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Auch ein Gastank hat einen 80% Füllstop....und es gibt auch Gastank die stehend eingebaut werden.
Stehende montage in wohnmobile?
Ganz nett, aber letztlich nur ein Aufsatz zur Förderung seines Umsatzes. Wird es mit anderer Meinung bei den Flaschenabfüllerverbänden und den anderen Interessenvetretern auch geben. Was ein Gastank mit waagerecht und unter dem Auto einbauen zu tun hat, erschließt sich mir gar nicht. Worin werden zum Beispiel das LPG oder das Erdgas an der Tankstelle bevorratet? Etwa nicht in einem Gastank? Und welche Dokumente/Zulassungen man braucht: Letztlich gerade darüber streiten sich doch die Interessenvetreter. Man versucht eben mit allen Mitteln, neue Mitbewerber von seinem angestammten Marktsegment fern zu halten. Und btw: Ein Elektroscooter ist für unsere Behörden ein Kraftfahrzeug, egal wie es ein Hersteller benamst oder als was ein Hersteller es definiert. Gruß Uwe Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Gastankflasche, ist auch ein Gast-Tank und ist stehend eingebaut. Mir ging es vordringlich um die begrifflichen Unterschiede zwischen Gastank.., Gasflasche und Gastankflasche..., das ist in dem Link glaube ich ausreichend erklärt... Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Aber wie oben angegeben ist eine gastankflasche eine gasflasche und keine gastank. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Und das ist falsch. Eine Gastankflasche wird rechtlich, was die Befestigung betrifft, wie ein Gastank behandelt. Was den 80% Füllstopp betrifft hat das nichts mit Schutz vor Überdruck zu tun, sondern hängt damit zusammen, dass die Entnahme aus der Gasphase erfolgt und das wäre bei 100% Füllung nicht möglich.
Auch falsch :wink: Bei Fahrzeugen wird LPG flüssig entnommen und die Tanks haben auch den 80% Füllstopp, deshalb Schutz vor Überdruck. Unterschiede bei der Entnahme aus den Tanks ist lediglich das Entnahmerohr: - Flüssig wird unten im Tank angesaugt - Gasförmig in der Flasche oben ![]() Beim Stapler z.B. wird auch flüssig entnommen(Flasche liegend), aber auch hier 80% Füllstop als Schutz vor Überdruck. ![]()
Und das ist leider auch falsch. Denn die hierzu herangezogene Norm ECE R 67.01., gilt nur für Gastanks, aus denen das Gas für einen motorischen Antrieb genutzt wird. Für befüllbare Gasflaschen gilt das nicht, da ist eine Novellierung in Arbeit, aber noch nicht gültig. Deshalb heißt dort die sogenannte Gastankflasche auch nicht mehr "tank", sondern "wiederbefüllbare Gasflasche mit Füllstopp" und ist laut KBA kein Tank sondern Ladung und braucht deshalb auch keine Stahlbänder für 8G Belastung mehr. ....und da der verlinkte Gas- Meister ja immer noch bei befüllbaren Gasflaschen auf die 67.01 verweist, ist er eh nicht annähernd auf dem aktuellen Stand, sondern eher noch Vasall des Gasvereins. Grüße
Sehr schön, dann bin ich ja zukünftig endlich wieder vorschriftsmäßig unterwegs
Das hängt mit dem Ausdehnungskoeffizienten bzw. der temperaturabhängigen Dichteänderung von flüssigem Propan zusammen. Eine Propangasflasche wird mit 21 l flüssigem Propan befüllt. Durch die Dichteänderung steigt das Volumen bei einer Temperaturerhöhung um 25 °C von 21 l auf etwa 22,4 l an. Dies erfordert einen großen Sicherheitsabstand bzw. ein ausreichendes Expansionsvolumen in Tanks. Zum Vergleich: Bei Wasser würde das Volumen unter gleichen Bedingungen nur auf etwa 21,1 l ansteigen. Gruß Scout
Den Unsinn erzählt er ständig. Das Thema hatten wir hier schon einmal. --> Link
stimmt schon, aber es gibt nach wie vor unterschiedliche Ansichten / Meinungen dazu, nicht nur zwischen uns :mrgreen: Grüße ....und in der Betriebsanleitung der Alugas Travelmate steht auch nichts von der ECE R 67.01 , seltsam, oder? --> Link Auch Fachbetriebe sehen das anders, als Scout Grüße Ich dachte bisher immer, es gibt bei solchen Regelungen keine Meinungen oder Ansichten. Sondern Vorschriften. Die Gesetzgebung/Verordnungen/Vorschriften kann ja auch nicht jeder nach seinem Gusto oder Auffassungsgabe auslegen. Hier vom Hersteller "Alugas" die neuen Regeln und Bezeichnungen erklärt: --> Link Leider kann man kein PDF einbinden, daher als Link... LG Peter
Das funktioniert doch im Neufahrzeug gekauft tröt auch..sogar mit Übergabe Protokoll :) Die Konkurrenz Firma von Alugas...sieht das komplett anders...Wynen Gas ...schreibt ausdrücklich ...Gastank .. Ein Gastank muss eingetragen werden..ins Gasbuch..eine Gasflasche nicht...und eine Gastankflasche...da scheiden sich die Geister..die einen schreiben so die anderen so.
