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Bitte kauft keine Tankgasflaschen mehr 1, 2, 3


andwein am 16 Jun 2015 12:16:26

Einbauen kannst du schon selbst. Eine saubere Halterung bekommt jeder Handwerker hin.
An deiner Gasanlage änderst du ja nichts. Du schraubst einfach den Anschlussschlauch an der Tauschflasche ab und auf der Tankflasche auf.
Das einzige Kriterium ist bei einer Außenbetankung die Dichtheit von Tankdose zu Befüllungsschlauch und von Befüllungsschlauch zu Befüllventil an der Flasche.
Beides kannst du mit Lecksuchspray (obi, Lötabteilung) beim Betankungsvorgang überprüfen.
Das ist aber eigentlich gar nicht so wichtig. Der Betankungsvorgang dauert fünf Minuten. Beim Lösen des Zapfschlauches zischt mehr Gas weg, als durch eine Undichtheit je abfließen könnte. Bevor jetzt jemand aufschreit, kurz darüber nachdenken und bei einem Betankungsvorgang von LPG bei einem Pkw zuschauen! Die Welt ist wie sie ist.
Andreas

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vosu99 am 16 Jun 2015 12:22:26

:thema:

Helmchen am 16 Jun 2015 14:48:16

andwein hat geschrieben:Beim Lösen des Zapfschlauches zischt mehr Gas weg, als durch eine Undichtheit je abfließen könnte. Bevor jetzt jemand aufschreit, kurz darüber nachdenken und bei einem Betankungsvorgang von LPG bei einem Pkw zuschauen! Die Welt ist wie sie ist.


Das hast Du genau auf den Punkt gebracht. So ist das.

Zum Thema betanken überhaupt: Mir ist es erheblich mulmiger zumute, wenn ich sehe, wie jemand beim Betanken mit dem Handy/Smartphone telefoniert. Dass das sehr gefährlich ist, wissen viele Menschen gar nicht.

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schnatterente am 16 Jun 2015 15:18:47

Ich muss nochmal hier hinein stechen. Der TE hatte folgendes geschrieben:
Gesmolder hat geschrieben:Tankgasflaschen nur noch fest verrohrt verbauen darf

Jetzt mal in die Runde: Wer von euch Gastankflaschenbesitzern kann denn diesen vorschriftmäßigen Anschluss (am besten mit Bildchen) aufweisen?
Ein Hochdruckschlauch ist für mich nämlich keine feste Verrohung ;-)

Gast am 16 Jun 2015 15:31:26

vosu99 hat geschrieben::thema:


Was meinst du?

skysegel am 16 Jun 2015 18:12:36

Mal eine Frage: Hat schonmal jemand erwogen, den Sachkundenachweis für die Befüllung nicht fest verbauter Tankgasflaschen zu erwerben? Das würde doch hier sämtliche Debatten erledigen. Soweit ich das verstehe, kann das doch so schwer nicht sein. Man erwirbt doch Scheine für alles mögliche, warum nicht dafür?

mantishrimp am 16 Jun 2015 19:05:43

skysegel hat geschrieben:Mal eine Frage: Hat schonmal jemand erwogen, den Sachkundenachweis für die Befüllung nicht fest verbauter Tankgasflaschen zu erwerben? Das würde doch hier sämtliche Debatten erledigen. Soweit ich das verstehe, kann das doch so schwer nicht sein. Man erwirbt doch Scheine für alles mögliche, warum nicht dafür?


Ich habe ja schon viele Gase (Sauerstoff, Stickstoff, Helium) gemischt aber auf die Idee einen Sachkundenachweis zu machem um meine Tankflasche zu füllen würde ich nie kommen.

mercurius46 am 16 Jun 2015 19:15:24

Vielleicht gelingt es ja, entweder die Familie Wynen oder Frau Nöske zu einem kompetenten Beitrag, der die aktuelle Rechtslage richtig stellt, zu bewegen?

Tinduck am 16 Jun 2015 19:24:35

Die werden wohl kaum ihr eigenes Geschäft durch eine Klarstellung der Fakten gefährden :D

Bis denn,

Tinduck

skysegel am 16 Jun 2015 19:32:00

mantishrimp hat geschrieben:Ich habe ja schon viele Gase (Sauerstoff, Stickstoff, Helium) gemischt aber auf die Idee einen Sachkundenachweis zu machem um meine Tankflasche zu füllen würde ich nie kommen.

