Hallo, an alle
Steuerkämpfer.
auch ich bekam heute die Aufforderung , zur Rücknahme meines
Einspruches.
Weiß hier jemand in der Runde, das Akt. Zeichen der Klage bezgl. der Ungleichbehandlung, und ob das noch läuft ?
,
Hartmut
|
Hallo, an alle
Steuerkämpfer. auch ich bekam heute die Aufforderung , zur Rücknahme meines Einspruches. Weiß hier jemand in der Runde, das Akt. Zeichen der Klage bezgl. der Ungleichbehandlung, und ob das noch läuft ? , Hartmut
Hallo Hartmut, M ist der, wie sagt man, Klageführer !! Ich schau aber mal zu Hause nach dem Az. und stell es Dir rein, oder aber mal googlen, FG ist ja jetzt bekannt. Danke Ralf,
für Deine Antwort. Ich habe heute Morgen, den Steuerzahler Bund, kontaktiert. Deren Ausssage : Alle Verfassungsklagen, sind abgekänzelt worden. Widerstand zwecklos !! ?? Wenn aber einer, eine zuverlässige Angabe eines noch schwebenden Verfahren weiß, könnte er mir gerne das Az. durchgeben. Dann würde ich mich bei meinem F. A. darauf berufen. Ich glaube, es kostet, ja nichts .?? , Hartmut Das Aktenzeichen der Musterklage beim Hess. Finanzgericht in Kassel lautet 5 K 1147/11 (vormals 5 K 2529/07).
Ich führe für ein typisches Wohnmobil mit 4,5 to eine Musterklage, federführender Fachanwalt ist ein Kollege aus Düsseldorf. Wir werden in 1. Instanz bald eine Entscheidung bekommen. Ich vermute, dass die Klage abgewiesen werden dürfte, weil man sich nach den Vorverfahren mit der Sache nicht mehr groß befassen will. Abwarten. Tatsächlich ist allerdings mein Fall mit einem 4,5 Tonner anders zu beurteilen, als die Musterverfahren, die der ADAC unsinnigerweise nur zur Rückwirkung durchgebracht hatte. Da wurde viel Porzellan zerschlagen. Vielleicht wurden wegen der schwachen Argumente in den ADAC-Klagen diese Verfahren auch vorgezogen. Ein Schelm, der darüber nachdenkt und meint, das könnte so gewollt gewesen sein. Ich ziehe jedenfalls vorläufig nicht zurück, sondern bleibe dran. Die Klagebebegründung stellt im wesentlichen auf die Ungleichbehandlung von Leicht-LKW und Wohnmobilen ab. Die Finanzbehörden stellen auf eine Bevorzugung der Wohnmobile im Vergleich zu PKW ab. Das ist in aller Knappheit der Meinungsstreit. Ich meine, ein 4,5 Tonner ist kein PKW, sondern eher ein Leicht-LKW. Wenn das von den Finanzgerichten auch so gesehen wird, gewinnen wir, sonst eben nicht. m. Prima, und danke Ralf
Dann werde ich , vorausgesetzt Du hast nichts dagegen, mich darauf berufen, und meinen armen FA Beamten, bitten, das Verfahren weiter ruhen zu lassen. , Hartmut Hallo,
ich habe heute ein Schreiben vom Finanzamt wegen der Kraftfahrzeugsteuer bekommen. Der Tenor lautet: "Es bestehen keine Gründe mehr, das Einspruchsverfahren gem. § 363 der Abgabenordnung weiterhin ruhen zu lassen!" Ich werde quasi aufgefordert, innerhalb einer Frist bis zum 21.7.2011 zurück zu nehmen. Finanzamt ist Grevenbroich, NRW. Was empfiehlt Ihr? Danke für jede sachdienliche Antwort im voraus!
... einfach nichts tun und abwarten. Das Finanzamt wird irgendwann eine Einspruchsentscheidung aus Textbausteinen zusammenklöppeln. Dagegen ist dann die Klage vor dem Finanzgericht möglich. Bis dahin wird noch Zeit ins Land gehen. Vielleicht ergibt sich ja dann etwas neues. Nimmt man den Einspruch zurück, bringt man sich selbst um jade Chance, sein Recht prüfen zu lassen. MfG Steffen Okay, vielen Dank Steffen!
So werden wir das machen! Hallo,
habe heute meine Einspruchsentscheidung vom Finanzamt Mainz bekommen. Wie zu erwarten abgelehnt. Was nun? Denke nicht das eine Klage erfolgreich sein wird und wenn dann kassiert der Anwalt wohl alles wieder ein. Oder jemand einen Vorschlag? Bernd Hallo an die Finanzexperten.
Mein Steuerfall liegt anders herum. Unser 5to DB-Kastenwagen (Bauj 1983) wurde 1988 von uns vom LKW zum WOMO umgebaut. TUV-neu-als WOMO-abgenommen. FINANZAMT-Papiere-neu-eingetragen und angemeldet-als Sonderfahrzeug-WOMO. Ich zahle aber erheblich zu wenig (knapp über 300€) Steuer. Klar, das die das irgendwann mal merken und nachfordern. Mein Mädchen bunkert schon ne gute Summe im Keller. Wie lange fordert das Finanzamt die Summe aus den Vergangenen Jahren wohl zurück? Alles?. Melden wollte ich mich eigendlich nicht. Evi & Berthold Halle Paule-2.
Danke für Deinen Hinweis. OK, 5 Jahre, das ist ja schon ein mal ne überschaubare Zeitspanne. Horten wir die Knete und warten ab. Da wir unser WOMO bis an seine mechanische Fahbarkeitsgrenze fahren werden/müssen, kann das ja noch dauern. Ich denke, spätestenz bei der Abmeldung wird es auffallen. Herzliche WOMO- aus dem Sauerland von Evi & Berthold. Auch ich habe heute Post vom Finazamt bekommen.
`` Ich biite Sie um Stellungsnahme innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieses Schreiben.`` Und was passiert danach? Mein Einspruch war vom 03.08.2007. Und es schon jetzt das 2 mal das ich meinen Einspruch zurücknehmen soll.
Hallo mueckenstuermer, ist die o.g. Musterklage bereits entschieden worden, oder/und gibt es neue Erkenntnisse? Danke im Voraus für die Information. Gerd Hallo Leute,
ich habe gestern Post vom Finanzamt Dortmund bekommen. Natürlich eine Ablehnung meines Einspruches. Mir wird nahe gelegt, mein Einspruch mit beigelegtem Formular zurückzunehmen,aber auch die Möglichkeit ,ihn nicht zurück zu nehmen. Ich denke, da das Finanzamt mir die Wahl lässt , werde ich den Einspruch erst einmal aufrecht erhalten , was meint Ihr? |
Anzeige
|