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Anzahl Gasflaschen 1, 2


carthagochic am 26 Apr 2015 22:43:20

Hallo,

mich würde mal interessieren, wieviel (volle) Gasflaschen man im Wohnmobil mitnehmen darf bzw. auch gleichzeitig anschließen darf.
Im Forum / internet gibt es z.T. widersprüchliche Aussagen, viele sind auch veraltet.

Kennt sich jemand aus mit der neuesten Verordnung ?

Danke schonmal...


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brawo1 am 26 Apr 2015 23:40:07

Lies dir mal diesen Thread --> Link, dann weißt du Bescheid, auf jeden Fall sind es eine ganze Menge an Gasflaschen, die du mitnehmen darfst. Ich bin immer mit vier grauen Gasflaschen unterwegs.

carthagochic am 27 Apr 2015 08:16:00

Danke für den Link...war daraus jedoch nicht eindeutig hervorgeht ist, wieviele gleichzeitig angeschlossen werden dürfen.
2 angeschlossen und 2 (oder mehr) gesichert im gasdichten Raum ist schon klar..aber kann ich auch gleich alle 4 anschliessen ?
Mein Gaskasten fasst auch 6 Flaschen :-)

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Scout am 27 Apr 2015 08:36:18

Gleichzeitig anschließen zwei Stück!


Scout

Neua am 27 Apr 2015 08:37:14

Hallo,
darf ich zunächst mal fragen, warum ihr 6 Gasflaschen mitführt?
Ich habe die Vorrichtung, dass ich zwei Gasflaschen in meinem Gaskasten vorschriftsmäßig befestigen kann. Zusätzlich habe ich eine Duo-Control-Gasanlage incl. Crashsensor, die mir es erlaubt während der Fahrt z.B. zu heizen. Hier habe ich dann auch immer beide Gasflaschen angeschlossen. Wo, oder wie würdet ihr dann die restlichen Gasflaschen in eurem WOMO transportieren? Denn wenn ihr die restlichen Gasflaschen z.B. in der Heckgarage mitnehmen würdet bzw. befestigen würdet, wäre das nicht erlaubt! Es sei denn ihr würdet an eurem WOMO eine orange Warntafel vorne und hinten befestigen, denn bei so einem Transport mit so vielen Gasflaschen unterliegt ihr dann einem Gefahrguttransporte! Und würdet auch noch einen „Sonderführerschein“ ufm. benötigen. Für mich ist euer Vorhaben nicht nachvollziehbar. Bitte hier um mehr Informationen.
Danke!

brawo1 am 27 Apr 2015 08:50:20

Neua hat geschrieben:Denn wenn ihr die restlichen Gasflaschen z.B. in der Heckgarage mitnehmen würdet bzw. befestigen würdet, wäre das nicht erlaubt! Es sei denn ihr würdet an eurem WOMO eine orange Warntafel vorne und hinten befestigen, denn bei so einem Transport mit so vielen Gasflaschen unterliegt ihr dann einem Gefahrguttransporte!

Selbstverständlich darfst du die Gasflaschen in der Heckgarage transportieren, lies dir doch bitte den obigen Link durch, damit nicht alles noch einmal durchgekaut werden muss.

Neua am 27 Apr 2015 09:00:31

Ohne weiteren Kommentar :!:
Wenn ich mir das vorstelle, bei z.B. einem WOMO-Brand (oder KFZ-Brand) auf der Autobahn Auszurücken und muss jetzt damit rechnen, dass da noch mehr wie die üblichen 2x11kg Gasflaschen drin sind, bekomme ich es jetzt schon mit der Angst. Und so darf auf Deutschlands Autobahnen gefahren werden :eek:. Omg.

Scout am 27 Apr 2015 09:22:01

Neua hat geschrieben:Es sei denn ihr würdet an eurem WOMO eine orange Warntafel vorne und hinten befestigen, denn bei so einem Transport mit so vielen Gasflaschen unterliegt ihr dann einem Gefahrguttransporte! Und würdet auch noch einen „Sonderführerschein“ ufm. Benötigen.

