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Hallo liebe Community ich bin gerade auf der Suche nach einem Wohnmobil für meine Familie. Wir sind zu viert und ich muss an der Lage sein, ein Paar Stunden am Tag in dem Fahrzeug zu arbeiten. Da mir Alkoven zu klobig sind, habe ich meine Suche auf die Teilintegrierten fixiert. Ich hatte einen Chausson Flash 26 mit Hubbett und großem Festbett im Heck ins Auge gefasst und habe am Freitag besprochen, dass er aus einer "Niederlassung" bei Hamburg nach Bad Honnef gebracht wird. Dafür sollte ich schonmal etwas anzahlen und den Kaufvertrag unterzeichnen. Da ich das Fahrzeug nie vor Augen hatte, gehe ich hierbei tatsächlich von Fernabsatzgesetz aus und sehe das Recht entspannt. Da ich natürlich wenig Ahnung von Wohnmobilen und potentiellen Problemen habe, wollte ich einen Kaufbegleitung mitnehmen. Der erste hat abgesagt und mir angeraten mir die Achtung Abzocke vom 27.2.25 anzuschauen . Es ging tatsächlich um den richtigen Händler. Da ich keine wirkliche Alternative zu diesem Fahrzeug sehe, habe ich einen zweiten Gutachter gefragt und dieser würde mitkommen. Ich möchte einfach sehen, ob das Fahrzeug was kann oder nicht. Sollten sie den Gutachter nicht zulassen oder das Fahrzeug Probleme aufweisen, würde ich vom Kauf zurücktreten. Haltet ihr das für sinnvoll oder habt ihr Alternativvorschläge? Hallo, lass die Finger davon. Da prozessierst du dich arm…..
Ich finde das wunderbar... Du würdest vermutlich bei diversen Privatsendern, gegebenenfalls sogar im öffentlich rechtlichen Rundfunk einen eigenen Beitrag bekommen, weil du der erste bist, der es schafft, mit Rechtsmitteln diesem.... Händler zu zeigen, was er sich leisten kann oder nicht. Wir sind alle gespannt auf die Drölf17te Erfahrung deinerseits mit diesem Händler und freuen uns.... Finger weg lassen, ich spreche aus persönlicher Erfahrung die ich aber nicht öffentlich mache. Mache keine Anzahlung, nicht mal 1 Euro. Das wird als Vertragsabschluss gesehen und du mußt den Rest Zahlen, hast aber nicht mal einen Vertrag. Servus, Lese Dich hier mal im Forum ein. Mit Bad Honnef bekommst Du eine Menge Lesestoff! P. Giese hat auch einen Fernsehbeitrag dazu erstellt, den Hinweis findest Du auch hier im Forum. Wenn Du Dich vorher mit einem Anwalt sowie kundigen Sachverständigen für genau dieses Fz. besprichst, könntest Du aber auch mit entspr. Vorkehrungen ein gutes Angebot erhalten. Was aber nicht heißen muss, daß Du mit dem Mobil keine Mängel haben wirst. Hat man Handwerkerhintergrund, kann drauf sxxxxx und selbst Hand anlegen. Aber da wäre ich vorsichtig, entspr. Firma hat ein Geschmäckle wie der Schwabe sagt. P.s. --> Link kennst Du? Den --> Link auch? Damit hast Du Tipps worauf man aufpasst. Gelöscht wg. Doppelpost Was DEN Händler anbelangt wurde ja schon einiges geschrieben und findet sich in diversen Suchen sowohl hier im Forum als auch bei Google. NICHT KAUFEN!! Vor allem nicht wenn man so gar keine Ahnung hat! „Gutachter“ nutzen da auch nur bedingt.
Wie kommst Du denn z.B. da drauf?? Wenn Du zu einem Händler gehst und dort einen Vertrag unterschreibst dann ist das ein „ganz normaler“ Vertrag! Da kommst Du nicht wieder raus! ( Jedenfalls nicht mit dem Fernabsatzgesetz ). Und wenn es ganz blöd läuft dann bekommst Du in Bad Honnef „nur“ einen „Vermittlungsvertrag“. Da hast Du dann noch weniger Handhabe gegen DEN Händler falls was ist. Also lass DAS!!
