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Rückabwicklung des Kaufvertrages


drogedas am 13 Dez 2023 18:43:58

Hallo,

wir haben vor knapp 1 Jahr bei einem Händler einen LMC Cruiser T 722 Sportline gekauft. Der Camper ist von 09.2017. Das Auto hatte von Anfang an eine feuchte Garage. Wir haben dies nicht gleich festgestellt. Wir sind in Rente und absolute Neulinge. Auf der ersten Fahrt vom Händler zu unserem Sohn hatte es geregnet und wir dachten, da wäre Wasser rein gelaufen. Wir hatten viel Gepäck / Kartons dabei (Weihnachten). Wir stellten also feuchte Kartons fest. Die Zentralverriegelung funktionierte plötzlich auch nicht mehr. Auf der Heimfahrt liess sich dann der Kühlschrank nicht richtig schließen und der Tisch, dessen Platte wir gelöst hatten um ihn zu verschieben, liess sich nicht mehr verriegeln und eierte umher. Als wir zuhause waren haben wir erst einmal einen Termin bei jemandem mit der Zentralverriegelung abgemacht. Ende Januar war der Termin. Das Auto stand inzwischen im Trockenen, leider denn so stellten die Dringlichkeit der feuchten Garage nicht wirklich fest. Überhaupt war die Garage trocken, das Auto stand bei unserem Sohn (zufälligerweise) auf der Beifahrerseite hinten erhöht. Wir haben also Ende Januar beim Händler angerufen wegen der Gewährleistung Schlüssel, etc und der Dichtigkeit. Der Verkäufer sagte uns, dass die Gewährleistung eigentlich nur für den Motor gelte und nichts anderes. Trotzdem habe ich die Dichtigkeitsprüfung angesprochen wegen der feuchten Garage. Empört wurde mir mitgeteilt, dass das keine Pflicht wäre. Man hat uns auch gesagt, dass Auto sei Scheckheft geprüft. Wir forderten wieder den Nachweis ein. Wie beim ersten Mal sagte der Verkäufer, dass dies bei jeder Fiatwerkstätte im Computer hinterlegt sei. Da könnten wir nachfragen. Wir leben in Ungarn solange bis hier unser Haus verkauft ist, dass wusste er, also keine Wekrstatt. Im Frühjahr als wir dann eine Reise antreten wollten, kam die Überraschung. Wir haben Wasser aufgefüllt, aber es kam keines aus dem Hahn. Andere Camper machten uns darauf aufmerksam, dass unter dem Auto mit schwarzer Dichtmasse nachgebessert wurde. Die aber ein fingerdickes Loch aufwies. Die Zugschieber liesen sich schwer bis gar nicht bewegen. Er klärte uns auch darüber auf, dass der Autohändler sehr wohl in der Pflicht der Gewährleistung stünde Beim großen Heki löste sich noch die Verkleidung, das große Fenster im Schlafbereich viel herunter und hing im Scharnier, etc. Es kam immer mehr dazu. Da mein Mann einen Schlaganfall hatte wurde es Juni bis ich den Händler konfrontiert habe. Der früheste Reparaturtermin sei November. Auf meinen Widerspruch hin wurde es dann Oktober. In der Werkstatt erfuhren wir, dass das Auto in Frankreich gekauft wurde um es hier auf dem Markt anzubieten. Beim Fenster war etwas gebrochen was geklebt wurde, beim Tisch war die Verriegelung gebrochen und wurde geschweisst, beim Heki war ein Dichtungsgummi von Dethleffs montiert der zu klein war, beim Kühlschrank die Verriegelung kaputt. Hatte man ihn auf schliessen gestellt, ging er nicht mehr auf. Die Undichtigkeit konnte nicht beseitigt werden. Obwohl nur einmal notwendig waren wir Ende Oktober wieder in der Werkstatt und es gelang auch beim zweiten Mal nicht. Wir erfuhren dort, dass man überhaupt nichts über den Camper wüsste, weil er in Frankreich zugekauft wurde. Man versuchte mich nun zum Unterschreiben eines 3. Werkstatttermines, falls es immer noch undicht sei, zu überreden - Habe ich aber nicht gemacht. Im November musste mein Mann zu einer Leistenoperation. Solange stand das Auto hinten erhöht, denn wir wollten nicht, dass es voll Wasser läuft. Nachdem es meinem Mann nun besser ging haben wir ihn wieder gerade gestellt und gewartet, dass es regnet. Was in Ungarn bedeutend seltener geschieht. Und die Garage wird wieder nass. Im Winter riecht man die Feuchtigkeit nicht. Im Sommer stank es. Deswegen haben wir es beim Kauf auch nicht bemerkt.
Ich habe dem Händler nun mitgeteilt, daß wie beim letzten Termin schon angesprochen, der Camper an Sie zurück geht. Nachdem der Termin vereinbart war, (wir fahren mit zwei Autos gut 1.200 km eine Strecke) bekam ich die Terminzusage und man sprach von einer Bewertung. Als ich genauer nachhakte bekam ich nun heute vom Besitzer persönlich einen Anruf. Alles in allem läuft es darauf hinaus, dass ein Oberlandesgericht über so einen Fall wegen dem Nutzungsausgleich entschieden hätte. Für ein Jahr bedeutet dies in unserem Fall 9.000€ als Obergrenze und 5.200 € als Untergrenze, die er in unserem Falle ansetzen würde. Um die Kilometer ging es nicht. Die Kilometer zur Werkstatt beträfen unsere ungarische Adresse nicht, dass sei unser Problem. Leider habe ich im Kaufvertrag die Adresse meiner Eltern in Deutschland angegeben. Statt 1.200 also 700 ein Weg. Das ganze mal vier bzw. mit der Rückgabe mal 5. Das würde er dann von den 5200,00 € abziehen. Über die Höhe keine genaue Auskunft. Wir haben noch DuoControl montieren lassen. Das fällt unter den Tisch. Ein Roman, aber so war es. Müßig zu sagen, dass auf der Fahrt von der Werkstatt nach Hause bei der kleinen noch trockenen Seite der Türgummi herausfiel. Hier waren Tesastreifen verklebt. Also jetzt zwei nasse Seiten. Hatte in letzter Zeit jemand eine Rückabwicklung und wie wurde der Nutzungsausgleich da geregelt. Der Besitzer des Autohauses betont natürlich, dass er das unter uns regeln möchte ohne Anwalt. Er holt sich selber Beratung beim Anwalt, möchte aber von mir eine Antwort ohne Beistand am liebsten heute. :eek:

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chrisc4 am 13 Dez 2023 20:31:40

Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung, wenn ja, dann auf jeden Fall einen Rechtsanwalt beauftragen.
Man muss aber bedenken, falls es zu einer Klage kommt, dauert es ca. 2 Jahre bis zu einem Urteil.

HollandSued am 13 Dez 2023 20:39:14

Puh - Alptraum!

Mal davon abgesehen dass da wohl ohne jegliche Fachkenntnis oder Unterstützung gekauft wurde, würde ICH da schnellstmöglich einen fachlich versierten Anwalt unbedingt zu Rate ziehen.

Alles andere endet vermutlich so wie der Kauf….

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Pechvogel am 13 Dez 2023 20:46:15

Ganz ehrlich?
Nehmt euch, und zwar dringend, einen Anwalt!
ICH bin zwar eigentlich auch kein Freund davon sofort zum Anwalt aber bei euch ist zu viel und dauert auch schon zu lange!

Daher nur kurz angerissen:
- Sachmängelhaftung ( so heißt die „Gewährleistung“ heute ) gilt für das ganze Auto! Da kann man nach z.B. 10.000km die Bremsbeläge rausnehmen weil es Verschleißteile sind, aber das Womo muss dicht sein.
- Dichtigkeitskontrollen müssen nicht sein. Da hat der Händler recht. Aber dicht muss das Womo trotzdem sein!
- Nutzungsausgleich? In diesem Fall?? Ich weiß nicht… Aber es gibt dazu nicht DAS Urteil beim OLG sondern sowas wird individuell entschieden. Kommt ja auch drauf an ob Neufahrzeug für 150.000€ oder 30 Jahre alt und 12.000€.
So als ganz grobe Hausnummer: 1.000-2.000€ wegen zusätzlichem Halter in den Fahrzeugpapieren.
- das ihr in Ungarn wohnt ist in der Tat euer Problem. Das man mit einem undichten Fahrzeug die 6-wöchige Urlaubsfahrt nach Norwegen nicht machen kann aber auch. Was ist denn mit Nutzungsausfall?
.
.
.

Also: ab zum Anwalt!
In dem Fall sehe ich da keine andere Möglichkeit ( zumal sich die sog. „Beweislast“ bei euch gerade umdreht! :eek: )



Grüße
Dirk

uli644 am 13 Dez 2023 20:49:48

Anwalt, und zwar einen vom Fach, nehmen.

Im Zweifel mal googeln nach Wohnmobil und Anwalt oder auch Wohnmobilrecht

Als erstes einfach mal eine Beratung zur Situation. Ob er dann mit dem Händler spricht, oder weiter Ihr könnt Ohr dann immer noch entscheiden.

drogedas am 13 Dez 2023 20:53:32

chrisc4 hat geschrieben:Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung, wenn ja, dann auf jeden Fall einen Rechtsanwalt beauftragen.
Man muss aber bedenken, falls es zu einer Klage kommt, dauert es ca. 2 Jahre bis zu einem Urteil.


