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Gewichtsproblematik wird jetzt stärker behandelt 1, 2, 3, 4


rkopka am 25 Okt 2023 09:57:18

Was ich damit meine: nach dem Hinweis eines Bekannten habe ich mal einige Websites von Herstellern angeschaut, und überall kamen Fenster mit Texten, die man lesen und unten bestätigen mußte, die über die 3,5t Problematik detailliert informiert haben. Er meinte sogar, daß oft bei der Konfiguration nur Optionen im Gewichtsrahmen möglich sind. Anscheinend (Vermutung) haben die Klagen wegen unbrauchbarer Fahrzeuge doch etwas bewirkt.

RK

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DonCarlos1962 am 25 Okt 2023 11:09:01

Stimmt, viele Anbieter lassen, ohne die Akzeptanz der Hinweise, keine Konfiguration mehr zu.

Eigentlich ein richtige Entscheidung. Das sollte aber ein gutes Beratungsgespräch beim Händler nicht ersetzen.

Was mich aber schon etwas wundert ist, dass in der heutigen Zeit immer noch die Angabe der 5% Abweichung üblich sind.
Holz ist im Rahmen und dem Aufbau eigentlich nicht mehr verbaut.
Der Möbelbau ist wohl auch nicht dafür verantwortlich zu machen. Feuchtigkeit kann hier ja kaum ein Mehrgewicht ausmachen.
Wir reden hier ja von 175Kg bei 3,5To. Oder von ca.150 Kg beim leeren Mobil!

Was wird hier denn berücksichtigt? Fünf Liter mehr Gfk-Kleber machen doch nicht so viel aus?

LG Carsten

siusebem am 25 Okt 2023 11:10:23

Naja, die Wirkung geht wohl eher in Richtung „noch mehr vorher absichern“( wie zum Beispiel der Satz auf Bechern „der Kaffee könnte heiß sein“). Das ändert aber an der Problematik einer zu niedrigen Zuladung nichts.

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Rico am 25 Okt 2023 12:19:07

Ich sehe das genauso wie siusebem.
Uns allen, Hersteller und Benutzer, ist das 3.5t Problem seit Jahren bekannt.
Nun haben die Hersteller erkannt sie sich am besten vor Klagen schützen können wenn sie es wie die Banken machen: Der Käufer muss zustimmen das er das ganze Risiko trägt.

sonnenscheinfahrer am 25 Okt 2023 12:27:09

DonCarlos1962 hat geschrieben:
Was mich aber schon etwas wundert ist, dass in der heutigen Zeit immer noch die Angabe der 5% Abweichung üblich sind.

LG Carsten


Die Grundsatzfrage hier - auf was beziehen sich die 5 % denn?

Der Überlegungsansatz:

Das nackte Fahrzeug
- also das was z.B. Ducato an den WoMo.Hersteller liefert, hat in seiner Zulassung sicherlich keine + 5 % Gewicht
- das muss, wie bei jedem anderen KFZ genau stimmen.

Somit wäre es doch nur logisch, dass sich die 5 % auf den Aufbau beziehen - oder???

Aber schlussendlich ist die Deadline die gesetzlich zugesicherte Mindestnutzlast, ist die gerissen, hilft auch der Verweis auf die ominösen 5 % nicht mehr.

brauwe am 25 Okt 2023 12:43:23

sonnenscheinfahrer hat geschrieben:
Aber schlussendlich ist die Deadline die gesetzlich zugesicherte Mindestnutzlast, ist die gerissen, hilft auch der Verweis auf die ominösen 5 % nicht mehr.


Moin,

was, bitte schön, ist denn die "gesetzlich zugesicherte Mindestnutzlast"?
In welchem Gesetz ist die denn wie geregelt?

Ich habe 20 Jahre Autos, auch Nutzfahrzeuge, verkauft, aber von so einem Gesetzt habe ich hier gerade das erste Mal gelesen.

rkopka am 25 Okt 2023 12:43:55

Rico hat geschrieben:Uns allen, Hersteller und Benutzer, ist das 3.5t Problem seit Jahren bekannt.

Herstellern ja, Benutzern nein. Nur weil das hier im Forum ein Thema ist, weiß das der "Normalnutzer" nicht unbedingt oder er interessiert sich auch gar nicht dafür. Viele sehen so einen Kauf nicht unbedingt als Doktorarbeit im Internet, um alle Infos zu bekommen, sondern verlassen sich einfach auf das, was der Händler ihnen sagt (oder nicht sagt). Ich hab schon mit einigen geredet, die das gar nicht am Schirm hatten. So ging es mir beim alten Womo auch. Das hatte AFAIK 3,2t, aber ich hab mich nicht im geringsten darum geschert oder daran gedacht, daß ich zu schwer sein könnte (preforum). Andere kümmern sich bewußt nicht darum. D.h. sie wissen, daß es da was gibt, sehen aber keine Auswirkung auf sich, weil es ja ein 3,5t Womo ist.

Der Bekannte war gerade auf einer Messe, und da war das wohl auch überall ein Thema. Als ich vor 10 Jahren gesucht habe, kam da gar nichts. Auf Rückfragen nur Blabla oder nichts. Bei einem Womo, das schon mit den angegebenen Zahlen eigentlich nie unter 3,5t gehen würde, kam vom Händler nur ein: das paßt schon, darum muß man sich nicht kümmern !

