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Sehe ich auch so. Was Recht ist, wird und soll recht bleiben. Der "Geschädigte" wird also um die Zahlung der 30.--€ rumkommen. Wir alle werden sehen wie als nächstes die Gemeinde handelt. Haben wir jemad dort der uns da informieren kann ? Ich meine wann die neuen Verbotsschilder montiert werden ? Oder der 2m Balken ? Eine Frage die sich mit immer wieder stellt: z.Bsp in Tirol, da stehen auf Parkplätze Zelte, da stehen maxi Caddys in denen Menschen campen-schlafen- früh Kaffekochen etc. da stehen KW weil sie unter die Schlagbäume durch passen nur wer ein WoMo hat- darf es nicht und wird bestraft- natürlich dann zu recht. Mir ist es vor 3 Jahren auf dem Darss fast so ergangen, wie den TE eröffner. Wir mußten uns früh gegen 7,30 Uhr vor unseren Fahrzeugen aufstellen und wurden mit Fahrzeug und sichtbarem Nummerschild verewigt. Ich habe den 2 Uniformierten vom Ordnungsamt meine Situation geschildert, er meinte es gibt keine Ausnahme, ich habe ihm gesgagt, ich werde keinerlei Bußgeld bezahlen. Es ging so um die 200 Euro, weil der Darss Naturschutzgebiet ist. Ich mußte als Womobilist 10 Euro Parkgebühr bezahlen, für 24 Stunden, durfte aber als Wohnmobilist von 24-6 Uhr davon keinen Gebrauch machen. Habe aber keinen Bescheid bekommen :!: Ich bin kurz nach Mitternacht dort eingetroffen und war froh, nach endlich, Stunden im Stau und fast 10 Stunden Anreise mich schlafen legen zu können. Mir wäre es egal gewesen, ob ein SP daneben gewesen wäre. Das war meine letzte Reise dort hin. Es wird in Europa immer mehr reklimentiert, besonders in D und Ö, meistens geht es auch gegen uns. Hallo, mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, ob Landesrecht vor Bundesrecht, in diesem Falle vor der Stvo/ Stvzo steht, denn im Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) Vom 24. Februar 2010* § 37...Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften ist eindeutig geregelt: (1) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) dürfen nur auf den hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden. Verkehrsrechtliche Regelungen bleiben unberührt. Die nach Satz 3 und 5 zugelassenen Zelte und beweglichen Unterkünfte gelten nicht als bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung. hier wird also eine Gruppe pauschal dazu gezwungen spezielle Plätze anzufahren. Dazu müsste entschieden werden, ob ein Verbot, das landesweit gültig ist, gültig ist :arrow: wenn es verabschiedet und veröffentlicht ist, :arrow: oder muss jeder einzelne Parkplatz in Schleswig-Hollstein einzeln gekennzeichnet sein :?: Ich denke wenn der Gesetzgeber keinen Formfehler begangen hat gilt der Satz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Der Kollege wird zahlen müssen. Wikipedia : Alle deutschen Bundesländer haben jeweils ein eigenes Landesnaturschutzgesetz, das gem. Art. 72 GG über die konkurrierende Gesetzgebung mit dem Bundesnaturschutzgesetz verknüpft ist. Seit der Umsetzung im Jahre 2010 ist daher das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Landesnaturschutzgesetz die Rechtsgrundlage für behördliches Handeln und die Landesgesetze können nicht mehr als alleinige Rechtsquelle herangezogen werden. Hieraus ergeben sich vereinzelte Unsicherheiten, bei denen sich landes- und Bundesrecht widersprechen Die einzelnen Landesnaturschutzgesetze sind einander zwar recht ähnlich, weisen aber doch Unterschiede auf. Ich bin mal auf das Urteil gespannt. Vor Gericht würde ich darauf verweisen das Z.B. :arrow: Ducato Kasten 3,5 to geschlossen...darf :arrow: Ducato Bus 3,5 to...darf :arrow: Ducato Womo 3,5 to...darf nicht parken. Da alle Fahrzeuge fast die gleichen Ausmaße haben und bei Beladung gleich schwer sind ist das aussortieren von Womo nicht nachzuvollziehen. Anders sieht es aus wenn Stühle und Tische auf dem Parkplatz aufgebaut werden. Davon ist im Gesetz allerdings keine Rede. Ich denke, es geht dem Gesetzgeber in den Naturschutz Gebieten einfach nur um die Innenausstattung und deren Gefahren für die Umwelt. Stichwort Abwasser ect.