Ja Rechtschutz haben wir keine, aber vor dem nächsten Kauf bestimmt. Hinterher ist man immer schlauer.

drogedas am 13 Dez 2023 20:58:00

HollandSued hat geschrieben:Puh - Alptraum!

Mal davon abgesehen dass da wohl ohne jegliche Fachkenntnis oder Unterstützung gekauft wurde, würde ICH da schnellstmöglich einen fachlich versierten Anwalt unbedingt zu Rate ziehen.

Alles andere endet vermutlich so wie der Kauf….


Die Dinge waren leider nicht offensichtlich. Mein Gefühl war "Fahrzeug aufbereitet" heisst die Mängel kaschieren bis die Käufer weg sind. Es funktionierte ein paar Mal und dann kam das Problem. Die Feuchtigkeitsmessung das haben wir nicht gewusst. Uns war auch nicht klar, dass man in einem renommierten Autohaus so dermaßen angeschmiert wird.

drogedas am 13 Dez 2023 21:05:53

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Kann sich eine Beweislast wenden, wenn der Mangel schon länger besteht, da waren im Oktober ja zwei Nachbesserungen. Wusste ich auch nicht

drogedas am 13 Dez 2023 21:12:38

Wir haben 63.500 € bezahlt, 1 Solarpaneel, incl. Fernseher ohne Sat, besondere Polster, Lederlenkrad also bestimmte Pakete hat der Camper. Wir hatten einfach schon lange gesucht und die Einteilung und die Farben haben gepasst. 15.400 km. Kein bisschen abgewohnt... Blauäugig

Pechvogel am 13 Dez 2023 21:19:26

drogedas hat geschrieben:Kann sich eine Beweislast wenden, wenn der Mangel schon länger besteht, da waren im Oktober ja zwei Nachbesserungen. Wusste ich auch nicht

Die Sachmängelhaftung läuft über einen Zeitraum von 24 Monaten.
Dabei geht man davon aus was innerhalb der ersten 12 Monate auftritt / kaputt geht, war schon beim Kauf nicht in Ordnung bzw der Verkäufer müsste beweisen dass der Schaden beim Verkauf noch nicht vorlag. Ab dem 13. Monat muss der Käufer beweisen dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war. Und das wird u.U. schwierig!?!



Grüße
Dirk

drogedas am 13 Dez 2023 21:34:05

Pechvogel hat geschrieben:[Kann sich eine Beweislast wenden, wenn der Mangel schon länger besteht, da waren im Oktober ja zwei Nachbesserungen. Wusste ich auch nicht
Die Sachmängelhaftung läuft über einen Zeitraum von 24 Monaten.
Dabei geht man davon aus was innerhalb der ersten 12 Monate auftritt / kaputt geht, war schon beim Kauf nicht in Ordnung bzw der Verkäufer müsste beweisen dass der Schaden beim Verkauf noch nicht vorlag. Ab dem 13. Monat muss der Käufer beweisen dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war. Und das wird u.U. schwierig!?!



Grüße
Dirk


Das heisst auch wenn es vorher schon da war wären wir in der Beweispflicht ?

chrisc4 am 13 Dez 2023 21:47:53

Gibt's einen Schriftwechsel, bei dem der Verkäufer die Fehler zu gibt etc.
Auch mündliche Zusage mit Zeugen wäre gut.
Ein Wertgutachten vom TÜV oder Dekra wäre sinnvoll --> Link

purplenew am 13 Dez 2023 21:51:17

drogedas hat geschrieben:Das heisst auch wenn es vorher schon da war wären wir in der Beweispflicht ?


Der Kauf ist doch noch keine 12 Monate her? Dann wäre der Verkäufer in der Beweispflicht. Abgesehen davon, ihr habt ja schon 2x Mängel reklamiert und so wie es aussieht, waren die Reparaturversuche erfolglos. Habt ihr eure Reklamationen irgendwie dokumentiert und könnt das nachweisen. Eigentlich ist es ganz gut, dass ihr nach deutschem Recht gekauft habt (hilfreich ist da auch die angegebene deutsche Adresse).

Ich bin kein Anwalt und das ist auch keine Rechtsberatung, aber das BGB sagt:
Auszug: § 281 I 1 BGB, § 323 I BGB). Nur dann muss der Käufer grundsätzlich zwei Nachbesserungsversuche dulden, bevor es ihm gestattet ist, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern und/oder Schadensersatz zu verlangen.

Das dürfte auch euer Händler wissen, denn warums sonst sollte er euch zu einem dritten Reparaturversuch überreden wollen.
Auf jeden Fall braucht ihr hier die Unterstützung eines kundigen Anwalts, und zwar sehr schnell (auf jeden so schnell, dass ihr euch noch in den ersten 12 Monaten nach Kauf befindet). Dann kann der Anwalt nämlich noch eine dokumentierte Mängelrüge verfassen (nachbesserung mit Fristsetzung....), falls ihr diese nicht nachweisen könnte (siehe hierzu oben).
Und selbst wenn das dann ein wenig Geld kostet. Immer noch besser als ein Wohnmobil, das ganz offensichtlich ein Groschengrab ist.

