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ALU Gastankflasche 1, 2, 3, 4, 5, 6


Scout am 20 Jan 2018 14:50:13

bernierapido hat geschrieben:Ich frage mich nur, warum man für diese DIN .... mehr als 100€ bezahlen muss, um sie zu lesen?

Lesen kostet nichts.
An so ziemlich allen technischen Hochschulen in Deutschland kann man technische Normen kostenlos einsehen.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

WomoTechnikService am 20 Jan 2018 17:43:50

Helmchen hat geschrieben:Genauso sehen das wohl auch einige Fachleute, die die Zertifizierung für die Gasprüfung haben und schütteln mit dem Kopf...


...wie ich! Ich sehe ja deswegen den Umkehrschluss, dass wegen der Festverrohrung eines Tanks die Befestigung mit 20/8g notwendig ist, damit dieser sich nicht bewegt und die sich Verrohrung durch die Bewegung lockert... also bei Schlauchanschluss würde mir als Gasprüfer die übliche Befestigung mit den Bändern, wie vom Wohnmobilhersteller vorgesehen, reichen.

LG Peter

Gast am 20 Jan 2018 20:04:22

Für die, die Gasprüfungen durchführen dürfen.

Hier eine wahre Begebenheit:

Ein Kollege macht die Gasprüfung an einem Wohnmobil. Einige Wochen später kommt es zu einer Explosion mit erheblichen Sach- und Personenschaden.
Der Kollege musste sich vor Gericht verantworten und es sah nicht gut aus. Haft drohte.
Zum Glück für den Kollege hat sich der Eigentümer vor Gericht verplappert und schließlich zugegeben, dass er nach der Gasprüfung an der Gasanlage gearbeitet hat.

Daran sieht man, wie schnell man in eine unglückliche Situation kommen kann.
Insbesondere dann, wenn man es mit den Vorschriften nicht so genau nimmt.

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Stefan.1 am 20 Jan 2018 22:31:17

RETourer hat geschrieben:Daran sieht man, wie schnell man in eine unglückliche Situation kommen kann.
Insbesondere dann, wenn man es mit den Vorschriften nicht so genau nimmt.


. . . tja da ich keinem traue, habe ich bis jetzt ! nach jeder Gasprüfung die Verschraubung nachziehen können.

Stefan

gespeert am 21 Jan 2018 11:44:27

Vorschriften/Theorie sind das Eine, die Praxis und Ausfuehrung das Andere.

Mein Beispiel:
Ich betanke meine herkoemmliche Aluflasche immer an der LPG Tanksaeule meiner Wahl.
Vor Kurzem sollte ausnahmsweise die Flasche nach Vorschrift an der Fuellstation gefuellt werden:
1. Wurde die 14kg fuer eine 11 kg gehalten!
2. Wurde die Flasche durch den tragenden Angestellten um ein Haar an einem vorstehenden Eisentraeger eingebeult
3. Musste der Angestellte erstmalig ohne programmierte Daten arbeiten, was zeitweise kritisch war (Uebernahme Flaschentara usw.)

Ergebnis: Ich fuelle selbst sicherer, vor Allem mein Adapter drosselt zuverlaessig die Fuellrate auf unkritische Werte.

juhei am 21 Jan 2018 13:30:21

RETourer hat geschrieben:Hier eine wahre Begebenheit:

Das Zitat ist zu groß,darum hier weiter:
Ein Kollege macht die Gasprüfung an einem Wohnmobil. Einige Wochen später kommt es zu einer Explosion mit erheblichen Sach- und Personenschaden.
Der Kollege musste sich vor Gericht verantworten und es sah nicht gut aus. Haft drohte.
Zum Glück für den Kollege hat sich der Eigentümer vor Gericht verplappert und schließlich zugegeben, dass er nach der Gasprüfung an der Gasanlage gearbeitet hat.

