ManfredK am 18 Okt 2022 18:28:28 tztz2000 hat geschrieben:.... im Rahmen der 4-Monats-Lieferzeit-Klausel halte ich die Preisanpassung für vertretbar.
Damit wäre aber nur eine der drei wichtigen Inhalte festgelegt. Denn der Gesetzgeber verbietet grundsätzlich Preisanpassungen bei unverbindlichen Lieferzeiten von weniger als 4 Monaten. Weiterhin muss eine ausreichende Transparenz der Preiserhöhung geschaffen werden, die es dem privaten Käufer ermöglicht die Preisanpassung nachzuvollziehen und zum dritten muss die Preisanpassung in beide Richtungen wirksam sein. Also sowohl Erhöhung als auch Senkung umfassen. Individuelle Regelungen sind unter Berücksichtigung der drei Punkte natürlich möglich, aber wohl im Rahmen von AGB nicht so einfach und vor allem rechtsicher formulierbar. Das ZDK hat keine kleine juristische Abteilung - aber mit derzeitigem Stand ist es auch da noch nicht gelungen die Inhalte zu formulieren.
Pechvogel am 18 Okt 2022 18:36:30 ziczac hat geschrieben:…Einzig und allein der Vertrag spielt eine Rolle und daraus ergeben sich Konsequenzen...
Ohne jetzt die Unterlagen des TE zu kennen behaupte ich mal ganz frech das noch gar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist! :eek: Der TE wird höchstwahrscheinlich eine „verbindliche Bestellung“ unterschrieben haben und der Verkäufer/ Händler die Absicht angezeigt haben ihm dieses Fahrzeug zu besorgen. Rein rechtlich ist der Preis in so einer „verbindlichen Bestellung“ übrigens ein Angebot des Käufers an den Verkäufer und nicht umgekehrt. Auch ist so eine „verbindliche Bestellung“ noch relativ unkonkret. Es geht darin zwar um ein Fahrzeug des Herstellers XY mit der Ausstattung 123 in der Farbe rot, das kann aber theoretisch irgend ein Fahrzeug sein ( wenn z.B. VW 50 identische rote Golfs hintereinander baut dann einer von denen ). Der eigentliche Kauf kommt erst mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden zustande. Hier geht es dann auch um ein ganz spezielles Fahrzeug mit FahrzeugidentifikationsNummer ( früher Fahrgestellnummer ), Seriennummer des Navis,… Erst jetzt kauft der Kunde das ( vorher von ihm bestellte ) Fahrzeug. Wenn der Händler, was öfters vorkommt :D , dem Kunden zwar eine Kopie der „verbindlichen Bestellung“ mit nach Hause gibt sich darauf aber kein Hinweis des Verkäufers befindet das er das Angebot des Kunden annimmt und er auch keine Auftragsbestätigung schreibt dann hat der Kunde ein Problem den Vertrag nachweisen zu können!?! ( die beste Ehefrau von allen hilft da auch nicht weiter :D ). Rein rechtlich besteht ein Autokauf also immer aus zwei Verträgen und ohne die Einzelheiten zu kennen ist es schwierig die Situation zu beurteilen. Grundsätzlich ist eine Preisanpassung, gerade in der jetzigen Situation, aber nichts ungewöhnliches und der TE sicherlich auch nicht der erste Fall bei seinem Händler. ICH würde einfach mal davon ausgehen das der Händler seine rechtliche Situation so in etwa kennt. Grüße Dirk
Dirkulation am 18 Okt 2022 19:32:36 Zur ursprünglichen Frage:
Ich habe definitiv Preiserhöhung widersprochen. Der Händler wollte dann nicht mehr liefern.
Ich hab es dem Anwalt übergeben. Nach einigem hin und her, übernimmt der Händler auch noch die Anwaltskosten.
Mein Anwalt hatte zuletzt mit weiteren Kosten gedroht und plötzlich ging es recht fix, dass wir uns "einig" wurden.
Unser Vertrag war keine Abdichtserklärung sondern ein rechtsgültiger Vertrag ohne Preiserhöhungsklausel.
Jetzt warte ich aber immer noch auf die Auslieferung.
Im Detail ist jeder Fall unterschiedlich. In unserem war es wohl offensichtlich so, dass der Händler keine Hoffnung hatte, gut aus der Sache zu kommen.
Wäre unser Händler nicht so aggressiv mit Drohungen auf uns zubekommen, hätte er dich viel Ärger und weitere Kosten sparen können.