Viel Erfolg und beste Grüße
Thomas

akany am 13 Dez 2023 22:09:52

drogedas hat geschrieben:Wir haben 63.500 € bezahlt, 1 Solarpaneel, incl. Fernseher ohne Sat, besondere Polster, Lederlenkrad also bestimmte Pakete hat der Camper. Wir hatten einfach schon lange gesucht und die Einteilung und die Farben haben gepasst. 15.400 km. Kein bisschen abgewohnt... Blauäugig




Dein Anfangstext ist zwar unlesbar, so ohne Absatz und Sinn, aber gehe ich recht in der Annahme, dass er jetzt einverstanden ist, das Ding zurückzunehmen zum Verkaufspreis minus

Zitat:
"... 700 ein Weg. Das ganze mal vier bzw. mit der Rückgabe mal 5. Das würde er dann von den 5200,00 € abziehen. ..."

??

Bei geschätzten 0.35 € pro km sind das 5.200 minus 980 €, also 4.220 € die er vom damaligen Verkaufspreis für das Jahr Nutzung abziehen würde und den Rest erstatten?

Habe ich das so richtig verstanden?

Nimm das Geld und renn so schnell Du kannst weg. Lieber eine Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Und ein Prozess ist ein langer, langer Schrecken.
So aber hast Du wieder knapp 60k in der Kasse und der Markt ist Dein.

Viel Erfolg.

drogedas am 13 Dez 2023 22:16:09

chrisc4 hat geschrieben:Gibt's einen Schriftwechsel, bei dem der Verkäufer die Fehler zu gibt etc.
Auch mündliche Zusage mit Zeugen wäre gut.
Ein Wertgutachten vom TÜV oder Dekra wäre sinnvoll --> Link


Die Fehler gibt er nicht zu. Aber er hat nachgebessert. Die feuchte Garage zwei mal und es ist immer noch feucht.

Pechvogel am 13 Dez 2023 22:39:19

drogedas hat geschrieben:…Aber er hat nachgebessert. Die feuchte Garage zwei mal und es ist immer noch feucht.

Hast Du darüber irgendwas schriftlich oder kann der Händler sagen „… :eek: waas?! Das höre ich zum ersten Mal!“?

drogedas hat geschrieben:…Das heisst auch wenn es vorher schon da war wären wir in der Beweispflicht ?
Angenommen Du kaufst das Womo und auf der Heimfahrt stellst Du fest das Radio funktioniert nicht. „Egal! Ist erstmal nicht so wichtig!…“ Und ihr macht nix schriftlich.
Nach 13 Monaten, wenn Du wegen der kaputten Herdplatte von vor 8 Wochen sowieso beim Händler bist, sprichst Du ihn auf das Radio an. Dann bist Du, bei dem Radio, in der Pflicht zu beweisen dass das beim Kauf schon defekt war ( sofern der Händler nicht freiwillig… )



Grüße
Dirk

drogedas am 13 Dez 2023 23:06:17

Ich habe ein Urteil gefunden, dass den Nutzungsausgleich regelt. Es ist ein Urteil vom Münchner OLG Az. 3 U. Auffindbar über Dr. Google


chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://assets.adac.de/image/upload/v1677507972/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/Rechtsprechungsu%CC%88bersicht_Wohnmobil_Wohnwagen_2023_pq5zll.pdf

Die Berechnungsformel ist Kaufpreis geteilt durch Restnutzungsdauer x tatsächlicher Nutzungszeit. Es wird in Monaten gerechnet und die Lebensdauer ist nicht wie er mir gesagt hat 12 Jahre, sondern 24 Jahre und das macht einen gravierenden Unterschied. Es ist ein Rechenbeispiel dabei. Damit werde ich ihn morgen konfrontieren. Schriftlich. Von wegen 9.000 € und kulanterweise 5.200. Es sind 3.500€. Ich danke allen für die Unterstützung. Falls er das nicht wahrhaben will, kann ich immer noch zum Anwalt.

hampshire am 13 Dez 2023 23:08:39

akany hat geschrieben:Nimm das Geld und renn so schnell Du kannst weg. Lieber eine Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Und ein Prozess ist ein langer, langer Schrecken.

