Gast am 18 Jan 2018 13:27:10 villadsen hat geschrieben:Sehr geehrter Herr Alf, Da du ja offentsichtlich alles verstanden hast, kannst du mich vieleicht folgende Fragen beantworten: Welchen Gesetzt verbietet mir das Tanken von Gas? Wer ist der Gesetzesgeber? Welcher Strafrahmen hat dieses Gesetz? MfG Thomas V.
Hallo Thomas, warum so förmlich? :D Siehe hier: --> Link Deine anderen Fragen sind ja schon mehrfach hier im Thread beantwortet. Grüße, Alf
villadsen am 18 Jan 2018 13:53:52 KudlWackerl hat geschrieben:Deine anderen Fragen sind ja schon mehrfach hier im Thread beantwortet.
Nein, sind sie tatsächlich nicht. Wenn es Verboten ist, dann muss es auch eine Strafe bei nichteinhaltung geben. Genau diese Strafe konnte keiner (ausser AntonCoeln) nennen. KudlWackerl hat geschrieben:Siehe hier: --> Link
Ich meinte wer ist der Gesetzesgeber in diesem Fall. Hat z.B. der Bundestag einen Gesetz verabschiedet der mir das Gastanken verbietet? Ich Zitiere aus §1 des Strafgesetzbuch: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde
MfG Thomas V.
Stefan.1 am 18 Jan 2018 14:05:44 Moins,
typisch deutsch . . . das manche eine " Empfehlung " sofort als Gesetz anerkennen . . .
Gesetze, ja aber nur wenn ICH sie einsehe !
Stefan der nächste Woche 2 x 14 kg Tankflaschen hat.
T4Wohnmobil am 18 Jan 2018 14:14:24 Stefan.1 hat geschrieben:Moins,
typisch deutsch . . . das manche eine " Empfehlung " sofort als Gesetz anerkennen . . .
Gesetze, ja aber nur wenn ICH sie einsehe !
Stefan der nächste Woche 2 x 14 kg Tankflaschen hat.
Die Regeln vom DVFG sind maßgebend und nicht die Meinungen und Auslegungen von Foren Usern. Viele haben es noch nicht verkraftet, dass sie von den Firmen durch falsche Informationen zum Kauf animiert wurden. Gruß Erik
AntonCoeln am 18 Jan 2018 15:37:12 T4Wohnmobil hat geschrieben: Die Regeln vom DVFG sind maßgebend und nicht die Meinungen und Auslegungen von Foren Usern. Viele haben es noch nicht verkraftet, dass sie von den Firmen durch falsche Informationen zum Kauf animiert wurden.
Gruß
Erik
Also für mich ist der Verein nichts anderes als der Klein Garten Verein "Dicke Wampe" mit Ihrem Hausmeister dem Blockwart. Gesetze gibt dieser Verein bisher noch nicht aus, Mitglieder dieses Vereins sind Firmen die mit Gas und dessen Zubehör Geld-Verdienen, auch die Firma die die Alu-Gas-Tankflasche herstellt . In meinen Augen versucht jeder in diesem Verein sein Schäff-lein ins trockene zu bringen, und wir die Nutzer vom Flüssiggas sollen dies zahlen. der Vorteil für diesen Verein ist halt das jeder Deutsche gerne Vorschriften nachläuft, ob verbindlich oder nicht. Das die Verkäufer dieser Gastankflaschen, mit Ihren Halterungen die sie weit überteuert verkaufen, vieles nur für Ihren Umsatz machen sehen leider die wenigsten Kunden, denn auch wenn die Halterung alle Forderungen erfüllen, kann man sie in unseren Pappfahrzeugen nur mit Siemens-Lufthacken befestigen und dies Wissen die Verkäufer auch, genauso wie dort auch bekannt ist, das wenn die TF fest verschraubt sind diese in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müßen, und das vom TÜV oder der Dekra und nicht von einem ihrer Gashansel, welcher nur eine Sachkundeprüfung an einem WE gegen den Betrag von 300.-€ abgelegt hat, und als Vorbedingung dafür wissen muß wie man eine Eisensäge benutzt.
