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Befestigung der Gastankflaschen im Gaskasten 1, 2, 3


Helmchen am 09 Sep 2014 18:12:18

Hallo Leute,
auf der Messe in Ddorf habe ich von der Gasfachfrau erfahren, dass der Tüv bzgl. der ortsfesten Verbauung jetzt wohl genauer hinschaut. Sie bietet aktuell ein Blech mit 2 Stahlbändern je Gastank an. Bauartbedingt kann ich die, wie von ihr angeboten, aber nicht nutzen und muss mir etwas anderes einfallen lassen.

Wir habe Ihr Eure Gastankflaschen befestigt?

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kintzi am 09 Sep 2014 18:51:28

Wo schaut er genauer hin, an die 20 G ? Da fallen wir doch alle durch.
Muß doch der TÜV nicht, wenn Prüfung schon von Gasmann/frau gemacht, oder?
Mir ist die ganze Sache nicht geheuer. Ist mit Besitzstandswahrung was zu machen, wenn die Gasheinis ernst machen oder müssen wir ausflaggen? Gr.R

rolf51 am 09 Sep 2014 19:01:43

Hallo,
habe auch mit der Gasfachfrau wg. diesem Thema gesprochen.
Wird die Gasflasche ortsbeweglich eingebaut, darf die Betankung nur durch Fachpersonal ausgeführt werden. Das machen wir doch, oder?
Wird die Gasflasche ortsfest (durch easy way slim) eingebaut, muss eine Abnahme erfolgen. Einbau nur über autorisierte Fachwerkstätten, ist dann TÜV zertifiziert.

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matkalainen am 09 Sep 2014 19:36:51

10 Jahre lang hatte ich eine Stahl - Gastankflasche drin, ortsbeweglich eingebaut. Die habe ich jetzt ausgetauscht gegen eine Alu - Gastankflasche, auch die ist wieder ortsbeweglich eingebaut.
Befüllt wird direkt an der Flasche vom "Fachpersonal". Damit es bei der 2 jährigen Gasprüfung keine Diskussionen gibt, steht bei der Prüfung nur eine Tauschflasche im Gaskasten.


Rolf

quabi am 09 Sep 2014 20:48:08

rolf51 hat geschrieben:Wird die Gasflasche ortsfest (durch easy way slim) eingebaut, muss eine Abnahme erfolgen. Einbau nur über autorisierte Fachwerkstätten, ist dann TÜV zertifiziert.

Moin moin,
was kann die authorisierte Fachwerkstatt beim Einbau wohl anders machen, als ich es selber mache??

Bei meiner "grünen" Tankflasche von WYNEN habe ich die Haltevorrichtung von NÖFER "EASY WAY 1er mit 2 x Verlängerung" mit 2 gummi-ummantelten Stahlseilen verwendet; die war für meinen Bedarf letztlich besser zu verwenden.
Anfangs habe ich lange mit einer ähnlich aufgebauten Seblstbau-Halterung experimentiert, aber das alles geriet dann für mich insgesamt zu zeitaufwendig, darum habe ich mich kurz vor dem Start der Urlaubsreise für die recht einfach einzubauende fertige Lösung von NÖFER entschieden. Die Verschraubungen beider Haupt-Haltebügel befindet sich im Bild hinter der Tankflasche und ich könnte die auf der rechten Seite sichbaren Halter-Verlängerungen ebenfalls noch an der Wand verschrauben.
Diese NÖFER-Halterung hatte damals die Artikelnummer 206 (€99,00), aber es gibt nicht mehr - und die Artikelnummer ist inzwischen auch anderweitig vergeben.


(Das Bild habe ich heute (9.9.2014) am Abend aufgenommen - die im Bild angezeigte Datumsangabe stimmt nicht! Das Datum war bei der Kamera nicht richtig eingepflegt.)

quabi

reisemobil.online.cx am 09 Sep 2014 21:39:54

quabi hat geschrieben:... was kann die authorisierte Fachwerkstatt beim Einbau wohl anders machen, als ich...

Das Problem könnte die zukünftig notwendige Bescheinigung über den fachgerechten Einbau sein, welche Du Dir nicht selber ausstellen kannst.

thomas56 am 09 Sep 2014 23:33:07

die 20G-Prüfung machen sie dann mit Hydraulikstempeln. :D

Aber es wird der Erfindungsreichtum wachsen, wie man trotz Illegalität an den Stempel kommt! :lol:

andwein am 10 Sep 2014 10:59:22

Helmchen hat geschrieben:Wir habe Ihr Eure Gastankflaschen befestigt?