Zitat ende.
Moin,
leider steht da nicht welche Art von Gasflaschen im Wohnmobil montiert waren.
Es ist aber unwichtig,denn mit beiden kann man leichsinnig umgehen.
Ich sehe eher eine Gefahr das durch das ständige herausnehmen und damit verbunden das Abschrauben und wieder Anschrauben von Regler oder Schlauch eine Undichtikkeit entstehen kann.
Wenn dann noch die Belüftung des Gaskastens durch allerlei Zubehör verdeckt wird kann sich schon ein explosives Gemisch bilden.
Denn um eine Explosion herbei zu führen gehört Gas,eine große Menge Luft und eine Zündquelle dazu.
Ich mache es so,nach jedem Flaschenwechsel wird der Anschluß mit Leckspay überprüft ob er dicht ist.
Das kommt aber nur sehr selten vor,da ich überwiegeng die Tankflasche benutze,die nicht aus dem Fahrzeug entnommen wird,da Außenbetankung
und somit auch keine Verschraubung gelöst werden muss.
Nun zurück zum Thema Gasflasche-Gasprüfung.
Wie nachfolgend zu lesen ist,sind die Flaschen,egal ob Tank oder Tauschflasche nicht Bestandteil einer vom DVGW vorgeschriebenen Prüfung.
So sieht es auch mein Gasprüfer.

Zitat:
Umfang der G 607-Prüfung
• Sichtprüfung der gesamten Flüssiggas-Anlage (z. B. Flaschenaufstellraum,
Rohrleitungen und Schläuche, Gasgeräte)
• Dichtheitsprüfung mit Prüfgerät
• Brennprobe und Funktion der Zündsicherung
• Austausch von Schläuchen und Druckregelgeräten nach spätestens
10 Jahren (Herstelldatum)
Zitat ende.

Gruß Jürgen

jochen-muc am 21 Jan 2018 14:25:32

Ich habe im Gaskasten einfach eine Flasche Lecksucher drin, IMMER wenn ich was mache (also egal ob eine Tauschflasche neu montieren oder die Füllflasche wieder reintun) wird kräftig geseift

Stefan.1 am 21 Jan 2018 14:37:24

juhei hat geschrieben:Ich sehe eher eine Gefahr das durch das ständige herausnehmen und damit verbunden das Abschrauben und wieder Anschrauben von Regler oder Schlauch eine Undichtikkeit entstehen kann.


. . . genau wie bei einer Tauschflasche . . .

Stefan

andwein am 27 Jan 2018 17:37:37

villadsen hat geschrieben:...Bist du dir da ganz sicher? Ich darf ja gerne Diesel statt Heizöl zuhause zum heizen verwenden, weil der Steuer auf Diesel höher ist als der Steuer auf Heizöl. MfG Thomas V.

Die Steuer ist ein anderes Thema, dafür interessiert sich das Finanzamt!
Es dreht sich einfach umDefinitionen und Begrifflichkeiten im Pächter/Liefervertrag und um die AGBs, die im Verkauf an den Endverbraucher hinterlegt sind. Lies die mal durch, da wirdt du bestimmt fündig.
Gruß Andreas

stachel1 am 31 Jan 2018 00:19:58

Hallo Experten !
ich habe nun sehr interessiert alles durchgelesen und verfolgt. Eine Frage ist mir dabei aber aufgefallen : es geht um das eigentliche getankte Gas an den Tankstellen.
Wenn ich davon ausgehe, dass ich an den Zapfsäulen Mischungen ( Propan / Butan ) zwischen 60/40 und bis zu 95/5 ( Propan- Butan ) erhalte ,8 zum befüllen meiner Tankflasche ( ja ich weiss man darf es nicht ) dann frage ich mich, ob denn auch im Winter unter kalten Bedingungen das gesamte Gas auch verbraucht wird ?
Ich habe schon festgestellt, dass insbesondere bei Composit Flaschen eine nicht unerhebliche Meng Butan noch unverbraucht im der Flasche zurück bleibt. Da Butan ab 0 ° (Aussen )Temperatur wohl nicht mehr gasförmig werden kann, ist schon klar, dass es zurück bleibt. Ich benutze die Flaschen für meine Gewächshäuser zum beheizen.
Ist es dann nicht so,dass das Gas an Tankstellen also - sagen wir mal - eher ungeeigneter ist wie reines Heizgas ( höchster Propan Anteil ) vom Abfüller ?
Würde eine Aluflasche zB. dem etwas abhelfen ?
Man muss ja mal sehen, dass teilweise auch jetzt im Winter die Mischung auch 40/60 sein kann ( zB. Aral ) .... also würde die bessere Leitfähigkeit einer Flasche dieses Manko etwas verbessern ? Was macht man übrigens mit dem übriggebliebenen Butan in der Flasche ? Tankt man darauf, erhöht sich die Menge an Butan in der Flasche....auch wieder schlecht.....
Was meint ihr ?

