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Nachteil Überholverbot über 3,5to Wohnmobil Hymer ML-T 1, 2, 3, 4


Grandeur am 01 Jul 2023 21:36:34

Hallo zusammen,

wie haltet Ihr es mit den ganzen Überholverboten für Wohnmobile auf deutschen Autobahnen? :roll: Theoretisch darf man 100 km/h fahren, aber z.B. auf der A7 sind bei allen Steigungen oder Spurreduzierungen LKW-Überholverbote.

Fahrt Ihr hinterher mit 60km/h den Berg rauf, oder ignoriert Ihr einfach die Überholverbote? Zum Teil untermotorisierte Gespanne dürfen im LKW Überholverbot hingegen überholen.

Auf Rastplätzen ist man über 3,5to LKW und unter 3,5to PKW?!

Die Regelungen sind um Ausland klarer. In Österreich steht auf dem Brenner Wohnmobile bis 7,5to ausgenommen. In Dänemark gilt das Wohnmobil nicht als LKW,…

Was macht Ihr bei LKW Durchfahrt verboten in Städten? Die Stellplätze dort sind wohl alle nur für Wohnmobile bis 3,5to? Weil anliefern tut man nicht wirklich?

Hat jemand schon Strafen bekommen wegen Missachtung der ganzen Regelungen?

Freue mich auf Eure rege Beteiligung am Austausch.

Gruß Grandeur




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pwglobe am 01 Jul 2023 22:19:07

Hallo, ganz einfach, nicht Überholen an Ausfahrten und Brücken, ansonsten fahre ich je nach Verkehrslage vorbei.
Bis jetzt hatte ich Glück.
Aber ich fahre nicht viel auf deutschen Autobahnen und in der Regel ca. 90 km/h.

Auf der A5 gibts es eine Ausnahmeregelung für Wohnmobile.

wolfherm am 01 Jul 2023 22:25:31

Ich halte mich natürlich an die geltenden Regelungen.. :D :D :D

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topolino666 am 02 Jul 2023 05:48:32

... ich lese dazu meist erst mal in den alten Thröds:

--> Link
--> Link
--> Link
--> Link
--> Link
--> Link
--> Link

8)

Gast am 09 Aug 2023 08:55:20

Grandeur hat geschrieben:Hallo zusammen, wie haltet Ihr es mit den ganzen Überholverboten für Wohnmobile auf deutschen Autobahnen? :roll: Theoretisch darf man 100 km/h fahren, aber z.B. auf der A7 sind bei allen Steigungen oder Spurreduzierungen LKW-Überholverbote. Fahrt Ihr hinterher mit 60km/h den Berg rauf, oder ignoriert Ihr einfach die Überholverbote?


Hierzu gibt es ja genug Meinungen, jeder sagt was anderes.

Ich nutze meine Augen und schaue, was das Zeichen 277 genau bedeutet. Wenn man die Definition komplett ließt, dann steht da, dass PKW und Kraftomnibusse ausgenommen sind. Wenn man dann in seinen KFZ-Schein schaut, dann sieht man, dass im Gegensatz zu früher die Womos heute als M1-Fahrzeuge mit dem Begriff "Fahrzeug zur Personenbeförderung" zugelassen sind. Früher stand dort der Begriff "Sonder-KFZ Wohnmobil".
Für mich ist das eindeutig und somit verhalte ich mich wie mit einem PKW.
Sollte ich doch mal eine Strafe bekommen, dann werde ich mal einen Anwalt bemühen, vielleicht kommt dann endlich Klarheit in die Sache.

Grandeur hat geschrieben:Die Regelungen sind um Ausland klarer. In Österreich steht auf dem Brenner Wohnmobile bis 7,5to ausgenommen. In Dänemark gilt das Wohnmobil nicht als LKW,…


Das ist fast allen anderen Ländern so, dass Womos über 3,5t nicht unter diese Beschränkungen fallen, da dort diese Zeichen mit einem LKW drauf als "KFZ für Güterverkehr" definiert sind. Somit fallen Womos nicht darunter. Somit gilt ein "LKW-Überholverbot" in Österreich auch nicht für Womos über 3,5t, der Zusatz "Wohnmobile ausgenommen" ist eigentlich unnötig, weil die gar nicht drunter fallen. Habe ich aber am Brenner auch noch nie gesehen, vielleicht verwechselst Du was.

