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Hallo, du hast doch eine Frist gesetzt. Vielleicht meldet er sich ja und war selber überrascht. Bei der Laufleistung und dem von dir geschildeten Drum und Dran war er bestimmt auch kein Fachmann oder ? Und hat es scheinbar ja auch nicht Intensiv genutzt. Arglist oder Unkenntnis wird sich dann ja noch rausstellen. Wenn er sich meldet könnt ihr das ja in Ruhe besprechen. Hi Joachim, muss ja noch bis Sonntag abwarten.Ob Fachmann oder nicht,ist so nicht in Ordnung.Mal sehen wies ausgeht :idea: Grüße Jürgen Meinungen anzufragen ist ja auch völlig OK...habe ja auch nur meine geschrieben ;-) Da heute Sonntag ist... bin ich gespannt wie es weiter geht. Halte uns doch bitte auf dem Laufenden. Gruß Manfred Hallo Manfred, gestern habe ich Post vom Rechtsanwalt (Verkäufer) erhalten.Natürlich will er das Womo nicht mehr zurücknehmen,auch mit dem Hinweis,das der TÜV letztes Jahr im Juli auch nichts bemängelt habe!!.Daraufhin habe ich das alles einem Rechtsanwalt übergeben.Jetzt mal abwarten :?: :?: :?: Ja, nee, is klar, der Tüv hätte bemängeln müssen, wenn die Garage innen nass ist???!! :lach: :lol: Das ist ne Logik. Schau, dass Du einen Anwalt und bei Bedarf einen Sachverständigen hast, die Ahnung von Wohnmobilen haben! Wohnmobil-Sachverständige gibt es deutschlandweit nur wenige. Na, da seh ich jetzt aber gute Chancen für Dich. Wenn der gegnerische Anwalt schon so einen fachlichen Blödsinn verzapft, dürfte ihn ein versierter Womo-Anwalt wohl gründlich zerlegen. Viel Glück und bis denn, Uwe
Nur schade das es so einen Lauf genommen hat aber der Uwe hat wahrscheinlich Recht. Bin mal gespannt wie es weitergeht. Hallo Ihr, das Schreiben kam von einem Rechtsanwalt für Familienrecht :!: :!: :!: :!: :!: Heute habe ich alle meine Unterlagen zusammen an einen bekannten RA für Wohnmobilrecht per mail eingereicht.Natürlich hätte ich mit dem Verkäufer gütlich geeinigt,aber :roll: Was mir an der ganzen Sache noch komisch vorkommt,dieses Fahrzeug habe ich eine Woche vorher im Netz gesehen,war aber nach ca.3-4 Stunden verkauft.Bei der Besichtigung des Womos habe ich den Verkäufer deswegen angesprochen,aber er erzählte mir das es ein Händler kaufen wollte und nicht kam :?: :?: :?: Ich denke mal,da war schon was :twisted: Aber mich hat erwischt :x ... schick mal Deinem RA eine Frage hinterher, wieviel Du noch hier - im Sinne Deiner eigenen Chancen am Ausgang der Sache - "ausplaudern" sollst! :idea: Natürlich sind wir gerne mit / bei Dir :!: Du brauchst aber auch nicht Deine "Gegner" über diesen Weg vorab informieren! 8) Ich sehe eher eine Gefahr darin, dass der gegnerische Anwalt KEIN Womo erfahrenen ist. Weil der wird immer wieder irgendwelche Argumente herausziehen, die "wir" als lächerlich betrachten, aber damit muss sich auch im Zweifel ein Richter beschäftigen und wer sagt, dass der einen Plan von Wohnmobilen hat ? Ergo könnte genau dieses Unwissen auf eine langwierige Sache hinauslaufen :?