Gut, dass wir unsere Rechtschutzversicherung haben.
ziczac am 18 Okt 2022 20:11:38 Pechvogel hat geschrieben:Wenn der Händler, was öfters vorkommt :D , dem Kunden zwar eine Kopie der „verbindlichen Bestellung“ mit nach Hause gibt sich darauf aber kein Hinweis des Verkäufers befindet das er das Angebot des Kunden annimmt und er auch keine Auftragsbestätigung schreibt dann hat der Kunde ein Problem den Vertrag nachweisen zu können...
Spielt keine Rolle, da der Vertrag (Annahme des Kaufangebots seitens des Händlers) formlos zustande kommt. Entweder schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln. Das bedeutet dass der Handelnde nicht explizit sagt was er möchte, sondern alleine durch sein Handeln seinen Willen ausdrückt. Das heißt, der Händler handelt so, als möchte er das bestellte Fahrzeug auch liefern und lehnt das Kaufangebot nicht von vornherein ab. Rechtlich wird konkludentes Handeln ebenso behandelt, wie eine ausdrückliche Willenserklärung.
ziczac am 18 Okt 2022 20:24:49 Leute, lasst euch nicht ins Bockshorn jagen. Vertrag ist Vertrag und wenn der rechtssicher ist, verstehe ich nicht, warum man dann im Einzelfall nicht auf Erfüllung bestehen soll?
Was man letztendlich daraus macht, bleibt jedem Einzelnen überlassen.
Camperoli am 18 Okt 2022 21:20:17 Unser Adria war nach 17 Monaten Bestellzeit etwa 11% teurer als in der verbindlichen Bestellung. Der Hersteller und auch die Produzenten der Basisfahrzeuge hatten inzwischen zweimal den Preis erhöht. Ich hatte daraufhin ein Gespräch mit der Verbraucherberatung. Ergebnis: kaum eine Chance den Wagen zum vereinbarten Preis zu bekommen. Begründung: auch für den Händler war die gesamte Entwicklung der letzten zwei Jahre nicht absehbar. Er hat nicht den Preis erhöht um seinen Gewinn zu maximieren und er hat uns angeboten vom Verkauf zurückzutreten. Er hat uns dann kostenlos noch eine Multirail Kederschiene abgebaut und das Fahrzeug zugelassen include Nummernschilder etc. Wenn ich jetzt , vier Wochen später, ins Netz schaue dann finde ich unser Auto zur Lieferung im nächsten Jahr nochmals um 15% teurer. Da haben wir noch ein Schnäppchen gemacht.
Gute Fahrt wünscht
Oliver
Pechvogel am 18 Okt 2022 21:25:50 ziczac hat geschrieben:…Rechtlich wird konkludentes Handeln ebenso behandelt, wie eine ausdrückliche Willenserklärung.
Das ist absolut korrekt! Aber wann handelt der Händler denn konkludierend? Wenn er das gewünschte Fahrzeug ausliefert auf jeden Fall. Aber wenn er das gewünschte Fahrzeug beim Hersteller bestellt? ( was man ja auch erstmal beweisen müsste ) Vielleicht hat ihm das zusammengestellte Fahrzeug ja so gut gefallen und er hatte da auch schon einen guten, alten Kunden der bestimmt Interesse daran hätte … Aber zum ordentlichen Preis! So einfach fährst Du dem Händler nicht an die Karre! Aber: es steht dem TE und natürlich auch allen anderen die eine Preiserhöhung bekommen haben, frei den Rechtsweg einzuschlagen!?! Grüße Dirk
Ascended am 18 Okt 2022 22:48:22 Aber wann handelt der Händler denn konkludierend?
Also bei mir hat der Händler zum Beispiel per Rechnung eine 10% Anzahlung gefordert. Das kommt dann einer Annahme der Bestellung gleich. Auch steht in den AGBs häufig, das man von einer etwaige Ablehnung unverzüglich zu unterrichten ist.
Acki am 19 Okt 2022 06:57:35 Dirkulation hat geschrieben:... Mein Anwalt hatte zuletzt mit weiteren Kosten gedroht und plötzlich ging es recht fix, dass wir uns "einig" wurden.
Unser Vertrag war keine Abdichtserklärung sondern ein rechtsgültiger Vertrag ohne Preiserhöhungsklausel.
Jetzt warte ich aber immer noch auf die Auslieferung. ...
Da wird Dich dieser Händler wohl nicht mehr in die erste Reihe stellen :wink: Ähnlich könnte es auch bei Garantie und Gewährleistungs-Abwicklungen kommen :nixweiss:
TomAnne am 19 Okt 2022 16:19:22 Da habe ich wohl Glück gehabt. Fahrzeug Anfang September bestellt, Liefertermin April - Juni 2023 (Mal sehen) und das ganze zum FESTPREIS! Es geht also doch.
hampshire am 19 Okt 2022 17:11:45 ziczac hat geschrieben:Leute, lasst euch nicht ins Bockshorn jagen. Vertrag ist Vertrag und wenn der rechtssicher ist, verstehe ich nicht, warum man dann im Einzelfall nicht auf Erfüllung bestehen soll?