Ausderasche am 31 Jan 2018 02:06:39

stachel1 hat geschrieben:Was macht man übrigens mit dem übriggebliebenen Butan in der Flasche ?

Man klettert mit einer Bettdecke in den Gasflaschenkasten, windet sich um die Flasche, die Bettdecke außen herum. So wärmt man die Flasche, das Butan wird wieder gasförmig, kann wieder in der Heizung benutzt werden und heizt den Innenraum. So verbringt die Liebste eine warme und ungestörte Nacht im Alkoven. :lol:
Es gab hier einmal einen wunderbaren Beitrag, den ich im Moment leider nicht finde, zu dem Thema für Lancelot, wo anhand des Essens von Bratkartoffeln und prozentualem Nachlegen der Bratkartoffeln dieses Thema erörtert wurde.
Ansonsten gibt es im Netz, z.B. bei der Gasfachfrau ein Verzeichnis der Tankstellen, die LPG im Winter mit hohem Propananteil verkaufen. Problem gelöst!
Und darüberhinaus......interessante Fragestellung für den ersten Beitrag mit dem Nickname. :razz:
Gruß
Frank

gespeert am 31 Jan 2018 04:19:30

Mit der Bettdecke moechtest Du die Flasche zusaetzlich isolieren?
Was ist der Sinn hinter dem Beitrag?
Weiter oben schreibt Stachel1 ja schon, dass die Compositeflasche sowieso schon eine geringe Waermeleitung besitzt.

Das einzige Wahre waere eine Heizung, die aber wiederum das Gfk schwaechen kann.
Tausche besser Gfk gegen Alu!

skytwo am 31 Jan 2018 06:51:40

Ich Tanke einfach 95/5 und meine Flaschen stehen ja in der warmen Garage, hatte bisher keine Problemme.
LG Bernd

OSM62 am 31 Jan 2018 10:55:19

Der Siedepunkt von Butan liegt um -1/ 0 Grad Celsius.
Solange man kein Wintercamping macht und bei Minusgraden draußen steht reicht auch das LPG.
War gerade über 4 Wochen in Spanien und da hat eine 11 kg Füllung aufgrund der mitunter
kühlen Nächte (unter + 10 Grad) für 10-12 Tage.
Betrieben wurden in der Zeit (weil Strom auf Stellplatz nach kwh abgerechnet wurden)
Kühlschrank, Heizung und Herd mit Gas.

Früher beim LKW fahren hatte ich dagegen öfters mit dem Siedepunkt von Butan
zu kämpfen. Wenn ich da bei Frost draußen gestanden gestanden habe habe ich morgens
im Fussraum des LKWs (trotz eingeschalteter Standheizung) so tiefe Temperaturen
gehabt, das trotz halbvoller Gaskartusche mein Kocher nicht funktionieren wollte.
Da musste man dann immer die Kartusche mit Handwärme auf Temperatur bringen.

stachel1 am 31 Jan 2018 13:10:04

Ja genau das ist ja mein Problem : Ich habe 2 x jeweils 2 x 11kg Flaschen mit der Duomatik Umschaltung in Betrieb. Die Flaschen stehen zwar geschützt, aber eben draussen. Im Wintergarten und in dem Gewächshaus möchte ichdas ganze Gas nicht. Man weiss ja nie.....
Insofern sind die Flaschen je nach Witterung schon recht kalt. Deswegen auch das Problem mit dem Butan.
Ich werde jetzt mal nachschauen, ob die Gasfachfrau die Tankstellen anzeigt mit 95/5 Gemisch.
Allerdings kann ich natürlich nicht bis nach Buxtehude fahren um Gas zu tanken...es sollte schon in der Nähe zu mir sein. Ich tanke je nach Witterung schon recht oft.

grüße...
uwe

skytwo am 31 Jan 2018 13:16:20

Da bei dir das Gewicht egal sein sollte, warum nimmst du nicht Tauschflaschen? Bekommst du in jedem Baumarkt, und viel teurer als LPG ist es auch nicht.
LG Bernd

Gast am 31 Jan 2018 14:05:46

Dort geht es fachlich weiter: --> Link :wink:

Grüße, Alf

stachel1 am 31 Jan 2018 15:55:51

Wenn ich das so richtig sehe, dann wären Aluflaschen weitaus besser ? Hätte ich dann vielleicht (?) etwas weniger Butan drin bei kalten Temperaturen ( durch die bessere Leitfähigkeit ) ?

