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Kann leider nicht editieren, habe vergessen zu schreiben, dass wir vor zig Jahren selbst den Fall hatten. Ein Feuer neben unserem Wohnmobil aus einem Nachbarwohnmobil das brannte. Unsere Kasko teilte mit, wir müssten uns unseren Schaden von der Haftpflicht des Nachbarn ( des Schadensverursacher ) ersetzen lassen, was dann auch so abgewickelt wurde. Unsere Kasko hat nicht bezahlt ! Natürlich ist eine Haftpflichtversicherung immer der erste Ansprechpartner, WENN man denn einen Verursacher feststellen kann. Haftung setzt ja ein Verschulden voraus, und wenn man jemand anders haftbar machen kann, ist man immer fein raus. Schon wegen des Selbstbehalts ist das der bessere Weg.
Liest du dir eigentlich die verlinkten Texte selber mal durch? "Verschulden" bedeutet Ursache setzen, das muss weder illegal noch fahrlässig sein. Betriebsgefahr ist völlig ausreichend. "Ohne Verschulden des Eigentümers" entspricht dem Fall der Brandstiftung durch Dritte, und da ist die Haftpflicht wiederum raus. Also die des Fahrzeugs, nicht die des Brandstifters. Den muss man dann halt erst mal rausknobeln. Krieg ich Bier ab? Chips mag ich nicht, lieber Salzstangen. Gruss Manfred
…klar, ich habe Edel-Bier (Four Season) von der Insel Rügen, Crissini oder Tasty Snacks von Wasa. Letztere machen nicht ganz so dick :D
Wie so oft entstehen Missverständnisse durch die nicht korrekte Verwendung von Begrifflichkeiten. Man unterscheidet zwischen Gefährdunghaftung und Verschuldenshaftung. Unter die Gefährdungshaftung fällt die Betriebsgefahr. Bei ihr kommt es gerade nicht auf die Schuld an. Hallo, in der Halle beim Bauern,wo mein Womo steht müssen auch die Falschen herausgenommen werden und das schon immer. Er hat in einiger Entfernung einen Gitter-Verschlag wo man diese lagern kann. Habe mal mit ihm darüber gesprochen, es geht wohl um die Menge Gas die gelagert werden darf/ kann, wenn alle Fahrzeuge mit vollen Flaschen abgestellt werden, da gibt es wohl Auflagen bei der Abnahme und Versicherung (Brandlast). Eingebaute Tanks sind davon nicht betroffen weil zum Fahrzeug gehörend und keine Ladung. Steht auch so im Mietvertrag. Gemäß der TRF 2021 (technischen Regeln für Flüssiggas) i.V.m. Par. 12 Abs.4 MfeuV (Musterfeuerungsverordnung) dürfen in Räumen außerhalb von Brennstofflagerräumen nur Behälter mit max. 16kg Füllgewicht Flüssiggas gelagert werden. Selbst zwei volle 11kg Flaschen sind schon grenzwertig und dürften in einem Lagerraum eigentlich nicht mehr stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in einem Wohnmobil in der Scheune, Garage oder ähnlichem stehen.
Nein in den AGB`s der Versicherung steht, dass Du die Teilkaskoversicherung nur in Anspruch nehmen kannst, wenn keine andere Haftpflicht eines Verursachers vorhanden ist bzw. leistet. Haben wir selbst gehabt, unsere Versicherung hat gesagt, wende Dich an den Verursacher bzw. dessen Versicherung.
Ja aber nur flüchtig, weil ich kurz mal das gesucht haben was ich meine.
Habe ich etwas anderes gesagt ?
Selbstverständlich, habe ich doch auch geschrieben. Ich habe nie von Brandstiftung geschrieben und weiß leider nicht was Du meinst. Klar zahlt keine Haftpflich weder eines fiktiven Brandstifters, noch ein fiktiver Brandschaden am eigenen Fahrzeug was zu weiteren Schäden an fremden Eigentum führt.
Wenn ich es noch richtig weiß, zählen z.B. zwei 11 kg Propangasflaschen im "Gaskasten" eines Wohnwagen oder Wohnmobil als Ladung und das ist erlaubt. Meines Wissens geht sogar noch eine dritte im Laderaum, aber das wars dann ( ohne nachzusehen ) Ja das ist allgemein so, es geht auch darum, was für Gebiet es ist. Naturschutzgebiet usw. da ist es auch immer verboten. Ist auch so in Spanien, Frankreich usw. das es solche Anbieter und solche gibt. Wir nehmen natürlich nur Anbieter wo wir unsere Flaschen drinlassen dürfen. Der Anbieter entscheidet das autonom, läßt sich auch nicht reinreden. Ist schließlich sein Risiko wenn da etwas passiert und er hunderte von Kilo Flüssiggas auf engem Raum hat. Wo wir in Alicante parken, da stehen in zwei - drei Reihen jeweils 30 Wohnmobile nebeneinander. Wenn es da mal richtig brennt, jede Menge Treibstoff, Flüssiggas usw.