Das Problem liegt nie an den Bändern oder Seilen, sondern an der 2-seitigen Wandbefestigung. Da kann man meist nie durchschrauben sondern muss die Wände hinten und seitlich erst verstärken. Dann kann man Halterungen einbauen, die sich dann nur mit Werkzeug lösen lassen (ortsfest, also keine Spanngurten mit Spannschlössern)
Beispiel: --> Link
Die Belastungsprobe macht niemand, aber jeder Ingenieur oder Handwerker mit Erfahrung kann eine Befestigung daraufhin einigermassen abschätzen, was sie hält (Fahrtrichtung 440kg, Querbeschleunigung 180kg) Und wenn dann die Tankflasche noch an der Fahrtrichtungs-Wand montiert wird stützt der ganze Aufbau die Konstruktion.
Eine 3,5mm Spaxschraube in eine 10mm Holzwand hält definitiv keine 440kg!!!!!! Für diese Aussage brauche ich keinen Hydraulikstempel! Und das im Bild mit der grünen Flasche gezeigte 2-fach angebrachte Stahlseil hält locker 500kg, dafür brauche ich auch keine Belastungsprüfung.
Andreas

kintzi am 10 Sep 2014 11:15:56

Was das hält, ist nicht die Frage. Diese ist doch die oben schon genannte nach der Bescheinigung.
Das ganze ist doch eine zusäzliche Regelwut,jetzt nicht seitens der Politik, sondern der Wirtschaft, um
praktische günstige Sachen durch teurere zu ersetzen unter Vorschiebung der Sicherheit.
Da sie den Vergleich Tankfl.-Kaufflasche bzgl. Sicherheit nicht halten können, schieben sie das Betanken vor.
Das wird noch ne große Sache zu unseren Lasten,hoffentlich täusche ich mich.
Gr.R

Pooh335 am 10 Sep 2014 11:45:15

Ich habe genau das gleiche Problem!

Wir wollen uns auch bei Frau Nöfer eine Gastankflasche kaufen. Sie hat uns aber auf eine andere Problematik hingewiesen.
Es dürfen im Umkreis von 50 cm keine Öffnungen sein. Also weder Fenster noch Türen. Problem hierbei ist, dass unser Gaskasten genau zwischen der Fahrertür und der Aufbautür ist und dazwischen sind keine 100 cm. Der Gaskasten ist sehr eng.
Jetzt bin ich gestern mit dem Mobil zum Tüv gefahren. Der erste hat es kategorisch abgelehnt überhaupt eine Gastankflasche zu genehmigen. Die Flaschen hätten gar keine Genehmigung. Man könne nicht den festen Einbau vorsehen, da im Falle eines Unfalls da G-Kräfte drauf wirken, die für eine verschraubte Flasche viel zu gefährlich wären und dafür könne die Gastankflasche nicht geegnet sein.
:gruebel:
Er hat auch glaube ich die Montage nicht kapiert. Als ich ihm erklärt habe, dass man die Flasche ja wie jede andere Tauschflasche anschließt mit der Duo-Control CS und diese Verschraubung nicht fest sondern lösbar ist, war er stutzig. Dann kam aber, dass ja im Schlauch zwischen dem Tankstutzen und der Flasche dann ja noch Gas wäre und das wäre dann ja nicht gesichert.
Mein Mann meinte, der Typ hat wahrscheinlich nicht kapiert, dass es Unterschiede zwischen Gastanks und Gastankflaschen gibt.
Ein Gastank muss natürlich mit dem Fahrgestell verschraubt sein. und es gibt auch eine feste Verbindung zum Gassystem im Fahrzeug.
Der Typ hat mir auch erzählt er hätte schon 2 Leute da gehabt mit einer Flasche von Wynen (er sagte ständig Hymen), die hätte er wegen der G-Kräfte nicht zulassen dürfen und die Leute hätte das jetzt wieder ausbauen müssen.... Die haben jetzt ein Loch in der Wand.
Ich frage mich aber wirklich welche unterschiedlichen G-Kräfte denn auf eine Tankflasche oder eben die Tauschflasche einwirken.
Ich scheine echt zu doof zu sein :roll:
Anschließend bin ich zum 2. TÜV gefahren. Der hat sich mein Problem angehört. Wohlgemerkt mein Problem wo wir den Einfüllstutzen verbauen können und er meinte erst mal nur, dass die Tankflaschen doch viel zu teuer wären. Er ging aber auf mein Problem mit den 50 cm ein und auch mit der Aussage, dass man mit offener Aufbautür gar nicht an die Stelle für den bevorzugten Einbau dran kommt.
Er sagte er schaut mal was er für uns tun kann. Ich soll morgen anrufen. Mal sehen ob er dann die gleiche Meinung wie sein Kollege vom anderen TÜV hat, oder ob wir uns die Flasche kaufen können.