Ist doch offenbar nicht sooo schwer: Wenn „tank“ in der Bezeichnung vorkommt ist ein 80%-(Füllstop-) Ventil verbaut und der „Tank“ darf ( von außen ) befüllt werden. Grüße Dirk Off topic, aber die Begrifsdiskusssion erinnert mehr und mehr hieran: In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe "Wertsack", "Wertbeutel", "Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem § 49 der ADA vorzuheften: Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne. Sollte sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einen Wertsack versackter Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sonder als Beutel zu zählen. Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt. Verwechslungen sind insofern im Übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist. (Aus einer amtlichen Verlautbarung der deutschen Post)"
Ein "Tank" ist per Definition nichts anders als Dem zur Folge wäre ja nicht nur ein fest verbauter Tank einer, sondern auch die sogenannten Tankflasche oder eben eine normal Tauschflasche. Alle finden sich am Ende in der o.g. Definition wieder. Nur weil jemand auf eine Flasche das Wort "Tank" draufschreibt, wird es ja technisch nichts anderes. Eine Tauschflasche ist dann eben ein Tank in Flaschenform, genauso wie die "Tankflasche" die in der neuen Vorschlägen nur noch befüllbare Gasflasche heißt, weil sie eben auch nur ein Flasche ist. Warum sie dann bei gleichem Inhalt, gleicher Form und gleichem Gewicht, anders befestigt und behandelt werden soll, ist am Ende auch nur wieder einmal eine absurde und typisch deutsche Regelung, die es sonst in ganz Europa nirgendwo gibt. Grüße
Hallo, wenn man dann aber die genauen Ausführungen der Technik anschaut, dann ist nicht nur das Wort Tank draufgeschrieben, sondern sie sind technisch anders gebaut und damit Gastanks. Und ein Gastank wird nicht nur in das Gasbuch eingetragen, sondern auch in die Zulassungsbescheinigung. Gruß Klaus
Es geht aber nicht um den Begriff des „Tanks“ sondern um dessen Verwendung mit der vorgesetzen Bezeichnung „Gas“. ÄHNLICH dem, von unserem Kollegen „Tinduck“ gerne verwendeten, Zitronenfalter der halt keine Zitronen faltet. Wenn man es allerdings absichtlich darauf anlegt etwas möglichst kompliziert zu machen dann muss man natürlich bei zusammengesetzten Bezeichnungen auch darauf achten dass jede einzeln in der Funktion des Teils vorhanden ist. Übrigens wird ein „Tank“ in anderen Ländern auch als Panzer definiert… :gruebel: Grüße Dirk Ihr könnt das alles definieren, wie Ihr wollt, es ist alles nicht mein Problem, auch wenn Klaus seine teuren Tanks :cry: nach der nächsten Gasprüfung wieder umbauen muß :lol: , weil die Neuregelung, die zwar auch wieder Lobbyisten Blödsinn enthält, ab Mitte 2026 keinen Bestandsschutz mehr enthält. Ich fahre mit meinen befüllbaren Gasflaschen durch die Welt, tanke Gas, wo ich es möchte und brauche, was andere machen ist mir da völlig egal. Da, wo Diskussionen um Begrifflichkeiten, die Fakten ausblenden und die eigene kognitive Dissonanz das teure Investment rechtfertigen muß, da bin ich einfach raus. Mein letzter Post zum Thema Gasflaschen in diesem Forum. Grüße Der intensiv angekündigte September 2025 ist vorbei gegangen, ohne dass neue Regelungen zur Flasche mit Füllstopp zu Papier gebracht wurden, zwischenzeitlich haben wir 26. Es würde mich nicht wundern, wenn auch dieses Jahr vorbei geht, ohne daß konkrete Regelungen verbindlich werden. Von daher, locker bleiben und weiter machen. Hallo, Ich / wir sind eindeutig betroffen. Gastankflasche. Oder wie man es nennt. Ich, ich kann es nicht mehr hören (bzw lesen). ... hier steht, da steht, aber xy sagt ... Ich warte, bis mir der Prüfer bei der Gasprüfung seine 'Forderungen' erklärt. Dann wird gehandelt. Punkt. .