Fast richtig, denn: Das Ganze mit den Limits gilt NUR bei gewerblichem Transport, als Privatmann kannst Du auch drei zusätzliche Gasflaschen zusätzlich rumkarren ;D Dieser komische "Gasverein" greift bei Privatleuten nicht. <ät> Navigatore: Wenn die Gasflaschen außerhalb der Scheune in einem offenen Verschlag gelagert werden, der immer mit Frischluft umspült wird, gibt es keine 22kg Grenze, ist halt draußen. Sonst dürften Gashändler ja auch nicht mit Gas handeln - beim Hornbach hier stehen ca. 300kg Gas im offenen Verschlag. JM2C
Ach Leute ... Weder die TRF noch die MfeuV beschäftigt sich mit Wohnmobilen. In den beiden Vorschriften geht es um "Räume", die nicht Brennstofflagerräume i.S.d. MfeuV sind. Und im hier zur Disposition stehenden Fall geht es um eine Scheune, in dem ein Wohnmobil steht, in dem wiederum Gasflaschen stehen. In dieser Scheune dürfen nicht mehr als 16kg Flüssiggas in Flaschen gelagert werden, auch nicht wenn die wiederum in einem Wohnmobil in dieser Scheune stehen. Nun klar?
Das ist leider nicht richtiger. Es gibt ein Limit. Es dürfen nicht mehr als 333kg Flüssiggas transportiert werden. Das ergibt sich auch nicht aus den Bestimmungen eines "komischen Gasvereins" sondern aus dem ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Bei Überschreitung der o.a. Freigrenze sind die darin enthaltenen Auflagen zu beachten..
Das sehe ich ja ebenfalls so. Das zwei Gasflaschen im Gaskasten sein dürfen meinte ich allgemein und nicht in der Scheune. Da haben wir leider aneinander vorbeigeredet. Natürlich nehme ich die Schuld auf mich. :D Ich bin ja auch der Ansicht und meine Beiträge sind so zu verstehen, dass der Eigentümer entscheidet, ob er das Risiko eingeht oder nicht. Ich denke mal es ist nicht versicherbar, dass man da als Beispiel 10 Wohnmobile mit je 30 kg Propangasflaschen = 300 kg Propangas in die Scheune stellt. Zusätzlich sind ja auch noch 10 x 80 Liter Kraftstoff möglicherweise drin. Wenn die Theorie einiger Vorschreiber stimmen, dürften z.b. Womowerkstätten keine Fahrzeuge mit Gasflaschen in der Halle stehen lassen. Fährschiffe müßten Wohnmobile und Gasflaschen getrennt befördern. Werkstätten haben entsprechende Entlüftungen und sind Gewerblich, auch die Fahrzeugdecks werden gut durchlüftet usw. Das ist also kein sinnvoller Vergleich. Wie gesagt der Eigentümer bestimmt welche Risiken er zulässt. Und viele gewerbliche Hallen habe auch Sprengleranlagen! Dass die 16-Kg-Grenze generell in Lagergebäuden/Scheunen/Garagen gelten, bezweifle ich stark. Ein auf Gas umgerüsteter Benziner dürfte dann dort nicht mehr abgestellt werden. Ich würde das so lesen, dass das für mobile Gasbehälter (=Flaschen) gilt - und dann wäre die Lösung fürs Womo doch wieder der Gastank. In der Industriehalle, in der wir unser Womo stehen haben, muss niemand irgendwas rausnehmen vor dem Abstellen. Entweder hat der Besitzer keinen Plan (ist ne Spedition) oder der Vorschriftendschungel bietet da doch eine Möglichkeit. Vielleicht, weils ein Industriegebäude und keine Scheune ist. bis denn, Uwe Übrigens auch mal die Deckungssummen der eigenen Versicherungen überprüfen. Wenn ich was von 30 Mobilen in der Halle lese, dann können vermeintlich ausreichend gewählte 10 Mio. Deckungssumme durchaus auch knapp werden.
Was hast Du an Gasflasche und lagern jetzt nicht verstanden ? Zitat --> Link Feuerwehr Kirchheim: " Gasflaschen niemals in Kellerräume, Garagen, Abstellkammern oder anderen geschlossenen Räumen lagern" Hier wurde eine generelle Begrenzung von 16 Kg Gas im Gebäude kolportiert, die ich anzweifle. Hättest Du problemlos herausgefunden, wenn du meinen ganzen Beitrag auf einmal lesen und verstehen würdest. bis denn, Uwe Bevor hier noch weitere Entgleisungen passieren, mache ich das Thema mal vorübergehend zu. Nun habe ich es schriftlich :roll: Ich muss die Gasflaschen aus dem Womo entfernen und anderweitig lagern. Hab mir schon mal vorsichtshalber einen anderen Stellplatz, allerdings ohne Überdachung gesucht. 25 Euro monatlich statt 32,50 8) Damit ist die Sache für mich erledigt. :lol: Richtig gemacht. Frag den Vermieter doch mal, wie es mit einem fest eingebauten Gastank aussieht - nur, um ihn ein bisschen aus der Fassung zu bringen :-) bis denn, Uwe Hab keine Lust auf Auseinandersetzungen. War 12 Jahre Mieterin. Es haben weitere Mieter gekündigt. Hab selbst eine Halle und da steht auch mein Wohnmobil drin. Die Versicherung möchte auch ier, dass Gasflaschen und Batterien ausgebaut werden. Hatte die Versicherung eingeladen doch mal meine Batterie unter dem Beifahrersitz anzuschauen und mir Tipps zu geben, wie man diese schnell aus- und wieder einbaut. Interessiert aber leider niemanden. Ist aber nichts zu machen, berufen sich auf irgendeine Garagenverordnung und Sie bieten auch gegen Aufpreis keine andere Möglichkeit an. Lieber verzichtet die Versicherung auf die Police. Gibt's einen anderen Anbieter, der versichert? Ich kann Dir zwar konkret deine Frage nicht beantworten, jedoch habe ich gehört, dass die Versicherungen das nicht mehr "Rückversichert" bekommen. D.h. jede Versicherung schließt bei einem sogenannten Rückversicherer sich ab und ist sozusagen nur Vermittler oder Händler. Es ist viel passiert was viel Geld gekostet hat und die Auflagen der Rückversicherer sollen sich geändert haben, habe ich gehört. Solange der Versicherungsvertrag läuft ist ok, aber bei der nächsten Änderungsmöglichkeit teilt der Versicherer eine Änderungskündigung mit. In Spanien ist das auch seit einigen Jahren so, dass die Parkanbieter und Campingplätze einen kleinen Feuerlöschwagen haben müssen. So ein ein CP den wir kennen jetzt einen Traktoranhänger mit 8.000 l Wasser udn entsprechenden Schläuchen angeschafft, der im Falle eines Falles eingestetzt wird. Der CP Mar Menorsoll sich geweigert haben udn im wurde die Schließung angedroht und ihm die Konzession jetzt entzogen. Ich hatte mal einen Link da wurde das genau beschrieben, dass die jetzt viel mehr machen müssen. Und aus einem normalen Auto muss man jetzt in der Garage auch die Batterie ausbauen? Und ja, es gibt auch normale Autos mit Zweitbatterien, z. B. für eine Standheizung. Ich entwickle so langsam eine echte Abneigung gegen die Versicherungsbranche und ihre Willkür… da werden quasigesetzliche Tatsachen nur aus Gewinnmaximierungsgründen geschaffen. bis denn, Uwe Ja und dann noch Benzin/Diesel ablassen... Mein Wohnmobil steht in einem Carport, dass so nach und nach zur Garage mutiert ist,die Versicherung hat bisher keine Einwände dagegen erhoben,ich werde sie bestimmt nicht mit der Nase darauf stoßen. Gruß Bernd
Wir leben in einer Hofreite, Nutzgebäude sind also mit dem Wohngebäude verbunden. In den beiden Hallen stehen unsere Fahrzeuge, z.T. mit Saisonkennzeichen und immer abfahrbereit, einschließlich Sprit, Gas und Batterien. Vor drei jahren haben wir uns aus Kostengründen zur DBV umorientiert. Ein Beauftragter der Versicherung hat das Objekt vorher besichtigt. Die Fahrzeuge waren überhaupt kein Thema. Der Tarif nennt sich "Boflex" und schließt neben der Wohngebäudeversicherung auch die Privathaftpflicht mit ein.
und hoffentlich zahlen sie dann auch im Schadensfall :gruebel: Hallo, habe meine ehemalige Scheune jetzt als Wohnmobil- Unterstellplatz umfunktioniert, am 03.08.2022 habe ich deswegen einen Termin Vorort mit der Versicherung und werde mal nach dem Termin berichten was Sache ist. Hallo,Dietmar Der Generalvertreter der Versicherung war wegen anderer Dinge wiederholt bei mir und hat vor der nunmehrigen Garage gestanden,er hat nichts bemängelt. Gruß Bernd Großbrand in Bochum: Der STERN meldet, dass eine Lagerhalle mit Wohnmobilen in der Nacht auf Montag in Bochum-Langendreer vollständig niedergebrannt ist. Die rund 1.000 Quadratmeter große Halle diente als Abstellplatz für etwa 30 Wohnmobile und Campinganhänger. Explodierende Gasflaschen wirkten wie Brandbeschleuniger und behinderten die Löscharbeiten. Aus einer Campingflasche ausgetretenes Gas, das sich entzündet hat, wurde als Ursache genannt.
Nabend, Darf ich mal fragen, woher die Info über die Ursache stammt? Mein Kasten steht auf dem Gelände, zum Glück offenbar äusserlich unbeschadet. Über den Auslöser ist mir allerdings bisher nichts bekannt. Grüsse Leider nur mit Abo lesbar. Kurzfassung wäre nett…. Hallo, ich vermiete selbst Stellplätze in einer Halle, unabhängig von den Gesetzen und Verordnungen gilt bei mir folgendes. Glasflaschen sind außerhalb zu lagern, dafür gibt es eine abschließbare Gitterbox. Bleibatterien dürfen geladen werden, Erhaltungsladung Aufbau und Fahrzeuge. LiFePo4 dürfen unter Aufsicht nachgeladen werden, ansonsten sind sie mittels Trennschalter abzuschalten. E-Bike Akkus usw. sind aus den Fahrzeugen zu entfernen. In der Halle ist eine Brandmeldeanlage mit Meldung an mein und meines Sohnes Mobiltelefon, wer möchte bekommt von mir einen Brandmelder für das Wohnmobil geliehen. Ein Zweitschlüssel ist bei mir für, die Dauer der Einstellung, zu hinterlegen. Durch diese Maßnahmen konnte ich die Zahlung an meine Versicherung um mehr als 30% verringern. Die Fahrzeuge sind nicht mitversichert, dies bleibt den Mietern überlassen.
Wo wir parken gelten ähnliche Bedingungen, aber Glasflaschen dürfen im WOMO bleiben, im Gegensatz zu GASflaschen. Jede Tankstelle hat, oft sogar in unmittelbarer Nähe zu den Befüllöffnungen der unterirdischen Benzin- und Dieseltanks verschließbare Gitterboxen stehen, in denen leere und volle Gasflaschen gelagert sind. Warum sollte nicht im Freien neben der Halle oder Scheune eine solche Gitterbox aufgestellt werden dürfen? Jeder klebt seinen Namen auf seine Gasflasche und die kommen da rein... LG Peter
Es ist doch nun einmal so, dass ein Vermieter ein Angebot unterbreitet, natürlich zu seinen Bedingungen (auch wenn diese möglicherweise durch ein Versicherung beeinflusst sind). Und dann gibt es einen Interessenten, der letztendlich das Angebot des Vermieters zu dessen bekannten Bedingungen annehmen könnte. Wenn dem Interessenten die Bedingungen des Vermieters nicht schmecken, dann lässt er es bleiben. Es wird doch niemand gezwungen gegen die eigenen Interessen zu handeln und das Mietangebot anzunehmen. Und bei einem bestehenden Vertrag ist es doch nicht anders. Wenn sich die Bedingungen des Mietvertrages ändern, dann gibt es eine sogenannte Änderungskündigung durch den Vermieter. Entweder akzeptiert man die geänderten Bedingungen, oder man muss gehen. Ist doch letzendlich nichts anderes, als wenn die Wohnmobilversicherung die Versicherungsprämie erhöht. Oder aber der Vermieter einer Wohnung schickt einem eine Mieterhöhung ins Haus. Akzeptieren, oder gehen. Und wer Stellplätze für Wohnmobile, Wohnwagen, Schiffe... anbietet, der braucht sich keine Sorgen machen. Die Stellplätze bleiben nicht leer. Sollte jemand gehen (warum auch immer), dann findet sich meistens schnell ein Nachfolger, der den Stellplatz gerne übernimmt. Warum sollte ich als Vermieter mich mit einer Versicherung auseinandersetzen, investieren..., wenn die Bude auch so voll ist. Thomas Hallo, noch ein kurzer Nachtrag. Hauptverantwortlich für Brände sind Akkus, die Gasflaschen sind nur die Brandbeschleuniger. Deshalb sollten auch keine E-Bike Akkus oder solche von Bohrmaschinen usw. in den Fahrzeugen bleiben. Akkus in Funkgeräten waren die Brandursache in einer Feuerwehrhalle.
Ich benötige jetzt ehrliche Hilfe. Warum soll ein einfach in einem Staufach liegender Akku anfangen zu brennen? Warum brennen dann nicht reihenweise Handy- oder Elektronikläden? Auch abfackelnde Fahrradläden auf Grund von Akkubränden sind mir nicht bekannt. Ich stehe total auf dem Schlauch und würde mich freuen wenn wissende Foristen mein Dunkel etwas erhellen. Vielen Dank. Allen Foristen ein gesundes neues Jahr 2025 |
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