Du hast völlig recht Verträge gehören eingehalten. Und da es nicht nur unterschiedliche Vertragsarten von Verbindlicher Bestellung bis Kaufvertrag, sondern auch noch unterschiedliche Ausführungen gibt finde ich es rech seltsam über diese hier zu spekulieren und Theorien aufzustellen.
Ascended am 20 Okt 2022 13:59:27 TomAnne hat geschrieben:Da habe ich wohl Glück gehabt. Fahrzeug Anfang September bestellt, Liefertermin April - Juni 2023 (Mal sehen) und das ganze zum FESTPREIS! Es geht also doch.
Du hast es ja noch nicht, wenn nix von Preissteigerungen im Vertrag steht ist es ja immer nen Festpreis. Aber das hält die Händler ja scheinbar nicht von ab, trotzdem kurz vor Auslieferung mehr zu verlangen.
TomAnne am 20 Okt 2022 14:50:29 Nein, es steht deutlich im Vertrag Festpreis € XXXXX
Dirkulation am 20 Okt 2022 15:43:46 Das mit dem Festpreis wundert und freut mich.
Ich war mir sicher, dass die Händler das Risiko der Preisexplosionen nicht mehr reingehen und deshalb die Kunden über Klauseln am Risiko teilhaben lassen.
Schön, dass es wohl doch nicht so ist.
September bestellt und Liefertermin im Sommer. Das sind 9 Monate.
Wir haben im Mai bestellt mit Lieferzeit 7-8 Monaten. Effektiv kommen wir auf mindestens 19-20 Monate.
Ich würde den Tag nicht vor dem Abend loben. Gerade werden einige Artikel wieder geliefert, dafür fehlen jetzt andere. Er Msngel an Aluminium könnte für massive Lieferprobleme sorgen. Wir hatteuch nur
TomAnne am 20 Okt 2022 16:13:57 Der händler hatte einige Fahrzeuge im Vorlauf zur Fertigung im März, dann wieder im Mai usw. Das Fahrzeug war noch konfigurierbar nach unseren Wünschen. Angesprochen auf die Lieferzeit meinte der Händler auch, daß es sich um den momentanen Stand handelt. Wenn irgendwelche Teile fehlen und die Fahrzeuge dadurch nicht fertiggestellt werden können wird sich die Lieferzeit verschieben. Da kann niemand was dafür. Aber eir hoffen.... Gruß Tom
Camperoli am 20 Okt 2022 16:20:48 Und nach vielen Monaten warten und inzwischen weiter gestiegenen Einkaufspreisen wird auch euer Händler eine neue Rechnung aufmachen. Bisher hat sich hier niemand gemeldet der tatsächlich den Preis bezahlt hat der vor 18 Monaten angesetzt war. Und außer dem Anwalt Böse und Statements vom ADAC findet man im Netz nix gescheites worauf man sich berufen könnte.
Gruß Oliver
Ascended am 20 Okt 2022 16:44:15 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Doch, da kenn ich ein paar Beispiele. Nach Musterschreiben war der Händler dann doch bereit den ursprünglichen Preis zu zahlen. So ziemlich jeder Artikel zu dem Thema sagt doch das gleiche, ohne wirksame Gleitpreis Klausel dürfen die den Preis nicht erhöhen. Das wird dir auch jeder Jurist so bestätigen.
Pechvogel am 20 Okt 2022 16:50:49 Dirkulation hat geschrieben:...Er Msngel an Aluminium könnte für massive Lieferprobleme sorgen...
Der Mangel an Aluminium wird zumindest kleiner und die Aluminium-Preise fangen am fallen am sein. :lach: :D Grüße Dirk
Pechvogel am 20 Okt 2022 16:53:45 Ascended hat geschrieben:...Nach Musterschreiben war der Händler dann doch bereit den ursprünglichen Preis zu zahlen.
:mrgreen: :mrgreen: Ascended hat geschrieben:So ziemlich jeder Artikel zu dem Thema sagt doch das gleiche, ohne wirksame Gleitpreis Klausel dürfen die den Preis nicht erhöhen. Das wird dir auch jeder Jurist so bestätigen.
