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zusätzliche Gasflaschen in Heckgarage - erlaubt?


karlh am 01 Dez 2022 19:55:10

Hallo zusammen,

ich suche gerade Infos, ob es mir erlaubt ist zusätzliche Gasflaschen im Wohnmobil mitzunehmen.
Gerade im Winter halten die Flaschen ja nicht sehr lange.

Ich rechne mal 2 Tage pro Flasche, bei 8 Tagen Urlaub brauch ich dann wohl 4 Flaschen.

Zwei sind ja im Gaskasten, noch mal zwei würde ich fest verzurrt in der Heckgarage mitnehmen.

Hab mal gegoogelt, ist wohl nicht verboten wenn die Flaschen befestigt sind, die Kappe drauf ist und kein Regler angeschlossen ist.
Für den Privatbereich ist wohl keine Entlüftung notwendig.

Hat wer andere Erfahrung?

Hab das mal durchgerechnet:
3 qm Gas am Tag (also pro 24h) und das mal 8 Tage bin ich am CP bei 24 x 5,90 € + 8 € der Anschluss, also grob 150 € und vorausgesetzt der CP erhöht die Preise bis Weihnachten nicht (was ich nicht glaube - Gaspreis anheben muss man ja aktuell nicht groß begründen).
4 der 11kg Flaschen kosten mit 96 € Füllgebühr und im Winter ist in der Heckgarage auf jeden Fall Platz da für die Flaschen.

Ja ich weiß, es kommt natürlich auch auf die Außentemperatur an, aber als Überschlagsrechnung müsste das so schon brauchbar sein.

Außerdem gibt es Bekannte mit Wohnmobil die nicht wintercampen gehen, somit muss ich nicht mal groß wegen Pfand rummachen.
Die bekommen nach dem Urlaub einfach 2 volle Flaschen zurück und gut.

Was meint Ihr?

Gruß

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dieter2 am 01 Dez 2022 20:05:54

karlh hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich suche gerade Infos, ob es mir erlaubt ist zusätzliche Gasflaschen im Wohnmobil mitzunehmen.


Ja, wenn sie gut gesichert wird.

Kistenmann am 01 Dez 2022 20:10:50

karlh hat geschrieben:wenn die Flaschen befestigt sind, die Kappe drauf ist und kein Regler angeschlossen ist.
Für den Privatbereich ist wohl keine Entlüftung notwendig.

Hat wer andere Erfahrung?
Nein, so handhaben wir das. Gesichert ist die Flasche in der Heckgarage in Fahrtrichtung nach vorne und festgezurrt mittels Gurt an der Schiene.

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battman am 01 Dez 2022 20:12:31

was für eine Frage.
Einfach mitnehmen und gut ists .
Es wird doch kaum jemand deine Garage durchsuchen.
Außer du hast Übergewicht . Aber selbst dann durchsucht keiner die Garage.
Und das mit der guten Sicherung der Flaschen sollte sich von selbst verstehen.

Pechvogel am 01 Dez 2022 20:28:04

karlh hat geschrieben:
Hab mal gegoogelt, ist wohl nicht verboten wenn die Flaschen befestigt sind, die Kappe drauf ist und kein Regler angeschlossen ist.


--> Link



Grüße
Dirk

karlh am 01 Dez 2022 20:40:48

Ohh - den Beitrag hatte ich bei der Suche vorab übersehen...

macagi am 02 Dez 2022 09:07:31

karlh hat geschrieben:Ich rechne mal 2 Tage pro Flasche, bei 8 Tagen Urlaub brauch ich dann wohl 4 Flaschen.


Mit welchen Temperaturen rechnest du denn? Dieser Verbrauch erscheint mir sehr hoch.

cbra am 02 Dez 2022 10:30:33

battman hat geschrieben:was für eine Frage.
Einfach mitnehmen und gut ists .
...
Und das mit der guten Sicherung der Flaschen sollte sich von selbst verstehen.


wenn was passiert wird das wohl jeder sachverständige feststellen und ggf ist die versicherung raus

finde es schon angebracht nachzufragen wie die gültigen regeln sind

pwglobe am 02 Dez 2022 12:22:16

Hallo, eine nicht angeschlossene Gasflasche gilt als Ladung und muss entsprechend gesichert werden, dann kann man sie im Wohnmobil und auch im PKW transportieren.

--> Link

babenhausen am 02 Dez 2022 13:33:30

pwglobe hat geschrieben:Hallo, eine nicht angeschlossene Gasflasche gilt als Ladung und muss entsprechend gesichert werden, dann kann man sie im Wohnmobil und auch im PKW transportieren.

