xcamping
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Widerspruch beim Finanzamt 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7


topolino666 am 21 Jan 2008 08:51:40

Hallo!

Am WE ist nach 11 Wochen (!!!) die Bestätigung über den Eingang meines Einspruchs gegen die rückwirkende Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer bei mir eingegangen.

Nach zwei Seiten Gesetzestexte und das-klappt-sowieso-nicht-Gelaber der für mich missverständliche Satz:

Ungeachtet dieser eindeutligen rechtlichen Beurteilung kann man den Einspruch, mit denen die Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Höherbesteuerung von Wohnmobilen in Frage gestellt wird, im Hinblick auf die insoweit anhänigen Musterprozesse nach § ... mit Zustimmung des Steuerpflichtigen ruhen lassen.

Wie jetzt - K A N N ruhen lassen... welches Schweinderl hättens denn gern?

Muss ich wieder Brief schreiben heute, meine Zustimmung geben!! :D

Ich habe übrigens jede Woche am Finanzamt angerufen, die Frau tierisch generft, dass ich noch keine Bestätigung für meinen Einspruch habe, die Dame machte einen echt verzweifelten Eindruck und hatte wohl richtig viel Einsprüche da liegen (sie sprach von einer "Kiste voll"!!) :twisted:

Weiter so!!



topolino
Matthias

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Markus Nbg am 25 Feb 2008 18:21:09

Hallo Zusammen

Habe am WE auch Post vom Finanzamt bekommen
Ich soll für mein Womo ges.Gewicht 3200 kg Ducato Bj.89 für die letzten 2 Jahre die Steuer nachbezahlen. Ich soll 968€ nachbezahlen für 2006, 2007 und 2008. Geht das so einfach???

Bin momentan sprachlos über diese Abzocke.

Habe mir das Einspruch-Schreiben vom ADAC runtergeladen, ist heute per Einschreiben zum Finanzamt. Bringt das was, gibt es etwas Neues, ein Jahr wäre zu verkraften aber 2 Jahre später. Warum wurde den in 2007 nicht schon abkassiert.?

aus dem Markgräflerland
Markus

Gast am 25 Feb 2008 19:09:45

Hallo Markus,

das geht. Auch trotz Einspruch musst du zu dem im Bescheid genannten Termin zahlen. Abschliessend Neues gibt es noch nicht.

Aber ruf doch mal den Bearbeiter an. Vielleicht kannst du dich auf Ratenzahlung verständigen. Bei mir hat es zwar nicht geklappt, aber bei einem Bekannten in Niedersachsen ging es völlig problemlos.

Ausserdem, bitte verzeih mir diese Aussage. Hast du das Thema in der Vergangenheit nicht verfolgt ?
Wenn Ja, hätte dir doch klar sein müssen das es auch dich erwischt !

Stephan

Anzeige vom Forum


Markus Nbg am 25 Feb 2008 21:27:15

Gast hat geschrieben:
Ausserdem, bitte verzeih mir diese Aussage. Hast du das Thema in der Vergangenheit nicht verfolgt ?
Wenn Ja, hätte dir doch klar sein müssen das es auch dich erwischt !

Stephan


Hallo Stephan

ja ich habe das Thema am Rande verfolgt, nach dem ich aber letztes Jaht also in 2007 keine Erhöhung oder Nachzahlung hatte war für mich das Thema irgendwie durch. Glaube mir ich hätte das Gefährt mit Sicherheit über die Wintermonate abgemeldet. Durchblicken kann man da ja nicht mehr. Aber es ist wie vor ein paar Jahren (gehört hier nicht rein muss aber raus) grossartig das Kindergeld erhöt und schwups die KFZ-Steuer hoch. Ja ich habe auch noch eine alte Familienschaukel.

