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Die Frage, ob das Zeichen 277 der STVO für Wohnmobile größer 3,5t gilt, lässt sich doch für jeden mit seiner eigenen Auffassung ganz einfach beantworten: 1. Wer sagt, dass es auch für diese Fahrzeuge gilt, der hält sich ganz einfach dran. Ich sage auch, dass es gilt und halte mich nicht immer daran. Das ist dann aber meine persönliche Entscheidung und das Risiko einer möglichen Ordnungswidrigkeitenanzeige ist mir bewusst. 2. Wer sagt, dass es für diese Fahrzeug nicht gilt, der hält sich ganz einfach nicht daran. Auch eine eigene Entscheidung. Wer dann bei einem Überholen trotz VZ 277 einen Bußgeldbescheid bekommt kann ja ggfls. den Richter von seiner Rechtsauslegung überzeugen. So müssten doch Befürworter und Nichtbefürworter zufriedengestellt sein und eine Überzeugung der "Gegenpartei" ist obsolet. Thomas Moin Dirk,
Ehrliche Antwort, Was hat Deine Frage mit dem Thema zu tun? Deshalb keine Antwort von mir auf diese Frage. Um auf das Thema zurückzukommen, mir ist es eigentlich scheißegal, ob ein Wohnmobil ein PKW ist oder nicht, allerdings möchte ich wissen, was vom Gesetzgeber her erlaubt ist, oder nicht. Und damit meine ich Fakten, und nicht glauben oder "es ist aber so gedacht". Um mich an Regeln halten zu können, muß ich also wissen, was ein PKW ist, hier ist die einzige Definition im Personenbeförderungsgesetz zu finden, die auch immer wieder von Gerichten zur Beurteilung herangezogen wird. Nach dieser Definition ist ein Wohnmobil ein PKW! Das bedeutet, das VZ 277 und das PKW-Zeichen gelten nicht für Wohnmobile. Wenn der Gesetzgeber es anders möchte, kann er das entsprechende Gesetz ändern. Leider ist das ganze bisher noch nicht höchstinstanzlich entschieden worden, zumindest für Wohnmobile bis 3,5 t gibt es allerdings schon ein aktuelles Amtsgerichtsurteil aus 2022 AG Bottrop, 27.12.2022 - 29 OWi-40 Js 1108.22 557.22 --> Link Für mich ist damit das Thema abschließend geklährt, und ich bin hier raus. Gruß Joachim
Ein + für den guten Beitrag, eigendlich noch ein + weil ich ebenfalls der Meinung bis. Leider ging nur ein + :(
Ähnliches habe ich auch schon gehört mit dem Zusatz: "Bevor wir so einen rauswinken müssen wir schon viel Langeweile haben und er muss in der Situation eine erhebliche Behinderung für andere sein." Ich habe bei überschaubarem Verkehr und erst recht bei 3 Spurigen Autobahnen auch weder ein schlechtes Gewissen noch Angst erwischt zu werden. Es bleibt natürlich bei einem Unfall dabei dass einem dieses "Gesetzeswidrige" Verhalten negativ ausgelegt werden kann. Hubert
Ok, dann versuche ich das mal aus MEINER Sicht zu beantworten: ICH habe mir ein Womo gekauft um damit irgendwo hinzufahren und dann darin Urlaub zu machen. Ich will drin übernachten, kochen, duschen,… Letztlich also drin wohnen. Und als ich mir mein Womo gekauft habe da kam es mir vor allem auf den Grundriss, an, die Zuladung, den Stauraum, das Bett,… Ok, 130PS sind auch besser als nur 110PS aber die Motorisierung war KEIN ausschlaggebendes Kaufkriterium. ICH brauche das Womo vor allem zum Wohnen. Wirklich lange Strecken ( an einem Stück) fahre ich lieber mit meinem PKW. Bei dessen Kauf gab es auch andere Kriterien: da war die Motorisierung, die Ausstattung, das „Fahrgefühl“,… wichtig. Das Auto brauche ich um mit Familie oder allein von A nach B zu fahren. Wohnen würde ich darin nicht wollen. Das Womo und das Auto sind also für unterschiedliche Zwecke bestimmt. Und genau da greift dann auch der Gesetzestext mit der „und bestimmt“. Übrigens sehen das