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Mein Stellplatzvermieter (Bauerhof/Scheue) kündigte mir heute an, das ich aus Feuerschutzgründen die Gasflaschen micht mehr im Womo belassen darf. Die Idunaversicherung gab diese Auskunft. Falls doch, würde die Prämie erhöht. Es stehen mehrere Wohnmobile, Wohnwagen auf diesem Hof. Auf dem Gelände selbst dürfte er, aus den genannten rechtlichen Gründen, keinen Platz schaffen um die Gasflaschen außerhalb des Gebäudes zu lagern. Ich habe keine Möglichkeit, Gasflaschen zu lagern. Außerdem müßte ich sie dann ständig ein und ausbauen. Fällt mir schon vom Gewicht her schwer eine neue Flasche einzubauen. Kennt Ihr diese rechtlichen Grundlagen? Welche Erfahrungen habt Ihr ? Rechtliche Grundlage gibt es wohl kaum.Hier geht es um eine Vertragsvereinbarung zwischen Versicherung und deinem Vermieter . Darin kann frei gestaltet werden. Wir parken ja unser Wohnmobil auch sehr häufig fremd --> Link , deshalb ja auch unsere "Parkseite" die auch anderen helfen soll, geeignete Plätze zu finden. Viele Plätze insbesondere in Wäldern und Naturschutzgebiete ( besonders Frankreich, Spanien, Portugal ) nehmen nur Fahrzeuge ohne Gasflaschen an, für und natürlich eine NOGO da in unserem Wohnmobil natürlich zwei Flaschen sind, die wir nicht im Flugzeug mitnehmen können. Soll heißen, dass Problem ist nicht unbekannt. Diese Regelung (Versicherung/Gas) liest/hört man öfter, du wirst also damit leben müssen (da du bei Nichtbeachtung und eintretendem Schadenfall in der Scheune ggf. haftbar gemacht werden kannst). Mir würde sich die Frage stellen, da ja alle Mieter betroffen sind, ob man die Prämienerhöhung nicht via Mietaufschlag abdecken könnte/wollte.
Das kenne ich auch so und wird wohl von vielen Vermietern so gehandhabt. Den Vorschlag, nach der Prämienenhöhung zu fragen und auf die Mieter umzulegen, habe ich auch angesprochen. Der VM will sich informieren. Moin, auch mein Winterlager ist eine ehemalige Scheune und auch hier müssen die Gasflaschen raus und zu Hause gelagert werden. Völlig normal, seit Jahren! Auch baurechtlich (Unterschied Brandschutz Scheune vs. Garage) ist beachtlich und letztlich dient es der Sicherheit der Feuerwehrleute im Fall der Fälle. Dein Vermieter war eher naiv… Grüße der Duc Und dann ist evtl. auch die Frage nach der gesetzlichen Regelung. Wenn der Vermieter "privat" vermietet dürfte er nur 16kg (?) Gas lagern. Wenn er aber gewerblich auch Gas lagern will.... :gruebel: :gruebel: Grüße Dirk
Wenn es Mietflaschen (die Roten) sind, dann könntest du diese vor dem Einlagern zurückgeben und im Frühjahr wieder neue besorgen. Ggf. kann man auch die Kaufflaschen (graue) verkaufen oder geschickt gegen rote tauschen.
Hallo Dirk, kannst Du das mal erläutern? Ich habe privat 60 Kg Gas und die lager an meiner Garage. Ist das Illegal? Lg Jörg
Du denkst an "Wintersteher", die ihr WoMo im Herbst in eine Halle stellen und im Frühjahr wieder raus, das ist ok, es gibt aber auch Andere! 8) Wie es bei der TE ist, weiss ich nicht, aber unser WoMo steht IMMER in der Halle - ausser wir sind damit unterwegs. Unser Vermieter nimmt z.B. keine "Saisonmieter", sondern er vermietet nur ganzjährig und die ca. 15 Mobile stehen auch wirklich das ganze Jahr drin, ausser natürlich sie sind unterwegs. Wir z.B. fahren im Jahr ca. 30 x in die Halle, müssten also (im Falle der TE) 30 x die Flasche aus- und wieder einbauen. :eek: Ich gehe mal davon aus, dass sie graue hat, wie fast jeder. Außerdem gibt man nicht gern eine halb volle ab und auch der Aufwand ist hoch, besonders wenn sie öfters im Jahr "einlagert" In einem Bauwerk sind max 16 kg erlaubt, ein kleiner Schuppen oder unter einer Treppe oder so etwas wäre eine Möglichkeit. Alternativ nach jemanden