Das wäre gut und schade gleichzeitig, denn ich möchte an und für sich schon sehr gerne sehen, wieviel Gas noch in der Flasche ist, und das kann man ja bekanntlich bei den Compositflaschen oder ähnl. Flaschen sehr gut optisch erkennen....und leichter sind sie dann ja auch noch wie Alu, oder ?

Also leicht schlechteres Gewicht dafür aber bessere Leitfähigkeit der Aluflaschen gegen andererseits Compositflaschen mit noch weniger Gewicht aber schlechterer Leitfähigkeit ( Butanproblem bei Költe ) aber mit optisch sichtbarem Füllstand gegenüber stellen ?

Eieiei....bin gerade am rätseln....und komm nicht weiter....
Was meint ihr dazu ?

Danke für eure Hilfe !!!!

grüße...
uwe

stachel1 am 31 Jan 2018 16:00:41

Da bei dir das Gewicht egal sein sollte, warum nimmst du nicht Tauschflaschen? Bekommst du in jedem Baumarkt, und viel teurer als LPG ist es auch nicht.
LG Bernd


Nee ist es nicht... momentan arbeite ich wieder mit 8 - 9 Stahlflaschen, da es die Composit bei uns nicht mehr im Pfandsystem gibt. Ich muss jede der Flaschen über einen recht weiten Weg bis zu den Zapfstellen tragen über Wiese etc. ...also das Gewicht ist ein sehr lästiges Problem momentan....deshalb bin ich a toc auf Composit / Alu Suche... konnte mich wegen dem Butan Problem aber nur noch nicht entscheiden. Alu wäre hier besser, aber Conposit leichter und optisch einsichtig...

stachel1 am 01 Feb 2018 16:33:25

Hallo Experten !

Seid ihr noch da ?

Würde mich über eure Antworten sehr freuen !!

Grüße...
uwe

jochen-muc am 01 Feb 2018 16:41:19

Ich bin ja kein Äkschperte aber finde deine Ausführung nachvollziehbar.

Das "Optische" ist für mich übrigens kein Totschlagargument für die Conposit. Ich musste mich wirklich bemühen das zu sehen

Für mich war es der Preis und das Gewicht.

Die Flasche steht jetzt mit der Alu Tauschflasche in meinem Gaskasten (der aber halt in der beheizten Garage integriert ist)

SOLLTE das Zeug tatsächlich flüssig bleiben schalte ich halt die Alu Tauschflasche ein und dud ist.

Bisher war das nicht der Fall (wobei es auch wenige Tage saukalt hier in MÜnchen war)

bernierapido am 01 Feb 2018 17:11:01

skytwo hat geschrieben:Da bei dir das Gewicht egal sein sollte, warum nimmst du nicht Tauschflaschen?
LG Bernd

Bei mir ist das Argument, dass ich in Frankreich keine Tauschflaschen finde und dann immer Französische Flaschen dazunehmen muss.
LPG kann ich in fast ganz Europa nachfüllen.

andreasnagel am 01 Feb 2018 18:58:34

bernierapido hat geschrieben:Bei mir ist das Argument, dass ich in Frankreich keine Tauschflaschen finde und dann immer Französische Flaschen dazunehmen muss.
LPG kann ich in fast ganz Europa nachfüllen.


Richtig. Und das gilt auch für fast alle europäischen Länder.

Die EU regelt jeden Sch..., aber einheitliche Tauschflaschen bekommt sie nicht gebacken.

Vielleicht können sich auch die Verbände/Vereine/Lobbyisten mal darum kümmern, anstatt die Tankflasche so zu überreglementieren, dass sie nicht mehr praktikabel ist.

Viele Grüße,
Andreas

stachel1 am 01 Feb 2018 23:12:58

Ja das sehe ich auch so. Wir leben in Deutschland und die Reglementierung wird immer schlimmer....auch im Ausland. Versuche mal LPG in Italien mit dem PKW zu tanken. Da musst du warten, bis der müde Hitze - Italiener seine Siesta um 16 Uhr beendet hat und um 18 Uhr wieder schliesst...zwischendrin darf man dann tanken.....oder man steht im Urlaub sehr früh auf um zur Tanke zu fahren....bevor der wieder schliesst....
EC Kartenautomaten tanken darf man und kann man auch nicht in Italien. Nur Benzin, denn das ist ja nicht gefährlich !!