OK schreib jetzt nichts mehr :mrgreen: :mrgreen: spaß
Hallo, Interessanter Artikel :!: :!: Danke Grüße aus dem Süden
Aber Dir ist schon klar, dass topolino666 recht hat? Der Spaß könnte sich schnell in Ärger ändern, wenn z.B. Dein Vertrags"partner" sich plötzlich auch einen WOMO-erfahrenen RA sucht, etc., etc., etc. Du kannst ja trotzdem über Ergebnisse berichten, auch wenn das hier den Unterhaltungswert senkt. Gruß Frank Mein Sohn hatte auch Ärger mit einem Wohnwagen. Schon beim ersten Regen lief das Wasser innen in Strömen.. Beim Nachsehen, wohin das Wasser läuft stellte er auch Fäulnis und Schimmel fest. Er wollte den Kauf rückgängig machen oder mindestens die Schadensbehebung beglichen haben. Der Verkäufer hatte den besseren Anwalt. Der drohte direkt mit Strafantrag wegen übler Nachrede, Unterstellung einer Straftat und wer weiß noch was. Der Verkäufer hatte nichts schriftlich zugesagt und an die mündlichen Zusagen konnte er sich nicht mehr erinnern. Es blieb beim Kauf wie gesehen und der Verkäufer stellte sein Wissen über Undichtigkeiten in Abrede und behauptete eben noch der Geschädigte zu sein, der eigentlich wegen der üblen Nachrede einen Schadenersatz fordern könnte. Christel Servus selbst bei erfahrenen Anwälten - was ist mit dem Richter nach 1 oder 1 1/2 Jahren ( die Gerichte sind überlastet ) was ist mit dem WoMo bis dahin ? Stehen lassen ? ein zweites bei einem Händler mit Garantie kaufen ? Der" Herr Richter" wird wahrscheinlich aufgrund der wahrscheinlich mangelnden Kenntnisse einen Gutachter beauftragen - ist der Experte , wird der auch von beiden Seiten akzeptiert ? Auf jeden Fall ist von einem bis 2 jährigen Verfahren auszugehen - in der ersten Instanz wahrscheinlich - was macht der Käufer bis dahin mit dem Wohnmobil ? - das Hobby wieder aufgeben und und und ..... Auf jeden Fall eine ungute Situation - mein Bedauern :x :x :x Wenn der erste Schock und Ärger verraucht ist, würde ich die Entscheidung einen Anwalt zu beauftragen noch einmal überdenken. Wenn eine Reparatur im vernünftigen Rahmen möglich ist, wäre hierfür das Geld besser angelegt, das Womo kann dann benutzt werden und alles ist so wie man es sich gewünscht hat. Ein paar hundert Euro wird es kosten, aber das ist immer noch wenig im Verhältnis zum Kaufpreis. Ist aber nur meine Meinung, die Entscheidung muss jeder für sich treffen. Hallo, habe gerade auch ein Problem mit einem PKW. Am September den Anwalt beauftragt, am November per Gericht einen Sachverständigen beauftragt. Am Januar Fzg. dem Sachverständigen vorgestellt. Gestern das Gutachten gekommen. Wann der nächste Gerichtstermin anberaumt wird? Zwischen 1/2 -1 Jahr könnte es bei einem Womo schon dauern, ggf. eine Zweitmeinung, dann noch länger. In dieser Zeit darf nichts verändert werden und verkaufen ohne Hinweis auf das Verfahren geht nicht. Genau so läuft es ab, Rolf. Könnte einen Roman darüber schreiben.