Sorry, aber mit dem Auto fährst Du doch auch nicht einfach so rum, weil Du meinst, das bisschen schalten, Gas geben und bremsen, kannst Du auch so. Wenn der Verordnungsgeber das so vorschreibt, ist das doch die einfachste Sache, dem nachzukommen, als am Rande der Legalität irgendwie rumzueiern.

Scout am 16 Jun 2015 19:51:09

skysegel hat geschrieben:Mal eine Frage: Hat schonmal jemand erwogen, den Sachkundenachweis für die Befüllung nicht fest verbauter Tankgasflaschen zu erwerben?

Die Befüllung nicht fest verbauter Tankgasflaschen ist an der Tankstelle ist verboten.
Für verbotene Handlungen gibt es auch keinen Sachkundenachweis und somit auch keine Sachkundigen.


Scout

Acki am 16 Jun 2015 20:03:40

Ich war in diesem Winter / Frühjahr zweimal in D an einer Tankstelle um meinen - normal unterflur eingebauten - Gastank zu füllen.

1. Da war an der LPG- Säule nirgends etwas angeschrieben, was und wie betankt werde darf ... :eek:
2. Ich wurde beim tanken (sträflich) allein gelassen und hatte erst an der Kasse Menschenkontakt ... :wink:

:nixweiss: :nixweiss:

Gast am 16 Jun 2015 20:16:35

[quote="schnatterente"]
Jetzt mal in die Runde: Wer von euch Gastankflaschenbesitzern kann denn diesen vorschriftmäßigen Anschluss (am besten mit Bildchen) aufweisen

Offensichtlich keiner oder hab ich was übersehen?
Ist die Empfehlung (TO) vielleicht doch nicht so schlecht, oder hab ich es einfach nicht verstanden?
Wenn ich in der Zusammenfassung der DVFG u.a. Lese (Nach DIN EN 1949 gelten für den Einbau von Flüssiggastanks die Anforderungen der DIN EN 12979 bzw. ECE R 67.01, Teil II, Abschnitt 17, u. a wird dort geregelt:
- Anforderungen an die Befestigung hinsichtlich der Aufnahme von Kräften, 20g in Fahrtrichtung und 8g waagerecht rechtwinklig zur Fahrtrichtung)
interessiert mich auch wie bekomme ich im Gaskasten eine Befestigung hin die 20g aushält? Hat einer ne Idee?

LG HP

ramWFnet am 16 Jun 2015 20:29:24

Das mit den 20g geht nur wenn man die Tankflasche mit Haken durch den
Boden mit dem Fahrgestell verschraubt ähnlich Art. Nr 1046 bei Wynen.

Marten

Gast am 16 Jun 2015 20:41:17

Nur mal um die Wogen hier zu glätten!
Die Vorschrift ist von !!09.2004!! --> Link siehe Punkt 5.3,3.2 also NICHTS NEUES wenn nun einer von euch seine Flaschen für einen Schrottpreis los werden möchte darf mich gern anschreiben! :wink:

Gast am 16 Jun 2015 20:46:06

Ich nehm' auch eine!

Rolf

skysegel am 16 Jun 2015 20:49:21

ramWFnet hat geschrieben:Das mit den 20g geht nur wenn man die Tankflasche mit Haken durch den
Boden mit dem Fahrgestell verschraubt ähnlich Art. Nr 1046 bei Wynen.

Marten

Technisch wäre das mit den Haken bei meinem Auto kein Problem. Man bräuchte dann nur jemanden, der dem Prüfer bestätigt, dass diese Konstruktion 20G Beschleunigung standhält. Da würde Probleme sehen.

skysegel am 16 Jun 2015 20:52:36

vario614 hat geschrieben:Nur mal um die Wogen hier zu glätten!
Die Vorschrift ist von !!09.2004!! --> Link siehe Punkt 5.3,3.2 also NICHTS NEUES wenn nun einer von euch seine Flaschen für einen Schrottpreis los werden möchte darf mich gern anschreiben! :wink:

Wird hier über Gasanlagen zum Antrieb von KFZ geredet? Dann hab ich was falsch verstanden.

skysegel am 16 Jun 2015 20:54:53

Scout hat geschrieben:Die Befüllung nicht fest verbauter Tankgasflaschen ist an der Tankstelle ist verboten.
Für verbotene Handlungen gibt es auch keinen Sachkundenachweis und somit auch keine Sachkundigen.

