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Im neusten Video von Hartmud Konrad hat das Ministerium geantwortet, die Aussage ist eindeutig: Zitat Auszug: "Beträgt die zulässige Höchstmasse eines Wohnmobils, mit oder ohne Anhänger, mehr als 7,5 Tonnen, sind die Sozialvorschriften des Straßenverkehrs anzuwenden und dementsprechend ist es u. a. mit einem Kontrollgerät auszustatten, wenn nicht eine Ausnahmeregelung des Art. 3 VO (EG) 561/2006 oder des § 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV) einschlägig ist. Eine solche Ausnahme wird bei Wohnmobilen allerdings kaum eingreifen, da hiervon überwiegend Fahrzeuge in speziellen Einsatzgebieten und in bestimmten Aufgabenbereichen betroffen sind, wie beispielsweise Fahrzeuge der Feuerwehr oder der militärischen Streitkräfte. Bei einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 7,5 Tonnen ist es daher für die Anwendbarkeit der Sozialvorschriften im Straßenverkehr unerheblich, ob das Fahrzeug gewerblich oder ausschließlich privat genutzt wird. Dies ergibt sich zum einen aus dem klaren Wortlaut des Art. 3 lit h VO (EG) 561/2006 und zum anderen aus dem Regelungszweck der Verordnung. Diese hat den Sinn und Zweck der Verbesserung der Verkehrssicherheit, welche wiederum nicht von dem gewerblichen Charakter eines Gütertransports abhängig ist, sondern von dem Gefahrenpotential eines Fahrzeugs. Mit steigendem Gewicht eines Fahrzeugs steigt auch die Gefahr für den Schutz von Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer. Daher ist es hinsichtlich der Bedeutung der Verkehrssicherheit angemessen, dass bei Gütertransporten von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von über 7,5 Tonnen, das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät ausgestattet werden muss."
Interessant. Man schiesst sich also auf Gütertransport ein und ein Anhänger bedeutet Gütertransport? Nach dieser Antwort ist ein 20-Tonnen-ExMo ohne Anhänger aber immer noch von der Regelung ausgenommen. Die oben von mir zitierte Einleitung des Gesetzestextes redet nur von gewerblichem Gütertransport, vielleicht sollte das Ministerium das mal lesen. bis denn, Uwe Ergänzung: wird wohl irgendwann ein Gericht entscheiden müssen. bis denn, Uwe
Also in dem ganzen Komplex sind Fehldeutungen praktisch unvermeidbar, daher der erste Satz der Verordnung (man hat es ja wie bei Medikamenten mit Juristentexten zu tun):
Und gleich ausdrücklich:
Der Begriff "Wohnmobil" kommt in keinem der Schriftsätze vor, denn sonst:
Ist es Bestandteil bzw. Pflicht eines Führerschein besitzenden Ehepartners zu lenken?
Würde bedeuten, daß der/die Fahrer:innen während der Stand-/Ruhezeiten z.B. auch nicht kochen, waschen oder bügeln dürfen. Und gemeinsam im Womo pennen, das geht ja gar nicht, denn:
Zelt geht auch nicht, hat kein Klo und keine Dusche.
Sprich: vollgeschissenes Katzenklo oder gar lebende Hunde - is klar, geht auch nich Und nicht zu übersehen ist:
Da is nix mit "Spatzerl, wohin fahren wir denn am Wochenende?" - - - Wer also glaubt, daß sich diese Vorschriften auf privat genutzte Wohnmobile bezieht, dem sei unbenommen alle Vorschriften einzuhalten und sich Fahrtenschreiber einbauen zu lassen. Und nicht vergessen: auch eine Fahrerkarte fürs "Spatzerl" mitnehmen :lol: Hartmut conrad hat das ja los getreten .. und in seinem video von heute recherchiert dass ab 7,5 t ein fahrtenschreiber von Nöten sei --> Link Koblenzo, ich finde auch, dass du und ein paar Andere hier, allwissend seid und natürlich viel schlauer als so ein nicht intelligenter Polizeibeamter oder ein Ministerium, das keine Ahnung hat. Ich würde vorschlagen wir schaffen die alle ab und fragen in Zukunft nur noch dich :lol:
du schreibst es was viele denken Koblenzo, wie kommst du zu so einer Aussage: Das Argument vom Kuhtreiber: "Beleidigung von Beamten die auch nur die Gesetze durchsetzen" Schon wieder allwissend? Von mir ist das Negativ nicht.