suchen, bei dem es erlaubt ist die Flaschen drin zu lassen. Auf Gewerbegrundstücken ist dies häufig der Fall, eine entsprechende Versicherung ist natürlich erforderlich. Ganz ehrlich, wenn ich einen Unterstellplatz für Womos anbiete, dann auch für ganze Womos. Soll man auch noch den Diesel aus dem Tank lassen vor dem Abstellen? Und wehe, in einer Schublade sind noch ein paar Würfel Esbit... selbst auf einer Fähre muss man die Gasflaschen nicht rausnehmen, sondern nur zudrehen. Versicherungen gibts auch für untergestellte Womos mit Gasflaschen, dann kostet der Stellplatz eben nen Zehner mehr im Monat. Im konkreten Fall hilft wohl nur, den Unterstellplatz zu wechseln, wenn die Gasflaschen nirgendwo sonst hin können. Oder bau nen Gastank ein, die Versicherung kann ja kaum fordern, den abzubauen :) was den Unsinn dieses Flaschen-Terrors nur noch mal unterstreicht. bis denn, Uwe
Eine im Freien gelagerte Gasflasche ist quasi gefahrlos, weil evtl. austretendes Gas sich sofort verflüchtigt. Gefährlich ist das Ganze nur in geschlossenen Räumen. Ok, ein ganzer Flaschenzoo irgendwo an der Gebäudewand wäre bei einem Brand des umgebenden Gebäudes sicherlich auch nicht ganz ohne. Aber mit Abstand zum Gebäude, irgendwo im Freien, sehe ich wirklich keine Gefahr. Wenn der Vermieter wollte, könnte er sicher irgendwo außerhalb einen kleinen Verschlag basteln und seine Mieter die Flaschen dort lagern lassen. Hallo, wir hatten mal bei einer landwirtschaftlichen Halle angefragt wegen Womo einstellen, zum glück ist das nichts geworden da hätte ich Gasflaschen UND Batterien ausbauen sollen! Auch aus Versicherungs-Gründen. VG Alf Mein Mietvertrag eines Aussenstellplatzes erlaubt auch keine Gasflasche. Stehen bei mir in der Garage.
Schätze mal. ganz so einfach ist es nicht... Da die Vermietung der Stellplätze gewerblich ist, ist auch eine Gasflaschenlagerung gewerblich... trgs510-vorschriften-gewerbliche-gasflaschenlagerung --> Link Hallo, die Gasflaschen auszubauen und im Keller zu lagern ist für mich kein Problem. Die Regeln besimmt der Vermieter und es kann jeder entscheiden ob es mir passt. Die Abstellplätze sind rahr und werden sofort weitervermietet.
Du weißt aber schon, dass die Lagerung im Keller streng verboten ist, siehe z.B. --> Link Wie sieht den die rechtliche und versicherungtechnische Lage aus, wenn ich Gasflaschen im Keller oder der Garage lagere? Moin, wenn ihr euer Wohnmobil bei einem (Ex)Landwirt in der Scheune stehen habt, habt ihr da tatsächlich alle einen Mietvertrag? Gruss Volker Ich habe einen Ganzjahresstellplatz in einer Scheune. Keine Saisonzulassung.
Mitvertrag wurde per Handschlag abgeschlossen.
Ich könnte mir vorstellen, dass das in dem Fall dann auch nicht erlaubt wäre. Es gibt ja zum Beispiel auch Parkhäuser, in denen Fahrzeige mit Gastanks nicht erlaubt sind (auch wenn es sich hier natürlich um PKWs handelt). VG, westy75 Was sollen denn die Leute machen, die einen Gastank im Womo haben? Ich lass doch das Gas nicht ab. Rechtsvorschriften im Einzelnen : Bundesland Geltende Vorschriften Baden-Württemberg § 14 GaVO Keine Einschränkungen für Gasfahrzeuge Bayern § 17 GaV Keine Einschränkungen für Gasfahrzeuge Berlin § 21 GaVO Keine Einschränkungen für Gasfahrzeuge Brandenburg § 19 BbgGStV Keine Einschränkungen für Gasfahrzeuge Bremen § 23 Bremische (GStV) Abstellen von Fahrzeugen mit Autogas-Antrieb nur, wenn sichergestellt ist, daß austretendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann. Hamburg GarVO Keine Einschränkungen für Gasfahrzeuge Hessen § 19 GaVO Keine Einschränkungen für Gasfahrzeuge Mecklenburg-Vorpommern § 18 GarVO Keine Einschränkungen für Gasfahrzeuge Niedersachsen § 19 GaVO Keine Einschränkungen für Gasfahrzeuge Nordrhein-Westfalen § 18 GarVO Keine Einschränkungen für Gasfahrzeuge Rheinland-Pfalz § 18 GarVO Keine Einschränkungen für Gasfahrzeuge Saarland § 24 GarVO Abstellen von Fahrzeugen mit Autogas-Antrieb nur, wenn sichergestellt ist, daß austretendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann. Sachsen § 18 SächsGarVO Keine Einschränkungen für Gasfahrzeuge Sachsen-Anhalt § 18 GaVO LSA Keine Einschränkungen für Gasfahrzeuge Schleswig-Holstein § 19 GarVO Keine Einschränkungen für Gasfahrzeuge Thüringen § 18 ThürGarVO Keine Einschränkungen für Gasfahrzeuge Es gibt zumindest keine gestzlichen vorschriften
Dann, Balkon, Terrasse, Abstellraum, Garage mit Fenster, den einen oder anderen Platz kann man finden
'n Abend, das ist auch mein Lösungsvorschlag. Auf vielen Campingplätzen können ja auch Gasflaschen getauscht werden. Dort werden die Flaschen meist in einer Gitterbox gelagert. hallo; Ich habe meine beiden Tankflaschen im Wohnmobil in der Garage, eingebaut. Daneben steht eine 5 kg Gasflasche für zum Grillen auf der Terasse. Und an der Wand hängt einen 22 KW Außenwandheiztherme. Und immer wird die Abgasmessung der Heizung gemacht!! Im Extremfall da hätte ich noch 800 Quadratmeter Freifläche für die Lagerunng von Gasflaschen...... Was eine Gasexplusion ist weis ich und habe ich auch noch in 17 km Entfernung noch gespürt!!!!! --> Link So long KH
Die rechtliche Lage kann ich dir nicht genau sagen. Allerdings bin ich bzgl. Gasflaschen im Keller ein gebranntes Kind, nachdem das Haus unserer Nachbarn aufgrund einer im Keller gelagerten, nicht vollständig geschlossenen Propangasflasche explodierte und zusammenstürzte. Damals, irgendwann Ende der Siebziger, musste ich mit ansehen, wie meine Kindergartenfreundin nur noch tot aus den Trümmern geborgen wurde. Will sagen: Die Lagerung von Gasflaschen in einem Raum ohne bodentiefe Zwangsentlüftung ist seitdem für mich tabu (und m.W. sieht der Gesetzgeber das ähnlich - ohne Gewähr). Ich lagere meine Gasflaschen und auch meinen Gasgrill daher auch nicht in der Garage, sondern unter einer Abdeckung im Freien. Bin halt ein wenig paranoid :) Grundsätzlich scheint es möglich zu sein, die Gasflaschen im Fahrzeug zu belassen. Die Feuerprämie des Vermieters würde damit jedoch steigen. Das scheint meinen Vermieter abzuschreiben. Hat jemand Erkenntnisse, in welchem Umfang sich die Prämie erhöht?
Wir kennen ja nicht seine Versicherung! Soll die Gebäude versichern, Stall und Inventar ( Melkanlagen ) ??? Ist es eine Haftpflichtversicherung die Euch gegenüber gilt ? usw. Wo wir parken ( in Alicante ) muss man nachweisen und unterschreiben, dass das Fahrzeug selbst versichert ist und eine Haftpflicht hat. Wenn da ein Fahrzeug brennt, brennen die Nachbarfahrzeuge ebenfalls, denn da stehen ganze Reihen von Fahrzeugen. Die Parkanbieter haben keine Versicherung über Millionensummen worin alle Fahrzeuge versichert sind, wenn ein FAhrzeug einen großen Schaden verursacht muss die entsprechende Haftpflicht dafür aufkommen. Es geht hier um eine Scheune in Deutschland. Kein Massenparkplatz in Spanien. Sind doch viele Scheunenparker in Deutschland. Müssen tatsächlich alle die Gasflaschen ausbauen? Nicht jeder hat eine Garage etc. Wo er die Flaschen lagern kann. Die Frage ist Übernimmt die kfz Haftpflicht im verschuldeten Brandfall die Schäden an Scheune und anderem wenn Du angemeldet und versichert. Das ist recht einfach für jedes Gebäude gibt es eine zugelassene Nutzung. Wird z. B. eine Scheune die für Heu und Strom zugelassen ist etwas anderes geplant muss eine Nutzungsänderung beantragt werden. Dieses muss der Versicherung mitgeteilt werden die dann die Prämie der entsprechenden Gefahrstufe anpasst. Die wiederum ist von jeder Versicherung unterschiedlich. Pauschal lässt sich da nichts sagen.
Keller: NOGO!! Never ever!!! Dazu gab es ja auch schon einen veranschaulichenden Link ein paar Posts weiter oben Garage: No problemo! Eine Garage ist oberirdisch und, als hübscher Nebeneffekt, sind die meisten Garagenböden leicht abfallend Richtung Garagentor. Ausströmendes Gar fließt also automatisch nach draußen ab. Ich habe in der Garage noch eine 5kg als Reserve stehen, direkt am Garagentor, da mache ich mit keinen Kopp drüber. ;D Darüber denke ich auch gerade nach. Werde heute mit meiner Versicherung sprechen. Mal schauen, was die dazu sagen. Das ist wieder mal ein typisches Beispiel für Deutschland und viele seiner unsinnigen Vorschriften :oops:
Der 'Stellplatzvermieter verfolgt halt die typische "cover my ass" Strategie, indem er lieber einfach etwas verbietet, um auf der sicheren Seite zu sein. Alternativ könnte er sich sicherlich um eine adäquate Anpassung der Versicherung bemühen oder eine Alternativlösung für die Lagerung der Flaschen finden. Aber verbieten geht immer einfach und ist sicher - klar. Was ich allerdings nicht für eine "unsinnige Vorschrift" halte, das ist das CVerbot der Lagerung von Gasflaschen im Keller. Begründung mein Posting weiter oben :) Der Versicherungsmann meines Vertrauens gab mir zu diesem Thema folgende Antwort: Die Teilkasko Versicherung übernimmt alle Brandschäden. Sollte von meinem Womo ein Feuer ausgehen, ob Gasaustritt oder sonstiger Grund, zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden, der an z.B. auch an der Scheune entsteht. Entsteht der Brand in der Scheune tritt für das Gebäude die Versicherung den Eigentümers ein. Die Vollkaskoversicherung reguliert den Schaden für mein Fahrzeug. Mal schauen, was der Vermieter dazu sagt. Übrigens wird bei der RMV die Gebäudeversicherungsbeitrag nicht höher, wenn Wohnmobile dort geparkt werden. Die oben genannte Angaben gelten jedoch nur für ganzjährig angemeldete Fahrezuge. Für Womos mit Saisonkennzeichen sollte man mit seiner Versicherung Rücksprache halten. Bevor das noch absurder wird, ein bisschen Klarstellung: die Kaskoversicherung zahlt verschuldensunabhängig Brandschäden am eigenen Fahrzeug, so man denn eine hat. Auch in der Ruhephase bei einem Saisonkennzeichen, und auch, wenn ein anderes Womo brennt. Haftpflichtversicherungen zahlen nur, wenn jemand haftbar gemacht werden kann, und Haftung setzt ein Verschulden voraus. Das ist aber gar nicht Thema, denn es geht um die Gebäudeversicherung der Scheune. Die interessiert sich für den Gebäudewert und evtl risikoerhöhende Faktoren, und als solche werden wohl die Gasflaschen betrachtet. Dass die in Fahrzeugen stehen und ob und wie die versichert sind, ist der Gebäudeversicherung völlig wumpe. Also entweder mit dem Vermieter klären, dass man den Zuschlag übernimmt (wenn die Versicherung da mitspielt), oder das Ding halt rausnehmen. Oder einen anderen Abstellplatz suchen. Gruss Manfred
Ich habe den Eindruck, dass Du das ganze noch absurder machst! Die Kaskoversicherung bezahlt nicht, wenn ein anderer den Schaden verursacht hat, z.B. das Nachbarwohnmobil in Brand gerät udn das Feuer auf das eigene übergreift. Haftung setzt auch nicht Verschulden voraus, denn wenn das eigene Fahrzeug ohne Verschulden des Eigentümers bzw. der Fahrzeugbesatzung in Brand gerät bezahlt die eigene Haftpflichtversicherung den Schaden an anderen Wohnmobilen usw. Entsprechend steht es auch so im Netz --> Link
…ich hole mir gleich Chips und Bier und werde hier immer runder. Das Zitat hier ist nur beispielhaft für das hier gepostete Halbwissen zum Thema Versicherungen. Unglaublich. Haltet die Finger still und blamiert Euch nicht weiter, besser ist das! Die Quelle jeden Blödsinns ist Nichtwissen (oder so ähnlich). Mahlzeit und Prost der Duc
Ja da stimme ich Dir zu, sofern Du Deinen Beitrag damit meinst. Ich hatte sogar extra noch einen Link gesetzt, in dem es unter "Kraftfahrtzeug-Haftpflichtversicherung" ( 2. Punkt ) zu lesen ist. Da es sich um ein höchstrichtliches BGH Urteil v. 21.01.2014, VI ZR 253/13 handelt, hat es auch Rechtsbestand. Ich habe also genau das geschrieben, was der BGH zu der Rechtsfrage gesagt hat. Aber klar, Du weißt es besser :D |
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