Dass das nur für sonstige Füllstationen gilt war mir nicht klar. Das erklärt, weshalb das niemand gemacht hat. Mir war das nicht klar.

MyBalou am 16 Jun 2015 21:01:13

mal so als Gedanke: vielleicht hofft der TE darauf, dass nun alle ihre Gastankflaschen zum Verkauf anbieten und der Markt überschwemmt wird. Ergo...die Preise sinken.....oder keiner mehr eine kauft, dann werden die Händler ebenfalls die Preise senken.
Ich nehm dann auch eine...ich kann warten.....

Gast am 16 Jun 2015 21:05:55

[quote="skysegel"][quote="vario614"]Nur mal um die Wogen hier zu glätten!
Die Vorschrift ist von !!09.2004!!attachmentId=718250[/url] siehe Punkt 5.3,3.2 also [b]NICHTS NEUES

Wer lesen kann ist klar im Vorteil :D
(Anforderungen an Flüssiggasanlagen zum An-
trieb von Kraftfahrzeugen) Überschrift von deinem Link. Ich denke die meisten treiben damit höchstens Heizung, Kühlschrank oder Kochflächen an
(Zusammenfassung der zurzeit gültigen Regelungen für die Installa- tion von Brenngastanks in Flaschenform in Freizeitfahrzeugen) ich dachte es geht um diese Geschichte.
LG HP

Gast am 16 Jun 2015 23:02:42

hansemann1960 hat geschrieben:Wer lesen kann ist klar im Vorteil :D


Dein Ding ist das lesen auf jeden Fall nicht!
Die ECE-R67.01, auf welche sich der Treadersteller in seinem einzigen Link beruft ist nach wie vor gültig und regelt die Befestigung von Gastanks in Fahrzeugen egal für welchen Zweck, u.a. auch der Fahrzeugklasse M1 ( Wohnmobile bis 8 Sitzplätze) und daran hat sich bisher auch nichts geändert, bisher ist der TE leider auch jeden Beweis schuldig geblieben das sich da etwas gesetzlich geändert hätte, danach hat er sich hier ver..pisst und abgemeldet! Wie schon oben geschrieben nehme ich nun die nutzlosen Gastankflaschen zum Kilopeis in Zahlung, ;D

rolfwam am 16 Jun 2015 23:18:42

Ich bin etwas verwirrt mittlerweile. HIER ist von Tankgasflaschen die Rede.
Im anderen Tröt gehts um Gastankflaschen. Ja was denn nun? :eek:

schnatterente am 16 Jun 2015 23:51:17

skysegel hat geschrieben:Mal eine Frage: Hat schonmal jemand erwogen, den Sachkundenachweis für die Befüllung nicht fest verbauter Tankgasflaschen zu erwerben?

Das müssen nur die machen, welche auch einen Führerschein für den Paternoster brauchen ;-D

schnatterente am 16 Jun 2015 23:54:47

rolfwam hat geschrieben:Ich bin etwas verwirrt mittlerweile. HIER ist von Tankgasflaschen die Rede.
Im anderen Tröt gehts um Gastankflaschen. Ja was denn nun? :eek:

Das hast du falsch verstanden, es geht hier um einen Flaschengastank :versteck:

rolfwam am 17 Jun 2015 00:18:17

Da sollte man schleunigst nen Extratröt zu aufmachten! :D

Gast am 17 Jun 2015 00:29:22

Hallo Vario614,
Wenn ich die Ece 6701 Google komm ich immer auf Seiten wo u.a. Die 20 g Kräfte usw benannt werden.
Hast du einen anderen Link wo was anderes steht?
Dann her damit. Ansonsten denke ich ist doch die Aussage korrekt solange ich gesetzeskonform bleiben will muss ich mich an die, zugegebenermaßen seltsamen Forderungen seitens des Gesetzgebers halten bzgl. Tankgasflaschen.
LG HP

Schrauber71 am 17 Jun 2015 09:37:17

So, da es hier hin und her geht habe ich mir nun auch mal die Mühe gemacht und zitierfähige Quellen gesucht.