Ich denke dasselbe.
Wenn Du einen Anwalt nimmst und der für Dich etwas mehr im Rahmen eines Vergleiches rausholst wirst Du Deine Anwaltskosten (und die Kosten für einen Vergleich sind erhöht) nach Streitsumme selbst bezahlen müssen. Ziehst Du das von der mehr erzielten Summe ab, hast Du weniger Geld in der Tasche.
Die Chancen stehen nicht schlecht, dass Du keinen besseren Deal mehr erzielen wirst.

fschuen am 13 Dez 2023 23:31:42

Erst mal: auf keinen Fall einen Anwalt nehmen, wenn du nicht zwei Jahre und ein paar Tausender drauflegen willst. Wenn die Rücknahme verweigert wird, hat man evtl keine Wahl, aber das scheint ja geklärt. Die Nutzungsdauer musst du dir anrechnen lassen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Die Höhe musst du mit dem Händler aushandeln. Deine Rechnung ist dafür ein guter Anhalt, also erst mal in Güte 3500 anbieten. Der Umfang der Mängel spielt dann auch keine Rolle mehr.

Gruss Manfred

hampshire am 13 Dez 2023 23:36:13

fschuen hat geschrieben:Erst mal: auf keinen Fall einen Anwalt nehmen, wenn du nicht zwei Jahre und ein paar Tausender drauflegen willst.

Mit Rechtsschutzversicherung würde ich das auch sagen. Der TE ist aber Selbstzahler. Der Anwalt wird bei den geringen Differenzen nicht mehr herausholen als er bei der hohen Streitsumme kostet.

mv4 am 14 Dez 2023 07:10:16

...als erstes würde ich erstmal die Stelle suchen wo der Wassereintritt herkommt...und welche Schäden entstanden sind (innerhalb der struktur) und wie ich das abstellen kann...Aufwand usw.

da ihr das augenscheinlich nicht könnt...sucht man sich jemanden der das kann und vertrauenswürdig ist. Die Kosten dafür sind mit Sicherheit niedriger wie die was ein Anwalt kostet,

Dann würde ich anhand der Fakten den Händler kontaktieren wegen der Kosten Übernahme bzw. Abwicklung der Reparatur oder einer Rückabwicklung des Kaufes.

Wegen undichter Rückleuchten, oder undichter Dichtungsgummi ...nur als Beispiel...wird kein Gericht der Welt eine Rückabwicklung durchsetzen. Das wird es erst wenn die Reparaturen durch den Händler erfolglos waren.

WomoToureu am 14 Dez 2023 07:37:23

drogedas hat geschrieben:wir haben vor knapp 1 Jahr bei einem Händler einen LMC Cruiser T 722 Sportline gekauft.

Ich stimme mv4 zu, halte es für Fragwürdig ob die Schäden vom Gericht als ausreichend für eine Rückabwicklung angesehen werden.
Nachdem Ihr ja nun fast ein Jahr das Mobil habt und wir nicht wissen was rechtlich gelaufen ist, kann man schwer was sagen.

Wurde Rückabwicklung schriftlich angedroht, wurde zur Schadensersatzzahlung aufgefordert ?
Da Ihr Euch offenbar nicht drum kümmern wollt oder könnt, wäre vieleicht doch ein Anwalt hilfreich oder zumindestens der sich drum kümmert.

Pechvogel am 14 Dez 2023 07:38:34

Erstmal hat der Händler zweimal versucht die Undichtigkeit zu finden und war dabei ja wohl erfolglos.
Dann hat der Händler offensichtlich einer Rückgabe des Womos schon zugestimmt und es geht der TE „nur“ noch um‘s Geld.
Und das Womo hat auch noch ganz andere Mängel.

Ich ändere meine Meinung auch in „erstmal kein Anwalt“. :D
Das Händler mit einer Rückgabe einverstanden ist und es „nur“ noch um die Summe geht wussten wir ja am Anfang des Threads noch nicht.
Aber bei 63.000€ und einem Abzug von 3 - 5tsd, ohne Risiko und vor allem ohne lange Wartezeiten: MACHEN!
Klar versuchen den Verlust so gering wie möglich zu halten. Aber machen!
Mehr holt ein Anwalt da vermutlich auch nicht raus.
Und vor Gericht klagen heißt Womo für Gutachten ( in Deutschland ) zur Verfügung stellen denn das ( deutsche?! ) Gericht bestellt den Gutachter, Klage in Deutschland, wohin mit dem Womo während der Zeit? Auch damit es nicht weiter nass wird ( Schadenminderungspflicht),…

UND: niemand weiß was bei einer evtl. Klage in ein oder zwei Jahren rauskommt ( vor Gericht und auf hoher See ).
Auf der anderen Seite hätte man fast die gesamte Kaufsumme ad hoc zurück und könnte einen Haken unter die Sache machen.



Grüße
Dirk

WomoToureu am 14 Dez 2023 07:44:34

Pechvogel hat geschrieben:Erstmal hat der Händler zweimal versucht die Undichtigkeit zu finden und war dabei ja wohl erfolglos.
Dann hat der Händler offensichtlich einer Rückgabe des Womos schon zugestimmt und es geht der TE „nur“ noch um‘s Geld.
Und das Womo hat auch noch ganz andere Mängel.