kintzi am 10 Sep 2014 14:02:14

Es wäre gut, wenn Wynen,die Gasfrau oder die anderen Lieferanten zu dem Thema Stellung nehmen würde. Schließlich haben wir bei ihnen für Umsatz gesorgt.
Wenn's da jetzt nicht geklärte Schwierigkeiten gibt, wird ihr Absatz, hat sich's erst in D rumgesprochen, drastisch zurückgehen. Gr.R

Gast am 10 Sep 2014 14:08:29

matkalainen hat geschrieben: Damit es bei der 2 jährigen Gasprüfung keine Diskussionen gibt, steht bei der Prüfung nur eine Tauschflasche im Gaskasten.


Und was passiert wenn Du mal einen Unfall hast und mit der Gasflasche etwas passiert???? Ich denke die Versicherung haftet dann nicht!

thomas56 am 10 Sep 2014 14:12:20

Wynen hat ja schon ein wenig dazu geschrieben! --> Link

ubruesch am 10 Sep 2014 14:13:03

Na die Gastankflaschen sind ja nun nicht illegal, die haben eine Zulassung mit TÜV Abnahme.
Ich meine jetzt nur die Flasche an sich.
Wenn sie wie eine Tauschflasche drin stehen darf er sie trotzdem benutzen.
Er darf sie nur nicht selber tanken, dazu bedarf es einer Fachkraft.
Da passiert beim Unfall in der Beziehung gar nichts.

Udo

Gast am 10 Sep 2014 14:19:39

Udo, ich glaube ich habe mich schlecht ausgedrückt!!

"matkalainen" macht bei der Gasprüfung eine normale Tauschflasche rein, dass heißt für mich die Tankflasche ist gar nicht eingetragen bzw. im Fahrzeug abgenommen.

thomas56 am 10 Sep 2014 14:24:11

ich glaube, da hat Udo recht, es bleibt eine ortsbewegliche Flasche. Die man normal betreiben aber nicht selber betanken werden darf und deswegen braucht sie nicht eingetragen werden.

ubruesch am 10 Sep 2014 14:32:28

Schon klar Stefan was du meinst.
Aber ich unterstelle jetzt mal das er sie als Flasche und nicht als Tank benutzt.
Und als Flasche werden sie nicht eingetragen. Die Tauschflaschen werden ja auch nicht eingetragen.
Der Hacken an der Sache ist das er die Tankflasche in der Nutzung als Flasche nicht selber füllen darf auch wenn sie alle nötigen Sicherheitsmerkmale hat.
Er könnte sie schräg halten um mehr rein zu bekommen. Deswegen ist dafür eine Fachkraft nötig.
Wird sie als Tank benutzt ist sie fest mit dem Fahrzeug verbunden. Nur dann darf er sie selbst befüllen.
Siehe wissenswertes zur "Tankflasch" vom Hersteller. --> Link

Wenn er dann die Flaschen selbst befüllt befindet er sich nicht mehr im erlaubtem Bereich.
Solange die Tanke nicht in die Luft fliegt wird wahrscheinlich kein Hahn danach krähen.
Aber wehe wenn.

Udo

kintzi am 10 Sep 2014 14:43:02

Auf der vers.-rechtl. sicheren Seite: Es geht doch um die ortsfeste Tankflasche, zunächst nicht um eine Tauschflasche.
Diese Tankflasche ist seitens des Herstellers TÜV abgenommen, für den ordnungsgemäßen Einbau muß v. einer der Prüfungsorganisationen eine Bescheinigung vorliegen, daß er mit "Schmackes" ,20/8g fest ist, um als ortsfest zu gelten. Und eben das ist neu und bei "Hymen" noch nicht drin, dort war lediglich die ortsfeste Befestigung gefordert.
Liegt die Bescheinigung/Eintragung? nicht vor,ist nichts mit ortsfest und dann Restriktion beim Befüllen weil Status als Tauschflasche.. So habe ich jedenfalls alles verstanden.
Und nun? Gr. R

matkalainen am 10 Sep 2014 15:58:10

Man muss doch nun irgendwie an Gas kommen, im Inland wie im Ausland.

