeug anzubringen. Danach ist eine Außenbetankung nur dann erforderlich, wenn der LPG Behälter im Womo untergebracht ist. Ist die Tankflasche außerhalb, also im Gaskasten untergebracht ist kein Betankungsschlauch erforderlich
Das ist keine deutsche Regel, sondern eine internationale Festlegung. Hierzu ein Zitat aus Wikipedia.
Ortsbeweglich oder ortsfest? Da dieser Begriff in den Regelwerken häufig auftaucht ein Hinweis zur Definition oder Sprachregelung. Die nach ECE Richtlinie montierten Gastankstanks und Tankflaschen in unserem Womo werden als ortsbewegliche Druckgasbehälter bezeichnet. Scout Hallo Scout, die ECE Nr. 67 geht in der Definition immer davon aus, dass der Gastank Teil der Antriebseinrichtung in Fahrzeugen ist. Bei uns fehlt dieses Merkmal (Begriffsbestimmung) vollens. Die ECE Nr. 67 greift daher nicht. Das Verwaltungsrecht lässt hier grüßen, keine Anwendung der Regel, wenn die Begriffsbestimmung fehlt oder man nicht unter diese fällt. Da können die Gasfirmen sagen was sie wollen. Heiinjoy Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) Schreibt in dem Informationsblatt Zusammenfassung der zurzeit gültigen Regelungen für die Installation von Brenngastanks in Flaschenform in Freizeitfahrzeugen
--> Link Hier wird klar formuliert, dass diese Regel, ECE R 67.01, Teil II, Abschnitt 17, u. a, für Behälter im Womo zutrifft. Dieses Dokument wurde hier des Öfteren zitiert. Eine Bemerkung von mir. Es wäre auch schwer verständlich, dass für einen nach ECE Regel montierter Flüssiggastank verschiedenen Regeln gelten würden, nur weil einmal Flüssigkeit für den Antrieb unten und ein andermal Gas für die Heizung oben entnommen wird. Scout Ich gehe davon aus das diese ganzen Verordnungen nur für festverschraubte Flaschen gelten. Dieter Hallo Scout, die ganze Angelegenheit krankt verwaltungsrechtlich betrachtet daran, dass sich alle Vorschriften auf "Antriebsanlagen" beziehen. Unsere Gasanlagen werden überhaupt nicht genannt/betrachtet. Auch die EN 12979 bezieht sich auf Antriebsgase. Und ob die Empfehlungen/Anweisungen der "Gasindustrie" einem Verwaltungsgerichtsverfahren standhalten wäre mal sehr interessant zu überprüfen - nur wer macht sich die Mühe. Heiinjoy Hallo, nochmal ein paar Gedanken zu dem Thema. In der Definition der Begrifflichkeiten (EN 12xxx und ECE xxx ) taucht unsere Anlage nie auf, weil wir das LPG Gas nicht zum Antrieb verwenden. Daher brauchen wir andere Einbauvorschriften oder eine Erweiterung der Begrifflichkeiten. Ist auch richtig so, weil LPG steuerlich anders betrachtet wird als Gas zum Heizen und Kochen (vergleichbar mit Heizöl und Diesel, Heizöl dürfen wir auch nicht fahren (wenn es denn techn. für unsere Motoren akzeptabel wäre)). Richtig betrachtet begehen wir eine Steuerhinterziehung, wenn wir LPG tanken und zum Heizen usw. verwenden. Aber dieses Fass möchte ich hier bestimmt nicht aufmachen. Grundsätzlich sind EN oder DIN Vorschriften keine Verordnungen i.S. des Gesetzgebers sondern nur Empfehlungen. Es gibt Verordnungen, die sich auf eine DIN beziehen, z.B. § 22 StVO. Diese Anbindung an eine Verordnung muss aber vorliegen und die Begrifflichkeiten müssen passen. Heiinjoy
genau andersrum! Es wäre als wenn du deine Ölheizung mit Diesel befeuerst. :D Brenngas ist steuerlich im Vorteil, deshalb auch günstiger als Antriebsgas. Hallo Heiinjoy, also die Sache verhält sich umgekehrt. Gasverbrauchseinrichtungen werden in der Richtlinie 2009/142/EG geregelt. Dies gilt für ortsfeste sowie auch für in Fahrzeugen verbaute. Hierunter fallen Druckgasflaschen und auch Tanks. "Zu den Flüssiggasanlagen für Brennzwecke gehören auch Treibgasanlagen von Fahrzeugen." Der Begriff "ortsfest" wird hier im Thread immer fälschlicherweise für fest eingebaute Druckgasbehälter verwendet. Auch ein Tank im WoMo ist nicht ortsfest. In der EN 1949 wird bezüglich des Einbaus von Tanks für Brenngaszwecke auf die DIN EN 12979 verwiesen, d.h. die Einbauvorgaben