RK

WomoToureu am 25 Okt 2023 12:52:51

rkopka hat geschrieben:Herstellern ja, Benutzern nein. Nur weil das hier im Forum ein Thema ist, weiß das der "Normalnutzer" nicht unbedingt oder er interessiert sich auch gar nicht dafür.


Na ja, ich denke mal, dass jeder der einen Führerschein macht auch mit den Massen die man zuladen darf in Berührung kommt und andere fragt, die bereits ein Wohnmobil haben. Wenn ich lesen und hinter vorgehaltener Hand immer höre, ich habe ja nur 150 kg zuviel oder ich bin ja nur leicht überladen ... :D ist dies sehr wohl bekannt und man hofft darauf das man nicht erwischt wird.

Im Ausland mit hohen Bussgeldern kann das jedoch mal ins Auge gehen. Auch bei Reifenplatzern, Billigreifen, überladen und Personenschaden könnte da mal passieren, dass das zum Problem wird.

mv4 am 25 Okt 2023 13:22:48

brauwe hat geschrieben:was, bitte schön, ist denn die "gesetzlich zugesicherte Mindestnutzlast"?
In welchem Gesetz ist die denn wie geregelt?
Ich habe 20 Jahre Autos, auch Nutzfahrzeuge, verkauft, aber von so einem Gesetzt habe ich hier gerade das erste Mal gelesen.


Das EU-Regelwerk sieht für Reisemobile eine feste Mindestnutzlast vor, die für Gepäck oder sonstiges, nicht werkseitig verbautes Zubehör mindestens verbleiben muss. Diese Mindestnutzlast berechnet sich wie folgt:

Mindestnutzlast in kg ≥ 10 * (n + L)
Dabei gilt: „n“ = Höchstzahl der Mitfahrer zuzüglich des Fahrers und „L“ = Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern.

Bei einem Reisemobil mit einer Länge von 6 m und 4 zugelassenen Sitzen beträgt die Mindestnutzlast also z.B. 10 kg * (4 + 6) = 100 kg.

Damit die Mindestnutzlast gewahrt bleibt, gibt es für jedes Fahrzeugmodell eine maximal bestellbare Kombination von Sonderausstattung. Im oben genannten Beispiel mit einer Mindestnutzlast von 100 kg dürfte die Gesamtmasse der Sonderausstattung bei einem Fahrzeug mit vier zugelassenen Sitzplätzen und einer Masse in fahrbereitem Zustand von 2.850 kg z. B. maximal 325 kg betragen:

3.500 kg technisch zulässige Gesamtmasse - 2.850 kg Masse in fahrbereitem Zustand
- 3*75 kg Masse der Mitfahrer
- 100 kg Mindestnutzlast

= 325 kg Maximal zulässige Masse der Sonderausstattung

hast du privat verkauft oder gewerblich?

hampshire am 25 Okt 2023 13:25:30

Wir haben es mit mehreren parallel auftretenden Phänomenen zu tun:

1.: Die Basisfahrzeuge sind schwerer geworden und damit sinken die Reserven bei der Einhaltung der 3,5t.
2.: Die Ausstattungswünsche sind größer geworden und damit sinken die Reserven bei der Einhaltung der 3,5t noch weiter.
3.: Die Mitnahmewünsche sind größer geworden (jedem sein E-Bike...) und damit...
4.: Die Konsumeransprüche sind größer geworden - die Erwartungshaltung, dass man den Anspruch hat, dass alles zusammen passt ohne selber mitdenken zu müssen greift sehr weitreichend um sich.
5.: Einige Verkäufer entziehen sich gerne unbequemer Wahrheiten mit einem. Die Kombination derer mit nicht selbständig denkenden Kunden führt zu Fehlentscheidungen.
6.: Es gibt eine Menge Verbraucherurteile, die den Herstellern eine sehr weitreichende aktive Informationspflicht gibt.

Hersteller haben keine Lust auf diesen Hickhack und machen deutlicher was die Konfiguration eines Fahrzeugs bedeutet. Das ist etwas mehr als die triviale Warnung davor, dass ein Kaffee heiß sein kann.
Die Integration in den Konfigurator finde ich folgerichtig. Das Bestätigenlassen durch den Interessenten zum juristischen Selbstschutz ebenfalls.

Natürlich löst es das Problem nicht. Konsequenten Karboneinsatz will dann auch keiner bezahlen. Also werden 3,5t Fahrzeuge kleiner. Ein generös ausgestatteter 6,4m Kasten ist bereits grenzwertig als 3,5t Fahrzeug. Ist halt so.

rkopka am 25 Okt 2023 13:36:41

rkopka hat geschrieben:Herstellern ja, Benutzern nein. Nur weil das hier im Forum ein Thema ist, weiß das der "Normalnutzer" nicht unbedingt oder er interessiert sich auch gar nicht dafür.
WomoToureu hat geschrieben:Na ja, ich denke mal, dass jeder der einen Führerschein macht auch mit den Massen die man zuladen darf in Berührung kommt und andere fragt, die bereits ein Wohnmobil haben.