--> Link


Spannend finde ich diesen Text aus dem Link:

Wichtig ist zunächst, dass Sie sich darüber informieren, wie die Gasbehälter für eine Transport gekennzeichnet werden müssen, denn in der Regel ist auch bei einer privaten Beförderung eine Auszeichnung mit einem Gefahrzettel notwendig. Auf diesem ist dann angegeben, um welches Gas es sich handelt. Das ist für den generellen Umgang mit dem Behälter wichtig und informiert Einsatzkräfte bei einem Unfall auch darüber, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Muss man nun eine Gefahrgutkennzeichnung nach ADR am Fahrzeug anbringen ? Hat in einem Baumarkt jemand einen Gefahrzettel jemals bekommen? Verladerhaftung bei Nichtkennzeichnung ?

rkopka am 02 Dez 2022 14:29:39

babenhausen hat geschrieben:[i]Wichtig ist zunächst, dass Sie sich darüber informieren, wie die Gasbehälter für eine Transport gekennzeichnet werden müssen, denn in der Regel ist auch bei einer privaten Beförderung eine Auszeichnung mit einem Gefahrzettel notwendig. Auf diesem ist dann angegeben, um welches Gas es sich handelt.

Normalerweise ist da ein Aufkleber drauf auf der Flasche.

RK

babenhausen am 02 Dez 2022 14:32:56

rkopka hat geschrieben:Normalerweise ist da ein Aufkleber drauf auf der Flasche.

RK


zumindest ich kenne das so nicht mit Aufkleber

mnk1200 am 02 Dez 2022 14:43:53

2x14kg Alutankflaschen und eine graue als Backup. Das wäre die nahezu perfekte Lösung.

rkopka am 02 Dez 2022 14:50:11

babenhausen hat geschrieben:zumindest ich kenne das so nicht mit Aufkleber



RK

silver34 am 02 Dez 2022 15:28:51

pwglobe hat geschrieben:Hallo, eine nicht angeschlossene Gasflasche gilt als Ladung und muss entsprechend gesichert werden, dann kann man sie im Wohnmobil und auch im PKW transportieren.

--> Link


Das ist wieder so eine Juristenseite - viel zu lesen, nix greifbares und das was man wissen will steht so mal eingestreut drin, aber halt nur für Fachleuchte herauslesbar.

Der Gefahrguttransport gibt so eigentlich garnicht!
Eigentlich sind es 2 verschiedene:
1 Transport von Gefahrgut bzw.
2 Gefahrgut das nach ADR transportiert werden muss/wird!

Bei ADR gelten die Regelungen nach der Gefahrstoffverordung (Mit Schild und ausgebildetem Fahrer , evtl sogar nur nach Behördlicher Genehmigung...)

Bei transport von Gefahrgut (meist sind damit Privatüblichen Menge gemeint) sind entsprechende Regeln einzuhalten die eine Reduzierung der Gefährdung herbeiführt!
Das gilt aber für alle Gefahrstoffe
Gase (allgemein)
Gase (brennbar)
brennbare Flüssigkeiten
äztende Stoffe
Krebserzeugende
...

Wer hat sich schon mal darüber ein Kopf gemacht wenn er eine Dose Lack oder Rohrreiniger oder auch Schnaps mit mehr als 54% Alk nach Hause gefahren hat?

Gut einiges hat der Handel für uns abgenommen in dem wir die Stoffe in Behältern bekommen die den Gefahrstoff Rechnung tragen (nicht bruchgefärdete Flaschen, Lichtgeschützt,...).
Ansonsten ist bei vielen davon nur noch die Ladungssicherung zu beachten (Aber das gilt für alles was wir transportieren).

Bei Propan/Butan halt noch die Regeln im PKW müssen diese geschlossen und mit Kappe, max 333kg.
Bei Womos dürfen 2 Flaschen angeschlossen sein und wenn mit entsprechender Sicherheittechnik auch offen!
Bis 333kg dürfen auch weitere mitgenommen werden!
Allerdings gilt dies für den Transport, wird in geschlossen Räumen "gelagert" kann das versicherungstechnisch Probleme bereiten!

omopenk am 02 Dez 2022 16:18:34

Hallo,
die 333kg Gas sind schon richtig. Das ist die 1000Punkte Regelung.
Das Thema Ladungssicherung ist in jedem Falle zu beachten, nicht nur bei Gasflaschen. Dazu gibt es auch einschlägige Regelwerke. Diese hier zu erklären spregt den Rahmen. Ein Bindfaden um die Flasche gewickelt reicht nicht. Macht es Euch einfach. Legt Antiruschmatten unter die Flaschen, stellt diese in Fahrtrichtung an die Stirnwand und sichert mit einem Gurt ab. Ich bin mir aber sicher, kein Mensch wird diese 333kg in der Heckgarage mit rum schleppen. Dazu würden auch kaum die Zurrpunkte ausreichend stabil sein. Der gesunde Menschenverstand sollte in Betrieb sein. Das betrifft die zu befördernte Gasmenge als auch die Sicherung der Ladung. Im Falle einer Kontrolle wird sicherlich keiner erwarten, dass ein Laie die Regelungen der VDI zu hundert Prozent kennt, geschweige denn im Wohnmobil umzusetzen vermag. Das wird sicherlich die Versicherung ebenfalls so sehen. Um zu einhundert Prozent die Ladung im Womo sichern zu können, müssten die Festigkeitswerte des Aufbaus bekannt sein. Ebenso muss dazu bekannt sein, welche Kräfte die Zurrpunkte aufnehmen können und welchen Gleitreibwert der Boden hat.
Also, wie schon geschrieben, Gasflaschen dürfen befördert werden. Einfach mit der Menge nicht übertreiben und etwas nachgedacht bei der Befestigung.
Und meist gibt es auch noch eine Stelle, an der man die Flaschen Tauschen/Füllen kann.