Wie ich Dir ziemlich am Anfang schon geschrieben habe: so ganz trivial ist das nicht! Und Anwälte sehen fast immer eine Chance! ( Zumindest um selbst daran zu verdienen! :D ) Grüße Dirk
Ironmanfinisher am 21 Okt 2022 00:43:06 Camperoli hat geschrieben:Und nach vielen Monaten warten und inzwischen weiter gestiegenen Einkaufspreisen wird auch euer Händler eine neue Rechnung aufmachen. Bisher hat sich hier niemand gemeldet der tatsächlich den Preis bezahlt hat der vor 18 Monaten angesetzt war.
Gruß Oliver
Guten Abend wir haben nach 13 Monaten unser Chausson 720 übernommen, zum Preis der damals vereinbart wurden ist. Gruß, Stephan
Guenter296 am 21 Okt 2022 06:39:06 Wir haben im März (2022) unseren RollerTeam Zefiro aus dem Vorlauf gekauft und jetzt am 14.10 zu exakt dem vereinbarten Preis abgeholt, besonderer Vorteil war durch eine 3 Monatige Lieferverzögerung das wir jetzt ein 2023 Modell haben zu einem Preisvorteil von ca.7000€. Für uns hat sich der Verkauf unseres alten WoMo‘s und der neukauf auch in diesen Zeiten gerechnet, es geht also auch anders.
Doppelmoppel6572 am 21 Okt 2022 08:34:35 Guenter296 hat geschrieben:...im März (2022) unseren RollerTeam Zefiro aus dem Vorlauf gekauft und jetzt am 14.10 zu exakt dem vereinbarten Preis abgeholt, besonderer Vorteil war durch eine 3 Monatige Lieferverzögerung das wir jetzt ein 2023 Modell haben zu einem Preisvorteil von ca.7000€..., es geht also auch anders.
Es ist aber nochmal ein Unterschied, ob man "erst" dieses Jahr bestellt hat, oder schon vor 18 oder 20 Monaten. Wir haben im Februar 2021 bestellt. Bis heute hat allein Fiat MEHRMALS massiv die Preise erhöht. Und der Aufbauhersteller ist auch im Preis etwas nach oben gerückt. Da kommt mal schnell ein Preisunterschied bei den Modelljahren im fünfstelligen Bereich zusammen. Und dafür kann auch der Händler nix und der Käufer natürlich auch nicht. Jeder Fall ist halt auch verschieden. Man muss sich eben irgendwie einigen, das gilt aber für beide Seiten. Leben und leben lassen... Vom Kauf zurücktreten geht sicher problemlos, bedeutet natürlich auch, dass es bei Neubestellung nur noch teurer wird. In deinem Fall hat ja offensichtlich auch die 4-Monats-Klausel gegriffen, so dass der Händler den Preis nicht erhöhen durfte, sehe ich das richtig?
Gast am 21 Okt 2022 10:27:53 Ich verstehe den ganzen Hype über die Preiserhöhungen nicht so ganz. Diese gibt es doch nicht nur bei Womos sondern auch bei PKW-Käufen, selbst die Häuslebauer bleiben davon nicht verschont. die Händler sind doch meist auch sehr kooperativ und lassen einen aus dem Vertrag wenn man den Mehrpreis nicht zahlen kann oder will. Man sollte vor der Unterschrift auch das Kleingedruckte lesen, und wenn man mit dem einverstanden ist, unterschreiben oder auch nicht. Bei den Mehrkosten handelt es sich doch NUR um Geld. Bedrucktes Papier. Das ist nicht zu vergleichen mit der Lebensqualität oder dem Spass am Womo den man haben kann. Ich würde wegen dem Mehrpreis der nicht durch die Prfitgier der Hersteller entstanden ist, zahlen und mich am Womo erfreuen. oder einfach zurück treten.
Tinduck am 21 Okt 2022 10:45:19 Ist einfach gesagt. Wenn der Kauf (tw.) finanziert ist, werden die werten Käufer nicht mal so eben 1X.000 Euro extra rumliegen haben - und auch nicht jeder Barzahler.
bis denn,
Uwe
hampshire am 21 Okt 2022 10:46:48 rebell213 hat geschrieben:Ich verstehe den ganzen Hype über die Preiserhöhungen nicht so ganz. Diese gibt es doch nicht nur bei Womos sondern auch bei PKW-Käufen, selbst die Häuslebauer bleiben davon nicht verschont.
