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ALU Gastankflasche 1, 2, 3, 4, 5, 6


Stefan.1 am 09 Jan 2018 23:05:24

Moins,
kann ich mir diese Link zum eBay Artikel
Gastankflasche in mein Gasfach stellen ? und wenn ich sie füllen will, rausnehmen zur Tanksäule gehen und mit LPG füllen ? und wieder genauso anschließen wie eine " normale Tauschflasche " ?

Heute kam an der Tankstelle neben mir jemand, nahm so eine Flasche aus dem Kofferraum, hat sie selbst gefüllt, wieder eingeladen, bezahlt und fuhr wieder weg.
Hätte ich mal nachgefragt, habe mir aber erst hinterher überlegt, das könnte was für mich sein.

Stefan

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jorgito am 09 Jan 2018 23:08:48

Wenn du dir sogar noch einen Außenanschluß legst, brauchst du sie auch nicht ausbauen, sondern kannst gleich am Fahrzeug betanken ! Das wäre etwas einfacher als das Geschleppe der Flasche !

Grüssle

Jorgito

Stefan.1 am 09 Jan 2018 23:19:37

jorgito hat geschrieben:Wenn du dir sogar noch einen Außenanschluß legst, brauchst du sie auch nicht ausbauen, sondern kannst gleich am Fahrzeug betanken ! Das wäre etwas einfacher als das Geschleppe der Flasche !
Grüssle Jorgito


. . . ja da hast Du recht, aber da ich ständig einen PKW mitschlüre, kann ich mal eben mit der Flasche zur Tankstelle fahren und muß nicht immer mit dem Womo los.

Wollte nur wissen, ob ich die Flaschen an jeder Tankstelle selbst füllen kann/darf . . .
den ich heute gesehen habe, da kam keiner von der Tankstelle raus.

Stefan

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Stefan.1 am 09 Jan 2018 23:23:02

jorgito hat geschrieben:Wenn du dir sogar noch einen Außenanschluß legst, brauchst du sie auch nicht ausbauen,


. . . die muß doch dann aber ganz anders befestigt werden oder ?

Stefan

jochen-muc am 09 Jan 2018 23:46:11

Der Link funkt nimma :oops:


Grundsätzlich werden jetzt viele Antworten kommen die darauf hinweisen, dass so ein Vorgehen nicht den Vorschriften entspricht. Weil das fängt schon mit dem Rücktransport im PKW an und ich glaube auch das selbtständige Fülle ist zumindest nicht ganz astrein bzw wohl leicht verboten



Deswegen habe ich mir zu Weihnachten auch eine solche Kunststofftankflasche --> Link gegönnt :mrgreen: ist glaube ich noch ein wenig leichter und erfüllt Ihren Zweck.

Ich habe jetzt diese Flasche und eine normale Aluflasche im Gustl und erhoffe mir so etwas mehr Flexibilität (Hornbach z.B hatte jetzt schon zweimal keine Aluflaschen mehr :motz: ) da kann ich jetzt einfach zur nächsten LPG Tanke fahren.

Was ich aktuell überlege ist noch einen Gasfilter nachzurüsten, keine Ahnung warum aber ich könnte mir vorstellen, dass die Tankstellentanks bzw die dort verkaufte Mischung "dreckiger" sein könnte als bei den anderen Flaschen

bernierapido am 09 Jan 2018 23:56:29

Die Gastankflaschen herausnehmbar und an jeder LPG Tankstelle nachfüllen oder drin stehen lassen und mit dem Wohnwagen vorfahren, das war anfangs, als diese Flasche herauskam, möglich. Dann fingen Länder wie Italien an, dass man die nicht füllen durfte. Ich glaube, zunächst, weil die den Unterschied zwischen Gastankflasche und Tauschflasche nicht verstanden.
Ich habe früher oft die Flasche rausgenommen, wenn ich auf einem Campingplatz war, und habe sie an LPG-Tankstellen nachgefüllt. Das ist in Deutschland auch noch möglich, weil man selbst tanken darf. Ich habe so eine (Stahl-)Flasche noch bei mir zur Hause für Gasstrahler.
In Italien würde sie nicht gefüllt werden, da tankt das Personal.
Heute muss man die Flasche im Wohnwagen so befestigen, dass man sie nur mit Werkzeug ausbauen kann und kann sie nicht mehr einfach rausnehmen. Wenn sie mit einem Außenanschluss versehen ist, kann man sie auch garnicht rausnehmen.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich den Sinn nicht einsehe. Gastankflaschen sind genau so sicher oder unsicher wie jede andere Tausch- oder Leih-Flasche. Das Argument, dass man sie beim Befüllen schief halten kann um sie mehr als 80% zu befüllen kann ja wohl nicht ziehen. Wer Dummheiten machen will und gegen den gesunden Menschenverstand verstoßen will, der kann auch seine Tauschflasche füllen ohne auf die Füllmenge zu achten.
Auch wenn ich es nicht einsehe, das Gesetzt (ist es überhaupt ein Gesetz oder nur eine Empfehlung der DVfG, also eines Vereins) sagt, dass man die Gastankflasche fest einschrauben muss und nur im Fahrzeug stehend betanken darf.

jochen-muc am 10 Jan 2018 00:05:49

Wobei in Italien (gerade im Süden) doch eigentlich immer mehr gar kein Personal mehr an den Säulen ist, man eh nur mit dem Automaten kommuniziert.