Dann nehm ichs zurück :)
Das ist eigentlich logisch. Warum hängst Du einen Anhänger an? a) um Güter zu transportieren, b) um Personen zu transportieren oder c) um den Anhänger selbst zu transportieren. b) ist m.W. nicht erlaubt. Also bleibt nur a) oder c). Wenn der Anhänger nicht leer ist, fällt c) wohl aus - in Frage käme das vielleicht bei einem Wohnwagen. Also transportierst Du mit einem nichtleeren Anhänger Güter. In der Garage des Wohnmobils transportierst Du auch Güter - aber das Fahrzeug wird insgesamt hauptsächlich fortbewegt, um Insassen und Fahrzeug an einen anderen Ort zu transportieren, der Gütertransport ist Beiwerk. Den Anhänger hängst Du aber rein zum Zweck des Gütertransports an. Von daher erscheint mir die Einordnung logisch. Und wenn ein wohnwagen hintendran hängt? Aus einer Bewertung meiner Person zu diesem Thema:
Da gebe ich dem Kritiker völlig Recht. Also habe ich heute eine Anfrage in der Sache an das Bundesverkehrsminiterium geschickt - bin gespannt auf die Antwort.
Da kann ich dir nicht unbedingt wider sprechen. Ist genau, als wenn für so was ein Negativ bekommt. Wenn es einen Interessiert kann mal einige Gegebenheiten kund tun, wie es einem mit einem LKW bei mancher Verkehrskontrolle ergeht oder für was man ein Strafvereidlungsverfahren bekommt in diesem Land bekommt. Vor längere Zeit, hatte ich mal negativ über die Wirtschaftspolitk geäußert, habe die Negativ nicht gezählt die ich dafür bekommen habe, weil es mit wurscht ist. Jetzt sieht man, wir haben hoch "Intelligente" die ein ganzes Land an die Wand gefahren haben. Mal noch zu meinem obigen Beitrag als Ergänzung. In diesem Land möchte ich auch kein Polizist sein, die haben es nicht mehr einfach. Es sieht auch mittlerweile fast keiner mehr durch, deshalb ist wahrscheinlich auch der Krankenstand bei den Öffentlichen so hoch. Ich finde es zunächst einmal sehr bedauerlich, dass ein Kollege für seine Meinungsäußerung ein "Negativ" bekommen hat. In der Sache selbst wurde das Thema ja bereits des öfteren behandelt. Ich selbst habe mal ein Bussgeld bezahlt, da ich in eine Kontrolle kam und an meinem Wohnmobil einen Lastenanhänger mitführte, Styrodur geladen hatte. Mit dem Styrodur habe mir erlaubt mein Flachdach neu zu dämmen, --> Link Aus Sicht der Ordnungshüter ein vergehen, dass mit einem Bussgeld geandet werden muß. Nach längerem Gespräch habe ich dann ein noch hinnehmbares Bussgeld bezahlt um "weitere Schritte" zu vermeiden. Mir wurde vorgeworfen Gewerblich unterwegs zu sein ohne Fahrtenschreiben, Fahrerkarte usw.
