bert am 19 Aug 2019 06:31:27 Wenn ein Fahrzeug bis 3,5t Zulassung mit gültiger Vignette Übergewicht hat, wird ggfs. die Polizei strafen. Es liegt aber kein Mautvergehen vor. Trotzdem rate ich, nicht überladen zu fahren :ja: Helmut
Das ist mit Sicherheit so korrekt. Wenn du bis 3,5T zugelassen bist dann zählt das. Wäre sonst ja auch ein weiterer Delikt wenn kein C-Schein vorhanden ist. Dem ist aber auch nicht so. Solltest du mehr Gewicht haben kannst du dir in der Schweiz ja auch nicht die Schwerverkehrsabgabe besorgen und die Sache wäre damit erledigt. bert
basste315 am 19 Aug 2019 18:19:22 duca250 hat geschrieben:... :gruebel: Das ist mir neu und ganz ehrlich bezweifle ich das!
Es ist eindeutig nicht das gewogene Gewicht sondern das zugelassene Gesamtgewicht für die Maut maßgeblich siehe TEIL A I: MAUTORDNUNG FÜR KRAFTFAHRZEUGE MIT EINEM HÖCHSTEN ZULÄSSIGEN GESAMTGEWICHT VON NICHT MEHR ALS 3,5 TONNEN ......................... 10 --> LinkHelmut
duca250 am 19 Aug 2019 19:31:48 Danke Helmut, dass ist jetzt mal eine Antwort mit Inhalt bzw. Link. Ich werde mir den Inhalt die Tage einverleiben. Meine Infos habe ich übrigens von anderen Womo-Fahrern, welche erwischt wurden. Grüße der Duc
babenhausen am 19 Aug 2019 19:45:33 Wenn du in eine Gewichtskontrolle kommst wird das wiegen von der Polizei durchgefüht und von denen wird auch ggf die Strafe festgelegt. Dazu werfen sie auch einen Blick in die Zulassungspapiere, fehlt die Go Box oder die Vignette wirst du an die Asfinag Mitarbeiter weitergereicht. Manche sind etwas nervös und sehen halt graues Tuch,schon wird verwechselt
tomas am 23 Jan 2020 14:02:07 Gast hat geschrieben:I Klasse M2 Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen. Klasse M3 Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.
Da steht und, also müssen beide Sachen zutreffen. Da wohl niemand mehr als 8 Plätze hat sind alle Womo unter 8 Plätze M1
Trashy am 23 Jan 2020 14:12:17 villadsen hat geschrieben:Eigentlich sind es EU Reglen die ganz klar sind: Wohnmobil unter 3,5 T = PKW Klasse M1 Wohnmobil über 3,5 T und unter 5 T = PKW Klasse M2 Wohnmobil über 5 T = PKW Klasse M3 MfG Thomas V.
Stimmt auch anscheinend nicht. Meiner ist über 3,5t und im Schein steht M1
villadsen am 23 Jan 2020 15:03:02 Trashy hat geschrieben:Stimmt auch anscheinend nicht.
Die EU hat in der Tat zwei Definitionen darüber was ein M Auto ist: Hier die erste Definition die anscheinend in Deutschland gebraucht wird und die sowohl Anzahl Sitzplätze und Gewicht in betracht zieht: "Klasse M1: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Klasse M2: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen. Klasse M3: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen."
und diese einfachere Variante die das Anzahl von Sitzplätzen nicht in betracht nimmt: "M1 Used for the carriage of passengers, with no more than eight seats in addition to the driver seat, also known as passenger cars. M2 Used for the carriage of passengers, having a maximum mass not exceeding 5 tonnes. M3 Used for the carriage of passengers, having a maximum mass exceeding 5 tonnes."Beide Definitionen gefunden auf offiziellen Seiten der EU. Also haben alle recht. MfG Thomas V.