Wobei ich nicht weis ob man so auch an LPG kommt ?

Stefan.1 am 10 Jan 2018 00:17:58

jochen-muc hat geschrieben:Der Link funkt nimma :oops:


. . . schei.. vorhin ging der Link noch, wird die Pulle wohl verkauft sein :)
es war eine 14 kg Alu Tankflasche.

Stefan

Stefan.1 am 10 Jan 2018 00:23:53

. . . habe dies hier gefunden --> Link
da steht dann bei, ob man selbst tanken darf oder nicht.

Stefan

Scout am 10 Jan 2018 10:03:38



jochen-muc am 10 Jan 2018 10:39:38

Ich finde zu dem Thema sollte man auch immer gleich sowas ergänzen




:mrgreen:

Gast am 10 Jan 2018 10:57:22

jochen-muc hat geschrieben:
Deswegen habe ich mir zu Weihnachten auch eine solche Kunststofftankflasche --> Link gegönnt :mrgreen: ist glaube ich noch ein wenig leichter und erfüllt Ihren Zweck.
... (Hornbach z.B hatte jetzt schon zweimal keine Aluflaschen mehr :motz: ) ...



Nö.. 10 Kg Inhalt zu 5 kg Tara ist nicht leichter als 11 kg Inhalt zu 5,5 kg (Alugas)

Wo bekommst du diese Plastikpulle denn getauscht oder gefüllt? bei Hornbach?

Grüße, Alf

derIcke am 10 Jan 2018 11:09:31

KudlWackerl hat geschrieben:

Nö.. 10 Kg Inhalt zu 5 kg Tara ist nicht leichter als 11 kg Inhalt zu 5,5 kg (Alugas)

Wo bekommst du diese Plastikpulle denn getauscht oder gefüllt? bei Hornbach?


Moin,
Deine angesprochene Alugas Flasche ist ja auch keine Tanklasche.
Hier ist ja auch noch die Abschaltautomatik drin.
Tauschen brauchst du die nicht, gehst sie ja selber voll tanken.

Icke

jochen-muc am 10 Jan 2018 11:14:52

KudlWackerl hat geschrieben:

Nö.. 10 Kg Inhalt zu 5 kg Tara ist nicht leichter als 11 kg Inhalt zu 5,5 kg (Alugas)

Grüße, Alf


Servus Alf, das verstehe ich nicht :?: a) 10 + 5 = 15 b) 11+5,5 = 16,5 also ist doch a tatsächlich a wengal leichter, oder ?

Wobei mir das wurscht ist :D

KudlWackerl hat geschrieben:

Wo bekommst du diese Plastikpulle denn getauscht oder gefüllt? bei Hornbach?

Grüße, Alf


Ich habe es bisher zweimal gefüllt.

Einmal Tankstelle OMV München Aubing an der LPG Säule. Bei der Tankstelle ist es für den Kassierer gar nicht möglich die Säulen zu sehen, und der mögliche Wachmann der das dann wohl per Bildschirm überwachen muss, hatte wohl zu meinem Glück gerade Mittagspause ;D es ist auf alle Fälle niemand rausgeschossen um mich am Tanken zu hindern :wink:

Und einmal bei einer andere Tankstelle in Puchheim, da war ein Geldautomat

Gast am 10 Jan 2018 11:17:16

derIcke hat geschrieben:
Moin,
...
Tauschen brauchst du die nicht, gehst sie ja selber voll tanken.
...
Icke



Hi Icke,

Danke erstmal für die nicht zur Frage passende Antwort.

die Frage war:

Wo bekommst du diese Plastikpulle denn getauscht oder gefüllt? bei Hornbach?

Eine Bitte: lese vor der erneuten Antwort den Beitrag oben: --> Link vor allem was da in rot geschrieben steht.

Grüße, Alf

Edit (Spassfragae) :mrgreen: : Nachtrag zum zwischenzeitlichen Post von Jochen ... Das heist wenn man nicht erwischt ist, ist es o.k.? So ähnlich wie bei Ladendiebstahl? :lol:

jochen-muc am 10 Jan 2018 11:25:44

KudlWackerl hat geschrieben:
Hi Icke,

Danke erstmal für die nicht zur Frage passende Antwort.

die Frage war:

Wo bekommst du diese Plastikpulle denn getauscht oder gefüllt? bei Hornbach?

Eine Bitte: lese vor der erneuten Antwort den Beitrag oben: --> Link vor allem was da in rot geschrieben steht.