Markus

benja1965 am 04 Mär 2008 12:57:30

Hallo zusammen,

ich habe vom Finanzamt ein Schreiben erhalten, in dem ich aufgefordert werde, bis zum 31.03.08 zu meinem (Ex-)Wohnmobil einige Angaben wie Küchen-Stehhöhe etc. zu machen. Falls ich dieser Mithilfe nicht nachkomme, droht das Amt eine Besteuerung nach Hubraum an. Es geht hierbei offensichtlich um die rückwirkende Nachbesteuerung für das Jahr 2006, für das ich schließlich rechtmäßig Steuern gezahlt hatte.

Das Wohnmobil hatte ich jedoch veräußert und besitze es längst nicht mehr!!

Wie soll ich mich nun verhalten??

Bei meinem ehemaligen Wohnmobil handelte es sich um ein Alkoven-Mobil, aufgelastet, Bürstner A570, Fiat Ducato 2.5l, Baujahr 1988. Weitere techn. Angaben kann ich keine mehr machen.

Danke für Rückantworten.
Sven

Nasenbär am 04 Mär 2008 13:54:18

Hallo Sven, da die Steuern ja wie du hier im Thread und anderswo nachlesen kannst nachträglich erhoben werden, bist du für die Zeit, in der du es angemeldet hattest Nachzahlungspflichtig.
Da es sich bei deinem ehem. Womo um einen Alkoven handelt, sollte das mit der Stehhöhe kein Problem sein. Du hast doch sicher noch den Typ des Womos im Kopf, oder? Ruf mal bei der zuständigen Behörde an und versuche das mal so zu klären.

achimHH am 04 Mär 2008 14:06:21

Hallo Sven.

wenn Du mit dem Tipp vom Heinz nicht weiterkommst,
ist es beim Finanzamt teilweise hilfreich wenn
man ein Foto von dem Fahrzeug hat, auf dem das
Kennzeichen zu sehen ist.

benja1965 am 04 Mär 2008 14:18:05

Danke für Eure Tips. Ja, Fotos vom WoMo habe ich noch. Auch welche, wo das Kennzeichen zu erkennen ist.

Na ja, dann wird es wohl halb so wild werden, denn ich hab gerade gesehen, dass ich das WoMo im Juli 2006 verkauft habe...
Einspruch werde ich nach Erhalt eines neuen Bescheides dann sofort einlegen.


Sven

Gast am 04 Mär 2008 17:32:13

Hallo Sven,

ich habe noch eine original Bedienungsanleitung für den A570 hier liegen.
Dort müssten auch Aufbaudaten drin stehen.
Ich schau mal nach, dann kann ich Dir die zukommen lassen.

Sollte dann kein Problem mehr darstellen.


Jürgen

Gast am 04 Mär 2008 17:45:02

Schau auch mal ob du noch einen Steuerbescheid für den Bürstner hast und da ggf. eine Schadstoffklasse drinsteht. Ich befürchte fast, dass seinerzeit wahrscheinlich - wie bei WoMo bis 3,5 to zGg üblich - die Schlüsselnummer "00" eingetragen war bzw. das Fahrzeug auf Grund seines Baujahres eh nur S0 hat.

Bei Schlüsselnummer "00" ergibt sich bei 3100 kg zGg eine Jahressteuer von 460 EUR. Bei Abmeldung im Juli ergibt sich eine anteile Steuer iHv. gut 230,-- EUR. Also dürfte bei diesen Rahmenbedingungen eine Nachzahlung von gut 100,-- auf dich zukommen.

Alpha 50 am 08 Mär 2008 08:13:29

Moin aus der schönen Eifel! Der Morgen war hat heute eher unschön begonnen! Hatte Post vom Finanzamt im Briefkasten?!! Tenor: Wir bitten um Nachzahlung! Somit startet die Steuereintreibung auch in Rheinland-Pfalz. Habe sofort Einspruch eingelegt :xjavascript:emoticon(':x')
Mad

Thomaskorn am 09 Mär 2008 22:31:20

Hallo vom Bodensee,
habe gestern auch Post vom FA bekomen, muss vom 01.07.2005 bis zum 30.06.2008 511 € Steuer nachbezahlen, und ab dem 01.07.2008 340 € bezahlen.Meint ihr ich kann für die Nachzahlung Einspruch erheben, oder bringt das wenig?

