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Hallo, es fehlt aber immer noch eine eindeutige Antwort, ob schon einmal bei jemandem die Versicherung nicht gezahlt hat, weil er nicht alle Schlüssel vorweisen konnte, bzw. weil ein Schlüssel im Fahrzeug versteckt war. Der Fall eines Schlüsseldiebstahles zu Hause ist ein ganz anderer. Es wurde auch schon gesagt, dass die Versicherung alle Schlüssel sehen wollte. Das ist auch etwas anderes. Denn es soll ja auch schon vorgekommen sein, dass jemand sein Fahrzeug hat "stehlen" lassen, dann wird darauf gehofft, dass die Versicherung zahlt und der Verkaufserlös des "gestohlenen" Fahrzeugs wird friedlich geteilt ... Also nochmal ganz konkret: Wurde hier schon einmal jemandem der Versicherungsschutz verweigert, weil er einen Schlüssel im Fahrzeug versteckt hat? Klaus Einfach der Versicherung melden das ein Schlüssel mit der Tasche ins Lagerfeuer gefallen ist. Das man keinen neuen beschaffen will weil das zu teuer ist. Sie sollen mitteilen wie man verfahren möchte. Dann hat man nur noch einen :-) Und irgendwann findet den Schlüssen wieder, war wohl doch nicht in der Tasche Da haben wir dich glatt nach über 10 Jahren eine Lösung gefunden. Die Versicherungen sind bei diesem Thema sicher sehr aufgeweckt, denn ein vorgetäuschter Diebstahl von KfZ scheint ja nicht so selten zu sein. Es stehen mindestens 2 Straftaten im Raum, die Versicherungen vermuten könnten: 1. Vortäuschung einer Straftat 2. Versicherungsbetrug Ich glaube nicht, dass diese Art Versicherungsbetrug bei Wohnmobilen auch nur annähernd so häufig auftritt wie bei PKWs, da Besitzer an ihrem oft auf sie zugeschnittenen Wohnmobil meist sehr hängen, es ist schließlich eine Sache der Herzen. Da die Versicherungen schnell einen solchen Versicherungsbetrug vermuten, würde ich alles vermeiden, was so einen Betrug vermuten lässt und dazu gehört eben, dass man keine Zweitschlüssel im Womo zurück lässt, denn das ist grobe Fahrlässigkeit. Also haben wir, meine Frau und ich, je einen Schlüsselsatz am Mann bzw. an der Frau. Wichtig ist dabei, dass die Womo-Schlüssel sich bei der Frau nicht in deren Handtasche befindet, da Frauenhandtaschen oft gestohlen und von Dieben im Gedränge ausgeräumt werden. Wenn man eine Jacke anhat, dann die Schlüssel nicht in einer äußeren Tasche verstauen, auch nicht, wenn diese verschlossen werden kann - zu leichte Beute für Taschendiebe. Besser ist eine innere Tasche in der Jacke bzw. in einer kleinen Tasche um den Hals und unter der Kleidung. Falls ein Schlüsselsatz abhanden kommt, würde ich sofort die Versicherung informieren. Außerdem sollte man bedenken, dass Diebesbanden oft international arbeiten. Wenn sich der Zweitschlüssel im ausgeraubten Wohnmobil befand, kennen die Diebe auch das polizeiliche Kennzeichen. Die Zulassungsstelle in D gibt dann ohne Probleme Namen der Besitzer und deren Anschrift an die Diebe und wenn das Womo nach zu Hause zurück kommt, wissen die Komplizen dann sicher einen Weg, mit den gestohlenen Schlüsseln auch das Womo zu stehlen. Wenn also die Diebe oder "Finder" eines Schlüsselsatzes das polizeiliche Kennzeichen kennen, sollte der Besitzer des Womos schnellstmöglich die Schlösser austauschen. Wenn nicht, reicht in meinen Augen, Ersatzschlüssel machen zu lassen. Ob das ein Schlüsseldienst überhaupt macht, weiß ich nicht, denn es ist in D verboten, von bestimmten Schlüsseltypen Nachschlüssel herzustellen. In diesen Fällen muss man sich an den Hersteller des Schlosses wenden und dabei seine Identität bzw. die Rechnung vom Kauf nachweisen. Das ist z.B. immer bei Schlüsseln eines Schließsystems so und vielleicht auch bei KfZ-Schlüsseln. Selbst unseren Hausschlüssel darf ein Schlüsseldienst nicht kopieren. Er hat auch gar nicht die erforderlichen Rohlinge und Maschinen dafür. Schlüsseldienste kopieren nur Primitivschlüssel, z.B. Schlüssel von Briefkästen oder Schlüssel von sogenannten Sicherheitsschlössern. [quote="mirzulaut"]Einfach der Versicherung melden das ein Schlüssel mit der Tasche ins Lagerfeuer gefallen ist. Das man keinen neuen beschaffen will weil das zu teuer ist. Sie sollen mitteilen wie man verfahren möchte. Das nennt man Versicherungsbetrug und ist mit ein Grund für die ständig steigenden Beiträge.Das ist kein "Kavaliersdelikt", sondern schadet uns allen. Gruß Bernd
Ich hoffe, das glaubst du nicht ernsthaft?