JayTee2312 am 23 Jan 2020 15:23:46 forchh hat geschrieben:und nun zum zweiten Mal: die Kontrolle wurde durch eine am Straßenrand stehende elektronische Anzeigetafel angezeigt, und es war weder Lkw noch Pkw sondern alle Fahrzeuge über 2,8 to zul.Gesamtgewicht.
Genau so kenne ich das auch
jochen-muc am 23 Jan 2020 17:07:12 forchh hat geschrieben:und nun zum zweiten Mal: die Kontrolle wurde durch eine am Straßenrand stehende elektronische Anzeigetafel angezeigt, und es war weder Lkw noch Pkw sondern alle Fahrzeuge über 2,8 to zul.Gesamtgewicht.
JayTee2312 hat geschrieben:Genau so kenne ich das auch
Ich auch, aber auf deutschen Boden (und zwar hinter der Grenze auf der A8) wobei die wohl eher immer Illegale Einwanderer suchen etc, weil da auch die Reisebusse raus kommen
Rollator am 23 Jan 2020 17:33:12 Ich denke mal, wer wie hier teilweise zu lesen mit 200 kg Überladung in Austria erwischt wird, dürfte ein größeres Probelm haben, als die Kosten für geprellte Maut. Soweit ich das sehe, ist das dann eher die Portokasse gegenüber den bis zu über 2000 Euro, die dann fällig werden können.
vx2200 am 23 Jan 2020 19:45:02 Rollator hat geschrieben:Ich denke mal, wer wie hier teilweise zu lesen mit 200 kg Überladung in Austria erwischt wird, dürfte ein größeres Probelm haben, als die Kosten für geprellte Maut. Soweit ich das sehe, ist das dann eher die Portokasse gegenüber den bis zu über 2000 Euro, die dann fällig werden können.
Für die Maut gilt das ZGG nicht das tatsächliche Gewicht. Nachzulesen z.B. bei der ASFINAG.
bert am 24 Jan 2020 12:56:18 Rollator hat geschrieben:Soweit ich das sehe, ist das dann eher die Portokasse gegenüber den bis zu über 2000 Euro, die dann fällig werden können.
Woher kommen die 2000€ ? Ich kenne leider auch keine genauen Strafen. Nur so eine hohe Strafe für ~200kg ist mir nicht bekannt. bert
fschuen am 24 Jan 2020 13:09:44 bert hat geschrieben:Woher kommen die 2000€ ?
Ich glaube, das ist der Füllstand der Portokasse - bei der gesparten Maut kommt das über ein paar Jahre schon zusammen ;D SCNR Manfred
tomas am 25 Jan 2020 17:54:38 Trashy hat geschrieben: Stimmt auch anscheinend nicht. Meiner ist über 3,5t und im Schein steht M1
Und noch einmal: Da Dein Fahrzeug nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz hat, aber über einer zulässigen Gesamtmasse 3,5 Tonnen hat, ist es ein M1 Klasse Fahrzeug. Nur wenn beides zutrifft, also über 8 Sitzplätze UND über 3,5 t ---> M2
Bakerman am 05 Feb 2020 23:55:24 Hallo, Meine Frage hat zwar nur indirekt mit diesen Wiegekontrollen zu tun, aber ich möchte sie dennoch hier stellen. Gibt es eine technische Aufrüstungsmöglichkeit , die Eintragung in der Zulassung "Bei Anhängerbetrieb Techn.Zul.Ges-Masse d.Zugkombination", zu erhöhen ? Ich meine natürlich ohne ein anderes Wohnmobil zu kaufen! Eventuell durch den Einbau anderer Bremsscheiben oä. Gruß Frank
bert am 06 Feb 2020 07:30:53 Kann ich mir, durch die oftmals verbauten Rahmenverlängerungen, nicht vorstellen. Eventuell mal vergleichen was der eigentliche Transporter/ Pritschen ziehen darf.
Zum Thema: In Österreich wurde jetzt wieder ein polnischer Kleintransporter erwischt. Statt der max.3,5t hatte er 8t. Beladen mit Spannplatten. Der Polizei ist es ja grundsätzlich egal ob ein Transporter oder ein Wohnmobil daher kommt.
bert
Tinduck am 06 Feb 2020 07:43:29 Das Problem ist meist, dass die Handbremse des Zugfahrzeugs am Hang nicht mehr Gewicht halten kann als angegeben. Wüsste nicht, wie man da was technisch ändern könnte. Und erst recht steht in den Sternen, welcher TÜV-Prüfer das dann abnehmen soll...
Zum polnischen Schwertransport: hätte ja gern mal gesehen, wie die Reifen so aussahen, bei mehr als dem doppelten zGG. Wie blöd kann man eigentlich sein??
bis denn,
Uwe
rkopka am 06 Feb 2020 08:38:21 Tinduck hat geschrieben:Zum polnischen Schwertransport: hätte ja gern mal gesehen, wie die Reifen so aussahen, bei mehr als dem doppelten zGG. Wie blöd kann man eigentlich sein??
Ich will die Diskussion nicht dorthin weiterführen, aber evt. wäre die Frage: wie verzweifelt kann man sein, genug Geld zu verdienen oder seinen Job zu behalten ? RK
bert am 06 Feb 2020 21:56:18 Ist durch die Medien gegangen. Da wird natürlich auch die Rennleitung munter. Was daher zum wiegen kommt ist ihnen ja egal. Das ist aber schon ein krasses Beispiel. Kann man nur auf eine Zwillingsachse hoffen.
bert
Gast am 06 Feb 2020 22:44:32 Bakerman hat geschrieben:Gibt es eine technische Aufrüstungsmöglichkeit , die Eintragung in der Zulassung "Bei Anhängerbetrieb Techn.Zul.Ges-Masse d.Zugkombination", zu erhöhen ?
Nein, die Möglichkeit gibt es nicht. Das maximal zulässige Zuggesamtgewicht ist unveränderbarer Bestandteil der Betriebserlaubnis.
Bakerman am 07 Feb 2020 00:31:53 Danke Zingaro , dass ist eindeutig ! Frank
Gast am 08 Feb 2020 11:23:14 bert hat geschrieben:..... Der Polizei ist es ja grundsätzlich egal ob ein Transporter oder ein Wohnmobil daher kommt.
bert
Absolut Korrekt -> Gestern Von der A7 nach Österreich -> Fahrzeuge ab 2,8 to , ab zum wiegen -> egal ob , Was ,Wer -> und nicht nur Autobahn !
schneggenhaus am 09 Feb 2020 00:34:06 bert hat geschrieben:Anhand von Vignette oder Gobox kann der Prüfer schon merken ob das Mobil kleiner oder größer 3,5t ist. Das genaue HzgG kann man natürlich nur über die Papiere oder Kennzeichenabfrage feststellen.
Ich bin auch einiges auf der Autobahn unterwegs. Habe aber bis jetzt erst den Hinweis LKW >2,8T gesehen. Das juckt mich mit dem Wohnmobil nicht.
bert
wir sind ja öfters in Oesterreich unterwegs und auch ich habe bis jetzt auch nur den Hinweis LKW ab 2.8 T gesehen, und mein Wohhnmobil ist kein LKW ..... in Kärnten wurden wir einmal automatisch gemessen mit Anhänger und dann leuchtete LKW Höchstgeschwindikeit 80 km/h bei Starkregen, und ich bin gar nicht schneller gefahren :?: ..... ich denke das das wegen dem Anhänger war, was auch immer ;) In der Schweiz auf der A13 bei Cazis habe ich den Hinweis LKW ab 2.8 T ebenfalls schon gelesen ....... da wurden wir aber auch schon zum wägen raus geholt ohne jegliche Vorwarnung :?
Gast am 09 Feb 2020 11:19:26 Danke, das war ein wertvoller Hinwreis
thomas56 am 15 Feb 2020 11:16:01 überladene Fahrzeuge werden einigen Ländern immer mehr ein Dorn im Auge und wenn dies noch als sprudelnde Geldquelle erkannt wird, können wir uns warm anziehen! Ich denke mal, die Kontrollen werden nicht weniger!
Gast am 15 Feb 2020 12:33:48 thomas56 hat geschrieben:.... und wenn dies noch als sprudelnde Geldquelle erkannt wird, können wir uns warm anziehen! Ich denke mal, die Kontrollen werden nicht weniger!
Da kannst Du recht haben, aber das Bußgeld als "Geldquelle" ist dabei nicht der Grund. Das Thema ist viiiel komplexer. Hier geht es neben der Verkehrssicherheit auch um den Wettbewerbsschutz im Speditionsgewerbe. Mit einem Bußgeld für den Fahrer ist es dort auch nicht getan. Der Unternehmer/Spediteur zahlt ebenfalls und das Bußgeld ist noch höher. Dazu kommt in vielen Fällen für den Unternehmer noch eine viel empfindlichere Nebenfolge: der sogenannte "Verfall", d.h. sein Transportgewinn wird vollständig eingezogen. Reisemobile sind bei den Gewichtskontrollen da nur Beifang, wenn sie nicht im Rahmen der sogenannten "Reiseverkehrskontrollen" rausgezogen werden. Da geht es dann nur um die Verkehrssicherheit. Und aus Erfahrung kann ich sagen, dass diese Kontrollen auch dringend notwendig sind. Die wenigsten 3,5 Tonner bleiben unbeanstandet. Zwischen 10 und 20% Überladung ist schon fast Standard. Als Indiz für die Selektionsposten reichen schon mehrere Insassen oder bei Garagenfahrzeugen oft schon der Fahrradträger am Heck aus. Die Zuladungsreserven in dem Fahrzeugsegment sind ohnehin schon gering, werden von den Herstellern dazu noch schön gerechnet und durch das Komfortbedürfnis der Besitzer in vielen Fällen bereits ohne Urlaubsgepäck nur mit den Insassen überschritten. Ein Beispiel für das schön rechnen: Bei der Verwiegung des Dickschiffs eines namhaften Herstellers stellte sich heraus, dass die mittlere Achse gerade noch 50 Kilogramm Zuladungsreserve hatte. Die waren bereits mit dem gefüllten Kühltower sowie Töpfen, Pfannen und Fernseher auf der anderen Seite überschritten. Die versprochenen Zuladunsgreserven bei der zGm lösten sich damit in Luft auf. Übrigens: die Polizei wiegt und ahndet Verstöße mit ihren mobilen Waagen immer achsweise, wobei jedes Rad sogar einzeln verwogen wird. Insassen müssen während der Verwiegung auch genau dort wieder Platz nehmen, wo sie vom Anhalteposten beobachtet wurden. Das gilt es zu beachten, wenn man sein Fahrzeug selbst mal irgendwo über die Waage fahren will.
pwglobe am 15 Feb 2020 13:17:01 Hallo, ein Kollege von mir ist vergangenes Jahr auf der Rückfahrt von Kroatien gewogen worden. Phoenix Iveco Eurocargo 8800 BMQRSL Alkoven mit Hecksitzgruppe zugelassen auf 7,5t, (abgelastet von 8,6t). 2 Personen, Wassertank voll :roll: , 2 E-Bikes, und normales Urlaubsgepäck, plus Einkäufe. Der Polizist erklärte ihm, dass normalerweise nur gewerbliche LKW gewogen werden und warum er rausgefahren ist, aber jetzt hätte er halt Pech, denn er hatte gut 200kg zuviel. Nachdem er bezahlt und einen Teil das Wasser entsorgt hatte durfte er weiterfahren. Er wird nie mehr an einer Wiegekontrolle herausfahren, außer man winkt ihn gezielt raus. :twisted: Auch wir fahren am Limit bei 7,5t, es geht max. 150L Wasser, aber das ist halt unser Puffer.