Ist meiner Meinung nach aber auch klar. Wohnmobile und Wohnwagen dürfen nicht benutzt werden. Campen ist also verboten, denn das ist die spezielle Nutzung dieser Gefährte. Verkehrsrechtliche Regelungen - also auch das Parken - bleiben von dem Verbot unberührt. In sofern kann also das reine Übernachten nicht geahndet werden. Mal so in den Raum geblasen..... Wenn ich dort anhalte weil der Sekundenschlaf unerwartet einsetzt oder ich mich einfach nicht mehr fit fühle entsteht irgendwie ein rechtfertigender Notstand. Welcher Uniformträger will mir denn einen Platzverweis erteilen wenn ich eine allgemeine Gefahr darstelle? Wenn du aber länger eine allgemeine Gefahr darstellst, wirst du vielleicht aus dem Verkehr gezogen.....ist das nicht Haarspalterei? Was ist denn jetzt ein Wohnmobil. Früher heute gibts viele junge Leute die ein Selbstbauwonmobil haben oder nur im Auto die Liegesitze runterklappen. Habe ich früher auch gemacht und auf Parkplätzen übernachtet. Sollen die jetzt alle Stellplätze anfahren weil sie auch gerne mal ein Klo haben und duschen ? Parken ist parken und eine Nacht ist erlaubt. Wenn ich nächsten Tag da immer noch parke und in die Stadt gehe, na und ? Dürfen nur Stellplatzfriedels in die Stadt oder gibt es Stellplatzpflicht ? Man hat doch alles dabei um autonom zu sein, wozu hat man sonst ein Wohnmobil. Manche mögen vielleicht einfach das Volk auf dem STellplatz nicht was da dicht an dicht kuschelt. Eine Tierhaarallergie oder sonst was. Sind nachts die Parkplätze sonst voll belegt ? Sollen Womo Fahrer jetzt eine Sondergruppe bilden , welche nur von Stellplatz zu Stellplatz ziehen darf. Damit haut man doch die eigene Ungebundenheit in die Pfanne. Auch wenn man die Entsorgung usw. nutzt, ist das nicht frei wählbar wo man entsorgt, soll man dann für die Entsorgung den Obolus bezahlen oder gleich einen ganzen Tagessatz. Da kommt ja manchmal ganz schön die deutschtümelnde Paragraphenreiterei durch. Dann doch gleich alles was mal im Auto schäläft, gerade die klamen jungen Lute, Stellplatzpflicht, da muss doch auch noch was zu holen sein. Dan haben wir da 10 Womos und 20 PKW. Ich finde es einfach traurig wenn Stellplätze nicht genutzt werden und sich in geringer Entfernung auf Parkplätze gestellt wird.Dann jedoch immer schön zum kostenlosen Entsorgen und zur kostenlosen Frischwasseraufnahme vorbeischauen. Und das bei z.B. einem Übernachtungspreis von 4 Euro. Das ist nicht vom Hörensagen sondern live. Ich bin eigentlich froh das es immer mehr Stellplätze und Auswahlmöglichkeiten gibt, jedoch macht uns diese Art und Weise der Ausnutzung entweder die Plätze immer teurer oder zu. Ich sage mal das beide Parteien irgendwo recht haben. Aber die, die in der Nähe oder sogar direkt vor einem leeren Wohnmobilstellplatz übernachten, ein Ticket kassieren und sich anschließend aufregen und vor den Kadi ziehen weil sie sich auf den Schlips getreten fühlen, ziehen letztendlich alle mit runter. Ist bei zig anderen Dingen auch so. Tausende werden über einen Kamm geschert und leiden drunter weil 10 nicht anpassen können. MfG
Da hast du natürlich Recht. Aber ich würde mich drauf berufen. Ich will an dieser Stelle ja keine Wurzeln schlagen. Zum Thema Kastenwagen......was ist das eigentlich?? Sehe ich das richtig, dass es sich zunächst um einen LKW bzw. Bus handelt? Dann baut man ihn aus und möchte die Änderung auf sonstige Kfz. Ein WoMo ist doch auch ein sonst. Kfz. Dann darf das Kastenwomo dort auch nicht stehen, wo ein Womo nicht stehen darf, oder?? Rein formal dürfte dann nur ein Kastenwomo ohne Umschreibung dort stehen, weil es dann kein Womo ist?? Was ich nun gar nicht verstehen kann ist die Frage was denn nun ein Wohnmobil darstellt (oder so ähnlich), ich denke das ergibt sich doch eindeutig aus den mitgeführten Papieren. LG Peter Natürlich geht es aus den Papieren hervor. Es ging um die Trennung Kasten darf überall stehen, Womo nicht.