Es können 333 kg Flüssiggas transportiert werden. Das ist die sogenannte Freigrenze. Unter dieser Grenze braucht man keinen Sonderführerschein und keine orange Tafel.
Erfolgt der Transport zu gewerbliche Zwecken, sind die Transportvorschriften nach der Gefahrgutverordnung einzuhalten.
Für private oder sportliche Zwecke gelten die Transportvorschriften der Straßenverkehrsordnung.

Infos findet man hier. --> Link


Scout

Neua am 27 Apr 2015 09:43:11

Neue Vorschrift hin, oder her.
Meine klare Aussage ist: Jeder, der mehr wie zwei Flaschen mitnimmt, ist eine rollende Zeitbomben!!!!!!!!
Ich wünsche keinem, dass er es mal erleben muss, dass ihm Gasflaschen um die Ohren fliegen. Diese neue Vorschrift ist für mich (persönlich auf Grund mein freiwilliges Hobby u.a. bezogen) nicht nachvollziehbar und ebenso verständlich. Deshalb kann ich jedem (halbwegs) Vernünftigen, Verantworungsvollen Camper "nur" Raten, sich nicht auf die neue Vorschrift einzulassen, sondern sein eigenes Gehirn zu benützen und hier klar Vernunft walten zu lassen und bei einer Reise sich auf zwei Gaslfaschen zu beschränken!
E N D E von mir zu diesem Thema!

thomas56 am 27 Apr 2015 09:48:01

Neua hat geschrieben:Deshalb kann ich jedem (halbwegs) Vernünftigen, Verantworungsvollen Camper "nur" Raten, sich nicht auf die neue Vorschrift einzulassen, sondern sein eigenes Gehirn zu benützen und hier klar Vernunft walten zu lassen und bei einer Reise sich auf zwei Gaslfaschen zu beschränken!

Ich werde an dich denken, wenn ich neben den 2 Flaschen noch den 200l-Gastank befülle! :D

brawo1 am 27 Apr 2015 09:49:23

Neua hat geschrieben:E N D E von mir zu diesem Thema!

Das ist auch gut so, denn du betreibst hier in Sachen Transport von Gasflaschen im privaten Bereich Panikmache.

topolino666 am 27 Apr 2015 09:57:11

... JEDER der im Winter mit dem WoMo eine Woche oder mehr ins Ausland Skifahren geht, keinen Gastank an Bord hat, nicht auf einem CP mit Gasservice steht und keine Böcke auf das Gasfüllgemache im Ausland steht hat mehr als die beiden Flaschen an Bord.

Bei uns steht dann neben den beiden angeschlossenen Flaschen noch mindestens 2 "Elfer" in der Heckgarage, eingepfercht vom Moppel und den dazugehörigen Kanistern, (die 100 Liter Diesel und Unmengen Motoröl nicht zu vergessen)! :lol:

Limanda am 27 Apr 2015 10:49:09

Moin Neua, gut dass du für dich das Thema beendet hast.
In der Heckgarage eines Wohnmobils sind die Flaschen allemal besser untergebracht und gesichert als in einem PKW. Hiermit wird vorzugsweise zum Baumarkt gefahren um Gasflaschen fürs Grillen, für den Kleingarten, für den CP oder den Terrassenheizer zu transportieren.

Acki am 27 Apr 2015 11:07:02

Die Signatur von "Neua" ist u.U. das grössere Risiko, als die von einigen usern zusätzlich mitgeführten Gasflaschen ... :wink:

carthagochic am 27 Apr 2015 11:34:52

Ok..danke zunächst mal für die Antworten!

Ich fasse also zusammen:

gleichzeitig dürfen immer nur 2 Flaschen angeschlossen werden.

Ersatzflaschen dürfen jedoch bis max. 333kg mitgenommen werden (Gesamtgasmenge) bei entsprechender Verstauung und Sicherung

Meine Überlegung war eigentlich folgende:

Warum 2x11kg Gasflaschen mitnehmen und dann noch einen Gastank installieren?
Da wäre es doch besser gleich z.B. 6x11kg mitzunehmen.
Aber wenn ich diese 6 Flaschen jedoch nicht zusammenschliessen darf, dann heisst es entweder alle 2 Flaschen umstecken oder aber doch GASTANK.