Man kann eine normale Flasche tauschen oder füllen lassen, eine Gastankflasche füllen lassen oder auch selbst füllen, ausländische Flaschen besitzen, mit ganz anderen Anschlüssen und Adaptern und diese auch tauschen oder füllen lassen. Gehen wir doch mal davon aus, dass alle in Gebrauch befindlichen Flaschen geprüft und zugelassen sind, so müssen diese bei Gebrauch im Gaskasten befestigt werden. Die Womo Hersteller schrauben in der Regel Kunststoffspanngurte da rein. Das ist geprüft und abgenommen, also zulässig.
Wo liegt nun der Unterschied beim Gebrauch, bei der Gasentnahme, egal ob aus einer 11 kg Stahl- oder Aluflasche, einer ausländischen Kunststofflasche oder einer Tankflasche, sei sie aus Stahl oder Alu, wenn sie alle ortsbeweglich eingebaut sind?

Ich versuche nur aus dem ganzen Wirrwarr um die Gasbeschaffung und Lagerung das Beste zu machen, nehme die vorhandenen Spanngurte, weil einfachste und am wenigsten aufwendige Variante und bin mir bewusst, dass ich vielleicht meine Gastankflasche an der LPG Säule nicht selbst tanken darf. Oder darf ichs vielleicht doch?


Scout am 10 Sep 2014 19:40:11

ubruesch hat geschrieben: Wenn sie wie eine Tauschflasche drin stehen darf er sie trotzdem benutzen.
Er darf sie nur nicht selber tanken, dazu bedarf es einer Fachkraft.


Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd; Regionalstellen Gewerbeaufsicht von Rheinland Pfalz, schreibt zu diesem Thema folgendes.

Was muss der Tankstellenbetreiber beachten?
Betreiber von Autogastankstellen dürfen ein Befüllen solcher Tankflaschen nicht zulassen. Die erteilte Erlaubnis beinhaltet nur die Betankung von Treib- bzw. Brenngastanks, die mit dem Fahrzeug oder sonstiger ortsbeweglicher Betriebsanlage dauernd fest verbunden sind.


Danach dürfen Tankflaschen, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, nicht befüllt werden. Auch nicht von Fachpersonal.

--> Link
Der Link führt nicht zum Ziel.
Leider wird eine wichtige Information unterbunden.

'http://www.luwg.rlp.de/Service/Downloads/Arbeitsschutz/binarywriterservlet?imgUid=3bf40229-747c-5911-a3b2-17128749cab6&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111&isDownload=true'
Die Zeile zwischen den beiden Hochkommas in die Kommandozeile des Browsers eingeben, oder in Google als Suchbegriff.


Scout

matkalainen am 10 Sep 2014 20:45:09

Das letzte Mal habe ich an der LPG Tanke auf Römö (DK) getankt. Übrigens das erste Mal dort und vergeblich den schwarzen Knopf für den Füllvorgang gesucht. Der freundliche Tankwart kam, schaute kurz auf meine Flasche, war mit allem zufrieden und betätigte dann einen verborgenen Hebel, mit dem Kommentar, dass man hier an der LPG Säule nur bedient würde. Ja, was soll ich da noch zu sagen? Wichtig war, dass ich Gas bekommen habe.


Rolf

Gast am 10 Sep 2014 21:16:14

Ich bin froh, dass meine Tankflasche (die grüne aus Viersen!) fest verschraubt ist. Dies war ja einer der Gründe, warum ich mir den Luxus geleistet habe - ich will keine Gasflasche mehr bewegen müssen!

Ich habe das Datenblatt, die Rechnung und wenn irgend wann mal was sein sollte - und sei es ein Unfall - Gott bewahre - dann habe ich keine Probleme - hoffe ich.

Worauf mann möglichst beim Einbau achten sollte ist die Lage des Einfüllstutzens. An unserem Roadcruiser liegt er unterhalb des hinteren Fensters. Beim Abkoppeln entströmt ja immer noch etwas Gas und zwar mit ordentlichem Druck, so dass ich im Innenraum häufig nach dem Tanken einen leichten Gasgeruch spürte. Inzwischen habe ich aber den Dreh raus, wie ich das vermeide.

, Gerd

kintzi am 10 Sep 2014 21:34:56

Scout:
Danach dürfen Tankflaschen, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, nicht befüllt werden. Auch nicht von Fachpersonal.