Gerhard-Heinz am 09 Mär 2008 22:41:09

Thomaskorn hat geschrieben:Hallo vom Bodensee,
habe gestern auch Post vom FA bekomen, muss vom 01.07.2005 bis zum 30.06.2008 511 € Steuer nachbezahlen, und ab dem 01.07.2008 340 € bezahlen.Meint ihr ich kann für die Nachzahlung Einspruch erheben, oder bringt das wenig?


Hey Thomaskorn,

da stimmt m.E. etwas nicht. Die Nacherhebung erfolgte bei mir erst ab dem 01.01.2006. Da würde ich an Deiner stelle mal einen Einspruch erheben.
Als weiteres kann ich die jährliche Höhe von 340,- € nicht nachvollziehen. Ich bin der Meinung, dass der Betrag 320,- € beträgt.

ansonsten gucks Du hier: --> Link

Hier kannst Du an Hand Deiner FZG-Daten die Steuer selbst berechnen.


Gerd

Gast am 10 Mär 2008 08:27:12

Gerhard-Heinz hat geschrieben:
Thomaskorn hat geschrieben:Hallo vom Bodensee,
habe gestern auch Post vom FA bekomen, muss vom 01.07.2005 bis zum 30.06.2008 511 € Steuer nachbezahlen, und ab dem 01.07.2008 340 € bezahlen.Meint ihr ich kann für die Nachzahlung Einspruch erheben, oder bringt das wenig?


Hey Thomaskorn,

da stimmt m.E. etwas nicht. Die Nacherhebung erfolgte bei mir erst ab dem 01.01.2006. Da würde ich an Deiner stelle mal einen Einspruch erheben.
Als weiteres kann ich die jährliche Höhe von 340,- € nicht nachvollziehen. Ich bin der Meinung, dass der Betrag 320,- € beträgt.

ansonsten gucks Du hier: --> Link

Hier kannst Du an Hand Deiner FZG-Daten die Steuer selbst berechnen.


Gerd


Ich gehe davon aus das der Bescheid richtig ist - nur durch die siesen Bescheiden übliche Systematik etwas verwirrend dargestellt ist.

Wann beginnt dein persönliches Steuerjahr ? Am 01.07. ?! Dann dürfte der Bescheid richtig sein da in einem erstenn Schritt die für das Steuerjahr 01.07.05 - 30.06.06 zu zahlende Steuer erhoben wird. Diese setzt sich zusammen aus 01.07. - 31.12.05 nach Gewichtsbesteuerung und 01.01. - 30.06.06 nach neuer Besteuerung. Von der sich hieraus ergebenden Steuerlast wird die bereits zum 01.07.05 nach Gewichtsbesteuerung für den Zeitraum 01.07.05 - 30.06.06 geleistete Steuer abgezogen und es verbleibt ein zu leistender Restbetrag. Und in dieser Art geht das Spiel dann für 06/07 munter weiter.

Stephan

magellan am 10 Apr 2008 18:36:43

Hallo,

Ich habe heute vom Finanzamt Göttingen Post bekommen in der ich meinen Einspruch vom 07.08.07 zur Erhöhung der WoMo KFZ Steuer zurücknehmen soll. Ein entsprechend vorbereitets Antwortschreiben das bis zum 05.05.08 zurückgesendet werden soll, ist bereits beigefügt.

Ich hatte im letzten Jahr das Musterschreiben vom ADAC als Einspruch gesendet.

Das Finanzamt begründet in einem §-Wust u. a. : ..."das Niedersächsische Finanzgericht hat die Rechtmäßigkeit entschieden und deshalb hätte mein Einspruch keine Aussicht auf Erfolg..."

Wie sollte ich mich verhalten?

Gast am 10 Apr 2008 18:43:38

Den Einspruch nicht zurücknehmen und auf die anhängigen Musterverfahren Bezug nehmen sowie die Aussetzung des Verfahrens beantragen.

