aqua
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Unfall in Spanien und nun ? 1, 2, 3


BURAN am 01 Nov 2025 13:12:45

Bei Peniscola kam ein Pkw Über die Ausfahrt .. also quasi als Geisterfahrer auf die Autobahnauffahrt.
In dem Spitzen Winkel kam er natürlich nicht rein .. setzte zurÜck ..- in dem Moment wo ich dann vorbei fuhr ist er in mein Heck gefahren
Beide autos noch fahrbereit .: Polizei gerufen :. Er gab sein Schuld zu .. unterlagen habe ich ..und auch ne dashcam dokumentation aber wie geht das nun weiter ?

Da gibts wohl den grÜnen Ring .. also irgend ne organisation die sich mit ausländischen Versicherungen auseinandersetzt
Wie gehe ich da vor .. oder macht das am Besten die Werkstatt
Und .. mach ich das beim Hymer händler .. oder bei meiner KFZ werkstatt
GlÜcklicher weise sind wohl nur anbauteile kaputt , radlauf, seitenverkleidungen , stosstange , leuchte

Nun .. die Urlaubslaune ist einmal mehr geschmälert

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

BURAN am 01 Nov 2025 13:13:52

Bilder dazu vergessen

Mann am 01 Nov 2025 13:24:23

ich würde meine Versicherung anrufen und alles klären.

Anzeige vom Forum


palstek am 01 Nov 2025 13:30:31

Du musst dich an den "Regulierungsbeauftragten" der gegnerischen Versicherung in Deutschland wenden. Nähere Infos z. B. beim ADAC: --> Link

Vielleicht hast du in deiner Versicherung sogar den "Auslandsschadenschutz". Schau doch mal nach. Dann kannst du dich einfach an deine Versicherung wenden, die alles abwickelt. Meiner Meinung nach sollte jeder Wohnmobilist einen Auslandsschadenschutz buchen, er kostet wenig Aufpreis, wenn überhaupt, ist aber sehr nützlich, wie ich selbst schon erfahren musste.

TiborF am 01 Nov 2025 13:33:34

BURAN hat geschrieben:Bei Peniscola kam ein Pkw Über die Ausfahrt .. also quasi als Geisterfahrer auf die Autobahnauffahrt. ......
Nun .. die Urlaubslaune ist einmal mehr geschmälert


Das tut mir sehr leid für Dich (Euch). Meine gute Laune wäre auch erst einmal dahin.
Ich würde auch meine Versicherung anrufen und dann den Schaden evtl. in Spanien reparieren lassen, wenn es deine Zeit zulässt.

purplenew am 01 Nov 2025 13:37:10

Moin Buran,

hast Du in Deinem Versicherungspaket für das Wohnmobil auch den Baustein "Auslandsschadenschutz"? Dann regelt Deine eigene Versicherung die komplette Schadensabwicklung. Auch wenn Du diesen Schutz nicht haben solltest, setzte Dich mit Deiner Versicherung in Verbindung. Die wissen auf jeden Fall, wie es weiter geht. Ein paar Erklärungen zum Auslandsschadenschutz folgen weiter unten.

Beste Grüße und lasse Die die Laune nicht vermiesen
Thomas

Auslandsschadenschutz:
Der Auslandsschadenschutz ist eine zusätzliche Kfz-Versicherung, die bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland greift und den Schaden nach deutschen Standards reguliert.
Regulierung nach deutschem Recht:
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls im Ausland werden Schäden (wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld) nach deutschem Recht ersetzt, auch wenn das ausländische Recht diese nicht vorsieht.
Ansprechpartner statt ausländische Versicherung:
Die eigene deutsche Versicherung kümmert sich um die gesamte Abwicklung mit dem ausländischen Unfallverursacher. Sie müssen nicht direkt mit einer ausländischen Versicherung verhandeln.
Keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse:
Da Sie den Unfall nicht verursacht haben, führt die Schadenregulierung durch die eigene Versicherung nicht zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.

chrisc4 am 01 Nov 2025 14:32:19

BURAN hat geschrieben:Bilder dazu vergessen


Ich hatte vor 3 Jahren einen ähnlichen Schaden, auch nicht Schuld. Die Polizei hatte es als Bagatellschaden eingestuft, (500 Euro ) Der von mir beauftragte Gutachter hat einen Schaden von fast 40.000 Euro festgestellt.
Den Gutachter habe ich von RC Mannheim empfohlen bekommen. Am besten in der Werkstatt auf der Hebebühne untersuchen lassen. Wenn es ein Haftpflichtschaden ist und du zu 100 Prozent unschuldig bist, dann steht dir ein Fachanwalt zu. Der regelt alles mit der gegnerischen Versicherung usw.. Nur den Reparaturtermin etc. musst du selber mit der Werkstatt oder mit dem Hersteller ausmachen.
Mein Wohnmobil würde im Werk repariert, da wurde die Rückwand und die rechte Seitenwand, mit Fenster, Tür und Garagenklappe komplett ausgetauscht. Das Wohnmobil wurde mit einem Tieflader bei mir abgeholt und zurück zu RC Mannheim gebracht.
Die gegnerische Versicherung hat alles zu 100 Prozent bezahlt.
Bei einer Teilschuld hätte ich einen Anteil selbst zahlen müssen.