Und zur Frage warum soviel Gas.

Bei den Verbrennungstoiletten sollte man ca. 1 Flasche pro 1-2 Wochen rechnen...
Da steigt der Gasbedarf gleich enorm an...

Altmaerker39638 am 27 Apr 2015 11:55:10

carthagochic hat geschrieben: ....Warum 2x11kg Gasflaschen mitnehmen und dann noch einen Gastank installieren? Da wäre es doch besser gleich z.B. 6x11kg mitzunehmen...Und zur Frage warum soviel Gas....

Das ist doch ganz einfach: Flaschengas ist Propangas und in den Tanks ist meistens LPG. Das Problem bei LPG ist gemein bekannt, im Winter bei großen Frostgraden gibt es nix mehr und daher Propan, am besten 95/5. Wer lange unterwegs ist und in Länder mit geringen Servicestationen von Gas unterwegs, nimmt für die Zeit genügen Gas mit. Ich benötige z. Bsp. Gas zum Heizen, für Warmwasserbereitung und auch der "Kühli" braucht Gas, da man nicht auf CP/SP steht sondern in der freien Natur.

WilliWattwurm am 27 Apr 2015 12:00:52

Guten Tag verehrte Mitglieder,

ich würde sehr gerne auch eine Frage stellen, hoffentlich ist diesmal alles korrekt.

Schon lange befasse ich mich mit einem Gasflaschentransport in der Garage, bisher hat mich allerdings immer die Luftdurchlässigkeit
zum Wohnraum davon abgehalten! Bestimmt werden jetzt einige Mitglieder lachen, was passiert aber wenn die Flasche nicht ganz dicht ist?
Dann strömt die Gasmischung doch direkt in den Wohnraum? Und wenn ich mich schon lächerlich mache, gibt es eigentlich luftdichte Transporttaschen
für Gasflaschen.

Ich danke schon jetzt für mögliche Antworten.

Mit freundlichen n
Willi Wattwurm

underdog am 27 Apr 2015 12:27:41

Gas darf nicht in den Wohnraum. Gas darf nicht unkontrolliert aus der Flasche entweichen. Doch entweichendes Gas muss aus dem Transportraum nach unten entweichen können. Der Transportraum muss entsprechend konstruiert sein. Gasdichte Transporttaschen soll es daher nicht geben.

Scout am 27 Apr 2015 12:29:18

WilliWattwurm hat geschrieben: was passiert aber wenn die Flasche nicht ganz dicht ist?
Dann strömt die Gasmischung doch direkt in den Wohnraum?
….. gibt es eigentlich luftdichte Transporttaschen. für Gasflaschen.


Natürlich sollte die Flasche dicht sein. Flaschen, Ventile und Ventildichtungen müssen nach dem Befüllen auf Dichtheit überprüft werden. So steht in einer Norm. Wenn Du die Flasche vom Gasehändler holst ist sie dicht.
Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass trotzdem mal eine undicht ist.
Da hat man vermutlich das gleiche Risiko wie bei einer Reparatur der Bremsen am Womo. Hier vertraust Du auch der Werkstätte, dass die Reparaturen sicher ausgeführt sind und die verwendeten Ersatzteile nicht schadhaft waren.
Luftdichte Taschen gibt es schon. Aber die sollten auch einen Druck wie in der Flasche aushalten. Wenn Gas ausströmt und nicht entweichen kann, baut sich in der Tasche ein Druck auf.
Flüssiggas ist sehr leicht und gut zu riechen. Bei geringsten Leckagen erkennt man das mit dem Geruchssensor, der Nase.
Solange man kein Gas riecht, sind die Flaschen oder Anlagen dicht.


Scout

Lancelot am 27 Apr 2015 12:32:12

underdog hat geschrieben: Gasdichte Transporttaschen soll es daher nicht geben.