Stand 04.2014:

--> Link

Um gesetzeskonform fahren / nutzen zu können sind die Angaben des Themenstarters augenscheinlich richtig.

Kurzum: Für Tankflaschen gelten die gleichen Bestimmungen wie für Gastanks was die Befestigung betrifft.

"Wynengas", sicher auch andere Hersteller / Anbieter, bietet hierfür einen geprüften (TÜV) Halter an, welcher im Gaskasten montiert werden kann.

Über Sinn und Unsinn läßt sich sicher lange diskutieren, die Frage aber ging ja um gesetzeskonformes Handeln und nicht darum wie es schon immer gemacht wurde, ob jeder Tüv-Prüfer darauf achtet, oder wie man diese Regelung trickreich umgehen kann...

Möge jeder selbst entscheiden.

Manfred

Gast am 17 Jun 2015 10:01:20

Wynengas bietet an und schreibt auf ihrer Homepage: (Stand 17.6.2015)


Zitat:
Jetzt TÜV geprüft nach ECE-R 67.01

Halter für Tankflaschen mit 300mm Durchmesser. Kann seitl.- oder an der Rückwand angebracht werden. Zur Montage können Holz wie auch Machinenschrauben genutzt werden. Die Montageplatte liegt komplett an der Tankflasche an. Wird durch ein Schloss und einer Inbussschraube gespannt. Die Stellung des Schlosses kann frei gewählt werden.

2 ummantelte Edelstahlbänder zur optimalen Fixierung der Flasche. Mit beigelieferten Inbussschlüssel können die Haltebänder getrennt werden.
Zitat Ende

"Können genutzt werden " Ist das nicht ein genauso halbseidenes Geeiere wie mit dem jahrelangen Verkauf der Tankflaschen an Laien? Der Halter selbst ist TÜV-Geprüft. Er soll mit Holzschrauben an der Wand des Flaschenkastens angebracht werden können!

Das heist im Klartext, dass der Besitzer des Fahrzeugs eine Einzelabnahme beim TÜV braucht um den Nachweis der gesamten Festigkeit des Einbaus zu erhalten? Wenn er sich das wegen der garantierten Erfolglosigkeit nicht antun will, ist die Sache genauso fragwürdig wie bisher auch ...

Ich finde die Tankflaschensache wir immer übler. Nur meine Meinung.

Liebe , Alf

Schrauber71 am 17 Jun 2015 10:13:09

Unzufrieden bin ich auch -habe mir erst kürzlich eine Gastankflasche gekauft- das ist nicht die Frage.

Manfred

frajop am 17 Jun 2015 10:23:02

KudlWackerl hat geschrieben:Ich finde die Tankflaschensache wir immer übler. Nur meine Meinung.

Nicht nur deine Meinung. Es ist einfach so, dass es für die Gesamtkombination incl. Befüllung keine verlässliche Vorgaben und Richtlinien gibt. Am Ende ist man dann doch von der Willkür eines Prüfers abhängig. Was nutzt mir denn ein vom TÜV geprüfter Halter, wenn mir der ganze Gaskasten davon fliegt bzw. die Schrauben niemals den Anforderungen Stand halten können. Ich persönlich denke, dass die Händler der Flaschen krampfhaft versuchen Lösungen anzubieten, aber sie sind damit auf dünnem Eis, bzw. der Kunde ist am Ende der Dumme.

Frank

brainless am 17 Jun 2015 10:36:00

frajop hat geschrieben: Was nutzt mir denn ein vom TÜV geprüfter Halter, wenn mir der ganze Gaskasten davon fliegt bzw. die Schrauben niemals den Anforderungen Stand halten können.



Diese Halter sind mindestens genau so kräftig und haltbar wie die für die normalen Propangasflaschen (Tauschflaschen) verwendeten Halter.
Da das Gewicht einer "Alu-Tankflasche" deutlich geringer als das einer "Stahl-Tauschflasche" ist, sehe ich absolut kein Risiko.
Auch der Inhalt einer "Tankflasche" ist nicht riskanter als der einer "Tauschflasche".