Viel Erfolg!

WomoToureu am 01 Nov 2025 15:02:46

chrisc4 hat geschrieben:... Wenn es ein Haftpflichtschaden ist und du zu 100 Prozent unschuldig bist, dann steht dir ein Fachanwalt zu. Der regelt alles mit der gegnerischen Versicherung usw.. Nur den Reparaturtermin etc. musst du selber mit der Werkstatt oder mit dem Hersteller ausmachen.

Oh Mann, da gibst Du dem Kollegen Tipps die so etwas von falsch sind..... :eek: :(

SVRossrucker am 01 Nov 2025 15:07:34

BURAN hat geschrieben:Bei Peniscola kam ein Pkw Über die Ausfahrt .. also quasi als Geisterfahrer auf die Autobahnauffahrt.
In dem Spitzen Winkel kam er natürlich nicht rein .. setzte zurÜck ..- in dem Moment wo ich dann vorbei fuhr ist er in mein Heck gefahren



Nur mal als Anmerkung,

die Spanische Versicherung bezahlt keine Sachverständigenkosten.

Man kann durchaus auch den "Versicherungsgutachter" nehmen, nur hält der sich an die Vorgaben, wie es im Vollkaskoschadensfall ist und nicht wie es im Haftpflichtschadensfall gemacht wird.


Gruss Rainer

WomoToureu am 01 Nov 2025 15:07:52

BURAN hat geschrieben:...Wie gehe ich da vor .. oder macht das am Besten die Werkstatt.....Nun .. die Urlaubslaune ist einmal mehr geschmälert

Auf jeden Fall.
Auch wir hatten das sehr zweifelhafte "Vergnügen" in Spanien mehrere Unfälle, für uns selbstverständlich völlig unvermeidbar, "genießen" zu dürfen. Nur die letzten: --> Link , --> Link

WomoToureu am 01 Nov 2025 15:13:04

SVRossrucker hat geschrieben:..die Spanische Versicherung bezahlt keine Sachverständigenkosten.


So ist es, auch keine Anwaltskosten usw.
Es wird leider nach spanischem Recht abgewickelt !
Daher immer der erste Schritt, sich mit allen Unterlagen zum Unfall insbesondere der gegnerischen Kfz Haftpflichtversicherungsdaten an seine Kfz Versicherung wenden und dort den Schaden melden, d.h. schreiben, das man keine Schuld am Unfall hat und das doch bitte ein Regulierungsbeauftragter der gegenerischen Kfz benannt werden solle.

Wie bereits richtig geschrieben wurd, ist ein Auslandsschutz sehr sehr wichtig. So haben wir immer ganz schnell von der eigenen Versicherung unser Geld aufdem Konto gehabt, siehe hier --> Link
Um die Reparatur mußt Du Dich stets selbst kümmern.

wolfherm am 01 Nov 2025 15:14:20

chrisc4 hat geschrieben:... Wenn es ein Haftpflichtschaden ist und du zu 100 Prozent unschuldig bist, dann steht dir ein Fachanwalt zu. Der regelt alles mit der gegnerischen Versicherung usw.. Nur den Reparaturtermin etc. musst du selber mit der Werkstatt oder mit dem Hersteller ausmachen.

WomoToureu hat geschrieben: Oh Mann, da gibst Du dem Kollegen Tipps die so etwas von falsch sind..... :eek: :(


Bitte auch begründen, warum und was falsch ist. Und nicht wieder so ein allgemeiner Klopper….

UweHD am 01 Nov 2025 15:21:35

BURAN hat geschrieben: ...wie geht das nun weiter?

Hast du eine Vollkasko?
Die sollte in so einem Fall eigentlich erst einmal deinen Schaden regeln und sich das Geld bei der gegnerischen Versicherung zurückholen. Dadurch sollte dann auch dein Schadenfreiheitsrabatt nicht leiden. Frag dazu doch mal bei deiner Versicherung nach.