nanniruffo am 18 Jan 2018 16:31:13 An jeder Tankstelle hängen Schilder, die das Rauchen im Bereich der Tanksäulen untersagen. Es ist ja auch, zwar sehr selten, aber schon das eine oder andere Mal vorgekommen, dass dies jemand dennoch getan hat und damit die Tanke "ein wenig in Brand" gesteckt hat. Da kann man sich dann doch sicher auch darauf berufen, das es ja kein vom Bundestag verabschiedetes, vom Bundesrat bestätigtes sowie vom Bundespräsident unterschriebenes "Gesetz" gibt, in dem steht, das das Rauchen an einer Tankstelle untersagt ist.
Ein solches Gesetz gibt es ja in der Tat nicht, also sind die Schilder an der Tanke für die Herren, die hier immer nach "dem Gesetz" fragen, natürlich ungültig und sie können selbstverständlich an der Tanke auch rauchen.
Viel Spass dabei.
Und sowieso... diese ganzen Vorschriften deren Einhaltung z.b. die Gewerbeaufsicht und auch der TÜV so immer verlangen, sind ja auch alle heiße Luft, weil es dafür ja auch keine "Gesetze" gibt.
Tom
villadsen am 18 Jan 2018 16:52:27 nanniruffo hat geschrieben:Ein solches Gesetz gibt es ja in der Tat nicht, also sind die Schilder an der Tanke für die Herren, die hier immer nach "dem Gesetz" fragen, natürlich ungültig und sie können selbstverständlich an der Tanke auch rauchen.
Jetzt habe ich das entsprechende Gesetz für Deutschland finden können aber in Östereich gibt es z.B. die Gesamte Rechtsvorschrift für Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010 wo es im §24 steht: " Verbote und deren KennzeichnungIm Bereich der Flüssiggas-Tankstelle sind das Rauchen, das Hantieren mit Feuer und offenem Licht sowie das Verwenden von Mobiltelefonen (Handys) verboten. Diese Verbote müssen deutlich sichtbar durch eine Kennzeichnung gemäß der Kennzeichnungsverordnung in dauerhafter Form an jeder Flüssiggas-Zapfsäule und jedem Flüssiggas-Zapfgerät angebracht sein." Hier hätte der Gesetzesgeber relativ einfach ein Verbot für das tanken von Gastankflaschen reinschreiben können - hat er aber nicht getan. In Deutschland wird die Rechtslage nicht viel anders sein. MfG Thomas V.
JACKYONE am 18 Jan 2018 17:25:30 Ganz einfach . Solange es nicht expliziet ein verabschiedetes Gesetz gibt, das bei zuwiederhandlung eine Strafe vorsieht, können gewinnoriendierte Vereine wie DVGW oder VDE gerne irgendwelche Regeln aufstellen.
LG Robert
silver34 am 18 Jan 2018 17:46:31 Es ist nicht generell verboten Gastankflaschen zu befüllen, es gilt das selbe wie für Gastanks!!!
Also warum sollte es da irgend ein Gesetz geben nach dem du schreist!!!
Die Flaschen müssen nur die Vorgaben erfüllen!
Sie müssen Ortsunveränderlich mit dem Fahrzeug verbunden sein (Wie die Gastanks auch und nur mit Werkzeug entfernbar).
Und ein Füllanschluß am Fahrzeug (Es darf mit ein Klappe bei nicht gebrauch abgedeckt sein aber beim Befüllen praktisch außen sein).
Das erste erfüllen viele der eingebauten Gastankflaschen, aber beim zweiten wird da meist direkt an der Flasche befüllt und das ist halt mal nicht erlaubt!
Außerdem gibt's da noch die Betriebsgenehmigung und da stehen Auflagen drin die (z.B. von der DVFG empfohlen werden) und von der Behörde gemacht werden. Dazu gehört auch in was und wie Benzin + Diesel und Gas abgefüllt werden dürfen. Steht auch an den Tankstellen ("Abzufüllen nur für den Betriebsstoff zugelassen Behältnisse" oder ähnlich). Ich darf ja auch nicht einfach Benzin in nee leere Wasserflasche füllen!
Zusätzlich gilt das Hausrecht, Handelsfreiheit und die stillschweigende Zustimmung allgemeinbekannter Gültigkeiten (Rauchverbot -> rauchen ist nicht verboten aber trotzdem darf ich da an der Tankstelle nicht!!![für die die nach dem Gesetz schreien {kein Gesetz -> eine Verordnung bzw. Auflage}]).
Wenn ein Tankwart nicht an grüne Fahrzeuge Treibstoff verkaufen will darf er das, jedenfalls bis ein Gericht vielleicht ihn wegen Diskrimminierung ... ermahnt.
Falsch tanken ist erstmal nur eine Ordungswidrigkeit (weil der Tanker sich nicht an die Auflagen der Tankstelle hält), erst wenn daraus Folgen entstehen kommen Gesetzte ins spiel (aber dann ist man voll Verantwortlich).
T4Wohnmobil am 18 Jan 2018 18:00:09 JACKYONE hat geschrieben:Ganz einfach . Solange es nicht expliziet ein verabschiedetes Gesetz gibt, das bei zuwiederhandlung eine Strafe vorsieht, können gewinnoriendierte Vereine wie DVGW oder VDE gerne irgendwelche Regeln aufstellen.
LG Robert
Einfach mal auf Seite 16/17 nachlesen ! --> LinkIm Schadensfall wird jeder Gutachter vor Gericht nach den anerkannten Regeln der Technik (DVGW oder VDE Vorschriften) sein Gutachten erstellen. Gruß Erik
andwein am 18 Jan 2018 18:13:15 Wokdi hat geschrieben:Na toll... ok, also nachdem ich den Tröt jetzt durch hab, ist die Verwirrung perfekt! :roll: Ich will doch nur nen LPG-Tank haben,... und eben um den LPG-Tank erweitert werden. Allerdings denke ich nicht an nur 11kg sondern eher an 50 oder mehr. LG, Wokdi
Hallo "Wokdi" solange die anderen um Gesetze diskutieren, hier eine Antwort zu deiner Beruhigung: Du hast zwei Tauschflaschen, damit ist diese Seite ermal OK Du willst zusätzlich einen 50kg Tank, der wird am Unterbau fest montiert (nach 20/8g Regelung) und hat einen außenliegenden Befüllstutzen und damit ist auch alles OK Du willst diesen 50 kg Tank an der Tankstelle mit LPG befüllen, das kannst du selbst tun, damit ist auch alles OK Sollte allerdings der Tankwart dahinter kommen, dass du sein Treibgas in das Brenngassystem einschleußt, könnte er dir das Tanken verbieten, da er eigentlich nur Treibgas geliefert bekommt und dieses nur für Treibgaszwecke verkaufen darf. Hat dies für Beruhigung gesorgt? Gruß Andreas
villadsen am 18 Jan 2018 18:36:11 silver34 hat geschrieben:Die Flaschen müssen nur die Vorgaben erfüllen!
Meine Alugas Tankflaschen erfüllen sämtliche Vorgaben für ortsbewegliche Gasdruckbehälter silver34 hat geschrieben:Sie müssen Ortsunveränderlich mit dem Fahrzeug verbunden sein (Wie die Gastanks auch und nur mit Werkzeug entfernbar). Und ein Füllanschluß am Fahrzeug (Es darf mit ein Klappe bei nicht gebrauch abgedeckt sein aber beim Befüllen praktisch außen sein).
Sagt wer? Wieder mal nicht der Gesetzesgeber sondern die DVFG silver34 hat geschrieben:Ich darf ja auch nicht einfach Benzin in nee leere Wasserflasche füllen!
Tue ich auch nicht. Ich fülle Gas in einen dafür vorgesehenen und geprüften Behälter. silver34 hat geschrieben:für die die nach dem Gesetz schreien {kein Gesetz -> eine Verordnung bzw. Auflage}])
Nur zur Info: einen Verordnung ist eine sogenannte Level 2 Gesetzestext. Eine Verordnung entsteht ausschließlich durch Level 1 Gesetzestexte die von der Gesetzesgeber verabschiedet wird. MfG Thomas V.
villadsen am 18 Jan 2018 18:58:14 andwein hat geschrieben:Sollte allerdings der Tankwart dahinter kommen, dass du sein Treibgas in das Brenngassystem einschleußt, könnte er dir das Tanken verbieten, da er eigentlich nur Treibgas geliefert bekommt und dieses nur für Treibgaszwecke verkaufen darf.
Bist du dir da ganz sicher? Ich darf ja gerne Diesel statt Heizöl zuhause zum heizen verwenden, weil der Steuer auf Diesel höher ist als der Steuer auf Heizöl. Der Steuer auf Treibgas ist auch höher als der Steuer auf Gas zum heizen und dem entsprechend müsste es auch legal sein. Davon abgesehen darf der Tankwart mir das tanken immer verbieten - egal was ich tanke. Es ist ja sein Privatgrundstück. MfG Thomas V.
Wokdi am 18 Jan 2018 19:03:18 andwein hat geschrieben:Hallo "Wokdi" solange die anderen um Gesetze diskutieren, hier eine Antwort zu deiner Beruhigung: ... Hat dies für Beruhigung gesorgt? Gruß Andreas
Nabend Andreas, danke! Klare Ansage nach dieser ... Kakophonie hier. Beunruhigt war ich wohl weniger, eher verwirrt :mrgreen: Schade, daß ich dir keinen Daumen hoch geben kann, da ich selber noch nicht mal 10 Bewertungen zusammen hab... den hättste dir redlich verdient! :wink: Danke und "ent-wirrte" Grüße :D
ManfredK am 18 Jan 2018 20:35:31 JACKYONE hat geschrieben:Ganz einfach . Solange es nicht expliziet ein verabschiedetes Gesetz gibt,....
LG Robert
Siehe TRBS 3145/TRGS 745 zum Thema Befüllen von ortsveränderlichen Druckgasbehältern (Tankflasche)
Stefan.1 am 18 Jan 2018 20:45:11 T4Wohnmobil hat geschrieben: Die Regeln vom DVFG sind maßgebend . . . . . . . . .
. . . die sich morgens " jemand " auf der Toilette ausgedacht hat, so meine unmaßgebliche persönliche Meinung :) Stefan
skytwo am 18 Jan 2018 21:10:05 Ich gehe mal davon aus das jehne die eine Tankflasche haben sie weiterhin benutzen, und jehne die keine haben weiterhin dagegen sind, egal was hier geschrieben wird, denn hier drehen sich alle im Kreis. LG Bernd
Stefan.1 am 18 Jan 2018 21:36:24 ... ich schreibe auch nix mehr dazu :) ist ja alles " gesagt "
Stefan
WomoTechnikService am 18 Jan 2018 21:37:16 Ich denke auch, das Thema ist durch und jetzt wird nur noch gehauen... vielleicht kann man hier zu machen.
LG Peter
OSM62 am 18 Jan 2018 22:01:20 Bin gerade in Spanien und froh das Tanke hier in Aguilas "deutsche" Flaschen wieder füllt.
Wokdi am 19 Jan 2018 12:57:57 Zumachen? Nö! Nach langem Suchen habe ich den Tröd hier ja auch gefunden und viele technisch nützliche Hinweise lesen können. Lieber den pseudo-möchtegern-Juristen-Schrott und die Besserwisserei rausschmeißen, die Angaben von Daniela stehen lassen und gut ist. :mrgreen:
JM2C :wink: Wokdi
edume am 19 Jan 2018 14:47:40 Wokdi hat geschrieben:Lieber den pseudo-möchtegern-Juristen-Schrott und die Besserwisserei rausschmeißen, die Angaben von Daniela stehen lassen und gut ist. :mrgreen:
JM2C :wink: Wokdi
Genau so sehe ich das auch! Beste Grüße edume
T4Wohnmobil am 19 Jan 2018 16:27:13 edume hat geschrieben: Genau so sehe ich das auch!
Beste Grüße edume
Und zum Schluss: Sollte etwas passieren stehen Sie ohne Versicherungsschutz da. --> LinkGruß Erik
funfan am 19 Jan 2018 18:12:55 So etwas nennt man „nach eigener vorgefasster Meinung lesen“, dabei übersieht man die eigentliche Aussage eines Artikels. In dem verlinkten Artikel geht es um das Selbstbetanken von Gasflaschen, deren Füllmenge in einer speziellen Abfüllanlage gewogen wird, also um Tauschflaschen. Niemand hier hat behauptet, dass man mit einem passenden Adapter solche Flaschen selbst füllen darf.
Viele Grüße
Hartmut
villadsen am 19 Jan 2018 18:21:02 T4Wohnmobil hat geschrieben:--> Link Gruß Erik
Der Verfasser lebt vom Tauschflaschen verkauf. Sehr Objektiv. T4Wohnmobil hat geschrieben:Und zum Schluss: Sollte etwas passieren stehen Sie ohne Versicherungsschutz da.
Kannst du einen einzigen wirklichen Beispiel dafür nennen? MfG Thomas V.
gespeert am 19 Jan 2018 18:35:34 Ist doch klar, jede Versicherung versucht ein Haar in der Suppe zu fibden. Freiwillig zahlt keiner.
Warum sollte es denn Probleme geben wenn eine ordnungsgemaesse Flasche ordnungsgemaess betankt wird?
AntonCoeln am 19 Jan 2018 18:57:07 Der DVFG legt ja vieles im Bereich Flüssig-Gas fest, fragt Ihr Euch garnicht wer das so ist? Schaut mal --> Link wer da so Mitglied ist und mitbestimmt, da kann man dann schnell feststellen warum manches so ist wie es ist. zum Beispiel warum Regler und Schläuche nach 10jahren ausgetauscht werden müssen, ist es nur weil der Hersteller dieser Sachen auch dort im Verband ist?
Canadier am 19 Jan 2018 20:13:22 Super dein Link, macht ja einiges erklärbar. 
WomoTechnikService am 19 Jan 2018 20:17:08 Canadier hat geschrieben:Super dein Link
Was ich jetzt interessant finde, bei Schröder Gas tanke ich im Winter immer meine Tankflaschen voll, weil die 95/5 anbieten... zahlen muss man dort im Büro, also keine Automatensäule... die haben nichts gegen meine Tankflaschen! LG Peter
Roman am 19 Jan 2018 20:22:30 AntonCoeln hat geschrieben:da kann man dann schnell feststellen warum manches so ist wie es ist. zum Beispiel warum Regler und Schläuche nach 10jahren ausgetauscht werden müssen, ist es nur weil der Hersteller dieser Sachen auch dort im Verband ist?
Da sollte man nun nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Der Tausch der Leitungen macht sicher nach 10 Jahren Sinn, da man ja nicht in die Schläuche reinschauen kann.... Für Hydraulikschläuche z.B. an Baggern gibt es ähnliche Vorgaben (Wechsel nach 6 Jahren). Daran würde ich nie sparen ! Gruß Roman
WomoTechnikService am 19 Jan 2018 20:22:56 und schon wieder Lügen gefunden auf der DVFG-Seite: "Alle 2 Jahre müssen Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden. Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 607) gibt es eine Prüfplakette für den Wohnwagen bzw. das Wohnmobil und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch). Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für die Durchführung einer Hauptuntersuchung durch TÜV, DEKRA, GTÜ oder andere zugelassene Überwachungsstellen." Nein, eben nicht... es ist zwar nicht nachvollziehbar, warum, aber beim Wohnwagen ist die Gasprüfung nicht TÜV-relevant. LG Peter
Canadier am 19 Jan 2018 20:28:55 Hallo Peter, WomoTechnikService hat geschrieben:Nein, eben nicht... es ist zwar nicht nachvollziehbar, warum, aber beim Wohnwagen ist die Gasprüfung nicht TÜV-relevant.
gilt das nur für Wohnwagen?
WomoTechnikService am 19 Jan 2018 20:30:39 Canadier hat geschrieben:Hallo Peter, gilt das nur für Wohnwagen?
Ja, der Wohnwagen bekommt auch ohne Gasprüfung TÜV, warum, weiß keiner... LG Peter
Gast am 19 Jan 2018 20:52:35 Während der Fahrt hält sich im Wohnwagen niemand auf. Beim Wohnmobil greifen Vorschriften der Heizungen und das ist der Grund, warum eine gültige Gasprüfbescheinigung vorliegen muss. Ich meine, das ist in der Bauartzulassung der Heizungen geregelt.
Canadier am 19 Jan 2018 20:57:34 Hallo Daniela, danke für die schnelle Auf- bzw Erklärung. 
JACKYONE am 19 Jan 2018 21:04:12 AntonCoeln hat geschrieben:Der DVFG legt ja vieles im Bereich Flüssig-Gas fest, fragt Ihr Euch garnicht wer das so ist? Schaut mal --> Link wer da so Mitglied ist und mitbestimmt, da kann man dann schnell feststellen warum manches so ist wie es ist. zum Beispiel warum Regler und Schläuche nach 10jahren ausgetauscht werden müssen, ist es nur weil der Hersteller dieser Sachen auch dort im Verband ist?
Das ist doch genau das, was ich gestern um 16:45 geschrieben habe!!!! Trifft auf jeden "Verein" ZU (wie z.B. auch den VDE ) Aber der brave deutsche Michel kann ja ohne solche "Vorschriften" nicht leben. LG Robert
T4Wohnmobil am 19 Jan 2018 21:51:25 JACKYONE hat geschrieben:
Trifft auf jeden "Verein" ZU (wie z.B. auch den VDE )
Aber der brave deutsche Michel kann ja ohne solche "Vorschriften" nicht leben. LG Robert
Elektrizität ist ab einer gewissen Spannung lebensgefährlich, da brach man halt Regelungen (VDE Vorschriften) um Unfälle zu vermeiden. Das gleiche gilt halt auch für Flüssig-Gas ! Da gibt es halt die Vorgaben vom DVFG. Wer soll sie sonst machen ? Die beteiligenden Firmen im DVFG sind dafür verantwortlich das von ihren Produkten keine Gefahr für die Anwender (Wohnmobilfahrer) ausgeht. Gruß Erik
Ausderasche am 20 Jan 2018 00:42:34 Es macht richtig Spaß, hier mit zu lesen. Aber einen einzigen nachvollziehbaren Grund, warum man Gastankflaschen nicht einsetzen sollte, außer dass sie bei einer Selbstbetankung schräg gehalten werden könnten oder von einem Laien schräg oder liegend eingebaut werden könnten, und damit der "Ballon" im Inneren klemmen könnte, habe ich bisher nicht gesehen. Insbesondere da heute ja Schlauchbruchsicherungen, Hochdruckschläuche (wobei ein frei hängender Hochdruckschlauch wohl sicherer ist als eine Festverrohrung, die irgendwelchen Verwindungen des Fahrzeugs ausgesetzt ist) , etc. eingebaut werden. Und wenn dann die (Tank)Gasflasche während der Fahrt (wie in Frankreich gefordert) auch noch zugeschraubt wäre, wo ist dann noch ein Restrisiko? Gruß Frank
gespeert am 20 Jan 2018 08:59:10 Der wichtigste Grund ist, dass man dann nicht mehr die sogenannte Tuevgebuehr so einfach einpreisen kann wie beim Tauschflaschengeschaeft. Der Gasverein schlachtet nicht seinen Goldesel.
Helmchen am 20 Jan 2018 09:57:18 Ausderasche hat geschrieben:wobei ein frei hängender Hochdruckschlauch wohl sicherer ist als eine Festverrohrung, die irgendwelchen Verwindungen des Fahrzeugs ausgesetzt ist
Genauso sehen das wohl auch einige Fachleute, die die Zertifizierung für die Gasprüfung haben und schütteln mit dem Kopf...
JACKYONE am 20 Jan 2018 10:36:50 T4Wohnmobil hat geschrieben:Elektrizität ist ab einer gewissen Spannung lebensgefährlich, da braches halt Regelungen(VDE Vorschriften)um Unfälle zu vermeiden .Das gleiche gilt für Flüssig-Gas!Da gibt es halt die Vorgaben vom DVFG. Wer soll sie sonst machen? Die beteiligenden Firmen im DVFG sind dafür verantwortlich das von ihren Produkten keine Gefahr für die Anwender ausgeht.
Sorry - das ist doch Quatsch. Oder willst du uns erzählen, dass dann diejenigen Firmen, die da nicht beteiligt sind, für den Anwender gefährliche Produkte anbieten?? Und dass ausserhalb Deutschlands reihenweise Anwender ums Leben kommen, weils da keine solchen Vereine und deren eigennützigen Vorschriften gibt? Denn ich denke mal, auch im Ausland ist Elektrizität ab einer gewissen Spannung und auch Gas lebensgefährlich. LG Robert
JACKYONE am 20 Jan 2018 10:47:33 gespeert hat geschrieben:Der wichtigste Grund ist, dass man dann nicht mehr die sogenannte Tuevgebuehr so einfach einpreisen kann wie beim Tauschflaschengeschaeft. Der Gasverein schlachtet nicht seinen Goldesel.
Nun muß ich mich aber schon etwas wundern: Wenns um Gas und die Vorschriften der "zuständigen Vereine" geht, dann siehst du es scheinbar bei weitem nicht so eng wie letzthin bei den Vorschriften der "zuständigen Vereine" (VDE ) beim Thema Wechselrichter und Strom. Find ich jetzt schon etwas scheinheilig. LG Robert
T4Wohnmobil am 20 Jan 2018 13:13:05 JACKYONE hat geschrieben: Sorry - das ist doch Quatsch.
Und dass ausserhalb Deutschlands reihenweise Anwender ums Leben kommen, weils da keine solchen Vereine und deren eigennützigen Vorschriften gibt? Denn ich denke mal, auch im Ausland ist Elektrizität ab einer gewissen Spannung und auch Gas lebensgefährlich.
LG Robert
Sorry - das ist doch Quatsch. Die Installation von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen wird durch die DIN EN 1949 geregelt. EN=Europanorm! Damit ist sie europaweit gültig. Die DIN EN 1949 ist die europäische Grundlage für die DVFW-Arbeitsblätter. --> LinkAuch viele VDE- Vorschriften wurden auf EN-Normen umgestellt und sind somit europaweit gültig. Gruß Erik
bernierapido am 20 Jan 2018 13:25:15 Ich frage mich nur, warum man für diese DIN .... mehr als 100€ bezahlen muss, um sie zu lesen?
Gast am 20 Jan 2018 13:57:22 Bernhard,
Weil die DIN Normen NICHT von den Herstellern bezahlt werden.
Grüße, Alf
|
|