Evt. wurde 3,5t mal kurz erwähnt beim Führerschein vor 40 Jahren. Aber da das fast alle (ohne LKW Schein) nicht betrifft, war das weiter kein Thema. Ebenso wie bei PKW kaum jemand darauf schaut. Beim Händler kauft man ein Womo mit unter 3,5t und das wars mit den Gewichtsüberlegungen. Zumindest bis zur ersten Kontrolle... Die hatte ich erst, als ich schon ein Wissender war und wurde trotzdem überrascht. Aufgrund von Ladung und Tankstand hätte ich mich nie überladen gesehen. Trotzdem war ich gerade noch so in der Toleranz.

Wenn ich lesen und hinter vorgehaltener Hand immer höre, ich habe ja nur 150 kg zuviel oder ich bin ja nur leicht überladen ... :D ist dies sehr wohl bekannt und man hofft darauf das man nicht erwischt wird.

Wie geschrieben höre ich auch viel komplettes Unwissen. Und aus eigener Erfahrung: ich war auch so ! Es war einfach kein Thema. Da war das Womo und es wurde vollgeladen, solange Platz war.
Oder die andere Seite. Jemand hat ein eigentlich >3,5t Womo, zugelassen auf 3,5t, das er bewußt überladen fährt wegen Vignette oder Führerschein und dann auch genau schaut, wo so gewogen wird.

RK

Trailwild am 25 Okt 2023 13:50:35

Ich finds gut und richtig, jetzt kann wenigstens keiner mehr sagen er hätte das nicht wissen können!

Zum einen haben die Händler das Thema wohl immer gerne unter den Tisch fallen lassen und zum anderen waren scheinbar viele Kunden froh, wenn man ihnen suggeriert hat, dass das mit den 3,5t schon klappen würde... die böse Überraschung kam, wenn überhaupt dann wohl bei der Fahrt auf die Waage.

Ich werd nie vergessen als wir 2019 auf dem Caravansalon in Düsseldorf bestellt haben:

Einen Sun ti 650meg.

Was Wohnmobile betrifft so grün hinter den Ohren, dass es grüner wohl nicht mehr sein kann, wir hatten bis dato noch nicht mal ein Fahrzeug gemietet und waren noch nie mit einem Wohnmobil in Urlaub gewesen. :D Der Sun Ti hatte es uns auf dem Papier, als auch live und in Farbe angetan. Ich hatte mir das auch schon etwas genauer angesehen und war mir unsicher ob die zusätzliche Ausstattung der Platinum Selektion nun beim Gewicht mit berücksichtig war oder nicht. Aber wir wollten ja eh nur gucken fahren.

Als ich den Verkäufer (das mit dem nur gucken hatte sich dann irgendwann erledigt) fragte sagte er die wäre da dabei... mir kam das spanisch vor, aber wie das so ist wir WOLLTEN das glauben. Also das WoMo mit 3,5t bestellt.

Zuhause angekommen, geguckt nochmal gerechnet, sich in Foren schlau gemacht und festgestellt... nö, die ist im Gewicht im Prospekt NICHT enthalten... dazu musste man dann aber schon sehr genau im Kleingedruckten lesen. Und genau das passiert einem bei den Konfiguratoren, so wie sie heute sind nicht mehr, im Zweifel rechne ich die 5% eben noch drauf, aber ich weiß was das Gewicht betrifft wenigsten wo ich halte.

Wir haben uns damals noch einige Zeit versucht froh zu rechnen und dann aber doch ein Heavy Chassis nachgeordert, worüber ich nicht wenig überrascht war, war dass der Verkäufer selbst da am Telefon noch meinte, DEN verkaufen wir aber IMMER als 3,5tonner. Mag sein... uns aber nicht!

Und ja, das war völlig bekloppt und aus dem Bauch heraus wie wir unser Fahrzeug damals gekauft haben aber es war das beste was wir je hätten tun können!

Die erste Fahrt vollbepackt auf die Waage gab uns dann recht: 3,7tonnen. (Achslasten im grünen Bereich)

Pechvogel am 25 Okt 2023 14:15:46

rkopka hat geschrieben:...Ebenso wie bei PKW kaum jemand darauf schaut. Beim Händler kauft man ein Womo mit unter 3,5t und das wars mit den Gewichtsüberlegungen...

Wenn Du dir einen Anhänger / Wohnwagen kaufen willst musst Du dir auch Gedanken darüber machen ob Dein PKW den ziehen kann / darf, ob die Zuladung im Anhänger und ggf. im PKW noch past,...
Man muss sogar viel mehr Gewichte beachten ( Zuggewicht, Gesamtzuggewicht, Zuladung PKW, Zuladung Anhänger, Stützlast,... )!




Grüße
Dirk

Tinduck am 25 Okt 2023 14:47:38

Pechvogel hat geschrieben:Wenn Du dir einen Anhänger / Wohnwagen kaufen willst musst Du dir auch Gedanken darüber machen ob Dein PKW den ziehen kann / darf, ob die Zuladung im Anhänger und ggf. im PKW noch past,...
Man muss sogar viel mehr Gewichte beachten ( Zuggewicht, Gesamtzuggewicht, Zuladung PKW, Zuladung Anhänger, Stützlast,... )!


Nö.