Gruß Axel

Bepe am 09 Aug 2023 10:52:28

Hallo Axel,

ich sehe und handhabe das genauso!

Gruß
Bernd

ManfredK am 09 Aug 2023 11:03:56

Trikeflieger hat geschrieben:.... heute als M1-Fahrzeuge mit dem Begriff "Fahrzeug zur Personenbeförderung" zugelassen sind.

Gruß Axel


Achte mal auf den Zusatz "SA" bei der Einstufung M1

Gast am 09 Aug 2023 12:57:34

ManfredK hat geschrieben:Achte mal auf den Zusatz "SA" bei der Einstufung M1


SA ist die Art des Aufbaus (4 im Schein), wie bei den "normale" PKWs das AA bis AF. Desshalb bleibt es ein Fahrzeug der Klasse M1. Und M1 sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung, für mich somit Personenkraftwagen (PKW). Und so steht es auch schwarz auf weiß im Schein.
Und darum sehe ich es für mich so, dass ich bei allen Zeichen mit einem LKLW drauf, ausgenommen entsprechend der Definition bin.

Und wenn Vater Staat das anders sieht, dann muss er seine Zulassungsregeln ändern. Aber es kann nicht sein, dass ein Fahrzeug als M1 zur Personenbeförderung zugelassen wird, man behandelt es aber dann wie ein Fahrzeug der Klasse N.

Gruß Axel

ManfredK am 09 Aug 2023 13:29:41

Das OLG Brandenburg hat dazu ein Urteil gefällt (es ging darum ob ein Sprinter ein PKW oder ein LKW hinsichtlich erlaubter Höchstgeschwindigkeit ist) --> Link

Daher ist es nicht falsch das eigene Rechtsempfinden auf den Prüfstand zu stellen.

Tinduck am 09 Aug 2023 15:53:09

Dort geht es aber um die Unterscheidung PKW-LKW - und nicht PKW-Wohnmobil.

Die Argumentation dort, dass der Gesetzgeber den Personenverkehr bevorzugt und deshalb von den Fahrzeugen über 3,5 Tonnen nur den PKW die höhere Geschwindigkeit erlaubt, kann man auch ohne weiteres auf Wohnmobile ausdehnen, da mit diesen ja auch ausschliesslich Personen und Gepäck befördert wird, so wie bei PKW.

Ganz offensichtlich sind Wohnmobile nicht primär zum Transport von Fracht ausgelegt, sind somit kein Güterverkehr und deshalb auch nicht mit LKW gleichzusetzen - warum sie dann deren Regeln unterwerfen?

Oder solche logischen Fehlleistungen vollbringen wie - ja, 100 km/h wie Reisebusse, aber trotzdem ans LKW-Überholverbot gebunden, das für Reisebusse nicht gilt?

Irgendwie fallen unsere Fahrzeuge immer noch zwischen alle Stühle.

bis denn,

Uwe

Trashy am 09 Aug 2023 16:11:13

Trikeflieger hat geschrieben:Und wenn Vater Staat das anders sieht, dann muss er seine Zulassungsregeln ändern. Aber es kann nicht sein, dass ein Fahrzeug als M1 zur Personenbeförderung zugelassen wird, man behandelt es aber dann wie ein Fahrzeug der Klasse N.
Gruß Axel


Dazu gibts extra eine Verordnung?. Wohnmobile > 3,5t sind als LKW zu behandeln da sie nicht zum Personentransport sondern zum Wohnen dienen.
Der 26t KOM darf vorbeischreddern, das Womo nicht.
Wäre interessant zu wissen, welche Drogen dort gereicht werden.....

Ich persönlich halte mich natürlich an die Gesetze, insbesondere fahre ich bei dichtem Verkehr ausgesprochen gerne zwischen den eng auffahrenden LKW. :D :D :D Es stellt sich die Frage ob ich mich dieser Nötigung durch Überholen entziehen darf? Wahrscheinlich muss ich mich aber als treuer Bürger zusammenschieben lassen........