WO ist also das faktische Risiko gegenüber der Verwendung einer "Tauschflasche"??


Volker

Acki am 17 Jun 2015 10:41:07

brainless hat geschrieben:...

WO ist also das faktische Risiko gegenüber der Verwendung einer "Tauschflasche"??


Volker

Irgendwo in der EU ... :wink:

Gast am 17 Jun 2015 10:45:00

brainless hat geschrieben:
WO ist also das faktische Risiko gegenüber der Verwendung einer "Tauschflasche"??


Volker


Das Risiko trägst Du, wenn du die Flasche (zwangsweise vorschriftswidrig) befüllst und warum auch immer etwas passiert. Sogar wenn deine Tankflasche nicht Schuld ist, bist Du aufgrund wissentlich falscher bzw. vorschriftswidriger Nutzung für Schäden haftbar. Dein Tankvorgang ist wenigstens grob fahrlässig, die Versicherung zahlt nicht.

Bei Personenschäden sprechen wir von Millionensummen.

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=H5borHx-50w[/youtube]

Liebe , Alf

schnatterente am 17 Jun 2015 10:54:26

frajop hat geschrieben:Was nutzt mir denn ein vom TÜV geprüfter Halter, wenn mir der ganze Gaskasten davon fliegt bzw. die Schrauben niemals den Anforderungen Stand halten können

Wenns ordentlich kracht, fliegt so oder so der ganze Gaskasten davon. Egal ob es Tausch- oder Tankflaschen sind. Oder habt ihr bei den Bildern der schweren Unfälle jemals einen intakten Flaschenkasten gesehen :? Da müsste das ganze schon von Haus aus anderes verbaut werden, wie z.B. die Gurtblöcke im Wohnbereich (aber welcher Hersteller macht das schon, abgesehen von den zusätzlichen Kosten, Gewichten und TÜV-Zertifikaten). Wer wirklich sicher fahren möchte, hat CS oder dreht die Flaschen während der Fahrt zu. Und beim Betanken verlasse ich mich auf die Sicherheitvorrichtungen (egal ob mit oder ohne langen, dicken Schrauben oder verstärkten Platten verbunden), wie z.B. der automatische Füllstop. Ansonsten bleibe ich zu Hause und schaue mir bunte Youtube-Videos an, da passiert mir am wenigsten :mrgreen:

brainless am 17 Jun 2015 12:33:50

KudlWackerl hat geschrieben:Das Risiko trägst Du, wenn du die Flasche (zwangsweise vorschriftswidrig) befüllst und warum auch immer etwas passiert. Sogar wenn deine Tankflasche nicht Schuld ist, bist Du aufgrund wissentlich falscher bzw. vorschriftswidriger Nutzung für Schäden haftbar. Dein Tankvorgang.....



Hallo Alf,

ich habe schon viele sehr qualifizierte Berichte von Dir gelesen, Danke dafür.
Dieser Kommentar gehört allerdings ganz und gar nicht dazu,



Volker :mrgreen:

Gast am 17 Jun 2015 12:41:11

Lieber Volker,

Das kannst du bestimmt qualifiziert begründen?

Liebe , Alf

Roman am 17 Jun 2015 13:41:02

Was ich nicht verstehe ist, dass täglich hunderte Fahrzeuge, mit eingebauten Tankgasflaschen die Werkshallen der unterschiedlichsten Hersteller verlassen. Und das seit Jahren. All diese Fahrzeuge wurden letztendlich von irgendwem, irgendwo in Deutschland abgenommen. Das müssen ja dann alles Idioten, gegenüber den gestrengen TÜV Prüfern sein, die mir später meine Tankanlage als offensichtlich nicht fachgerech eingebaut, um die Ohren schlagen werden.....zumindest wenn man die Beiträge hier so liest....

Über was wird hier überhaupt diskutiert ? Ich verlasse mich in diesem Punkt auf den Sachverstand meines Ausbauers und des TÜV´s, der später das ganze Fahrzeug abnimmt und freue mich jetzt schon immer und (fast) überall nachtanken zu können.


Roman

Gogolo am 17 Jun 2015 14:01:17

Roman hat geschrieben:Was ich nicht verstehe ist, dass täglich hunderte Fahrzeuge, mit eingebauten Tankgasflaschen die Werkshallen der unterschiedlichsten Hersteller verlassen. Und das seit Jahren. ...