Gerichte, gerade auch in Verbindung mit dem Überholverbot, ganz ähnlich: „OLG Braunschweig im VRS 86,150: Das Zeichen 277 gilt für Wohnmobile, da diese keine PKW`s sind“ Grüße Dirk Das Argument ist doch neben der Spur. Mal so gefragt, was machst du in deinem Womo auf der Autobahn? Wohnen, oder Personen von A nach B befördern? Das Überholverbot gilt auf der Autobahn und nicht auf dem Stellplatz… und auf der Autobahn macht ein Womo nichts anderes als ein normaler PKW. Wie oben schon beschrieben, nach deinem Argument wäre der Hauptzweck eines PKW das Parken. Das macht er nämlich den Grossteil seines Produktlebens. bis denn, Uwe Ist das wirklich "neben der Spur". Jedes Wohnmobil transportiert auf allen Strassen eben nicht nur Personen, sondern eine komplette kleine Ferienwohnung mit Möbeln, Küchengeräten, Dusche und Toilette, etc. etc. und nur der weitaus geringere Teil des Wohnmobils dient auf der Strasse dem Transport von Passagieren. Und genau diese zusätzliche Zweckbindung (Transport einer Unterkunft) unterscheidet eben ein Wohnmobil von einem PKW, auch wenn beide Fahrzeuge zur Personenbeförderung und nicht zum Gütertransport sind. Tom
Keiner kauft sich ein Auto damit er was zum parken hat, oder? Du kaufst Dir ein Auto um damit irgendwo hin zu fahren. Der Zweck ist das Du, evtl. mit Familie …, damit von A nach B fährst. Das Du vielleicht bei MC Donalds, im Auto, auch mal was isst und ggf. mal auf einem Parkplatz ein „Nickerchen“ machst ist wohl eher nicht der Zweck warum Du dir das Auto gekauft hast!?! Bei einem Womo ist das aber anders: das benutzt man in der Regel nicht um den Sohn in den Kindergarten oder zum Fußball zu bringen und einkaufen bei Aldi geht auch einfacher. Aber drin Essen und regelmäßig auch schlafen das sind wohl die Gründe warum die meisten sich ein Womo kaufen. Grüße Dirk
Nur dass es hier nicht darum geht, ob und wo ein WoMo unter 3,5t parken darf, selbst wenn es noch so lecker mit Links und Urteilen belegt ist. Oder hab ich was verpasst in der Frage "...Nachteil Überholverbot über 3,5to Wohnmobil"? Hach, ich wollte doch nicht mehr antworten, Hier dein angeführtes Urteil im Volltext: --> Link Das Urteil ist aus 1993, zu diesem Zeitpunkt wurden Wohnmobile im damaligen Fahrzeugschein noch als sonstiges KFZ Wohnmobil beschrieben (weder PKW noch LKW, sondern ein sonstiges KFZ), damit ist das Urteil aus damaliger Sicht richtig! Mittlerweile sind viele Jahre ins Land gegangen, und die Gesetze haben sich deutlich verändert. Wie schon desöfteren in diesem Thread geschrieben, hat es eine grundlegende Änderung, die stümperhaft ausgefürt wurde, zwischen 1997 und 2019 gegeben. Dieses Urteil zieht heute nicht mehr, da ein Wohnmobil heute kein sonstiges KFZ mehr ist! Der Rest deines Beitrags ist, mit verlaub gesagt, am Thema vorbei (setzen 6). Gruß Joachim Moin Andreas,
Du hast hier etwas verpasst, denn die Frage Überholverbot für ü. 3.5 t Wohnmobil hängt davon ab, ob es ein PKW ist oder nicht, denn PKW's ü 3,5 t dürfen überholen. Das Urteil des AG Bottrop (s.o.) setzt sich mit der Frage nicht auseinander, da das Betroffene WoMo nicht über 3,5 t war, die Begründung zieht aber auch für ü. 3,5 t Fahrzeuge. Deshalb ja auch immer der Hinweis von mir, daß der Gesetzgeber hier Bockmist gebaut hat, und vergessen hat, die Regelung anzupassen. Gruß Joachim
Du bist ja lustig, benotender Herr Oberlehrer. Der Threadersteller hat folgende drei Fragen in den Raum gestellt:
und dazu noch geschrieben:
Mag sein, dass Dich die Fragen des TE nicht interessieren, dann eröffne doch einen eigenen Thread.