Noch schlimmer. Fasse zusammen: Tankflasche muß ortsfest sein, heißt nicht schnelllösbar mit dem Womo verbunden. Die Richtigkeit des Einbaues (20g usw.) muß von einer der großen Prüforganisation (TÜV u. Genossen) bescheinigt werden. Ist das nicht der Fall, ist es
keine Tankflasche, darf weder v. Benutzer noch vom Fachpersonal betankt werden. Ende !! Also ist sie unnütz. Richtig? Tauschen kann ich sie auch nicht, also auch keine Tauschflasche. Gr.R

Helmchen am 10 Sep 2014 21:40:18

... und deshalb interessiert mich, wie ihr die Gastankflaschen ortsfest verbaut habt.

thomas56 am 10 Sep 2014 22:02:45

Fachpersonal findet man eigentlich nur in Flaschenabfüllbetrieben, da bekommt man auch min.99/5. Die wiegen dann auch die Tankflasche, wie die Tauschflasche auch!
Kann ja auch sein, dass nicht jeder "Tankwart" ein Fachmann ist. Wo gibt es überhaupt noch Tankwarte?

sternleinzähler am 10 Sep 2014 22:29:59

Meine Tankflasche hat zwei Zustände,
die erste Zustand ist der einer fest eingebauten "Tank"-Flasche, wenn mein Womo steht und betankt wird!

der zweite Zustand ist der einer ganz normalen "Gas"-Flasche wie sie in Womos verwendet wird, nur "anständiger" befestigt!
Sie wechselt den Zustand nach Bedarf! :D

(Habe vor 5 Tagen nach 10 Jahren Schlauch und Regler tauschen lassen und ein neues Gasbuch bekommen! Gefragt wurde nach dem Alter des Hochdruckschlauches zur Betankung! Die "Flasche" und deren Befestigung hat keinen interessiert! und wurde auch nicht eingetragen)

thomas56 am 10 Sep 2014 23:21:38

sternleinzähler hat geschrieben: Die "Flasche" und deren Befestigung hat keinen interessiert! und wurde auch nicht eingetragen)

Glaube ich gern! Du triffst selbst heute noch Gasprüfer die das Alter von Regleranlagen und Schläuchen nicht interessiert! :eek:
Wenn ich nicht darauf hinweise, dass neben der Flaschenanlage auch die Festtankanlage geprüft werden soll......wäre diese NIE geprüft worden! :?

kintzi am 10 Sep 2014 23:49:50

Natürlich kann man die Vorschriften halbkriminell umgehen, hier geht es doch nicht um Husarenstückchen, da fallen mir viele ein.
Wie schon erwähnt, Vers.-Konsequenzen , Haftung usw., wen es erwischt, guckt dann nicht mehr locker v. Hocker.
In Italien darf LPG bei zunehmender Kontrolle der Finanzpolizei wegen Steuerhinterziehung weil nicht f. Heizzwecke, eigentlich nicht gezapft werden, irgendwann kommen die in Resteuropa auch noch drauf. Heizölfahren war in grauer Vorzeit auch ein gefeiertes Kavaliersdelikt, u. heute ?
Gr.R

Scout am 11 Sep 2014 04:46:58

Nochmals etwas für unsere TankFlaschenUser.

Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) schreibt im Merkblatt über Neuregelungen zur Installation von "Tankflaschen" in Freizeitfahrzeugen (Stand April 2014).

Zusammenfassung der zurzeit gültigen Regelungen für die
Installation von Brenngastanks in Flaschenform in Freizeitfahrzeugen

Zitat Anfang:
Beider Installation von Druckbehältern in Fahrzeugen ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Flasche oder einen Tank handelt.

Flaschen dürfen ausschließlich im Füllwerk befüllt werden und müssen dazu dem Flaschenkasten ohne die Verwendung von Werkzeugen leicht entnommen werden können. D. h., Flaschen dürfen nicht mittels verschraubter Stahlbänder befestigt werden und eine Vorrichtung zum Befüllen im eingebauten Zustand ist nicht zulässig.
Brenngastanks in Flaschenform (sogenannte Tankflaschen) sind den übrige
n Flüssiggastanks (Brenngastanks) in Fahrzeugen gleichgesetzt und müssen den technischen Anforderungen nach ECE R 67.01, Teil I, Anhang 10 entsprechen.