Man kann und darf in Italien LPG ( GPL in Italien ) nicht tanken , weil wir wahrscheinlich alle zu doof sind. Benzin tanken und Feuer machen und grillen dürfen wir aber noch, natürllich mit Brandbeschleuniger ...um das ganze überhaupt zum flammen zu bringen....

Aber hier jetzt weg vom abgeschweiften und zurück wieder zum eigentlichen Thema :
Vielleicht mache ich es auch so wie " jochen-muc " und teile mir die Flaschen auf...an der duomatik dann 2 Flaschen, die eine aus Alu, die andere eine Composit....ich weiss auch nicht....ich bräuchte dann neben der Compsitflasche ne Aluflasche mit Füllstandsschutz....und die gibt es net, oder doch ??

Gast am 01 Feb 2018 23:59:37

Hallo zusammen!
Ich benutze ALu-Gastankflaschen seit etwa 6 Jahren und werde sie mir in meinem Neuen auch "nach Vorschrift" wieder einbauen. Ich hatte bis dato außer seit 2 Jahren in Italien nie Probleme mit selbständigem Nachfüllen an europ. LPG Tankstellen, nicht einmal bei mir zu Hause in Ö und das will was heißen! In Italien dürfen grundsätzlich laut Auskunft von "ENI" Camper/WoMos an Tankstellen nicht betankt werden, da Gas für Heizungszwecke anders besteuert wird als für Antriebszwecke, was manche Tankstellen an Landstrassen trotz Guardia Finanza nicht so ernst nehmen.
Das ist aber kein Problem, da ich mit 2x11kg im Sommer locker auskomme.
Mit Technischen Vorgaben hat es jedenfalls nichts zu tun. ENI würde gerne Gas an Camper/WoMotouristen verkaufen.
Technisch hatte ich einmal mit einem verharzten Brenner am Kühlschrank ein Problem. Auf Anraten der "Gasfachfrau" habe ich TrumaFilter zwischen Flasche und Regler eingebaut, also zwei. (Kosten ca 45.-). Letzte Kontrolle nach dreijähriger Nutzung ergab sauberen Kühlschrankbrenner, allerdings in dieser Zeit 3 x die Filtereinsätze gewechselt, man glaubt nicht, wieviel Dreck und öliges Zeug da drin ist. Ich hatte auch noch nie Probleme mit der Gasprüfung, die ich alle 2 Jahre machen lasse. Ich mache kein Wintercamping. Wie man da zu einer Füllung käme weiß ich nicht.
Ich habe nur noch nie Gasflaschen rausgewuchtet, geschleppt und deshalb (??) keine Probleme mit dem Kreuz. :razz:
Ein Kreuz sind allerdings schon ein paar sinnige Vorschriften in D: z.b. .. Verankerung, die 20G (!!) aushalten muss.. Und bei den Wechselflaschen in dünnhäutigen Wohnwagendeichselkästchen ist alles wurscht. Verstehe das und Anderes wer will.
In der Schweiz (es gibt in einem anderen Beitrag einen schönen gut bebilderten artikel eines Schweizers) gibt es diese Blödheiten angeblich nicht. Dass man in F zuschrauben muss, stimmt, außer man hat Crashsicherungen (laut Gasfachmann in einer Werft in LaRochelle).
Gute Fahrt

stachel1 am 02 Feb 2018 00:07:11

Meine Flaschen müssten halt transportabel , leicht und eventuell durchsichtig sein. Alu wie Composit.Mit Füllstandsgeber / Abschalter.....

Stefan.1 am 13 Feb 2018 23:04:04

Moins,

benutzt jemand so einen Amazon Link Adapter ?
hat heute jemand an der Tankstelle benutzt, habe ich bis jetzt noch nicht gesehen . . .

Stefan

1stchoice am 13 Feb 2018 23:21:09

Stefan.1 hat geschrieben:benutzt jemand so einen Amazon Link Adapter ?
hat heute jemand an der Tankstelle benutzt, habe ich bis jetzt noch nicht gesehen


hi,

ich benutze den:
Link zum eBay Artikel
sollte aber nur durch Fachpersonal/Fachbetrieb verwendet werden.

just my 2 cents
henning

stachel1 am 14 Feb 2018 00:10:05

Ich benutze dieses Teil auch !!
Wenn es jetzt nich Tanken geben würde mit 95/5 Mischung.....wäre alles ok....