Kann man so nicht sagen ... :D



"Unser Gas" wäre allerdings schwerer als Luft ... :wink:

ganderker am 27 Apr 2015 12:50:06

hallo,
mit Interesse las ich von 6 Gasflaschen, die jemand mit nimmt.
Ich hab mal versucht, eine leere Gasflasche los zu werden mit entspr. Entgelt beim Baumarkt, keine Chance. Man muss lt. meiner Erinnerung lange suchen, bis man jemanden findet, der einem den Betrag von fast 40€/Flasche bezahlt.
War hier auch schon mal Thema.
Also evtl. vorsichtig mit der Anzahl sein.

underdog am 27 Apr 2015 13:05:01

?
Die Bedingungen für Rückgaben von Gasflaschen sind einfach.

topolino666 am 27 Apr 2015 13:41:09

... es könnten auch "Rote" gewesen sein!! ;-)

Pooh335 am 27 Apr 2015 14:42:28

Also bei einer Verbrennungstoilette würde ich vielleicht doch eher über einen entsprechend großen Gastank nachdenken als über den Transport von mehr als 2 Gasflaschen.
Und die Rückgabe von Gasflaschen ist nicht trivial. Rote bekommt man nur gegen Quittung zurück und graue sind Eigentumsflaschen. Ein richtige Rücknahme ist meist teuer, da man nicht den Kaufpreis wieder bekommt.

RaiWo am 27 Apr 2015 15:12:47

Guude!
Beim Transport der Gasflaschen ist noch zu bedenken, dass sie NUR in einem Raum transportiert werden dürfen, der über entsprechende Öffnungen nach unten (wie der Gaskasten z. B.) verfügt, damit das Gas im Notfall nach unten abfließen kann.
Übrigens habe ich mal gelesen, dass das Parken über einem Gulli mit Flüssiggas an Bord verboten sei.
CU
Wolf

Scout am 27 Apr 2015 15:21:01

RaiWo hat geschrieben: dass sie NUR in einem Raum transportiert werden dürfen, der über entsprechende Öffnungen nach unten (wie der Gaskasten z. B.) verfügt
Stimmt nicht.
Du könntest die Gasflasche auch neben dir im Bett transportieren. Sie müsste lediglich festgeschnallt sein.


Scout

underdog am 27 Apr 2015 15:54:42

Rote Flaschen gehen nur mit Quittung zurück, graue Flaschen kann man nur leer gegen voll tauschen. Was ist daran nicht einfach? Und eine Belüftung des Transportraums ist sehr wohl vorgeschrieben, daher sollte ich meine dritte Flasche nicht liegend unter einer Sitzbank mitnehmen.

thomas56 am 27 Apr 2015 15:57:19

und wer eine Flasche im PKW transportiert, sägt sich vorher ein Loch in den Kofferraumboden? :gruebel:

Lancelot am 27 Apr 2015 16:08:52

underdog hat geschrieben: Und eine Belüftung des Transportraums ist sehr wohl vorgeschrieben, ...

Wozu :?:
Beim Transport ist die Flasche "zu", da strömt kein Gas, das notfalls "weg können muß" ..

ganderker am 27 Apr 2015 16:32:36

underdog hat geschrieben: graue Flaschen kann man nur leer gegen voll tauschen. Was ist daran nicht einfach?


weil du weiter oben vollmundig schriebst: "Die Bedingungen für Rückgaben von Gasflaschen sind einfach." Und auf die fehlende Rückgabemöglichkeit wies ich hin!!

Also ist eine RÜCKGABE eben NICHT einfach.

