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andwein am 16 Feb 2018 15:27:10

villadsen hat geschrieben:Diese geheime BLFA-TK Sitzungen klingt ja fast wie Der Prozess von Franz Kafka.
MfG Thomas V.

Sorry, eine Klarstellung: "RETourer" hat geschrieben "nicht öffentlich", das ist was anderes als "geheim"! Auch hat Sie geschrieben "es gibt Sitzungsprotokolle, aber diese werden nicht veröffentlich" Auch das ist keine Geheimniskrämerei, sondern halt einfach ein "Nichtverteilen an die Öffentlichkeit".
Nur meine Meinung, Gruß Andreas

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gespeert am 17 Feb 2018 03:20:40

Was ist die Bedeutung von Geheim?
Richtig, nicht Verteilen an die Oeffentlichkeit!

Noch Fragen?

villadsen am 17 Feb 2018 17:16:20

andwein hat geschrieben:Sorry, eine Klarstellung: "RETourer" hat geschrieben "nicht öffentlich", das ist was anderes als "geheim"! Auch hat Sie geschrieben "es gibt Sitzungsprotokolle, aber diese werden nicht veröffentlich" Auch das ist keine Geheimniskrämerei, sondern halt einfach ein "Nichtverteilen an die Öffentlichkeit".

Das hätte selbst Donald Trump nicht viel besser schreiben können.
andwein hat geschrieben:Von mir stammt ein Beitrag von vor 5 oder 6 Jahren indem ich schrieb: "Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der TÜV dieses Thema aufnimmt"

Kannst du mir Bitte die Lotto Zahlen für Morgen nennen. Gerne per PN. Danke
MfG
Thomas V.

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andwein am 18 Feb 2018 15:03:37

Den Beitrag kann ich jetzt gedanklich nicht so richtig nachvollziehen. Fürs nächste Mal, erkläre es mir doch ein bischen besser warum ich auf der einen Seite Donald Trump bin und auf der anderen Seite Hellseher.
Vielleicht deshalb weil du Informationsflüße innerhalb von Gremien als Wohnmobilfahrer nicht per Mail zugestellt bekommst?
Und das Thema "Gastankflaschen" wird hier schon seit über 10 Jahren diskutiert, da ist ein Beitrag von mir keine Hellseherei.
Aber eine weitere Hewllseherei aus meiner frisch polierten Glaskugel
Wenn der TÜV heute noch was draufsatteln wollte bei seiner HU, dann könnte er sich die Befestigung von autom. Satantennen und deren Auswirkung auf die Fahrzeughöhe vornehmen. %0% der Womos würden die HU nicht bestehen! Denn das ist keine Ladung sondern so am Kfz befestigt, dass es ohne Werkzeug nicht abbaubar ist, also ein An/Umbau mit Auswirkungen auf die Fahrzeughöhe. Die ist, zumindest bei nachträglicher Installation, so nicht in die Kfz-Papiere eingetragen und damit eigentlich nicht zulässig. Ob es uns passt oder nicht, es ist ein Fakt. Das ist eigentlich auch jedem hier bewusst, der seine aktuelle Fahrzeughöhe mit den COC/Zulass. Papieren vergleicht.
Viele freundliche Grüße, Andreas

kurt2 am 18 Feb 2018 17:07:10

andwein hat geschrieben:Den Beitrag kann ich jetzt gedanklich nicht so richtig nachvollziehen.


HAllo Andreas,
nein, bitte nicht von Dir! :-o

Lies dir doch mal deinen Beitrag noch mal in Ruhe durch und überlege, ich bin sicher, dann kommt die Erleuchtung. --> Link



Wenn nicht, dann hier:
Ich bin ja im Allgemeinen kein Freund von Wiki, aber in diesem Fall ganz gut erklärt: --> Link

("Nicht öffentliche" Sitzungsprotokolle müssen ja irgendwie gekennzeichnet werden, dazu dienen "Zugriffsbeschränkungen". In der Regel sind dies bei Protokollen in diesem Themenbereich: VS - NfD).