„Auch andere Mütter haben schöne Töchter!!“. Du hast nur noch nicht den passenden Deckel für Euren Topf gefunden. Da heißt es „weiter suchen!“ Was passendes wird Dir schon über den Weg laufen. Und selbst der Chausson ist nicht nur einmal gebaut worden. Da wird sich sicherlich noch das ein oder andere Angebot finden. Aber nicht dieses Angebot!! Das ist nichts für Dich! Und in der Konstellation schon mal zweimal nicht!! Grüße Dirk
Das kann man eigentlich nicht ernst meinen, wenn man schon selbst von einem "fragwürdigen" Händler ausgeht. Mich beschleicht der Verdacht, dass man hier eine Diskussion anzetteln möchte, um das reichweitenstarke Forum ggf. auf Unterlassung zu verklagen. Ich rate hier dringend davon ab, irgendwelche Namen oder Erkennungsmerkmale des fraglichen Händlers zu posten.
Wenn ein Kaufvertrag nur ber Fernkommunikationsmittel zu Stande gekommen ist, dann gehe ich stark davon aus. Natürlich, wenn ich da hingehe, das Fahrzeug anschaue und einen "neuen" Vertrag unterschreibe, dann ist es das nicht mehr. Danke allen für den Input. Wenn es dem Forum lieber ist, dann kann es gerne diesen Thread löschen, damit es keine Klagen oder ähnliches gibt. Ich habe einen Eindruck bekommen und kann jetzt besser eine Entscheidung treffen. Zum Händler wurde ja schon viel gesagt, das sollte eigentlich reichen! Da kann man lieber ein solches Fahrzeug von Privat kaufen, dort werden Schäden zumindest seltener wissentlich verschwiegen. Ich habe unser jetziges Wohnmobil vor 19 Jahren auch bei einem, wie ich leider erst im Nachhinein entdeckt habe, ähnlich windigen Händler gekauft. Erst ein zähes Ringen, das Fahrzeug nach Anzahlung auch wirklich noch zu bekommen, dann kurz darauf beim ersten Regen eine Undichtigkeit an einem Fenster entdeckt. Nachbesserung konnte man vergessen, also selbst reparieren lassen. Und ich fahre seit fast 35 Jahren Wohnmobil, hatte also auch vorher schon Erfahrung und dachte, ich werde schon merken, wenn etwas mit dem Fahrzeug nicht stimmt. Der günstige Preis hat gelockt, wir haben letztendlich gekauft, weil sonst die (blöderweise gemachte) Anzahlung mit Sicherheit weg gewesen wäre. Letztendlich mein Fazit: man kann ein Fahrzeug zu einem reizvollen Preis schon bei einem solchen Laden kaufen, aber nur, wenn einem bewusst ist, dass es einem Privatkauf gleich kommt, man auf Service hinterher nicht hoffen darf, und man ähnlich viel Erfahrung hat wie alteingesessene Händler, ein Feuchtigkeitsmessgerät und am besten noch einen weiteren Profi zur Besichtigung dabei hat. Ich bin bis heute glücklich mit unserem Concorde, habe aber bewusst die qualitativ hochwertige Marke gekauft und entsprechend wenig Probleme (bis auf das undichte Fenster) in den Folgejahren gehabt. Dieses Jahr bekommt er sein H-Kennzeichen! Hallo,
muss ich so ein Verhalten verstehen? Stehenden Auges in die Falle zu laufen um sich am Ende dann mühsam auszuklagen? Aber andererseits, hey warum nicht? Unsere Privaten Sender leben von solchen Leuten wie Du, da kann man dann so richtig aus dem Leben erzählen und mindestens 40 Folgen daraus machen. Und es gibt auf jeden Fall einen Rechtsanwalt, der wirklich jeden Fall übernimmt um sein Büro zu finanzieren und damit er seine Sekretärin bezahlen kann. Also einfach mal mutig sein, in 4 oder 5 Jahren wissen wir dann wie das Abenteuer ausgegangen ist. WoMo NK19
Die Frage wäre ja überhaupt erstmal, warum der Gutachter sich überhaupt als solcher zu erkennen geben müsste. Das kann ja auch einfach ein Kumpel sein der selbst Camper ist und den man "als zweites paar Augen" mit dabei hat. Die Eigenschaft als Gutachter muss er ja nicht raushängen lassen bzw. sollte dann für den Besuch in zivil gekleidet dort auftauchen.