Grüße Joachim

Altmaerker39638 am 02 Dez 2022 18:56:34

Kannst du machen. Du darfst insgesamt bis zu 333kg transportieren. Erst bei einer noch größeren Menge sind die Gefahrgutvorschriften für den Straßentransport zu beachten (ADR). Lediglich die Standardvorschriften zur Ladungssicherung (22 StVO) sind zu beachten.
Wir hatten schon 6 Fl. in der Garage bei einem Wintertripp nach Norwegen. Immer nur gut SICHERN und Hähne zu und Rote Kappe drauf!

Scout am 02 Dez 2022 21:02:55

Altmaerker39638 hat geschrieben:Kannst du machen. Du darfst insgesamt bis zu 333kg transportieren. Erst bei einer noch größeren Menge sind die Gefahrgutvorschriften für den Straßentransport zu beachten (ADR).

Zur Info:
So einfach ist es mit den 333 kg nicht..
333 kg ist die Grenze, bei der man nicht die Gefahrgutregeln, wie Kennzeichnung beachten muss und keinen entsprechenden Führerschein benötigt.
Unter den 333 kg wird noch unterschieden ob man privat oder gewerblich transportiert.
Für den privaten Transport gelten, wie schon erwähnt, die Vorschriften zur Ladungssicherung (§22 StVO).
Für den gewerblichen Transport gelten immer noch die Transportvorschriften nach ADR.
Nehmen wir mal an, man gerät mit 333 kg in eine Polizeikontrolle.
Den Kontrollierenden zu überzeugen, dass die 333 kg für private und nicht gewerbliche Zwecke transportiert werden wird wohl nicht so einfach sein. Ist er der Überzeugung, dass es gewerblich ist kann man Probleme bekommen.
Das ist jetzt nur eine theoretische Betrachtung. Für die paar Flaschen die man mitführt gibt es keine Probleme, wenn sie gesichert sind sowie eine Kappe und Verschlussmutter haben.

Gruß
Scout

dieter2 am 03 Dez 2022 11:01:43

Scout hat geschrieben:Den Kontrollierenden zu überzeugen, dass die 333 kg für private und nicht gewerbliche Zwecke transportiert werden wird wohl nicht so einfach sein.


Na ja, ich muß den nicht überzeugen.
Ich bin Privat und hab kein Gewerbe und verstoße gegen kein Gesetz, das reicht zur Weiterfahrt :ja:

babenhausen am 03 Dez 2022 11:16:05

dieter2 hat geschrieben:
Na ja, ich muß den nicht überzeugen.
Ich bin Privat und hab kein Gewerbe und verstoße gegen kein Gesetz, das reicht zur Weiterfahrt :ja:


Das Thema kann ja so vielleicht klappen, dann kommt sein Kollege mit dem Thema Ladungssicherung um die Ecke,da gibt es bei der Verkehrspolizei ziemlich fitte Leute.Für einen "Privaten " rund 30 Gasflaschen in einem Womo zu sichern bedeutet einen nicht unerheblichen Aufwand. Besonders wenn dann auch z.B.Festigkeitsnachweise der Zurrpunkte verlangt werden.

dieter2 am 03 Dez 2022 11:34:31

babenhausen hat geschrieben:
Das Thema kann ja so vielleicht klappen, dann kommt sein Kollege mit dem Thema Ladungssicherung um die Ecke,da gibt es bei der Verkehrspolizei ziemlich fitte Leute.


Dann muß ich die Sicherung der Ladung nachweisen, aber nicht wofür ich 333 Liter Gas benötige :wink:
Ist aber alles nur Theorie :ja:

babenhausen am 03 Dez 2022 11:45:35

dieter2 hat geschrieben:
Dann muß ich die Sicherung der Ladung nachweisen, aber nicht wofür ich 333 Liter Gas benötige :wink:
Ist aber alles nur Theorie :ja:


Wie Recht du hast, Ladungssicherung ist für viele hier abstrakte Theorie egal ob es sich um eine oder 30 Gasflaschen handelt oder die fünf Kisten Bier.. :lol:

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