WomoToureu am 09 Aug 2023 16:25:47

Trikeflieger hat geschrieben:.. man behandelt es aber dann wie ein Fahrzeug der Klasse N....

Nein Wohnmobile werden nicht als Fahrzeuge für den Güterverkehr behandelt. Wir haben auch nichts mit Sonntagsfahrverboten usw. zu tun. Leider sind wir jedoch nicht PKW`s gleichgestellt, die nur für den Personentransport geeigent sind. Sonstige Fahrzeuge fallen leider unter "Fahrzeuge > 3,5 t außer PKW und Busse "

ManfredK am 09 Aug 2023 16:33:23

Zitat aus der Urteilsbegründung: Personenkraftwagen i. S. v. § 18 V Nr. 1 StVO sind daher nur solche Fahrzeuge, die nach ihrer konkreten, an Bord befindlichen Ausstattung überwiegend der Personenbeförderung dienen sollen

Es mag sich jeder die Frage beantworten. ob dies bei einem WoMo der Fall ist....

Vielleicht entwickelt sich die Rechtsprechung/Gesetzgebung ja weiter (Stichwort neue FS Regelung für Fahrzeuge 4,25t mit alternativen Antriebskonzepten), aber derzeitig habe ich für WoMo über 3,5t keine Anzeichen erkannt die aus einem Fahrzeug M1 SA einen "PKW" machen der vom Überholverbot mit Zeichen 277 als Personenkraftwagen ausgenommen ist.

Da es aber hier doch Befürworter dieser Annahme gibt... einfach im Überholverbot (Zeichen 277) überholen, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und vor Gericht durchfechten.... Ich bin auf ein Urteil gespannt.

Jagstcamp-Widdern am 09 Aug 2023 16:40:41

mich interessiert das urteil auch! :ja:
dann ist schlusz mit der pipi langstrumpf - mentalität: ich mach mir die welt, wie sie mir gefällt...

allesbleibtgut
hartmut

hampshire am 09 Aug 2023 16:56:39

Wer Ungeduld wegen eines Überholverbotes in einem Wohnmobil verspürt, der möge sich ganz einfach daran erinnern wie wunderbar sein Fahrzeug ist, welche Freude diese Form des Reisens prinzipiell macht und lächelnd zwischendrin etwas langsamer fahren. Es ergibt keinen Sinn sich mit den Nachteilen auseinanderzusetzen, wenn es so viele Vorteile gibt.
Wer mit einem Hymer ML-T im LKW Stau steht während Fahrzeuge bis 3,5t freie fahrt haben, der hat deswegen sicher kein schlechtes Leben. Einfach mal aufwachen und die Relationen sehen, dann ist es auch ganz leicht sich nicht an einem Überholverbot auf der A7 zu abzuarbeiten.

Lancelot am 09 Aug 2023 17:10:25

hampshire hat geschrieben: Wer mit einem Hymer ML-T im LKW Stau steht während Fahrzeuge bis 3,5t freie fahrt haben, der hat deswegen sicher kein schlechtes Leben. Einfach mal aufwachen und die Relationen sehen, dann ist es auch ganz leicht sich nicht an einem Überholverbot auf der A7 zu abzuarbeiten.

Weiß nicht, Max .. :?
3-spurige BAB, die rechte Spur mit 10 km LKW-Stau, die PKW´s fließen mittig und links vorbei.
ICH erkläre mich da zum PKW .. :wink:

Beim fließenden Verkehr, also LKW´s mit 85 - 92, da muß ich auch nicht überholen, da bleib ich gaaanz ruhig :ja:

hampshire am 09 Aug 2023 17:19:16

Lancelot hat geschrieben:3-spurige BAB, die rechte Spur mit 10 km LKW-Stau, die PKW´s fließen mittig und links vorbei.
ICH erkläre mich da zum PKW .. :wink:

Ich finde das überhaupt nicht schlimm. Wer ist schon ein "Dauerheiliger" im Straßenverkehr.
Was ich schade finde ist wie sehr sich Menschen in eigentlich privilegierter Situation über Kleinigkeiten aufregen und "Nachteile" betonen.