Dass Du das Auto nie gesehen hast, begründet noch keinen Fernabsatzvertrag. Dafür ist lediglich wichtig, wie Deine Unterschrift auf diesen Vertrag gekommen ist. Aber wie Du schon selbst geschrieben hast: solange das ausschließlich per Fernkommunikation passiert ist, dürftest Du da eine Chance haben aus der Nummer rauszukommen. Wichtig: im Falle des Falls nicht den Rücktritt vom Vertrag erklären, sondern den Widerruf. Warum? Mit Pech wird man dir bei einem "Rücktritt" versuchen, die Transportkosten von HH nach BH aufzudrücken, da Du ja zurückgetreten bist. Bei einem Widerruf wird der gesamte Kaufvertrag im Nachhinein nichtig, heißt der Händler muss selbst für die Transportkosten einstehen, denn einen Vertrag mit Dir hat es dann formal nie gegeben. Ob Du die Kohle allerdings im Fall eines Widerrufs wiedersiehst, ist eine andere Sache, Stichwort "Recht haben und Recht bekommen".. Vielleicht ist die "Anzahlung" ja so überschaubar, dass Du sie ggf. verschmerzen kannst. Du solltest übrigens Deinen Kaufvertrag dringend dorthin überprüfen, ob man Dir vielleicht eine Unternehmer-Eigenschaft angedichtet und Dir einen B2B Vertrag untergeschoben hat. Also so etwas wie "Herr XY kauft in Ausübung seines Gewerbebetriebs folgendes Fahrzeug" oder ähnlich. Das Fernabsatzgesetz gilt nur für Privatkunden, im B2B gibt es so etwas nicht.
Wer zahlt die denn sonst? Der Händler in HH? Oder der in BH? Oder bekommt der Spediteur die Fahrt ( auch wieder zurück nach HH??! ) nicht bezahlt? Für wie blöde haltet Ihr die Händler?? Grüße Dirk
Das ist aber nicht zufällig ein besonders günstiges Angebot, das Womo steht in Hamburg, München oder Dänemark, wird per Spedition zu Dir oder sonst wo hingebracht damit Du es Dir angucken kannst und dafür musst Du „nur“ die Speditionskosten im voraus auf ein Konto im ( nicht europäischen ) Ausland überweisen? ( alte Betrugsmasche!! ) Grüße Dirk Komisch, ihr seit 4 Personen und sucht ein Fahrzeug für 2 Personen. :eek: Finde den Fehler :lol:
Bei Internet-Kauf doch vollkommen normal .... Ja, das zahlt der Händler und der muss es auf ANDERE Verkäufe umlegen. :-( Das Online-Prinzip: 3 Paar Schuhe bestellen, 2 wieder kostenlos (!) zurück.
Vielleicht solltest Du dir mal --> Link die Absätze 5 und 7 durchlesen?!! :eek: Und das Womo sollte ja nicht nach Hause geliefert werden … Nochmal: haltet die Händler, und gerade auch den aus BH, nicht für blöde! Das ist deren täglich Geschäft! Grüße Dirk
Danke dir für die Hinweise und den konstruktiven Beitrag. Ja, ich hatte diesbzgl. mit dem Gutachter schon gesprochen. Ja, die Anzahlung ist mit der eigentlichen Summer nicht vergleichbar. :D
Es hat ein großes Festbett hinten und ein Hubbett. Klingt für mich nach vier Plätzen und wir sind insb. mit den Kindern auch nicht die größten. Danke für den Hinweis!