BURAN am 01 Nov 2025 15:23:16

Bin ja noch in spanien
Meinen vertrag hab ich nicht dabei ist bei der rv versicherung bezw kravag .. ob da die Ausland Absicherung dabei ist weiss ich nicht
Gemeldet hab ich den Schadensfall telefonisch
Man gab mir aber nur die nr der grÜnen Karte .die rv hätte damit nichts mehr zu tun ..und natÜrlich habe ich vollkassko
. die grÜne karte wÜrden das mit den gegnerischen Versicherungen koordinieren… na ja
Ich schätze 5000 euro .. vermutlich muss doch die garagentuer neu .. da,sind die schrauben ausgerissen

WomoToureu am 01 Nov 2025 15:27:32

BURAN hat geschrieben:Da gibts wohl den grÜnen Ring .. also irgend ne organisation die sich mit ausländischen Versicherungen auseinandersetzt

Du meinst sicher den Verein "Grüne Karte" mit Sitz in Berlin.
Nein würde ich nicht machen. Ich habe es früher ( bevor wir einen Auslandschutz als Paket zur Kfz Versicherung mitgekauft haben ) immer über den Regulierungsbeauftragten der ausländischen Kfz Versicherung gemacht. Das ist irgendeine deutsche Kfz Versicherung die als "Treuhänder" für die ausländische Versicherung mit Dir den Schaden abwickelt. Wenn Du Tipps und Hilfe brauchst, kannst Du mich per PN oder e-mail anschreiben.

WomoToureu am 01 Nov 2025 15:34:57

BURAN hat geschrieben:Meinen vertrag hab ich nicht dabei ist bei der rv versicherung bezw kravag .. ob da die Ausland Absicherung dabei ist weiss ich nicht ....
Oh nein so etwas gibt es auch ?
Man weiß doch hoffentlich wie man versichert ist... sollte man zumindest und auch alle Unterlagen mithaben.
Fängt schon an mit einem Unfallbericht in Deutsch / Spanisch, dann schickt man seiner Versicherung normalerweise alles per e-mail und bittet um Regulierung über die Auslandsschadenversicherung. Hat Deine R+V auch siehe:
--> Link

BURAN am 01 Nov 2025 16:06:00

. Wenn Du Tipps und Hilfe brauchst, kannst Du mich per PN oder e-mail anschreiben.


Danke dafÜr !!

Zuhause werd ich meinen vertrag sichten
Sollte der auslandschutz nicht inkludiert sein werde ich das ergänzen
Dann werkstatt aufsuchen und meiner versicherung alle daten zukommen lassen
Event weiss ja auch die werkstatt wie das weitergeht .. habe da gute erfahrungen mit denen
Und wenn ich nicht weiterkomme mache ich gerne von deinem Angebot gebrauch

Bringt auch nix sich jetzt verrÜckt zu machen ..
Eine Erfahrung am Rande
Ich hab oft ne ziemlich kurze Zündschnur .. oder hatte … Bluthochdruck stress was weiss ich
Jetzt lebe ich seit nem jahr alkoholabstinent in kombi mit zucker und fett reduktion .. hab 25 kg abgenommen , mein Zucker ist topp , brauch kein insulin mehr, und mein Blutdruck ist endlich im optimalen Bereich .. und so hab ich den stress rel locker ertragen ..früher wäre ich mit dem kopp an die wand

WomoToureu am 01 Nov 2025 16:24:43

BURAN hat geschrieben:... und so hab ich den stress rel locker ertragen ..früher wäre ich mit dem kopp an die wand

Mach Dir keinen Stress wegen ein bisschen Materialverlust... ( leicht gesagt ich ärgere mich auch immer grün und schwarz :ja: )
Aber genieß die Zeit in Spanien, beachte jedoch bitte unbedingt, die Verjährungszeit beträgt in SPanien lediglich 1 Jahr !
D.h. innerhalb einem Jahr muss der Unfallschaden abgewickelt sein oder Du musst schriftlich von der spanischen Versicherung haben, dass diese auf die Einrede der Verjährung verbindlich verzichtet !

Aber das wird schon wieder, wichtig ist die Schadensanmeldung erst mal und die Absprache - bitte mache alles schriftlich per e-mail oder Fax - wenn telefonisch alles per e-mail bestätigen lassen. Normalerweise schickt die regulierende deutsche Versicherung einen eigenen Kfz Sachverständigen, die so meine bisherige Erfahrung, alles fair begutachtet haben. Erst dananch reparieren lassen.

MilesandMore am 01 Nov 2025 16:34:31

Erst mal mein Mitgefühl, sowas wünscht man keinem.