Wie heisst es so schön, nix muss, alles kann :-)

Das Gespann fährt doch auch überladen los, wo ist das Problem? Ist wie mit Schrödingers Katze, erst wenn man in die Kiste schaut (gewogen wird), kommt der Moment der Wahrheit...

Und wenn man sich manche Gespanne und Wohnmobile so anschaut, ist das immer noch oft genug die Vorgehensweise.

Das mit dem Konfigurator ist toll, aber spätestens der 2. Besitzer sieht da nix mehr von. Und wenn der Erstbesitzer lustig nachgerüstet hat... da waren sie wieder, unsere drei Probleme...

bis denn,

Uwe

WomoToureu am 25 Okt 2023 14:59:25

Trailwild hat geschrieben:Die erste Fahrt vollbepackt auf die Waage gab uns dann recht: 3,7tonnen. (Achslasten im grünen Bereich)

Wir haben 3,8 t mit zwei Personen, voll reisefertig beladen inkls Diesel und Wasser voll. Haben aber 4,25 t Zul. GG
Dies führte in den 12 Jahren in den wir das Mobil haben zu zwei grossen Enttäuschungen bei der Polizei.
Einmal in der Schweiz ausfahren auf der Autobahn in der Nähe des Genfer See eine Wiegekontrolle für alle Kastenwagen und Campingfahrzeuge ( ich hatte den Eindruck besonders für Ausländische ) bei usn war alles ok, ansonsten wie ich gesehen habe Bussgeld für jedes andere Fahrzeug :D

Top Sieger war ein Niederländer mit 500 kg zu schwer, zufällig gleiches Fahrzeug wie wir aber als 3,5 t zugelassen.

Zweite Wiegekontrolle bisher in Frankreich nördlich Lyon, nach einer Mautstelle wurden alle KAstenwagen udn Wohnmobil auf eine Parkfläche rechts gewunken zu wiegen, auch hier für uns kein Problem, viele andere durften nich tweiter udn mussten zahlen ( und duften trotzem nicht weiter weil zu schwer erst abladen )

huohler am 25 Okt 2023 15:03:43

WomoToureu hat geschrieben:Wir haben 3,8 t mit zwei Personen, voll reisefertig beladen inkls Diesel und Wasser voll. Haben aber 4,25 t Zul. GG


Dazu gehört aber immer noch die Angabe wie viel Reserve du auf der Hinterachse hast. Da haben die meisten das Problem.

Hubert

Trailwild am 25 Okt 2023 15:06:03

WomoToureu hat geschrieben:Wir haben 3,8 t mit zwei Personen, voll reisefertig beladen inkls Diesel und Wasser voll. Haben aber 4,25 t Zul. GG



Das ist ja oder war ja auch immer so was: ein voller Wassertank gehört für mich, wenn wir los fahren dazu, es sei denn wir wissen genau wo wir am Abend stehen und dass es dort Wasser gibt.

Aber das sind mal locker 100kg die man eben dazu rechnen muss und diese Reserve haben dann viele Fahrzeuge schon nicht mehr.

Wir haben damals um die Wartezeit zu überbrücken ein Fahrzeug gemietet, da hieß es bei der Übergabe dann so schwammig: nicht mehr wie 20 Liter tanken, das reicht für die Fahrt. Als ich fragte warum hieß es, man dürfe nicht mehr tanken.... Heute weiß ich, die Kiste (3,5t) war wahrscheinlich hart an der Grenze und mit vollem Tank wahrscheinlich drüber! Der Unwissende tappt also beim Mieten schon in die Falle, wenn der Vermieter nicht klipp und klar sagt wie viel Zuladung das Wohnmobil noch hat.

WomoToureu am 25 Okt 2023 15:08:57

huohler hat geschrieben:Dazu gehört aber immer noch die Angabe wie viel Reserve du auf der Hinterachse hast. Da haben die meisten das Problem.

Guckst Du --> Link und hier --> Link
Die zulässigen Achslasten betragen vorn 2,1 t, hinten 2,4 t. Hinten haben wir unter 2 t tatsächliches Gewicht.
Hier unsere Zuladung mal aufgeschrieben: --> Link

Trailwild am 25 Okt 2023 15:11:23

huohler hat geschrieben:
Dazu gehört aber immer noch die Angabe wie viel Reserve du auf der Hinterachse hast. Da haben die meisten das Problem.

Hubert


Unser Maxifahrwerk hat eine Achslast von 2,5t hinten, wenn ich das aus dem Kopf nur richtig erinnere, damit kann man schon hinkommen. Wir reizen das lange nicht aus.

WomoToureu am 25 Okt 2023 15:15:01

Trailwild hat geschrieben:Wir haben damals um die Wartezeit zu überbrücken ein Fahrzeug gemietet, da hieß es bei der Übergabe dann so schwammig: nicht mehr wie 20 Liter tanken, das reicht für die Fahrt. Als ich fragte warum hieß es, man dürfe nicht mehr tanken....


Ich lach mich kaputt, war bei uns auch so.
Wir hatten den gleichen wie unser Maxi als "Schmalspur" gemietet, gefiel uns aber nicht war zu nervös beim fahren.
Unser Maxifahrgestell hatten wir mal für eine Stunde als Vorführfahrzeug gehabt, das fuhr sich um Klassen besser auf der Autobahn aber auch auf Landstrasse.

Aber auch bei uns sagte meine Frau auf jeden Fall den Maxi und dann mit 4,25 t, 20 Liter reichen nur für einmal Duschen ( 2 Personen ) und dann ist das Wasser leer. Muss nicht unbedingt voll sein, aber 50 Liter müssen mindestens mit. Da wir unterwegs nach Spanien nur kostenpflichtig Wasser kriegen, machen wir immer voll bei der Abfahrt.

rkopka am 25 Okt 2023 15:17:49

rkopka hat geschrieben:...Ebenso wie bei PKW kaum jemand darauf schaut. Beim Händler kauft man ein Womo mit unter 3,5t und das wars mit den Gewichtsüberlegungen...
Pechvogel hat geschrieben:Wenn Du dir einen Anhänger / Wohnwagen kaufen willst musst Du dir auch Gedanken darüber machen ob Dein PKW den ziehen kann / darf, ob die Zuladung im Anhänger und ggf. im PKW noch past,...
Man muss sogar viel mehr Gewichte beachten ( Zuggewicht, Gesamtzuggewicht, Zuladung PKW, Zuladung Anhänger, Stützlast,... )!

Wir hatten vor dem Womo einen Wowa (hat noch mein Vater gekauft). K.A. wie genau er auf die Werte geschaut hat. Ich habe das Gespann dann übernommen. Die Stützlast haben wir immer geprüft, die anderen Gewichte nie ! Es war ein relativ leichter Wowa, also dürften wir in allen Grenzen gewesen sein !?

RK

Trailwild am 25 Okt 2023 15:22:39

rkopka hat geschrieben: Die Stützlast haben wir immer geprüft, die anderen Gewichte nie ! Es war ein relativ leichter Wowa, also dürften wir in allen Grenzen gewesen sein !?

RK


Wenn man die Kiste der Pandorra nicht aufmacht, weiß man auch nicht was drin ist :D :mrgreen:.

So was liegt irgendwie nicht in meiner Natur :oops: , ich kann das nicht. Wenns nächstes Jahr 6 Wochen hoch nach Skandinavien geht muss das WoMo vorher zwingend auf die Waage, voll bepackt, bei uns liegt die Crux nämlich auf der Vorderachse, ich hab da den vollen Wassertank in Verdacht, wir waren da schon mal mit 70kg überladen, oder die Waage war kaputt... aber die war angeblich geeicht. (Keine Verkehrskontrolle, sondern Wiegung vor einer Urlaubsfahrt)

siusebem am 25 Okt 2023 15:35:25

Das Gewichtsproblem besteht ja zu 99% nur bei den 3,5to Womos. Warum gibt es diese Klasse.
1. Vor allen Dingen wegen der starren Führerscheinregelung, und zweitens auch wegen der starren PKW/LKW Regelung.
Wieviel Womos würden überhaupt verkauft werden, wenn der Hersteller nicht die 3,5to Fahrzeuge im Programm hätte.
Mal ein Beispiel aus meiner Erfahrung. Mein erstes Womo habe ich aus einer Vermietung gekauft, ein Sky Wave 700 MEG (3,5to, Zulassung 4 Personen, inklusive Hubbett 3er Fahrradträger ). Als Neuling hatte ich mich darauf verlassen, warum auch nicht, dass der Hersteller, und vor allen Dingen der Vermieter mir ein Fahrzeug übergibt/verkauft, mit dem ich auch in dieser Konfiguration gesetzeskonform unterwegs sein kann. Aber das war völlig unmöglich. Denn ohne jegliche Fahrräder, Klamotten u.s.w, wog das Ding 3450Kg. Das hat den Vermieter nicht davon abgehalten, ein Jahr lang, das Ding an Familien zu vermieten. Ich muss doch als Mieter darauf vertrauen können, dass zumindest das notwendigste eingeladen werden kann. Ich denke mal, dass der Vermieter kaum eine Gewichtswarnung bei Vermietung von sich aus abgegeben hat, denn dann würde er wohl bald Pleite gehen. Jetzt bin ich voll im Bilde, und habe ein Womo mit effektiver Zuladung von ca. 400Kg, ist zwar immer noch manchmal knapp, aber ich kann mich darauf einstellen.
Es soll ja bald eine Europa-Regelung geben, die zumindest die Führerscheinbegrenzung auf 3,5to aufhebt. Nur dann werden wohl die Hersteller wieder nachlegen, und die knappe Zuladung wird nicht verschwinden.

Vagant am 25 Okt 2023 15:40:12

Ich verstehe das Problem nicht so ganz.
3.5T sind zu halten, das geht - wenn man sich danach ausrichtet. Wir fahren einen schlanken Vollintegrierten, zu dritt (mit Junior, alle drei zusammen rund 260kg). Jeder hat sein (ausgewachsenes) Ebike dabei, alle Tanks voll, Urlaubsgerödel für zwei Wochen Herbstferien, HA 1920 / VA 1580kg. Leergewicht 2830kg. Alles ganz entspannt, man kann auch ein paar Dinge Zuhause lassen ohne dass man sie dann vermisst....
Macht schon Sinn, dass man die Leute darauf hinweist die Limite einzuhalten. Aber ein echtes Problem ist die Einhaltung nicht... nur meine bescheidene Meinung.

Gruss
Vagant

Trailwild am 25 Okt 2023 15:41:49

siusebem hat geschrieben:Das Gewichtsproblem besteht ja zu 99% nur bei den 3,5to Womos. Warum gibt es diese Klasse.
Mein erstes Womo habe ich aus einer Vermietung gekauft, ein Sky Wave 700 MEG (3,5to, Zulassung 4 Personen, inklusive Hubbett 3er Fahrradträger ).... wog das Ding 3450Kg.


Das Wohnmobil hätte so gar nicht zugelassen werden dürfen! Da wurde dann ja wohl auch in der COC kräftig gemogelt!?

siusebem hat geschrieben:Es soll ja bald eine Europa-Regelung geben, die zumindest die Führerscheinbegrenzung auf 3,5to aufhebt. Nur dann werden wohl die Hersteller wieder nachlegen, und die knappe Zuladung wird nicht verschwinden.


Nein die Erweiterung auf 4,25t, sollte sie kommen, wird nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben gelten, und nicht für gewöhnliche Wohnmobile.

Trailwild am 25 Okt 2023 15:44:15

Vagant hat geschrieben:Ich verstehe das Problem nicht so ganz.
3.5T sind zu halten, das geht - wenn man sich danach ausrichtet. ....

Macht schon Sinn, dass man die Leute darauf hinweist die Limite einzuhalten. Aber ein echtes Problem ist die Einhaltung nicht... nur meine bescheidene Meinung.

Gruss
Vagant



Wenn man sich der Problematik bewusst und sensibilisiert ist geht das sicher, wenn man das will, mit dem entsprechenden Fahrzeug.

babenhausen am 25 Okt 2023 15:51:40

Auch die schwereren womos haben Probleme denn sie werden von Jahr zu Jahr voller mit unnützem Zeug
Pkw /Lkw Regelung.... ein Womo ist kein LKW egal wie schwer.
Zu der Europaregelung für Führerscheine.da wird nichts aufgehoben,ausser in Grimmm´s Märchen im Gesichtsbuch

Tinduck am 25 Okt 2023 15:54:55

Trailwild hat geschrieben:
Wenn man sich der Problematik bewusst und sensibilisiert ist geht das sicher, wenn man das will, mit dem entsprechenden Fahrzeug.


Richtig. Mit zunehmender Personenzahl muss das Fahrzeug dann immer kleiner (leichter) werden. Hört sich total sinnvoll an :)

bis denn,

Uwe

Trailwild am 25 Okt 2023 15:58:15

Tinduck hat geschrieben:
Richtig. Mit zunehmender Personenzahl muss das Fahrzeug dann immer kleiner (leichter) werden. Hört sich total sinnvoll an :)

bis denn,

Uwe


Jeder wie er will, für uns wär ein Fahrzeug mit einer Zulassung auf 3,5t nix... damit will ich gar nicht klar kommen.

hampshire am 25 Okt 2023 16:11:59

Mehr Wohnmobilfahrer werden ihren Führerschein erweitern müssen um mit einem neuen Wohnmobil zu fahren und mit ihren >3,5t Mobilen die entsprechenden Verkehrsregeln einhalten - oder eben ziemlich kleine Fahrzeuge fahren. Groß, leicht, und vollausgestattet gibt es nicht mehr en Masse. Die Hersteller machen das nun deutlicher.
Sich dumm stellen oder beleidigt mit dem Fuß auf den Boden zu stampfen und von "früher" zu schwadronieren hilft da auch nichts.

WomoToureu am 25 Okt 2023 16:19:08

siusebem hat geschrieben:.. effektiver Zuladung von ca. 400Kg, ist zwar immer noch manchmal knapp ...Es soll ja bald eine Europa-Regelung geben, die zumindest die Führerscheinbegrenzung auf 3,5to aufhebt.

Ja das mit der Europa Reglung kannst Du leider wohl vergessen obwohl Spanien und Portugal bis 4,25 t in Klasse B für ihre Landsleute im Land freigegeben haben.
Wir haben knapp 1 t Zuladung 3,3 t leer, 4,25 t zul. GG und so sollte es sein.

brauwe am 25 Okt 2023 17:14:48

brauwe hat geschrieben:was, bitte schön, ist denn die "gesetzlich zugesicherte Mindestnutzlast"?
In welchem Gesetz ist die denn wie geregelt?
Ich habe 20 Jahre Autos, auch Nutzfahrzeuge, verkauft, aber von so einem Gesetzt habe ich hier gerade das erste Mal gelesen.

mv4 hat geschrieben: Das EU-Regelwerk sieht für Reisemobile eine feste Mindestnutzlast vor, die für Gepäck oder sonstiges, nicht werkseitig verbautes Zubehör mindestens verbleiben muss.

hast du privat verkauft oder gewerblich?


Moin,

danke für die Aufklärung, man lernt ja nie aus :D

Ich habe gewerblich verkauft, VW, Audi, Porsche und später dann VW Nutzfahrzeuge inkl. Wohnmobile. Allerdings ging das bis 1994 und die DIN EN 1646-2 gibt es erst seit 2008.