Grüße, Alf


Ich antworte jetzt gerne nochmal weil ich zwar nicht Icke bin aber die Frage ja an mich gerichtet war

a) an öffentlichen Tankstellen
b) mit dem Wissen, das es ein Flugblatt mit einer Verordnung gibt das ich es wohl nicht darf :eek:
c) mit dem Interesse wie diese Vorschrift eigentlich evtl strafbewehrt ist und wer da im Zweifel was mit mir machen könnte :?:
-im Moment wäre es ja meiner Einschätzung nach nur der Tankwart, der mich auffordern könnte die Befüllung zu stoppen. Wenn ich aber in betracht ziehe wie lange der allein braucht um hinter der Kasse rauszukommen und bei mir an der
Säule zu sein und das im Verhältnis zu der Zeit setzt, die der Füllvorgang braucht --------> :mrgreen:

ach und d) Ich oute mich zusätzlich als jemand der wohl seit Benutzung von Propangasflaschen gegen die von mir zitierten Transportvorschriften verstößt. :eek: :mrgreen:

Ich habe noch nie das Fenster beim Transport geöffnet oder die Lüftung auf volle Pulle gestellt. Da muss ich echt mal aufpassen wie das andere im Baumarkt machen, und dann schaue ich auch gleich noch ob im normalen PKW (bei mir im Bus ist tatsächlich ein Zurrgurt drin) die Flaschen entsprechend gesichert sind ich Vermute ja Böses--------------------------> wahrscheinlich 80 % Ois Verbrecher :P

Gast am 10 Jan 2018 11:41:38

Ich habe dazu noch eine andere offtopic-Frage. Dafür mache ich aber einen getrennten Thread auf, da es sonst hier untergeht und der Fluss gestört wird. Ich zitiere dich ...

Grüße, Alf .

villadsen am 10 Jan 2018 12:00:42

Die TRBS 3151/TRGS725 aus die der Forumteilnehmer Scout oft und gerne zitiert gilt nur für Betriebe und Arbeitgeber - nicht für du und ich als Otto Normalverbraucher. Das bedeutet dass wenn auf der LPG Tankstelle kein Schild drauf sitzt wo geschrieben ist dass das tanken won Gastankflaschen verboten ist, dann kannst du es nicht wissen und nur der Tankstellenbetreiber kann dafür bestrafft werden. Im übrigen verstehe ich gar nicht wie eine Automaten Tankstelle die Regelen die im TRBS 3151/TRGS725 einhalten werden kann, weil dort naturgemäss keiner arbeitet - aber vielleicht gelten die TRBS 3151/TRGS725 gar nicht auf eine Automaten Tankstelle genau weil dort keiner arbeitet?

Natürlich darf der Tankwart dich abweisen. Das ist ja sein recht weil es sein Privatgrundstück ist. Ob dass jemals passieren wird, dass die 19 jährige Mädel die auf "meine" Tanke arbeitet, mich verbietet meine Alugas Tankflaschen zu befullen, wage ich zu bezweifeln. Und dann gibt es ja zum Glück viele andere Tankstellen.
MfG
Thomas V.

thomas56 am 10 Jan 2018 12:10:40

die Hoyer-Zentrale hat schon reagiert!




villadsen am 10 Jan 2018 12:25:11

Dort steht Gasflaschen.
Hier wird aber über Gastankflaschen diskutiert.
MfG
Thomas V.

skytwo am 10 Jan 2018 12:31:45

Ich habe auch die Kunsstoffflaschen, und betanke sie selbst, sogar bei einer Gasfüllstation. Weder der Besitzer noch das Personal hat was dagegen, da diese Flasche einen Füllstop hat, auch in Frankreich und Spanien konnte ich Problemlos Tanken, in Spanien hat mir der Tankwart sogar den passenden Adapter drauf gemacht. Und getauscht bekomme ich die niergens, muss sie selber füllen oder direkt füllen lassen, ist ja eine Tankflasche und keine Tauschflasche.
LG Bernd

Gast am 10 Jan 2018 12:55:36

villadsen hat geschrieben:Dort steht Gasflaschen.
Hier wird aber über Gastankflaschen diskutiert.
MfG
Thomas V.


:?:

Ist nicht die Gastankflasche eine Untergattung der Gasflasche?

Grüße, Alf

bernierapido am 10 Jan 2018 13:54:59

Nein, sie ist eine Untergattung von Tank, nämlich ein Tank in der Form einer Flasche und nicht eine Flasche in Form eines Tankes.

Aber lest Euch mal die Veröffentlichung vom "Verband für Flüssiggas" aufmerksam durch.
Die unterscheiden im Text nicht einmal zwischen Tankflasche und Flasche. Geht wild durcheinander. Wer nicht einmal diese beiden Begriffe auseinanderhalten kann will regeln aufstellen. :lol: :lol:

Gast am 10 Jan 2018 13:59:04

bernierapido hat geschrieben:Nein, sie ist eine Untergattung von Tank, nämlich ein Tank in der Form einer Flasche und nicht eine Flasche in Form eines Tankes.


Echt jetzt? Dann würden die Vorschriften für Tanks gelten, also Befestigung, Gutachten usw. Und: Darf man denn Tanks ohne Fahrzeug an der Tankstelle tanken? :lol:

Grüße, Alf

Scout am 10 Jan 2018 14:02:14

villadsen hat geschrieben:Die TRBS 3151/TRGS725 aus die der Forumteilnehmer Scout oft und gerne zitiert gilt nur für Betriebe und Arbeitgeber

Knapp daneben ist auch vorbei.
Wenn man an der Tankstelle tankt gelten die Regeln nach dem der Betrieb einer Tankstelle genehmigt wurde.
Für den Betrieb der Tankstellen gilt die Betriebssicherheitsverordnung

Ich verweise hierzu auf folgendes Blatt: --> Link und zitiere daraus

Ist das Betanken solcher Gasflaschen erlaubt?
NEIN!
Ein Selbstbetanken von Gasflaschen ist aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig. Nach § 2 Abs. 12 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRG 404 „Flüssiggastankstellen“ bzw. dem VdTÜV-Mbl. 513 „Anforderungen an den Betrieb von Flüssiggastankstellen“ dürfen an Autogastankstellen nur Treib- bzw. Brenngastanks, die mit dem Fahrzeug (z. B. Gabelstapler) oder sonstiger ortsbeweglicher Betriebsanlage dauernd fest verbunden sind, volumetrisch befüllt werden. Dies ist bei den angesprochenen Tankflaschen zweifelsohne nicht gegeben.

Wenn es auch an Tankstellen teilweise anders praktiziert wird, die Regel gilt trotzdem.

Gruß
Scout

derIcke am 10 Jan 2018 14:17:41

KudlWackerl hat geschrieben:
derIcke hat geschrieben:
Moin,
...
Tauschen brauchst du die nicht, gehst sie ja selber voll tanken.
...
Icke



Hi Icke,

Danke erstmal für die nicht zur Frage passende Antwort.

die Frage war:

Wo bekommst du diese Plastikpulle denn getauscht oder gefüllt? bei Hornbach?

Eine Bitte: lese vor der erneuten Antwort den Beitrag oben: --> Link vor allem was da in rot geschrieben steht.

Grüße, Alf



Alf,
ich denke mal, wer sich eine solche Flasche kauft, weiß auch wo er sie LEGAL füllen lässt.
Wahrscheinlich wird das nur eine Füllstation bei einem Gaslieferanten sein. Und da bekommst dann ja auch deine Flasche wieder.

Icke

jochen-muc am 10 Jan 2018 14:46:37

Scout hat geschrieben:Knapp daneben ist auch vorbei.
Wenn man an der Tankstelle tankt gelten die Regeln nach dem der Betrieb einer Tankstelle genehmigt wurde.
Gruß
Scout
Scout hat geschrieben:Für den Betrieb der Tankstellen gilt die Betriebssicherheitsverordnung
Gruß
Scout


Also wenn man jetzt schon "I" Düpferlt :D finde ich nicht, dass der Kommentar "Vorbei" war.

Weil

Wie soll ich als Kunde diese Vorschriften Wahrnehmen wenn sie mir gar nicht gezeigt worden bzw ich sie gar nicht sehen kann?
Weil ich habe es noch in KEINER Tankstelle gesehen, dass die Genehmigungsvorschriften irgendwo ausgehängt worden wären und auch auf dem Kassenbon steht nix dergleichen drauf, dass ich mich als Kunde verpflichte mich an diese regeln zu halten (wobei das eh sinnlos wäre weil ich den ja hinterher bekomme)
Wo also entsteht dann meine Anerkenntnis dieser Regeln ?


Scout hat geschrieben:Ist das Betanken solcher Gasflaschen erlaubt?
NEIN!
Ein Selbstbetanken von Gasflaschen ist aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig.
Scout hat geschrieben: Nach § 2 Abs. 12 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRG 404 „Flüssiggastankstellen“ bzw. dem VdTÜV-Mbl. 513 „Anforderungen an den Betrieb von Flüssiggastankstellen“ dürfen an Autogastankstellen nur Treib- bzw. Brenngastanks,
Scout hat geschrieben:die mit dem Fahrzeug (z. B. Gabelstapler) oder sonstiger ortsbeweglicher Betriebsanlage dauernd fest verbunden sind, volumetrisch befüllt werden.Gruß
Scout
Scout hat geschrieben: Dies ist bei den angesprochenen Tankflaschen zweifelsohne nicht gegeben.
Gruß
Scout


Diese Ausführung finde ich schon in sich nicht nachvollziehbar. Bzw kann sie eigentlich nur für das Tankstellenpersonal 100 % bindend sein. Weil auch hier fehlt mir die "Bindung" an mich als Kunden, der ich ja (wie oben ausgeführt) diese Bestimmungen nicht kenne und/oder bestätigt habe. Und kausales Handeln fällt denke ich hier weg

Scout hat geschrieben:Wenn es auch an Tankstellen teilweise anders praktiziert wird, die Regel gilt trotzdem.
Gruß
Scout


Teilweise ist Gut :lol: Zeigt mir doch bitte EINE Tankstelle, wo ein entsprechender Hinweis zu sehen ist , also eine Tankstelle einer Mineralölfirmenkette

DieselMitch am 10 Jan 2018 14:54:07

Das Thema wird in diversen Camping-Foren ja jährlich dekliniert.

Eines der verorteten Hauptprobleme ist der ordnungsgemäße Füllvorgang, also ein automatisch agierendes Ventil, das bei 80% Flaschenfüllung den Füllvorgang beendet, um Überdrücken in der Flasche vorzubeugen.
Das zweite, gerne übersehene Problem ist der ordnungsgemäße Umgang mit der Flasche selber! Sie muß gerade und senkrecht auf dem Boden stehen und darf nicht gekippt werden, um noch "das letzte Bischen" in die Flasche reinzupumpen.

Nun trauen die Gasleutchen das aber dem Otto-Normaltanker nur begrenzt zu, und haben dabei das Übertanken der Flasche als größte Gefahr ausgemacht.

Die Gasfachfrau Nöfer bietet nun aber neue Gastankflaschen an, mit einer Norm ECE 67 R 01 EN 1949 "Spezialausrüstung für Fahrzeuge".
Ob man damit nun, so wie es dargestellt wird, rumlaufen und die irgendwo an der LPG-Tanke selber nachfüllen darf, bezweifel ich aber mal für mich selber.

AFAIK müssen GasTANKflaschen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, und müssen beim Tanken im Fahrzeug verbleiben. Und unter fest verstehen die auch FEST, also nicht mit losen Spanngurten o.ä.

JM2C,
Michael.

villadsen am 10 Jan 2018 15:29:56

Scout hat geschrieben:... dürfen an Autogastankstellen nur Treib- bzw. Brenngastanks, die mit dem Fahrzeug (z. B. Gabelstapler) oder sonstiger ortsbeweglicher Betriebsanlage dauernd fest verbunden sind, volumetrisch befüllt werden. Dies ist bei den angesprochenen Tankflaschen zweifelsohne nicht gegeben.

Gruß
Scout

Lustiger weisse wird auf Gabelstabler hingewiesen wo also - so verstehe ich das zumindest - das betanken doch legal ist.
In meiner Jugend bin ich mehrere Gabelstabler gefahren und eins kann ich garantieren: Bei keinen würde der Tankbefestigung 20/8G aushalten, den die sahen alle so aus:
Bild
Lustigerweisse werden die Beschläge die die Gasfachfrau und Wyhnen als Befestigungen für Gastankflaschen verkaufen auch als Gabelstablergastankbefestigungen verkauft.
MfG
Thomas V.

Gast am 10 Jan 2018 15:44:14

Die Schrauben im Stahlgussblock des Staplers schauen aber schon mehr nach 20g aus als wenn die in Presspan sind. Und der Gurt hält locker 20 g mal 30 KG.

Grüße, Alf

andwein am 10 Jan 2018 15:49:21

bernierapido hat geschrieben:Nein, sie ist eine Untergattung von Tank, nämlich ein Tank in der Form einer Flasche und nicht eine Flasche in Form eines Tankes. ........

Da hast du wahrlich recht!
Gruß Andreas

villadsen am 10 Jan 2018 15:53:49

Scout hat geschrieben: Nach § 2 Abs. 12 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRG 404 „Flüssiggastankstellen“
Gruß
Scout

In §1 abs 1 dieser Betriebssicherheitsverordnung steht übrigens:
"§ 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die
Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit."


Also wieder eine Verordnung die ich als Otto Normalverbraucher nicht kennen muss. Ich darf davon ausgehen dass der Tankstelle so eingerichtet ist das es die geltende Sicherheitsvorschriften erfült. Und sollte eine Tankstelle in Rheinland Pfalz das verlinkte Verbotsschild irgendwo aufgehängt habe, dann werde ich mich natürlich daran halten und eine andere Tankstelle aufsuchen wo das nicht der Fall ist.
MfG
Thomas V.

Scout am 10 Jan 2018 22:06:59

jochen-muc
Wenn man an der Tankstelle tankt gelten die Regeln nach dem der Betrieb einer Tankstelle genehmigt wurde.
Eine Tankstelle ist eine überwachungsbedürftige Anlage.
Für den Betrieb einer solchen Anlage bekommt der Betreiber eine Genehmigung nach der Betriebssicherheitsverordnung.
Darin ist beschrieben was er muss, darf, soll oder nicht darf.
Das ist für den Betreiber wichtig, bei gravierenden Verstößen erlischt die Genehmigung.
Es muss auch die Kunden informieren. Dafür hängt an jeder Tanke irgend eine Information die sagt, dass rauchen verboten ist, offene Brennstellen (Kühli oder Heizung im Womo) ausgeschaltet werden müssen und vielleicht noch anderes. Mehr braucht der Kunde als Info nicht.

Und nun zur Gasflasche selbst, oder die nicht regelkonform befestigt ist.
Gasflaschen dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung nicht betankt werden. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt in erster Linie mal für den Betreiber. Er muss darauf achten, dass nichts Illegales geschieht. Es liegt in seiner Verantwortung. Er muss darüber informieren, deshalb die Schilder.
Wenn man nun an Tanken trotzdem Gas zapfen kann ist dies trotzdem nicht erlaubt und der Betreiber vernachlässigt seine Betreiberpflicht. Als Tanker kann man es nicht unbedingt wissen. Für den Tanker ist das im Moment von Vorteil. Dieses Verbotsschild wird wohl mit der Zeit an immer mehr Tankstellen zu sehen sein.



Was hat man dann davon? Nichts! Der Tankstellenbetreiber verweigert das Tanken, da kann man jammern und zetern und Regel anzweifeln, es gibt keine Gegenargumente, es ist halt schlichtweg verboten.

Jeder der sich für eine nicht regelkonform Tankflasche entscheidet muss vielleicht damit rechnen, dass er bald an der Tanke abgewiesen wird.
Es ist unverantwortlich eine Tankflasche zu empfehlen, wenn sie nicht regelkonform Befestigt wird.

Die gesamte Gemeinde der Tankflaschenuser sollte halt langsam einsehen, dass sie von den Firmen in Bezug auf Regelkonformität falsch informiert und über den Tisch gezogen wurden.

Gruß
Scout

villadsen am 10 Jan 2018 23:02:16

Scout hat geschrieben:Was hat man dann davon? Nichts! Der Tankstellenbetreiber verweigert das Tanken, da kann man jammern und zetern und Regel anzweifeln, es gibt keine Gegenargumente, es ist halt schlichtweg verboten.

Wenn es tatsächlich verboten ist, mit welcher Strafe muss ich dann rechen falls ich beim tanken erwischt wird? Oder gilt das Rechtstaatliche Prinzip "nullum crimen, nulla poena sine lege" nicht in Deutschland?
MfG
Thomas V

bernierapido am 10 Jan 2018 23:09:14

Da bin ich nicht deiner Meinung:
Das gesamte Regelwerk wurde erst nachträglich angepasst. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Als ich meine erste Tankflasche gekauft habe, wurde diese einfach wie eine normale Fasche mit Gurten befestigt. Ich konnte die Flasche herausnehmen und mit zur Tankstelle nehmen und dort Tanken.
Dem Tankwart habe ich nur die Bescheinigung vorgelegt, dass es sich um eine spezielle Tankflaschehandelt, die bei 80% Füllstand abschaltet.
Anschließend konnte die Tankflasche wieder in den Flaschenkasten gestellt und angeschlossen werden.
Als nächstes musste die Tank-Flasche gegen das schräg Stellen beim Befüllen gesichert werden, also mit Stahlbändern festgeschraubt.
Dann sollte die Flasche so befestigt werden, dass bei einem bestimmten Beschleunigungswert das Abreißen nicht mehr möglich ist, was in den heutigen Wohnwagen nicht möglich ist, da sie dann an Karosserieteilen festgeschraubt werden mus und nicht, wie üblich, in Leichtholzplatten.
Und jetzt sprechen manche Leute darüber, das die Tank-Flaschen mit fester Verrohrung eingebaut werden müssen.
Das alles bestimmen private Zusammenschlüsse von Interessengemeinschaften (VdF e.V., DVfGe.V.)
Obwohl LPG höher besteuert ist als Propan in Tausch- oder Leihflaschen, ist der Preis fast derselbe.
Die Tankflaschen und die dazugehörigen Anschlüsse und Schläuche sind TÜV-Geprüft. Etliche Gutachten und Bestimmungen kann man sich von den Anbietern runterladen.
Wenn mir wirklich eine Tankstelle das Tanken verweigern sollte fahr ich halt zur nächsten. Mir ist das einmal in Italien passiert, bis ich dem Tankwart die mehrsprachige Erklährung vorgezeigt habe.
Meine Gasprüfungen habe ich auch immer gemacht und bestanden.
Also:
Bisher habe ich immer Flüssiggas bekommen sowohl für die fest eingebaute Tankflasche (ich habe übrigens Außenbetankung und muss die Tür zum Flaschenkasten garnicht öffnen) als auch bei meiner alten Flasche, die ich transportabel habe und im Gasheizofen zu Hause in der Garage nutze.
Eine gesetzliche Bestimmung , die mein Verhalten unter Strafe stellt, gibt es nicht, da die "Empfehlung" der "Vereine" kein Gesetz ist.

cdengler am 10 Jan 2018 23:43:14

Danke Bernhard!

Ich bin grundverwirrt was die Tankflaschen angeht.
Dein Beitrag bestärkt mich gerade, mir vielleicht doch zwei Alugas Tankflaschen zuzulegen.

Wenn ich das so richtig verstehe, müssen die Flaschen
1. richtig befestigt sein (Stahlband oder ähnliches)
2. einen festen Anschluss zum Tanken haben (außen oder innen liegend, wobei außen weniger Fragen aufwerfen wird an Tankstellen) 3. einen festen Anschluss (statt Schläuchen) an das Gassystem des Wohnmobils aufweisen

Punkt 1 und 2 leuchten mir irgendwie ein, damit kein Trottel die Flasche beim Tanken schräg stellen kann. Punkt 3 gar nicht. Warum sollte es beim Benutzen des Gases aus den Tankflaschen andere Regelungen geben als bei Tauschflaschen?

Warum ist das alles so kompliziert? Wer profitiert davon? Oder ist das einfach eine "Überregulierung"? Ich verstehe nicht, warum es Tankflaschen gibt, wenn man sie eigentlich gar nicht benutzen darf. Ist doch schizophren, oder?

Wer von Euch hat Erfahrungen mit selber Tanken in Italien und Schweden? Das sind unsere Reiseziele in 2018 und da sollte es klappen. Sonst brauche ich die Tankflaschen nämlich gar nicht...

Liebe Grüße
Christian

jochen-muc am 11 Jan 2018 00:33:03

Du "mischt" gerade zwei Systeme Christian

Grundsätzlich musst Du unterscheiden zwischen Flaschenanlagen die fest im Wagen verbaut sind und die einen Außenfüllanschluß haben, und Flaschen die man raus nimmt und halt neben der Säule füllt.

Bezüglich der geänderten Vorschriften bezweifel ich die Entwicklung die Scout hier skizziert.