Ich verstehe die Aufregung jeder einzelnen Person, die vor diese Situation gestellt ist. Dass es anderen ebenso oder schlechter geht macht nichts besser - diese Begründung finde ich nicht schlüssig. Auch ich bin der Meinung, dass es sinnvoll ist seiner Lebensqualität mehr Priorität einzuräumen als Geld. Es geht hier aber um etwas mehr, nämlich eine enttäuschte Erwartungshaltung. Und wenn sich da jemand ordentlich schütteln muss, verstehe ich das Bestens. Ich verstehe es auch Bestens, wenn jemand mit seiner Finanzplanung durch Änderungen in Bedrängnis kommt und daraus Entscheidungen treffen muss - unabhängig davon wie jemand anderes diese Planung findet. Dass wir es hier insgesamt mit einem Luxusproblem zu tun haben ist auch klar, ein ein WoMo ist ein Luxusgegenstand und niemand wird krank oder bleibt hungrig wenn das mehr kostet oder nicht mehr kommt. Eine Emotionalisierte Aufregung darüber verstehe ich trotzdem voll und ganz.
Gast am 21 Okt 2022 10:57:33 Tinduck hat geschrieben:Ist einfach gesagt. Wenn der Kauf (tw.) finanziert ist, werden die werten Käufer nicht mal so eben 1X.000 Euro extra rumliegen haben - und auch nicht jeder Barzahler.
bis denn,
Uwe
Wenn ich mir etwas kaufe egal was sei es Haus Auto odersonst was, und ich habe dadurch meinen finanziellen Spielraum so sehr ausgereitzt, das nichts mehr passieren darf, um nicht in Bedrängnis zu geraten habe ich etwas nicht ganz richtig gemacht. Im Leben kann immer etwas unvorhergesehenes passieren, darum würde ich nie auch noch mein Polster aufgeben, um Probleme abfedern zu können. Das ist aber NUR meine bescheidene Meinung, und ich hab auch nur immer in der "ICH" Form geschrieben.
Gast am 21 Okt 2022 11:09:09 noch eins habe ich vergessen dicke autos , womos sind reiner Luxus! Und Luxus muss man sich auch leisten können. Ich käme nie auf die Idee mir Luxusgüter zu finanzieren. Luxus kann ich mir gönnen wenn ich es mir problemlos leisten kann.
Birdman am 21 Okt 2022 11:16:34 rebell213 hat geschrieben:... Wenn ich mir etwas kaufe egal was sei es Haus Auto odersonst was, und ich habe dadurch meinen finanziellen Spielraum so sehr ausgereitzt, das nichts mehr passieren darf, um nicht in Bedrängnis zu geraten habe ich etwas nicht ganz richtig gemacht. ...
Wie viel "Spielraum" würdest Du denn empfehlen? 10%, 50% oder gar 100% des ursprünglichen Preises? Und was, wenn man sich den vorsorglich schon zurückgelegt hat, falls Waschmaschine oder Heizung im Keller das Zeitliche segnen? Der dann aber für die Mehrkosten des Mobils drauf geht? :roll:
Pechvogel am 21 Okt 2022 11:19:09 rebell213 hat geschrieben:Wenn ich mir etwas kaufe egal was sei es Haus Auto odersonst was, und ich habe dadurch meinen finanziellen Spielraum so sehr ausgereitzt, das nichts mehr passieren darf, um nicht in Bedrängnis zu geraten habe ich etwas nicht ganz richtig gemacht...
Da stimme ich Dir theoretisch ja zu. Wenn aber jemand sein Häuschen "locker weg" abezahlt, ein finanziertes Auto fährt, vielleicht noch ein Womo bestellt hat,... dann können sich Preiserhöhungen schon dahingehend auswirken dass man an seine finanziellen Möglichkeiten kommt. Bei der jetzigen Inflation sowieso. Klar kann man dann das Womo auch wieder "abbestellen". Aber der Käufer kann es sich nicht mehr leisten weil Händler, Hersteller, ... die Preise angehoben haben! Ist doch klar dass der Käufer dann "sauer" ist?! Grüße Dirk
Ascended am 21 Okt 2022 11:21:17 rebell213 hat geschrieben:Man sollte vor der Unterschrift auch das Kleingedruckte lesen, und wenn man mit dem einverstanden ist, unterschreiben oder auch nicht.
Eben, das gilt auch für die Händler. Wenn nix von möglichen Preiserhöhungen im Kleingedruckten steht, ist der abgemachte Preis verbindlich und mögliche steigende kosten in der Lieferzeit, unternehmerisches Risiko, welchem der Händler durch seine Unterschrift zugestimmt hat. Und um es mit deinen Worten zu sagen, die sollen sich nicht so anstellen, wegen paar weniger bedruckten Zetteln ;)
Pechvogel am 21 Okt 2022 11:24:37 Auf der anderen Seite gehen die Preiserhöhungen ja mit ziemlich langen Lieferzeiten einher. D.h. das Womo, wenn es denn nach 2 Jahren mal ausgeliefert wird, hat dann einen anderen Marktwert als zum Bestellzeitpunkt. Und auf der anderen Seite muss eigentlich jeder in seiner "Finanzierung" mitberücksichtigen dass das Womo irgendwann mal durch ein anderes ersetzt wird / werden muss. Diese Summe müsste sich ein kaufmännisch denkender Kunde ja auch jedes Jahr zurücklegen. Sonst klappt´s später auch mit den Reparaturen nicht?!!