Wenn der Händler auch grundsätzlich zustimmte, heißt das nicht, dass er zu den Bedingungen des TE zustimmt.
Es liegt in der Entscheidung eines Gericht zu entscheiden, ob die mängel derart schwerwiegend und nicht abstellbar sind, dass ein Rückgaberecht des TE besteht. Letztlich wird ein Gutachten dies entscheiden, welches dem Kläger also dem TE erst einmal Geld kostet usw.

drogedas hat geschrieben:Ich habe dem Händler nun mitgeteilt, daß wie beim letzten Termin schon angesprochen, der Camper an Sie zurück geht.
Wie hast Du ihm das denn mitgeteilt und was hat er dazu konkret geschrieben ?

Pechvogel am 14 Dez 2023 08:17:39

WomoToureu hat geschrieben:Wenn der Händler auch grundsätzlich zustimmte, heißt das nicht, dass er zu den Bedingungen des TE zustimmt…

Nee, Händler und TE sind sich uneinig im Bereich von 2.000-3.000€.
Und das bei einer Summe von über 60.000€ und ohne Rechtsschutz.
Wenn im Falle eines Vergleichs vor Gericht, der soo unwahrscheinlich ja nicht ist, jeder seinen Anwalt bezahlt und die halben Gerichtskosten ist das mit Sicherheit mehr als diese 2.000-3.000€!



Grüße
Dirk

Joachim260 am 14 Dez 2023 08:23:31

Und wenn man jetzt noch berücksichtigt, daß die Preise für gebrauchte Wohnmobile im Augenblick eher nach unten gehen, kann der TE bei ein bißchen Glück beim Neukauf ohne Verlußt oder sogar mit etwas Gewinn aus der Sache rauskommen.

Gruß
Joachim

heinz28 am 14 Dez 2023 09:22:52

Zum Thema Sachmängelhaftung:
Ist im Vertrag ein Zeitraum genannt.
Der Händler kann bei einem Gebrauchtwagen die Gewährleistung auf 12 Monate verkürzen. Muss aber so im Vertrag stehen.
Dann solltest du wohl wirklich die angebotene Rückabwicklung annehmen.

Tinduck am 14 Dez 2023 10:02:11

Womo zurückgeben und Nutzungsausgleich möglichst niedrig verhandeln. Differenz zum Kaufpreis als Lehrgeld verbuchen.

Solche Händler kennen sich aus. Gehst zu zum Anwalt, landet das in 1-2 Jahren vor Gericht und der Händler wird dort sofort einem Vergleich zustimmen, weil er weiss, dass er nicht wirklich gewinnen kann. Als Konsequenz hast Du dann den Nutzungsausgleich (vielleicht ein paar Euro weniger als du selber verhandeln kannst) PLUS die eigenen Anwaltskosten am Hals.
Und: so einen (vernünftigen) Vergleich kann man schlecht ablehnen, ohne beim Richter hinterher als Querulant dazustehen, was sich dann wohl aufs Urteil auswirken würde. Richter sind auch Menschen.

bis denn,

Uwe

Pechvogel am 14 Dez 2023 10:22:08

Tinduck hat geschrieben:...Als Konsequenz hast Du dann den Nutzungsausgleich (vielleicht ein paar Euro weniger als du selber verhandeln kannst) PLUS die eigenen Anwaltskosten am Hals...

Und das ist eben die Frage.
Nutzungsausgleich bei Verkauf von Gewerbe an Privat, bei einer Rückabwicklung wegen den beiden erfolglosen Nacherfüllungsversuchen des Händlers, gibt es juristisch NICHT! :eek: ( ok, seit 2022 nicht mehr! )
--> Link

Vielleicht sieht ein Rechtsanwalt hier auch einen Fall von Betrug?
Auf der anderen Seite hat die TE ja auch "betrogen" :eek: Die im Vertrag angegebene Meldeadresse stimmt ja nicht! ( "wir haben die Adresse meiner Eltern angegeben" )

ICH könnte mir vorstellen dass das alles eine Menge Ärger geben könnte!
Und dann lieber die 5% vom Kaufpreis als Lehrgeld verbuchen und das Womo so schnell wie möglich zurückgeben. :gruebel:



Grüße
Dirk

UweHD am 14 Dez 2023 10:41:40

fschuen hat geschrieben:Erst mal: auf keinen Fall einen Anwalt nehmen, wenn du nicht zwei Jahre und ein paar Tausender drauflegen willst. ...

Das sehe ich anders bzw. habe andere Erfahrungen gemacht.
Einen Anwalt einzuschalten heißt ja keinesfalls, automatisch einen Prozess anzustrengen. Gerade bei berechtigten Anliegen wird dadurch gerade erst eine schnelle Einigung erwirkt.