Das bedeutet ? Guck mal Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 11. März 2005 (Az: 20 U 226/04)
Hast du das schon mal versucht? Glaubst das Ernsthaft?
Servus, In USA ist der private Besitz von Schlüsselfräsen strafbewehrt, nur registrierte Locksmiths dürfen die Teile besitzen! Mit ner easyentrie fräst Du alle Rohlinge, egal ob Sicherungskarte/Schließanlage usw. Gibt sogar Gerichte die das durchgewunken haben (s. Hp), ich mache das jedenfalls nicht! (Kann Bahn-, Bohrmulden-, eingeschnittene sowie einige Sonderschlüssel direkt vor Ort fräsen). Wer mir die Codekarte zeigt, bekommt ne Kopie, bei Sicherungskarten starte ich Rückfragen, ggf. wird Polizei verständigt. Kennzeichen brauche ich nicht. Für nen Fz. Schlüssel würde mir die Fahrgestellnumner zwecks Decodierung und damit Nachfertigung reichen, die WS Elektronik ist aber ne andere Baustelle die wenig Probleme bereitet wenn man die passenden Tools und Kenntnisse hat. Deswegen aufpassen mit dem Posten von Fz Daten und Scheinen! Lasergesteuerte Maschinen hinterlassen keine Werkzeugspuren! Warum sollte es Versicherungsbetrug sein wenn ich einen Schüssel verliere. Und wenn ich mir die Urteile durchlesen kann ich den Schlüssel sogar im Wagen bleiben. Und danke für den Hinweis das der Treath 10 Jahre alt ist. Gut das andere Schlauer als ich sind. Ich habe den zweit Schlüssel seit neuestem im Auto Warum ? Habe meinen Schlüsselbund auf der cmt verloren . Jacke um die Hüfte gebunden, weil an der garderobe so ne lange Schlange war .. da muss er dann rausgefallen sein Auf dem Parkplatz dann vor dem Womo bei minusgraden den Verlust bemerkt Gott sei dank wurde der Schlüssel gefunden und abgegeben .. die Hauptwache hatte überall nachgefragt ,, bingo .. nochmal glück gehabt Wenn meine Freundin mitfährt haben wir ohnehin beide dabei .. jetzt bleibt er einfach gleich immer drin ..die versicherung will ich sehen die dann nicht zahlt Ein anderes, angerenzendes Thema zu Ersatzschlüsseln und Versicherung. Beim Ducato wird seit langem nur ein Transponderschlüssel mit Funkfernbedienung mitgeliefert. Seit ein paar Jahren kann man für 60,- einen Zweiten mitbestellen, natürlich nicht beim "Glückskauf" vom Hof. Vorher gab es nur den Weg zu Fiat, wo ein Schlüsselclon mit Anlernern rund €300,- kostet. Also googelt der preisbewußte Camper und findet Autoschlüsseldienste, die das billiger anbieten. Also nix wie hin mit dem Auto und dem Originalschlüssel. Zurück bekommt man den 2ten Schlüssel komplett angelernt incl. ZV FB, der nicht bei FIat dokumentiert ist. Dort gelassen hat man die kompletten mechanischen wie elektrischen Schließdaten des Fahrzeuges, alle OBD auslesbaren Daten sowie Heimatadresse. Aus Sicht der Versicherung geht es nicht mehr fahrlässiger. Tip: In Polen ist es noch billiger. 300 euro Stimmt.. sogar bissel mehr Hatte bei meinem Kastenwagen einen Schlüssel nachbestellt , weil einer vorübergehend nicht mehr auffindbar war ..lag letztlich unentdeckt im Koffer Das teuerste war das anlernen .. wobei da alle Schlüssel neu kodiert werden mussten Hatte also jetzt 3 Schlüssel -… was keine versicherung wusste
wenn du 3 Schlüssel neu kodiert hast, dann weis es auch die Versicherung über den Autohersteller :gruebel:
Ich weiß das aus eigener Erfahrung und nicht vom Hörensagen. Man muss der Zulassungsstelle nur sagen, dass es vermutlich eine Rangelei auf dem Parkplatz gab und du deshalb den vermeintlichen Unfallpartner kontaktieren willst. Ich hatte keine Rangelei auf einem Parkplatz, wurde aber von einem anderen Fahrzeughalter beschuldigt und erpresst. Außer der Behauptung hatte dieser keine Beweise und von der Höhe her passte sein deutlicher Blechschaden nicht zur Höhe der Stoßstange meines PKWs. An meiner Stoßstange war auch nicht der allerkleinste Kratzer, während sein Auto sichtlich zerbeult war. Namen und Anschrift von mir hatte er von der Zulassungsstelle. Es ging bis zur anwaltlichen Auseinandersetzung, aber der gegnerische Anwalt gab kurz vor der Gerichtsverhandlung auf, da die Klage haltlos war. Ich stellte daraufhin die Zulassungsstelle zur Rede, weil erst durch die Datenfreigabe die Erpressung durch den vermeintlichen Unfallgegner möglich war. Antwort: Mit der Behauptung eines vermeintlichen Parkplatzunfalls hatte der Antragsteller ein berechtigtes Interesse zur Herausgabe meiner Daten. Ich war entsetzt über die laxe Handhabung des Datenschutzes. Der vermeintliche Unfallgegner hätte in meinen Augen zur Polizei gehen und eine Anzeige stellen können. (Hinweis: Eine Online-Anzeige ist hier in D wirkungslos. Keine Ermittlungen durch die Polizei.) Ebenso prekär ist, dass in D die Ortsämter Namen und Adressen für (bei uns) 5 EURO an jederman verkaufen, an Privatpersonen und auch an Unternehmen und Parteien. Man muss ausdrücklich und persönlich bei der Meldestelle widersprechen und aufpassen, dass die Dame dort auch wirklich den entsprechenden Haken in "Deiner Seite" setzt. Eine große Sauerei.
Ich kenne nur die Schlüsseldienste, die es zum Beispiel in Einkaufszentren gibt. Die hatten weder Rohlinge noch Maschinen für das Kopieren bestimmter Schlüsseltypen. Als Maschinen hatten die nur Kopierfräsen, welcher nur Schlüssel von Sicherheitsschlössern kopieren können, also die mit Zacken im Bart. Ich wollte mal einen weiteren Schlüssel für unsere Haustür machen lassen. Damit waren sie masslos überfordert, weder Rohlinge noch Maschinen hatten diese. Ich müsse weitere Schlüssel beim Hersteller bestellen, am besten über den Verkäufer des Schlosses, der deine Identität bestätigt. Den Maschinen des Schlüsseldienstes nach zu urteilen, war dieser nicht einmal in der Lage, den primitiven Schlüssel des Kfz nachzumachen, da dieser nur eine Kopierfräse hatte. Meine Kenntnis davon bezieht sich auf hiesige Schlüsseldienste, wie diese z.B. in Einkaufszentren vorhanden sind. Es gibt ja noch spezielle Schlossereien, z.B. bei spezialisierten Verkäufern von Sicherheitstechnik. Deren Maschinen kenne ich nicht. Ich war dort, um gemäß der o.g. Empfehlung einen zusätzlichen Schlüssel für die Haustür machen zu lassen, um diesen dann bei meinen Kindern zu hinterlegen, falls wir uns mal aussperren bzw. unseren Schlüssel verlieren. In unser Schloss kommt nämlich kein Schlüsseldienst herein, während Sicherheitsschlösser in max. 7 s geöffnet werden können. Aufbohren ist bei unser Haustür auch nicht möglich, da dies durch eine Hartmetalleinlage verhindert wird. Antwort des Verkäufers: - Es ist rechtlich verboten, diese Art Schlüssel zu kopieren, auch bei Nachweis einer Berechtigung in Form des Kaufbeleges. - Weil das Kopieren solcher Schlüssel verboten ist, hat er angeblich auch gar nicht die Maschinen dazu. Ich bekam seine Werkstatt aber nicht zu sehen, da Abfertigung am Tresen im Verkaufsraum. - Weitere Schlüssel könne man nur erlangen, wenn das über den Verkäufer des Schlosses geht (also über ihn) und man die Rechnung des Schlosses vorlegt und seine Identität mit Personalausweis dokumentiert. Auf dem Schlüssel bzw. dem Kaufbeleg befindet sich eine "Code-Nummer", so dass der Hersteller eine Kopie des Schlüssels herstellen kann.