Grüße Dirk
Gast am 21 Okt 2022 11:43:21 okay war mir vielleicht nicht klar darüber wieviele Wohnmobile heutzutage überhaupt vielleicht der Bank gehören. Nun versteh ich auch oft wenn die Leute über Stellplatzgebühren von 12 oder 15€ schimpfen. Mir passiert vor 2 wochen auf einem Stellplatz Kosten für 24h/ 14€ als ich beim bezahlen am automat war, war vor mir ein Paar mit einem neuen Detleffs nach studieren der Preise sagte die Dame zum Gatten nö 14€ bezahlen wir nicht, komm wir fahren wiedr weg. war etwas verwundert und irritiert, neues Womo aber 14€ zu teuer.
Doppelmoppel6572 am 21 Okt 2022 11:57:19 rebell213 hat geschrieben:noch eins habe ich vergessen dicke autos , womos sind reiner Luxus! Und Luxus muss man sich auch leisten können. Ich käme nie auf die Idee mir Luxusgüter zu finanzieren. Luxus kann ich mir gönnen wenn ich es mir problemlos leisten kann.
Volle Zustimmung :ja: , und dazu gehört auch alles, was da noch an Kosten für Versicherung, Inspektionen, Reparaturen, Stellplatzgebühren, Sprit usw. hinzukommt. Aber dennoch muss ich die massive Preiserhöhung nicht einfach so akzeptieren. Man kann auch einen Kompromiss finden, der für beide Seiten zu verschmerzen ist. So haben wir das auch gemacht und beide Parteien können damit leben.
Doppelmoppel6572 am 21 Okt 2022 12:17:34 rebell213 hat geschrieben:okay war mir vielleicht nicht klar darüber wieviele Wohnmobile heutzutage überhaupt vielleicht der Bank gehören. Nun versteh ich auch oft wenn die Leute über Stellplatzgebühren von 12 oder 15€ schimpfen. ..., neues Womo aber 14€ zu teuer.
Ich glaube nicht, dass es in solchen Fällen eine Rolle spielt, ob das Wohnmobil finanziert ist oder nicht.
Dirkulation am 21 Okt 2022 12:39:19 Wenn jemand freiwillig mehr bezahlt, weil Geld ja nur Papier ist, dann soll er das machen. Ich finde es allerdings sehr aussagekräftig, wenn man seinen eigenen "Wohlstand" als Maßstab aller setzt.
Für mich ist Geld kein Papier, zumal ich fast nur digitales Geld nutze, und das Geld ist der Gegenwert zu meiner geleisteten Arbeit. Ich habe aus einem einzigen Grund gearbeitet: Ich wollte mir mit dem Gehalt Lebensqualität gönnen.
Ich gönne mir, dass ich deutlich früher zu arbeiten aufhöre, aber verzichte dafür auch auf viel Geld.
Ich kann mir das Wohnmobil leisten, aber ich habe nichts zu verschenken.
Ich spende für von mir ausgesuchte Projekte, aber Wohnmobilhändler gehören nicht zu meinen Spendenempfängern.
Ich sehe auch gar keinen Grund dafür. Ich habe einen Kaufvertrag mit einem Festpreis abgeschlossen. Das Fahrzeug sollte nach etwa einem 3/4 Jahr geliefert werden.
Ich soll jetzt mindestens 1 Jahr länger warten als geplant und soll dann auch noch die in der Wartezeit entstandenen Mehrkosten mittragen?
Ich könnte auch argumentieren, dass mir in dem Jahr des Wartens Lebensqualität verloren gegangen ist und ich dafür entschädigt werden möchte. Mein Anwalt wollte das machen, aber ich habe ihm klar gemacht, daß er sich das abschminken kann.
Jeder macht das bitte so, wie er es für richtig hält, aber bitte hört auf damit, die Wahrheit zu verdrehen oder anderen ein schlechtes Gewissen zu machen.
Ja, ich habe auch mit dem Händler gefeilscht und ich zahle etwas mehr als ursprünglich vereinbart, aber sicher nicht das was er gerne hätte oder verloren hat.
Vor vielen Jahren hatte der erste Hersteller die "kluge Idee", die Produktion ins Ausland zu verlagern. Die Ersparnisse hat er dann nicht an seine Kunden ausgezahlt und nachträglich die Wohnmobile günstiger als vertraglich vereinbart abgegeben.
Fakt ist, dass die meisten alten Verträge Festpreise vereinbart haben.
Alles andere ist individuell.
Man könnte fast (!) meinen, hier tummeln sich Lobbyisten der Wohnmobilbranche und die wollen hier die Meinung verbreiten, dass man sein Fahrzeug zum vereinbarten Preis nicht bekommt. ;-)
Dirkulation am 21 Okt 2022 12:54:54 Ich möchte noch einmal auf die ursprüngliche Frage zurückkommen.
Ich persönlich würde einer Preiserhöhung grundsätzlich erstmal widersprechen, um in Ruhe alle weiteren Schritte und Folgen abzuklären.
Parallel dazu würde ich das persönliche Gespräch mit dem Händler suchen und ihm den Grund meines Widerspruchs erklären.
Dann würde ich in Ruhe prüfen oder prüfen lassen, welche Rechte ich habe. Und ich mache mir Gedanken, ob und wieviel ich freiwillig zu zahlen bereit wäre.
Vielleicht kommt man dann schon gemeinsam mit dem Händler zu einem guten Ergebnis.
Jetzt noch ein Grund, warum ich unbedingt ablehnen wollte: Mir wurde mitgeteilt, dass die Preise gerade um eine bestimmte Summe gestiegen sind und ich mich daran mit einem Anteil beteiligen solle.
Meine Sorge war, dass die schwierige weltweite Lage mehrfach zu Preiserhöhungen führen würden und ich regelmäßig dazu aufgefordert werden, meinen Anteil dazu zu geben.
Ich hatte wirklich die Sorge, dass ich es dem Händler so zu leicht mache und er es ausnutzt.
Weiterhin hat der Händler vielleicht kein großes Interesse mehr, mein Fahrzeug auszuliefern, wenn sein Verlust an mich abgetreten wurde.
Vielleicht sehe ich das falsch, aber das sind und waren meine Überlegungen für meine ganz persönliche Entscheidung.
rkopka am 21 Okt 2022 13:11:39 rebell213 hat geschrieben:Wenn ich mir etwas kaufe egal was sei es Haus Auto odersonst was, und ich habe dadurch meinen finanziellen Spielraum so sehr ausgereitzt, das nichts mehr passieren darf, um nicht in Bedrängnis zu geraten habe ich etwas nicht ganz richtig gemacht.
Stimmt, aber nicht jeder kann für alles eine beliebige Reserve bereithalten. Deshalb haben wir Versicherungen :-). Im Leben kann immer etwas unvorhergesehenes passieren, darum würde ich nie auch noch mein Polster aufgeben, um Probleme abfedern zu können.
Aber das Womopolster für einige Jahre ist schon durch die Erhöhung weg. D.h. wenn man das so einfach zahlt, was ist dann mit nächsten Ausgaben ? Das Womo halt nicht reparieren lassen und einfach stellen lassen, weil der Händler sich verspekuliert hat ? Was ist mit seinen Reserven ? Pechvogel hat geschrieben:Auf der anderen Seite gehen die Preiserhöhungen ja mit ziemlich langen Lieferzeiten einher. D.h. das Womo, wenn es denn nach 2 Jahren mal ausgeliefert wird, hat dann einen anderen Marktwert als zum Bestellzeitpunkt.
Und zahlt der Händler auch die Mietkosten für Womourlaube, die in der langen, nicht geplanten Lieferzeit angefallen sind ? Im kommerziellen Bereich (mit fixen Lieferterminen) wäre so was sehr teuer für den Lieferanten. Der Marktwert ist aber nur gerade eben recht hoch. Zum einen weiß man nicht, wie sich das entwickelt. Zum anderen werden die meisten Womos (wenn man so liest) zwar teurer (verkauft) aber billiger (von der Qualität und Ausstattung her). D.h. der hohe Marktwert ist nur begrenzt von Nutzen, besonders wenn man nicht so schnell wieder verkaufen will. Und auf der anderen Seite muss eigentlich jeder in seiner "Finanzierung" mitberücksichtigen dass das Womo irgendwann mal durch ein anderes ersetzt wird / werden muss. Diese Summe müsste sich ein kaufmännisch denkender Kunde ja auch jedes Jahr zurücklegen. Sonst klappt´s später auch mit den Reparaturen nicht?!!
Warum MUSS es ersetzt werden ? Das Womo ist ja kein Muß. Vielleicht will man gar nicht mehr weiter mit dem Womo fahren. Etwas Spielraum für Reparaturen ist was anderes. RK
Gast am 21 Okt 2022 13:12:28 Man könnte fast (!) meinen, hier tummeln sich Lobbyisten der Wohnmobilbranche und die wollen hier die Meinung verbreiten, dass man sein Fahrzeug zum vereinbarten Preis nicht bekommt. ;-)
würdest du dir mein Anmeldedatum hier anschauen würdest du sehen das ich mit Sicherheit kein Lobbyist bin.