Wie lange gibt es den schon die von Dir zitierten Vorschriften Scout ? Seit Anfang 2016 ! Und kennst Du persönlich EINE Tankstelle wo entweder so ein Schild aushängt oder Du schon mal mitbekommen hast, dass jemand abgewiesen worden ist ?

Ich habe heute extra drauf geachtet, 6 Gastankstellen auf meiner Heimfahrt -------> 0,0 Hinweisschild


Genauso wie doch keine alte Sau (bzw doch maximal 10 % incl Kurt :D ) auf den vorschriftsmäßigen Transport der Propangasflasche achtet die man zum Grillen zum Unkrautwegbrennen oder auch fürs Womi braucht und mit dem normalen PKW beim Baumarkt holt

Oder überwacht den ein Tankstellenbetreiber wie viele Ersatzkanister man vollmacht ? Weil auch hier gibt es ja eine entsprechende Vorschrift wieviel man transportieren darf ?

Das ist doch alles Übertheoretisch

Die sicherer Methode ist übirgens die Tankflasche (egal ob Alu oder Kunststoff) die man rausnimmt, da kannst immer das Womi als Sichtschutz vor die Säule stellen und dahinter tanken :mrgreen:

Und nochmal was passiert den schlimmstenfalls ?

NIX außer das man Dir die Betankung verbietet und in 90 % der Fällen bist da eh schon lange fertig :wink:

Ausderasche am 11 Jan 2018 02:37:48

Nun lasst doch Scouts Darstellung einfach einmal kommentarlos so hier stehen, wie er sie geschrieben hat.

Er macht nichts weiter, als die aktuelle "Gesetzeslage", "Vorschriftenlage", "Verordnungslage" darzustellen. Er hat in seinen Beitägen noch nicht einmal gewertet, ob er das gut oder schlecht findet. Und an den Verordnungen ändert ihr nichts, außer dass ihr hier mit Euren Beiträgen eventuelle Mitleser aus dem Lager der Tankflaschengegner "scharf" darauf macht, noch weitere "Verordnungen" zu kreieren und an den Tankstellen zu verbreiten und deren Verzug dort durchzusetzen.

Und ob wir mit unseren ALU-Gastankflaschen diese Verordnungen gut, praktikabel, idiotisch, sinnvoll, im Zeitablauf hinterfotzig angepaßt finden, ist doch ein ganz anderes Thema.

Klar wundere ich mich auch, wie Verordnungen im Laufe der Jahre "modernisiert" werden, obwohl ich in mehr als 10 Jahren Tankflaschennutzung noch nie irgendwo gelesen habe, dass es beim Betanken von befestigten Tankgasflaschen in Wohnmobilen oder bei Verkehrsunfällen zu irgendwelchen Zwischenfällen gekommen wäre.

Und interessant wäre natürlich auch zu wissen, ob diese tollen "Verordnungen" nur für unser regelungswütiges D oder auch im Ausland gelten oder in welchem Ausland. Aber nein, das will ich gar nicht wissen. Sonst wird dort auch noch geregelt. Siehe oben.

Gruß Frank

jochen-muc am 11 Jan 2018 08:37:41

Na ja Frank grundsätzlich würde ich Dir schon recht geben, aber solche Aussagen

Jeder der sich für eine nicht regelkonform Tankflasche entscheidet muss vielleicht damit rechnen, dass er bald an der Tanke abgewiesen wird.
Es ist unverantwortlich eine Tankflasche zu empfehlen, wenn sie nicht regelkonform Befestigt wird.
Die gesamte Gemeinde der Tankflaschenuser sollte halt langsam einsehen, dass sie von den Firmen in Bezug auf Regelkonformität falsch informiert und über den Tisch gezogen wurden.


finde ich kann man durchaus kommentieren und dabei die Ist Situation darstellen. Weil das kannst Du ja auch bestätigen, dsa dem nun wirklich nicht so ist. Immerhin ging es um die Frage eines Kollegen der darüber nachdenkt sich eine solche Flasche zu kaufen.

Wäre genau das gleich wenn jemand fragt ob ein bestimmter 20 Liter Reservekanister gut oder schlecht ist

Und im Ausland ist es teilweise noch schlimmer (von den Vorschriften her) :mrgreen:

WomoTechnikService am 11 Jan 2018 09:14:50

bernierapido hat geschrieben:Aber lest Euch mal die Veröffentlichung vom "Verband für Flüssiggas" aufmerksam durch.
Die unterscheiden im Text nicht einmal zwischen Tankflasche und Flasche. Geht wild durcheinander. Wer nicht einmal diese beiden Begriffe auseinanderhalten kann will regeln aufstellen.


Zu jedem Tank oder jeder Tankflasche liegt beim Kauf ein Zertifikat bei, wenn nicht, sollte man es beim Lieferanten anfordern. In diesem ist festgelegt, ob es sich um eine Flasche (mobiler Druckbehälter) oder einen Tank (stationärer Druckbehälter) handelt, auch wenn das Zertifikat aus dem Ausland kommt, findet sich darauf meist auch ein Siegel des deutschen TÜV. Ein Tank muss nun mit 20/8g befestigt sein und mit Rohr angeschlossen, eine Flasche mit Schlauch, ganz normal in den Gaskasten gestellt und verzurrt... aber: die Flasche darf man in D nicht selbst betanken - bei einer Außenbetankung weiß niemand, was dahinter steht.