DonCarlos1962 am 25 Okt 2023 17:40:31

mv4 hat geschrieben:Das EU-Regelwerk sieht für Reisemobile eine feste Mindestnutzlast vor, die für Gepäck oder sonstiges, nicht werkseitig verbautes Zubehör mindestens verbleiben muss. Diese Mindestnutzlast berechnet sich wie folgt:

Mindestnutzlast in kg ≥ 10 * (n + L)



Die Hersteller sind aber ganz schön pfiffig: --> Link
Serienmäßig ist dieses Modell nur für zwei Personen ausgelegt.

So wird aus einem 7,5m langem VI auch ein 3,5 Tonner.


LG Carsten

Luppo am 25 Okt 2023 18:57:31

WomoToureu hat geschrieben:Wir haben knapp 1 t Zuladung 3,3 t leer, 4,25 t zul. GG und so sollte es sein.

Sollte für euch so sein.
Ich brauche keine Tonne Zuladung. Und wenn das Fahrzeug schon vom Werk gewichtsmäßig optimiert ist, klappt das auch mit 3,5 to.

Pechvogel am 25 Okt 2023 19:43:14

hampshire hat geschrieben:Mehr Wohnmobilfahrer werden ihren Führerschein erweitern müssen um mit einem neuen Wohnmobil zu fahren und mit ihren >3,5t Mobilen die entsprechenden Verkehrsregeln einhalten - oder eben ziemlich kleine Fahrzeuge fahren. Groß, leicht, und vollausgestattet gibt es nicht mehr en Masse...

Du meinst VANlife wird populärer?


Grüße
Dirk

Pechvogel am 25 Okt 2023 19:53:54

siusebem hat geschrieben:…Das hat den Vermieter nicht davon abgehalten, ein Jahr lang, das Ding an Familien zu vermieten. Ich muss doch als Mieter darauf vertrauen können, dass zumindest das notwendigste eingeladen werden kann. Ich denke mal, dass der Vermieter kaum eine Gewichtswarnung bei Vermietung von sich aus abgegeben hat, denn dann würde er wohl bald Pleite gehen…

Mal eine Frage in die Runde die das Thema aber nur am Rande betrifft:
wenn ich mir, bei den üblichen Verdächtigen ( Sixt, … ) einen PKW mieten will dann muss ich einen gültigen Führerschein vorweisen oder aber eine 2. Person zur Abholung schicken die einen gültigen Führerschein hat. Wobei aber nur die Person mit dem gültigen Führerschein als Fahrer in den Mietvertrag eingetragen wird.
Macht sich der Vermieter strafbar wenn er jemandem ein Fahrzeug „rausgibt“ der keinen Führerschein dafür hat?
Müsste sich dann ein Womo-Vermieter, der einer 4-köpfigen Familie ein Womo vermietet das in der Konstellation nicht gesetzeskonform gefahren werden kann, nicht auch strafbar machen? :nixweiss: :gruebel:



Grüße
Dirk

akany am 25 Okt 2023 19:57:10

DonCarlos1962 hat geschrieben:...
Die Hersteller sind aber ganz schön pfiffig: --> Link
Serienmäßig ist dieses Modell nur für zwei Personen ausgelegt.

So wird aus einem 7,5m langem VI auch ein 3,5 Tonner.


LG Carsten



Lächerlich... für >100k €

...und in der Beschreibung steht:

"...Masse in fahrbereitem Zustand (kg) | gesetzl. zul. Toleranz - / + 5 % 3.245 (3.083-3.407)..."


Da ist es dann nicht mehr lächerlich, sondern könnte auch als kriminell oder mit Vorsatz angesehen werden. Und dann wurde noch nicht nachgeforscht, wo was dünner gekratzt wurde, um überhaupt auf das Gewicht zu kommen.

rkopka am 25 Okt 2023 21:34:55

Pechvogel hat geschrieben:Macht sich der Vermieter strafbar wenn er jemandem ein Fahrzeug „rausgibt“ der keinen Führerschein dafür hat?
Müsste sich dann ein Womo-Vermieter, der einer 4-köpfigen Familie ein Womo vermietet das in der Konstellation nicht gesetzeskonform gefahren werden kann, nicht auch strafbar machen? :nixweiss: :gruebel:

Der Führerschein ist ja OK für das Fahrzeug, daran ändert auch die Überladung nichts. Anders evt. wenn das Fahrzeug schon in der Minimalkonfiguration (mit Fahrer) zu schwer wäre. Dann wäre die Zulassung des Fahrzeugs vermutlich nicht legal. Das ändert aber auch erstmal nichts am Führerscheinstatus. Normalerweise steht im Mietvertrag nicht drin, daß es für eine 4köpfige Familie ist. Wobei die von 160-400kg(oder mehr) sein kann. Und es steht wohl auch nichts über das Gewicht drin, außer vielleicht, daß der Fahrer auf die gesetzlichen Vorgaben achten muß...

RK

Pechvogel am 25 Okt 2023 22:17:59

rkopka hat geschrieben:Der Führerschein ist ja OK für das Fahrzeug, daran ändert auch die Überladung nichts.