Nach DIN EN 1949 gelten für den Einbau von Flüssiggastanks die Anforderungen
der DIN EN 12979 bzw. ECE R67.01, Teil II, Abschnitt 17, u. a wird dort geregelt:
-
Anforderungen an die Befestigung hinsichtlich der Aufnahme von Kräften, 20g in
Fahrtrichtung und 8g waagerecht rechtwinklig zur Fahrtrichtung. Feste Verrohrung der Tanks.
Zitat Ende.

Das bedeutet.
Solange die Tankflasche im Gaskasten nicht fest verrohrt, also mit Schlauch angeschlossen ist, gilt sie nicht als Tank und darf an der Tankstelle nicht betankt werden. Außerdem muss die Befestigung Kräfte von 20 g aufnehmen. Was die gängigen Befestigungen wohl auch nicht können.
Diese Bedingungen erfüllt wohl kein TankFlaschenUser. Folglich ist das Betanken an der Tankstelle nicht erlaubt.


--> Link


Scout

kintzi am 11 Sep 2014 08:07:42

Ist doch jetzt wohl klar gegenüber anderen Aussagen, auch denen von früher.
Obwohl jeder weiß, daß die Tankflaschen in den Plastikgaskästen , in denen sie drin sind, nicht mit
20/8 g montiert werden können, werden sie lustig weiter angeboten. Wissend, daß sie nicht legal bestimmungsgemäß gebraucht werden können.Finde das nicht gut.
Werde mir wahrscheinlich bei Wynen einen Festtank einbauen lassen, und das wollen die Gasheinis ja..
Toll wäre es , wenn die Fa. Wynen gegen Rücknahme/Vergütung der Flasche den Tankeinbau
subventioniert . Gr.R

gespeert am 11 Sep 2014 08:43:11

Merkt ihr was???

Der ganze Zirkus wird nur wegen der 2019 erfolgenden Steuererhöhung durchgeführt um zu verhindern, daß man dann schnell Flaschen anschließen kann.

Irgendwann müssen wahrscheinl. die Rohrverbindungen verklebt, verschweißt oder anders versiegelt sein um ein schnelles Lösen erkennen zu können.


Mir ist die jetzige Regelung egal, ich fülle LPG an der Tanke in TF und Fl.
Nur die Sicherheit der Anlage ist wichtig!!!!

hirse am 11 Sep 2014 08:48:32

gespeert hat geschrieben:Merkt ihr was???
Der ganze Zirkus wird nur wegen der 2019 erfolgenden Steuererhöhung durchgeführt um zu verhindern, daß man dann schnell Flaschen anschließen kann.

Welche Steuer soll denn erhöt werden? Zumindest in Deutschland sind doch in der Regel Brennmittel, die zum fahren angeboten werden min. so teuer, die fürs heizen gebraucht werden. Stichwort Mineralölsteuer. Vom Gefühl her würde ich eher darauf tippen, dass demnächst mal LPG an Tankstellen höher besteuert wird. Aber Gas in Tauschflaschen interessiert die Politik eher weniger, da das im Vergleich zu dem Tankgas eine verschwindend geringe Menge ist.

mv4 am 11 Sep 2014 08:50:48


thomas56 am 11 Sep 2014 09:30:57

Das Abfüllwerk wo ich tanke hat den Preis an der Säule für Antriebsgas, wenn ich an der Bezahlstelle sage, dass ich es als Brenngas nutze, wird der Preis reduziert (glaube um 4%).

otone am 11 Sep 2014 17:35:17

stephan hat geschrieben:
Und was passiert wenn Du mal einen Unfall hast und mit der Gasflasche etwas passiert????


Und was ist im Falle eines Unfalls der Unterschied zwischen einer Tankflasche und der Tauschflasche? Letztere ist wesentlich schlechter befestigt als die Tankflasche!

Ich habe im März 2013 zwei Wynen-Tankflaschen eingebaut: --> Link
Letzten Monat war ich beim TÜV zur HU, AU und Gasprüfung. Anlage wurde ohne Bedenken abgenommen.

Nach ca. 180 Übernachtungen und 19.000km durch 18 Länder möchte ich sie nicht mehr missen!


Otone

kintzi am 11 Sep 2014 23:35:22

Zitat otone:
Und was ist im Falle eines Unfalls der Unterschied zwischen einer Tankflasche und der Tauschflasche? Letztere ist wesentlich schlechter befestigt als die Tankflasche!