stachel1 am 14 Feb 2018 01:42:01

Ich benutze dieses Teil auch !!
Wenn es jetzt noch Tankstellen geben würde mit 95/5 Mischung ( bei mir in der Nähe) .....wäre alles ok....

villadsen am 14 Feb 2018 09:12:59

Stefan.1 hat geschrieben:Moins,
benutzt jemand so einen Amazon Link Adapter ?
hat heute jemand an der Tankstelle benutzt, habe ich bis jetzt noch nicht gesehen . . .
Stefan


Ich denke die meisten Personen hier im Forum sind nicht lebensmüde und deshalb werden sie nicht eine normale Tauschflasche ohne Füllstop mit so ein Ding befüllen.
MfG
Thomas V.
NB: In der Amazon Produktbeschreibung wird auch CNG genannt. Ich hoffe wirklich nicht dass jemanden versucht Naturgas mit so ein Teil zu tanken.

rolfblock am 14 Feb 2018 10:35:28

Ja, so einen Adapter hab ich schon benutzt, auch ohne Lebensmüde zu sein. Wenn man seine Fähigkeiten richtig einschätzen kann, eine Kofferwaage sein Eigen nennt, die Lufttemperatur im deutlich positiven Celsiusbereich liegt, und damit sichergestellt ist, dass die aufgedrehte Flasche leer ist, muss man nur noch die Zahlen der Gasuhr korrekt ablesen können um sicher zu füllen.
Wer allerdings in eine 5 kg Flasche 20 Liter einfüllt, ist auf dem Weg nach oben.
So nun hab ich den Fachleuten fürs "Bedenkentragen" wieder Munition geliefert.

geralds am 14 Feb 2018 15:32:19

RETourer hat geschrieben:
Das die ECE R67.01 auch auf Brenngastanks in Kraftfahrzeugen anzuwenden ist, hat der Bund-Länder-Fachausschuss "Technisches Kraftfahrwesen" (BLFA-TK) festgelegt. Der Verordnungsgeber kann halt den "Stand der Technik" festlegen. Der DVGW ist vom BLFA-TK aufgefordert worden, die Vorschriften der ECE R67.01 auf Brenngastanks anzuwenden.

RETourer hat geschrieben:Es wurde nach den Konsequezen bei Benutzung der Tankflasche gefragt.
Die Hauptuntersuchung muss mit erheblichen Mängeln abgeschlossen werden, wenn eine Tankflasche ohne Werkzeug nicht entnehmbar ist, da es sich dann um einen Tank handelt. Für fest eingebaute Tanks gelten, wie oben schon beschrieben, die Vorschriften der ECE R67.01.


Hallo Daniela,
ich habe im Internet vergeblich nach einer vom BLFA-TK Festlegung bezüglich der Brenngastanks gefunden. Hast Du eine Quelle?

Was ich gefunden habe ist folgendes:

--> Link

Jetzt bin ich noch mehr verwirrt?

Kannst meine Verwirrung auflösen?

Gruß Gerald

Stefan.1 am 14 Feb 2018 20:30:23

villadsen hat geschrieben:Ich denke die meisten Personen hier im Forum sind nicht lebensmüde und deshalb werden sie nicht eine normale Tauschflasche ohne Füllstop mit so ein Ding befüllen.


. . . warum nicht, ich bin nämlich in der Lage nur 20 liter in eine vollkommen leere 11 kg Flasche zu füllen.

Wer das NICHT kann, der sollte die Finger von der " Zapfpistole " lassen :)

Stefan

funfan am 14 Feb 2018 21:10:01

Hallo,

in dem von „geralds“ verlinktem Beitrag kommt ein neuer Gesichtspunkt in die Debatte über die Rechtslage bei der Verwendung von Gasflaschen mit Füllstopp. Der Bundesverband für freie Gastankstellen ist das Gegenstück zum Verband der Tauschflaschenbetreiber und wenn man seiner Argumentation folgt, dann ist die Vergabe von Prüfplaketten für Gasanlagen in Wohnmobilen, die nicht zum Antrieb dienen, lediglich eine Geschäftsidee.

Viele Grüße

Hartmut

Gast am 14 Feb 2018 21:11:46

geralds hat geschrieben:Hallo Daniela,
ich habe im Internet vergeblich nach einer vom BLFA-TK Festlegung bezüglich der Brenngastanks gefunden. Hast Du eine Quelle?

Was ich gefunden habe ist folgendes:

--> Link

Jetzt bin ich noch mehr verwirrt?

Kannst meine Verwirrung auflösen?

Gruß Gerald


--> Link

Die Sitzungen des BLFA-TK sind nicht öffentlich und somit werden diese Sitzungsprotokolle auch nicht veröffentlicht.
Die Technischen Leiter der Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen sind dort Gäste und haben kein Mitspracherecht bei den Festlegungen. Ergebnisse der Sitzungen werden dann über die Verkehrsminister der Länder an die Technischen Prüfstellen bzw. hier den Verbänden mitgeteilt.

Ich hatte ja schonmal erwähnt, dass dieses Thema über die Heizung gekommen ist.
Die Richtlinie 2001/56/EG geändert durch die Richtlinie 2004/78/EG --> Link enthält in Anlage VIII entsprechende Forderungen.

Die EG-Richtlinie ist über den Anhang zur StVZO --> Link in nationales Recht übernommen worden.

villadsen am 14 Feb 2018 21:37:29

Diese geheime BLFA-TK Sitzungen klingt ja fast wie Der Prozess von Franz Kafka.
MfG
Thomas V.

gespeert am 14 Feb 2018 22:47:04

Ich nutze den "Fuelladapter International", wo man die ueblichen Tankstellenadapter einschrauben kann.
Das andere Ende ist praktisch der Adapter 4 d.h. Grossflaschen koennte ich auch damit befuellen.
Wichtig ist neben der restlos entleerten Flasche (bei beschriebener volumetrischen Fuellung) auch eine kleine Eigenschaft des Fuelladapters um Unfaelle zu vermeiden.

zum Thema fuellen lassen:
Beim ersten Versuch eines offiziellen Befuellens durch das Fuellwerk, vorher tankte ich die 14kg Flasche selbst an der LPG Tanke, wurde die Flasche nicht als 14 kg Version erkannt, beinahe durch den Angestellten verbeult und beinahe ueberfuellt, da deren Daten nicht im Rechner vorlagen.
Fuellprogramme fuer 3, 5, 11 und 33kg waren abrufbar.
Das sind fuer mich zu viele Fehler! Da ich die Flasche noch brauche und diese gewoehnlich in einer Wohnung den Herd speist, bin ich doppelt vorsichtig.
Da gibt es keinen Spielraum fuer Fehler.

Stefan.1 am 14 Feb 2018 23:11:26

gespeert hat geschrieben:
zum Thema fuellen lassen:
wurde die Flasche nicht als 14 kg Version erkannt, beinahe durch den Angestellten verbeult und beinahe ueberfuellt, da deren Daten nicht im Rechner vorlagen.
Fuellprogramme fuer 3, 5, 11 und 33kg waren abrufbar. Das sind fuer mich zu viele Fehler!


. . . genau das ist der Grund warum ich es lieber selber mache !

wenn ich sehe wie manche Gasprüfungen gemacht werden, muß ich mich umdrehen damit ich keinen dicken hals bekomme !

Stefan

geralds am 15 Feb 2018 11:21:56

RETourer hat geschrieben:
Ich hatte ja schon mal erwähnt, dass dieses Thema über die Heizung gekommen ist.
Die Richtlinie 2001/56/EG geändert durch die Richtlinie 2004/78/EG --> Link enthält in Anlage VIII entsprechende Forderungen.
RETourer hat geschrieben:Die EG-Richtlinie ist über den Anhang zur StVZO --> Link in nationales Recht übernommen worden.

Hallo Daniela
in
--> Link

steht:
"Richtlinie 2004/78/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur Anpassung der Richtlinie 2001/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Heizanlagen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger und der Richtlinie 70/156/EWG des Rates an den technischen Fortschritt

No longer in force, Date of end of validity: 31/10/2014; Stillschweigend aufgehoben durch 32009R0661"

Link zu 32009R0661: --> Link

Und da finde ich jetzt nichts mehr zu den LPG-Heizungen.

In § 35c Absatz 2 StVZO ist 2004/78/EG erwähnt. Diese ist jedoch nur bis Ende 2014 gültig gewesen.

Kann sich die StVZO auf ungültige EG-Richtlinien beziehen und diese quasi durch die Hintertür wieder als gültig erklären?

Da blickt doch kein Normalbürger mehr durch.