Woher kommt diese Information? Zumindest bei Straftaten besteht ein gesetzlicher Verfolgungszwang für die Polizei §163 StPO -Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren-. Sollte eine Strafanzeige, auch wenn online erstattet, nicht verfolgt werden, dann wäre das eine Straftat gemäß §258a StGB -Strafvereitelung im Amt-. Da Polizei ja bekanntermaßen Ländersache ist kann ich nur für Schleswig-Holstein sagen, dass es polizeiintern ausreichend Kontrollmechanismen gibt und so auch eine Bearbeitung von Onlineanzeigen gewährleistet ist (Angaben des Anzeigenerstatters zu seiner Person und zum angezeigten Sachverhalt müssen verifiziert werden und im Regelfall erfolgt eine persönliche zeugenschaftliche Anhörung/Vernehmung).
In z. B. Berlin kann man Halterdaten sogar online gegen eine Gebühr von 5,10€ abfragen (nur für in Berlin registrierte Krfatfahrzeuge): --> Link Thomas
Interessanter ist wenn es weitere Schlüssel gibt von der die Versicherung nichts weiß - z.B. Schlüsselclons von Drittanbietern
Oh, Danke! Ich habs sogar selber bezahlt ;-)
Übersetzt: Ślusarzowi nie wolno nawet kopiować naszego klucza do domu. Nie ma nawet do tego niezbędnych półfabrykatów ani maszyn. Ślusarze kopiują jedynie klucze prymitywne, np. klucze ze skrzynek pocztowych lub klucze z tzw. zamków zabezpieczających. Ich höre das Gelächter bis hier.
wo warst Du denn da? Das war bei mir das billigste (20€) und hat keine 10min. für alle Schlüssel gedauert.
Ich arbeite in der Immobilienwirtschaft. Wir arbeiten mit professionellen Firmen für Schlüssel- und Sicherheitstechnik zusammen, da in den Objekten Schließanlagen unterschiedlicher Qualität verbaut sind. Richtig ist, dass es diesen Firmen nicht erlaubt ist, ohne Legitimation Schlüsselkopien zu fertigen, falls es sich um eine gesicherte Anlage handelt ("Schließpass"). Was natürlich nicht heißt, sie könnten es nicht. Die Technik dafür ist allemal vorhanden, sogar für die angeblich so sicheren Schließzylindern mit Magnetzuhaltungen. Bei den Schließzylindern mag es bessere und schlechtere geben. Aber jeder Zylinder hält aber nur wenige Sekunden bis Minuten dem Profi stand. Auch Deiner! Ich will jetzt nicht deine bekannte Paranoia füttern, aber deutlich mehr Sicherheit bekommst du nur mit elektronischen Komponenten. Einen kopieren Autoschlüssel bekommt man nicht bei MisterMinit. wer nur eine Minute googelt findet eine Vielzahl von Autoschlüsseldiensten, die Clons, incl. Transponder und ZV FB in Originaloptik anfertigen. Ob die alle (je nach Standort) einen sauberen Eigentumsnachweis verlangen ???
Ja, nur nutzt Dir der Clon nicht viel da er die aktuelle Codesequenz der Wegfahrsperre nicht kennt. Die bekommt er nur bei der „Anlernung“. Und dafür braucht man 1. einen Schlüssel der aktuell angelernt ist 2. das Fahrzeug vor Ort und 3. den Clon. Soo einfach geht das also nicht. Grüße Dirk Man kann, an einem Schlüssel nachweisen, wenn der Schlüssel kopiert bzw nachgemacht wurde bzw hatte mal vor Jahren so ein Fall.. Versicherung hatte nicht bezahlt
Ha-ha-Haaa. Doooch das geht sooo einfach. Denn das machen diese Firmen auch wenn Du mit dem Fahrzeug vor Ort kommst. Auf dem Postweg geht das natürlich nicht *lol* Punkt 1.: Muß richtig heißen: ALLE Schlüssel die zukünftig angelernt sein sollen.
Woher soll ich denn bei einem Gebrauchtfahrzeug wissen, ob da schon mal jemand einen Schlüssel nachgemacht hat?
