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Hallo Camperfreunde, Auch ich möchte ins Camperdasein einsteigen. Ich habe mir folgegendes ausgedacht: Ich möchte mir einen Stellplatz für einen PKW mieten. Auf diesem Stellplatz möchte ich mein kleines Wohnmobil abstellen. Weiterhin plane ich meinen Erstwohnsitz dort anzumelden. Strom und Gas sind vorhanden. Abfall wird zum Recyclinghof gebracht. Ausscheidungen werden im Tank gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt. Ich habe schon viel im Netz recheriert ob dies (aus behördlicher Sicht möglich ist), jedoch nix gefunden. Gibt es irgendwelche Gesetzte die mir dies verbieten ? LG nubu777 Wenn du von einem Campingplatz oder einem richtigen Stellplatz ausgehst und der Betreiber einverstanden ist, könnte es gehen, aber schau dir mal das Bundesmeldegesetz und dort speziell den § 20 an --> Link . Ich gehe davon aus, dass es so wie du es dir vorstellst nicht gehen wird, aber erkundige dich am besten bei deiner Meldebehörde. Du brauchst sowas wie eine ladungsfähige Anschrift. Wenn du einen privaten Stellplatz für PKW meinst und dein Womo draufstellst dort aber nicht wohnst dann geht das nicht. Es sei denn du darfst dich beim Vermieter als Untermieter anmelden. Seit Änderung des Meldegesetzes brauchst du eine Erklärung des Vermieters wenn du dich anmeldest. Damit will man verhindern dass die halbe Republik eine Scheinadresse hat. Es gibt aber auch Dauercampingplätze wo es durchaus möglich ist sich mit der Erstadresse anzumelden. Ich kann mir einfach nicht vorstellen,dass diese Anfrage ernst gemeint ist. Warum denn nicht? Student in einer fremden Stadt? Dort Lebensmittelpunkt = Erstwohnsitz Ab und zu heim zu Mama = Zweitwohnsitz Ist doch ne Idee, gerade wenn Wasser und Gas da sind. Miete auf die Studienzeit umgelegt..dafür gibts ein schickes Womo Hmmmm.......Langzeitstudenten haben dann also die größeren WoMos??? :mrgreen: Also die Aussage "Strom und Gas vorhanden", könnte man auch so verstehen, dass der TO das an Bord hat. Und nicht, dass es das da am anvisierten Stellplatz gibt.
Das dürfte in diesem Fall zweitrangig sein.
Dies wäre aber eine Scheinanmeldung. Ich gehe davon aus, dass sein Wohnmobil nicht als Wohnung, wie es das Gesetz fordert, anerkannt wird. Dort heißt es ja, dass ein Wohnwagen nur dann unter den Begriff Wohnung fällt, wenn der Wohnwagen nicht oder nur gelegentlich fortbewegt wird, wobei ich unterstelle, dass mit dem Wohnmobil öfters gefahren wird. Außerdem wäre noch zu klären, ob ein Wohnmobil mit einem Wohnwagen gleichzusetzen ist. Ihm wird nichts anderes übrigbleiben, als sich mit der Meldebehörde in Verbindung zu setzen. Da hast du schon Recht, Wolf. Das ginge ja auch nur auf einem Bauernhof o.ä. wo es keine ausgewiesene Parkfläche ist. Selbst wenn du auf Privatgelände einen Parkplatz hast so wie bei uns und darauf im Womo wohnst ist das eine Zweckentfremdung und es kann einen auf den Deckel geben von einer Behörde. Du darfst ja nicht mal in deiner eigenen Garage Gerümpel lagern. Wenn dich einer anschwärzt kann das 500 Piepen kosten........welcome to germany Danke für die vielen Antworten. Ich glaube da bleibt mir wirklich nix anderes übrig als mit den Behörden zu reden. Ich könnte mir vorstellen, dass es so hin gedreht wird, dass der Zweck des Parkplatzes nicht mit Wohninteressen vereinbar ist. Aber schauen wir mal. Gruß nubu777 Melde Dich bei einem Freund oder Familienmitglied an, organisiere Dir ein Postfach und gut ist. Ich hatte auch mal jemanden bei mir gemeldet. Seitdem die Müllgebühren in Aachen nach gemeldeten Personen im Haushalt berechnet werden müsste ich mir wenigstens diese Mehrkosten erstatten lassen. also wenn Briefkästen auf PKW-Parkplätzen stehen, wohnt da jemand!