Frage: Um gewerblich unterwegs zu sein, müsste man da nicht auch ein Gewebe haben? Oder bin ich, wenn ich einen Sack Zement für zu Hause vom Baumark zu mir fahre, ein Geschäftsmann ohne Gewerbeschein? :gruebel:
Nein bist du nicht. Sondern viel Schlimmer. Du bist ein Pfuscher der ohne Gewerbeschein arbeitet. Und dann bekommst du auch noch eine 2te Strafe. Gewinnabschöpfung oder so wie die heist. :lanz: Grinsend Franz
Und vielleicht noch ‘ne 3te wegen Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung?!? :nixweiss: Grüße Dirk
Aber wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast und z.B. Garagen mauerst oder Solarpanele montierst und kommst dann in eine Kontrolle bei der Du Zementsäcke oder Dachpfannen im Anhänger transportierst. Glaubt Dir dann der Polizist das Du die Garage selber auf Deinem eigenen Grundstück errichtest oder Du halt Deine eigene Solaranlage modernisierst? Und selbst wenn er Dir das glaubt woher sollte er dann wissen ob Du die Garage,… nicht betrieblich nutzt? Und wenn es nur als „Muster“ wäre. :gruebel: Grüße Dirk
Auf meinen Namen ist ein Handwerksgewerbe angemeldet, allerdings hat das nichts mit Styrodur zu tun, sondern --> Link Hallo, immer wieder interessant wie Diskussion von vermeintlich Fachleuten hier im Forum abtriften. Nachlesen kann man alles bei der BALM und man bekommt sogar eine schriftliche Benachrichtigung bei einer Anfrage. In anderen Foren wird wesentlich sachlicher und mit entsprechenden Quellen diskutiert, wer die Suche bemüht wird fündig werden. Der Hersteller Morelo ist auch schon aktiv und andere schließen sich an. Es geht um Gütertransport und gewerblich oder privat tut primär nichts zur Sache. Die aktuelle Verordnung unterscheidet nicht zwischen den beiden, es betrifft weder das Sonntagsfahrverbot noch die anderen Sozialvorschriften. Ich warte die Stellungnahme vom RP im Januar ab, dann habe ich ein belastbares Schriftstück. Hallo,- ich bitte euch. Ein Gesetzesentwurf von 2006, ob von der CDU/CSU/SPD oder EU kann doch nicht schon 2024 wirksam sein. Ihr setzt die "Politiker" ganz schön unter Druck. Ausserdem sind die Einnahmen aus Verstössen viel zu gering. Da kann man woanders besser und schneller zuschlagen ! Schönes Wochenende !
Das meint der Österreicher, wenn er "Pfuschen" sagt. Zur Klarstellung zum Thema Fahrtenschreiber wo ja viele Meinungen durcheinandergehen: Ein Wohnmobil alleine, auch über 7,5t, ist zur Güterbeförderung weder bestimmt noch geeignet, somit also: keine Aufzeichnungspflicht. Ein Transport-Anhänger ist zur Güterbeförderung bestimmt und geeignet, also: Aufzeichnungspflicht, falls ein Wohnmobil einen Anhänger zieht und über 7,5t zGZM kommt. Ist im Prinzip einfach, es wird nur viel zerredet. Betroffen sind somit praktisch ausschließlich Wohnmobile mit über ca. 7t die einen Anhänger mit PKW oder sonstigen Gütern transportiern und so insgesamt auf 7,5t oder mehr kommen. Ausscließlich Fahrer dieser Gespanne haben auch die bekannten Bußgeldbescheide bekommen. Ein 12 Meter Liner mit 12 oder mehr Tonnen ist davon nicht betroffen.
Du hast es doch selbst geschrieben. Die Frage stellt sich, wenn Du in einer Kontrolle bist, willst Du "Standhaft bleiben" oder zahlst ? Gewerblicher Güterverkehr wurde mir ja auch nicht unterstellt, ich transportiere ja nicht gewerbsmäßig Güter. Aber es ging um die Lenk und Arbeitszeit, diese muss nachgewiesen ( Aufzeichner ) wenn man > 50 km um den Wohnort unterwegs ist. Handwerker und sonstige Ausnahmeregel, da gibt es irre viel Text worauf sich die polizei bezieht. Einen ähnlichen Thread gab es schon mal, da hatte ich zitiert was man mir sagte.