thomas56 am 15 Feb 2020 14:04:27 pwglobe hat geschrieben:aber jetzt hätte er halt Pech, denn er hatte gut 200kg zuviel. Nachdem er bezahlt und einen Teil das Wasser entsorgt hatte durfte er weiterfahren.
schade, da wäre ich gerne bei gewesen. Weißt du warum er das Wasser ablassen musste um weiter zu fahren? In F1 wird er weiterhin 8,6t im Fahrzeugschein stehen haben und nur das hat ihn zum Fahrzeug zu interessieren. Bleibt nur noch, dass er keinen Klasse 2 Führerschein hat?
babenhausen am 15 Feb 2020 17:31:11 Der Fernpass hat im Februar 2019 eine zweite ! Kontrollstelle bei Nassereit erhalten. Hauptaufgabe Kontrolle des Schwerverkehrs,nur musste ich feststellen auch Sonntags ist die Bude in Betrieb und zu dieser Zeit herrsch für LKW über 7,5 To Fahrverbot. Gleich 3 Monate nach der Einführung wurde eine Erfolgsstatistik veröffentlicht. --> LinkKurz: 3 Monate 150 000 € cash in die Staatskassen
volley97 am 15 Feb 2020 17:49:57 ich finde das gut, sollte auf PKW ausgeweitet werden, weil da die Trefferquote sicher genauso hoch ist wie bei den 3,5 to Wohnmobilen, was das Thema Beladung angeht 8)
bert am 15 Feb 2020 20:35:40 Bei Kleintransportern würde ich das noch so sehen mit der Überladung. Aber warum glaubst du das so viele "normale" Pkw überladen sind. Wüßte nicht was ich in meinem Kombi immer so mithaben sollte....
bert
rkopka am 15 Feb 2020 20:50:59 bert hat geschrieben:Aber warum glaubst du das so viele "normale" Pkw überladen sind. Wüßte nicht was ich in meinem Kombi immer so mithaben sollte....
Bei mir sind es 630kg für 4 Personen (neben dem Fahrer) und Gepäck. Wenn wir 90kg annehmen, was jetzt nicht so unwahrscheinlich ist, bleiben 270kg. Also 54kg pro Person für Gepäck. Wenn das Taucher sind, ist das schnell erreicht. Eher allerdings wird es durch Baumaterial o.ä. erreicht. RK
bert am 15 Feb 2020 21:06:38 Okay, das ist aber nur ab und an im Auto.
Mein Gewicht im Wohnmobil ist fast immer gleich.
bert
volley97 am 15 Feb 2020 22:00:04 bert hat geschrieben:Bei Kleintransportern würde ich das noch so sehen mit der Überladung. Aber warum glaubst du das so viele "normale" Pkw überladen sind. Wüßte nicht was ich in meinem Kombi immer so mithaben sollte....
bert
Wie RK bereits schrieb, kann es bei Tauchern so sein, wobei ich selten 4 in einem Fahrzeug sehe; Dagegen sehe ich jedes Jahr in den Hauptreisezeiten, Sommer und Winter massig Fahrzeug, wo ich ohne Waage sagen kann, dass die überladen sind - und zwar heftig! Wenn ich die ganzen Dachträger im Sommer wie Winter sehe, dann ggf. noch mit Rädern am Heck, oder das Fahrzeug bis unter Dach beladen, und der Kotflügel bald am Reifen streift, die Scheinwerfer fast den Abendhimmel anleuchten - dann bin ich sofort dafür, dass auch PKW gewogen werden - behaupte mal ins blaue rein, dass mind. 30 % nicht weiter fahren dürfen - und wir haben jetzt noch nicht über die mit Anhänger gesprochen...…. :eek:
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