Das mußt Du die Herren von dem schizophrenen Gasverein fragen! Gr.R

Scout am 12 Sep 2014 00:00:11

otone hat geschrieben:Ich habe im März 2013 zwei Wynen-Tankflaschen eingebaut: --> Link
Letzten Monat war ich beim TÜV zur HU, AU und Gasprüfung. Anlage wurde ohne Bedenken abgenommen.

Tankflaschen sind nicht in der Gasprüfung enthaltem, nur Tanks!
Nach DIN EN 1949 sind Tanks Bestandteil der Gasanlage im Womo. Flaschen nicht.
Und wenn man auf dem Bild Schläuche sieht, ist es kein Tank, sondern eine Flasche.
Flaschen hat die Gasprüfer nicht zu interessieren.


Scout

kintzi am 12 Sep 2014 13:32:58

Was wird nun mit unseren Tankflaschen u. unseren Tankusancen? Vorschriftswidrig weitermachen u. Roulette spielen? Na ja, habe hier im Ort einen Gastank Kartenautomaten ohne Aufsicht , kenne auch in Oberfranken bei Kulmbach einen. Dieser schizophrene Gasverein wird noch alle Gastankstellenbetreiber sensibilisieren /abmahnen, wenn diese unser Treiben nicht unterbinden. Gr.R

maredo am 12 Sep 2014 15:47:51

Stellt doch einfach um auf Holzvergasung, da hat die Gasindustrie nix mit zu tun. Ist zwar nicht so Umweltschonend wurde aber in schlechten Zeiten immer mal wieder angewendet.

Das einzige Problem wird sein das die Prüfung der Schornsteinfeger vornimmt und keinen Kamin findet der lang genug ist. :lol:


Es ist schon schlimm was so auf einen zukommt der sein Fahrzeug umrüsten möchte. Das einfachste scheint noch zu sein einen Tank ins Fach zu schrauben oder unters Fahrzeug. Der Rest scheint wirklich zum Glückspiel zu werden. Solange man in Deutschland bleibt hat man wohl kaum Probleme mit den Tauschflaschen, wer ins Ausland fährt kriegt die aber schon sehr schnell.

maredo

onkelr am 12 Sep 2014 16:44:58

Freunde,
eine im Gaskasten fest installierte Gastankflasche ist ein Gastank!!!
Mit dem Fahrzeug fest verbunden, damit sie beim Betanken nicht entnommen und angekippt werden kann. Den Gasprüfer interessiert die Tankflasche nicht, denn sie kann ja vor der Prüfung ausgebaut werden und zur Prüfung durch eine normale Flasche ersetzt werden.
Nun zur Halterung:
Meine Halterung kostet keine 5 € !
Eine 8 mm Ösenschraube wird mit einer M12 x 25mm Schraube mit Mutter und 2 Karosseriescheiben an einem im unteren Rand der Tankflasche befindlichen Löcher verschraubt. Für das 8 mm Gewinde der Ösenschraube wird ein Loch in den Boden des Gaskasten gebohrt und verschraubt. Die bißherige Halterung bleibt bestehen.
Alles klar? Leider kann ich hier keine Bilder einstellen, habe zu wenig Beiträge!
Schade!
Rainer

matkalainen am 12 Sep 2014 16:49:41

[/quote]
Nach DIN EN 1949 sind Tanks Bestandteil der Gasanlage im Womo. Flaschen nicht.
Und wenn man auf dem Bild Schläuche sieht, ist es kein Tank, sondern eine Flasche.
[/quote]


Na, dann ist doch alles ganz einfach.

Man fährt zur LPG Tanke und füllt dort seine Flasche voll. Den Hinweis, dass Gasflaschen hier nicht gefüllt werden dürfen, hat man nicht gelesen. Steht auch nur ganz klein da und da steht auch nichts, dass Flaschen mit Füllstopp davon ausgenommen sind.

Es muss auch gar nicht immer alles bis aufs iTüpfelchen geregelt werden. Ich bin jetzt in 10 Jahren Tankflaschen Nutzung bei rund 200.000 km quer durch Europa (meistens im Norden) nur 1 Mal abgewiesen worden. In Südtirol. Na ja, dann fährt man zur nächsten Tanke.

Ich bin nur froh, dass ich mich nicht habe verrückt machen lassen, und mir nachträglich alle dieses Zeugs wie Füllschläuche, Einfüllstutzen, Halterungen, Bodenverankerungen, Stahlseile- und Bänder, Filter usw. gekauft habe. Denn ganz zu Anfang, als ich meine erste Tankflasche gekauft habe, gabs das alles noch nicht. Die wurde reingestellt, mit den vorhandenen Kunststoffbändern festgezurrt und das wars. Und heute mach ich das noch genauso. Denn auch hier wurde innerhalb kürzester Zeit festgestellt - vernünftige Regeln gibt es nicht.