Da wäre ich mir nicht zu sicher, was ist wenn dieser Liner ein Auto in der Garage transportieren kann :gruebel:
Dann ist die Zweckbestimmung des Liners immer noch das darin Reisen / Wohnen und NICHT der Transport des Autos. Wenn Du in der Garage eines „normalen“ Womos Tische und Stühle transportierst dann wird aus dem Womo ja auch kein Möbeltransporter. Aber was ist der Sinn / Zweck eines Anhängers? Gegenstände darin / darauf zu transportieren. Also ist ein Anhänger ein Transportmittel. Grüße Dirk Das ist mal wieder Schilda in Reinkultur. Aus dem Gesetz ergibt sich also, dass man bei über 7,5 T Gesamtzuggewicht einen Fahrtenschreiber braucht, weil der Anhänger prinzipiell zum Gütertransport bestimmt ist. Gleichzeitig finden aber die entsprechenden Sozialvorschriften keine Anwendung wg. privatem Transport (wenn man kein Gewerbe hat, ist das wohl unstrittig), d. h. man braucht keine Fahrerkarte und muss den Fahrtenschreiber nicht benutzen und sich auch nicht an Lenk- und Ruhezeiten halten. Auf so einen unausgegorenen Mist muss man erstmal kommen. Wofür haben Juristen eigentlich studiert? :gruebel: Und einem Polizisten oder BAGler bei der Kontrolle zu erklären, warum man einen Fahrtenschreiber hat, ihn aber nicht benutzt, stelle ich mir auch unterhaltsam vor. bis denn, Uwe
Die Sozialvorschriften finden zwar keine Anwendung da es im privaten Verkehr keinen Arbeitgeber gibt der eine Fürsorgepflicht hat, trotzdem spielen die Lenk- und Ruhezeiten eine Rolle! Auch ist es ein Trugschluss dass man z.B. mit einem PKW, egal ob privat oder gewerblich genutzt, ohne Pausen theoretisch unendlich lange fahren dürfte. Im Falle eines Unfalls ist es schon mehreren Arbeitgebern und auch Arbeitnehmern "auf die Füße gefallen" wenn sich herausgestellt hat dass sie nach z.B. einem "Acht-Stunden-Arbeitstag" noch 600km nach Hause gefahren sind. Allerdings fehlt beim PKW die direkte Kontrolle / Nachweispflicht. Aber wie das Ministerium ja geschrieben hat
Es geht also NICHT um den gewerblichen Transport sondern um die potentielle Gefahr durch das hohe Gewicht. Daher wird also offensichtlich eine Grenze bei einem Gewicht von 7,5t gemacht und, sofern man an ein 7,5t Womo einen Anhänger hängt, ist das Zuggesamtgewicht eben drüber. Das einzige was bei dieser Agrumentation des Ministeriums "unlogisch" ist, ist die Tatsache das von einem Wohnmobil mit 7,5t zzgl. einem 750kg Baumarktanhänger eine größere potentielle Gefahr ausgehen soll als von einem Wohnmobil das von vornherein 8,5t wiegt ( bzw wiegen darf ). Ein LKW in dieser Gewichtsklasse würde wieder der Aufzeichnungspflicht unterliegen, da Gütertransport. Dabei auch unerheblich ob gewerblich oder nicht: LKW = Gütertransport. Wohnmobile ( ohne Anhänger ) dienen aber nicht vorrangig dem Gütertransport und fallen daher nicht in die Regelung. Aus dem Blickwinkel des Ministeriums eigentlich ein "Sicherheitsrisiko". Wir könnten ja mal eine Petition starten das Fahrzeuge ab 7,5t grundsätzlich .... :mrgreen: Grüße Dirk
Davon müssten auch die 9Meter Sattelanhänger Celtic Rambler Gesamtgewicht 4300kg von der Fifth Wheel Company betroffen sein, wenn sie mit einem Dodge Ram Gesamtgewicht 3500kg kombiniert werden. Vielleicht findet sich in der BRD eine handvoll Eigner, welche die Petition sicher auch ünterstützen. Das Ganze scheint ein Streit um des Kaisers Bart zu sein. Das sind ja Wohnwagen... die scheinen ausgenommen zu sein