Nun gibt es die Gastankflasche bereits seit vielen Jahren, einige nutzen sie einfach und gurten sie so fest wie auch die normale Gasflasche. Füllen Sie wie jeder normale Mensch sie füllt und entleeren sie wieder. Aus Gründen der Stressvermeidung bleibt sie anläßlich von Gasprüfungen in der häuslichen Garage, weil sie eh mal entstaubt und geputzt werden muss und wird gereinigt und gelüftet nach der Gasprüfung wieder in den Gaskasten eingesetzt. Da sich der Gesetzgeber aus der Sache raushält ist es dem Bürger angeraten dies ebenfalls so zu halten. Wie einige Vorschreiber bereits erwähnten, macht es einfach kein Sinn darüber zu streiten oder zu diskutieren. Ich sehe hier in Spanien jeden zweiten Gastanken und zwar mit einer oder mehreren Gastankflaschen, die andere Hälfte hat spanische Tauschflaschen. Es gibt kein Problem, wozu also drüber reden ?
ICH glaube es ging dem TE einfach nur darum mal eine Erklärung für die Unterschiede zwischen Gasflasche, Gastankflasche und Gastank zu liefern. Der einzig sinnvolle Beitrag dazu war von Dir die Bemerkung
Alles andere ist doch kompl am Thema vorbei! Es ging NICHT darum was, wo, wie lange noch, mit oder ohne Bestandschutz,… erlaubt ist oder bleibt sondern einfach nur darum was man sich unter der Bezeichnung vorstellen kann / soll.
Grüße Dirk
Ist nicht ganz so ohne Probleme, bin letzte Woche nur mit der Gastankflasche zur SB-Tankstelle gefahren um LPG zu tanken, der Tankwart hat mich dann eindringlich darauf hingewiesen, daß das nicht zulässig ist. Also werde ich das nächste Mal die Flasche im Kofferraum lassen, damit es so aussieht als würde ich des Auto tanken.
Hallo, da wird wieder das Problem deutlich: Alle Neuregelungen, die kommen sollen (oder auch nicht) beziehen sich, soweit ich die Dinge an vielen Stellen gelesen habe, auf Gastankflaschen, aber nicht auf einen fest eingebauten Gastank? Oder wo steht, dass sich da etwas ändert? Darum sind die Definitionen schon wichtig. Gruß Klaus Ich verabschiede mich aus diesem Faden, mit einer allerletzten Frage an die Wissenden: "Was ist das?" Also für mich sind das "wieder befüllbare Gasflaschen mit Füllstopp" eingetragen als Gastank, nicht ohne Werkzeug entnehmbar und somit nach neuer Bestimmung - sofern sie denn so kommt - nicht mehr zulässig, weil nicht ohne Werkzeug entnehmbar, s.o. sorry, ich konnte nicht anders :) Hallo, auch wenn du immer noch gegen alles immun bist: Es sind Gastanks, die von der Form Flaschen ähneln, aber vom Aufbau und vom Gutachten unterschiedlich zu Gasflaschen und Gasfüllflaschen sind. Aber das willst du einfach nicht wahrhaben. Du schaust auf die Ähnlichkeit einer Form und sagst: Das sieht äußerlich einer Gasflasche ähnlich, also muss es eine Gasflasche sein. Aber es sind Gastanks, die einer Gasflasche vom Äußerlichen ähneln, aber nicht vom Inneren, der Materialstärke usw.. Das ist belegt durch die entsprechenden Gutachten etc.. Sage mir eine Definition, wie ein Gastank auszusehen hat? Und dann warum ein Gastank nicht diese Form haben darf? Ich finde es schon interessant, wie du an jedem Gutachten, jeder technischen Grundlage usw. vorbei immer eine falsche Behauptung aufrecht erhältst. Aber gut, wenn jemand behauptet, dass die Erde eine Scheibe ist … Gruß Klaus https://gaslowdirekt.de/products/vorbestellung-gaslow-11kg-nachfullbare-lpg-flasche-ce-und-tuv-zertifiziert-2026-lieferung-ab-23-februar-2026 