Bist du sicher das nichts verändert werden darf? Den Sinn darin sehe ich nicht. Wenn der Geschädigte einen unabhängigen und gerichtsanerkannten Gutachter beauftragt hat dieser den Ist-Zustand festgestellt und legt den im Gutachten nieder. Um alle Eventualitäten auszuschließen kann man dem Verkäufer mit Fristsetzung noch anbieten seinerseits einen Gutachter zu beauftragen. Danach würde ich das Wohnmobil reparieren (lassen) und nutzen. Will der Geschädigte keine Nutzung würde ich nach der Reparatur das Fahrzeug bei 3 seriösen Händler zum Ankauf anbieten und der der den besten Preis zahlt bekommt es. Die Differenz zur ursprünglichen Kaufsumme wäre dann der Streitwert, natürlich mit allen Nebenkosten. Hatte vor 100 Jahren mal einen Dethleffs. Mit dem war ich auch vor Gericht und habe in der ganzen Zeit ganz normal genutzt. Meine mal das man das auch heute noch darf, aber halt zahlen muss. Paar Cent pro Km. Musste ich damals nicht. Hallo Bernd, genauso ist es, wie ich beschrieben habe. Erst wenn die Gegenseite die Frist verstreichen lässt, kann man angreifen. Heißt aber noch lange nicht, dass die Reparatur bezahlt wird. Daher könnte es länger dauern als einem lieb ist. Aber das können die Rechtsanwälte besser klären/erklären, nur auch bei denen besteht keine Eile. Mehr möchte ich mal nicht dazu schreiben. Denke, dass der Rechtsanwalt die arglistige Täuschung begründen und beweisen kann, dann Rückabwicklung. Wenn nicht Finger weg lassen und die Reparatur durchführen (meine Meinung). Wünsche, dass es klappt! Das Problem nutzen ist doch einfach das: Wird das Gutachten von der Gegenseite angefochten und du hast repariert, kannst du die Klage knicken. Also mit dem Wasserschaden weiter fahren, geht ja wohl auch nicht. Ich/Anwalt wollte auch mal eine arglistige Täuschung geltend machen. das ist so was von schwer, diese zu beweisen, dass ich dann es doch gelassen habe.
nein, das ist nicht richtig. Die "Gegenseite" kann ein eigenes Gutachten beauftragen, oder es könnte auch vom Gericht ein Sachverständiger beauftragt werden. Die Gegenseite kann nicht durch bloßes Aussitzen den Anspruch untergehen lassen, besonders dann nicht, wenn die Reparatur zur Vermeidung von Folgeschäden zeitig beauftragt werden muss. D.h. der eigene Anwalt kündigt sogleich nach der Begutachtung durch den eigenen SV an, alsbald zu reparieren. Rührt sich die Gegenseite nicht in kürzerer Frist, hat sie eben Pech gehabt. Nach Monaten dann die Einrede erheben, das erste Gutachten sei mangelhaft, geht dann fehl. Wenn die Gegenseite später mal behauptet, das erste Gutachten sei falsch, muss sie das beweisen. Das ist eins der Prinzipien des deutschen Zivilrechts: wer sich eines Anspruchs berühmt, ist in der Beweislast. Hier legt der Kläger bei Klageerhebung sein Gutachten vor - dies kann nur durch Gegengutachten ggf. widerlegt werden, aber nicht durch unsubstantiiertes Bestreiten ins Blaue. lg, Su. Also ich sehe hier alles eher positiv. Einen Sachverständigen würde ich auch aufsuchen- quasi eine fachliche Istaufnahme machen lassen inkl. Fotos, wie das so üblich ist. Dann würde ich das Gefährt einfach weiter nutzen, nu kommt es wohl auf ein paar Monate auch nicht an. Ggf. kann man den Schaden soweit richten, daß es nicht unnötig schlimmer wird?! Natürlich nicht soweit eingreifen, daß dieses hinterher als ursächlich ausgelegt werden kann- Rat beim Gutachter anfragen, mit Rechtsbeistand besprechen. Akt. hat der Käufer pech...es kann quasi nur noch besser werden! In meinen Augen alles richtig gemacht! Weiter so! Und ich drücke beide Daumen. Gruß Manfred
und der Gegenanwalt kloppt sich auf die Schenkel und zerreist dich in der Luft!!! :lol: Thomas... ich wüßte nicht warum, aber das wäre meiner Empfehlung nach auch mit der Fachinstanz abzusprechen. Aber der Themenstarter macht schon einen in der Sache besonnenen Eindruck auf mich, wird schon passend handeln. Weiterhin alles Gute Manfred