Was sinnvoll ist, steht nicht zur Debatte, sondern was gesetzlich festgelegt ist. Fakt ist (wenn ich das jetzt richtig verfolgt habe), dass aufgrund der bestehenden Gesetzeslage kein Privatmann mit dem angesprochenen ü7,5 Tonnen zZGG-Wohnmobil-Zug gezwungen werden kann: - Die nötigen Schulungen für die Nutzung des Fahrtenschreibers zu absolvieren - Sich eine Fahrerkarte zu beschaffen - Diese Fahrerkarte zu benutzen - Sich an das für ihn nicht geltende Sonntags-Fahrverbot zu halten Das einzige, was anscheinend vorgeschrieben ist, ist, dass ein Fahrtenschreiber eingebaut sein muss. Ich sag ja, Schilda. Die Aussage des Ministeriums halte ich zumindest für recht willkürliches Larifari. Wäre nicht das erste mal, dass sowas vor Gericht keinen Bestand hat - Gesetze werden von Richtern mit Urteilen interpretiert, nicht von Ministerien. Da ändern sich nämlich manche Interpretationen mit jeder Wahl. Da die betroffene Klientel recht solvent ist, können wir uns vielleicht auf ein höchstrichterliches Urteil zu dem Tatbestand freuen. Wird allerdings nicht schnell gehen :) bis denn, Uwe
Hallo, das BALM vormals BAG ist für die Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs zuständig. Die Polizei kann bei einem Anfangsverdacht oder einer allgemeinen Verkehrskontrolle auch Wohnmobile kontrollieren, den Fahrtenschreiber bzw. das Kontrollgerät darf nur von Polizisten mit entsprechender Zusatzqualifikation kontrolliert werden. Anfangsverdacht kann schon der Verdacht auf überhöhte Geschwindigkeit sein. Jetzt ist es aber auch so, dass ein Polizist nicht einfach ein Wohnmobil durchsuchen darf oder hineingehen, deshalb kann er ohne meine Zustimmung das Kontrollgerät nicht erreichen er braucht dann einen richterlichen Beschluss, da keine Gefahr im Verzug ist reicht die Staatsanwaltschaft dafür nicht aus. Die Polizei könnte mich dann auch nicht an der Weiterfahrt hindern, da zuerst die Unschuldsvermutung greift. So wurde mir die Sachlage von einem befreundeten Anwalt erklärt, ohne Gewähr da er nicht Fachmann für Verkehrsrecht ist. Ausprobieren möchte ich das ganze aber nicht. habe in einen anderen Forum eine interessante Meinung dazu gefunden "interessant in dem Zusammenhang ist die Frage nach der Unternehmerkarte. Einem Fahrtenschreiber "MUSS" zwingend ein Unternehmen und eine Unternehmerkarte zugeordnet werden. Nur dann bekommt man eine Fahrerkarte. Ein Unternhemen zu Gründen zum Zwecke der Wohnmobilfahrten ist wohl ausgeschlossen. Ich denke hier ist die Lücke für uns Womofahrer. Allerdings wird das am Ende wohl ein Gericht entscheiden müssen. Bis dahin abwarten und falls man betroffen ist, Einspruch einlegen"
D.h. ein Kraftfahrer der seinen Arbeitgeber wechselt muss seine Fahrerkarte abgeben und der neue Arbeitgeber müsste dann erstmal eine neue Karte, mit den Angaben des neuen Arbeitnehmers, beantragen? :gruebel: Und was machen die ganzen LKW-Vermietfirmen? Kann man sich da nicht "mal eben" einen LKW mieten? :gruebel: Grüße Dirk Hallo. Die Fahrerkarte ist das Eigentum dessen, auf den sie ausgestellt ist. Da hat kein Arbeitgeber etwas mit zu tun. Ansonsten nur das übliche: 5 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum. Gruß Wolfgang Die Fahrerkarte ist Personenbezogen und hat nichts mit dem Unternehmer zu tun. Auch eine Unternehmerkarte ist nicht notwendig. Das Fahrverbot an Sonn-und Feiertagen gilt auch nicht. Mit folgenden Kosten ist zu rechnen: EU Kontrollgerät ca. 800€ Software oder Gerät