Hehe, nein, ganz so schlimm ist es nicht. :D Ich hoffe, dass dein Benutzername nicht wegen soetwas so gewählt ist. :) Hallo, das sehe ich ähnlich wie bei einem Auto: Du bestellst ein Fahrzeug, der Händler sucht über eine Händlernetz und sagt dir: Da oder dort steht das Fahrzeug als Neufahrzeug. Wenn du unterschreibst, bekommst du es geliefert. Wenn du unterschreibst, dann kannst du da ja nicht raus, auch ohne Anzahlung. Du hast das Fahrzeug gekauft. Oder warst du nie direkt beim besagten Händler und machst alles nur per Mail? Wenn ich bei Kleinanzeigen ein Fahrzeug bei einem Händler kaufe, kann ich das dann auch innerhalb von 2 Wochen zurückgeben, weil ich es über das Netz gekauft habe? Das würde mich wundern. Und bei dem Händler würde ich mich wundern, wenn er nicht wüsste, was er in den Vertrag reinschreiben muss, damit es zumindest zu einem Gerichtsverfahren kommt. Und selbst wenn er dir eine hohe drei- oder niedrige vierstellige Summe in Rechnung stellt - es ist Mist. Gruß Klaus :) Hallo ddy585 ! :) Die meisten Beiträge in diesem Zusammenhang hier kommen von Käufern, die vor dem Kauf nicht gewusst haben, auf wen sie sich da einlassen. Die meisten lesen erst hinterher Bewertungen oder aber auch Beiträge in diesem wunderbaren Forum. Bei den meisten, nicht bei allen, ist es dann aber bereits zu spät, das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen. Lehrgeld nennt man das dann umgangssprachlich. Du weisst allerdings von den Umgangsgebahren deines potentiellen Gegenübers, lässt dich trotzdem darauf ein. Entweder bist du sauschlau oder eben auch nicht. Ich wünsche dir, dass du gut aus dieser Geschichte raus kommst, bestenfalls sogar ein Mobil kaufen kannst, welches dir zusagt. Die Erfahrung zeigt es irgendwie anders. Gruss von der schönen Mittelmosel :sauf: Achim Lt "Fernabsatzgesetz" wäre das wohl so. Ohne Angabe von Gründen. Aber ich bin kein Rechtsanwalt. Da sollte man den Fachanwalt für Kaufrecht- Internetrecht befragen. Ungeachtet der Tatsache das ich dort nicht(s) kaufen würde. Ich war dort vor Ort und hatte mir ein Fahrzeug angesehen. Ich habe den nicht gekauft da die Beschreibung stark vom Bild vor Ort abwich. Im Nachhinein muss ich zugeben das ich mir den Weg 400 km einfache Wegstrecke hätte sparen können wenn ich die Fotos genauer angesehen hätte. Also selbst schuld. Blöd ist halt, dass man dann ein Fahrzeug sozusagen ohne Händler hat, weil da will man nicht hin für Sachmängelhaftungs-Fragen, denke ich... Also ist man dann Bittsteller in anderen Werkstätten und landet ganz weit unten auf der Liste bei den Terminvergaben. Wenn ich ein Womo bei einem Händler kaufen würde, dann bei einem vertrauenswürdigen, damit ein Ansprechpartner für später vorhanden ist. Der Markt ist im Moment nicht so eng, dass man von jedem Heiopei kaufen muss. bis denn, Uwe
Ja das stimmt Beides der gleiche Inhaber. Aber glaubst du das die Fahrzeuge aus Hamburg besser sind? :eek: Ich kann Dir anbieten den anzusehen. Wohne um die Ecke... Wobei ich grundsätzlich vom Ford aufgrund der Zahnriemennummer im Öl abraten würde. Ich würde bei einem solchen Händler mit so grottenschlechtem Ruf niemals ein Fahrzeug kaufen.Schon die Überlegung dort zu kaufen lässt auf "will haben Syndrom" schließen, verständlich, aber absolut kontraproduktiv. Such Dir einen seriösen Händler für den Kauf, der hinterher auch Gewährleistung bietet und zu dem Du bei Bedarf als Kunde kommst,der bei ihm gekauft hat. Ich habe mein Womo vor 27 Jahren bei Mobile Freizeit Raule in Wiesbaden gekauft,die sind immer für mich da gewesen ,wenn etwas war, ich bin nächste Woche dort, weil ich Probleme mit dem Schließmechanismus der Toilette habe,ob ich den Termin als Nichtkunde so schnell bekommen hätte? D a s macht den Unterschied. Gruß Bernd
Ich habe selbst keine Erfahrung mit dem Händler und kann daher keine Empfehlung geben. Im Titel schreibst Du "fragwürdig". Hätte ich bei einem Lieferanden den Eindruck, dass dieser "fragwürdig" sei, dann würde ich mit diesem keine Geschäfte tätigen. Prinzip: Bauch und Hirn vor Gier.