In Salzwedel war der Stellplatz mit Toiletten , Dusche, Strom sogar kostenlos und recht schön mit Hecken eingeteilt. Trotzdem standen einige Womos auf einem Parkplatz am Waldrand mit schattigem Baumbestand in der Nähe. Man hat doch alles für 1-2-3 Tage an Bord, warum soll man das nicht nutzen. Und wenn da mal auch ein vorbeikommender Passant aufs Klo geht, bricht dann gleich der Revierneid aus. "Der hat aber garnicht bezahlt " ? Erinnert mich an Hotels, wo man morgens gleich mit dem Handtuch zu Liege sprintet. Auch wenn Womofahrer mehr zur älteren Generation gehören muss ja nicht immer gleich die Regulierungswut ausbrechen. Gesetze haben wir wahrlich genug. Ich bin auch nicht begeistert von den ganzen geteerten Stellplätzen mit einer Dichte wo man aber auch jeden Furz des Nachbarn mitbekommt. Oder seine stundenlange Klassikliebe, die gleiche Oper 5x hintereinander.
Wo steht da das Wort Wohnmobil ? Muss man sich da überhaupt an die Definition klammer,n es gibt schöne Kastenwagen mit Küche/Toilettenmodulen, Notbetten, Klappdach..... Ist das Klassendenken, ich hab eins, du nicht ? Warum sollten denn provisorische Wohnmobile nicht zu den "Großen". Junge Leute können sich halt nicht mehr leisten , aber das machen sie mit Herzblut. Ausgrenzen ?
Im Fahrzeugschein ....... Beispiel: ![]() Und hier noch die Definition "Wohnmobil": Um ein Kraftfahrzeug zum Wohnmobil zu machen, reicht es entgegen einer weitverbreiteten Annahme nicht, dieses mit einer Liegefläche und Vorhängen auszustatten. Damit ein Gefährt vom KBA (Kraftfahrtbundesamt) als Wohnmobil anerkannt und vom TÜV als solches abgenommen wird, müssen folgende Ausstattungsdetails vorhanden sein: Sitzgelegenheit (nicht nur zum Wohnen, auch zum Fahren ratsam) mit Tisch (Armaturenbrett und Mittelkonsole zählen nicht) Bett mit einer Liegefläche von mindestens 1,80 m x 0,70 m (gilt auch für Inhaber, die deutlich kürzer als 1,70 m oder deutlich breiter als 0,80 m sind) Kocher und Spüle Abwasserführung (Ein Abwassertank ist hingegen nicht zwingend erforderlich) Schrank oder Stauraum mit ausreichend Platz für Kleidung und Proviant Ein weiteres, wichtiges Kriterium ist, dass alle genannten Ausbauten fest eingebaut sind.
Wir alle werden sehen wie als nächstes die Gemeinde handelt. Haben wir jemad dort der uns da informieren kann ? Ich meine wann die neuen Verbotsschilder montiert werden ? Oder der 2m Balken ?[/quote] Wir sind dort öfters mal. Ich werde mal die Augen aufhalten. Der Stellplatz ist wirklich schön und auch sehr groß, eine Wiese kann mitgenutzt werden. Wir haben bislang immer einen Platz bekommen. Ich möchte hier nichts weiter aufheizen aber es gab in meinem Reiseleben auch schon ganz andere Situationen die bei so manch einem "Küchenjuristen" und auch Kontrollmitarbeiter für ein grosses nachdenken sorgte. Ich hatte einen als PKW zugelassenen PickUp mit 1 1/2 Kabine. Zugelassene Sitzplätze 4. Auf der Ladefläche hatte ich eine Wohnkabine von Tischer. Die Kabine war sicher festgeschnallt und war in dem Moment Ladung. Ich habe also ganz legal auf PKW Parkplätzen gestanden und habe für Verwirrung, Kopfschütteln und Diskussionen gesorgt nur weil manchmal Dinge eben nicht so sind wie sie uns erscheinen! LG und viel Spaß noch, Peter! :daumen2:
Gut das ist die Definition, was sagt das darüber aus das man allen sonst Bemühten bei denen der Geldbeutel noch nicht ausreicht etwas Welpenschutz zu gewähren ? Das ist das was ich meine deutschtümelnde Paragraphenreiterei eines Beamtenstaates. Im Osten sind Stellplätze oft mal weitläufige Wiese mit Bäumen. Wenn juckts wenn ein da mal ein paar Fahradfahrer ihre Zelte für eine Nacht aufbauen und nichts bezahlen. Wenn die anderen Womos, das Waschen und Frischwasser für die Feldflaschen stört, lade ich sie gerne in mein Womo ein wo sie Bad benutzen und aus meinem Frischwassertank einfüllen können. Gefremdelt hab ich mal so mit 1-2 Jahren..