Klar??????

underdog am 27 Apr 2015 16:54:49

Es ist der Begriff "Einfach", bestimmte Flaschen werden nicht zurück genommen und das ist vorher bekannt. Bestimmte Flaschen leiht man sich aus, gegen Pfand, die werden zurück genommen. Wo genau ist jetzt die Schwierigkeit? Es ist wohl nur so, dass einige Pfennigfuchser ihre graue Flasche gegen Neupreis dem Kaufmann aufdrängen und der das dann ablehnt.
Wie ich schrieb, alles total einfach, man muss eben sehen was man mit seiner ungeliebten grauen Flasche anstellt.
Zur Belüftung im PKW, Fenster öffnen? Ist dann nicht nach unten aber besser als nichts. Unter meiner Sitzbank im Wohnmobil gibt es keine Öffnung und ein Fenster ist auch weit entfernt.
Ja, die Flasche ist fest verschlossen, es kann nichts passieren. Aha, es kann nie mit irgendwas etwas passieren, dennoch sind wir eingeschlossen von Sicherheitsvorschriften aller Art, wie das wohl kommt?

Lancelot am 27 Apr 2015 16:58:15

underdog hat geschrieben: Aha, es kann nie mit irgendwas etwas passieren, dennoch sind wir eingeschlossen von Sicherheitsvorschriften aller Art, ..


:roll:
Dann sag halt mal WO das steht ?
Welche Transportvorschrift ?
Oder egal welche Sicherheitsvorschrift ... ?

Gibt´s nicht :!:

thomas56 am 27 Apr 2015 17:03:42

Eine Heckgarage hatte mal 2 Bodenlöcher. Die komplette Heckgarage war aber gleichzeitig mein offizieller Gaskasten.
Ob der luftdicht zum Wohnraum war? :nixweiss:

ganderker am 27 Apr 2015 17:07:12

underdog hat geschrieben:Es ist der Begriff "Einfach", bestimmte Flaschen werden nicht zurück genommen und das ist vorher bekannt. Bestimmte Flaschen leiht man sich aus, gegen Pfand, die werden zurück genommen. Wo genau ist jetzt die Schwierigkeit?


underdog hat geschrieben:Es ist wohl nur so, dass einige Pfennigfuchser ihre graue Flasche gegen Neupreis dem Kaufmann aufdrängen und der das dann ablehnt.Wie ich schrieb, alles total einfach, man muss eben sehen was man mit seiner ungeliebten grauen Flasche anstellt.


auf all das habe ich hier --> Link in viel einfacherer Form hingewiesen, weil es eben nicht für jeden vorher bekannt ist! Wenn er dann 6x40€ nicht wieder erhält, hat das mit Pfennigfuchser auch wieder nix zu tun.
Kompliziert wurde es erst durch dich als du schriebst, die Rückgabe sei "einfach".
Für mich bist du ein Dampfplauderer.

Scout am 27 Apr 2015 18:14:25

underdog hat geschrieben: Und eine Belüftung des Transportraums ist sehr wohl vorgeschrieben, daher sollte ich meine dritte Flasche nicht liegend unter einer Sitzbank mitnehmen.

Dann red nicht nur, sondern zeige wo das steht, was dir nicht gelingen wird.


Scout

biauwe am 27 Apr 2015 18:41:26

Neua hat geschrieben:Ohne weiteren Kommentar :!:
Wenn ich mir das vorstelle, bei z.B. einem WOMO-Brand (oder KFZ-Brand) auf der Autobahn Auszurücken und muss jetzt damit rechnen, dass da noch mehr wie die üblichen 2x11kg Gasflaschen drin sind, bekomme ich es jetzt schon mit der Angst. Und so darf auf Deutschlands Autobahnen gefahren werden :eek:. Omg.


Video: Bild

Wie kommen denn die Gasflaschen in den Baumarkt?

underdog am 27 Apr 2015 18:43:40

Kompliziert wurde es erst durch dich als du schriebst, die Rückgabe sei "einfach".
Für mich bist du ein Dampfplauderer.


Stimmt, es ist Plauderei. Die Bedingungen der "Rückgabe" sind einfach, es geht und es geht nicht. Es hängt, wie vielfach erwähnt, eben von der Art der Flasche ab und es ist vorher bekannt. Daher war mir nicht klar was daran denn so schwierig sein soll.

Und was die Belüftung des Transportraums betrifft, ich werde mich schaumgebremst auf die Suche machen, weil ich selbst auch für eine kommende Reise etwas mehr Gas mitnehmen möchte als bisher.