Ich persönlich schalte immer dann einen Anwalt ein, wenn ich im Streifall das Gefühl habe, dass das Gegenüber auf Konfrontation gehen möchte, nicht im Recht ist und ich übervorteilt werden soll.
Ein Beispiel dazu: Aufgrund einer überhöhten Rechnung für Erdarbeiten beim Hausbau habe ich die Rechnung (wohl begründet) gekürzt. Das Unternehmen reagiert darauf mit einer Mahnung + Androhung von Strafzahlung. Die Antwort auf die Mahnung hat dann mein Anwalt für rund 300€ Honorar geschrieben und der Fall war erledigt. Der gekürzte Rechnungsbetrag belief sich dabei übrigens auf eine niedrige fünfstellige Summe.
Anderes Beispiel: Ein Heizungsbauer verlangt eine mittlere vierstellige Summe für fehlerhaft ausgeführte Arbeiten, die ich auf eigene Rechnung beheben lassen musste. Auf meine Weigerung der Zahlung kam eine Mahnung mit Androhung der Pfändung. Die juristisch wohl formulierte Antwort meines Anwaltes führte dann zu unmittelbarer Funkstille auch in diesem Disput. Kosten/Nutzen auch in diesem Fall: Eindeutig.

Will sagen: Oftmals wird die Unwissenheit oder die Angst vor einem Rechtsstreit ausgenutzt, um einen Geschäftspartner/Kunden etc. übervorteilen zu wollen. Wenn dieser dann jedoch unmittelbar einen Anwalt einschaltet, signalisiert das folgendes: a) Ich weiß, ich bin im Recht und werde darauf bestehen b) ich fürchte die Kosten eines diesbezüglichen Rechtsstreites nicht

Und: Nein, ich bin nicht Rechtsschutz-versichert, zahle alle (berechtigten) Rechnungen pünktlich aber auch meinen Anwalt aus eigener Tasche, wenn es sein muß :)

rtiker am 14 Dez 2023 10:57:57

Kann der TE nur hoffen dass der Händler nicht mitliest. Ich würde mich immer von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen und aus verhandlungstaktischen Gründen meine Position nicht in einem öffentlichen Forum bekannt geben.

fomo am 14 Dez 2023 11:02:42

Was soll eigentlich der ewige Ruf nach "RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG"?

Entweder ich bin mir relativ sicher, dass ich mein Recht habe und es auch durchsetzen kann, oder ich lasse es bleiben.
Zahlt eine Rechtsschutzversicherung wirklich für jeden "Sch..." den ein Prozesshansel so treibt?
Ganz nach dem Motto: "Ich weiß zwar nicht was dabei rauskommt, aber da ich es nicht zahlen muss, kann ich es mal versuchen."

Gast am 14 Dez 2023 11:08:16

fomo hat geschrieben:Zahlt eine Rechtsschutzversicherung wirklich für jeden "Sch..." den ein Prozesshansel so treibt?

Es geht ja nicht nur um Prozesse, die man selber anstrengt, sondern man kann ja selbst auch von irgend jemand wegen irgendwas verklagt werden, da ist die Versicherung schon hilfreich.

supcamper am 14 Dez 2023 11:14:52

fomo hat geschrieben:Entweder ich bin mir relativ sicher, dass ich mein Recht habe und es auch durchsetzen kann, oder ich lasse es bleiben.

Da die Welt (zum Glück) nicht nur aus Rechtsexperten besteht gibt es viele Fälle, in denen jemand sich nicht sicher ist, ob er im Recht ist oder nicht.
Dann ist es hilfreich dies zu klären und sich beraten zu lassen.

Viele Rechtschutzversicherungen beinhalten auch ein Erstberatungsgespräch ohne dass es dabei zu einem Versicherungsfall kommt.
Hat man eine, so sollte man diese Option auf jeden Fall nutzen.

fomo hat geschrieben:Was soll eigentlich der ewige Ruf nach "RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG"?


Worüber genau regst Du Dich jetzt genau auf?
Keiner zwingt Dich so eine abzuschließen…

ChristianF am 14 Dez 2023 11:17:21

Ich würde die Empfehlungen "machs ohne Anwalt" auch nicht teilen. Meine Empfehlung wäre: viele Anwälte bieten heute eine Erstberatung an, entweder gegen kleines Geld oder sogar gratis. Das sollte man auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Bist Du zufällig Mitglied in einem Automobilclub wie ADAC oder ähnlich? Dort gibt es meistens eine juristische Beratung für die Mitglieder.