Und wem haben wir Letzteres zu verdanken? Den wenigen, die sich nicht sozial verhalten und sich der "ich"-Mentalität ohne Rücksicht hingeben? Oder der Mehrheit, die sich rücksichtsvoll und den allgemeinen Sitten und Gebräuchen des Gebietes entsprechend verhalten? Am meisten ärgert es mich, wenn diese "Kollegen" sich auch noch Beifall heischend hier oder sonstwo mit ihren Untaten brüsten und sich dabei dann auch noch auf ihre Interpretation eines Gesetzes berufen. Manchmal mag diese Auslegung ja sogar juristisch korrekt sein, aber dennoch sagt mir mein Empfinden: Man tut so etwas nicht! Und wenn wir alle, wirklich alle uns rücksichtsvoll benehmen würden und unser Ego dem Allgemeinwohl unterstellen würden, gäbe es keine Probleme, die einer Reglementierung bedürften. — Aber dass sich ALLE rücksichtsvoll benehmen, bleibt wohl leider ein unerfüllter Traum. :(
Für Zelte ist das ja klar, auch noch für WoWas so halbwegs. Aber bei einem Wohnmobil sind doch diese Begriffe alle etwas schwammig oder zu unklar. Was ist Benutzen ? Wann wird aus einem Parken (verkehrsrechtlich) ein Benutzen ? Muß ich schon fürs Pinkeln auf einen Stellplatz fahren ? Oder ist nur Schlafen Nutzung ? Dann wäre also die berühmte Verkehrstüchtigkeitsgeschichte nicht möglich. Oder läuft die noch unter Verkehrsrecht ? Aufgestellt wird ein Womo ja (in diesen Fällen) nicht. Es parkt einfach. D.h. selbst wenn nach diesen Regeln gestraft wird, muß definiert werden, was Nutzung ist. Und dann eigentlich auch noch genau, daß es auch passiert ist. D.h. es muß bewiesen werden, daß jemand dort geschlafen hat und nicht nur einfach gesessen ist. Was ist wenn er beim Sitzen und Lesen einnickt ? Ist er dann plötzlich strafbar ? Und wie sieht es dann mit der Gleichbehandlung aus. Warum dürfte ich das im PKW, aber nicht im Womo ? Wenn ich im Fahrersitz schlafe, ist das dann Nutzung ? RK Es geht hier doch um EINEN Fall in Deutschland. Und hier wird eine Lawine losgetreten, als ob ab morgen das Übernachten im Wohnmobil für ganz Deutschland in Frage stehen würde. Da werden gedankliche Konstrukte geschaffen und seltsame Schlüsse gezogen. Mir scheint dies, mit Verlaub, wieder so eine typisch deutsche Diskussion zu werden. Wer von uns hat denn schon Probleme dieser Art gehabt? Und wenn, ist dies doch ein verschwindend geringer Anteil gemessen an unserer gesamten "Zunft". Ich finde, das ganze Thema ist die Aufregung nicht wert. Wem haben wir das zu verdanken ist eine gute Frage. Große Limousinen sind 520cm lang und passen oft schon nicht mehr locker auf die normalen Parkplätze. Womo sind meist viel länger sondern auch noch breiter, Tendenz extrem steigend. Die gehören alle ausnahmslos nur auf ausgewiesene Womo SP und CP. Verkehrshindernis auf Langstraßen ist schon Ärgernis genug. Aus der Wohnwagen Seuche wird nun eine Womo Seuche. Der Krug geht solange in den Brunnen bis er bricht. Grüßle Wolfgang
In dem hier geschilderten , recht harmlosen Fall war ja wohl keiner rücksichtslos. Auch wenns diesem oder jenem etwas aufstößt ist das ja nicht gleich ein Grund für allgemeinen Blutrausch und bundeweiter Zusatzregulierungswut. Garaed fängt mal der Abbau des Schilderwaldes an, der partiell schon garnicht mehr währen der Fahrt zu erfassen ist, da wir Neues gefordert. Ein paar Städte haben alle Schilder innerorts , sowie Ampeln abgeschaftt und siehe sie leben noch. " 23. Februar 2013, 13:28 Uhr Stadt ohne Verkehrszeichen Kahlschlag im Schilderwald Gemeinsam statt gegeneinander: In der Kleinstadt Bohmte läuft der Verkehr seit vier Jahren auf einer Fläche. Das