Es ist doch in jeder zweiten Zeile vom gesunden Menschenverstand die Rede, manchmal nicht wörtlich, aber doch sinngemäß. Würde eine Belüftung des Transportguts "Propangasflasche" schädlich sein, oder wäre dergleichen eher von Vorteil? Ich persönlich tendiere zu sehr viel frischer Luft um die Flaschen herum.

Und es mag jeder seine Propangasflaschen auf seine Weise mitnehmen. Es gibt mit Sicherheit ein Richtig und ein Falsch, wir werden sehen.

ganderker am 27 Apr 2015 18:47:33

Lieber underdog
deine ganze Plauderei erinnert mich unheimlich stark an die Plaudereien des griech. Finanzministers, aber so richtig! Immer, wenn Gegenwind durch Argumente kommt, dann verkrümelt man sich.....

Erst jetzt werden die anderen Finanzm. aufmüpfig, weil er ihnen permanent die Zeit stiehlt.

Lancelot am 27 Apr 2015 18:55:06

underdog hat geschrieben: Ich persönlich tendiere zu sehr viel frischer Luft um die Flaschen herum.


DAS bleibt Dir unbenommen ... eine VORSCHRIFT dazu (und so hattest Du es dargestellt) gibt´s nicht :!:

underdog am 27 Apr 2015 18:56:49

Ich schreibe hier nur aus Spaß und nicht weil ich eine Botschaft habe.
Man mag selbst nachdenken ob sich die Technik einem, sagen wir mal, Lancelot beugt, oder eher den Naturgesetzen.

Ich habe im ersten Anlauf das hier gefunden und darauf bezieht sich vermutlich auch meine Behauptung mit der Belüftung:

--> Link

Das ist noch sehr spontan und ich habe das erstmal nur quer gelesen.

Ich suche weiter.
Mir ist es egal wer hier seine Gasflaschen wie transportiert, von mir aus auch leicht geöffnet und ohne Flaschenkappe, dabei alle Fenster pottdicht verschlossen und mit einer brennenden Kippe.
Ich versuche nur zur Wahrheitsfindung beizutragen, sollte ich mich irren, so wird das in Kürze festgestellt werden.

underdog am 27 Apr 2015 18:58:22

--> Link

Wie wäre das?

Lancelot am 27 Apr 2015 19:04:29

underdog hat geschrieben:Man mag selbst nachdenken ob sich die Technik einem, sagen wir mal, Lancelot beugt, oder eher den Naturgesetzen.

ICH hab nicht vor irgendeine Technik zu beugen .. schon gar nicht gegen irgendwelche Naturgesetze.
Oh je ... :wall:

underdog am 27 Apr 2015 19:09:52

--> Link

Ich behaupte derzeit folgendes: Es gibt möglichweise keine wirklich bindende Vorschrift für die von mir erwähnte Belüftung des Transportraums von Propangasflaschen in privat genutzten Fahrzeugen, aber doch eine sehr starke Empfehlung diese Belüftung zu ermöglichen.

Andererseits könnte einen die eigene Versicherung im Schadensfall mal so richtig nett überraschen, nur so als Gedanke. Versicherungen sparen wo sie können und Gerichtsverfahren über viele Jahre schrecken sie nicht.

underdog am 27 Apr 2015 19:10:27

Geh auf die Links ein...

Scout am 27 Apr 2015 22:14:48

Es ist doch in jeder zweiten Zeile vom gesunden Menschenverstand die Rede, manchmal nicht wörtlich, aber doch sinngemäß. Würde eine Belüftung des Transportguts "Propangasflasche" schädlich sein, oder wäre dergleichen eher von Vorteil?

Bei solch einer fantasievollen Interpretation der Zeilen oder auch dazwischen darf man sich schon mal fragen wo hier ein gesunder Menschenverstand am Werk gewesen sein sollte.