Immun ist gut :lol: :lol: Hallo, ist schon gut. Ich verlasse mich auf das, was ich schriftlich als Gutachten habe und in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Gruß Klaus Hallo, etwas mir bei der verlinkten Seite auffällt: Es wird immer von LPG Zylindern gesprochen. Hat das einen Grund? Oder noch etwas, was nach einer genauen Definition verlangt? Gruß Klaus Hallo, nach den Erfahrungen im letzten Urlaub in der Provence, werden wir bei Tauschflaschen bleiben. Auf Grund der für die Provence sehr niedrigen Temperaturen und strengen Nachtfrösten hatten wir trotz viel Sonne einen erhöhten Gasverbrauch und haben im nächsten Supermarkt eine Gasflasche gekauft (Pfand 35€) und diese mittels Adapter angeschlossen. Freunde mit 2 Gastankflaschen und ein Liner mit Gastank mussten über 50km einfach bis zu nächsten Tankstelle fahren um nachzutanken. Wir sind mit den Flaschen einfach flexibler, da wir mit unserem Beiboot (Smart) einfach und schnell eine Flasche kaufen können.
die hätten ja auch wie du eine Tauschflasche kaufen können...und dafür die beiden leeren Gas-tankflaschen in die Garage stellen... um den Inhalt eines Gastank und 2 Gastankflaschen zum Kompensieren muss man vermutlich mindestens 6 Flaschen tauschen minimum Ich habe mich mal durch den Wust von Meinungen und Regeln durchgekämpft und folgendes herausgelesen. Es gibt die klassische Gasflasche. Bei der scheint es ja keine Probleme zu geben. Leere Flasche raus, Flasche tauschen, volle Flasche rein - fertig. Der Gastank ist fest im Fahrzeug verbaut und kann von außen an jeder LPG betankt werden. Scheint auch unstrittig zu sein. Jetzt kommt die wiederbefüllbare Gasflasche mit 80%-igen Füllstopp oder auch Gastankflasche genannt. Hier gegen die Meinungen auseinander. Nicht mal die Fachleute haben eine einheitliche Meinung. Für mich ist das erstmal das gleiche. Mit der Bezeichnung wiederbefüllbare Gasflasche will man nur das Wortschnipsel ….tank… umgehen. Sind diese Flaschen fest verbaut, können also nicht so einfach entnommen werden und haben einen Füllanschluss nach außen, dann fallen sie unter den Begriff Gastank, können also an jeder LPG-Tanke befüllt werden. Ein weiterer Vorteil, es entfällt die 10-jährige Prüfpflicht, dafür muss man sie aber in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Stehen sie nur im Gaskasten wie eine normale Gasflasche und sind auch so angeschlossen, dann gilt das gleich wie bei einer Gasflasche. Es kann Gas entnommen werden bis sie leer ist. Auch bei einer Gasprüfung dürfte das keiner beanstanden dürfen. Jetzt kommt aber die Krux. Diese Flaschen haben keine Betankungszulassung in Deutschland. Weder der Tankwart noch ich selbst darf diese Flaschen betanken. Jetzt kommen bestimmt welche, die sagen, ich betanke meine Flaschen immer selbst. Sicher kein Problem, wenn’s keiner sieht, aber in Dt. verboten. Wer da in Grenznähe wohnt oder viel im Ausland unterwegs ist, der ist klar im Vorteil. Wer im Internet Gastankflaschen erwirbt, wird dazu wenig lesen. Liege ich mit hier falsch? Dazu gibt es zig Threads, zum Beispiel hier --> Link Ich kenne niemanden der mit einer Gastankflasche kein Gas tanken konnte, weder in Deutschland noch im Ausland. Daher genießen wir die Freiheit einer Gastankflasche und der spanischen Sonne und diejenigen die hier noch Postbedarf haben alles Liebe und Gute.