Prinzip: Wenn niemand so recht weiß, wer Vorfahrt hat, fahren automatisch alle vorsichtiger. Von Steve Przybilla Keine Ampeln, keine Verkehrsschilder, keine abgetrennten Bordsteine: Kann so etwas gut gehen, zumal auf einer Hauptstraße? In der niedersächsischen Kleinstadt Bohmte bei Osnabrück glaubt man daran. Die viel befahrene L81, die mitten durch den Ort verläuft, sieht auf 400 Meter Länge geradezu jungfräulich aus. Fahrbahn, Radweg, Bürgersteig - alles eine ebene Fläche. Wenn niemand so recht weiß, wer Vorfahrt hat, fahren automatisch alle vorsichtiger. Das ist die Hoffnung, die mit radikal entschlackten Straßen verbunden wird. Der niederländische Verkehrswissenschaftler Hans Monderman nannte diese schilderlosen Straßen "Shared Space", weil jeder Verkehrsteilnehmer die Straße gleichberechtigt nutzen kann. In seinem Heimatland hat sich das Konzept vielerorts durchgesetzt, während die Idee in Deutschland ein Schattendasein fristet" --> Link Wow, Deutsche ohne Schilder, das hätte doch in einem Blutbad enden müssen.
:kette: :kette: :kette: :kette: :kette: :gut: :daumen2: :gut: Vielleicht sollte man sich diesem Thema einmal von der anderen Seite nähern. Wie ist es den eigentlich wirklich zu diesen Wohnmobil Parkverboten gekommen? Doch nicht wirklich weil sich diese bösen Reisenden unmöglich benommen haben und überall ihren Dreck hinterließen... Vielmehr entspringt das ganze der 'Interessensarbeit' der Hoteliers!: 'Wo kommen wir denn hin, wenn diese Typen nicht in unseren Hotels übernachten...' Habt ihr eigentlich schon gemerkt, daß viele CP SP Betreiber auch ein Hotel oder Gasthof betreiben? Ich möchte mal behaupten, man möchte das Maximum aus den Reisenden herausholen, daß Reisemobil Fahrer einfach nur im Ort einkaufen oder die Gastronomie besuchen ist manch einem zu wenig. Den auch die 'Freisteher' lassen genug Geld in den Gemeinden. Ich finde es gut, daß man uns SP anbietet, aber man darf nicht jeden dort hin zwingen. Spinnt den Gedanken doch mal weiter.. Bald dürfen LKW Fahrer nicht mehr auf kostenlosen Plätzen ihre Pausen halten sondern müssen auf gebührenpflichtige Plätze ausweichen -> Transport und Waren werden noch teuer. Bei den PKW zahlen wir in den Städten schon kräftig - müssen wir bald überall zahlen? Darf ich mein Fahrrad in Zukunft kostenlos auf dem Gehsteig abstellen... In diesem Sinne unterstütze ich mal lieber die Ideen der 'Freisteher'! Wir haben schon zu viele Rechte verloren! Früher durften wir noch für eine Nacht auf der Wiese ein Zelt aufstellen...unsere arme Jugend darf das nicht mehr - weil wir das alles so brav auf die Campingplätze umgeleitet haben! ich behaupte mal das die arme Jugend von früher auch ihren Müll mitgenommen haben...sollte welcher angefallen sein. aber das ist ein anders Thema und etwas OT. ...das haben sie genau so brav (oder auch nicht) gemacht wie die heutige Jugend! - Ich kann mich erinnern! ;D Und mal so nebenbei...wer hat die heutige Jugend nochmal erzogen!? Ob nun die unsägliche Werbekampagne von Media Markt: "Geiz ist geil" und "ich bin doch nicht blöd", Anlass zu der so stark gewordenen egomanischen Entwicklung war - oder ob diese nur einen Trend aufgegriffen und verstärkt hat, sei mal dahin gestellt. In jedem Fall hat sie unsere Gesellschaft negativ beeinflusst. Aber jetzt gleiten wir wohl doch zu weit vom Ursprungsthema ab und ich ermahne mich selbst 8) mit dem Smily :thema:
Diese Aussage erschreckt mich etwas. Wir leben in einem Rechtsstaat, der nur dann funktionieren kann, wenn das Recht auch so angewandt wird, wie es in den einschlägigen gesetzlichen Regelungen normiert ist. Und dazu gehört auch, dass jeder Betroffene das Recht hat, hoheitliche Entscheidungen gerichtlich nachprüfen zu lassen. Dies hat nichts mit Egoismus oder "geldgeilen Anwälten" zu tun, sondern entspricht einem Rechtsverständnis, um das uns viele Menschen in Staaten, in den Rechtsstaatlichkeit ein Fremdwort ist, beneiden. im weentlichen bin ich auch beim bockpfeifer und xbmcg. wer auf einen stellplatz will soll das machen - ich will meistens nicht, ganz einfach weil ich es i.a. nicht brauche. wir sind viel in ita unterwegs und da ist das - wenn man ein wenig mitdenkt - in den meisten gemeinden kein problem auch auf parkplätzen zu stehen. wenn sich aber ein guter stellplatz oder CP gerade anbietet habe ich auch damit kein problem, manchml nutzen wir einen SP auch nur für paar Stunden während sightseeing oder so. die situation in GER kenne ich nicht, weil das für uns kein urlaubsland ist. was mich aber interessiert - ihr postet hier fahrzeugzulassungen und so - wie soll das denn mit ausländischen fahrzeugen funktionieren? wie soll der knöllchenschreiber denn erkennen ob das vor ihm ein PKW, Womo, Kastenwagen, Kleinlasetr oder sonstwas ist? solange man nicht campt - also nur die räder berühren den boden, keine markisen, stühle etc - sollte man überall auf parkplätzen parken dürfen. ich habe selbst schon in einer gemeinde in ostösterreich ein ticket beeinsprucht (erfolgreich) das ist eine sehr mühsame gemeinde und wird daher von sehr vielen leuten mittlerweile gemieden - die gasthäuser merken das mittlerweile. wie oben bereits geschrieben habe ich auch den eindruck dass oft campingplatzbetreiber hinter der hatz auf freisteher stehen, aus einer ital gemeinde weis ich das sogar sicher. auch hier gehts - wie so oft - nur um mehr kohle für die eigene tasche. auch wenn der kläger vielleicht "ein besonderer kopf" ist - ich finde gut dass er die klage eingebracht hat.
Ich stelle mal folgende These auf: Wohnmobilfahrer sind eine besondere Spezies. Ob sie nun intelligenter oder unter dem Durchschnitt liegen sei mal dahingestellt. Auf jeden Fall sind sie bei der Betrachtung der gesamten Gesellschaft eine Randgruppe die sich nicht den Zwängen/Verlockungen z.B. eines Pauschalurlaubes unterwirft. Demzufolge halte ich sie auch für so mündig den Werbekampagnen nicht bedingungslos zu erliegen. Fakt ist auf jeden Fall das die Legislative immer mehr Gesetze erläßt, aber die Exekutive nicht die Möglichkeit hat die Einhaltung derselben sicher zu stellen. Fakt ist auch das manche Behördenmitarbeiter vergessen wer sie eigentlich bezahlt. In diesem hier vorliegendem Fall soll doch ein Exempel statuiert werden. Letztendlich geht es hier aber weder um Erziehung noch Weltanschauung sondern lediglich um das Parken auf einem Parkplatz. Ich kann nur über die Diskussion hier mit dem Kopf schütteln. Da tun sich Abgründe auf. Sind denn hier nur Lobbyvertreter von Stellplatzbetreiber im Forum? An der Ostsee einen Stellplatz unter 15€ zu bekommen ist so gut wie unmöglich. Ihr tut so, als ob man statt auf den kostenlosen Stell-Platz oder nur um 4 Euro zu sparen, auf dem Parkplatz nächtigt. Umd wenn schon. Wenn das Parken in der Nacht erlaubt ist, ist das kein Problem. Höchstens für die Gemeindekasse, die die Kurtaxe und die SP Gebühr eintreiben will. Aber auch das ist kein wirkliches Problem. Wenn ich die Infrastruktur des SP nicht brauche, kein Wasser, kein Strom, keine Toilette, keine Dusche, kein Entsorgung brauche, fahre ich auch nicht auf den SP. Ich will nur