Etwas Allgemein zu dem Themenkreis.
Propan ist ein Gefahrgut.
Für den Transport von Gefahrgütern gibt es eine internationale Regelung. Das ist das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). In Deutschland GGVS (Gefahrgutverordnung Straße)

Fahrer von Fahrzeugen die ein Gefahrgut transportieren brauchen eine besondere Befähigung. Sie müssen hierzu eine besondere Schulung machen. Die Fahrzeuge müssen besonders gekennzeichnet sein. Das sind die orangen Schilder die man an den Fahrzeugen sieht.


Das Zeichen steht für Benzin. Für Propan habe ich keines gefunden.
Gefahrnummer 33, leicht entzündlicher flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23 °C)). Die UN Nummer 1203 steht für Benzin.
Für Propan ist die Gefahrnummer 23 (entzündbares Gas) und die UN Nummer 1965.

Da es einen Unterschied gibt ob man einen 20000 l Tank oder 27 l Gasflasche transportiert, gibt es eine Kleinmengenregelung.
Die Kleinmengengrenze für Propan sind 333 l.
Wer 335 l Propan transportiert braucht den ADR-Schein und das Fahrzeug muss mit den orangen Tafeln gekennzeichnet sein. Wer 333 l transportiert braucht das nicht. Dabei darf der einzelne Behälter aber nicht größer als 50 l sein.

Nun zu den Transportvorschriften.
Bis 2009 mussten die Flaschen nach der Transportvorschrift der Gefahrgutverordnung transportiert werden.
Transportregeln:
Es dürfen keine anderen Gefahrgüter geladen sein, wie z. B. ein Ersatzkanister mit Diesel oder Benzin. Ein Karton mit hoch prozentigem Korn würde wohl auch darunter fallen.
Die Verstauung muss getrennt vom Fahrgastraum erfolgen.
Es sind zwei Lüftungsöffnungen mit einem freien Querschnitt von je 100 cm² erforderlich (eine in Boden-, die andere in Deckennähe), die diagonal versetzt im Fahrzeug angeordnet sein müssen.

Bei diesen Transportbedingungen wäre ein Transport in einem Pkw nicht möglich.
Jeder der eine Propanflasche im Pkw transportierte hat gegen die Transportvorschriften verstoßen. Das wurde aber anscheinend toleriert. Das war wohl mit ein Grund, weshalb man die Transportvorschrift geändert hat.

Ab 2009 gilt eine andere Regelung. Es wird unterschieden zwischen gewerblichem Transport und Transport für private oder sportliche Zwecke. Für den gewerblichen Transport gelten nach wie vor die alten Transportbedingungen, wie sie oben beschrieben wurden.

Für den privaten/sportlichen Transport gelten nicht mehr die Transportsbedingungen nach der Gefahrgutverordnung, sondern die der Straßenverkehrsordnung.
Das bedeutet.
Man braucht keine Belüftung mehr.
Die Flasche kann im Fahrgastraum transportiert werden.
Man kann jede Menge Korn daneben bunkern.
Die Flasche muss lediglich festgezurrt oder gegen verrutschen gesichert sein.

Das gilt allerdings nur wenn die Flaschen für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind. Für einen gewerblichen Zweck nicht.

Etwas einfacher formuliert.
Ein Klempner macht mit seiner Familie einen Grillabend und holt eine Propangasflasche. Diese kann er im Fahrgastraum seines Pkw zwischen Vorder- und Hintersitz einklemmen, damit sie sich nicht bewegen kann.
Es ist ein Transport für private Zwecke und hier gilt für den Transport die Straßenverkehrsordnung.

Braucht der Klempner eine Flasche für seinen Betrieb darf er sie nicht im Fahrgastraum des Pkw transportieren, im Kofferraum müsste er ein Loch in den Boden schneiden.
Es handelt sich um einen gewerblichen Transport und hier gelten die Transportbedingungen der Gefahrgutverordnung.

Das wurde schon häufiger beschrieben. Mich erstaunt immer wieder wie Resistent manche User gegen Argumente sind, nur weil sie nicht in ihre Vorstellungswelt passen.


Scout

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