DoMax am 30 Aug 2017 15:37:49 Hallo,
1) wie ist das mit dem Tempolimit für einen Kastenwagen mit 6m Länge, unter 3,5 to. auf deutschen Straßen? Außerorts gilt für WoMo ja 100 km/h, doch fahrt ihr schneller? Wozu sonst sind denn die 150 PS im Wagen? 2) Falls hin und wieder ein kleiner Anhänger mitfahren soll, reichen dann 130 PS aus? 3) Kennt ihr eine Datenbank oder Gebrauchtwagenmärkte, bei denen vernünftige Infos zur zur Innenaufteilung abgefragt werden können? Ich suche seit Wochen mit den Vorgaben 6m Länge und L-Sitzbank oder gegenüberliegende Bank doch so richtig klappt das nicht. Vielen Dank
Dorothee
garagenspanner am 30 Aug 2017 16:18:00 Adria Twin 640 SPX
Gast am 30 Aug 2017 16:59:59 1) wie ist das mit dem Tempolimit für einen Kastenwagen mit 6m Länge, unter 3,5 to. auf deutschen Straßen? Außerorts gilt für WoMo ja 100 km/h, doch fahrt ihr schneller? Wozu sonst sind denn die 150 PS im Wagen?
Ist die Frage ernst gemeint? Du meinst also das je mehr PS um so schneller soll man fahren ?! Wenn ja dann empfehle ich dringend eine MPU. Kopfschüttelnde Grüße, René
RichyG am 30 Aug 2017 17:21:41 DoMax hat geschrieben:Wozu sonst sind denn die 150 PS im Wagen?
- zum problemlosen Fahren auch mit beladenem Fahrzeug - zum problemlosen Fahren im Gebirge - zum eventuellen Überholen - zum Fahren mit einem Anhänger So ziemlich am Ende auch zum flotteren Vorwärtskommen. Fährst Du eigentlich auch sonst ein Fahrzeug? Und wenn es mehr als 50 PS hat, warum dann mehr? Das kannst Du dann auch auf ein Wohnmobil, einen Kastenwagen übertragen
Gast am 30 Aug 2017 17:35:26 Ich habe die PS (177 Stck.) wegen des Komforts. Bergauf geht´s leicht (Tempo kann gehalten werden) und Überholen ist auch mal drin.
Unser Maximaltempo ist 130. Meistens bleiben wir bei 120. Angeblich läuft der Kasten fast 180, das wäre sogar legal zu fahren aber erstens bin ich nicht lebensmüde und zweitens weiss ich nicht, was die SAT-Antenne und die Heki´s dazu sagen würden.
Wer PS wg. mögl. Tempo kauft, macht m.E. irgendwas falsch.
130 PS gehen auch. Man muss nur öfters mal schalten.
Gruß
Frank
Helmchen am 30 Aug 2017 19:21:07 LKW haben teilweise 600 und mehr PS und dürfen nur 80 km/h fahren, na, klingelt es?
Aber zu Deiner (hoffentlich) Hauptfrage: Mit Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen darfst Du die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, wie PKWs, fahren.
road-king am 30 Aug 2017 20:07:47 Außerorts darf auch ein Porsche nur 100... Und auf der Autobahn darf ein Womo genau so schnell wie ein Porsche... Schau dir nur die paketdienstleistet an... Die brettern mit 170 über die Bahn... Schafft mein Kasten auch.... Macht aber keinen spaß... 140 max 150 dann wirst ungemütlich... Und teuer denn dann laufen min 17 l durch
road-king am 30 Aug 2017 20:09:45 Ach.... Und die dachaufbauten... Heki, sat Antennen usw empfehlen meist nur 130 kmh
DoMax am 31 Aug 2017 16:08:39 Ich fahre Auto seit 40 Jahren unfallfrei und fuhr 20 Jahre Motorrad. Alkovenmobile fuhr ich auch schon einige, dann immer brav mit 100 km/h. Aber da ich vermutlich einen Kastenwagen wählen werde (ohne SAT und vielen Aufbauten und evtl nur 280cm) frage ich mich schon, ob ich mit dem auf Landstraßen etc genauso schnell fahren darf wie mit einem PKW. Das Fahrzeug ist eben auch gedacht um schnell mal Freunde/Familie zu besuchen oder Kurztrips mit ebike. Was darf ich dann rechtlich korrekt fahren?
DoMax am 31 Aug 2017 16:11:21 road-king hat geschrieben:Außerorts darf auch ein Porsche nur 100... Und auf der Autobahn darf ein womo genau so schnell wie ein Porsche... Schau dir nur die paketdienstleistet an... Die brettern mit 170 über die Bahn... Schafft mein Kasten auch.... Macht aber keinen spaß... 140 max 150 dann wirst ungemütlich... Und teuer denn dann laufen min 17 l durch
Danke road-king, denn du hast wohl die Antwort gegebn. PS: mehr als 150 km/h auf der Autobahn wären nicht mein Ziel :)
Jonah am 31 Aug 2017 16:14:18 Der Kasten wird ja wahrscheinlich < 3,5 t haben, dann gilt wie für jeden Pkw auf Landstraßen max. 100 km/h.
dieter2 am 31 Aug 2017 16:19:27 DoMax hat geschrieben:Hallo,
1) wie ist das mit dem Tempolimit für einen Kastenwagen mit 6m Länge, unter 3,5 to. auf deutschen Straßen?
Du bist geschwindigkeitstechnich den PKW gleichgestellt. Und mit einen Kastenwagen sind 130-140 warlich kein Problem, auch wenn manche hier im Forum da schon das Nervenflattern bekommen :wink: Gruss Dieter
Gast am 31 Aug 2017 16:30:18 dieter2 hat geschrieben:Und mit einen Kastenwagen sind 130-140 warlich kein Problem, auch wenn manche hier im Forum da schon das Nervenflattern bekommen :wink:
Problem könnt nur das Bremsen von 3,5 t werden wenn´s mal eng wird. Der Kasten ist halt gewichtsmäßig rappelvoll geladen und kein PKW. Gruß Micha
road-king am 31 Aug 2017 16:38:13 ich habe jetzt einige Womos gefahren .. und mein Kasten mit dem Maxifahrwerk und unter 3,5 t bremst da mit grossem Abstand am besten , wohl weil das Maxifahrwerk ja die Bremsen des 4,5t Tonners hat vorher hatte ich einen aufgelasteten alkoven mit Dukato 15 .. also von 3,5 t auf 3,75 t das war in der Tat gefährlich--und teuer .. alle 25000 Bremsbeläge und mit 50000 waren die Scheiben hinüber ... passfahrten oh jeh ..
cbra am 31 Aug 2017 16:45:01 dieter2 hat geschrieben:..... Du bist geschwindigkeitstechnich den PKW gleichgestellt.
Und mit einen Kastenwagen sind 130-140 warlich kein Problem, auch wenn manche hier im Forum da schon das Nervenflattern bekommen :wink:
Gruss Dieter
gibt es in GER dioe vom hersteller angegebene "bauartbedinget höchstgeschwindigkeit" wenn ja ist auch die zu beachten
Ulf_L am 31 Aug 2017 16:53:54 cbra hat geschrieben:[...]gibt es in GER dioe vom hersteller angegebene "bauartbedinget höchstgeschwindigkeit" wenn ja ist auch die zu beachten
Hallo Du meinst also man darf nicht schneller fahren, als das was in den Papieren als Höchstgeschwindigkeit steht ? Das glaube ich mal eher nicht. Gruß Ulf
cbra am 31 Aug 2017 17:25:14 genau das meine ich.
Rockerbox am 31 Aug 2017 17:30:16 Zitat aus Wikipedia:
Innerhalb der Fahrzeugtechnik wird für ein einzelnes Fahrzeug oder einen bestimmten Fahrzeugtyp eine bauartbedingte zulässige Höchstgeschwindigkeit festgelegt, die nicht überschritten werden darf, um Schäden am Fahrzeug oder Schädigungen durch dieses zu vermeiden.
Rockerbox am 31 Aug 2017 17:33:06 Nachtrag:
In Deutschland definiert die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in § 30a StVZO eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit als „Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann.“ In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) findet sich in diesem Zusammenhang die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (siehe § 1 FZV).
Hier steht aber "kann" und nicht "darf" .....
Stefan-Claudia am 31 Aug 2017 17:52:31 Ulf_L hat geschrieben:Du meinst also man darf nicht schneller fahren, als das was in den Papieren als Höchstgeschwindigkeit steht? Das glaube ich mal eher nicht.Gruß Ulf
Dann müssten ja auch die anderen Angaben,z.B. Maße und Gewichte und die Reifendimensionen u.a. auch nur Circa -Angaben sein.
Solofahrer am 31 Aug 2017 23:43:03 cbra hat geschrieben:[...]gibt es in GER dioe vom hersteller angegebene "bauartbedinget höchstgeschwindigkeit" wenn ja ist auch die zu beachten
Ulf_L hat geschrieben:Hallo
Du meinst also man darf nicht schneller fahren, als das was in den Papieren als Höchstgeschwindigkeit steht ? Das glaube ich mal eher nicht.
Gruß Ulf
Das glaube ich auch nicht, denn bei meinem Bimobil 11-Tonner (Mercedes 1124 AF) standen 125 km/h in den Papieren. OK, die per Sat-Nav gemessene Höchstgeschwindigkeit betrug sogar 145 km/h, aber selbst bei einer Ablastung auf 7,49 Tonnen wären mehr als 100 km/h nicht zulässig. Wie verträgt sich das mit Deiner Aussage, cbra ?
cbra am 01 Sep 2017 08:35:41 Solofahrer hat geschrieben:#quote="cbra"][...]gibt es in GER dioe vom hersteller angegebene "bauartbedinget höchstgeschwindigkeit" wenn ja ist auch die zu beachten#/quote]
... Solofahrer hat geschrieben:Das glaube ich auch nicht, denn bei meinem Bimobil 11-Tonner (Mercedes 1124 AF) standen 125 km/h in den Papieren. OK, die per Sat-Nav gemessene Höchstgeschwindigkeit betrug sogar 145 km/h, aber selbst bei einer Ablastung auf 7,49 Tonnen wären mehr als 100 km/h nicht zulässig. Wie verträgt sich das mit Deiner Aussage, cbra ?
das war keine aussage sondern eine frage, ich beschäftige mich schon lange nicht mehr mit den bestimmungen in GER. aber wir hatten die diskussion gerade mal mit einem kollegen der seinen surf - ausbau sprinter so gechipt hat dass die 3,5t fuhre gut ca 220 läuft - und dem hatte die rennleitung mitgeteilt dass er da einiges machen muss um die bauartbedingte höchstgeschwindigkkeit anzupassen selber hatte ich das thema vor gut 30 jahren, da wird sich seither manches geändert haben. ist ja häufig auch ein thema (gewesen) wenn die kleinen mopeds / roller statt mit 50 mit 90 durch die gegend ballern ohne dass bremsen etc. dafür ausgelegt / zugelassen sind. und genereller zusatz - der geschwindigkeitsindex der reifen muss auch passen - was gerade bei schnellen kastenwagen / tansportern nicht ganz so einfach wird
Tinduck am 01 Sep 2017 08:38:53 Ist doch einfach, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wirkt nur einschränkend, aber nicht erweiternd. Ein 40-Tonner, der 100 fahren kann, darf halt gesetzlich nur 80. Ein PKW mit besonders günstigen Winterreifen darf nur noch 120, obwohl er 180 könnte. Bindend ist die Gesetzeslage und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten diverser Fahrzeugkomponenten (Reifen, Anbauten), nicht, was in den Papieren als Höchstgeschwindigkeit steht. Das ist bei vielen Womos eh Kokolores, weil es nur für die nackte Basis gilt, bevor die Wohnkiste drauf kommt.
bis denn,
Uwe
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