parken und das kann ich überall, wo keine Parkzeitbeschränkung oder Fahrzeugbeschränkung durch ein entsprechendes Verkehrszeichen angezeigt ist. Und wenn ich ein eParkplatzgebühr für 24h entrichtet habe, kann ich mit meinem Fahrzeug auch die 24 Stunden dort stehen. Es spielt dabei keine Rolle, ob ich im Fahrzeug bin oder nicht. Wenn ich nur auf der Durchreise bin und spät ankomme, fahre ich auch nicht auf den Stellplatz, weil ich die Womofahrer in ihrem Schlaf stören wörde bei meiner Suche nach einem freien Platz und dem Rangieren. Vielleicht muss ich dann auch noch einen Rentner aus dem Schlaf reißen, damit er seine Markise einfährt, die den freien Platz daneben blokiert. Dann stelle ich mich lieber auf einen Parkplatz, und fahre am nächsten Tag weiter. Ich will ja da nicht campen. Das Fahrzeug ist autark, es ist keine höhere Belastung für die Umwelt als jedes andere Fahrzeug, das auf dem Parkplatz steht. Hier geht es um das Generieren von Einnahmen und nicht um den Umweltschutz. Manche kriegen einfach den Hals nicht voll.
Das seh ich nicht so - ich glaube hier gibt es eine riesenbandbreite von rm bis reich, freak bis spiesser, freisteher und 3 wochen campingplazsteher mit animation. und wie in jeder bevölkerungsschicht auch parkplatzbenutzer Ich bin da etwas anderer Meinung denn die Wohnmobilisten haben sich bewußt für diese Form des Reisens entschieden und nicht für einen Schrebergarten, Pauschalurlaub oder ähnl. So ganz "normal" können sie nicht sein denn ein Wohnmobil verursacht in der Regel höhere Kosten, mehr Arbeit und manchmal auch nicht einsehbaren Ärger (siehe Thema). Leider kennen wir ja nicht alle Fakten dieses Falles. Was hier aber immer wieder aufgeworfen wird, ist die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Diese ist in Deutschland an gewisse zeitliche Rahmenbedingungen geknüpft. Man spricht in der Regel von 8, ggf auch von 10 Stunden. Im Ablauf heißt das für mich…..ich fahre, werde müde und stelle fest nicht mehr fahrtüchtig zu sein. Also halte ich an, esse vielleicht noch etwas und lege mich schlafen. Nach 8 Stunden stehe ich auf und fahre weiter. Ich wollte ja nur meine Fahrtüchtigkeit wiederherstellen. Dies ist in Deutschland erlaubt, und wenn es in diesem Fall so gewesen ist, kann ich den Kläger verstehen. Keiner kann doch aber wirklich annehmen, dass es so gewesen ist. Kein Mensch legt auf der Durchreise (wohin auch) in Damp einen Schlafstop ein. Es ist also eher so….ich kommen an (gegen Mittag), gehe an den Strand was essen und dann abends irgendwann ins Bett. Morgens Frühstuck, vielleicht nochmal an den Strand oder zur Wasserskianlage, weiß der Geier. Irgendwann gegen Mittag dann vielleicht weiter. Das ist definitiv keine Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Ergo fahre ich auf den Stellplatz. Sollte ich das nicht wollen, aus welchem Grund auch immer, bekomme ich evtl. ein Ticket und bezahle das. Meine Meinung. Wenn das Parken nicht beschränkt ist, kann ich dort parken. Ob ich das Auto 3 Monate nicht bewege oder nur 8 Stunden spielt keine Rolle. Und was im Fahrzeug ist, ist für das Abstellen irrelevant. Solange ich keine Markise ausfahre, Campingstühle aufstelle, den Grill aufbaue etc. ist das eine Nutzuntzung als Parkplatz. Ich kann das Fahrzeug ja auch dort abstellen und im Hotel übernachten oder bei Freunden, oder beobachte die ganze Nacht die Sterne / Sternschnuppen oder gehe Nachts Baden oder Angeln oder mache einen Ausflug mit dem Dampfer nach Canada und komme 1 Jahr später zurück. Ich darf dort stehen, weil es ein Parkplatz ist.