sind gleichzusetzen mit denen für Treibgastanks. Eine gemischte Nutzung ist ja auch zulässig. Antrieb aus der Flüssigphase. Kochen/ Heizen aus der Gasphase. Der Einbau kann nur durch einen autorisierten Fachbetrieb erfolgen, der dies auch bescheinigt. Oder man findet jemanden der einem das bestätigt. Bedeutet, ein Eigeneinbau ohne Abnahme ist nicht zulässig. Zur Gasprüfung (alle 2 Jahre): "Die Forderung nach einer Dichtheitsprüfung ist bei Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen erfüllt, wenn die Prüfung mit Luft durchgeführt wird. Hierfür sind die Leitungen von der Anschlussstelle des Druckregelgerätes bis zu den geschlossenen Einstellgliedern der Verbrauchseinrichtungen vor dem Einlassen von Gas mit dem 1,1-fachen, bei Betriebsdrücken bis 50 mbar mit dem 3-fachen Betriebsüberdruck zu prüfen. Die Leitungen gelten als dicht, wenn nach einer Wartezeit von 5 Minuten für den Temperaturausgleich der Prüfdruck während der anschließenden Prüfdauer von 5 Minuten nicht abfällt." d.h. es wird ab Anschluss Regler geprüft. Tank oder auch Flasche werden bei der 2 Jährlichen Prüfung nicht berücksichtigt. Endlich mal ein paar Beiträge, die das Thema zusammenfassen. Mein Heizgastank am Haus z.B. ist "ortsfest", meine Autos sind in der Garage nicht einbetoniert oder verschraubt und deshalb nicht ortsfest. Die Gasprüfung wird ab dem Regler vorgenommen. Sowohl Tauschflasche als auch Tankflasche werden nicht geprüft, aber, die Art der Versorgung (Tank/Tauschflasche) ist eigentlich im Gasbuch einzutragen und für die Prüfung/TÜV der Tauschflasche ist der Befüller zuständig, für die Dokumentation der Tankflasche/Gastank (Einbau/Bauartprüfung/Konformitätserklärung) zum Eintrag ins Gasbuch ist der Fahrzeugbesitzer zuständig. Mein Wissensstand, Andreas Moin, ist es nicht einfach so, dass Flaschen generell selber nicht befüllt werden dürfen, sondern nur Tanks betankt? Wenn die Flaschen nun selber befüllt werden sollen, müssen die Flaschen zum Tank werden und das geht doch nur mit einem ortsfesten Einbau. Oder? Besser würde man sicherlich sagen " einem festen Einbau, bei dem die Flasche nicht gekippt werden kann" (sonst wird der Tankstop außer Kraft gesetzt. Ortsfest ist allerdings kürzer! Andreas Halte also fest, daß "Tank"-Flaschen betrieben werden dürfen, aber nicht befüllt. Solange das die "Tankst.-Betreiber" nicht verbieten.... oder sie schicken jedesmal einen Berechtigten zum Betanken .Mit Letzterem ist den Bestimmungen/dem Gasverein genüge getan. Wenn Prüfer/ Firmen die Anlagen so nicht abnehmen (hat sie eigentlich nicht zu interessieren, woher das Gas stammt, sind nur f. die Betriebssicherheit der Anlage nach dem Ventil zuständig), sind sie eben aus dem Prüfgeschäft raus. Wenn allerdings kein Prüfer mehr abnimmt (unwahrscheinlich), machen welche v. uns den Lehrgang u. damit das Geschäft.Wenn der Gasverein dies auch boykottiert, machen wir eben unseren eigenen Verein auf ;D Gr. Richi Moin, ich habe meine Flasche ja auch verankert. Sehe ich das richtig, dass ich die jetzt abnehmen lassen muss? Und wenn ja, dürfen wahrscheinlich keine Schläuche, sondern nur Rohre verwendet werden? Bis zum Regler und dann? Bin verwirrt.... LG Fred Siehe meinen vorhergehenden Beitrag. Lasse meine (mit Halterung) drin, wird so v. meinem Prüfer abgenommen. Wenn Gasverein Theater macht , kommt zur Prüfung eben Tauschfl. rein, dann wieder 2 J. Tankfl. in Betrieb.TÜV ist es egal, solange gültige Plakette. Wenn ich jetzt n. 10 J Armaturen mit CS wechsele, kann eh kaum mehr was passieren. Alternativ wäre es bei meinem Womo ein leichtes , einen Gastank in den geheizten u. unter dem gesamten Aufbau befindl. Doppelboden zu installieren, mache ich aber zum Trotz nicht. Gr. Richi So habe ich es beim letzten TÜV gemacht. Der Prüfer war halt ein ganz schlauer, was willst du da diskutieren. Da bei mir eh alles so eingebaut wird, dass man es schnell wieder in den Originalzustand versetzen kann, war