Da gebe ich dir vollkommen recht! Das verstehe ich auch nicht.

Meine Gasprüfung lass ich immer im Werk bei bimobil machen (die haben die Gastankflasche auch eingebaut) und beim TÜV zeige ich nur das gelbe Heft über die Gasprüfung vor. Beim letzten TÜV hat ihm ein Blick auf die Plakette genügt! Mehr bekommt der TÜV-Mensch nicht zu sehen und einen Blick in den Gaskasten, den erlaube ich ihm nicht, denn das geht ihn nichts an.


Habe die Ehre

Gogolo

bernie8 am 17 Jun 2015 14:32:44

Hallo Gogolo,

Meine Gasprüfung lass ich immer im Werk bei bimobil machen


Lass ich auch beim ansässigen Händler machen. Aber diese Prüfung bezieht sich ja
auf die Anlage die hinter der Flasche bzw. dem Tank kommt, das ist ja hier nicht
das Thema. Ich arbeite beim größten deutschen TÜV und wir haben auch ne KfZ- Prüfstelle
am Standort, ich könnte da ja mal fragen oder lass ich es lieber :D

villadsen am 17 Jun 2015 14:52:33

Als Ausländer - mit eingebautem Tankgasflasche - melde ich mich jetzt zu Wort.

Die Regelung ECE 67.01 betrifft doch nur und ich zitiere:
Einheitliche Bedingungen über die:
I. Genehmigung zur speziellen Ausrüstung von Kraftfahrzeugen, in deren Antriebssystem
verflüssigte Gase verwendet werden


und weiter:

II. Genehmigung eines Fahrzeugs, das mit der speziellen Ausrüstung für die Verwendung
von verflüssigten Gasen in einem Antriebssystem ausgestattet ist, in Bezug auf den
Einbau dieser Ausrüstung


Es geht meiner Meinung nach nur um Gastanks die zur Antrieb verwendet werden. Dann schreibt dieser Deutscher Verband Flüssiggas e.V. etwas anders, aber DVFG machen doch keine Gesetze........ Wer kann mir einen Gesetz zeigen wo drin steht dass ich meine Tankflaschen nicht betanken dürfen?

In Dänemark kann mann Gastankflaschen kaufen, montieren lassen, eingetragen bekommen und völlig legal betanken.

MfG
Thomas V.

villadsen am 17 Jun 2015 15:17:44

Übrigens: Als ich den Gasprüfer hier in Dänemark zu den 20G und 8G gefragt habe hat er gesagt: Dass müssen die Flaschen aushalten können, nie und nimmer der Gaskasten - das gilt laut Gasprüfer übrigens für alle Gasflaschen - egal ob Gastankflasche oder nicht - sonst bekommen die Flaschen kein CE Stempel und dürfen gar nicht genützt werden. Ist das auch nicht das was man auf der HP von Alugas lesen kann?

TSV

Roman am 17 Jun 2015 15:49:51

villadsen hat geschrieben:Übrigens: Als ich den Gasprüfer hier in Dänemark zu den 20G und 8G gefragt habe hat er gesagt: Dass müssen die Flaschen aushalten können, nie und nimmer der Gaskasten -


Eigentlich logisch, oder ? Ich vermut mal, dass am gesamten Fahrzeug kein einziges Bauteil ist, das 20 G aushält....wie sollte das dann eine Befestigung schaffen, die müsste ja dann stabiler sein als der Rest drumherum...... :D


Roman

Beduin am 17 Jun 2015 16:47:42

:D :D
meine Tankflasche ist hinter meinem Sitz. Die kommt nicht weit wenns dann mal ums bremsen und bis der Hintermann die sechs Meter durch hat........... und warum zur Hölle soll ich zum betanken der Tankflasche blöder sein wie all die Autofahrer die mit Gasauto´s fahren

sternleinzähler am 17 Jun 2015 23:27:06

Da unterstellst du einem Teil der "Prüfungsdurchführenden" oder "Regelentwerfer" ein Normalmenschdenken!
(ist immer schwerer zu finden, siehe Führerschein für Paternosterbenutzer)

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