Klar, Parken ist kein Problem. Auch monatelang. Aber wenn Du darin schläfst und Wohnst ist es eine Sondernutzung und somit anders reglementiert. Zitat: "Mir ist es vor 3 Jahren auf dem Darss fast so ergangen, wie den TE eröffner. Wir mußten uns früh gegen 7,30 Uhr vor unseren Fahrzeugen aufstellen und wurden mit Fahrzeug und sichtbarem Nummerschild verewigt. Ich habe den 2 Uniformierten vom Ordnungsamt meine Situation geschildert, er meinte es gibt keine Ausnahme, ich habe ihm gesgagt, ich werde keinerlei Bußgeld bezahlen." Das Problem kenne ich zur genüge. Lt. Ordnungsamt bzw. der übergeordneten Stelle ist folgendes passiert. Es konnte bis vor ca. 4 Jahren in Ahrenshoop auf dem Öffentlichen Parkplatz am Ortsausgang in Richtung Born und in Prerow und anderen Orten mehrere Tage genächtigt werden, wurde geduldet. Nun gab es einige Experten die der Meinung waren, das habe ich auch selbst sehr oft erlebt, während der Waldbahnstufe 4 zum Beispiel ein kleines Lagerfeuer abzuhalten oder den Parkplatz in Ahrenshoop als ihren eigen Garten zu nutzen da wurden Wäscheleinen quer rüber gespannt die Autos quer hingestellt es wurde gegrillt etc. Wenn das Ordnungsamt darauf hinwies wurde mit Anwalt gedroht und Sie wurden beschimpft. Irgendwann erklärten mir verschieden Mitarbeiter unabhängig voneinander hat es halt dem Amt gereicht. Jetzt darf man nur noch in Ahrenshoop für 25,€ eine Nacht zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit stehen. Mann wird fotografiert, beziehungsweise das Kennzeichen aufgeschrieben und das wird kontrolliert ob man nicht noch eine Nacht dort auf diesem Platz verbringt. Im Prinzip war es viel Jahre so, solange man sich "normal" verhielt gab es auch keine Probleme und vieles wurde geduldet, selbst miterlebt. Jetzt ist es so wie es ist und es ist einfach sch..., das wird knallhart durchgezogen, da gibt es kein reden mehr mit dem Amt. Die wenigen Stellplätze / Campingplätze sind oft überfüllt. Aber so ist das halt wenn einige übers Ziel hinausschießen. So ähnliche Vorfälle gab es auch in den Nachbargemeinden, was ich da erlebt habe einfach unmöglich. Saal, Dierhagen etc. Da kann ich das Amt verstehen. Gruß Matthias
:daumen2: so sehe ich das auch. Gruß Ralf
Ich denke das ist der Punkt. Ist ja beispielsweise ähnlich bei meinem PKW-Anhänger: habe ich eine Werbung darauf ist es beim Parken oder Abstellen eine unerlaubte Sondernutzung. ist der Anhänger frei von Werbung darf er einige Tage stehen. Hallo,
Genau das ist der Punkt der hier in der Diskussion etwas verwaschen wir. Es besteht ja nicht grundsätzlich das Recht auf einem Parkplatz zu übernachten sondern eben nur zu diesem Zweck. Sollte der Kläger eben dieses vollzogen haben, dann ist er im Recht. Ich würde mal unterstellen, das in 99% der Fälle der Freisteher das aber nicht der Hintergrund ist und somit kein einklagbares Recht. Die andere beklagte Seite ist aber ebenso im Unrecht, da sie sich auf ein Gesetz beruft, welches hier nicht anwendbar ist. Hoffen wir, das es zu einer weisen Gerichtsentscheidung kommt. Es geht hier um zwei Streithähne die aus Prinzipienreiterei die Gesellschaft und die Gerichte belasten. Das wäre von beiden Seiten vermeidbar gewesen. Und noch vor nicht allzu langer Zeit wurde auf breiter Front "mehr Stellplätze für Reisemobile" gerufen, auch zu recht, wie ich meine und jetzt wundert man sich über derartige Aktionen von Gemeinden, wenn vorhandene Einrichtungen unter sagen wir "fadenscheinigen Argumenten" nicht genutzt werden? Manchmal wäre etwas Fingerspitzengefühl angebracht..... Just my two Cents.... |
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