...und ganz sicher nicht ungesehen einen Kaufvertrag und eine Anzahlung gewähren muss. Und genau deshalb verstehe ich den ganzen Thread hier nicht. Es gibt im Moment reichlich gebrauchte Wohnmobile im Angebot, manche Händler gehen sogar in die Insolvenz aufgrund der hohen Lagerbestände. Warum um alles in der Welt sollte man sich da auf eine Reihe von no-go's einlassen? 1. no-go: Einen Kaufvertrag für ein Gebrauchtfahrzeug ohne Besichtigung blind abschließen 2. no-no-go: Das besagte Fahrzeug auch noch anzahlen 3. no-no-no-go: Das Ganze auch noch bei einem bekannt-berüchtigten Händler abziehen Ich blick's nicht :) ... vor allem bekommt man so als "Gemeinschaft" diese Händler nie nicht ausgetrocknet! Wenn jeden Tag wieder einer hinrennt und ihm eine weitere Schrottimmobilie abnimmt! :-(
Ich habe mir jetzt mal den Bericht von Herrn Giese dazu angesehen... habt ihr das auch ? Für mich hat der Bericht aber auch Geschmäckle... so seriös wie die Bildzeitung... reisserisch... wir helfen... wir decken auf... toller Gutachter... super Testkäufer... zusammengestückelte Textpassagen... keine Infos zu den Autos.... kein Km Stand... kein Alter... ich weiß nicht, da hat keiner Ahnung gehabt. Weder Käufer, Verkäufer noch andere Beteiligte. Wer würde einen PLA kaufen, 10 Jahre alt mit über 100000km... in dem Zustand ??? Gruß Dieter
Die Hoffnung habe ich generell aufgegeben. Jeden Tag steht ein Dummer auf. Wenn wir in einer Welt leben in der Leute bereit sind, 800€ für eine App auszugeben die einfach nur ein sich drehendes Dollarzeichen mit der Schrift "I'm rich!" zeigt, ist für mich klar dass das Thema hoffnungslos ist.
Same here. Vielleicht treffen wir uns ja vor Ort :)
Deswegen macht er es über Fernabsatz: damit er ein Widerrufsrecht hat. Ein durchaus smarter Move.
Es ist aber so. Und guess what? Für den Autohandel ist das ein nicht zu verachtendes Problem. Ich empfehle dazu Videos des Youtube Kanals "Die Autogesellschaft Dresden". Haarsträubend was mancher Kunde da abzieht. Lustig wird es, wenn es dann um Ersatz für gefahrene Kilometer, Wertminderung durch zusätzliche Halter im Fahrzeugbrief und so geht.
Im ersten Schritt bezahlt derjenige, der dem Spediteur den Auftrag erteilt hat. Das dürfte vermutlich der Händler in BH gewesen sein. Zumidnest hat der TE nirgendwo erwähnt, dass der Händler ihm die Transportkosten in Rechnung stellen will. Dass der Händler nicht auf den Transportkosten sitzenbleiben will ist genau mein Punkt, weswegen ich darauf hingewiesen hatte. Übrigens: da hier keine Lieferung des Händlers an den Endkunden erfolgt (sondern lediglich der Händler seine Ware intern umlagert, um sie dem Endkunden an seinem anderen Standort vorführen zu können), sind wir gar nicht erst im Bereich der Erstattung von Lieferkosten, denn eine Lieferung an den Endkunden ist hier noch gar nicht erfolgt. Von daher ist 357 (5) hier gar nicht einschlägig. Da es auch keine Vorführung des Autos beim Endkunden zu Hause gab/geben soll, verfängt 357 (7) erst Recht nicht.