das Ganze 15Min Fluchen und Schrauben auf dem Hof.....und dann klappte es auch mit dem Prüfer. Lustigerweise haben die auch nichts gegen nur eine Flasche, aber zwei Regler, von denen einer hin und her pendelt Ich habe die Tankflasche gleich wieder eingebaut, auf dem Hof, nach Erteilung der Plakette. Das nächste Mal fahre ich wo anders hin. Andreas Moin, mein Prüfer sagte nur: "Cool eine Tankflasche soll das sein....kenne ich gar nicht" LG Fred Hallo in die Runde, hier ist ja lange nichts geschrieben worden ... der DVFG hat aber nicht geschlafen und uns diese "Fachinformation" --> Link (Datum 16.11.2017) pünktlich zum Fest beschert. Was machen wir nun mit unseren Tankflaschen. - wie befestige (20g/6g) ich meine grüne Wynen-Tankflasche im PE-Kunststoff-Gaskasten (EURA Mobil?) - und wie tausche ich den Hochdruckschlauch vom Absperrventil zum Regel gegen eine Rohrverbindung, so das der TüV das abnimmt? Bitte keine Grundsatzdiskussion, sondern nur praktische Lösungen und Erfahrungen mit der Abnahme (TüV/Sachkundige nach G 6O7). Danke für die Antworten. Ich denke die alten Sachen haben bestand und es muss nix gemacht werden Hatte gestern ein längeres Gespräch mit einem Ing. vom Tüv Nord. Alle(!) Mitarbeiter vom Tüv Nord haben die Anweisung Anlagen mit Gastankflaschen nicht abzunehmen! Das Ende der "Gastankflaschen " ? Grüße, Alf Hallo, ich bin mit meinen Tauschflaschen zum TÜV und habe den Prüfer zur hier diskutierten Problematik zum Einsatz von Tankflaschen befragt. Als ich ihn auf den logischen Widerspruch hinwies, dass eine Tauschflasche anders behandelt wird wie eine Tankflasche, wich er geschickt aus und sagte:“ Sein Lehrer hätte immer gesagt, kommen Sie mir nicht mit Logik, wenn es Gesetze gibt“. Allerdings konnte er mir nicht sagen, wo man dieses Gesetz nachlesen kann, das hätte man ihn bei der Ausbildung zum Gasanlagenprüfer so gesagt. Wenn also die Fachleute Behauptungen unkritisch übernehmen, ist man der fehlenden Logik ausgeliefert. Viele Grüße Hartmut Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Wenn Gas nicht abgenommen, auch kein Bestehen der Hauptuntersuchung. Wenn Gas abgenommen u. die Festigkeitsbescheinigung liegt nicht vor, ebenso. Also braucht der TÜV garnicht in den Gaskasten hineinsehen, er kann (verlangen), daß bei der HU ihm die Bescheinigung vorgelegt wird. Da geht außer Schwindel (Flaschentausch zur HU) nichts. Soweit ich verstehe, verlangt das der deutsche Gasverein (DGVnochwas). Wie sieht es denn im europ. Ausland aus ? Nachdem ein gewisser Zwang besteht, sich gegenseitig anzuerkennen oder gemeinsame Vorschriften zu haben, könnte man nicht über diese EU-Schiene etwas erreichen ? Gr. Richi Dieses handeln vom TÜV ist nicht korrekt, denn die Gastankflaschen dürfen wie ganz normale Flaschen entleert werden, dies sagen sogar die internationalen Vorschriften, und wie die Flaschen befüllt werden ist nicht Gegenstand der HU Man kann alles tot regulieren! Andere nutzen den gesunden Menschenverstand und sind uns meilenweit voraus!! Habe vor Kurzem meine 14 kg Flasche zur Abwechslung vorschriftenkonform im Fuellwerk vorgestellt: 1. Es wurde nicht erkannt, dass das ne 14 kg Flasche ist. Man wollte ne 11 kg Tauschflasche abgeben. 2. Der Typ nahm die Flasche, machte zwei Schritte und schon hatte die Flasche fast ne Beule durch ein Gelaender. Zum Glueck verhinderte die Konstruktion der Flasche schlimmeres. Eine Beule der Druckblase ist ein No-Go bei einer Pruefung. 3. Der Fuellcomputer kann nur 3kg, 11kg, 33kg abrechnen. Die Alugasflaschen 6kg, 14kg, 18kg wuerden gewaltige Probleme verursachen. Resultat: Ich nutze meinen ausgefeilten Adapter (wg. Druckbelastung angepasst) wieder wie gehabt an der LPG-Tanke meiner Wahl. Eine Ueberbelastung der Flasche ist konstruktionsbedingt ausgeschlossen. Der Fuellzustand ist kein Faktor da nur vollkommen entleerte Flasche. Korrektur von 3. 3kg, 5kg, 11kg, 33kg koennen abgerufen und verrechnet werden.
