kurt2 hat geschrieben:...HAllo Andreas, nein, bitte nicht von Dir!
Lies dir doch mal deinen Beitrag noch mal in Ruhe durch und überlege, ich bin sicher, dann kommt die Erleuchtung
Hallo Kurt2,
Es hilft mir wenig, wenn du meinen Beitrag nochmal zitierst, den kenn ich ja.
Erkläre es mir einfach mit deinen Worten wo ich, deiner Meinung nach, falsch liege! Dann kommt mir bestimmt die Erleuchtung.
"RETourer" hat ja inzwischen geantwortet, den Unterschied, den sie sieht, sah ich genauso.
Zwischen "geheim" und nicht "öffentlich verteilt" ist in meinen Augen ein Unterschied und die Erklärung für geheim hast du zumindest mit dem Wikipedia-Artikel erklärt. Jetzt musst du nur noch die Erklärung für "nicht öffentlich verteilt" nachliefern und beide vergleichen.
Unsere Sitzungsprotokolle (Berufsleben) wurden auch nur an die Beteiligten und die "zu informierenden" verteilt, waren nicht für die öffentliche Verteilung (also z.B. Mitbewerb) gedacht, aber nicht geheim. Wenn Sie jemand an den Mitbewerb gegeben hätte wäre es kein Bruch einer Geheimhaltung gewesen. Es hätte allerdings das "Vertrauensverhältnis" zu diesem Mitarbeiter erschüttert.
Vielleicht hilft dieser Vergleich, meine Unterscheidung zwischen "geheim" und "nicht öffentlich verteilt" zu erlautern.
Gruß Andreas