Birdie am 09 Aug 2023 17:49:11

In der Schweiz war es bis Ende 2020 auch so. Zum Glück wurde es auf den 1.1.2021 geändert (Wohnmobile über 3.5 to dürfen ja 100 km/h fahren):
Aufgrund dieser Anpassung sind insbesondere schwere Personenwagen und schwere Wohnmotorwagen vom Signal «Überholverbot für Lastwagen» nicht mehr betroffen, was als sachgerecht erscheint, da für diese Fahrzeugart keine generelle Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h besteht (vgl. Art. 5 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 VRV).

Das fand ich gut, denn wir haben ja einige Steigungen auch auf Autobahnen.

Viele Grüsse
Birdie

akany am 09 Aug 2023 18:46:36

Grandeur hat geschrieben:Hallo zusammen,

wie haltet Ihr es mit den ganzen Überholverboten für Wohnmobile auf deutschen Autobahnen? :roll:



Ich halte mich an die Begrenzungen, wenn es eine Gewichtsangabe gibt oer wenn explizit durch Text oder Piktogramm "Wohnmobil" genannt ist.
Wenn nur "LKW" genannt ist, dann nicht. Habe ja keinen LKW. Steht auch als Typ im Schein.

Und auch wenn kein Schild nirgendwo da steht, dann fahre ich nicht auf die Spur ganz links, bei 3 Richtungsfahrbahnen. Die ist tabu bei dem Gewicht oder mit Hänger.

Acki am 10 Aug 2023 07:02:48

hampshire hat geschrieben:...Wer ist schon ein "Dauerheiliger" im Straßenverkehr
...

"Dauerheiliger" ... :D :D :D ... wunderschönes Attribut!
Kann dieses auch für gewisse Foren-User und eine Vielzahl derer Kommentare verwendet werden?! :wink:

topolino666 am 10 Aug 2023 07:11:56

A93 vor Kufstein, die Österreicher machen LKW-Blockabfertigung, Lkw-Rückstau 40 km bis hinter Rosenheim, und oben leuchtet das "Lkw-Überholverbot" -> wer stellt sich in den Stau? :?:
;-)

Tinduck am 10 Aug 2023 07:17:36

topolino666 hat geschrieben:A93 vor Kufstein, die Österreicher machen LKW-Blockabfertigung, Lkw-Rückstau 40 km bis hinter Rosenheim, und oben leuchtet das "Lkw-Überholverbot" -> wer stellt sich in den Stau? :?:
;-)


Das ist eben der Punkt - schwere Womos sind mit diesem Überholverbot nicht wirklich gemeint, aber trotzdem betroffen, weil das Überholverbot sich eben nicht auf LKW bezieht, wie in anderen Ländern, sondern auf alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, ausgenommen PKW und KOM. Das ist einfach nur komplett dämlich geregelt. Der Rest von Europa ist da schlauer.

bis denn,

Uwe

Gast am 10 Aug 2023 07:44:44

hampshire hat geschrieben:Wer Ungeduld wegen eines Überholverbotes in einem Wohnmobil verspürt, der möge sich ganz einfach daran erinnern wie wunderbar sein Fahrzeug ist, welche Freude diese Form des Reisens prinzipiell macht und lächelnd zwischendrin etwas langsamer fahren. Es ergibt keinen Sinn sich mit den Nachteilen auseinanderzusetzen, wenn es so viele Vorteile gibt.
....


Ich weiß nicht, von welchen vielen Vorteilen Du träumst, wenn Du an ein Wohnmobil denkst im Vergleich zu anderen Reiseformen..... :?:


hampshire hat geschrieben:....Wer mit einem Hymer ML-T im LKW Stau steht während Fahrzeuge bis 3,5t freie fahrt haben, der hat deswegen sicher kein schlechtes Leben. Einfach mal aufwachen und die Relationen sehen, dann ist es auch ganz leicht sich nicht an einem Überholverbot auf der A7 zu abzuarbeiten.


Tja, wenn ich jetzt einen Hymer ML-T hätte, dann würde ich natürlich freiwillig in den LKW-Stau stehen. Es gibt ja nix schöneres, als die anderen Autos und Womos bis 3,5t vorbeifahren zu sehen, wenn man in einem Hymer ML-T sitzen kann. Leider habe ich keinen Hymer ML-T, darum ist das dann auch nicht ganz so schön und desswegen fahre ich an den LKWs vorbei.