Gast am 21 Okt 2022 13:22:14 an rkopka aber sind die Womohändler nicht genaus beschissen dran wie die Käufer? Der Händler ist nicht der Hersteller, sondern verkauft auch nur das Produkt. Und wenn man genau schaut sind das meiste das hier als Verträge angesehen werden nichts anderes als verbindliche Bestellungen, denen noch kein Kaufvertrag zugrunde liegt. Wenn der händler jedes unternehmerische rissiko tragen soll, und dann feststellen muss geht nicht mehr machr den Laden zu, meldet Insolvenz an.
Dann viel Erfolg beim einklagen des Womos, dann hiesse es hätte man mir gesagt das ich mehr zahlen muss, hätte ich das getan, aber infach den Laden dicht zu machen und mich als Käufer im Regen stehen lassen ist eine Sauerei. auch den Gedankengang sollte man nicht ausser acht lassen, der Händler ist genauso abhängig vom Hersteller wie der Käufer vom Händler.
wolfherm am 21 Okt 2022 13:30:30 Ich komme jetzt rechtlich etwas ins Schleudern wegen der Interpretation von Kaufverträgen: nach der verbindlichen Bestellung bestätigt der Hersteller/Händler den Auftrag. Damit ist nach bisheriger Auffassung doch der Vertrag zustande gekommen.
Ich habe jetzt beruflich seit 4 Jahren nichts mehr mit Kaufvertragsrecht zu tun, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das jetzt so geändert haben sollte……
palstek am 21 Okt 2022 13:56:21 wolfherm hat geschrieben:Ich habe jetzt beruflich seit 4 Jahren nichts mehr mit Kaufvertragsrecht zu tun, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das jetzt so geändert haben sollte……
Natürlich nicht. Manche hier mit Vehemenz vertretenen Rechtsauffassungen sind doch sehr abenteuerlich. Zweifelsfrei in einfachen Worten nachzulesen kann man den Ablauf hier beim ADAC: --> LinkUnd natürlich wird der Händler eine Bestellung entweder gleich auf dem Bestellformular bestätigen oder schriftlich innerhalb der Frist. Anderenfalls käme kein Vertrag zustande, der Kunde wäre nicht mehr gebunden und könnte jederzeit seine Bestellung ohne Gründe stornieren. Grüße Frank
Gast am 21 Okt 2022 13:58:45 In Den AGB's meines Vertrage stet " Der Kaufvertrag ist verbindlich geschlossen wenn der Verkäufer die Lieferung ausführt"
gleichzeitig steht drin das der Verkäufer nicht für Betriebsstörungen oder andere dinge die durch den Hersteller bedingt sind haftbar gemacht werden usw.
wolfherm am 21 Okt 2022 14:01:14 rebell213 hat geschrieben:In Den AGB's meines Vertrage stet " Der Kaufvertrag ist verbindlich geschlossen wenn der Verkäufer die Lieferung ausführt"
gleichzeitig steht drin das der Verkäufer nicht für Betriebsstörungen oder andere dinge die durch den Hersteller bedingt sind haftbar gemacht werden usw.
Es ist doch egal, was in deinem Vertrag steht. Und viele AGB sind schon für ungültig erklärt worden, weil nicht rechtmäßig. Das Vertragsrecht in Deutschland ist einheitlich und das sieht eben das vor, was einige hier dir schon mehrfach klarmachen wollten. Wenn die Lieferung ausgeführt ist und die Bezahlung erfolgt ist, ist der Vertrag erfüllt. Laß dich mal beraten……
Gast am 21 Okt 2022 14:06:03 Warum jammern dann hier alle nur?
Klagt doch euer Recht auf Lieferung zum Verinbarten Preis ein! Wenn so gute Chancen hätte würde ich nicht zögern und den Verkäufer auf Lieferung zu verklagen. Und mein Recht als Käufer in Anspruch zu nehmen, und dann nicht vergessen auf pünktliche Lieferung zu pochen, und mit Ablauf der Lieferfrist den Verkäufer in Verzug zu setzen, und auf pünktliche Lieferung zu klagen.
wolfherm am 21 Okt 2022 14:09:46 Du hast das Problem noch nicht verstanden: es gibt Vertragsgestaltungen, die gestatten, bei rechtlich richtiger Ausprägung, Preiserhöhungen. Über die rechtlich richtige Gestaltung streiten sich Juristen aber gerne. Genau wie über ungültige AGB.
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