Die Beiträge, so wie Deiner werden immer merkwürdiger. Wenn ich ein Kfz habe und mir bricht ein Schlüssel ab und ich lasse den nachmachen, werfe den defekten weg, dann hat die Versicherung trotzdem zu zahlen. Wenn nicht klage ich. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, die AGB meiner Zurich Versicherung durchzusehen. Da ist nirgends irgendwas von Schlüsseln vermerkt, zumindest nichts im Zusammenhang mit dem Thema hier. Ein Schlüssel ist ein Gegenstand, nicht mehr, nicht weniger. Allenfalls über die gebotene Sorgfaltspflicht kann man diskutieren. Also Schlüssel nicht leichtfertig stecken lassen, usw Es scheint also wieder eine Mär zu sein, Halbwissen, schon mal gelesen, eventuell ist es so. Alles Quatsch.
Ich glaube Du hast das noch nie gemacht!??! Das geht eben nicht! Das Auto wird an DEN bzw. DIE Schlüssel angelernt. Alle vorherigen und alle nachfolgenden Schlüssel passen dann nicht. Eben nur die die während des Anlernvorganges vor Ort sind bzw. die explizit dem Auto „vorgestellt“ werden. Wenn man danach einen Schlüssel bzw. den Chip im Schlüssel mit den Daten eines angelernten Schlüssels beschreibt dann passt die „Summenzahl“ des kopierten Schlüssels immer noch nicht und die Wegfahrsperre des Fahrzeugs gibt den Schlüssel nicht frei. Übrigens gibt es auch Fahrzeuge deren Schlüssel, bzw. Daten für die Wegfahrsperre, lassen sich nicht kopieren bzw müssen explizit in Vertragswerkstätten angelernt werden. Unsere Womo-„Bomber“ gehören allerdings in der Regel nicht dazu. Grüße Dirk
Bist vom Verständnis am Thema vorbei. Hast nicht verstanden was ich geschrieben habe. Nochmal: Ich schrieb: - ALLE Schlüssel die zukünftig angelernt sein sollen. Mit all diesen Schlüsseln geht man zum Schlüsselmann und dann sind all diese Schlüssel nachher angelernt. Andere nicht. Das weiß doch jeder, das mußt du mir nicht erklären :-) Soo einfach ist das
Und was hat DAS mit dem Thema Versicherung und Diebstahl zu tun?
Nicht verstanden hast offensichtlich eher Du das man nicht das Auto an den Schlüssel sondern den Schlüssel an das Auto anlernt. Und elektronische / elektrische Schließdaten bekommst Du nicht! Zumindest keine die speziell auf ein Fahrzeug bezogen sind ( die Funkfrequenz der FB z.B. kann man natürlich messen … ). Dann mal abgesehen davon das Besitzer, Halter, Fahrer, Heimatadresse,… nichts miteinander zu tun haben, hat jede Werkstatt, egal ob Vertragshändler oder Hinterhofwerkstatt, die Informationen auch. Incl. Fahrgestellnummer ( FIN ), geb. des Halters, ggf. Vorbesitzer,… Was soll daran fahrlässig sein? :gruebel: Grüße Dirk
Ich hatte ja weiter oben bereits ein OLG Urteil geschrieben, dass bestätigt, dass man Fahrzeugschein und einen Fahrzeugschlüssel im Wohnmobil lassen darf und das dies nicht zur Minderleistung oder gar Leistungsverweigerung führen darf. Wenn meine Frau und ich zum Beispiel in Spanien schwimmen gehen, wo sollten wir Schlüssel und Fahrzeugschein aufbewahren, als im Wohnmobil ? Wird es gestohlen dann hat der Dieb Schlüssel und Papiere. Da kann in den AGB stehen was will, wäre ungültig so die Justiz zutreffenderweise. Servus, At Pechvogel, es gibt zwei Methoden KFZ Schlüssel nachzufertigen. 1. Die saubere Methode ist die, die gewünschte Anzahl Schlüssel im Fahrzeug einmal einzutragen. Das können Originalschlüssel und weitere Transponder sein. Damit ist jederzeit eine unproblematische und schnelle Nachfertigung von Zündschlüsselprofilen oder eine Reparatur des Originals möglich, auch im Ausland oder Notfällen. 2. Die unsaubere Methode, das einfache Klonen eines Schlüssels mit all seinen Nachteilen wie unkontrollierter Umlauf. Bei beiden Methoden gilt: Zu Einzelheiten hierzu erfolgt keine öffentliche Aussage, einiges ist bereits im Netz verfügbar, anderes noch im Nebel des Halbwissens. Und dort darf es gerne auch bleiben. Man muß nicht unbedingt dumme Diebe noch darauf hinweisen, ausbilden oder gar deren Fehler korrigieren!