B544 am 22 Apr 2008 22:03:22

Hallo an alle. Ich hätte da mal eine frage. Ich bin Womo neuling. Habe mir vor drei wochen ein Hymer B544 gekauft und ihn zu gelassen. Jetzt hat mir das strassen verkehrsamt in die papiere ein getragen , das keine schadstoff klasse und keine emissionswerte vorhanden seien. Obwohl der vorbesitzer eine rote plakete hatte, stellt mein zuständiges amt mir keine aus. Und der Hammer ist , das ich in den papieren stehen habe, emissionsklasse 0088, was so viel wie heisst, höchste steuern für das womo. Was kann ich dagegen tun. Kann mir irgend jemand einen rat oder tipp geben.Danke schon mal im voraus. :razz:

Gast am 23 Apr 2008 07:16:51

Hallo B544 - einen Tipp kann ich dir geben. Viel, viel lesen.

Erstmal solltest du dich nicht an der roten Plakette des Vorbesitzers orientieren. Bei der Plakettenvergabe gab es gerade im Anfang viel Unwissen.

Danach solltest du mal u.a. folgende freds lesen. Da dürfte sich die ein oder andere Info finden. Ggf. findest du auch auf meiner homepage noch Infos.
--> Link
--> Link
--> Link
--> Link
--> Link

Außerdem hast du natürlich noch die Möglichkeit direkt bei Hymer nachzufragen ob die über Papiere für eine Umschlüsselung verfügen.

Du siehst, es kommt einiges an Arbeit auf dich zu. Ob letztlich etwas geht, kann man vorher nie so genau sagen.

Stephan

B544 am 23 Apr 2008 13:16:37

Hallo Stefan. Vielen Dank für deine antwort auf meine frage, war sehr nett. Erst mal muss ich aber die steuern für das womo bezahlen. Da hilft kein jammern. Werd mich aber schlau machen. Gestern abend habe ich Fiat an geschrieben und hoffe von denen zu hören. Mike.

B544 am 25 Apr 2008 12:47:06

Ein Fröhliches hallo an alle womo Besitzer. Habe heute mit einer jungen Dame von Fiat gesprochen , sitz Frankfurt.Habe ihr meinen fall geschildert, das bei meinem fahrzeug keine emissioswerte und keine schadstoffklasse zu ermitteln sei. Ich musste Ihr alle daten vom fahrzeug ( kopie des fahrzeugscheins ) , per fax schicken. Sie sagte , ich würde auf jeden fall schnellst möglich von Fiat hören , damit ich zum verkehrsamt gehen kann , um das ganze um schreiben zu lassen. Weil 480 euro steuern , sind doch ganz schön happig. Falls jemand noch intresse daran hat , steuern zu sparen , hier die nr von Fiat in Frankfurt. 00800/34281111. ( Wären immerhin 160 euro die man sparen kann). Euch allen ein schönes WE . Mike B544. :razz:

logo71 am 25 Apr 2008 13:32:14

Hallo zusammen, kann ich nur bestätigen. Die Dame von Fiat ist sehr freundlich und kompetent. Maine 2. Emal mit den Fahrzeugdaten hat sich mit einem Anruf von Fiat überschnitten. Habe der Dame allestelef. durchgegen und heute hatte ich den Brief von Fiat schon iin der Post.
Tschüß
Logo71

Georg350 am 24 Jul 2008 15:43:33

Ich habe heute ein Brief vom Finanzamt mit folgendem Wortlaut erhalten:
" Mit Beschluss vom 14.04.2008 hat der Bundesfinanzhof (BFH,AZ II B 36/08) entschieden, dass hinsichtlich der Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen für die Zeit bis zum 31.Dezember 2005 eine Rückwirkung zu Gunsten der Steuerpflichtigen im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage und ab dem 1.Januar 2006 nach Maßgabe der §§ 8Nr.1a in Verbindung mit 9 Abs.1 Nr.2a KraftStG hinsichtlich des Steuersatzes vor, gegen die verfassungsrechtliche Bedenken nicht ersichtlich sind.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie Ihren Einspruch aufrecht erhalten wollen."

Was bedeutet dieser Beschluß übersetzt für Nichtjuristen ? :?:

Georg350

Gast am 24 Jul 2008 17:16:14

Georg350 hat geschrieben:
Ich habe heute ein Brief vom Finanzamt mit folgendem Wortlaut erhalten:
" Mit Beschluss vom 14.04.2008 hat der Bundesfinanzhof (BFH,AZ II B 36/08) entschieden, dass hinsichtlich der Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen für die Zeit bis zum 31.Dezember 2005 eine Rückwirkung zu Gunsten der Steuerpflichtigen im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage und ab dem 1.Januar 2006 nach Maßgabe der §§ 8Nr.1a in Verbindung mit 9 Abs.1 Nr.2a KraftStG hinsichtlich des Steuersatzes vor, gegen die verfassungsrechtliche Bedenken nicht ersichtlich sind.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie Ihren Einspruch aufrecht erhalten wollen."

Was bedeutet dieser Beschluß übersetzt für Nichtjuristen ? :?:

Georg350


Das bedeutet gar nichts, sondern stellt nur eine Entscheidung zur vorläufigen Einstellung der Vollziehung dar. Es gibt noch keine einzige Entscheidung zur eigentlichen Frage, ob die ganze neue Steuerreglung verfassungsgemäß ist oder nicht. Die obige Entscheidung kam im Rasenmäherprinzip zustande, im sog. "summarischen Verfahren", einem abgekürzten Schnellschussverfahren, welches keinen wirklichen Vorgriff auf die Hauptsacheentscheidung darstellt.

Unter anderem mein Verfahren wird von derwohnmobilforumals Musterverfahren geführt. In diesem Verfahren wird es gar nicht so sehr um die paar Monate Rückwirkung gehen. Deswegen lohnte sich der ganze Aufwand nicht.

Es wird um die Frage gehen, ob ein Fiat Ducato mit Wohnmobilaufbau so wesentlich anders ist als ein Fiat Ducato mit Doppelkabine und Pritsche oder Kranaufbau, dass man deshalb die fast dreifache Steuer festsetzen darf. Dazu liegt noch keine Entscheidung eines deutschen Finanzgerichtes vor, schon gar nicht in den einschlägigen Musterverfahren.

Wer jemals seine Steuer wiederhaben will, muss gegen jeden Steuerbescheid für sein Wohnmobil Einspruch einlegen. Dies gilt auch dann, wenn man vorrübergehend stillegt und dann im Frühjahr einen neuen Steuerbescheid bekommt, nach jeder Ummeldung, nach jeder Neuanschaffung und damit einhergehenden Steuerbescheiden. Nur die, die ihr Recht suchen,werden es u.U. erhalten. Das kann noch dauern.

Wer sich auf mein Musterverfahren berufen will, hier das Aktenzeichen:

Hess. Finanzgericht Kassel, 5 K 2529/07

Gast am 24 Jul 2008 17:18:04

Einmal zu früh geklickt. Bitte Schreibfehler selbst korrigieren .... ;-))

rs270550 am 25 Jul 2008 10:15:26

rantanplan hat geschrieben:

Es wird um die Frage gehen, ob ein Fiat Ducato mit Wohnmobilaufbau so wesentlich anders ist als ein Fiat Ducato mit Doppelkabine und Pritsche oder Kranaufbau, dass man deshalb die fast dreifache Steuer festsetzen darf. Dazu liegt noch keine Entscheidung eines deutschen Finanzgerichtes vor, schon gar nicht in den einschlägigen Musterverfahren.





Hallo rantanplan,
vielleicht hilft es Dir ein wenig:
Ich fahre einen Ducato mit Wechselpritsche. Darauf kann sowohl einen Kasten, eine Pritsche sowie einen Womoaufbau befestigen. Als Womo ist der Durchgang vom Führerhaus nach hinten möglich, also ein vollwertiges Womo. Im Moment ist der Wagen als Womo zugelassen, wird aber demnächst wieder als "LKW mit Wechselpritsche" zugelassen, da preiswerter. Eine Kopie der Papiere kann ich Dir gerne aufs Fax legen.
,
Rolf

wohnmobilist am 13 Nov 2008 11:31:07

Hallo zusammen,
ich habe jetzt auch vomFinanzamt Post bekommen, in der ich aufgefordert werde meinen Einspruch zurück zu nehmen, da ansonsten eine Einspruchsentscheidung ergehen müsse. Sie berufen sich auf ein Urteil der BHF vom 9.4.08 (Az II R 62/07) in dem die Verwaltungsffassung bestätigt wird, dass Zitat: "nach der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO ab 01.05.2005 auch bei Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t allein von Bauart und Einrichtung zu beurteilen ist, ob ein Fahrzeug als Personenkraftwagen (PKW) oder anderes Fahrzeug zu besteuern ist. In dem Urteil führt der BFH aus, dass nach §4 Abs. 4 Nr.1 PBefG für die Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung des Fahrzeugs als PKW maßgeblich ist, nicht dagegen die Typengenehmigungsrichtlinie 70/156/EWG (EU- Betriebserlaubnisrichtlinie).. Soweit danach §2 Abs. 2a KraftSTG die Rechtslage lediglich rückwirkend festgestellt, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes."

Dann folgen noch weitere Erläuterungen über noch ausstehende Verfahren Az II R 63/07 BFH), die aber nicht für meinen Einspruch relevant sein sollen..
Wie verhalte ich mich denn nun?
Was bedeutet es, wenn ein entscheid über den Einspruch ergeht?
Ich habe auch gerade gelesen, dass ich dieses Jahr wieder hätte Einspruch einlegen müssen. Das habe ich nicht getan, weil ich es nicht wusste.
Da ich kein Jurist bin ist das alles für micht nicht durchschaubar. Könnt Ihr Fachleute raten, was ich tun soll?

Danke schon mal

wohnmobilist am 18 Nov 2008 11:55:15

Kommt schon ihr Experten!!
Was hat das für Auswirkungen, wenn ich den Einspruch nicht zurückziehe? Wird es dann teurer für mich?
Gebt mir doch bitte eine Rückmeldung, oder seid Ihr alle unterwegs??

Gast am 18 Nov 2008 12:06:18

wohnmobilist hat geschrieben:Kommt schon ihr Experten!!
Was hat das für Auswirkungen, wenn ich den Einspruch nicht zurückziehe? Wird es dann teurer für mich?
Gebt mir doch bitte eine Rückmeldung, oder seid Ihr alle unterwegs??


Hallo!

Das steht doch alles schon in diesem Thread, siehe z.B. meine Stellungnahme vom 10.04.2008!!

rantanpaln

wohnmobilist am 18 Nov 2008 12:35:52

Schon, aber was passiert, wenn die eine Entscheidung treffen. Kostet das dann wieder Gebühren?
Die Aussetzung des Verfahrend habe ich mit dem Einspruch schon beantragt und die wurde gewährt, muss ich das jetzt noch einmal tun?

Gast am 18 Nov 2008 13:12:24

Alles zur Womosteuer und den Aktivitäten, auch von mir, findet man hier:

--> Link[tt_news]=49&tx_ttnews[backPid]=45&cHash=30b83b7029

dieterg am 25 Nov 2008 23:35:09

Hej, Uli,

in Deiner Sache gibt es etwas vom Auricher FA. Da ich nicht alles wiederholen kann und will - Du findest meinem Beitrag in einem anderen Forum. Den Beitrag selbst darf ich hier leider nicht verlinken.

Der Einspruchsbescheid selbst ist kostenlos :evil:. Mit dem Stichwort der Verböserung versucht das Aurich FA nur, dich zur Rücknahme deines Einspruches zu bewegen, damit dieses keinen Bescheid erstellen muß.

Meine Versuche, die Erteilung des Einspruchsbescheides unter Hinweis auf laufende Verfahren noch zu unterbinden, wurden vom Auricher FA unter Hinweis auf das "Geländewagenurteil" abgetan. Das FA Aurich will entscheiden und nicht mehr ruhen lassen.

Nach meiner Erfahrung hast Du dort keine Chance - es sei denn, Du klagst dann vor dem FG Hannover gegen den Bescheid. Dann allerdings hast Du Kosten. Die Erhebung der Klage kostet Dich beim FG 220,- €, hinzu kommen ggf. noch Kosten für den RA (rd. 200 €), der aber in erster Instanz nicht zwingend notwendig ist. Ob Deine Rechtsschutzversicherung diesen Betrag übernimmt, solltest Du im Vorfeld klären. Die Chancen, beim FG Hannover unter Hinweis auf die anderen laufenden Klagen ein Ruhen oder gar ein für Dich positives Urteil zu erreichen, werden nach heutigem Stand als sehr gering angesehen, Du wirst wahrscheinlich noch weitere Klagestufen durchlaufen müssen.

Soviel aus meiner Sicht aus Aurich.

Dieter

PS - Du hast eine PN

honda-daddy am 11 Dez 2008 17:39:34

Hallo Gemeinde

habe heute auch meinen Bescheid bekommen

Ihr Einspruch hat danach keine Aussicht auf Erfolg. Ich bitte Sie deshalb bis zum 31.12.2008 um Prüfung und schriftlicher Mitteiung, ob Sie Ihren Einspruch zurücknehmen.

was kann/soll ich machen, den Einspruch aufrecht erhalten?

über Antworten würde ich mich freuen, da ich keinen blassen Schimmer habe, welche Kosten dann auf mich zukommen könnten.

hotte

honda-daddy am 11 Dez 2008 17:48:57

rantanplan hat geschrieben:Den Einspruch nicht zurücknehmen und auf die anhängigen Musterverfahren Bezug nehmen sowie die Aussetzung des Verfahrens beantragen.



als Begründung wurden Musterverfahren genannt, was heißt dann Aussetzung des Verfahrens beantragen?

hotte

solero am 11 Dez 2008 18:19:42

servus!

aussetzten heißt "ein ruhen" des einspruchverfahrens.

wollt eigentlich was verlinken, geht hier leider nicht.....

Nille am 17 Dez 2008 00:52:12

Moin zusammen!

Auch das FA Hannover hat mir jetzt einen Einspruchsbescheid zugestellt: Zitat: "Der Einspruch wird als unbegründet zurückgewiesen". Dann kommt der übliche Blabla und jetzt kommt es:

Das von mir als Begründung für das Ruhenlassen meines Verfahrens angebenene Vefahren von Rantanplan reicht dem FA Hannover nicht aus, da es "kein Verfahren im Sinne des §363 Abs.2 AO darstellt".

Gegen diesen ablehnenden Einspruchsbescheid kann ich bis zum 8.1.09 Rechtsmittel einlegen, was soll ich jetzt unternehmen?



Nils

solero am 17 Dez 2008 23:41:17

servus,

der mustertext des ADAC wird akzeptiert: --> Link

Gast am 06 Feb 2009 15:03:47

... hier aktuelles zum Stand der Dinge:

--> Link

MichaelW am 18 Feb 2009 14:57:46

Moin Zusammen,

habe soeben meinen Einspruchsbescheid vom örtlichen FA erhalten. Mit einer dreiseitigen Begründung wurde mein Einspruch vom 09. Juli 2007 als unbegründet zurückgewiesen. Jetzt kann ich nur noch klagen (lt. Rechtsbehelfsbelehrung)...........das war´s dann wohl, oder ???

Gast am 18 Feb 2009 17:07:04

zeelander hat geschrieben:... hier aktuelles zum Stand der Dinge:

--> Link


Das, was der ADAC da macht, ist kontrproduktiv. Der ADAC geht nur gegen die Rückwirkung vor. Das ist Pillepalle!! Diese Vorgehensweise ist umso ärgerlicher, weil dadurch der Eindruck entsteht, das Vorgehen gegen die Besteuerung sei insgesamt aussichtslos.

Man muss doch wegen ein paar lächerlichen Euronen, die die Rückwirkung ausmacht, keine Proezesse führen!?

Ich gehe mit meiner Musterklage gegen die Ungleichbehandlung vor, greife also das aus meiner Sicht verfassungswidrige Gesetz an sich an. Die Sache ist anhängig beim Finanzgericht Kassel unter dem Az.: 5 K 2529/07. Wieso muss ich für meinen Ducato mit Womohäuschen doppelt so viel Steuer zahlen wie ein Ducato mit Pritschen- oder Kühlaufbau??

Im Übrigen verweise ich auf meinen Hinweis:

--> Link

bensberg am 13 Aug 2009 18:25:55

Hallo,
es gibt hier im Forum ja sehr vieles zu lesen zum Thema. Doch leider wenig Aktuelles.
Ich (aus NRW) habe heute die Aufforderung erhalten, meinen Einspruch zurück zunehmen und weiß mir nun keinen Rat (ich bin weder Jurist noch Steuerfachmann).
Zudem scheint es von FA zu FA und von Bundesland zu Bundesland Unterschiede beim Vorgehen der Behörden zu geben. Wo leben wir eigentlich? In einer Bananenrepublik, wo jedes FA seinen eigenen Weg geht?
Wie soll ich mich nun verhalten????

agu am 14 Aug 2009 07:12:27

Ich bekam diese Aufforderung im Frühjahr und habe meinen Einspruch nicht zurückgenommen.
Die Unterschiede von Bundesland zu Bundesamt sind doch logisch, da die KFZ-Steuer eine Landes- und keine Bundessteuer ist.
Mal sehen was da noch alles auf uns zukommt.

Rallamann am 14 Aug 2009 09:24:11

Hallo zusammen,

mit der Aufforderung zur Rücknahme hast Du eine Frist bekommen, danach wird das Finanzamt die Sachlage prüfen. Dann wird man, aufgrund eines Treffens und eines dort gefassten Beschlusses der Länderfinanzminister den Einspruch zurückweisen. Jetzt bleibt einem wirklich nur noch der Weg einer Einzelklage, was nur die wenigsten machen werden :x , und schon ist alles wieder gegen den Bürger und Steuerzahler gelaufen. Der ADAC hat mit seinem Prozess für diesem Beschluss der Länder gesorgt, leider ist der Prozess der RU, wo auch gegen die Ungleichbehandlung geklagt wird, immer noch nicht vom Gericht eröffnet worden. :grrdev:

Capoliveri am 14 Aug 2009 15:26:29

Genauer gesagt: Wenn der Einspruch nicht zurückgenommen wird, ergeht vom Finanzamt eine Einspruchsentscheidung (kostet nichts). Dagegen kann man innerhalb eines Monats Klage zum Finanzgericht erheben (steht alles in der Rechtsmittelbelehrung). In der Klage muß man Antrag stellen und die klage begründen. Dann kann man wieder im Hinblick auf das Musterverfahren das Ruhen des Verfahrens beantragen oder darum bitten, die Sache so lange liegen zu lassen, bis das Musterverfahren entschieden ist.
A.

danzante am 01 Sep 2009 11:03:48

Hallo,
ich habe auch die Aufforderung der Rücknahme des Einspruchs erhalten.

Nach Anruf beim zuständigen Finanzbeamten sagte der mir, der ADAC sei mit seiner Verfassungsbeschwerde durch und der Gerichtsentscheid gehe in die nächste Instanz.

Es besteht also immer noch Hoffnung, dass zumindest für die rückwirkende Erhöhung eine Erstattung erfolgt.

friedhelm28 am 01 Sep 2009 11:58:39

Hallo,
ich habe auch die Aufforderung der Rücknahme des Einspruchs erhalten. Gleichzeitig vom Bund der Steuerzahler ein Musterschreiben das ich zum Finanzamt geschickt habe.
Mal sehen was kommt. (Die Hoffnung stirbt zuletzt) :(

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Sachmangel an Womo / Wasserschaden
schweiz ab donnerstag .............
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt