|
Danke für diese einwandfreie Erklärung, an der bestimmt einige etwas auszusetzen haben, aber diese Personen trifft man immer wieder und überall, man muss mit ihnen leben. Na ja, man kann trefflich darüber streiten, ob man "Empfehlungen" einfach ignorieren sollte, weil sie noch nicht in Vorschriften umgesetzt wurden. Für mich sind die Empfehlungen der "Belüftung, offener Anhänger, Ladefläche" sehr gut nachvollziehbar. Ich persönlich würde die Empfehlungen beachten, auch wenn sie keine Vorschriften sind. nur meine Meinung, Andreas Hallo, da gebe ich Andreas recht. Man sollte sich immer im Klaren sein mit was man da rumhantiert, Vorschrift hin oder her. Bei uns im Ort gab es vor Jahren eine größere Verpuffung in einer Garage mit anschließendem heftigem Brand, der auch auf benachbarte Garagen übergriff. Dort hatte einer jede Menge Propanflaschen gebunkert. Diese waren nicht ordnungsgemäß gelagert (Belüftung etc.). Für die Feuerwehr eine heikle Situation. Zu allem Übel konnte man dem Verursacher auch noch nachweisen, dass er die Flaschen alle bei seinem Arbeitgeber (naheliegende Raffinerie) entwendet hatte. Der Mann hatte danach richtig Probleme!
... und die will Dir ja auch niemand nehmen :!: Wenn DU die Flaschen am liebsten stehend auf dem frischluftumspülten Anhänger offen transportierst - warum nicht ? Es ging aber um eine VORSCHRIFT :!: DIE gibt´s eben NICHT ! Im Gegenteil : die bestehenden Transportvorschriften wurden - für private Zwecke/Transporte - gelockert (siehe "Scouts" post) Klar ließe sich jetzt "trefflich drüber streiten", ob diese Lockerung sinnvoll oder nicht ... Die Fakten sind jedoch klar ! Und darum geht´s/ging´s hier doch. Hallo Wolfgang, hast ja recht, wurde ja durch Scouts Post hervorragend geklärt. Wusste ich so auch nicht! Aber wenn was passiert wird man schon genau hinschauen, da schützt einen diese Regelung vermutlich nicht. Das ist aber auch ein Punkt den man mal betrachten sollte. Im Zusammenhang mit Gasflaschen passiert nicht so viel. Die häufigste Ursache für z.B. Wohnungsbrände in den letzten Dekaden war der Fernseher! Vor dem hat vermutlich níemand Angst. Dürfte sich durch die modernen Bildschirme aber drastisch ändern. Das Wissen um die obige Regelung aber auch das Wissen um die weiter oben verlinkten "Empfehlungen" sollte zum Repertoire jedes Gas mitführenden/ benutzenden Camper gehören. Hallo Bernie,
da wird sich aber in einem Schadensfall die Versicherung sehr schwer tun, eine Zahlung zu verweigern, denn wenn der Geschädigte nicht gerade grob fahrlässig gehandelt hat, hat er nach dem Gesetz alles richtig gemacht und nur das zählt. Er kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil er gegen kein Gesetz verstoßen hat. Hallo, werden denn die Flaschen in der Garage privat transportiert oder gelagert auch wenn sie aufrecht stehen. Und wie verhält es sich mit Garagen die doch eigentlich nicht ortsverändertlich sein sollten. Egal ich hoffe die die das machen stehen wirklich weit weg ;=) Moderation:versehentlich gesetzter Link entfernt
Du solltest aus Sicherheitsgründen nicht mehr mit dem Womo unterwegs sein, denn du wirst nie erfahren, ob auf einem Stell- oder Campingplatz deine Nachbarn in der Garage ein paar Gasflaschen stehen haben :mrgreen: . Moderation:versehentlich gesetzter Link entfernt Hallo, habe da noch Hinweise zum "belüfteten" bzw. "unbelüfteten" Transport gefunden. "Verladung vorzugsweise in offenen oder belüfteten Fahrzeugen oder Containern, ansonsten Kennzeichnung „ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN“ (3.2 Tabelle A Spalte 18, 7.5.11 (CV 36) ADR). Bei UN 1002 nicht erforderlich." (--> Link) Habe diese Kennzeichnung schon öfter an gewerblichen Fahrzeugen (Kastenwagen) gesehen und kannte den Hintergrund bisher nicht. Hallo, Hätte noch eine kleine Korrektur zu Scouts Ausführungen weiter oben:
Richtig wäre hier: "333 kg", das sind theoretisch 30 Flaschen!
Vielen Dank für den Hinweis. Es sind 333 kg und nicht 333 l. Scout
Ja, aber das ist halt der Unterschied, es sind gewerbliche Transporte. Im Wohnmobil bei Urlaubern fällt das unter privat und Freizeit. Und natürlich haben scout und lancelot Recht Belüftung ist keine Vorschrift für Wohnmobile oder Kfz bei privater Nutzung. Bei gewerblicher Nutzung gibt es, soweit ich weiß, Vorschriften der Berufsgenossenschaften Andreas Hallo Andreas, habe das auch nur verlinkt weil ja hier die Behauptung aufgestellt wurde, dass "ohne Belüftung kein Transport". Ist ja aber sogar bei gewerblicher Nutzung möglich, da brauchen wir über privat nicht mehr diskutieren. Ausnahmsweise mal ein Thread mit klarem Ergebnis: :D - privater Transport von Propan bis 333 kg ohne besondere Vorkehrungen, außer üblicher Ladungssicherung, Ventile geschlossen und Kappe drauf Meine werten Herren. Ich komme da leider immer noch nicht darüber hinweg, dass man sich angeblich 333 kg Propangas ins Wohnmobil packen darf und nicht für eine Lüftung des Transportraums sorgen muss. Ich bin eventuell zu blöd für unsere modernen Zeiten und vielleicht ist Unlogik die neue Logik. Ich habe gerade ein (hoffentlich) recht aktuelles Sicherheitsdatenblatt für den Stoff Propan vor der Nase. --> Link Es steht mindestens 2 mal sinngemäß drin: "An einem gut belüfteten Ort aufbewahren." bzw. :"Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden." Wie gesagt, ich stehe da derzeit in wenig neben mir, weil ich die bisher herausgearbeitet Aussage leider immer noch nicht glauben kann: "Kannste mitnehmen wie du willst, Hauptsache die Flaschen fallen beim Bremsen nicht um." Überspitzt formuliert. Von mir aus soll sich jeder seine Gasflaschen im Alkoven stapeln, oder wo auch immer. Meine eigene Wohnmobilnorm bleibt bis auf weiteres so wie ich mir das rein technisch bis jetzt nur vorstellen kann. Die Flaschen stehen mehr oder weniger draußen an der frischen Luft und liegen eben nicht in meinem Bett (festgebunden natürlich). :D Ich forsche weiter weil ich dieses Jahr zum Nordkap fahren werde und mir dabei das Gas ausgehen könnte, das mit dem Nachfüllen (was wohl hier und da gehen soll) habe ich noch nicht so ganz durchschaut. Ich wünsche einen angenehmen Abend.
wie wir bei deinen postings lesen konnten, ist das ganz allgemein dein Problem, was dich aber leider bei den vorherigen Beiträgen hier nicht vom posten abhielt. Einsicht ist aber schon mal ganz gut, vorherige Information schützt (vor unnötigen und irritierenden postings). Das ist jetzt ein Paradebeispiel für ein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat. Was bist du für ein Künstler. Underdog, mit Hinweisen ist das immer so eine Sache. In der Beschreibung von meinem Herd steht auch, dass man nach Möglichkeit nicht auf die heiße Platte fassen soll. Deshalb ist das aber noch keine Verordnung oder gar ein Gesetz. Das ist ein wohlgemeinter Hinweis, dessen Beachtung nicht schaden kann. Du kannst auch bei der großen Menge an Gasflaschen unbedenklich lüften. Da spricht nichts gegen. Mädels, ich denke mal, es ist wieder Zeit, frohlocket wenn ihr wollt. Ich weiß dass Luft um die Flaschen nicht schadet, das schrub ich auch so. Der ehrenwerte bernie 8 hat diesen Link zur Verfügung gestellt: --> Link Was steht da drin: Wenn Belüftung nicht möglich dann Aufschrift "Achtung keine Belüftung, vorsichtig Öffnen" schreibt das von euch Obermeistern jemand an sein heiliges Mobil dran wenn die Dritteltonne Flüssiggas eingepackt ist? Unabhängig von der Menge ist zu beachten, so lese zumindest ich, Rauchverbot, kein offenes Feuer (Kühlschrankflamme fällt mir da ein, wenn auch ums Auto herum), Feuerlöscher mit mindestens 2kg Pulver. Aber den haben wir ja alle, gell. ...kein Gesetz... hm hm. Ich verstehe, das heilige deutsche Gesetz, vorher bewegen wir unser Gesäß oder gar den Kopf keinen Millimeter. Das tut mir leid, aber so ist mir das echt zu blöd. Es ist auch mal wieder ein passendes Tagesdatum erreicht, da kann ich als Mohr vom Dienst den Schuh machen. Übrigens waren wir noch nicht zur Frage der Bedingungen in anderen Ländern vorgedrungen, das wäre zumindest für mich auch ganz interessant gewesen. Ich werfe dann mal meine Tastatur in die Luft und wünsche ringsum allzeit gute Fahrt und gesunde Heimkehr, eigentlich bin ich ein ganz netter, aber ich habe auch meine Grenzen. OK. Ach underdog, höre nicht auf. Deine Beiträge sind doch so amüsant. Scout Etwas verspätet ist mir dies Beispiel für einen gewerblichen und Frischluft umspülten Transport unter meinen Bildern aufgefallen. ![]() Immerhin : der Esel hat gleich ZWEI Schutzdecken - vorbildlich :!: :lol: (also ich mein das Tragtier, nicht den da oben drauf :D ) Ventilschutzkappen sind sowas von überbewertet!! :evil:
die Flaschen sind leer, das sieht man doch deutlich :D |
Anzeige
|