Das überladen nix am Führerschein ändert ist klar.
Der Vermieter darf aber kein Fahrzeug rausgeben das der potentielle Fahrer legal nicht fahren darf.
Wenn aber ein Vermieter ein Womo vermietet, das einen Fahrradträger für drei oder vier Räder montiert hat, das vier Sitz / Schlafplätze hat, das Familie Müller ( incl. ihrem Sohnemann ) abholt und der Vermieter noch das Bobbycar in der Garage verstaut,… Dieses Womo das aber bis zu den zugelassenen 3,5t sowieso nur 150kg Zuladung hat,…?

Wenn ein „Single-Fahrer“ die 600kg Zuladung dadurch „verplempert“ das er ‘ne Waschmaschine mit nimmt, ok. Aber bei „bestimmungsgemäßem Gebrauch“?

Wenn im gewerblichen Bereich ein überladener LKW erwischt wird, hat der Fahrer ein Problem UND der Chef.



Grüße
Dirk

rkopka am 25 Okt 2023 22:44:31

rkopka hat geschrieben:Der Führerschein ist ja OK für das Fahrzeug, daran ändert auch die Überladung nichts.
Pechvogel hat geschrieben:Das überladen nix am Führerschein ändert ist klar.

Nicht jedem. Zumindest die Formulierung der Frage deutete daraufhin.

Wenn im gewerblichen Bereich ein überladener LKW erwischt wird, hat der Fahrer ein Problem UND der Chef.

Der Fahrer ist aber ein abhängiger Angestellter, der im Interesse des Chefs und normalerweise auf seine Anweisung hin handelt. Beim Vermieten gibt es dieses Verhältnis nicht. Solange das Fahrzeug an sich OK ist, bleibt alles beim Mieter hängen, was er damit macht.

RK

Pechvogel am 25 Okt 2023 23:01:50

rkopka hat geschrieben:Der Fahrer ist aber ein abhängiger Angestellter, der im Interesse des Chefs und normalerweise auf seine Anweisung hin handelt. Beim Vermieten gibt es dieses Verhältnis nicht. Solange das Fahrzeug an sich OK ist, bleibt alles beim Mieter hängen, was er damit macht.

Der Chef ist aber u.U. beim laden nicht dabei. Hat dann also keinen Einfluss auf das Gewicht. Es sei denn das Fahrzeug wäre halt nicht geeignet für die Ladung oder eben die Ladekapazität zu klein.
Das wäre aber beim Womo dann auch so. Und der ( gewerbliche ) Vermieter sollte von der Gewichtsproblematik / Eignung des Womos mehr Ahnung haben wie der Mieter. ( Verbraucherschutz wie bei der Haftung bei Paketen? ).



Grüße
Dirk

rkopka am 25 Okt 2023 23:14:40

Pechvogel hat geschrieben:Das wäre aber beim Womo dann auch so. Und der ( gewerbliche ) Vermieter sollte von der Gewichtsproblematik / Eignung des Womos mehr Ahnung haben wie der Mieter. ( Verbraucherschutz wie bei der Haftung bei Paketen? ).

Dann sind wir vielleicht beim Konsumentenschutz, aber die Einhaltung der STVO bleibt trotzdem allein beim Mieter/Fahrer.

RK

mv4 am 26 Okt 2023 06:28:33

es wird langfristig dazu führen das die Hersteller wieder kleinere Modelle bauen werden um die gesetzlichen Vorgaben bei 3,5 t einhalten zu können...spart zudem auch kosten sodas man das Preisniveau etwas senken kann. Wer denkt das er mehr Platz braucht der muss halt seine Führerscheinklasse optimieren...damit kann er auch den Malibu kaufen und fahren...mit Heavy Fahrwerk. Am Gewicht lässt sich kaum noch was einsparen...das würde dann alles erheblich teuer und steht auch in keinen Verhältniss.
Es wurde Zeit das der Gesetzgeber und Gerichte darauf reagiert haben.

Trailwild am 26 Okt 2023 06:44:07

mv4 hat geschrieben:es wird langfristig dazu führen das die Hersteller wieder kleinere Modelle bauen werden um die gesetzlichen Vorgaben bei 3,5 t einhalten zu können...spart zudem auch kosten sodas man das Preisniveau etwas senken kann.



Knaus macht das doch schon… den Sun als Ti haben sie aus dem Programm geholt, den haben sie gerne mit 3,5t verkauft, war aber so eigentlich nicht fahrbar. Dafür gibts jetzt jede Menge Billigplastigbastelmobile… mit suspekten Schiebehebedrückkonstruktionen. Der Trend geht scheinbar zu kleiner und leichter. Mal abwarten ob sich das hält…

mv4 am 26 Okt 2023 07:53:45

der Trend ist nicht das was uns die Hersteller gerne Verkaufen würden...der Trend wird den Käufern nur eingeredet ...von gesponserten Video Filmchen.

Ja Knaus und Hymer waren ja auch die ersten betroffenen Hersteller die vor Gericht zur Rücknahme von Wohnmobilen verklagt wurden...wegen der Gewichtsproblematik. Die Zeit des Massenhaften Verkaufs (länger ...teuerer...größer) von Wohnmobilen ist eh vorbei. Das Geld sitzt nicht mehr so locker beim Kunden...die Gründe sind bekannt. Und wenn das Geld nicht mehr für ein 7,50 langen VI reicht...überlegt mancher sicher auch seine Ansprüche.

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