Ich hatte bei meinen Fahrzeugen immer Auslandsschadensschutz auch diesmal bei der HUK.
Deren Bedingungen lesen sich für mich als ob die HUK den Schaden bezahlt und ich mich mit dem Gegner nicht rumplagen muß.

Ausland-Schadenschutz – besonderer Schutz bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland
Was ist versichert?
Erleiden Sie mit dem Fahrzeug einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns kfz-haftpflichtversichert wäre.

Betreffs deiner Gesundheit, alles richtig gemacht.
Ich hab 15kg abgenommen, kein Alkohol mehr, Blutdruck perfekt, EKG wieder perfekt, lebe völlig Tabletten frei seit nunmehr 5 Jahren.
Dafür kann ich nun keine Bilder mit Aperol Spritz in der Tapas Bar posten :mrgreen:

Weiterhin sichere Fahrt.

Bernd

WomoToureu am 01 Nov 2025 16:46:36

MilesandMore hat geschrieben:Ich hatte bei meinen Fahrzeugen immer Auslandsschadensschutz auch diesmal bei der HUK.
Deren Bedingungen lesen sich für mich als ob die HUK den Schaden bezahlt und ich mich mit dem Gegner nicht rumplagen muß.

So ist es, die eigene Versicherung zahlt in der Regel nach 2 - 3 Wochen nach der "Begutachtung" deren Kosten sie ebenfalls übernimmt und einen Gutachter schickt, zum Teil auch ein eigener Angestellter Kfz Sachverständiger. Die eigene Kfz Versicherung holt sich dann ihr Geld von der ausländischen Kfz Haftpflicht so viel wie möglich wieder zurück.
Wichtig ist hier, dass man auch Wertminderung usw. bezahlt bekommt, da man ja so gestellt wird, als ob der Unfallgegener in Deutschland versichert ist d.h. deutsches Recht kommt zum tragen. Ganz wichtig bei Personenschäden etc.

Lancelot am 01 Nov 2025 17:59:05

BURAN hat geschrieben: Wie gehe ich da vor .. oder macht das am Besten die Werkstatt

ICH würde den Schaden der VK melden und mit denen auch abrechnen :idea:

Wichtig : Du brauchst ein Polizei-Protokoll vom Unfallhergang und die zeitnahe Meldung an Deine Vollkasko-Versicherung.
Da Dein Auto fahrbereit ist, kannst Du den Urlaub weitermachen wie geplant.
Zuhause führst Du das Auto einem deutschen Sachverständigen vor. Am besten einem, der mit Hymer Erfahrung hat, Deine Werkstatt/Verkäufer hat bestimmt passende Adressen. Der SV muß auch von der Versicherung akzeptiert werden.
Dann mit der Vollkasko abrechnen nach Gutachten oder nach Rechnung (im Fall von Reparatur). Sollen die sich mit der Auslandsversicherung rumschlagen ...

Good luck !

hopfabaua am 01 Nov 2025 18:54:00

WomoToureu hat geschrieben:So ist es, die eigene Versicherung zahlt in der Regel nach 2 - 3 Wochen nach der "Begutachtung" deren Kosten sie ebenfalls übernimmt und einen Gutachter schickt, zum Teil auch ein eigener Angestellter Kfz Sachverständiger.


Hab ich auch bei der ADAC Versicherung.
Fühl mich da schon lange gut aufgehoben...hab jetz einen Kurzschlußschaden im Aufbau...Ebl und Zusatzlader, der über Teilkasko versichert ist....schaun ma moi was rauskommt.
Gruß

WomoToureu am 01 Nov 2025 19:23:18

Lancelot hat geschrieben:ICH würde den Schaden der VK melden und mit denen auch abrechnen

Warum ? Hat nur Nachteile.

Lancelot hat geschrieben:Wichtig : Du brauchst ein Polizei-Protokoll vom Unfallhergang
Nein brauchts Du nicht, ganz im Gegenteil ist es in Spanien üblich das die Polizei nicht kommt.
Hier ist sie gekommen, da Unfall auf Autobahn, ansonsten kommt sie nur bei Personenschäden etc.


Lancelot hat geschrieben:Zuhause führst Du das Auto einem deutschen Sachverständigen vor. Am besten einem, der mit Hymer Erfahrung hat, Deine Werkstatt/Verkäufer hat bestimmt passende Adressen.

Und wer bezahlt denn dann ? Weder die spanische Versicherung noch die VK wird einen Sachverständigen bezahlen.

Lancelot hat geschrieben:Dann mit der Vollkasko abrechnen nach Gutachten oder nach Rechnung (im Fall von Reparatur). Sollen die sich mit der Auslandsversicherung rumschlagen ...