Ich fahre auch ein Euramobil und habe den Tank (nicht Flasche) im Gaskasten entsprechend der Anforderungen mit der 20g/6g Halterung befestigen lassen. Der Tank ist vorrohrt und die Halterung direkt am Chassis verschraubt, dort wo auch die Gurtböcke befestigt werden. Zusätzlich hat er eine Außenbetankung. Ich habe vor dem Einbau darauf hingewiesen, dass ich im Anschluss den Tank vom TÜV eintragen lassen werde, um nicht ohne Fahrzeug Zulassung zu fahren. Mir wurde zugesichert, dass mit dieser Befestigungmethode eine Eintragung auf jeden Fall erfolgen wird. Diese Art der Befestigung sollte bei Dir auch möglich sein. :idea:
schön mal zu lesen, dass es auch Leute gibt, die sich mit der Materie auseinander setzen, nach Lösungen suchen und sie vorschriftskonform umsetzen. :daumen2: Die ewigen Ratschläge, wie man die Vorschriften umgehen oder den Tüv bescheixxen kann wurde ja auch irgendwann langweilig! Aber Leute die vom Tüv/Gasprüfer abgewiesen werden, bleibt wohl irgendwann nicht mehr als der "Dackelblick" und die Fahrt zum nächsten Tüv, bis es auch der Letzte geschnallt hat. Ich weiß nicht wieso ich den TÜV bescheiße wenn ich Gastankflaschen wie normale Flaschen nutze, auch weiß ich nicht woher der TÜV die gesetzlich Grundlage nimmt bei einem Fahrzeug wie meinem die Gasprüfung als nicht bestanden zu begutachten, weil ich Gastankflaschen nicht verschraubt habe. Ich nutze die Flaschen nur zum entleeren im Fahrzeug. Wenn der TÜV mein das man dort dazu ein Recht hat, frage ich mich wie man dort vorher sieht das ich keinen Alkohol trinke oder mit abgefahrenen Reifen fahre, Die gesetzliche Aufgabe hat der Gesetzgeber ganz genau deklariert, und solange ich die Flaschen normal entleeren darf geht die Füllung den TÜV einen Sc.... an. Ich würde dagegen Klagen!
Für Tankflaschen zum Selbstbetanken, die nicht regelkonform installiert wurden, gibt es keinen Bestandschutz. Kann es nicht geben, weil die Installation schon immer illegal war. Gruß Scout Die Installation ist nur Illegal wenn die Flasche als Tank genutzt wird, mit der Möglichkeit selbst zu befüllen, Als Flasche darf sie nach den internationalen Vorschriften genutzt werden, der Nutzer darf nur nicht füllen. Für wie blöd will man die Leute eigentlich halten, wenn man ihnen erzählt, dass man seine Gastankflasche nicht selber betankt? Nicht die Möglichkeit das Du etwas tun kannst ist in Deutschland verboten, sondern das tun. Und das gilt hier auch! Nicht die Möglichkeit das Du etwas tun kannst ist in Deutschland verboten, sondern das tun. Und das gilt hier auch! Glaubt ihr das ein Zitronenfalter Zitronen faltet? Wenn man diese Hoerigkeit liest, wird mir uebel. Eine TF hat eine Bauartzulassung, ansonsten kommt sie in D nicht in den Handel! Warum sollte man die TF nicht fuer den dafuer bestimmten Zweck nutzen koennen wenn kein Interesse an Selbstbefuellung besteht? Nun gibt es in D einen Gasverein (Orga der Flaschenketten), der beim Aufkommen der TF seine Felle wegschwimmen sah. Keine Moeglichkeit mehr die sogenannte TUEV-Gebuehr einzupreisen. Natuerlich ist diese Teilgebuehr zur Flaschenpruefung einerseits rechtens, wenn ich aber hoere, dass gewisse Flaschen nur zweimal nach Druckbehaelterverordnung zu pruefen sind, gehe ich davon aus, dass hier teils heftige Gewinne zu erzielen sind. Also nutzt man seine Lobby und erfindet Vorschriften mit Festmontage, speziellen Haltern, usw. Denn die Gelddruckmaschine muss weiterlaufen! Nach meinen Erkenntnissen beim Fuellen einer normalen Flasche im offiziellen Fuellwerk sind die Kenntnisse einiger Angestellten dort besorgniserregend. Und eine teure Flasche zerstoeren kann ich auch selbst! Blindkappe auf den Fuellanschluss und das Ding ist eine normale Flasche! Kein offener Anschluss flaschenseitig! Schliesslich kann man vorschriftenkonform eine Flasche praktisch mit der Schnur festbinden. Trotzdem nutze ich selbst zur Eigensicherung massive Halterungen, egal ob TF oder Flasche normal. |
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