Luppo am 10 Aug 2023 08:43:33

Ich fahre auch an den LKWs vorbei, habe nur 3,5 to. :-)

Tinduck am 10 Aug 2023 08:57:48

Luppo hat geschrieben:Ich fahre auch an den LKWs vorbei, habe nur 3,5 to. :-)


Sicher? :)

bis denn,

Uwe

Gast am 10 Aug 2023 09:42:01

Luppo hat geschrieben:Ich fahre auch an den LKWs vorbei, habe nur 3,5 to. :-)


Au weh, Du scheinst ja mega dick zu sein.....,ich habe nur 0,09t :lach: :lach: :lach:

hampshire am 10 Aug 2023 11:05:45

Trikeflieger hat geschrieben:Ich weiß nicht, von welchen vielen Vorteilen Du träumst, wenn Du an ein Wohnmobil denkst im Vergleich zu anderen Reiseformen..... :?:

Die wenigsten Wohnmobilreisenden werden ihre Fahrzeuge aus Armut oder Mangel an Alternativen nutzen. Irgendwelche Vorteile wird wohl nahezu jeder mit dieser Reiseform verbinden oder?

Trikeflieger hat geschrieben:Tja, wenn ich jetzt einen Hymer ML-T hätte, dann würde ich natürlich freiwillig in den LKW-Stau stehen.

So ein Blödsinn. Niemand kauf ein Auto mit dem Ziel sich in einen Stau zu stellen. Wer ein Fahrzeug über 3,5 t fährt nimmt die Verkehrsgesetzgebung eben in Kauf. Oder er setzt sich eben über die Verkehrsregeln hinweg und nimmt die Konsequenzen für dieses Handeln in Kauf. Solange bei dem verkehrswidrigen Überholen kein Dritter behindert wird, ist mir das ehrlich gesagt auch herzlich egal.

Auf den Keks geht mir nur die Jammerei, dass man nicht alles gleichzeitig haben kann.

Tinduck am 10 Aug 2023 11:23:07

hampshire hat geschrieben:
Auf den Keks geht mir nur die Jammerei, dass man nicht alles gleichzeitig haben kann.


Das liegt leider in der Natur des Menschen.

Die u3.5 jammern, dass das Gewicht tatsächlich mal kontrolliert wird

Die ü3.5 jammern, dass sie nicht überholen dürfen

Die ü7.5 jammern, dass sie nur 80 fahren dürfen

...

Wasch mich, aber mach mich nicht nass, wenn mans genau betrachtet. Weshalb von den meisten Anfängern hier in den Beratungstreads ja auch ELWMS gesucht werden.

Vielleicht gehts ja auch um Mitleid und Understatement? Die Bremer sagen 'Lerne jammern, ohne zu Leiden' :D

bis denn,

Uwe

Gast am 10 Aug 2023 11:47:25

hampshire hat geschrieben:So ein Blödsinn. Niemand kauf ein Auto mit dem Ziel sich in einen Stau zu stellen......


Mit dem Blödsinn hast Du doch weiter oben angefangen, das Beispiel Hymer stammt doch von Dir....

hampshire am 10 Aug 2023 12:13:31

Trikeflieger hat geschrieben:Mit dem Blödsinn hast Du doch weiter oben angefangen, das Beispiel Hymer stammt doch von Dir....

Lies noch mal, das steht nicht da.was Du daraus machst steht nicht da.

WomoToureu am 10 Aug 2023 12:19:30

hampshire hat geschrieben:Die wenigsten Wohnmobilreisenden werden ihre Fahrzeuge aus Armut oder Mangel an Alternativen nutzen. Irgendwelche Vorteile wird wohl nahezu jeder mit dieser Reiseform verbinden oder?
Auf den Keks geht mir nur die Jammerei, dass man nicht alles gleichzeitig haben kann.

Mittlerweile ist das Niveau im Forum so weit gesunken, dass man sinnvolle Beiträge mit einem Plus belohnen sollte.