Das Interessante ist, dass meine beiden 2012 beim Gaswinkel in Holland gekauften Alugastankflaschen ein Zertifikat als Flasche haben, die heute von der Gasfachfrau verkauften haben ein Zertifikat als Tank. Daher verbaue ich bei meinen Kunden keine Alugastankflaschen mehr, da ich die 20/8g nicht sicherstellen kann und auch die Verrohrung nicht so einfach ist. Ich verbaue je nach Lieferbarkeit grüne Stahltankflaschen aus Holland oder rote aus Großbritannien, jeweils mit Zertifikat als Flasche und vom TÜV Rheinland abgesegnet. Das Zertifikat bekommen meine Kunden dazu. Es wird ein Außenbetankungsanschluss installiert und die Kunden werden darauf hingewiesen, dass nur Fachpersonal das Betanken ausführen darf. Ich (als Fachpersonal) zeige aber dem Kunden an der nächsten Tankstelle, wie es gemacht wird...

LG Peter

villadsen am 11 Jan 2018 09:19:48

Hallo Frank,
Ausderasche hat geschrieben:Er macht nichts weiter, als die aktuelle "Gesetzeslage", "Vorschriftenlage", "Verordnungslage" darzustellen.

Nein, das tut er eben nicht. Er wiedergibt die Ansichten von einen Verein. Erst wenn es einen Gerichtsurteil desbezüglich gibts kann mann ernsthaft über die Gesetzeslage sprechen. Dieses Gerichtsurteil wird es wohl so bald nicht geben.

Ansonsten stimme ich dir weitgehend zu.

MfG
Thomas V.

villadsen am 11 Jan 2018 09:31:42

WomoTechnikService hat geschrieben:Das Interessante ist, dass meine beiden 2012 beim Gaswinkel in Holland gekauften Alugastankflaschen ein Zertifikat als Flasche haben

Meine AlugasTankflaschen gekauft 2014 bei Gaswinkel sind auch als Flaschen vermerkt. Ich habe es so verstanden dass eine eingestempelte PI Zeichen eine ortsbewegliche Flasche Kennzeichnet.
MfG
Thomas V.

bernie8 am 11 Jan 2018 12:07:09

Hallo,

Also wieder eine Verordnung die ich als Otto Normalverbraucher nicht kennen muss.


Das ist Quatsch.
Die Betriebsicherheitsvorschriften / Nutzungsordnung hängen an "jeder" Tankstelle aus. Ob Du sie nun liest oder nicht ist etwas anderes.
Die Ausführungen von Scout sind alle korrekt.

Es hängt ja auch an keiner Strassenecke die StVO aus, trotzdem ist die für jeden bindend. Auch hier gibt es jede menge
Leute die das nicht wissen (wollen) und sich nicht dran halten. Wenn aber was passiert hat immer der die schlechteren Karten
der das ignoriert.

Und auch wenn ihr das hier hundert mal diskutiert: Was garantiert nicht passieren wird ist, dass in diesen Vorschriften
irgendwann steht, dass dass Betanken von Gasflaschen (Tankflaschen) für Endbenutzer zulässig ist!

Eine Installation von Gastankflaschen, die den Vorgaben eines Gastanks entspricht wird aber evtl zulässig sein.

Gerade das Diskutieren in Internetforen wird mit dazu beitragen das diese Regelungen schneller greifen als euch das lieb ist.

Es mag ja sein, dass die User hier, die selbst betanken mit dem Thema verantwortungsvoll umgehen.
Ich arbeite in einem großen technischen Überwachungsverein und bekomme täglich mit was die Vollpfostenwelt da
draußen veranstaltet. Da ertrinken Babys in der Badewanne oder jemand schneidet seine Hecke mit dem Rasenmäher.
Und genau aus der Ecke entstehen dann die Vorschriften und Gesetze. Wenn alle Menschheit verantwortlich mit solchen
Dingen umgehen würde bräuchten wir keine Verordnungen, das Gegenteil ist aber der Fall!

Die Regeln, die Scout anführt mögen euch nicht gesetzlich bindend erscheinen. Im Streitfall wird sich aber gerade dieses Gesetz
(Produktsicherheitsgesetz in D) darauf berufen. Im übrigen resultieren diese Vorschriften (Betriebssicherheitsverordnung)
aus europäischen Richtlinien und sind eigentlich für alle Mitgliedstaaten bindend.

KurtLund am 11 Jan 2018 12:56:15

Nur weil ich ab und zu Kunde eine Tankstelle ist, muss ich nicht die Betriebssicherheitsverordnung für Tankstellen kennen.

Das wäre das selbe als zu verlangen dass weil ich ein Bankkonto hast, muss ich die gesammte Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen mit sämtlichen Verordnungen kennen (Insgesammt mehr als 3000 Seiten) damit ich selber beurteilen kannst ob alles was mit meinen Konto passiert auch rechtens ist.

MfG
Kurt Lund

Canadier am 11 Jan 2018 13:00:07

Aber Kurt,
sowas weiß man doch. Bild

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