Gruß Gerald

stachel1 am 15 Feb 2018 13:53:50

Ja super... ich würde am besten jetzt ALLE Tankstellen ganz genau benennen und einzeln aufzählen, bei denen man problemlos tanken kann ohne aufzufallen.... damit die Kritiker hier auch richtig was zum notieren haben.
Man macht damit nicht nur dem Tankwart / Besitzer Probleme....in einer ansonsten so 100%ig perfekt ( deutsch ) geregelten Welt !
Damit sind jetzt schon einmal 2 Tankstellen " verbrannt "..
Super ! Weiter so ! :evil:

skytwo am 15 Feb 2018 14:16:12

Ganz so schlimm wird es nicht werden, gibt ja noch viele 24 Stunden Tankstellen ohne Personal, da kann man immer Tanken.
LG Bernd

villadsen am 15 Feb 2018 14:45:57

stachel1 hat geschrieben:Ja super... ich würde am besten jetzt ALLE Tankstellen ganz genau benennen und einzeln aufzählen, bei denen man problemlos tanken kann ohne aufzufallen.... damit die Kritiker hier auch richtig was zum notieren haben.

Eine Auflistung mit Tankstellen wo Gastankflaschen Besitzer abgewiesen worden sind, wäre sicherlich leichter zu pflegen.
Ich fange an: Ich kenne keine. Der nächste bitte.
MfG
Thomas V.

Gast am 15 Feb 2018 19:20:51

geralds hat geschrieben:Hallo Daniela
in
--> Link

steht:
"Richtlinie 2004/78/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur Anpassung der Richtlinie 2001/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Heizanlagen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger und der Richtlinie 70/156/EWG des Rates an den technischen Fortschritt

No longer in force, Date of end of validity: 31/10/2014; Stillschweigend aufgehoben durch 32009R0661"

Link zu 32009R0661: --> Link

Und da finde ich jetzt nichts mehr zu den LPG-Heizungen.

In § 35c Absatz 2 StVZO ist 2004/78/EG erwähnt. Diese ist jedoch nur bis Ende 2014 gültig gewesen.

Kann sich die StVZO auf ungültige EG-Richtlinien beziehen und diese quasi durch die Hintertür wieder als gültig erklären?

Da blickt doch kein Normalbürger mehr durch.

Gruß Gerald


Im Anhang zur StVZO ist nicht die Richtinie selbst sondern die Anhänge II bis IX der Richtlinie in nationales Recht übernommen.
Damit gelten die Anhänge in Deutschland auch unabhängig von der Richtlinie selbst.

Die Richtlinie regelt die Zulassung der Heizgeräte in den Mitgliedsstaaten und diese Richtlinie ist zwischenzeitlich ersetzt.

Für die Heizungen, die nach den Richtlinien 2001/56/EG und 2004/78/EG zugelassen wurden, gilt die Richtlinie weiter.

Und ja, die Mitgliedsstaaten können über das nationale Recht auch eigentlich außerkraft getretene Vorschriften weiterhin anwenden, solange diese Vorschriften nicht dem geltenden Recht widersprechen.
Die EG-Vorschriften sind meist Mindestvorschriften, die durch nationales Recht ausgeweitet werden können.

geralds am 15 Feb 2018 22:28:25

RETourer hat geschrieben:Und ja, die Mitgliedsstaaten können über das nationale Recht auch eigentlich außerkraft getretene Vorschriften weiterhin anwenden, solange diese Vorschriften nicht dem geltenden Recht widersprechen.
Die EG-Vorschriften sind meist Mindestvorschriften, die durch nationales Recht ausgeweitet werden können.


Hallo Daniela,

danke. Ich glaube jetzt habe ich es so einigermaßen verstanden. Daher auch die unterschiedliche Vorgehensweise in der EU (z.B. Niederlande, Dänemark, Österreich).

Wobei, von der rein technischen Seite eigentlich nicht. Ich meine den Unterschied bei der Gefährdung ausgehend von Tauschflaschen und Tankflaschen.
Aber Gesetze und Verordnungen sind ja nicht immer logisch zu erklären.

Darf gar nicht daran denken, dass wir in der Ausbildung die roten Flaschen selbst aus einem Tank selbst gefüllt haben. Aber immer unter den kritischen Augen eines Lehrmeisters. :-o
Ist aber auch schon ein "paar" Jahre her.

Da fällt mir nur "Passierschein A38 - Das Haus das Verrückte macht - Asterix erobert Rom" ein.

Gruß Gerald

P.s.: Da bleibe ich erst mal bei Tauschflaschen.

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