Warum sollten sie ? Über VK abgerechnet ist über VK abgerechnet. Man wird hochgestuft und wenn man gekündigt wird findet man nie mehr eine andere ( in der Regel ) Die VK holt sich auch kein Geld von der spanischen Haftpflicht, ein Irrglaube. Zu diesem Zweck gibt es den Auslandschutzbrief bzw. die entsprechenden BAustein der manchmal schon mit drin ist oder extra für ein paar Euro abgeschlossen werden muss.

purplenew am 01 Nov 2025 19:27:19

Lancelot hat geschrieben:Wichtig : Du brauchst ein Polizei-Protokoll vom Unfallhergang und die zeitnahe Meldung an Deine Vollkasko-Versicherung.

Das Polizeiprotokoll wird nicht zwingend benötigt. So etwas bekommt man in der Regel auch nicht ausgehändigt. Wenn der Unfall polizeilich registriert ist, dann reicht die Dienststelle und die Vorgangsnummer aus. Bei Inanspruchnahme der VK benötigt man nicht einmal diese Daten.

Lancelot hat geschrieben:Zuhause führst Du das Auto einem deutschen Sachverständigen vor. Am besten einem, der mit Hymer Erfahrung hat, Deine Werkstatt/Verkäufer hat bestimmt passende Adressen. Der SV muß auch von der Versicherung akzeptiert werden.


Bei Inanspruchnahme der VK hast Du als VN keine Gutachterwahl. Beauftragst Du eigenständig einen Gutachter, dann
-mußt Du die Kosten ggfls. selbst tragen
-muß die Versicherung dieses Gutachten nicht akzeptieren.
Bei Inanspruchnahme der VK schickt die Versicherung einen "eigenen" Gutachter.

Aber warum alles so kompliziert? Buran prüft zunächst, ob er einen Auslandsschadenschutz hat. Wenn das der Fall ist, dann ist seine Versicherung (und nur die) der richtige Ansprechpartner. Seine Versicherung wird dann direkt die Schadensabwicklung mit ihm durchführen, den Schaden bezahlen, und zwar nach deutschem Recht und den deutschen Regeln.

Thomas

purplenew am 01 Nov 2025 19:36:30

WomoToureu hat geschrieben:Warum sollten sie ? Über VK abgerechnet ist über VK abgerechnet. Man wird hochgestuft...


Das kann ich so bestätigen. Ich hatte 2024 einen unverschuldeten Verkehrsunfall in Norwegen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch keinen Auslandsschadenschutz. Da sich die Kommunikation mit dem norwegischen Versicherer (natürlich über die zuständige deutsche Assekuranz) äußerst schwierig gestaltete hat mir meine Versicherung geraten, dass ich den Schaden über die VK abrechnen soll. Das erschien mir einfach und gut. Außerdem ging ich davon aus, dass meine Versicherung sich das Geld von der norwegischen Versicherung wiederholen würde und ich nicht im Schadensfreiheitsrabatt hochgestuft werde.

Weit gefehlt, wie ich später feststellen musste. Nicht nur meine Versicherung holt sich das Geld von einer ausländischen Versicherung nur wieder, wenn man den erwähnten Auslandsschadenschutz hat. Das Ergebnis war: Schaden von meiner Versicherung über die VK bezahlt und ich wurde deutlich hochgestuft (und habe dann aufgrund dieser Erfahrung sofort die Versicherung gewechselt).

Thomas

Lancelot am 01 Nov 2025 19:43:25

purplenew hat geschrieben: Das Polizeiprotokoll wird nicht zwingend benötigt. So etwas bekommt man in der Regel auch nicht ausgehändigt. Wenn der Unfall polizeilich registriert ist, dann reicht die Dienststelle und die Vorgangsnummer aus. Bei Inanspruchnahme der VK benötigt man nicht einmal diese Daten.

Unsere VK-Versicherung wollte damals das AZ der polizeilichen Unfall-Aufnahme.

Beim Gutachter hast Du Recht : die Versicherung bestimmt den Gutachter. Ich hatte unser Auto zum Hersteller (war der beste Rat überhaupt) verbracht, dort wurde mit dem KD-Leiter zusammen der Schaden begutachtet.

chrisc4 am 01 Nov 2025 20:09:42

Fehler könnten sehr teuer werden!
Wenn eine Verkesrechtschutzversicherung vorhanden ist, dann würde ich einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Der regelt alles mit der gegnerischen Versicherung usw. Meist werden auch Gutachter Kosten übernommen.
Eventuell wird die gegnerische Versicherung versuchen eine Teilschuld zu erwirken usw.. Plötzlich war alles ganz anders!
Da gibt's die unglaublichsten Geschichten, wenn es vor Gericht geht. Stichwort Aussage gegen Aussage!