Viele Nutzen hassen sinnfreie Beiträge und Streitereien um des Kaisers Bart, denn so ein Unsinn zu lesen, ist mir meine Zeit zu schade. Ich irgnoriere bereits einige, da von diesen in der Regel keine sinnvollen Beiträge kommen.
Wie gesagt ich finde es schade, wenn sinnloses gepostet wird.

Zum Thema, genauso ist es, wenn man mit einem Wohnmobil fährt reist man und rast nicht. Fahrstrecke und Uhrzeit kann man bestimmen und so in der Regel auch Staustrecken meiden oder zu günstigen Zeiten durchfahren.
Wir lieben Wohnmobilreisen ohne buchen zu müssen und flexibel unsere freie Zeit zu gestalten.
Mit unserem 4,25 t halten wir uns an die Regeln.

WomoToureu am 10 Aug 2023 16:06:29

Grandeur hat geschrieben:Auf Rastplätzen ist man über 3,5to LKW und unter 3,5to PKW?!
Die Regelungen sind um Ausland klarer. In Österreich steht auf dem Brenner Wohnmobile bis 7,5to ausgenommen. In Dänemark gilt das Wohnmobil nicht als LKW,…
Freue mich auf Eure rege Beteiligung am Austausch.


Um wieder ernsthaft auf das Thema zu kommen, ich habe in den letzten Jahren mal ab und zu den Fall gehabt das mich jemand angesprochen hat, der zum Beispiel auf Rasthöfen etwas anders sieht.....
Ich fahre mit meinem Wohnmobil 4,25 t auf Rasthofen zu den PKW nicht auf den langen LKW Plätzen und nehme den LKW´s dort einen wertvollen Platz weg. In der Regel stehen LKW´s ja auch ausweichend bei den PKW´s sofern dort keine Höhenkontrolle ist, weil sie unbedingt Ruhezeiten einlegen müssen.

Von Seiten einer Fahrschule die ich mal gefragt hatte, wurde mir gesagt das es unklar sei, was Wohnmobile > 3,5 t < 7,5 t und das Zeichen 277 betrifft. Sofern es hier zu Bussgeldern kommt solle man erklären, dass aus Sicht der Juristen z.B. bei meinem Wohnmobil unverändert die Zulassungen 3,5 t und auch 4,25 t möglich sind. Aus Sicht der Sicherheit ändert sich allein durch die Zulassung nichts, so dass der unfähige Gesetzgeber willkürlich für die gleichen Fahrzeuge die sich im Verkehr befinden unterschiedliche Vorgaben macht, die zudem für den Fahrzeugführer undurchschaubar sind.

Nicht nur das im übrigen Ausland Fahrzeuge für Gütertransport unter dem gleichen Schild verstanden werden, überläßt es der Gesetzgeber dem Fahrzeugführer im Zuständigkeitsbereich der Budnerepublik Deutschland zu entscheiden ob ein Wohnmobil zu den PKW`s also zu den Fahrzeugen für Personenverkehr gehört oder nicht.
Die Kompetenz des normalen Verkehrsteilnehmers wird hier weit überschätzt, insbesondere da ja das Wohnmobil in der 12. Ausnahmeverordnung zu StVO der Gesetzgeber offensichtlich die Gefährlichkeit von Wohnmobilen als wesentlich geringer ansieht als bei entsprechenden Lastkraftwagen gleichen Gewichts, da letzterer 80 km/h fahren darf, dass Wohnmobil dagegen 100km/h.

Nicht zu Unrecht könnte daher der nicht juristisch ausgebildete Fahrzeugführer annehmen, dass der Gesetzgeber ihn mit der StVOAusnV 12 ihn einem PKW gleichstellen wollte auch wenn das Wohnmobil einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/ h unterliegt im Gegensatz zum PKW.

Aus juristischer Sicht ist für den normalen Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar was der Gesetzgeber wünscht bzw. vorgibt.

ManfredK am 10 Aug 2023 17:09:47

Unser jetziger Finanzminister Herr Lindner hat ja in 2021 mit der FDP einen Antrag gestellt --> Link

Der Verkehrsausschuss hat das ganze abgelehnt - Begründung --> Link

Die StVO bietet genügend Möglichkeiten WoMo 3,5 - 7,5t vom "LKW" Überholverbot auszunehmen, man muss sie nur nutzen

akany am 10 Aug 2023 17:15:45

ManfredK hat geschrieben:...