Hallo Thomas, erstmal vielen Dank.Wenn es was neues gibt,melde ich mich wieder.Zurzeit :?: :?: :arrow: :?: :?: Gruß Jürgen Hallo Suse, wo hab ich geschrieben das die Gegenseite erst "zu spät" das Gutachten anfechtet :?: Selbst ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten kann angefochten werden. Hi, nur mal so zur Info.Die Aussicht auf Erfolg vor Gericht 50:50 aber das kann sich ne Weile hinziehen :?: :?: :?: Grüße an alle Jürgen Ihr scheint Euch aber gut auszukennen oder habt Erfahrung damit. Na ja, habe hier auch schon öfter bei kostspieligeren versteckten Schäden den Rat gelesen, verkaufe ihn doch schnell und mir natürlich meinen Teil dabei gedacht, irgendwo müssen die Krücken ja herkommen.Fand diese ungeschminkte Aufforderung zum Betrug garnicht gut, deshalb regt mich fifty:fifty u. Weile hinziehen nicht übermäßig auf. Hoffentlich kommen trotzdem nicht zu viele Betrüger durch. Wenn ich schon ein gebrauchtes Womo kaufen würde, wäre mir ein Tausender für ein Gutachten bei Kaufsummen um 30 T€ vor Kauf nicht zu schade,mit finanzieller Haftung für evtl. übersehenen Schaden durch Gutachter bzw. dessen Versicherung. Falls der Verkäufer die Begutachtung nicht zuläßt, ist was faul = Abstand v. Kauf. Der 1000ender erspart einem im Schadensfall Ärger/Hirnschmalz, mehr Geld u. Zeit/Termine . Gr. Richi Hallo, ich kann mich da auch nur dem Richi anschließen . Es sollte kein Betrüger mit so etwas durchkommen. Und dem glubberer drücke ich die Daumen das er zu seinem Recht kommt. Und einen Richter der das auch so sieht.
Hi Joachim, glaub das wird nicht so leicht.Beim nächsten Kauf,nur noch alles schriftlich festhalten :!: :!: :!: :!:
Noch besser genauer kucken :wink: Wenn auch Andere schreiben,ein Verkäufer sollte damit nicht durchkommen, können sie leicht schreiben es betrifft sie ja nicht. Ich würde mir die Schäden genau anschauen und selber reparieren. Eine Dachluke ist schnell aus und wieder eingebaut. Die Nasse Garage muß noch nicht mal eine Undichtigkeit sein. Bei unseren neuen Womo war der Garagenboden auch klitschnaß,pures Wasser, alles nur Schwitzwasser unter der Gummimatte. Hätte ich das nicht rechtzeitig bemerk währe warscheinlich auch der Schimmel die Wände hochgekrochen. Habe die Gummimatte gegen was Luftdurchlässiges getauscht, jetzt ist alles trocken. Diese Maßnahmen ersparen Dir viel Ärger und Verdruss,und viel Geld, den wirst Du mit Sicherheit haben beim Klagen. Und das Womo steht die nächste Zeit nur rum. Vielleich kannst Du den Verkäufer überreden sich ein bischen zu beteiligen. Soweit meine Meinung. Gruss Dieter Vielleicht findet sich hier ja mal ein fachkundiger Jurist, der einen Womo-spezifischen Kaufvertrag entwirft? Es müssten sämtliche üblichen Schäden als nicht vorhanden zugesichert werden; verkauft man mit diesem Vertrag ein Mobil mit Mängeln und offenen Karten, kann man die entsprechenden Passi dann streichen. Nachteil dürfte sein, dass wahrscheinlich kein Verkäufer so einen Vertrag benutzen möchte,.. bis denn, Uwe
gar nicht, und das hab ich wiederum auch nicht geschrieben. Richtig lesen, dann meggern. Ich habe davon geschrieben, was passiert, wenn das eigene Gutachten angefochten wird. Das ist schon logischer Weise "später". Und was in dem Zusammenhang "zu spät" bedeutet, steht da auch. lg, Su. Hallo, habt lange nichts mehr von mir gehöhrt.Momentan stehts 0:0.Verkäufer weiß von allem natürlich nichts :evil: Die ganze Sache wird sich noch länger hinziehennnnnnnnnnnnnnnnnn.Werde aber vor Gericht gehen,sowas lass ich nicht durchgehen :twisted: :twisted: :twisted: Hier noch ein Foto von der ganzen Schei....................... Das mit den Fotos hochladen klappt nicht?????? Hier mal ein Foto vom :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: Leider klappts mit den Fotos nicht :-o :-o ![]() |
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