BURAN am 01 Nov 2025 20:37:43

Ich habe eine dash-cam Aufnahme;-)

chrisc4 am 01 Nov 2025 20:42:01

BURAN hat geschrieben:Ich habe eine dash-cam Aufnahme;-)


Auch von hinten?

marmarq am 01 Nov 2025 21:10:17

einem Unfall im Ausland kannste den Zentralruf der Autoversicherer unter der Nummer
+49 (40) 300 330 300 erreichen
Kennzeichnen von Ufallgegner reicht denen. Die helfen Dir weiter.

hampshire am 01 Nov 2025 21:45:36

Wie immer gibt es mehr als nur einen Weg so ein Ungemach zu lösen. Ich selbst kann nicht auf eigene praktische Erfahrung verweisen und behalte meinen Senf zur Sache ausnahmsweise mal bei mir, denn es stehen ja schon mehrere geeignete "Spielarten" und ein mit gut erscheinendes Angebot zur Hilfe über pn im Thread.
Ich wünsche Dir dennoch einen guten Urlaub und einen zufriedenstellenden Ausgang der Kalamität.

WomoToureu am 01 Nov 2025 22:18:27

purplenew hat geschrieben:...Das kann ich so bestätigen. Ich hatte 2024 einen unverschuldeten Verkehrsunfall in Norwegen... hat mir meine Versicherung geraten, dass ich den Schaden über die VK abrechnen soll....

Das hast Du absolut falsch gemacht, ich glaube ich habe bereits mehrere Dutzend Schadensabwicklung ausländischer Kfz Versicherungen in den letzten 50 Jahren gehabt, war nie ein Problem. Leider bestätigst Du jedoch meine Erfahrung, die eigene Versicherung ist ein schlechter Ratgeber, da sitzen oft "Telefonkräfte" die noch nicht mal die Bezeichnung Sachbearbeiter verdienen, zum Teil sogar irgendwo aus dem Ausland.

Jeden den ich kenne der hat Freunde oder Bekannte die Ahnung haben und die man fragen kann. Auch hier im Forum kann man fragen und sich informieren. Wobei leider viele schlechte Ratschläge gekommen sind.

WomoToureu am 01 Nov 2025 22:22:43

marmarq hat geschrieben:einem Unfall im Ausland kannste den Zentralruf der Autoversicherer unter der Nummer +49 (40) 300 330 300 erreichen
Kennzeichnen von Ufallgegner reicht denen. Die helfen Dir weiter.

Wie weit helfen die Dir denn ?
Das einzige was Du hier erreichst ist das Du Kontakt zu der gegnerischen Kfz Versicherung bekommst.
Mehr wie Kontakt knüpfen machen die nicht und die brauchen oft 1 - 3 Wochen bis sie antworten.

So wie ich den Kollegen verstanden habe, hat der Kollege bereits vom Unfallgegner die Daten ( und seine Kfz Versicherung ), also kann er direkt sich an den deutschen Regulierungsbeauftragten wenden, der ihm entweder von der eigenen Versicherung mitgeteilt wird oder von der spanischen Versicherung.

WomoToureu am 01 Nov 2025 22:28:39

Lancelot hat geschrieben:Unsere VK-Versicherung wollte damals das AZ der polizeilichen Unfall-Aufnahme.....

Wir hatten zg Unfälle in Spanien, nur in einem einzigen Fall aufgrund Fahrerflucht des spanischen Fahrzeugführers ( selbstverständlich alles durch usnere DashCam perfekt aufgenommen ) haben wir ein Polizeiprotokoll bekommen.
Im Nachgang entschuldigte sich der Spanier udn erklärte er habe ganz schnell zum Flughafen gemusst und keine Zeit für die Unfallaufnahme gehabt. Uns ist der Schaden, wie immer sehr schnell reguliert worden ( über den eigenen Auslandschutzbrief ).

Soll heißen, normalerweise bekommst Du außer bei Personenschäden in Spanien und Frankreich usw. keine Unfallaufnahme durch die Polizei und daher auch kein Protokoll der Polizei.
Daher sollte jeder die üblichen Spielsachen dabei haben. Kreide, Unfallbögen ind Deutsch / Ausländisch, seine eigenen Versicherungsunterlagen und Kontakte usw.