DoktorDennis am 31 Okt 2014 11:31:08

Hallo zusammen,

sehr schöner Thread und er hat das bestätigt was meine Recherche bezüglich der Umrüstung auch an den Tag brachte.
Allerdings möchte ich nochmal zwei Punkte aufgreifen und vertiefen

Als ich mich bei einen lokalen Gasbetrieb bezüglich erkundigt habe, wurde mir erklärt das er generell nur Gastankflaschen mit Aussenbetankung also mit Schlauch verbaut.
Alles andere wäre nicht legal.
Ich würde nach euren Ausführungen eher so sehen das die Gastankflasche mit Direktbetankung ortsfest den Gesetzen eher entspricht als diese mit der Schlauchlösung.

Wenn ich das alles zusammenfasse. Die Deutschen haben einfach einen Hang alles kompliziert zumachen und jede noch so kleine Lobby mit Aufträgen zu versorgen.
Es gibt doch jetzt zwei Möglichkeiten aus denen man wählen kann:

1. Gastankflasche ortfest in einer Fachwerkstatt montieren lassen und Abnahme machen lassen. (Hier ist der Punkt mit der Assenbetankung über Hochdruckschläuche und ob die 20G/8G wirklich erfüllt wird die Grauzone)
2. Gastankflasche ortbeweglich benutzen wie normale Tauschflasche. Zum Betanken gewisse Beugung der rechtlichen Lage beim Befüllen in Deutschland. (In der restliche EU ist das ohne Probleme möglich oder ?)

So wenn ich jetzt sehe das mich der Einbau in Deutschland kostet im Vergleich zur Beschafffung der gleichen Gastankflasche mit der gleichen Zulassung aus Holland. Da habe ich die nächsten 10 Füllungen 4 free.

Habe ich das soweit alles richtig erfasst und wiedergegeben.


Dennis

onkelr am 01 Nov 2014 09:59:40

Deine Überlegungen sind nur teilweise richtig. Ich habe z.B. eine Tankflasche mit Innenbetankung. Diese (Tankanschluß) ist an einem Winkel befestigt und mit einem Füllschlauch mit der Flasche verbunden. Also Füllschlauch nicht nur bei Außenbetankung! Der Prüfer der Gasanlage interessiert sich nur ab Regler für die Anlage. Du könntest ja vor der Gasprüfung die Flaschen austauschen. Das feste Befestigen der Flaschen mit dem Fahrzeug soll verhindern das die Flasche beim Tanken entnomen werden kann und durch ankippen überfüllt wird.
Selbst ist der Mann. Wenn Du die Tankflasche fest im Fahrzeug installierst ist alles rechtens! Am einfachsen wie in meinem Post vom 12. Sept. beschrieben!

dieter2 am 01 Nov 2014 10:33:11

Habe vor kurzen die Gasprüfung machen lassen.
Meine Tankflasche steht genau so im Gaskasten wie die normale Graue, mit Gurten gesichert.
Hat keinen Interessiert.
Genaugenommen ist es im Betrieb keine Tankflasche, weil man die genauso behandeln und füllen lassen kann wie eine Tauschflasche.
Also eine normale 11kg Flasche mit der "Möglichkeit" zum betanken :wink:
Eine Tankflasche ist es also nur im Moment der Betankung :)

Werde sie auch nicht fest installieren, warum auch ?
Ich nehme sie auch schon mal raus und fahr zur Tanke im Ort zum füllen, natürlich nur aufrecht stehend, stört sich keiner dran.
Praktisch ist sie auf jeden Fall, in Frankreich, unser Lieblingsurlaubsland, gibt es viel Gastankstellen, auf der Autobahn fast jede Tankstelle.
Einmal tanken wir im Urlaub immer Gas.

Dieter

mcdudel am 02 Nov 2014 00:41:33

Ich verstehe nicht wieso immer wieder hier über eintragen ins Gasbuch, Abnahme oder der gleichen gesprochen wird.
Der TüV hat noch nie in den Gaskasten geschaut, oder der Gasprüfer hat bei mir noch nie über die Flasche je ein Wort verloren.
Die Prüfung erfolgt nur hinter der Gasflasche, so wird also die Gasanlage zum Womo hin auf Dichtigkeit geprüft & nichts anderes.




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