Öhhh... nö. Die Argumentation des AG gibt mitnichten einen Freibrief "gewichtsklassenüberschreitend" zum Überholen auf der Autobahn, wenn ich das mal so nennen darf. Da geht es ganz klar ums Parken. Und der Hintergrund beim Parken der Kasten <3,5t in der Stadt dürfte, mit etwas Rücklauf und Übersicht, ein ganz anderer sein. Und Parken und Überholen sind ganz klar 2 verschiedene Dinge, jetzt mal egal wie es mit dem Gewicht ist. Klar, jedes Urteil ist nützlich, aber die Haarspalterei geht doch hier auch schon über mehrere Seiten. Und klar, fehlt hier eine (gesetzgeberische) Einordnung. Aber da ist der europaweite Durchmesser einer Pizza doch wesentlich wichtiger, das muss man doch verstehen. Denn was soll ich bitte rechts in der LKW Schlange am Berg, wenn links ein Bus mit >50 People hoch donnert? Ist doch sinnfrei. Ich fahre doch keinen Prellblock für die LKW... ^^ Ich habe ja klar meine Meinung oben geschrieben, ich richte mich bei den (Überhol-) Verbotsschildern nur nach Gewichtsangaben, nicht nach irgendwelchen fantasievollen und nicht existierenden Fahrzeugklassen, die ein WoMo als LKW sehen wollen, bzw wo es durch vorauseilenden (germanischen) Gehorsam der Fahrer als solcher gesehen wird. Habe ich weiter oben aber gefühlvoller :mrgreen: geschrieben und argumentiert...
Es wäre schön, wenn wir bei konträren Ansichten die Contenance halten könnten und facettenreich argumentieren... Hallo zusammen, danke für alle Antworten. Ist schon sehr interessant das Thema. Unsere Gesetze in D. sind wie in vielen anderen Bereichen kompliziert und nur halb fertiggedacht. Es wundert mich aber auch nicht, da in der Politik sitzen zahlreiche Menschen, die ihr ganzes Leben nur Politiker waren. Dazu braucht man keine Ausbildung, kein Studium, keine Berufserfahrung und man entscheidet auf Basis, Beratern, Lobbyisten, Experten-Räten,… weit weg von der Basis. Und wenn Fehler passieren, egal, die Diäten kann. man sich ja trotzdem erhöhen. Also zusammenfassend zum Thema: 1) Überholen über 3,5 to: Verkehrrschild 277 einfach ignorieren und keinen Unfall bauen. 2) Autobahnraststätten WoMo Parken über 3,5 to: egal wo, denn PkW ist man keiner und LKW ja auch nicht. Und wenn’s Theater gibt einfach klagen, dass vielleicht die Mißstände zu Gesetzeskorrekturen (Richter und Anwalt kann man zum Glück nur über übliche Ausbildungswege werden) führen. Gruß Grandeur
Diese Ignoranz hat mir einen Punkt und Geldbuße nebst einem aufklärenden Gespräch mit der Autobahnstreife eingebracht.Ob eine Klage etwas geändert hätte halte ich für zweifelhaft bis Ausichtslos . Ist doch ganz einfach, nicht kurz vor Raststätten überholen, nicht vor Ausfahrten - nicht vor Kameras- Schilderbrücken etc. Einordnen kann man sich nur, wenn dies gefahrlos möglich ist. Wenn LKWs so dicht auffahren, was diese meistens machen, dann kann ich nicht gefahrlos zwischen rein fahren. Also fahre ich so lange, bis ein gefahrloses einordnen möglich ist. Deshalb läuft immer eine Dashcam mit, ob ich irgenwann mal deshalb zur Verantwortung gezogen werde ist mir einfach wurscht. Sollte es deshalb trotzdem mal zu einer Ahndung kommen, werde ich sehen wie es der Richter sieht.
Mit der richtigen Dash Cam und Aufzeichnungs Modus relativ einfach. Die Gesetzeslage ist unsinnig, aus Sicht des Gesetzgebers aber wohl eindeutig. Mich würden noch mehr echte Erfahrungen von der Straße interessieren, da exakt dieses Überholverbot mich aktuell hadern lässt, ob ich mir meinen Traum-Kawa zulege oder nicht. Ich bin gerne bereits alle Nachteile von über 3,5t zu "fressen", werde mich aber nicht in einen LKW-Stau von mehreren Kilometern Länge stellen, der sich mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegt, so gut kenne ich mich! Wurde schon mal jmd. hier aus dem Forum explizit wegen dieses Vergehens bestraft? Mein Gefühl ist nämlich, dass hier bewusst, und manchmal sicher auch unbewusst, von den Beamten und Beamtinnen weggeschaut wird und das Ganze für Wohnmobile kaum Relevanz hat. Würde das Verbot konsequent angewendet bzw. durchgesetzt, wären - aufgrund des Entzuges des Führerscheins - sicher deutlich weniger große Wohnmobile auf unseren Autobahnen unterwegs. Das "Wegschauen" kann man bestimmt nicht generell sagen, aber wie einer mir erklärte, seien sie an den minutenlangen Überholvorgängen der LKWs interessiert und nicht an Womos, die genau wie ein 16to-Bus mit 100 an den LKWs vorbeiziehen. Aber das ist eben eine Einzelmeinung. Ich selbst halte mich nicht immer an das Überholverbot, es sei denn, es sind damit auch Busse und PKWs mit Anhänger eingeschlossen. Es gibt doch gar nicht so viele Streifenwagen auf den Autobahnen, wie es LKWs gibt, die trotz Überholverbot überholen. Dass die es machen, zeigt mir, dass das Risiko erwischt zu werden, sehr gering sein muss. Daher gibt es sicherlich auch nur wenige Womo-Fahrer mit über 3,5t, die davon berichten können. Gruß Axel Axel erkennbare Streifenwagen sind selten, Zivilstreifen unbekannte Anzahl. Aber Minikameras auf der Brücke machen das ohne Probleme stundenlang.
Ganz, ganz sicher würde MICH ein LKW-Überholverbot nicht davon abhalten mir meinen Traum zu erfüllen! Da gäbe es zig andere Sachen aber bestimmt nicht wegen dem Überholverbot! Einen Tod muss man sterben und der LKw-Überholverbots-Tod ist bestimmt mit einer der angenehmsten!?! :mrgreen: Grüße Dirk Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Hallo, ich fahre seit mehr als 15 Jahren ein Wohnmobil >3,5t und seit 35 Jahren gelegentlich LKW und bin noch nie für Überholen im Überholverbot belangt worden (auf Holz klopfen), ich überhole immer wenn die anderen LKW auf der rechten Spur wesentlich langsamer als ich sind, allerdings nicht in auf der Höhe von Rastplätzen, Brücken und Auffahrten. Die Strafe laut Bußgeldkatalog ist 70€ und ein Punkt, dies ist für mich das Risiko wert. Ich fahre aber in D auf der Autobahn auch nicht schneller als Max. ca. 90km/h.
Gilt für mich auch so ... noch nie etwas passiert ... in keinem europäischen Land! Der user "Navigatore" könnte vielleicht etwas mehr "Fachliches" dazu beitragen ... offenbar wurde er hier aber Mitte Juni "vertrieben" ... :nixweiss:
Mir schon .. :oops: Hab auf der A 20 zwei einsame langsame LKWs überholt, neben einer Parkplatz Zufahrt. Dort stand gut getarnt hinter einem grossen Busch die Polizei .. :? Kam mir nach ... :( Und weiter? Was ist ein PKW mit Wohnanhänger :?: da gibts genug die dann über 3,5 Tonnen kommen.
PKWs sind ausgenommen, wie schon auf Seite 2 dargestellt. Es interessiert somit nicht, ob das PKW-Gespann unter oder über 3,5t. Gruß Axel
Ich hab es schon weiter oben erwähnt, das ein Polizist zu mir sagte da müssen wir schon viel Langeweile haben bevor wir so einen rauswinken. Wie war es bei dir:
Nix los auf der AB! Die hatten einfach Langeweile :lach: Hubert
Hast Du aber mal auf die Kennzeichen geschaut? Nicht am Auflieger, sondern an der Zugmaschine? Bin ja jetzt erst wieder A24 gefahren mit 60km Überholverbot von der A19 bis zur A10... kein deutscher LKW hat überholt, nur Ausländische Kennzeichen! Der deutsche Fahrer bekommt nämlich einen Punkt, der Ausländer nur die Geldstrafe und die zahlt der Spediteur, wenn der Fahrer pünktlich ist... LG Peter
Hallo Peter, muss ich dir widersprechen, ich bin regelmäßig auf der A7 unterwegs und da überholen alle, egal welche Nationalität, an den Steigungen im Überholverbot. Da wird sogar die dritte Spur genutzt, besonders hinter dem Hattenbacher Dreieck Richtung Norden. Polizei sieht man da nie, aber den Blitzeranhänger vor der Baustelle schon.
Ja, das geht quer durch alle Nationalitäten, auch deutsche LKWs. Und wenn zwischen Stuttgart und Ulm geschätzt 2 Videowagen/Streifen unterwegs sind, dann ist das Risiko, am Albauf- und -abstieg (wo das LKW-Überholverbot ist) erwischt zu werden, sehr gering bzw. eigentlich schon fast bei Null. Gruß Axel
Auch auf deutschen LKWs sitzen oft ausländische Fahrer, dank EU... ich kenne einige deutsche LKW-Fahrer sehr gut, die haben Angst um ihren Schein und überholen nicht im LKW-Überholverbot, man hat ja nur noch 8 Punkte frei..., dass die Ausländer anders behandelt werden (mangels entsprechender Verträge, dank EU), stört sie mächtig... LG Peter
Das mag ja alles sein, dennoch ist das Risiko erwischt zu werden, sehr ging. Die Anzahl der notorischen Mittelspurschleicher ist ja auch extrem hoch, auch die "Nichtrettungsgassenmacher".....wären mehr Zivilstreifen unterwegs, würde die Zahl derer niedriger sein. Somit sehe ich das völlig entspannt, wobei ich ja eh der Meinung bin, dass ich mit meinem "Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Personen" gar nicht betroffen bin. Gruß Axel Vielen Dank für eure Reaktionen auf meinen Post. Ich habe heute gekauft - einen Kastenwagen mit Allrad, natürlich schwerer als 3,5t. Sollte ich mal Probleme mit dem Gesetz bekommen, lasse ich es euch wissen. Allen allseits gute Fahrt! Nochmal was zum Überholverbot für Domo über 3,5t. Ohne Kommentar!
Ist das nicht damals abgewiesen worden!?! :gruebel: Grüße Dirk Klar, mit Ansage. War halt so ne Oppositions-Nebelkerze. Jetzt ist die FDP mit in der Regierung und könnte das ja regeln. Wenn sie denn wirklich wollten. Was anscheinend nicht der Fall ist. bis denn, Uwe Also ich habe es jetzt schriftlich, dass es sich bei meinem Wohnmobil um einen PKW handelt. Somit bin ich ganz offiziell vom LKW-Überholverbot und allen weiteren Einschränkungen, die sich auf das LKW-Zeichen beziehen, nach der offiziellen Definition ausgenommen. Die schriftliche Bestätigung hat mich jetzt 30,- gekostet, das ist es mir aber wert ;D Gruß Axel Ausdrucken, laminieren und immer dabei haben :-) Das hat schon Schilda-Charakter. Vielleicht gibts ja irgendwann mal eine klare Definition, was ein PKW ist und was nicht. Oder man spart sich den Begriff ganz und definiert Gesetze und Verordnungen anhand der EU-Klasseneinteilung (M, N, ...), wie in anderen Ländern auch. bis denn, Uwe Hallo Axel, Du bist aber auch in wilder Raser! Also, wenn Du mal Lust hast auf ein Wohnmobilbeschleunigungsrennen >4to hast… :lol: Da „PKW“ faktisch falsch ist, würde ich mal beim Rechtschutz/ADAC anfragen, ob das überhaupt zu zahlen ist? Gruß Grandeur Ich habe bezahlt, ist für mich kein Ding, war ja auch zu schnell. Habe einfach das Ortschild übersehen, und optisch hatte ich noch nicht den Eindruck, in der Stadt zu sein. Wegen 30,- mache ich da auch kein Fass aus und sehe das für mich als gute Investition in die PKW-Bestätigung, was nun auch den Eintrag im Fahrzeugschein bestätigt...."Fahrzeug zur Personenbeförderung" unter Punkt 5. Gruß Axel Bei€ 30.- lohnt sich der Aufwand in der Tat nicht. Aber € 30.-€ ist ein fairer Kurs für die schriftliche amtliche Aufhebung des Überholverbots über 3,5to! Da lohnt sich ein Ausflug nach ES! :lach: Gruß Grandeur |
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