Und wenn das „Autohaus“ in HH und das in BH jeweils eigenständig sind? Und was wenn der TE zum Zeitpunkt der vermeintlichen „Vorführung“ bereits den Kaufvertrag unterschrieben hat? Und das soll er ja! ICH würde da die rechtliche Situation anders sehen. Aber ohne Verträge und anderes gesehen zu haben oder bei Absprachen dabei gewesen zu sein… :nixweiss: Trotzdem: Finger von lassen! Die Wahrscheinlichkeit das der TE als „Will-Unbedingt-Haben-Käufer“ DEM Verkäufer „ein Schnipchen schlagen“ kann ist doch vielleicht eher ( sehr ) klein?!! Grüße Dirk
Dem ist nicht hinzuzufügen, wer es trotzdem macht (Gier vor Hirn), der hat dann auch kein Mitleid verdient. Sorry, ist so. Grüße
Dann gibt es immernoch jemanden von einem dieser beiden Häuser, der den Transport beauftragt hat und ihn daher erstmal zahlen muss.
Nach allem was wir aus den bisherigen Äußerungen wissen, hat der TE lediglich per E-Mail einen Vertrag geschlossen und damit hätte er die Widerrufsmöglichkeiten nach §356 BGB, da Vertrag ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat. Zu welchem Zeitpunkt das war, ist dafür erstmal unerheblich. Unabhängig davon: wenn ich es richtig verstanden habe, ist das WoMo noch gar nicht nach BH verbracht worden?
Der Verkäufer scheint sehr genau zu wissen, was er sich rechtlich leisten kann und was nicht. Dazu muss man aber auch sagen, dass die Giesel Reportage diverse Dinge weit verbraucherfreundlicher dargestellt hat, als das Gesetz es zulässt (Ersatzvornahme usw.). Fakt ist immernoch: es scheint ein Fahrzeug zu geben, das der Käufer haben möchte und der Verkäufer anzubieten hat. Sie müssen sich jetzt nur noch über den Zustand und die Verkaufsmodalitäten einig werden. Es wirkt jetzt auf mich nicht so, als würde der Händler zB versuchen das Geld abzuziehen ohne ein Fahrzeug liefern zu wollen. Lediglich geht aus diversen Berichten in Presse, Foren etc. hervor dass Händler und Käufer wohl nach dem Kauf häufig unterschiedlicher Meinung sind was Mängel angeht. Von einigen Seiten wird dabei unterstellt, dass das bei diesem Händler ein System habe, was ich aber nicht beurteilen kann. Unterm Strich hat die Firma in 2021 über eine Million Euro Gewinn gemacht und 44 Mitarbeiter beschäftigt, ganz schlecht kann es denen also nicht gehen. Unterm Strich folge ich wieder mal ausnahmsweise BikeAir: wer sehenden Augen in so eine Situation läuft, hat später auch kein Mitleid verdient wenn es dann eskaliert. Warnungen wurden genug ausgesprochen. Der TE ist sich offenbar seiner Sache recht sicher, hat hier noch eine Reihe von Punkten zum Beachten bekommen und nun können wir auch nichts weiter machen. Wenn er es tatsächlich schafft den Laden auszudribbeln und mit +-0 aus der Sache rauszugehen, hat er sicherlich ein paar mehr Bewunderer. Also man muss meiner Meinung nach schon sehr masochistisch veranlagt, oder extrem naiv sein, wenn man sich wider besseren Wissens in die Hände eines solchen Händlers begibt. Würde mir nicht im Traum einfallen, denn meine Lebenszeit und meine Nerven sind unbezahlbar. Da kann das Wohnmobil gar nicht so attraktiv sein, das ich den Ärger auf mich nehmen würde. Und wer glaubt er sei schlauer und gewiefter als der Händler, der das ja offensichtlich schon viele Jahre so praktiziert, der ist sehr von sich überzeugt. Mal schauen was dabei raus kommt Gruß Birgit
Es ja eigentlich alles gesagt, aber deine Niederschrift muß ich ausdrücklich loben. Ich finde es auch fragwürdig wenn sich jemand anmeldet und von so einem fragwürdigen Kauf berichtet. Es würde mich nicht überraschen wenn am Ende dann das Fazit lautet „Alles hat super geklappt, ich bin mehr als zufrieden…“ Ich kann mich allerdings auch täuschen :) Offensichtlich werden wir nie erfahren wie es ausgegangen ist. Aber damit war zu rechnen. |
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