Du hast wieder mal Pech gehabt, Vogel. Denn was Du immer noch nicnt verstanden hat ist, dass es nach Deinem Besuch beim Schlüsselmann x oder mehr angelernte Schlüssel geben kann, von denen Du x in Deinen Händen hast. :-) Kapitschko? ...also auch bei meiner Versicherung steht nichts von Schlüssel und vorzeigen etc.. Alleine Ermittlungen anzustellen, ob Betrug vorliegt, obliegt den Strafverfolgungsbehörden, hier zuvorderst die Polizei als sogenannte Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Wenn eine Versicherungsgesellschaft Zweifel im Hinblick auf einen Schadensfall hat, bewegt man sich im Zivilrecht und da gibt es keine Spurensuche an Schlüssel etc.. Die ganze "Oberverdachtschöpfung" hier ist für die Katz. Jeder kann ungestraft seine Schlüssel deponieren, damit er seinen Besitz auch bei Verlust nutzen kann. Natürlich darf er im Schadensfall der Versicherung nicht erklären, dass der Schlüssel auf dem linken Vorderreifen lag und sich drei Schlüssel hat nachmachen lassen.
Ohoh, weit gefehlt. Die Versicherungen haben eigenes Personal die bei Zweifeln im Hinblick auf Versicherungsbetrug im Rahmen ihrer Möglichkeiten ermitteln. Dazu gehört auch das Recht im Schadensfall einen Gutachter hinzuzuziehen. Eine Schadensregulierung nicht freizugeben ist auch keine hoheitliche Aufgabe der Polizei oder Staatsanwaltschaft *lol* sondern eine versicherungsinterne Entscheidung gegen die Du dann klagen kannst wenn Du möchtest. Hat der Ermittler der Versicherung Ergebnisse, die den Anfangsverdacht einer Straftat begründen könnten, übergibt er diese Ergebnisse der Polizei. Die kann und wird dann dort aufsetzen. :-)
Mit anderen Worten für das Anfertigen eines neuen Schlüssels, das vielleicht 10 Minuten dauert, und das Anlernen der Schlüssel im Fahrzeug, das vielleicht nochmal 10 Minuten dauert, gibst Du das Fahrzeug ab und kommst abends wieder um es abzuholen? Oder bleibt man die 20 Minuten vor Ort? Ist vielleicht auch im Womo beim anlernen dabei?? Muss jeder selber wissen was er von Deinen Aussagen hier hält. Grüße Dirk
Suchst Du den argumentativen Notausgang? Sach ma, Schampus, deine Beiträge empfindest du nicht als arrogant und aggressiv? Ich frag nur.
Du fragst für einen Freund :-) Sie sind maximal dem Stil der Anrede angepasst. Nette sachliche Anrede-> nette Antwort. Bei Schlaumeier/Oberlehrer/7G/9*K halt etwas anders.
Alles richtig; mein Beitrag verdeutlicht nur, dass Versicherungen sich im Zivilrecht bewegen und ja, gegen eine Entscheidung kann man klagen. Aber letztendlich ist es die Strafverfolgungsbehörde die feststellt, ob eine Straftat vorliegt. Eine Versicherungsgesellschaft kann nur verdächtigen. Eine Versicherungsgesellschaft kann auch eigene Ermittlungen im Rahmen des Zivilrechts anstellen, kann aber z.B. nicht bei mir einen Schlüssel sicherstellen, bzw. gegen meinen Willen beschlagnahmen, um daran Spuren zu suchen. Darum ging es ja in manchen Beiträgen hier im Thread. Bei vielen Versicherung ist heute grob fahrlässig versichert aber ganz oft eben nicht bei Diebstahl Hatte vor Jahren ein Fall, Fahrzeug Diebstahl, kein 2. Schlüssel und Versicherung hat nicht bezahlt.... dann ist irgendwann der Schlüssel aufgetaucht, es wurde ein Gutachten erstellt und festgestellt das der Schlüssel vor kurzer Zeit noch in Gebrauch war obwohl das Fahrzeug schon ewig geklaut wurde... Leider gibt es viele Diebstähle,wo nicht ganz sauber sind bzw nicht umsonst kontrollieren die Versicherungen da ganz genau
Nö, ich hatte eher „das letzte Wort“ gesucht. Aber das hat wohl schon jemand anderes gefunden!??! ( Oder gar gepachtet? :gruebel: ) Grüße Dirk |
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