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Unfall in Spanien und nun ? 1, 2, 3


caradoroland am 02 Nov 2025 12:58:54

hallo zusammen,

ich hoffe dem TE wird weiterhin geholfen und wir schliddern nicht vom Thema ab.

Das wichtigste ist doch ein Auslandschutz. Die gegnerische Versicherung des Verursachers, hier Spanien und in Deutschland die InterEurop in Düsseldorf bezahlt keine Wertminderung, keinen Leihwagen, kein Gutachten welches du selbst beauftragst, keine Anwaltskosten, sogar die Mehrwertsteuer der Rechnung musste separat angefordert werden.
Bei mir war das kein Selbstläufer. Ich hatte einen Anwalt welcher mit Düsseldorf kommunizierte. Jede Mail dauerte Monate mit der Antwort. Eine Katastrophe.
Und wenn ich mir einmal erlaubte, selbst anzurufen, wurde ich auf meinen Anwalt verwiesen. Ich bekam keine Auskunft. Mir wurde sogar unterstellt, die Reparaturkosten ( 30 000t brutto) absichtlich in die Länge zu ziehen, und die in dieser Zeit teuer werdenden Ersatzteile müsste ich selbst bezahlen.
( Differenz).
Hymer in Bad Waldsee bestätigte dann die Vorlaufzeit in der Instantsetzung von 9-10 Monaten. Alleine die komplette rechte Seitenwand aus dem Capronwerk hatte 17 Wochen Lieferzeit. Nach 15 Monaten war der gesamte Schaden reguliert.
Ich habe dann einen Auslandschutz und eine Inventarversicherung abgeschlossen.

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Kuhtreiber am 02 Nov 2025 13:11:39

MilesandMore hat geschrieben:Sag Bescheid wann und wohin du fährst ich halte Abstand.... :mrgreen:

Mehrere Dutzend, sprich 36 oder mehr Schäden in 50 Jahren im Ausland, die fahren aber sehr schlecht diese Ausländer. :mrgreen:


Bernd


Es gibt hier ein paar Mitglieder die alles schon zigfach erlebt und gesehen haben, egal um was es sich handelt. Geltungsbedürfnis, Angeber? Keine Ahnung, auf alle Fälle für mich absolut unglaubwürdig.
Ich hatte die letzten 50 Jahre einen Unfall im Ausland. Vor ca 30 Jahren in Frankreich. Wir regelten es untereinander und brauchten keine Polizei oder Versicherung. War allerdings nur ein kleiner Schaden und nicht vergleichbar mit dem hier geschilderten.

andwein am 03 Nov 2025 16:27:14

BURAN hat geschrieben:Beide autos noch fahrbereit .: Polizei gerufen :. Er gab sein Schuld zu .. unterlagen habe ich ..und auch ne dashcam dokumentation aber wie geht das nun weiter ?

Schau mal hier:
--> Link
Gruß Andreas

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BURAN am 03 Nov 2025 17:38:02

Danke.. schau ich mal .. heute erst mal bei grÜne karte gemeldet

korikorakorinthe am 04 Nov 2025 18:47:36

MilesandMore hat geschrieben:
Allerdings ist die Rückstufung bei Wohnmobilen sehr heftig - im Gegensatz zu PKW - du wirst vermutlich auf SF 2 zurück gestuft.



Kurze Anmerkung dazu:
Ja von den Stufen her ist das zwar heftig aber schau mal nach was das tatsächlich ausmacht.
Bei der HUK z.B. nur ca. 10 % mehr Beitrag im nächsten Jahr bei einem Vollkaskoschaden.
Also das nenne ich nicht heftig sondern sehr moderat.

Gruß
Stefan

BURAN am 04 Nov 2025 21:45:36

Also .. erst mal versuche ich mal den Verursacher zu belasten .. der hat im unfallbericht der Polizei seine schuld schriftlich bestätigt .. mit der tel nr der grünen karte hab ich den schaden beim regulierer gemeldet .. ich gehe davon aus dass spanien kein rechtsfreier raum ist und der schaden reguliert wird .. es ist glücklicher weise keine Beschädigung an der aussenwand sondern nur anbauteile .. aluschürzen , stossstange radlaufblende .. an der garagentür sind einige schrauben etwas rausgezogen .. die muss event auch neu .. ich denke .. ca 5000 euro ..

Ich werde das machen lassen und denke dass das reguliert wird
Werde die kosten weder durch anwalt gutachter leihwagen nutzungsausfall pder wertninderung steigern wollen .. und hoffe dass das so läuft wie ich mir das vorstelle ..

Die vollkassko ist da mal aussen vor

BURAN am 13 Nov 2025 19:44:33

Zuhause .. wie gehts weiter

Versicherung war ohne auslandschutz .. hab ich dann mal abgeschlossen für 57 euro
Grüne karte hatte sich ja gemeldet und bemüht sich um ne deckungszusage
Mein lackierer hat bei hymer mal die teile angefragt .. lieferzeit 4 wochen .. hat also zeit
Macht mir ein angebot das ich dann der versicherung schicke
Und jetzt mal preise
Garagentür … hat an der befestigung der schürze ne delle .. sieht man kaum .. 3590 euro
Heckstossang gibts nur am stück .. 2500 euro .. da ist nur der halter abgebrochen
Seitenbleche .. mehr e ware 1000 euro / m ..?ich brauch 2
Dazu noch heckleuchte .. kleinzeug … ob 10000 euro reichen ?

Na super

basste315 am 13 Nov 2025 20:13:22

BURAN hat geschrieben:Zuhause .. wie gehts weiter

… ob 10000 euro reichen ?

Kann ich mir nicht vorstellen, da muss ich dich leider enttäuschen :cry: .

Bei mir sah der Schaden ähnlich aus:
Für die Reparatur wurden 2017 mehr als € 16.000,-- mit der Versicherung abgerechnet.

Heckschaden.JPG


Helmut

chrisc4 am 13 Nov 2025 20:52:50

2022, ca. 40.000 Euro, inkl Gutachten und Rechtsanwalt, Haftpfichtschaden, nach Gutachten im Werk repariert.
Nach ca. 7 Monaten repariert zurück, angeblich Probleme mit Ersatzteilbeschaffung obwohl noch in Produktion.

WomoToureu am 13 Nov 2025 21:13:39

BURAN hat geschrieben:Versicherung war ohne auslandschutz .. hab ich dann mal abgeschlossen für 57 euro ...Macht mir ein angebot das ich dann der versicherung schicke ....
Das ist sehr schlecht, dass Du keinen Auslandsschutzbrief hast. Auch hier muss man die Leistungen beachten, so soll sofort nach einem unverschuldeten Auslandsunfall von der eigenen Versicherung nach den Leistungen des deutschen Schadensersatzrecht abgewickelt werden. d.h. man bekommt dann z.B. in Spanien und Frankreich üblich anstatt keine Wertminderung, Tagegeld usw. die nach dortigem Recht nicht bezahlt werden, von der eigenen Versicherung bezahlt, da ja nach deutschem Recht von der eigenen Versicherung abgewicket wird, ohne das ein Schaden angerechnet wird selbstverständlich.

Wäre nicht völlig verkehrt gewesen, wenn Du sie vorher ! ! abgeschlossen hättest.
Ebenfalls rate ich Dir nochmals darauf zu achten, dass spanisches Recht gilt, auch wenn Du hier in Deutschland klagst arbeitet der deutsche Richter ausschließlich nach spanischem Recht. Das sieht etwas anders aus, z.B. hier ist ein Beitrag eines solchen Rechtsstreit --> Link
Ich weiß, dass öfters mal eine Bewertung eines Unfall anders ausgeht als man glaubt. Ich würde mir an Deiner Stelle die Option über die Vollkasko ( im Notfall) abwickeln zu können offen halten. Innerhalb 3 Monate nach Meldung des Schadens muss die spanische Versicherung sich zur Haftung äußern. Nur diese Äußerung ist relevant, weder Äußerung des spanischen Fahrzeugsführers noch der Polizei ist relevant. Ich drücke Dir die Daumen dass die Abwicklung Reibungslos läuft, was der Normalfall ist.

BURAN am 13 Nov 2025 22:52:46

Tja .. passiert halt .. danke schon mal für den Rat..das mit dem auslandsschutz hätte man halt früher wissen sollen .. gerade bei einem Reisemobil das ja die meiste zeit im Ausland eingesetzt wird … ärgerlich , schlecht beraten …na ja .. spanien ist ein europäischer Rechtsstaat ,, wird schon gut gehen.

In allem übel habe ich wohl noch Glück gehabt .. so wie es aussieht haben weder Seitenwand noch Rückwand hat was abbekommen sodass der schaden überschaubar bleibt . Es sind nur die Anbauteile .. nur .. hmm .. na ja addiert sich halt .. auf jeden Fall ist das Auto noch einsatzbereit .. Stoßstange wieder eingeklipst .. da ist jetzt nur noch ein plastikteil das unter die Lampe führt gebrochen .. Garagentür unter dem seitenblech leicht verdellert . Die Rückleuchte hat nen riss .. funktioniert aber .. und die Seitenschweller und radlauf sind etwas ramponiert aber fahrtüchtig .. Farbe und Kratzer rausgeschliffen sieht man den schaden an den alublech verkleidungen bis auf kleine Dellen kaum noch .

Ich kann also fahren.. habe keinen Ausfall , für meine Definition gibt es auch keine Wertminderung , da nur Anbauteile ersetzt werden müssen .. keine Instandsetzung keine lackarbeiten .. Gutachter und anwalt brauche ich hoffentlich nicht . Wenn jetzt die versicherung ne deckungszusage gibt ist ja alles fein .. wenn nicht wird gespart .. garagentür bleibt , stosstange wird geflickt. .. sieht man beides nicht ..und der schaden halbiert sich .. aber auch 5000 tun dann doch weh ,und drunter gehts nicht

WomoToureu am 14 Nov 2025 01:20:30

Meiner Meinung nach gäbe es normalerweise Wertminderung, da das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte. Der BGH hat bis auf "Bagatellschäden bis 750 € offenbarungspflichtig, dass ist nun mal nach deutschem Rechts so. Gründe dafür sind vielfältig es könnte ja irgendwo ein Schaden übersehen worden sein, dass Fahrzeug verzogen sein ...usw.
Aber auch von den Schadenssummen her, Du solltest Deiner VK sagen das Du beabsichtigst über die gegnerische Kfz HAftpflicht abzuwickeln, behälst Dir jedoch vor, doch über die Vollkasko abzuwickeln. Den Höherstufungsschaden würdest Du Dir von der VK ausrechnen lassen und der Schadensersatzanspruch steht Dir gegenüber der spanischen Kasko zu. Wie gesagt warte erst mal ab, was rauskommt. Ich wickele gerade für einen Kollegen auch ein spanischen Haftpflichtschaden ab, weil der sich nicht so auskennt. Heute kam Anruf von der deutschen AXA das die spanische Axa die Haftung in vollem Umfang anerkennt, die deutsche AXA schickt nun einen Sachverständigen und wir bekommen per e-mail dann das Gutachten. Reaktionszeit von der Unfallmeldung 10 Tage = ok. Erfahrungsgemäß wenn es länger als vier Wochen dauert, liegt die Akte in der Rechtsabteilung und die Haftung wird gründlichst geprüft. Ich drücke dir die Daumen.

chrisc4 am 14 Nov 2025 11:33:04

Wenn du wirklich zu 100 Prozent nicht der Verursacher bist, warum willst du dann dein teurere Wohnmobil zusammenflicken lassen? Wenn Teile bei Hymer bestellt werden, wird sicherlich der Schaden an deinem Wohnmobil registriert. Bei einem Verkauf musst du den Unfallschaden angeben, sonst wäre das nicht legal (Spachtelarbeiten, Lackierungen sind leicht zu erkennen.) Das Wohnmobil hat durch den Unfallschaden an Wert verloren. Die Wertminderung wird durch die gegnerische Haftpflichtversicherung ausgezahlt. Ich glaube nicht, dass die gegnerische Versicherung den Kostenvoranschlag deiner Werkstatt akzeptiert. Die gegnerische Versicherung wird bestimmt einen Gutachter beauftragen...

BURAN am 14 Nov 2025 12:17:58

Erstmal mag ich mein Womo .. und habe nicht vor es zu verkaufen
Unabhängig davon werde ich ..wenn es mal dazu kommt sicher keinen Betrug begehen

Es ist aber wohl so , dass nach spanischem recht weder gutachter , anwalt , nutzungsausfall und wertverlust gezahlt werden .. zumindest wurde mir dasvon verschiedenen Seiten so erklärt

Bedeutet ..ich kann nur die tatsächliche Reparatur geltend machen .. weshalb ich das bei einer deckungszusage natürlich komplett machen lasse wie neu .., und da kann die versicherung auch gerne nen gutachter schicken .. und wenn sie so grosszügigwäre mehr zu leisten ..dann wäre das natürlich prima

Nur was ist wenn da nix kommt ..und ich auf dem Schaden sitzen bleibe ? Ist es mir 5 bis 6 tausend euro wert ,wenn nicht sichtbare teile optische mängel haben, Die man mit geringem Aufwand auch flicken kann .. vollkassko ist ne alternative .. aber dann werde ich massiv hochgestuft und zahle jährlich über 1000 euro mehr

chrisc4 am 14 Nov 2025 13:09:34

Vielleicht hast du ja eine Rechtsschutzversicherung, dann kannst du einen Rechtsanwalt beauftragen, der regelt alles.
Kostet die nur dich Selbstbeteiligung.

WomoToureu am 14 Nov 2025 13:14:11

chrisc4 hat geschrieben:... Die Wertminderung wird durch die gegnerische Haftpflichtversicherung ausgezahlt....


BURAN hat geschrieben: .. vollkassko ist ne alternative .. aber dann werde ich massiv hochgestuft und zahle jährlich über 1000 euro mehr

Du kannst Dir normalerweise eine fiktive Inanspruchnahme deiner Vollkasko und deren Kosten kostenlos ausrechnen lassen.
Es ist ja rein fiktiv wohlgemerkt möglich das die spanische Versicherung nicht die Beiträge bezahlt wurden oder anderes was du gar nicht weißt, dass die Kfz Versicherung sagt, nein wir zahlen nicht. Dann hast Du bereits überlegt was Du dann tust, noch hast Du ja Zeit.
Wäre mein Weg... Daumendrück

WomoToureu am 14 Nov 2025 13:20:59

chrisc4 hat geschrieben:Vielleicht hast du ja eine Rechtsschutzversicherung, dann kannst du einen Rechtsanwalt beauftragen, der regelt alles.
Kostet die nur dich Selbstbeteiligung.
JA aber....es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man in dem Fall seine Rechtsschutzversicherung vor beauftragung fragen muss, wenn man weiß das spanisches Recht gilt und nach spanischem Recht der Verursacher ( wenn er denn als solcher angesehen wird ) kein Rechtsanwalt bezahlt wird.

Zum Thema Verursacher, wir kennen den genauen Ablauf des Unfall nicht, die spanische Versicherung wird prüfen, ob nach spanischem Recht der Unfall für den Geschädigten unvermeidbar war. Soweit ich verstanden habe, hat der Spanier ja beim Rückwärtsfahren den Schaden verursacht, die Frage stellt sich also, hätte der Kollege es vermeiden müssen ( können ) hinter dem Spanier durchzufahren ? Das der Spanier "Mist" gemacht hat ist schon klar, aber der deutsche §1 hat seinen "Bruder" auch in dem spanischem Recht.

MilesandMore am 14 Nov 2025 13:48:24

BURAN hat geschrieben:vollkassko ist ne alternative .. aber dann werde ich massiv hochgestuft und zahle jährlich über 1000 euro mehr


Wow, was zahlst du denn jetzt?
Ich zahle bei der HUK für ein vergleichbares Fahrzeug - 812 Euro - SF20 - Rückstufung auf 4 wären bei der HUK 1100 Euro hatte ich bevor ich die SF von meinem Drittfahrzeug übertrug.

Wenn dich die KRAVAG - war's glaube ich bei Dir - nicht auf den Auslandsschutz aufmerksam gemacht hat wäre das für mich schon ein Grund zu wechseln sobald möglich.

Klar ist es denen lieber das du den nicht abschließt mit einem WoMo, wird im Zweifel ja teuer für die Versicherung.

Bei der HUK kostet der Auslandsschadensschutz für mein WoMo übrigens 12! Euro.

Beste Gruesse Bernd

WomoToureu am 14 Nov 2025 14:28:06

MilesandMore hat geschrieben:Wenn dich die KRAVAG - war's glaube ich bei Dir - nicht auf den Auslandsschutz aufmerksam gemacht hat wäre das für mich schon ein Grund zu wechseln sobald möglich.Klar ist es denen lieber das du den nicht abschließt mit einem WoMo, wird im Zweifel ja teuer für die Versicherung...
Ich war bei der KRAVAG hatte dort auch den Auslandsschutz, aktuell bin ich über ESV Schwenger bei der Zurich, da ist der Auslandsschutzbrief mit drin, wurde auch schon in Anspruch genommen. Haben auch innerhalb 14 Tagen den Schaden ausgeglichen, also Perfekt. Bei der Zurich zahle ich 158,90 Haftpflicht und 503,26 VK ( 500/150 SB ). Obwohl in der Zurich ein Mobilitäts Schutz mit drin ist, haben wir den extra auch über Schwengler bei der Interlloyd für 69 € / Jahr.

Grund ist die Begrenzung der Kfz Schutzbrief Mobilitäts Baustein. Die Kosten sind ziemlich hoch, beispielsweise hat ein Kollege knapp 2.000 € in Frankreich auf der Mautautobahn zahlen müssen versichert waren beim ADAC ich glaube 300 €. Muss das WOMO nach Hause gebraucht werden, sind die Summen auch oft begrenzt usw.

BURAN am 14 Nov 2025 16:55:13

Ich sollte für das nächste versicherungsjahr für meinen hymer bmci 680 mit sf 4 2000 euro zahlen ..vorher 1500
Habe dann den vertrag des verstorbenen vaters meiner Partnerin aktivieren können und bin jetzt bei knapp 1000 für sf 20

Bei einem schaden falle ich vermutlich wieder auf sf 3 zurück ..1000 euro sind also realistisch ..

Nein rechtschutz hab ich nicht ,, und nie gebraucht

purplenew am 14 Nov 2025 19:10:59

BURAN hat geschrieben:Ich sollte für das nächste versicherungsjahr für meinen hymer bmci 680 mit sf 4 2000 euro zahlen ...


Ich habe mal mit fiktiven Daten (SF4, VK 500€, TK 150, Dach GFK, Fahrer männlich 60 Jahre, bis 20.000 Kilometer) für einen Hymer bmci 680, 4,5t, EZ. 07/2023 bei ESV Schwenger abgefragt. Herausgekommen ist mit Auslandsschadenschutz, BBB-Schäden, Auslandsdeckung (Europa, Marokko, Tunesien und Türkei), Wertminderung, Basisrechtschutz, freier Werkstatt, alle Tierschäden usw. eine Jahrespräme von 962,65 € bei der Zurich Versicherung in 2026 kosten.

Bei einem Schadensfall in der VK kannst Du von einer Rückstufung in die SF0 ausgehen. Mit den selben Daten würde das bei der Zurcher dann 892,99€ (VK SF0 und TK SF4) 1138,40€ kosten.

Thomas

BURAN am 20 Nov 2025 23:44:20

Kurzes feedback

Ich weiss ja nicht wie ihr das macht .. aber R+V hat gestern die Rechnung für 26 geschickt .. 1208 Euro mit SF 20 500 Euro selbstbeteiligung
Dazu kommen dann noch 57 euro für Auslandschutz

KV ist auch da .. 14000 euro
( wobei … die Stossstange konnte ich wieder einklipsen .. man sieht nix .. aber es ist eine Nase abgebrochen die unter die Leuchte geht .. kann nur komplett gewechselt werden .. alleine die Teile 2500 euro
Die Garagentür hat ne Delle am Halter der Seitenverkleidung die man nicht sieht da die Verkleidung das abdeckt. .. 3500 euro ohne Lack, Anbauteile und Lohn .es ist schon Verrückt was so ein Kratzer kostet .. hätte ich das verursacht . Dann würde ich die Heckleuchte und den Radlauf erneuern , und mit dem Rest leben .. wären dann 1000 euro )
Das Auto ist fahrbereit .. heute erste Inspektion , nächste Woche neue Reifen , und dann könnte ich auch schon wieder los … aber !!

Leider noch keine Deckungszusage
Die Agentur ist auch kaum erreichbar
Und die Teile haben 4 Wochen lieferzeit
Die Werkstatt eh keine Zeit dieses Jahr mehr

Ich warte noch ne Woche .. wenn dann nix geht bringe ich den Fall zum Anwalt .. keinen Nerv für sowas

WomoToureu am 21 Nov 2025 12:10:24

BURAN hat geschrieben:Ich weiss ja nicht wie ihr das macht .. aber R+V hat gestern die Rechnung für 26 geschickt .. 1208 Euro mit SF 20 500 Euro selbstbeteiligung Dazu kommen dann noch 57 euro für Auslandschutz


Das ist ziemlich teuer und offenbar durch den hohen Vollkaskobetrag ( Wert des Wohnmobil ) verursacht.
Ja Auslandschutz halten wir für notwendig:
Zitat Deiner Versicherung von deren Homepage: Das Plus an Sicherheit: Die Auslandsschadenversicherung
"Sind Sie schon einmal im Auslandsurlaub unverschuldet in einen Unfall geraten? R+V bietet allen Privatkunden mit dem Schutzbrief Plus eine umfassende Absicherung bei einem Unfall im europäischen Ausland an. In diesem Fall klärt R+V für Sie die Sach- und Rechtslage, reguliert Ihre Ansprüche nach deutschem Recht und kommt in diesem Fall für den entstandenen Schaden auf."

Sollte man haben, da der Schaden dann wie jetzt bei Dir komplett vor Deiner Versicherung und nach deutschem Recht Dir gegenüber abgerechnet worden wäre. Übrigens mit Wertminderung, die Du ja jetzt nicht erhälst ( spanisches Recht ).

Ein Kollege hatte ebenfalls einen Unfall auch so ungefähr zu dem Zeitpunkt wie Du, dass Gutachten kam heute zu mir, weil ich die Abwicklung für den Kollegen übernommen habe. Hatte gerade mit ihm telefoniert und ihm geraten dem Abwicklungsvorschlag der Versicherung zuzustimmen. Das Gutachten wurde in Deutschland von der DEKRA gemacht und ist fair. Voraussichtlich hat der Kollege etwa 4 - 6 Wochen nach dem Unfall sein Geld auf dem Konto. Also normalerweise ist das alles kein Problem.

BURAN am 21 Nov 2025 14:26:52

tja .. die von der grünen karte versicherte Firma ced group ist leider fast nicht erreichbar .. tel schon gar nicht , mails kommen mit fehlermeldung zurück
und wenn man per mail reagiert dann meist am Wochenende.. sch .. homeoffice

ich denke ich werde doch juristische Unterstützung brauchen .. wenn sich bis nächste Woche nix tut geh ich zum Anwalt .. was kostet sowas ?
oder bringt adac plus was ?

WomoToureu am 21 Nov 2025 15:13:26

BURAN hat geschrieben:tja .. die von der grünen karte versicherte Firma ced group ist leider fast nicht erreichbar .. tel schon gar nicht , mails kommen mit fehlermeldung zurück ..
Ich hatte Dir ja ausdrücklich geraten, Dich an den Regulierungsbeauftragten zu wenden. Steht ja auch überall so im Netz, z.B. beim ADAC --> Link

Zitat: Wer zahlt den Schaden?
Schadenersatzansprüche müssen Sie direkt bei der gegnerischen Versicherung in Spanien oder beim Regulierungsbeauftragten der spanischen Haftpflichtversicherung in Deutschland anmelden. Den zuständigen Regulierungsbeauftragten können Sie beim Zentralruf der Autoversicherer
erfragen.

WomoToureu am 21 Nov 2025 15:20:19

BURAN hat geschrieben:...ich denke ich werde doch juristische Unterstützung brauchen .. wenn sich bis nächste Woche nix tut geh ich zum Anwalt .. was kostet sowas ? oder bringt adac plus was ?

Wenn Du im ADAC bist bekommst Du zumindest eine kostenlose Rechtsberatung.
Allerdings kosten Abwicklungen eines Unfallschaden in der Höhe, siehe Anwaltskostenrechner im Internet 1202,61 €.
Ist Zivilrecht und Außergerichtlich ein, Deine Schadenssume und bekommst den Obulus angezeigt, der von Deinem Anwalt mindestens erwartet wird.

Ich persönlich sehe noch nicht einmal Ansatzweise einen Grund zum Anwalt zu gehen, insbesondere deshalb nicht , da Dir ja hier im Forum bereits kostenlose Hilfe zur Abwicklung angeboten wurde. Mehr kannst Du nun wirklich nicht erwarten. Wenn Du trotzdem einen Anwalt brauchst, wofür auch immer :roll: musst Du einen beauftragen ( und bezahlen )

BURAN am 21 Nov 2025 18:36:26

Der regulierungspartner wurde mir von der grünen karte Ja vermittelt .. das ist die genannte ced group ..
Vielen dank dass du das auch noch mal erwähntest.

Die hat das auch gemeldet , aber noch keine rückmeldung
Ich bin nur skeptisch , weil die gar nicht reagieren

Im übrigen habe ich mich auch über spanisches recht erkundigt
Es ist wohl nicht so , dass Anwaltskosten nicht erstattet werden
Ich warte noch ne Woche … und dann muss ich wohl in den sauren Apfel beissen

Wenn von der gegnerischen versicherung keine Rückmeldung kommt , dann ist das sicher grund genug für eine anwaltliche vertretung , die aus diesem grund auch erstattet werden sollte .. … fragt sich .. ist mir im zweifelsfalle meine ruhe 1200 euro wert

purplenew am 21 Nov 2025 18:54:45

BURAN hat geschrieben:das ist die genannte ced group ..


Die kenne ich zur genüge. Hier handelt es sich um eine 1-Mann Agentur (Herr Thurau), die deutscher Ansprechpartner für mehrere verschiedene ausländische Versicherungen ist.
Ich hatte im letzten Jahr nach einem unverschuldeten Unfall in Norwegen das Vergnügen mit Herrn Thurau. Der Emailverkehr war äußerst anstrengend, sehr zähflüssig und zeitraubend.
Letztendlich war es noch nicht einmal zielführend, denn der Herr Thurau ist letztendlich nur "Briefkasten", kann nichts entscheiden und leitet nur die Post zwischen dem Geschädigten und der ausländischen Versicherung hin und her.
Die letzte Mitteilung von ihm (eigentlich ja von der norwegischen Versicherung war), dass die Schuldfrage ja eigentlich noch ungeklärt sei (was so nicht stimmte) und sie daher so nicht zahlen würden.
Es wäre für mich dann nur noch der Klageweg geblieben, mit dem vermeintlichen Vorteil, dass ich mir den Klageort hätte aussuchen können. Ich hätte in Deutschland klagen können und da die Schadenshöhe über 5.000€ lag, wäre das bei einem Landgericht gewesen (wann auch immer der Termin stattgefunden hätte).

Das ganze zog sich über Monate hin. Da ich mein Auto repariert und nutzbar haben wollte habe ich letztendlich auf eine Klage verzichtet und meine Vollkasko in Anspruch genommen.

Thomas

WomoToureu am 21 Nov 2025 19:24:52

BURAN hat geschrieben:Der regulierungspartner wurde mir von der grünen karte Ja vermittelt .. das ist die genannte ced group ..

Ich weiß das die Schadenabwicklung für u.a. Versicherungen betreibt und wie soll ich sagen....mich nicht ansprechen würde :eek: :(

Ja ein Rechtsanwalt wird bezahlt wenn die Regulierung nicht ( rechtzeitig ) erfolgt oder es zum Streit kommt, aber auch hier wird streng geprüft ob ein Anwaltseinsatz notwendig war. Die spanische Versicherung muss den Fall spätestens drei Monate nach Meldung bearbeiten, was leider keine Aussicht auf zügige Bearbeitung ist. Aber wie gesagt, ich hatte bei geschätzten 50 Unfallabwicklungen noch nie Probleme und nein es waren nicht alles Unfälle von uns. ;D

Wenn wirklich dieser "Dienstleister" insoviert ist, würde ich mich zusätzlich an den spanischen Versicherer selbst wenden. Übersetzt ist das mit google ja schnell und die spanische e-mail Adresse ist auch schnell gefunden. Vieleicht haben die auch noch andere Regulierungsbeauftragte in Deutschland. Ich habe ( oder hatte ) eine Abwicklung der spanischen AXA, hat die deutsche AXA übernommen. Die zuständige e-mail Adresse habe ich auf von der HP grüne Karte bekommen, wo auch eine e-mail Adresse für Abwicklungen ausländischer Versicherungen genannt wurde.
Hatte mal vor etwa zwei Jahren für jemanden gemacht, da war die deutsche HDI Regulierungsbeauftragter, ging auch alles fair und zügig.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Anwalt da etwas beschleunigen vermag und bei einer Beauftragung zum derzeitigen Zeitpunkt wird wahrscheinlich als "nicht notwendig" eingestuft werden.

Wie gesagt wenn die Rechtslage nicht eindeutig klar ist, dann prüft die in Anspruch genommene Versicherung ganz am Anfang der Abwicklung genau ihre Eintrittspflicht. Leider kann das dauern. Möglicherweise wird da auch ein Sachverständiger zur Unfallstelle geschickt, der mit einer Drone und einem Kontakt mit den aufnehmenden Polizisten den Sachverhalt ( leider nicht zu Deinem Gunsten ) nochmals aufnimmt. Daher haben wir stets eine DashCam --> Link ( und eine in Reserve ) und informieren darüber bei einem Unfall auch sofort alle Beteiligten. Ist z.B. in Frankreich absolute Pflicht, da bekommt man richtig Ärger wenn man es nicht macht, in Spanien soll man es tun. Wie schreiben es auch immer in den Unfallbericht ausdrücklich mit rein.

Sind so Tipps, wie der Auslandschutz der im Netz ausdrücklich angeraten wird.
Ich würde an Deiner Stelle eiskalt die spanische Versicherung und den angeblichen Regulierungsbeauftragten per e-mail anschreiben, um eine Eingangsbestätigung bitten und einen angemessenen Abschlag in Höhe von 50 % des Kostenvoranschlages "bitten". Das wäre ein Weg, um die Notwendigkeit eines Anwaltes zu einem späteren Zeitpunkt begründen zu können. Trotzdem wirst Du möglicherweise 3 Monate Geduld haben müssen. Die u.a. spanischen Versicherungen sind leider sehr abgespeckte Versicherung im Vergleich zu den deutschen Regulierungsrichtlinien. Daher haben ja sehr viele Kollegen den Auslandsschutzbrief, der auch bei Personenschäden greift und zu schnellen und umfassenden Reulierung führt. Wer zum Beispiel nur ein Wohnmobil besitzt bekommt natürlich nur nach deutschem Recht einen Leihwagen ( oder Geldersatz ). Auch wenn man seinen Urlaub abbrechen muss wegen eines unverschuldeten Unfall, die ganzen Kosten bekommt man nur vom Auslandschutzbrief der eigene Versicherung. Bei den Spaniern guckst Du da in eine ganz große schwarze Röhre.... :( :?

Zu Deinem Regulierungsbeauftragten, ein herzliches Beileid von mir. Aber wie gesagt, ein Anwalt kann nicht helfen, glaube es mir.

WomoToureu am 21 Nov 2025 19:29:37

purplenew hat geschrieben:...Das ganze zog sich über Monate hin. Da ich mein Auto repariert und nutzbar haben wollte habe ich letztendlich auf eine Klage verzichtet und meine Vollkasko in Anspruch genommen....

Ja das kenne ich leider auch, daher ohne Auslandschutzbrief geht bei uns nix.
Ich würde Dir dringend raten, trotzdem Ansprüche an die Versicherung zu stellen.

Hast Du denn eine konkrete Ablehnung von der Versicherung die Du in Anspruch nimmst, nicht vom Regulierungsbeauftragten, erhalten ?
Wenn nein, würde ich dranbleiben.
Außerdem läßt Du Dir kostenfrei von Deiner Versicherung den Höherstufungsschaden berechnen und forderst die Summe ein.
Wenn Du Hilfe brauchst schreib mich per e-mail an, unter Impressum in den Links zu meinen Seiten zu finden.

BURAN am 03 Feb 2026 15:37:01

Die drei Monatsfrist ist um ..
Bisher habe ich keinen Anwalt eingeschaltet .
inzwischen gibt es neben dem Angebot über 14000 vom Lackierer
auch ein Gutachten vom Tüv , vom Versicherer bezahlt , welches den Schaden auf 11000 euro taxiert
die Firma CED hat den versicherer auf mein Drängen nun mehrfach erfolglos aufgefordert zu regulieren .. ohne Erfolg

jetzt ist die Frage .. wie geht das weiter , wenn der Versicherer offen gegen EU Recht verstösst !
ich fürchte es wird dann doch nicht ohne Nachdruck gehen

ein zweites Ärgernis .. die Teile sind ebenfalls seit 3 Monaten bestellt und bezahlt .. aber Hymer liefert nicht ...
nix wie ärger .. immerhin fahrbereit ..
aber im März wird er 2 Jahre . da Stet Tüv an .. sollte er heil sein

chrisc4 am 03 Feb 2026 16:32:18

Hast du es über den ADAC versucht?

--> Link

Trouw am 03 Feb 2026 17:31:07

...ich lese den Thread hier und bin ein wenig aufgeschreckt wegen des Ausland-Schadenschutz.

Schnell die Versicherungsunterlagen hervorgeholt und festgestellt, dass ich zwar bei der DEVK den Versicherungsschutz Auto-Plus Schutzbrief habe, der aber entgegen meiner ursprünglichen Auffassung nicht den Ausland-Schadenschutz beinhaltet. Ein Anruf bei der DEVK, der Ausland-Schadenschutz kostet im Jahr 25,80 Euro.

Erfahrung macht klug und ich bin dem TE "Buran" dankbar für seine Mitteilung hier im Forum.

Trouw am 03 Feb 2026 17:35:37

...ich lese den Thread hier und bin ein wenig aufgeschreckt wegen des Ausland-Schadenschutz.

Schnell die Versicherungsunterlagen hervorgeholt und festgestellt, dass ich zwar bei der DEVK den Versicherungsschutz Auto-Plus Schutzbrief habe, der aber entgegen meiner ursprünglichen Auffassung nicht den Ausland-Schadenschutz beinhaltet. Ein Anruf bei der DEVK, der Ausland-Schadenschutz kostet im Jahr 25,80 Euro.

Beim ADAC habe ich die Plus Mitgliedschaft. Ein Anruf hier ergab, dass der Ausland-Schadenschutz hier inbegriffen ist. Das lasse ich mir aber nochmal schriftlich bestätigen, da ich da meine Zweifel habe.

Aber auf jeden Fall werde ich, wenn nicht beim ADAC enthalten, eine entsprechenden Zusatz abschließen, denn für 25,00 Euro im Jahr kann man sich einen Haufen Ärger ersparen.

Erfahrung macht klug und ich bin dem TE "Buran" dankbar für seine Mitteilung hier im Forum.

WomoToureu am 03 Feb 2026 18:07:50

Trouw hat geschrieben:.. aber entgegen meiner ursprünglichen Auffassung nicht den Ausland-Schadenschutz beinhaltet. Ein Anruf bei der DEVK, der Ausland-Schadenschutz kostet im Jahr 25,80 Euro..
Das scheint vom Preis her für ein PKW zu sein.

Verkauft wird so etwas unter Phantasienamen, z.b. “Kfz Schutzbrief Plus mit Auslandsversicherung” bei der KRAVAG, es geht konkret darum, nach einem unverschuldeten Auslandsunfall von der eigenen Versicherung nach den Leistungen des deutschen Schadensersatzrecht abgewickelt zu werden.
Beispiel: Wir waren damals bei der KRAVAG, ein Franzose fährt rückwärts auf uns ( geparkt ) drauf. Unsere Kfz Versicherung die KRAVAG bezahlt etwa zwei Wochen später nach Gutachten über die Fotos uns den Schaden auf unser Konto. Nach zwei Wochen können wir den Schaden vergessen, der vollständig abgewickelt war. --> Link

WomoToureu am 03 Feb 2026 18:11:33

Trouw hat geschrieben:...Beim ADAC habe ich die Plus Mitgliedschaft. Ein Anruf hier ergab, dass der Ausland-Schadenschutz hier inbegriffen ist. Das lasse ich mir aber nochmal schriftlich bestätigen, da ich da meine Zweifel habe..


Hier geht es offenbar lediglich darum, dass der PANNENSCHUTZBRIEF auch im Ausland gilt. Das ändert aber nichts daran, dass der ADAC gewissen Summen seines Pannenschutzbrief gedeckelt hab. Panne glaube ich 400 € pro Schaden, Abschleppen ebenfalls usw.
In meinem Pannenschutzbrief gibt es das nicht = unbegrenzte bezahlung der notwendigen Leistungen durch Interloyd.

Jojo1950 am 03 Feb 2026 18:21:31

At Buran: da Unfallort und Unfallverursacher = Spanien gilt - wie vorstehend mehrfach erwähnt - spanisches Recht. Ob Dir da ein deutscher Anwalt von Deutschland aus wirklich effektiv weiterhelfen kann? Ggf.würde ich über die Deutsch-Spanische Juristenvereinigung eine Anwaltskanzlei am Unfalllort in Anspruch nehmen. Viel Erfolg und baldiges Ende des Regulierungsstresses wünscht Dir
Jürgen

BURAN am 03 Feb 2026 19:04:06

Schon wieder was neues .. die Teile sind da … immerhin kann ich ihn jetzt wieder schick machen

Hab mich belesen
Die versicherung muss nach eu recht innerhalb 3 monaten reagieren
Tut sie das nicht ist der einsatz eines anwaltes idiziiert und wird dann wohl auch bezahlt
Es gibt hier juristen die sich auf genau diese fälle spezialisiert haben

Ich gebe den spaniern noch einge tage .. dann werde ich das wohl angehen müssen

WomoToureu am 03 Feb 2026 19:17:56

Jojo1950 hat geschrieben: Ggf.würde ich über die Deutsch-Spanische Juristenvereinigung eine Anwaltskanzlei am Unfalllort in Anspruch nehmen. Viel Erfolg und baldiges Ende des Regulierungsstresses wünscht Dir


Davon rate ich dringend ab !
Soviel ich weiß, musst selbst im Netz suchen bzw. Anwalt fragen, kannst Du die Versicherung an Deinem Wohnort verklagen. Da Du ja anwesend sein musst und keinerei Reisekosten als Kläger bekommst, wäre es Wahnsinn in Spanien zu klagen, wenn man das in Deutschland darf.

Ebenfalls würde ich raten, bevor Du klagst, mal jemanden in Deinem Namen direkt bei der Versicherung anrufen zu lassen, nicht beim Vertreter. Nicht das der "Mist gemacht hat" denn so eine Klage die kann dauern und wenn man dann in die nächste Instanz muss kann das locker 5 Jahre dauern.

BURAN am 07 Feb 2026 11:09:02

Tadaa..man zahlt .. leider nicht alles aber immerhin
Werkstattangebot 14000
Tüv gutachten 11500
Entschädigung der versicherung 9500

Warum weniger als geschätzt wissen die Götter .. aber immerhin.. dann wird die stossstange geflickt statt ersetzt , dann passt das wieder
Aber nicht zu früh freuen
Da hymer die teile ja schon nach 3 monaten geschickt hat , darf man ja nicht erwarten dass die passen
Radlauf vorne statt hinten
Na ja

MountainBiker am 07 Feb 2026 12:44:28

Hallo,

wegen der Differenz - MWSt. wird einbehalten bis eine Rechnung mit dem MWSt.-Betrag nachgewiesen wird!

purplenew am 07 Feb 2026 13:07:28

MountainBiker hat geschrieben:...wegen der Differenz - MWSt. wird einbehalten bis eine Rechnung mit dem MWSt.-Betrag nachgewiesen wird!


Wir haben hier eine Schadensregulierung einer spanischen Versicherung nach den spanischen Regeln/dem spanischen Recht. Die Kürzung der Versicherungsleistung ggü. dem deutschen Gutachten hängt damit zusammen, dass die spanische Versicherung für die Reparatur des Unfallschadens die spanische Preise und Lohnkosten zu Grunde legt.

Einfach gesagt, in Deutschland kostet die Reparatür nach Gutachten 11.500€ und in Spanien "nur" 9500€. Die Versicherung zahlt dann auch nur die "spanischen" Kosten.

Thomas

WomoToureu am 07 Feb 2026 13:36:36

BURAN hat geschrieben:Tadaa..man zahlt .. leider nicht alles aber immerhin ....Warum weniger als geschätzt wissen die Götter .. aber immerhin..
Das ist völlig normal!
Was man genau abgezogen hat bzw. anders gerechnet hat kannst Du in den Gutachten nachlesen.
Daher hatte ich ja auch geschrieben, dass Dir ein deutsches Gutachten bzw. Kostenvoranschlag nicht viel bringt, aber in der Regel was kostet was nicht erstattet wird.

Letztlich aber war es nur Material, viel schlimmer ist es bei bleibenden Personenschäden.....
Baremo ( Schmerzensgeld ) nur nach Tabelle 30/2015
Verdienstausfall oft nur ein Pauschalbetrag usw.

WomoToureu am 07 Feb 2026 13:41:14

purplenew hat geschrieben:...dass die spanische Versicherung für die Reparatur des Unfallschadens die spanische Preise und Lohnkosten zu Grunde legt.
Die Versicherung zahlt dann auch nur die "spanischen" Kosten.

Ja so ist es.
In Deutschland zahlt man für eine Servicestunden etwa 200 € / h ( bezahlt in Bad Waldsee ) in Spanien auch in einer Hymerwerkstatt bei Cartagena 50 € / h

WomoToureu am 07 Feb 2026 18:59:35

MountainBiker hat geschrieben:wegen der Differenz - MWSt. wird einbehalten bis eine Rechnung mit dem MWSt.-Betrag nachgewiesen wird!

Das kann es natürlich ebenfalls sein !
Buran Du solltest das prüfen und wenn Du Materialrechnungen noch nicht eingereicht hast, dies nachholen.
Ich fürchte allerdings daran liegt es nicht, aber ausschließen kann man es nicht.
Man sollte allerdings schon prüfen, was da gekürzt wurde und warum.

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