Die Antworrt hast du dir doch gerade selber gegeben. Wohnen auf dem Parkplatz ist nicht in D. Sofern das als Parkplatz ausgewiesen ist, ist die Show beendet. Dann geht nur noch irgendwo anmelden und auf dem Platz residieren bis die Bullerei kommt - was bei entsprechenden Nachbarn oft mit einer Eieruhr abgestoppt werden kann. Such dir was in der Nähe beim Bauern, da hast du keine Probleme. Eine Behörde fragen ist in Deutschland nicht so gut,geht meistens nach hinten los. Ich würde eine Meldeadresse bei einen Verwanten oder Freund anmelden und dann ist es egal wo Du mit den Womo stehst. Muß ja noch nichtmal in der gleichen Stadt sein. Wenn es ein Wagen ist der nicht gerade als Wohnmobil auffällt umso besser. Gruss Dieter Ich habe die Links nicht durchgelesen - vielleicht erklären diese nochfolgendes: - Hat der Stellplatz eine Hausnummer? - Hat er Stellplatz einen Briefkasten? Beides ist ja vorausgesetzt, dass man Post empfangen kann. Oder via ePost. Geht aber nicht immer...
Dann würde dein Verwandter oder Freund eine Ordnungswidrigkeit nach BMG § 54, Absatz 1, Ziffer 1 begehen, da er entgegen BMG § 19, Absatz 6 eine Wohnungsanschrift anbietet oder zur Verfügung stellt, die mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden kann. Kein guter Vorschlag. Na gut, dann bei einen Verwanten als Untermieter mit Mietvertrag ein Zimmer mieten. Es gibt schon Wege. Gruss Dieter
Kannst Du dazu mal paar Beispiele + Adressen nennen?
Ja, in jedem lebenswerten Land auf dieser Erde gibt es zoning and building laws. Der Name sagt schon alles. Gesetzliche Definitionen in welchen Zonen man "alternatives wohnen" erlaubt, und gesetzliche Definitionen was eine Wohnung ist, was eine Firma, was ein Briefkasten, was ein Haus ist usw.... ohne Melde Adresse bekommst du auch nichts! keine Wahlunterlagen kein Bankkonto/Kreditkarte keine Versicherung bekommst kein Fahrzeug zugelassen hast keinen Ausweis usw. Nicht nur das - seit 3 Jahren hat er auch kein Internet mehr :eek: Also irgendwo mit dem WoMo stehen und gemeldet sein sind ja zunächst mal zwei Paar Schuhe. Der Einwand daß es strafbar ist eine Scheinadresse anzugeben ist korrekt. Man muss ein für sich abgeschlossenes Zimmer nachweisen können. (Bei Verstoss bis zu 50.000 € Strafe für den Scheinvermieter) Campingplätze gibt es genug bei denen man seinen Wohnsitz anmelden kann. Evtl. Nachteil Platzmiete, lohnt sich also auch nur wenn man wirklich da wohnt; Camping Grav Insel zum Beispiel. Ich bin noch auf eine andere Lösung gestossen. Hab vergessen wie das genau heisst. Also man sucht sich eine verantwortliche Person die als "bevollmächtigt" amtlich eingetragen wird. Diese Person bekommt dann alle Post, auch amtliche. Zimmer nicht nötig. Eventueller Nachteil: Die Post gilt als zugestellt. Wenn die Vertrauensperson den "Reisenden" nicht informiert, hat der eventuell Probleme. Wolfgang
Öhm... Für all meinen Schriftverkehr habe ich einen Bevollmächtigten, über diesen kann ich auch mein Fahrzeug zulassen ( § 46 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Als Wohnungsloser bekomme ich als Deutscher in jeder Gemeinde meinen Ausweis, bzw. wird dort verlängert. Als Adresse wird Wohnungslos eingetragen... Das Finanzamt hast Du vergessen, auch das hat für Wohnungslose in HH eine Außenstelle. LG vom Mikesch Moin,
ja, lese das Meldegesetz, das steht alles drin. Für das Anmelden mit einer Meldeadresse bedarf es einer Wohnung, wobei bei Anmeldung eine Bescheinigung des Vermieters vorgelegt werden muss. Verstöße mit Scheinadressen sind übrigens keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, egal, auch teuer... LG vom Mikesch Nubus Eintrag ist von 2017. Es wäre interessant gewesen, wenn er sich danach noch mal gemeldet hätte, um mitzuteilen, ob es geklappt hat. Da er das nicht tat, gehe ich davon aus, dass das geplante Unternehmen gescheitert ist.
nicht unbedingt, vielleicht hat er auch einfach, wie viele andere, ein Zimmer bei Freunden oder Verwandten gemietet. Das muß man ja dann nicht unbedingt einem öffentlichen Forum mitteilen. Ansonsten ist eigentlich der Begriff der Wohnung im Meldegesetz recht weit gefaßt. Sonst könnte sich ja niemand mit einem Wohnwagen auf einem Campingplatz mit Erstwohnsitz anmelden. Was dem Unterfangen meist entgegensteht, sind baurechtliche Vorschriften. Also ein Parkplatz beispielsweise, ist eben nicht zu Wohnzwecken nutzbar. Bei Campingplätzen oft auch noch irgendwelche Naturschutzgesetze, die eine Nutzung zu Wohnzwecken verhindern. Einzelne Gemeinden tolerieren das zwar, weil die Gesetzeslage ein wenig paradox ist, aber einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Soweit ich weiß, funktioniert das so, dass man sich laut Meldegesetz eigentlich an dem Ort, an dem man -egal wie oder wo - wohnt (länger als 3 Monate ist), mit Erstwohnsitz anmelden muß. Diese Anmeldung kann eine Gemeinde auch nicht versagen. Was sie allerdings untersagen kann ist, dass du dort überhaupt wohnst, wenn eben baurechtliche- oder sonstige Vorschriften eine Nutzung des Platzes oder Gebäudes zu Wohnzwecken verhindern. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Findest du im BMG. In Paragraph 20 sind Wohnwagen geregelt. Ob und wie es Ausnahmen gibt weiß ich nicht.
das 'gelegentlich' läßt da natürlich schon Interpretationsspielraum. Was an dem §20 eben wichtig ist, ist das eine Wohnung im Sinne des Meldegesetzes unabhängig von anderen Rechtsvorschriften definiert ist. Es ist also egal, ob ich diesen umbauten Raum überhaupt bewohnen darf, etwa weil er in einem Gewerbegebiet oder Naturschutzgebiet liegt. Oder ob da 30 Leute denselben umbauten Raum einer 20qm Wohnung bewohnen, was auch diversen Vorschriften widerspricht. Dem Meldegesetz ist das alles wurscht ;)
Das ist wohl das Zauberwort. Es wird noch weitere Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Auslegungen ect. geben.
ja natürlich gibt es die, sogar ziemlich vielfältige. Daraus entsteht eben genau die paradoxe Situation, dass man sich laut BMG anmelden kann und eigentlich auch muß, auch dort wo man nicht wohnen darf ;) Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Ja, diese Möglichkeit gibt es, aber laut Auskunft unseres Landratsamtes nur für die Dauer von maximal 1 Jahr, das ist der sogenannte Zustellungsbevollmächtigte. Danach geht zumindest die Zulassung nicht mehr. Habe gerade vor ein paar Tagen vom LRA FFB Zulassungsstelle da eine Abhandlung bekommen. Markus
Na no! Weil du eine Meldeadresse brauchst. Was eine Meldeadresse sein kann führt dich wieder zu der Materie von Zoning rules and regulations. Henne - Ei. Schon mal davon gehört? PS: Jedes menschliche Wissen verweist auf andere Paragraphen oder Inhalte. Alles von Komplexität in dieser Welt ist modulares Wissen. Menschliche Gesetze auch. Warum das universal so ist, führt zum Thema der Emergenz. Dem Universum selbst ist das ziemlich egal wie der Mensch die Welt sieht. Aber zurück zum Thema: Keiner möchte dich als Wohnwagen-Homie neben seiner Villa stehen haben, welche sich aus der Kohle finanziert die du allmählich abwirfst, sowie du deine Eigenheimvilla baust. Perpetuum immobile. Ja, stimmt. Aber leider wurde da einiges im Gesetz nicht entrümpelt, weil copy and paste aus Regularien die vor 70 Jahren erstellt wurden während der Regentschaft eines gewissen Braunauer Bürgers. Da ging es darum, das freie Leben einiger Volksgruppen zu verhindern. Das hat man einfach praktischerweise übernommen um das Ganze durch dadurch notwendige unnötige Kosten unattraktiv zu machen. |
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