Gast am 18 Feb 2018 17:21:50

kurt2 hat geschrieben:("Nicht öffentliche" Sitzungsprotokolle müssen ja irgendwie gekennzeichnet werden, dazu dienen "Zugriffsbeschränkungen". In der Regel sind dies bei Protokollen in diesem Themenbereich: VS - NfD).


Die Sitzungsprotokoll sind nicht als Verschlusssache oder Geheim gekennzeichnet. Sie werden einfach nur an diejenigen Verteilt, die Involviert sind.

villadsen am 18 Feb 2018 17:26:55

RETourer hat geschrieben:Die Sitzungsprotokoll sind nicht als Verschlusssache oder Geheim gekennzeichnet. Sie werden einfach nur an diejenigen Verteilt, die Involviert sind.

Kann die Öffentlichkeit dann gegebenenfalls Akteneinsicht in den Protokollen fordern?
MfG
Thomas V.

kurt2 am 18 Feb 2018 18:01:55

RETourer hat geschrieben:
Die Sitzungsprotokoll sind nicht als Verschlusssache oder Geheim gekennzeichnet. Sie werden einfach nur an diejenigen Verteilt, die Involviert sind.


HAllo,
in diesen Dingen gibt es kein Grau, nur Weiß oder Schwarz.

Werden diese Protokolle nicht als Verschlusssache gekennzeichnet, sind sie "öffentlich", sie werden halt nicht "veröffentlicht".

Auf Grund der (wie du schreibst "fehlenden Kennzeichnung als "VS-NfD", "Vertr." oder "Geh") müssten sie (zumindest) bei berechtigtem Interesse zugänglich gemacht werden.

Gast am 18 Feb 2018 18:18:52

villadsen hat geschrieben:Kann die Öffentlichkeit dann gegebenenfalls Akteneinsicht in den Protokollen fordern?
MfG
Thomas V.


Du kannst es beim BMVI (LA20) ja mal versuchen.

villadsen am 18 Feb 2018 18:45:47

RETourer hat geschrieben:Du kannst es beim BMVI (LA20) ja mal versuchen.

Danke,
Ich nicht, aber wenn ich Gasfachmann oder Frau wäre, dann würde ich es sicherlich versuchen.
MfG
Thomas V.

andwein am 19 Feb 2018 11:24:47

kurt2 hat geschrieben:...HAllo Andreas, nein, bitte nicht von Dir!
Lies dir doch mal deinen Beitrag noch mal in Ruhe durch und überlege, ich bin sicher, dann kommt die Erleuchtung

Hallo Kurt2,
Es hilft mir wenig, wenn du meinen Beitrag nochmal zitierst, den kenn ich ja.
Erkläre es mir einfach mit deinen Worten wo ich, deiner Meinung nach, falsch liege! Dann kommt mir bestimmt die Erleuchtung.
"RETourer" hat ja inzwischen geantwortet, den Unterschied, den sie sieht, sah ich genauso.
Zwischen "geheim" und nicht "öffentlich verteilt" ist in meinen Augen ein Unterschied und die Erklärung für geheim hast du zumindest mit dem Wikipedia-Artikel erklärt. Jetzt musst du nur noch die Erklärung für "nicht öffentlich verteilt" nachliefern und beide vergleichen.
Unsere Sitzungsprotokolle (Berufsleben) wurden auch nur an die Beteiligten und die "zu informierenden" verteilt, waren nicht für die öffentliche Verteilung (also z.B. Mitbewerb) gedacht, aber nicht geheim. Wenn Sie jemand an den Mitbewerb gegeben hätte wäre es kein Bruch einer Geheimhaltung gewesen. Es hätte allerdings das "Vertrauensverhältnis" zu diesem Mitarbeiter erschüttert.
Vielleicht hilft dieser Vergleich, meine Unterscheidung zwischen "geheim" und "nicht öffentlich verteilt" zu erlautern.
Gruß Andreas

kurt2 am 19 Feb 2018 12:14:53

Hallo Andreas,
sorry, muß mich korrigieren.
Nach erneutem Lesen der entsprechenden Beiträge stelle ich fest, dass ich falsch gelesen und gedanklich „nicht öffentlich“ nicht mit „nicht veröffentlicht“ unterschieden habe.

Somit ist deine Einlassung natürlich richtig, entschuldige bitte.

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