Die StVO bietet genügend Möglichkeiten WoMo 3,5 - 7,5t vom "LKW" Überholverbot auszunehmen, man muss sie nur nutzen



Um sie auszunehmen müssten sie erst mal eingeschlossen sein. Siehe "Typ" im Schein.

huohler am 10 Aug 2023 17:21:52

Man könnte unter jedes Überholverbot Schild das Schild "Ausgenommen Wohnmobile bis 7,5t" anbringen wie es das schon an einigen Stellen gibt. Dafür benötigt man keine Gesetzesänderung. Wenn der Wille da wäre ...

Hubert

Bergbewohner1 am 10 Aug 2023 17:29:51

huohler hat geschrieben:Man könnte unter jedes Überholverbot Schild das Schild "Ausgenommen Wohnmobile bis 7,5t" anbringen wie es das schon an einigen Stellen gibt. Dafür benötigt man keine Gesetzesänderung. Wenn der Wille da wäre ...

Hubert

Wer soll das bezahlen, die Eigner über 3,5 Tonnen :?: , den Ländern gehts am Arsch vorbei.

WomoToureu am 10 Aug 2023 17:37:22

ManfredK hat geschrieben:Unser jetziger Finanzminister Herr Lindner hat ja in 2021 mit der FDP einen Antrag gestellt ..

Aus meiner Sicht ist der Antrag extra so gestellt, dass er abgelehnt wird.
Man hätte nur das Überhotverbot angreifen müssen, wäre sicher all dafür gewesen.

Pechvogel am 10 Aug 2023 17:45:56

akany hat geschrieben:Um sie auszunehmen müssten sie erst mal eingeschlossen sein. Siehe "Typ" im Schein.

Nur das die FZV ( StrassenZulassungsVerordnung ) nix mit der StVO ( StrassenVerkehrsOrdnung ) zu tun hat! :eek:
Die StVO, in der nunmal auch VZ ( VerkehrZeichen ) 277 definiert ist, unterscheidet nur nach den Gewichten der Fahrzeuge ( Motorräder und Co. sind natürlich was anderes ).
Und das Wohnmobile ü3,5t auf Autobahnen ( und nur da! ) trotz ihres Gewichts 100km/h fahren dürfen ergibt sich aus einer Ausnahmegenehmigung zu eben diesem einen Paragrafen in der StVO.

Was also in den Zulassungsunterlagen steht ist, für die Straßenverkehrsordnung und damit für das Überholverbot, relativ egal. :eek:



Grüße
Dirk

Pechvogel am 10 Aug 2023 18:00:28

WomoToureu hat geschrieben:…z.B. bei meinem Wohnmobil unverändert die Zulassungen 3,5 t und auch 4,25 t möglich sind. Aus Sicht der Sicherheit ändert sich allein durch die Zulassung nichts…

Wenn Du das jetzt auf den auf 3,85t aufgelasteten Ducato mit 160Ps münzt gebe ich Dir absolut Recht.
Zu über 3,5t und unter 7,5t würden aber auch die MANs, die Düdos, die Mercedes LPs aus dem letzten Jahrtausend zählen die mit ihren 80 oder 90Ps ein 7,49t Womo gerade mal auf 95km/h ( bergab mit Rückenwind ) schaffen. Und ob es so sinnvoll wäre die dann auch von dem LKW-Überholverbot auszunehmen? :gruebel:



Grüße
Dirk

WomoToureu am 10 Aug 2023 18:03:49

Das war eine Info die ich erhalten habe, für den Fall das mal jemand überholt und es drauf anlegen will.
In dem Text geht es darum, wie der normale Fahrzeugführer wissen soll das sein Wohnmobil kein PKW ist.
Ein M 1 Fahrzeug sind beide unwiderlegbar.
Durch die Ausnahmereglung zeigt der Gesetzgeber, dass er Wohnmobile einen Sonderstatus gewähren will was konkret die Geschwindigkeit angeht. Hier hätte man sich weiter äußern können, vieleicht auch müssen um den Staus des Wohnmobil zu konkretisieren, denn es handelt sich wie gesagt um M1 Fahrzeuge.
Bestraft werden darf nur der der wissentlich etwas falsch macht, also ich bin da unsicher auch da unterschiedliche Infos so wie hier auf mich einwirken.
Nur zur Info ich habe bei dem Kraftfahrt Bundesamt angefragt und denen die Frage konkret vorgelegt, ich wurde genau wie von anderen ( Polizei, Fahrschule usw. ) unterschiedlich beantwortet.

KBA:
Die Beantwortung Ihrer Frage fällt in den Bereich des Verhaltensrechts, das in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt ist und ebenfalls im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Landesregierung liegt.

Dem Kraftfahrt-Bundesamt wurden für diesbezügliche Entscheidungen keine Kompetenzen eingeräumt, insofern ist eine rechtsverbindliche Stellungnahme nicht möglich.
Meiner Kenntnis nach findet aktuell die 12. Ausnahmeverordnung zur StVO (siehe: --> Link) Anwendung.
( Ende des Zitats )

WomoToureu am 10 Aug 2023 18:06:21

Pechvogel hat geschrieben:Wenn Du das jetzt auf den auf 3,85t aufgelasteten Ducato mit 160Ps münzt gebe ich Dir absolut Recht.

Ich münze das ganz konkret auf mein Wohnmobil --> Link

WomoToureu am 10 Aug 2023 18:35:11

Pechvogel hat geschrieben: Und ob es so sinnvoll wäre die dann auch von dem LKW-Überholverbot auszunehmen? :gruebel:

Das Schild 277 ist kein LKW Überholverbot und ein z.B. Rückreisender kann sich möglicherweise auf eine Reihe von Urteilen berufen, die Feststellen, dass man nach der Rückkehr nach Deutschland schon mal vergessen könne, wie das Autofahren dort funktioniert.
OLG Zweibrücken Az. 1 OLG 2 Ss 34/22 u.a.
In diesem Fall könnte dann ein Bussgeld unverhältnissmäßig sein, da das gleiche Verkehrsschild im Außerdeutschland Wohnmobile nicht meint.

supcamper am 10 Aug 2023 18:36:08

WomoToureu hat geschrieben:Bestraft werden darf nur der der wissentlich etwas falsch macht,…

Das gilt so generell mit Sicherheit NICHT.

Pechvogel am 10 Aug 2023 18:54:59

WomoToureu hat geschrieben:Meiner Kenntnis nach findet aktuell die 12. Ausnahmeverordnung zur StVO (siehe: --> Link) Anwendung.
( Ende des Zitats )

( Ok, eigentlich war das ja jetzt ein Zitat des KBA )
Es geht in der Ausnahmeverordnung aber ausdrücklich nur um die Geschwindigkeit ( zu der es vorher auch eine Art „Pilotprojekt“ gegeben hatte )!
Man hätte in diese Verordnung problemlos „Überholverbot“ mit einbringen können oder von vornherein bei der Klassifizierung von Fahrzeugen ü3,5t die Womos rausnehmen können. Hat man aber nicht.
Und wie war das: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“?
Wenn Du außerhalb der Ortschaft auf einer Landstraße wendest und man Dir den Führerschein abnimmt weil das verboten ist dann kannst Du auch nicht argumentieren „hat mit in der Fahrschule keiner gesagt“.
Oder jährlicher TÜV bei ü3,5t ab dem 6. Jahr,…



Grüße
Dirk

uli644 am 10 Aug 2023 19:19:19

WomoToureu hat geschrieben:...

Bestraft werden darf nur der der wissentlich etwas falsch macht
...



Wo hast Du denn die Aussage her? Ich kenne das nur als "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Als verantwortlicher Fahrzeugführer hat man sich kundig zu machen. Hab ich nicht gewusst ist da keine Erklärung, die Dich staffrei stellt...

Meine ich,... Aber v vielleicht hast Du ja für Deine Aussage eine Quelle? Tut mir halt schon gut gefallen wenn es so wäre, wie Du das schreibst. Nur, ich glaube halt nicht

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