Dass der Händler ein Windei ist, sieht man schon an Aussagen wie "Die Gewährleistung bezieht sich nur auf den Motor". Entweder weiß er es wirklich nicht besser (das wäre dann schon schlimm), oder er weiß genau, was Sache ist, und versucht Dich bewusst übers Ohr zu hauen (was auch nicht besser wäre).

Mein Vorschlag wäre: sprich einmal mit einem Anwalt. Manchmal ist ein einfaches Anwaltsschreiben schon ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, insbesondere wo es hier um Fristen gehen kann. Suche Dir einen Fachanwalt mit Kompetenz im Thema Wohnmobil.

drogedas am 14 Dez 2023 19:52:16

Guten Abend an alle,

vielen Dank für die vielen Beiträge. Ich habe gerade eben ein Telefonat mit dem Autohaus geführt. Wir haben uns auf eine Nutzungspauschale von 3.400 € geeinigt. Damit sind auch alle Ansprüche unserer Fahrkosten abgegolten. Morgen bekomme ich das Ganze schriftlich. Wir können uns gegenseitig in die Augenschauen und der Ärger ist vorbei. Das hat für uns schlussendlich den Ausschlag gegeben ja zu sagen.

Grüsse Ursula

akany am 14 Dez 2023 20:10:59

drogedas hat geschrieben:.... Ich habe gerade eben ein Telefonat mit dem Autohaus geführt. Wir haben uns auf eine Nutzungspauschale von 3.400 € geeinigt. Damit sind auch alle Ansprüche unserer Fahrkosten abgegolten. Morgen bekomme ich das Ganze schriftlich. ...

Grüsse Ursula



Na also, geht doch!
Glückwunsch. Der Markt ist Dein.

drogedas am 15 Dez 2023 18:24:54

J

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.


Danke.

HollandSued am 16 Dez 2023 17:42:16

drogedas hat geschrieben:Guten Abend an alle,

…. Morgen bekomme ich das Ganze schriftlich.…

Grüsse Ursula



Und?!
Alles unter Dach und Fach?!

Pechvogel am 16 Dez 2023 19:49:16

HollandSued hat geschrieben:Und?!
Alles unter Dach und Fach?!

Da die TE wohl noch unterwegs ist, könnte die Antwort noch was dauern?!?

drogedas hat geschrieben:…Da wir nun mit einer Gasflasche fahren müssen (wegen Verkauf des Campers)… Also können wir die Fahrt nicht einfach verschieben.

--> Link



Grüße
Dirk

HollandSued am 17 Dez 2023 20:40:42

Dann habe ich das wohl falsch interpretiert mit dem „bekomme ich morgen schriftlich“….
Vllt auch weil ich in der glücklichen Lage bin, unterwegs „Schriftstücke“ via email erhalten zu können…vor allem wenn diese einer gewissen Dringlichkeit unterliegen…..und sogar ein flammneues WoMo so bestellen zu können, die AB per Signatur zu bestätigen und umgehend an den Händler/Hersteller zu senden.

Daher ging ich vllt irrtümlicherweise davon aus, dass dies auch bei anderen Angelegenheiten eine gewisse Anwendung finden könne. ;)

Mein Fehler :roll:

Racerbuk am 17 Dez 2023 21:04:10

chrisc4 hat geschrieben:Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung, wenn ja, dann auf jeden Fall einen Rechtsanwalt beauftragen.
Man muss aber bedenken, falls es zu einer Klage kommt, dauert es ca. 2 Jahre bis zu einem Urteil.


Da greift kaum eine Rechtschutzversicherung weil Vertragsrecht schon lange nicht mehr versichert wird.
Gruss Günter

Gast am 17 Dez 2023 21:07:23

HollandSued hat geschrieben:Vllt auch weil ich in der glücklichen Lage bin, unterwegs „Schriftstücke“ via email erhalten zu können…vor allem wenn diese einer gewissen Dringlichkeit unterliegen…..und sogar ein flammneues WoMo so bestellen zu können, die AB per Signatur zu bestätigen und umgehend an den Händler/Hersteller zu senden.

Das Geschäft ist erst unter Dach und Fach, wenn das Womo zurückgegeben ist und die Kohle zurückgeflossen ist!

HollandSued am 17 Dez 2023 22:11:06

Absolut d‘accord!
Aber vom Abschluss des Geschäfts war weder bei der TE die Ansage, noch bezog sich darauf meine Frage.
Lediglich nach dem Stand des tatsächlichen, nicht angekündigten, Eingang des erwähnten Schriftstückes ;)

Aber was soll‘s - wird schon alles gut werden ….. dafür drück ich die Daumen!

Rest egtl egal; geht mich ja auch im Grunde nix an und meine Frage trägt ja auch nicht zur Beschleunigung des Eintreffens des besagten Schriftstückes, noch zum finalen (glücklichen) Ende der Geschichte bei.

Allen einen schönen 3. Advent :mrgreen:

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