SVRossrucker am 02 Nov 2025 00:46:46

WomoToureu hat geschrieben: Oh Mann, da gibst Du dem Kollegen Tipps die so etwas von falsch sind..... :eek: :(


Bitte auch begründen, warum und was falsch ist. Und nicht wieder so ein allgemeiner Klopper….[/quote]

Hier gilt das Schadensrecht in dem Ort bzw. das Land in dem der Unfall passiert ist. Das zählt und nichts anderes. Anwalt kann man noch vielleicht über die Rechtschutz abwickeln, auch wir haben dafür, für die Gutachtenerstellung Sonderkonditionen. Man muss halt eben sprechen.

Gruß Rainer

WomoToureu am 02 Nov 2025 04:32:32

SVRossrucker hat geschrieben:Hier gilt das Schadensrecht in dem Ort bzw. das Land in dem der Unfall passiert ist. Das zählt und nichts anderes. Anwalt kann man noch vielleicht über die Rechtschutz abwickeln, auch wir haben dafür, für die Gutachtenerstellung Sonderkonditionen. Man muss halt eben sprechen.

Ich hatte doch Deinem Beitrag bestätigt, dass das spanische Recht dem Geschädigten entgegen deutschem Recht keinen Anwalt und Sachverständigen bezahlt.

Wenn also der Kollege von dem wir nicht wissen ob er eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat oder nicht jetzt zum Anwalt rennt, muss er den Anwalt selbst bezahlen und bekommt dafür kein Geld von der Versicherung, beim Sachverständigen genauso.

WomoToureu am 02 Nov 2025 04:59:34

wolfherm hat geschrieben:Bitte auch begründen, warum und was falsch ist. Und nicht wieder so ein allgemeiner Klopper….


Wie Du richtig zitiert hast hat "chrisc4" geschrieben... Wenn es ein Haftpflichtschaden ist und du zu 100 Prozent unschuldig bist, dann steht dir ein Fachanwalt zu. Der regelt alles mit der gegnerischen Versicherung usw..

Daraufhin hatte ich geschrieben: Oh Mann, da gibst Du dem Kollegen Tipps die so etwas von falsch sind..... denn:

--> Link
Zitat: Schadenersatzansprüche müssen Sie direkt bei der gegnerischen Versicherung in Spanien oder beim Regulierungsbeauftragten der spanischen Haftpflichtversicherung in Deutschland anmelden.

Nach spanischem Recht können Sie keinen Rückstufungsschaden, keine Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung, Mietwagenkosten, Anwaltskosten, Gutachterkosten, Finanzierungs- und unfallbedingte Nebenkosten (z.B. Taxi und Übernachtung), Entschädigung für Urlaubsunterbrechung und Urlaubsbeeinträchtigung und allgemeine Unkostenpauschale erstattet verlangen.

Bedeutet: Wenn der geschädigte Kollege einen Anwalt beauftragt muss er ihn selber zahlen !
Ich glaube nicht das der Kollege das möchte und mit derartigen Ratschlägen - "geh zum Anwalt der macht das kostenlos wenn du zu 100 % Unschuldig bist", sind völlig falsch, da hier spanisches Recht gilt !

amino am 02 Nov 2025 09:15:47

Also eigentlich ist es "fast " ganz einfach.

Du rufst deine Versicherung an , die müssen sich darum kümmern den richtigen Regulierungsbeauftragten zu finden der dafür zuständig ist .

Bei dem meldest du dich dann und die regeln das alles unter sich .

Gutachter musst dann halt selbst zahlen , aber das ist nicht die Welt, der schreibt auch zu 99% zu deinen gunsten (also hast das Geld schnell wieder drin .

Ich hatte nach 4 Monaten ein guten Teil vom Geld.
Mit der Harley im Anhänger gab's noch Probleme da die Lackierung mit Blattgold über 5000€ kostet , aber da kamm dann wieder ein Gutachter von denen raus (also deutscher Gutachter , aber beauftragt von der gegnerischen Versicherung, und das Geld hatte ich dann wieder 6 Wochen später .

Hatte danach ein dickes Plus

BURAN am 02 Nov 2025 09:53:12

Hi thorsten
Die harley ist performance orange und war nicht dabei :-)
Ich bin auch nicht darauf aus da irgendwie was zu mauscheln
Am liebsten geb ich das ding bei der werkstatt ab , und hole es ohne kosten und ärger wieder
Und meine versicherung hat mir nur die nummer der grÜnen karte gegeben .. und wäre nicht zuständig

amino am 02 Nov 2025 10:34:11

Nein , das dicke Plus war , weil ich alles selbst erledigt hatte und die Harely z.b nur bei lackierte .
Die Schäden waren aber da :D


Doch deine Versicherung muss dir sagen wer dazu Zuständig ist .