Ob das so ist, wird dir keiner genau sagen können. Den meisten, die dieses Durcheinander satt haben interessiert es auch nicht mehr. Ob nun eine Flasche mit einem Plastikband fixiert ist oder mit einem Stahlband dürfte für den Gebrauch reichlich egal sein.
Hallo GertE, denke, Du hast die wesentlichen Aspekte, die für den gemeinen Womofahrer interessanr sind, genannt. Du wirst aber sicherlich Widerspruch ernten, weil es eben ein Streit von Interessenvetretern ist. Gruß Uwe Hallo, so, jetzt habe ich einfach einmal bei der Fa. Gaslow nachgefragt, auch unter Angabe von derTypbezeichnung etc. Antwort: "Sie haben R67 Flaschen einbauen lassen. Die müssen festeingebaut und eingetragen werden. Das wurde richtig gemacht. Unsere 6 und 11Kg Flaschen sind CE-Zertifizierte EN 1442 geprüft. Die vorhandenen Spanngürte im Wohnmobil sind völlig aussreichend für unsere CE-Zertifizierte EN 1442 geprüfte Flaschen und dürfen benutzt werden. Derzeit kursieren viele Nachrichten im Netz. Dazu möchten wir Folgendes klarstellen: Es gibt kein neues Gesetz. Lediglich ein Entwurf für eine Einbauanleitung für CE-zertifizierte Aluminiumflaschen und entsprechende Anlagen liegt vor. Diese Flaschen unterliegen der Norm EN 1949 und müssen fest installiert sowie von außen betankt werden. Wir von Gaslow Direkt führen CE-zertifizierte Stahlflaschen nach Norm EN 1442. Diese Norm bedeutet, dass unsere Flaschen wie herkömmliche Tauschflaschen behandelt werden. Die vorhandenen Gurte im Gaskasten sind ausreichend; eine Eintragung ist nicht erforderlich. Also: Was äußerlich gleich aussieht, ist nicht unbedingt gleich. Ich habe Flaschen, die nur für den Festeinbau als Gastank gedacht sind und eingetragen werden müssen. Was von BikeAir verlinkt wurde, sind andere Flaschen. Für die gelten andere Bedingungen. Ich hoffe doch, dass die Hersteller wissen, was sie herstellen. Gruß Klaus Ist doch toll, dass man für gleiche Flaschen unterschiedliche Vorschriften definiert. Kindergärten. Ich würde mich vor der Anschaffung einer Gastankflasche in einer Fachwerkstatt zu Verwendung, Einbau und Betankung sehr genau erkundigen. Gesetze, Verordungen, Regeln sollte man nicht, aber kann man umgehen, man muss dann aber u.U. auch mit Konsequenzen rechnen. Eine Propangasflasche im Keller zu lagern ist verboten, kann ich aber machen, fliegt mir das Haus um die Ohren, bezahle ich das vielleicht mit meinem Leben.
Hallo, für welche gleichen Flaschen gibt es unterschiedliche Vorschriften? Ja, und diese Überprüfung war mir sehr wichtig. Darum wollte ich eine Anlage, die entsprechende Gutachten bzw. Bescheinigungen vom TÜV hat und auch eine Endabnahme vom TÜV, die offiziell in die Papiere eingetragen ist. Mehr kann man von mir als Laie wohl nicht erwarten an Sorgfaltspflichten. Wie das letztlich bei den Gasfüllflaschen sein wird, wird sich zeigen. Da hat eine Gasfachfrau viel geschrieben und natürlich auch selber gleich die Lösungen verkauft ... Und nes zeigt sich auch einmal wieder - zurück zum eigentlichen Thema - dass es sehr schwer ist, hier klare Abgrenzungen zu machen. Gruß Klaus Ps.: Nicht alles, was gelb ist, ist auch ein Briefkasten! |
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