zum Auslesen und Dokumentieren 700€ Einbau 150€ Einlernen 120€ Dies sind die Preise für einen Eurocargo, MAN, oder Atego. Mein Rat, einfach erstmal abwarten, Morelo und Co. Sind an dem Thema dran und auch vom RP bekomme ich im Januar eine Rückmeldung. Ich verstehe die Aufregung nicht. Über 7,5 to, egal ob Womo oder Gespann, muss ein Fahrtenschreiber rein, auch bei Pkw, unabhängig vom Gütertransport. Soll sicherlich auch Schlupflöcher schliessen für "findige" Spediteure. Die Alternative wäre, >7,5 to gar nicht mehr zuzulassen ... wär das besser? Zumindest leichter zu verstehen. Gruss Manfred
Das ist bislang der lustigste Beitrag :lol:
Der Punkt ist halt, dass das bisher kein Thema war. In keinem privaten 20-T-Exmo ist bisher ein Fahrtenschreiber drin - es sei denn, das Ding hatte ein erstes Leben als LKW und der neue Besitzer war zu faul, ihn auszubauen. Oder es ist ein Oldie mit dem alten mechanischen Schreiber, den baut natürlich keiner aus, weil es gleichzeitig der Tacho ist. Und auch die Gespanne sind wohl erst ganz aktuell in den Fokus gerückt. Möchte mal wissen, wieso. Cui Bono? bis denn, Uwe
einen Sack aufgemacht, der so schnell nicht wieder geschlossen wird. Ein großer Aufreger, obwohl nur verschindend wenige Camper davon betroffen sein könnten.
Vermutlich gilt obiges auch für Gespanne -Celtic Rambler 4,3t plus Dodge Ram 3,5t- bei Überschreiten der 7,5t-Grenze.
Wenn du an der Transitruote richtung Osten zu Hause bist und oft die AB fährst. Dann drängt sich ein Verdacht auf. Du siehst jede Menge Kleinbusse, bis 3,5 und 7,5 Tonnen mit Hänger. Oft Anhänger beladen mit PKW. Und nicht nur beschädigte Fzg. Sondern gute und teure. Böse Zungen behaupten das sind windige Übersteller im erweiterten Sinne, und gleichzeitig bringen sie Arbeiter/innen nach der EU. Und bis jetzt war es so, das ein 9 sitzer Bus bis 3,5 t und Hänger nicht unter das Wochendfahrverbot gefallen ist. Ein Transporter bis 3.5 T. und Anhänger fiel sehr wohl unter das Wochendfahrverbot. Und das ist vielen ein Dorn im Auge. Fahrzeiten ende nie. Und nur Fahrtenbücher. Auch lügenbuch genannt. Wäre mal eine Möglichkeit, das hier die Hey die Wohnmobilisten mit denen verwechselt. Wäre ja möglich das hier der Hase im Pfeffer liegt. Und es hier zu einer Gesetzesänderung gekommen ist. Die im erweiterten Sinne nix mit der klassischen Güterbeförderung zutun hat. Eines weiß ich mit Sicherheit. Die Grenzkontrollstelle in Pocking A3. Die ziehen die gerne raus. Franz
Es wird wirklich langsam lustig, sollte mancher wirklich erst mal eine Schulung. Wohnmobile, wenn es privat zugelassen ist und nicht gewerblich genutzt wird, dann ist ein kein EG Kontrollgerät erforderlich. Wenn ein Richter das anders sieht, dann hat er keine Ahnung-fürs Amt nicht qualifiziert oder hat was geraucht. Wir brauchen auch kein EG Kontrollgerät-trotz Gewerbe, weil wir keinen gewerblichen Güterverkehr fahren- für LKW über 7,5 Tonnen gesammt Gewicht. Ach bitte, darf ich für die Verfechter des Fahrtenschreibers (für Womos) noch "ein Faß aufmachen"? Was, wenn der eigene PKW nicht im Liner untergebracht oder auf 'nem Hänger gezogen wird, sondern einfach an einer Anhängervorrichtung hängt (auch schon in Deutschland gesehen): Fahrtenschreiber oder nicht :eek: 8) :P - also z.B. 5,5 oder 7,5 Tonner plus Smart
Egal! :D In Deutschland nicht erlaubt und daher nicht geregelt. :eek: Grüße Dirk |
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