Screenshot_20251102_092847_Samsung Internet.jpg





Die waren für mich zuständig (ja katastrophale Bewertung, zieht sich auch alles mit 1000 anrufen )

Rufe dort mal an und schildere deine Probleme, könnten ja dann nur ja oder nein sagen.



Ja verstehe, Womo weg , reparieren und kein stress (Hauptsache der Schaden wird reguliert )

Viel Erfolg

basste315 am 02 Nov 2025 11:00:07

Tut mir leid für Euch und trotzdem weiterhin schönen Aufenthalt in Spanien.
Durch diesen Beitrag wurden mir die Augen geöffnet und ich werde mich vor der nächsten Auslandsreise umfassend von meiner Versicherung bzw. vom ÖAMTC informieren lassen.

BURAN hat geschrieben:Ich schätze 5000 euro .. vermutlich muss doch die garagentuer neu .. da,sind die schrauben ausgerissen

Unterschätze die Schadenshöhe nicht, insbesondere wenn möglicherweise auch die Rückwand getauscht werden muss.......

Helmut

marmarq am 02 Nov 2025 11:58:21

WomoToureu hat geschrieben:Das einzige was Du hier erreichst ist das Du Kontakt zu der gegnerischen Kfz Versicherung bekommst.
Mehr wie Kontakt knüpfen machen die nicht und die brauchen oft 1 - 3 Wochen bis sie antworten.
.

Ne 2024 hatte das keine 24 Std gedauert bis die sich meldeten. Der Unfallgegner hatte zwar alle Papiere zur Hand, in spanischer Sprache. So gesehen war ich sehr dankbar für deren Unterstützung sind weitern Vorgehensweise. Kostenvorschlag zur Versicherung geschickt, die Kosten würden 1:1 beglichen..

WomoToureu am 02 Nov 2025 12:13:40

marmarq hat geschrieben:Ne 2024 hatte das keine 24 Std gedauert bis die sich meldeten..

Ok, wir haben seit zig Jahren immer einen Auslandsschutzbrief und wickelten darüber ab.
Mit dem Zentralruf das war vorher also deutlich vor 2020 und da hat es ca. 2 Wochen gedauert, aber das war eben so. Wenn Du die Erfahrung gemacht hast, dann sind die jetzt schnell und ist eine gute Info für den TE.

Aber an den Regulierungsbeauftragten zu kommen, sollte kein Thema sein, die eigene Versicherung hat geholfen oder man läßt z.B. von einem Campingplatz jemanden der Deutsch spricht und logischerweise Spanisch bei der spanischen Versicherung anrufen und dort nach der deutschen Versicherung fragen, welche für die spansiche die Regulierung übernimmt.

Dann dort nach dem entsprechenden Sachbearbeitern fragen und am besten Fotos, Berichte usw. alles hinschicken und dann geht alles seinen üblichen Weg.

MilesandMore am 02 Nov 2025 12:32:11

WomoToureu hat geschrieben:[
Das hast Du absolut falsch gemacht, ich glaube ich habe bereits mehrere Dutzend Schadensabwicklung ausländischer Kfz Versicherungen in den letzten 50 Jahren gehabt, war nie ein Problem.


Sag Bescheid wann und wohin du fährst ich halte Abstand.... :mrgreen:

Mehrere Dutzend, sprich 36 oder mehr Schäden in 50 Jahren im Ausland, die fahren aber sehr schlecht diese Ausländer. :mrgreen:


Bernd

MilesandMore am 02 Nov 2025 12:40:30

at Buran
Spannend finde ich die Aussage der KRAVAG das sie raus sind.
Das ist kein guter Kundenservice in meinen Augen.

Zum Thema Vollkasko nutzen.
Hab ich bei meinem seit 36 Jahren ersten selbstverschuldeten Unfall im Mai mit Totalschaden (PKW) bei der HUK hinter mir.
Die haben alles abgewickelt auch der Gutachter kommt von denen - DEKRA.

Allerdings ist die Rückstufung bei Wohnmobilen sehr heftig - im Gegensatz zu PKW - du wirst vermutlich auf SF 2 zurück gestuft.

Musst du selber ausrechnen wieviel das ausmacht - und dann hast du ja auch noch Selbstbeteiligung - vermute ich - ohne gibts kaum.

Auf der anderen Seite was nützt es dir wenn du versuchst die gegnerische Versicherung zu belasten, wenn die am Ende nur einen Bruchteil bezahlt und das Ganze sich über Jahre hinzieht und dein Blutdruck wieder steigt.

Bernd

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Anschlussgarantie Auch wg 9-gang Automatik
WoMo Digital Versicherung bekannt???
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt