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Widerspruch beim Finanzamt 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7


Gast am 04 Sep 2007 12:18:26

habe schon mit dem FA seit 2006 Theater.
Nun habe ich vor 1 Woche ein Schreiben erhalten das ich für das kommende Jahr 285,--€ bezahlen soll mit dem Vermerk das diese Zahlung am 7.09.07 fällig wird.
Auf meine fernmündliche Anfrage wie sie auf diesen Betrag kommen und für welchen Zeitraum (war alles nicht benannt) sagte man mir das da noch eine Schreiben kommt. Kam gestern.
Woll jetzt bei 7,49to und 5883ccm jährlich 745,--€.
Einstufung in Schadstoffklasse: keine
Sind doch Idi... - habe in 2006 eine Schadstoffklasse EURO2 eingetragen, vorher 00. Seit 2006 Kfz.-Schlüsselnummer 20, Euro 2.
Mache mit denen ewig hin und her.
Einspruch ist eingelegt.
Heute habe ich auf Grund des letzten Steuerbescheid angerufen und da wurde mir wieder gesagt das wohl ein Fehler unterlaufen ist, ich erhalte einen neuen Bescheid.
Na ich lege halt wieder Einspruch ein.
Und für solch unfähige Steuer-Beamte bezahlen wir Gelder!

Da fällt mir folgender Witz dazu ein.
Sitzt ein Beamter am Schreibtisch und schläft. Hört plötzlich ein Summen. Schaut auf nach dem Ruhestörer und sieht eine Fliege. Er greift langsam in die Schublade um sein Arbeitszeug hervor zu holen - eine Fliegenklatsche.
Plötzlich spricht die Fliege zu ihm; Nein bitte nicht - töte mich nicht - ich bin eine verzeuberte Feh. Wenn du mich am Leben lässt hast du 3 Wünsche die ich dir erfülle.
Der Beamte schaut auf und stutzt. Die Fliege; nun bitte äußere deine 3 Wünsche.
Der beamte überlegt nicht mehr lange und sagt zu der Fliege; ach ich wäre jetzt gern in der Kabrik an einem schönen Strand liegend mit zwei tollen Frauen in den Armen.
Schwupp hat es gemacht und der Beamte lag an einem wunderschönen Sandstrand mit 2 tollen Frauen in den Armen.
Plötzlich hörte er wieder diese Stimme; Und nun deinen 2. Wunsch bitte den ich dir erfülle.
Der Beamte überlegt wieder nicht lange und sagt; ach ein kühles Bier das wäre jetzt schön.
Schwupp hat es gemacht und er hatte ein kühle Bier vor sich.
Nach einiger Zeit hörte er die Stimme wieder die ihn fragte; so und nun bitte deinen 3. und letzten Wunsch den ich dir erfüllen werde.
Der Beamte überlegt und überlegt und sagt dann; ja und jetzt nie wieder arbeiten müssen.
Schwupp hat es gemacht und der Beamte saß wieder an seinem Schreibtisch :cry: .


hier noch eine Pressemitteilung zur Kenntnis
Anmerkung zur Besteuerung:
Gleiches müßte ja auch für SonderKfzWohnmobil zutreffen wie nachstehend
FINANZGERICHT
BADEN-WÜRTTEMBERG
Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Pressemitteilung Nr.6/2006 Karlsruhe, 04.05.2006

Günstige Besteuerung von schweren Geländewägen immer noch möglich

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied mit Beschluss vom 14. März 2006 in einem Eilverfahren, dass Geländewägen mit über 2,8 t trotz Gesetzesänderung nicht als PKW, sondern nach wie vor wegen EU-Rechts wie ein LKW nach Gewicht günstiger besteuert werden können.

Die Antragstellerin ist Halterin eines Geländewagens der Marke M.-B. Das Fahrzeug hat zwei Türen und eine Hecktür, verfügt neben dem Fahrersitz über vier Sitzplätze und besitzt ein zulässiges Gesamtgewicht von 2810 kg. Der Geländewagen wurde zunächst als LKW nach Gewicht besteuert. Die Kraftfahrzeugsteuer betrug jährlich 172 €. Nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zum 01. 05 2005, der den Begriff des PKW definierte, wurde die Kraftfahrzeugsteuer nunmehr auf jährlich EUR 820 festgesetzt. Denn - so die Begründung des Finanzamts - der Geländewagen sei nunmehr als PKW nach Hubraum und Schadstoffemission zu besteuern. Das Finanzamt lehnte den Antrag der Antragstellerin, die Vollziehung des Steuerbescheids einstweilen auszusetzen, ab und zog die Steuer ein. Hiergegen beantragte die Antragstellerin beim Finanzgericht in einem Eilrechtschutzverfahren, die Vollziehung der Steuer einstweilen rückgängig zu machen.
Das Finanzgericht gab dem Antrag mit der Begründung statt, es habe erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids, der entgegen EU-Richtlinien zum Verkehrsrecht einen schweren Geländewagen als PKW einstufe und die Kraftfahrzeugsteuer nach Hubraum und Emission bemesse. Auf den Geländewagen sei als „anderes Fahrzeug“ nach § 8 Nr. 2 KraftStG vielmehr - wie schon bisher - die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden.
Zwar habe der Gesetzgeber durch Aufhebung der verkehrsrechtlichen Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO das ungerechtfertigte Steuerprivileg für schwere Geländewagen abzuschaffen wollen. Denn der Bundesfinanzhof habe nämlich gerade unter Berufung auf diese Vorschrift entschieden, dass für die als PKW zugelassenen schweren Geländewagen mit über 2,8 t, die sowohl für die Güter- als auch für die Personenbeförderung eingerichtet seien, nicht die emissionsbezogene Hubraumbesteuerung für PKW, sondern die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden sei. Die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO führe aber, da nunmehr eine Bestimmung im nationalen Straßenverkehrsrecht fehle, zur unmittelbaren Anwendung der verkehrsrechtlichen EU-Bestimmungen in der Richtlinie 70/156/EWG. Aufgrund der verkehrsrechtlichen Klassifizierung nach Europarecht sei der Geländewagen aber nicht als PKW einzustufen. Seine Besteuerung richte sich daher nicht nach Hubraum und Emission, sondern nach Gewicht.

Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 14. März 2006 - 8 V 4/06 -. Das Gericht hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.


Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Thomas Haller
Richter a. FG, Pressesprecher

Fernsprecher (0721) 926 - 38 94 (Durchwahl)
Telefax (0721) 926 - 3559
ENDE Pressemitteilung

Die große Sauerei in unserem Staat ist ja auch das die beim Fimanzamt trotz der neuen Einstufung auf Euro 2 ohne Veränderung am Motor oder so einfach rückwirken bis zur Eintragung mehr Geld wollen. Obwohl bei Erstzulassung das Fahrzeug wie alle Fahrzeuge dieser Klasse einfach 00 drin haben im Eintarg und die gleichen Motoren in Nutzfahrzeugen Euro2 haben. Bei Sonder Kfz Wohnmobil brauchte man damals eben diese Aufschlüsselung nicht und wurde oft nicht eingetragen.
Das bedeutet, das ich mit EURO 2 durchs Land fahre und diese Wegelagerer wollen triotzdem abkassieren und geben den günstigeren Tarif erst ab Eintragung :evil: .

Armes Deutschland
Logo :wink:

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Gast am 04 Sep 2007 22:31:58

Hallo Logo,

mal abgesehen von deiner sehr undifferenzierten Beamtenschelte einige Punkte die du dir für deinen Einspruch bzw. deinen nächsten Besuch bei der ZUlassungsstelle merken solltest.

1) Die Daten die bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt werden, werden dem FA von der Zulassungsstelle übermittelt. Hat das FA bereits zu irgendeiner Zeit deine Umschlüsselung berücksichtigt ? Wenn JA, Fehler des FA. Wenn NEIN, möglicherweise Fehler der Zulassungsstelle.

2) Umschlüsselung: Wenn du aufmerkam hier oder in anderen Foren liest wirst du feststellen, dass die Umschlüsselung ohne technische Veränderung sehrwohl ab dem Tag der Erstzulassung möglich ist.

Stephan

Gast am 05 Sep 2007 08:19:18

Hallo Gast
zu 2)
erst mitte 2006 hatte das FA die Umschlüsselung von der Zulassungsstelle erhalten und auch Steuer geändert - aber leider erst ab Umschlüsselung -
wie du schreibst, Fehler des FA (aber viele Fehler).

Habe schon nach den Themen rückwirkend ab 1 Tag Umschlüsselung gesucht aber leider nicht gefunden.
Logo

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Gast am 13 Sep 2007 17:09:44

Hallo Zusammen,

auch ich habe nun Antwort auf meinen Widerspruch erhalten.
In dem Widerspruch habe ich beide uns bekannten AZ angeführt.
Nun habe ich eine Antwort erhalten, die sich (nach meiner Lesart) in keinster Weise mit den bisherigen Begründung deckt. Auch ist vom Ruhen des Widerspruchs bis zur Klärung keine Rede.

Kann mir jemand helfen, wie ich mich jetzt zu verhalten habe??

Ich hoffe, man kann die Seiten einigermaßen gut lesen

Danke und
Jürgen

HandyCleo am 13 Sep 2007 18:01:19

Da gibts nur eines:

Sofort zum Anwalt, auch wenns was kostet.

Ansonsten könnten Dir Fristen weglaufen!

Rallamann am 14 Sep 2007 09:40:04

HandyCleo hat geschrieben:Da gibts nur eines:

Sofort zum Anwalt, auch wenns was kostet.

Ansonsten könnten Dir Fristen weglaufen!


Hallo zusammen,

@Hartifisch: Nerven behalten, alles Standardschreiben, normalerweise gibt es zu diesem Schreiben noch ein Blatt zur Rücknahme des Einspruches, 4 Wochen Frist dafür, danach Entscheidung durch Sachbearbeiter, dann gibt es ein Schreiben mit Rechtsbehelf, dort steht dann auch dein zuständiges Finanzgericht drauf, falls du klagen möchtest, auch dafür wieder 4 Wochen Zeit, danach erst Ende der Fahnenstange. :eek:

Die Finanzämter sind durch die vielen Widersprüche total überlastet und kommen eh nicht mehr hinterher, so das sich alles verzögern wird. Die ersten Finanzämter haben auch schon einem Ruhen des Verfahrens zugestimmt. :D

Such mal nach dem Forum mit den roten Hemden, dort beschäftigt sich man ja mit nichts anderem. :wink: Die Aktenzeichen stammen übrigens von den Musterprozessen, welche dort eingereicht worden sind.

Gast am 14 Sep 2007 18:49:02

hallo hartifisch Jürgen & @ all,
bloß kein Stress ... und keinen Anwalt ... das gleiche Schreiben habe ich auch vorliegen vom FA ST ... habe dann mit der absendenden Sachbearbeiterin telefoniert und sehr nett Auskunft bekommen, dass mit dem beantragten Ruhen des Widerspruchs die Angelegenheit solange keine weiteren Maßnahmen erfordert, bis letzendlich vom Finanzgericht eine Stellungnahme / Entscheidung zum Thema vorliegt ... Info kommt dann vom FA ... erst dann sind wir ggf. wieder gefordert ...

so long & mit guter Hoffnung auf Geld zurück ... :bia:

Administrator am 19 Sep 2007 11:28:16

Übersicht der Aktenzeichen:

IX R 26/07
Klagegrund Rückwirkungsverbot
(Geländewagen - Bundesfinanzhof - Einzelklage)

6K 2378/05
Klagegrund Rückwirkungsverbot
(Gleichbehandlungsgebot-unechtes Wohnmobil - Finanzgericht Köln - Musterklage Proallrad)

14 K 209/07
Klagegrund Rückwirkungsverbot
(echtes Wohnmobil - Finanzgericht Hannover - Musterklage ADAC)

4 K 2875/07
Klagegrund Rückwirkungsverbot
(echtes Wohnmobil - Finanzgericht München - Klage unterstützt durch ADAC)

1 K 367/07
Klagegrund Rückwirkungsverbot
(unechtes Wohnmobil - Finanzgericht Greifswald - Musterklage ADAC)

Gast am 19 Sep 2007 12:50:56

Also wir haben den gkeich Brief bekommen, und den Vorgang zum Anwalt gegeben. Ich hab keine Lust mich mit denen vom Fa. rumzuschlagen.

Ausderasche am 27 Sep 2007 10:48:05

Hallo,


habe letze Nacht folgende E-Mail vom Bund der Steuerzahler erhalten:


"Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich aus dem Internet von unserer Homepage xxxxxxx ein Musterschreiben für einen Einspruch gegen die rückwirkende Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile herunter-geladen. In einem zweiten Schreiben haben wir Sie auf die Möglichkeit hingewiesen, ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen, bis in ähnlich gelagerten Fällen, die schon bei den Finanzgerichten anhängig sind, eine Entscheidung ergeht.
Wir möchten Sie in dieser Angelegenheit gerne über den neuesten Stand informieren.
In einem Schreiben vom 11. September an die Arbeitsgemeinschaft Reisemobilfreundlicher Niederrhein, dass uns vorliegt, hat das nordrhein-westfälische Finanzministerium sich wie folgt geäußert:
"Vor dem Niedersächsischen Finanzgericht ist unter dem Az. 14 K 209/07 inzwischen ein Musterverfahren zu der Frage anhängig, ob die Einführung des neuen Steuertarifs für Wohnmobile zum 01.10.2006 gegen das Rückwirkungs-verbot des Art. 20 GG verstößt. Einspruchsverfahren in gleich gelagerten Fällen können mit Zustimmung des Steuerpflichtigen daher nach Paragraf 363 Abs. 2 Satz 1 ruhend gestellt werden. Die Vollziehung der Steuerbescheide (Anmerk. Zahlung der erhöhten Kfz-Steuer) wird, in Abstimmung mit den Finanzministerien der anderen Bundesländer, nicht ausgesetzt."
Somit müssen jetzt auch die nordrhein-westfälischen Finanzämter den Anträgen zustimmen.

Mit freundlichen n


Bund der Steuerzahler
Nordrhein-Westfalen e.V.
Tel.
Fax.


Viele
Frank

Beduin am 27 Sep 2007 14:42:59

Bei mir haben sie, Bund der Steuerzahler, eben angerufen

Sie brauchen um mit der Klage richtig eindruck zu schinden und natürlich um Geld zusammenzubekommen noch ganz dringend zahlende Mitglieder, die Womo fahren um dem Richter eben auch eine lange Liste vorlegen zu können.
Pro Monat 5€ und wenn ich es richtig verstanden habe für minimum ein Jahr.

rs270550 am 27 Sep 2007 16:11:02

Ina,
Lass es!!!!!!!!!!!!! Bei mir steht mind. einmal im Jahr jemand vom "Bund"
auf der Matte und möchte mich erneut werben ( ich war mal Mitglied und bin ausgetreten). Meiner Meinung nach will auch dieser "Bund" nur selbst reich werden! Klar, es gibt ein paar Mal im Jahr einen Bericht darüber, was so alles die Regierung verkehrt macht, (ist ja die beste Werbung für den Verein)aber "richtig Druck" wird NIE erzeugt.
Rolf

Ausderasche am 27 Sep 2007 16:13:00

Hi,

einen Anruf vom BdS hatte ich auch schon. War aber nicht zu Hause und weiß daher nicht den geplanten Inhalt desselben. Vermute aber, dass es ähnlich wie bei Beduin sein sollte.


Frank

friedhelm28 am 27 Sep 2007 16:18:56

Hallo,
So war es bei mir auch. Nur das ich eine E-Mail und einen Anruf bekommen habe. Wo ich wie bei Ina angehalten wurde doch als Mitglied einzutreten, ich würde dann über alle Steuersachen ausführlich informiert werden. (Habe ich aber nicht gemacht)
Friedhelm

rs270550 am 28 Sep 2007 16:25:49

Beamte haben viel zu tun?! Ich habe Heute einen Brief vom FA bekommen: Wir teilen Ihnen hiermit den Erhahlt Ihres Widerspruchs mit.
Mit freundlichem
Ihr Finanzamt.
Mehr nicht!
Übrigens hatte ich den Widerspruch im April eingelegt. Nun scheint gerade eine Mühle zum mahlen frei geworden zu sein.
Rolf

Administrator am 28 Sep 2007 17:22:14

Das hat Hintergrund: üblicherweise müßten die Einsprüche abgelehnt werden und auf den Klageweg verwiesen werden - gleichwohl soll es aber interne Dienstanweisungen geben, daß die Bearbeitungszeiträume derart ausgedehnt werden, daß weder abgelehnt noch möglichst bearbeitet werden soll, bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Das spart dem FA Arbeit, dem Staat Kosten und Dir als Bürger Nerven. Insofern ist die Langsamkeit tatsächlich mal ein Dienst am Bürger (wenn gleich sich beim Nichtstun auch kein Beamter überarbeitet..... :D )
anders ausgedrückt: sie tun was sie können (ich liebe Wortspiele) :kuller:

runo am 28 Sep 2007 21:44:36

@Rolf,
auch ich habe heute vom FA den gleichen Brief bekommen. Bei mir waren sie aber schneller, Eingang des Widerspruches 05.07. 2007.
Gut 12 Wochen für die Bestätigung.
:respekt: Da hat man sich mächtig ins Zeug gelegt !!!
Runo

Ausderasche am 08 Okt 2007 21:42:37

Hallo,

habe gestern vom Finanzamt (NRW) den Bescheid erhalten, dass das Ruhen des Verfahrens aufgrund des Einspruches akzeptiert ist mit Verweis auf das Verfahren beim BFH und beim NFG Hannover.


Frank

Gast am 09 Okt 2007 08:19:10

Hallo,

bei mir sieht es genauso aus. Am Samstag kam der Bescheid über das Ruhen des Einspruchs.


Jürgen

Gast am 09 Okt 2007 19:36:05

nettes hallo zusammen
lese gerade dass die fa ämter jetzt dem ruhen zugestimmt haben .ist ja alles ok aber ich habe selbst einspruch eingelegt .den einspruch natürlich auch nicht zurückgenommen ,und zu der zeit wurde alles abgelehnt .was nun ????? die kohle haben sie ja erstmal abgebucht

Ausderasche am 09 Okt 2007 20:01:12

@doncamillo1

Ruf doch einfach beim FA an und frage nach dem Stand Deines Einspruchs. Dann erfährst Du wenigstens, ob sie den Einspruch erhalten und bearbeitet haben oder "ob er unter den Tisch gefallen ist" oder ob er auch ruhen wird. Unter Angabe der Steuernummer wirst Du immer mit dem zuständigen Sachbeareiter verbunden (falls der nicht schon auf dem Bescheid stand).


Frank

hartmut49 am 10 Okt 2007 06:46:21

Guten Morgen Alle zusammen.
ich denke, Ihr müßt alle Geduld haben.
Auch ich bekam gestern, die Bestätigung, zum Ruhenden Verfahren.
Die Finanzämter haben alle "Hände voll zu tuen"
Vor Allem, wenn da, noch Wohnmobileigner, wie ich, und viele, viele, Andere, jetzt dem Winter über,ihr Wohnmobil, abmelden.
Berechnen, der Steuerückzahlung,und, und, und.
Die 19% Versicherungssteuer, geht dem Fiskus, auch flöten!
Ob da letztendlich, für die Finanzverwaltung,viel überig, bleibt ??
an Alle,
Hartmut

Gast am 10 Okt 2007 09:42:11

@doncamillo1

Ab zum RA. Klage einreichen, da bleiben Deine Ansprüche wenigstens bestehen.

Leider gibt es für die Wohnmobilfahrer keine richtige Lobby.

Wir sollten eine Gründen, dann die Straßen dichtmachen. Mit der Bahn fahren geht ja auch bald nicht mehr. :D

GDW = Gemeinschaft Der Wohnmobilisten :D :D

rs270550 am 11 Okt 2007 10:40:13

Hallo CC,
GDW wirds nie geben, es sei denn, Du gründest etwas, wo sich Andere, ohne selbst etwas tun zu müssen, hinten dranhängen können.
Solltest Du Dich allerdings "hintendranhängen" wollen, so suchst Du vergebens!
"Wir treffen uns am Samstag und machen die Autobahn dicht" geht nicht, da die Womo-Fahrer ja dann ihr "verdientes Wochenende" genießen möchten und in der Woche müssen die ja bekanntlich arbeiten.
Aber tröste Dich, Du kannst immer noch Kochrezepte austauschen. :roll:
Rolf

lefty1301 am 27 Okt 2007 08:27:53

Hallo Zusammen,

ich habe bis dato noch gar nichts vom Finanzamt gehört.
Weder habe ich einen Steuerbescheid erhalten noch was über ruhende Verfahren gehört.
Abgebucht wurde auch nur der alte Betrag.

Die müssen wirklich viel zu tun haben oder mein Finanzamt wartet einfach mit dem Versand der neuen Bescheide bis die Rechtslage eindeutig ist.

Wäre ja aus "Normalbürgersicht" vernünftig.


Volker

Beduin am 27 Okt 2007 08:31:58

Moin Nachbar,

bist nicht alleine. Kann mir gut vorstellen das die erst mal abwarten. Find ich auch vernüftig.
Nur, wenns schief geht, müssen wir tiiiiiiiiiiiiiiiiiiief in die Tasche greifen :?

womoede am 28 Okt 2007 17:03:55

lefty1301 hat geschrieben:Hallo Zusammen,

ich habe bis dato noch gar nichts vom Finanzamt gehört.
Weder habe ich einen Steuerbescheid erhalten noch was über ruhende Verfahren gehört.
Abgebucht wurde auch nur der alte Betrag.

Die müssen wirklich viel zu tun haben oder mein Finanzamt wartet einfach mit dem Versand der neuen Bescheide bis die Rechtslage eindeutig ist.

Wäre ja aus "Normalbürgersicht" vernünftig.


Volker


Bei mir ist es genau so wie bei Volker:
Noch kein neuer Bescheid und abgebucht wurde auch "nur" der alte Betrag.

Bin mal gespannt, wie das weitergeht.

womoede

Chris_62 am 31 Okt 2007 18:18:41

Wir haben im Mai 07 unseren alten Betrag abgebucht bekommen.
Im September auf S1 umgeschlüsselt ( Danke Wohnmobilforum) und heute kommt Post mit 460 € jährlich und Nachzahlung von 550 €...

Ihr Fahrzeug wurde wegen fehlender Angabe zum Emmissionsverhalten nicht in eine Emmissionsklasse eingestuft..........

:vogel: :explodieren:

heute Mittag 15 Uhr war natürlich telefonisch keiner mehr zu ereichen...

grrrrrrrrrrrrrrrrrrr

agu am 31 Okt 2007 20:11:05

Mein Widerspruch wurde akzeptiert und es wird auf das Gerichtsverfahren ADAC versus FA verwiesen. Das FA ist allerdings der Meinung, diesen Rechtsstreit zu gewinnen.

topolino666 am 05 Nov 2007 08:38:38

Hallo!

Erster aus BW!! :?:

Pünktlich zum langen WE traf bei uns die Umstellung / Nachforderung,... ein.

Zukünftig statt 185 jetzt 300 EUR/ Jahr.

Einspruch (ADAC-Musterbrief) geht noch heute als Einschreiben raus; mal schauen, wie es weitergeht.

Der Brief als solches ist so was von undurchsichtig, lauter Zahlen, Daten, über drei Seiten, ist wohl so gemacht, dass es eh niemand blickt!!

:roll:

topolino
Matthias

Holzmichel am 07 Nov 2007 18:53:15

Hallo

Auch ich habe heute meinen neuen Steuerbescheid inklus. Nachzahlung bekommen. Für meinen Knaus 2,3 l, und 3,5 t habe ich für 7 Monate Zulassung seither 123.-€ bezahlt. Jetzt zahle ich fürs gleiche 187.- € für 2008. Für die Jahre 2006 / 2007 muß ich jeweils 64.- € nachbezahlen.
Wo kann ich den Mustervordruck des ADAC für einen Wiederspruch bekommen ?

Vorab vielen Dank

Administrator am 07 Nov 2007 21:04:10

geh mal hier im Thread ein paar Seiten zurück - der Link wurde mehrfach gepostet

topolino666 am 08 Nov 2007 07:55:24

@Holzmichel:

Zum ADAC-Mustertext --> Link

Denke, solche Links kann man nicht oft genug haben!!



topolino
Matthias

RG Regalbau am 09 Nov 2007 18:43:46

2. aus Bawü.
Nachzahlung rückwirkend bis 09.2006 220 €.
Ab Sept 2008 dann 320 statt 198€. Shit.
Eispruch ist raus.
Mal ne blöde Frage:
Muß ich trotz Einspruch die Rückwirkende Zahlung leisten?
Meine Steuer nach altem Tarif habe ich bis Sept. 2008 ja schon geleistet.

Beduin am 09 Nov 2007 19:05:17

Ja, musst du. :?
Tröstet es dich das es bei mir 735€ sind :cry:

Hafer am 09 Nov 2007 19:40:33

Hallo Zusammen,

jetzt war auch ich an der Reihe:

Hab aber auch gleich den Einspruch auf die Reise geschickt.

Hafer

Holzmichel am 25 Nov 2007 12:28:55

Guten Tag

Auch mein Widerspruch wurde akzeptiert um bis zur Entscheidung ruhen zu lassen.

Abwarten und hoffen!

flashmot am 25 Nov 2007 12:37:34

Hallo,

auch mein Einspruch liegt beim FA und wartet auf Genehmigung.

Klaus

JoG am 19 Dez 2007 18:06:49

hi
also erst Einspruch abschicken, am besten wohl per Einschreiben.
Dann erst die Nachzahlung überweisen. 693 Euro. :oops:
Und wenns WoMo aud der Werkstatt wieder da ist 1300.-:oops: :oops: :oops:
Danach abmelden.
Und erst im Frühling wieder anmelden. :roll:

RICHTIG oder:?:

Grüßis JoG :tannenbaum: :chor2: :tannenbaum:

Chris_62 am 19 Dez 2007 19:14:45

Hallo JoG,

Der Einspruch muss form- und fristgerecht eingehen !

Einen Monat nach dem Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer muss er erhoben sein.

Die Bestätigung das Einspruchverfahren ruhen zu lassen wurde entsprochen und war innerhalb 10 Tage da.

Wir haben Lastschrifteinzug , eine Hälfte Denzember und der Rest im Januar.
Ohne das wir darum baten.

Die Werkstatt musst Du wohl schon bezahlen........

mit dem An- und Abmelden weiss ich nicht Bescheidt.Das wird dann sicher steuerlich verrechnet !?

JoG am 19 Dez 2007 20:36:14

Hallo,
habe meine "nette" Rechnung am 12.12.07 bekommen! Werde morgen das Einschreiben raus schicken. Und dann halt überweisen..ist schon richtig so oder?
Danke für die Antwort..

:daumen2:

Ausderasche am 19 Dez 2007 20:39:50

Das Geld für das Einschreiben kannst Du allerdings sparen. Geht auch so oder noch preiswerter per E-Mail.


Frank

Beduin am 19 Dez 2007 20:57:57

Stimmt, geht aber noch nicht bei allen Fa.
Auf deren Website genau schauen, da stehts dann dran, was genau per Mail geschickt werden kann.
Fa Bottrop und Tübingen geht.

Chris_62 am 19 Dez 2007 21:01:10

Wir habens beim ADAC "gedownloadet "und per Post geschickt...
ohne Einschreiben. Eine Kopie für uns vorher gemacht.

Klar , per Mail gehts auch....

JoG am 19 Dez 2007 21:20:09

Okee habe es auch vom ADAC. Also schick ich es auf dem "Normalen" Postweg. D A N K E Euch.


:kette:

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